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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wahlwerbung



sozitalist
23.02.2008, 21:49
Hallo,
dass man im Wahlkampf lauter Infobroschüren, Einladungen etc. im Briefkasten vorfindet, ist ja nichts Ungewöhnliches. In der Regel steht da auch kein expliziter Empfänger drauf, sondern "an alle Haushalte" oder so.

Heute bekam ich einen Brief mit explizit angegebener Adresse (also meine Adresse).
Ich stehe nicht im Telefonbuch (nur mein Vater). Komischerweise hab ich auch als Einziger einen solchen Brief bekommen, meine restl. Familie nicht. Das hat wohl den Grund, dass die Partei bzw. Gruppierung (JU unter Decknamen) hauptsächlich auf junge Wähler abzielt. Anscheinend werden diese Briefe also gezielt verschickt.

Weiß jemand, woher die meine Adresse haben könnten? Die haben sich erst vor einem halben Jahr gegründet (extra für den Kommunalwahlkampf - vll. war's ihnen peinlich, unter JU anzutreten?), ich hatte niemals Kontakt mit denen. Ist also schon sehr seltsam.

Gibt das Einwohneramt im Zuge des Wahlkampfes solche Daten raus?

Danke

actro
23.02.2008, 22:16
das zauberwort heisst T5F (http://www.antispam-ev.de/wiki/T5F%2C_auch_TFFFFF) ;)

Dotshead
23.02.2008, 22:51
Ein Gesetz ermöglicht den Parteien, die Daten der Wahlberechtigten direkt von den Meldeämtern zu beziehen. Dies ist ausdrücklich - aber nur im Wahlkampf - erlaubt...
...

Wie man sich wehren kann
Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, formlos Widerspruch beim Meldeamt einzureichen - und muss dies auch nur einmal tun...


Raubmordzitat von Radio Bremen (http://www.radiobremen.de/magazin/politik/wahl_2007/themen/wahlkampfmethoden.html)

deekay
24.02.2008, 01:06
Es soll aber auch schon Meldeämter geben die einem diese Daten als Partei im Wahlkampf verweigern. Finde ich auch richtig - auch wenn ich selber politisch aktiv bin.

homer
24.02.2008, 11:15
Gibt das Einwohneramt im Zuge des Wahlkampfes solche Daten raus?
Nicht nur im Wahlkrampf - jeder der ein "berechtigtes Interesse" angibt, kann Daten vom Einwohnermeldeamt erhalten. Siehe z.B. bayerisches MeldeG Art. 31 (http://by.juris.de/by/MeldeG_BY_2006_Art31.htm) und Art. 32 (http://by.juris.de/by/MeldeG_BY_2006_Art32.htm). In den anderen Bundesländern wird es sicher ähnliche Regelunden geben.

Santa Sphinx
24.02.2008, 14:04
Ich habe in BW auch ein Schreiben von einer Partei bekommen, als hier Landtagswahl war, da Ich Erstwähler war. Ich habe die dann einfach angeschrieben und die gaben mir auch ohne den T5F bereitwillig Auskunft darüber, woher sie meine Daten haben ;)

Daraufhin habe Ich per Mail mein Einwohnermeldeamt kontaktiert und die haben mir per Mail 3 PDF Vordrucke geschickt:

1. Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister
2. Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister
3. Erklärung zur Veröffentlichung von Personendaten

Vorallem das 2. und 3. Formular bezieht sich u.a. auf die Adressweitergabe an Parteien. Einfach mal beim Einwohnermeldeamt anfragen.

Bei Interesse kan Ich die Vordrucke auch mal hochladen.