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dus1965
22.02.2008, 12:31
Hallo Zusammen,
ich verfolge immer mal wieder die interessanten Einträge in diesem Forum. Leider habe ich wenig Zeit, hier meinen Teil beizutragen. Heute habe ich aber mal was:-)

Hier sind auf Anhieb gleich zwei "kleine Fehlerchen" zu betrachten:
Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails und eindeutiger Spam.

Heute erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Fußballeuropameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz steht vor der Tür. Passend zu diesem Ereignis, haben wir ein Konzept entwickelt, dass wir Ihnen gerne vorstellen würden.


Wie Sie sicherlich auch wissen ist es uns laut Teledienstgesetz („Anti-Spam-Gesetz“) nicht erlaubt Ihnen, ohne vorherige Aufforderung, ein Angebot im herkömmlichen Sinne per Mail zu schicken.


Deswegen bitten wir Sie, falls Sie Interesse haben, teilen Sie uns dies kurz mit und nennen uns den dafür zuständigen Ansprechpartner/in und seine/ihre Emailadresse.

Wir werden Ihnen dann gerne alle Informationen zukommen lassen.


Mit freundlichen Grüßen


Werbeagentur JOST

(Name entfernt)



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Ja, ich interessiere mich für Ihr Projekt. Bitte schicken Sie mir mehr Informationen zu!



Agentur:

Ansprechpartner/in:

Email:



Mit freundlichen Grüßen

Mittwoch
22.02.2008, 13:45
Ist das bei einer geschäftlich genutzten Mailadresse eingeschlagen, die evtl. sogar auf einer Homapage gefunden werden kann? Da ist die Rechtslage tatsächlich etwas zweideutig.

Dessen ungeachtet würde ich zu einem T5F,_auch_TFFFFF raten. Nach dem, was die schreiben, haben die eine grobe Ahnung von ihrer rechtlichen Lage. Demzufolge sollten die einen T5F auch beantworten. Wenn nicht -> Datenschutzbeauftragter

Schönen Gruß
Mittwoch

dus1965
22.02.2008, 14:11
Ja, ist bei einer geschäftlich genutzten Adresse eingegangen. So zweideutig ist die Rechtslage da aber meiner Meinung nach nicht. Weil wir verpflichtet sind, eine elektronische Kontaktmöglicheit im Impressum zu führen, dürfen wir doch nicht zum Freiwild werden. Oder wie meinst Du das?

Ich denke allerdings auch, dass die schon wissen, dass sie auf ganz dünnem Eis unterwegs sind.

Viele Grüße

Arthur
22.02.2008, 14:17
Ich denke allerdings auch, dass die schon wissen, dass sie auf ganz dünnem Eis unterwegs sind
und interessanterweise wissen sie ganz genau, was Spam ist.
googelt man nach Werbeagentur JOST spam
steht im Googletreffer ( und auch im Sourcecode) des Impressums:
http://www.jost-werbung.de/cms/content/view/16/30/

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Mittwoch
22.02.2008, 16:22
Weil wir verpflichtet sind, eine elektronische Kontaktmöglicheit im Impressum zu führen, dürfen wir doch nicht zum Freiwild werden. Oder wie meinst Du das?

Naja, wie die bereits in ihrem Schreiben andeuten: Es gibt einige Gerichtsurteile (deren Aktenzeichen ich jetzt zu faul bin zu suchen), in denen eine unverbindliche Kontaktaufnahme zum Zwecke der Anbahnung eines Geschätskontakts nicht als Spam angesehen wurde, solange sie nur einmalig und eben unverbindlich war. Das allerdings nur beschränkt auf Mails von Firmen untereinander.

Wenn ich irgendwo ein Gewerbe anmelde, werde ich erfahrungsgmäß über kurz oder lang auch per Schneckenpost mit Werbemüll (Katalogen u.ä.) beglückt, ohne sie angefordert zu haben. Das geht in eine ähnliche Richtung.

Schönen Gruß
Mittwoch

P.S.: IANAL

Wuschel_MUC
22.02.2008, 18:31
Wenn ich irgendwo ein Gewerbe anmelde, werde ich erfahrungsgmäß über kurz oder lang auch per Schneckenpost mit Werbemüll (Katalogen u.ä.) beglückt, ohne sie angefordert zu haben.
Der entscheidende Unterschied: Werbebriefe schicken ist erlaubt, unerwünschte E-Mail ist unzulässig.

Wuschel