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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennt jemand die MMP|GROUP Hermannstraße 14 20095 Hamburg?



Gravenreuth
09.03.2008, 15:44
Gegen die möchte ich eine EV wegen Spamming beantragen.

Inhaber der (für mich relevanten) Domains „scroochy.de“ und „ebbigo.de“ ist ein M. E. Im Impressum der „scroochy.de“ und der „ebbigo.de“ gibt er sich als "Geschäftsführer" an. Die MMP|GROUP ist aber nach meinen bisherigen Recherchen keine GmbH.

Es gibt auch eine

MMP Media Marketing PR
Ernst-Merck-Str. 12-14
20099 Hamburg
Deutschland
http://www.leitmotif-mmp.de/

die aber mit der MMP|GROUP Hermannstraße 14 20095 Hamburg wohl nichts zu tun hat.


Mit freundlichen Grüßen




Günter Frhr. v. Gravenreuth

Weissbrot
09.03.2008, 15:49
MMPG GmbH
Hermannstraße 14
20095 Hamburg
Amtsgericht: 20355 Hamburg (HRB 100961)
Geschäftsführer: M. E.

Neueintragung vom 09.05.2007

MMPG GmbH, Hamburg (Hermannstraße 14, 20095 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2006. Gegenstand: die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen auf den Gebieten der Werbung, des Marketing, der Informatik und aller damit im Zusammenhang stehenden Handelsbereiche sowie der Handel mit Waren aller Art aus diesen Gebieten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: E*, M., Hamburg, *13.03.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Gravenreuth
09.03.2008, 18:34
MMPG GmbH
Hermannstraße 14
20095 Hamburg
Amtsgericht: 20355 Hamburg (HRB 100961)
Geschäftsführer: M. E.

Danke - nur die spam-mail hatte keinen Inhalt, sondern einen Anhang mit folgendem Inhalt:

Teilnahmebestätigung "Scroochy.de"
________________________________________
Sehr geehrte/r Herr Dörn,
wir heißen Sie willkommen bei Scroochy.de. Alles, was jetzt noch zu einer erfolgreichen Teilnahme an den Probensaussendungen fehlt, ist die Bestätigung Ihrer Adresse:

Vorname Günnter Nachname Dörn Strasse Marktstraße 14 PLZ 80802 Ort München Passwort günner
________________________________________
Hiermit erkläre ich mich mit den AGB von Scroochy.de einverstanden und akzeptiere, dass meine persönlichen Daten zu Marketingzwecken weitergegeben werden.
BESTÄTIGUNG
________________________________________
Sollte sich Ihre Adresse geändert haben, können Sie sich hier einloggen.



Im Impressum der scroochy.de steht:

scroochy.de ist ein Service der:

Firma MMP
Herrmannstrasse 14
20095 Hamburg
Telefon: 040 - 468 666 90
Fax: 040 - 468 666 966

Geschäftsführer: M. E.

SteuerNr: 08/656/02936
eMail: info [at] scroochy.de


Da steht also nichts von einer "MMPG GmbH" und die Domain(s) gehören dem M. E.

Alles ziemlich verwirrend! :mad:

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. von Gravenreuth

truelife
09.03.2008, 18:46
Here you go: http://www.mmpg.de/

So erklärt sich auch MMPG bzw MMP: MMP|GROUP

gation
09.03.2008, 19:01
Geändert von Goofy (Heute um 16:18 Uhr). Grund: Namen anonymisiert - Persönlichkeitsrecht beachten!!!
Günni?

bernie2
09.03.2008, 19:09
Alles ziemlich verwirrend! :mad:
Auch was, gehen die Jünger aus Frankfurt heute nicht ans Telefon? (http://www.google.de/search?q=%22Wir+ermitteln+Ihnen+auch+die+Hinterm%C3%A4nner+von+unzul%C3%A4ssigen +Werbemethoden+(z.+B.+SPAM),+selbst+wenn+diese+ihre+Identit%C3%A4t+geschickt+ver schleiern%22&hl=de&filter=0)

PS: Warum gibt es das tolle Serviceangebot für Anwälte nur noch im Google-Cache? Hat er mal was gesagt?

Goofy
09.03.2008, 19:14
Die Diskussion wegen dem double-opt-in hatten wir ja schonmal. Wenn das eine fake-Anmeldung einer dritten unbekannten Person unter falschem Namen mit falscher e-Mail-Adresse war, dann kann das eine fehlerhaft zugestellte double-opt-in-Abfrage sein, die grundsätzlich dann IMHO keinen Unterlassungsanspruch begründet. Allerdings wird dort geschrieben: "Wir heißen Sie willkommen...". Das sieht dann eher nach vollendeten Tatsachen und nicht nach double-opt-in aus.

Das ist genau die Falle, in die man als Webmaster tappen kann.

Gravenreuth
11.03.2008, 11:23
Die Diskussion wegen dem double-opt-in hatten wir ja schonmal. Wenn das eine fake-Anmeldung einer dritten unbekannten Person unter falschem Namen mit falscher e-Mail-Adresse war, dann kann das eine fehlerhaft zugestellte double-opt-in-Abfrage sein, die grundsätzlich dann IMHO keinen Unterlassungsanspruch begründet.

Anderer Ansicht das OLG Hamm http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1474 wonach es nur

a)
auf die Belästigung und
b)
die (fehlende) Einwilligung

ankommt, nicht aber auf den Content der mail.

Ferner kommt hinzu, dass Daten wie: "Marktstraße 14 PLZ 80802 Ort München Passwort günner" nicht gerade für einen Fehler, sondern erher für Absicht sprechen.

Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth

bernie2
11.03.2008, 17:58
..., sondern erher für Absicht sprechen.
Sehe ich auch so. Da handelt ein Dritter mit Absicht.

Werbehasser
11.03.2008, 18:32
Gegen die möchte ich eine EV wegen Spamming beantragen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth

Bitte ? Genau das ist doch Ihr Klientel, was Sie gängig vertreten ...

Aber ohne meine Hilfe Herr Günter Frhr. v. Gravenreuth ...

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=17757
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=15973

ichhassespam
11.03.2008, 19:19
Wegen solchen Leuten habe ich auch meine Signatur so gewählt...

Goofy
11.03.2008, 20:40
Anderer Ansicht das OLG Hamm ...
wonach es nur
a)
auf die Belästigung und
b)
die (fehlende) Einwilligung

ankommt, [B]nicht aber auf den Content der mail.

Wenn man aber den Urteilstext etwas gründlicher liest, sieht man, dass es dort eben um Werbe-Mails geht, und nicht um double-opt-in-Bestätigungen:



Die Verletzung beinhaltet, ohne dass es überhaupt auf den Inhalt der Mail ankommt, im Kern, dass die Verbraucher dadurch belästigt werden, dass ihnen ohne ihre Einwilligung auf diesem Wege Werbesendungen zugesandt werden...

Aha, es geht um Werbesendungen. Da kommt es dann nicht auf den Inhalt an.

Aber eine double-opt-in-Bestätigung ist nicht von vornherein schon als "Werbesendung" zu bezeichnen.

Das Urteil des OLG Hamm ist also keineswegs auf Zusendungen von double-opt-in-Bestätigungen zu übertragen.



Ferner kommt hinzu, dass Daten wie: "Marktstraße 14 PLZ 80802 Ort München Passwort günner" nicht gerade für einen Fehler, sondern erher für Absicht sprechen.

Nun ja, Absicht... aber von wem?
Das geht doch wohl daraus nicht hervor.

Es kann Absicht eines Dritten sein, es kann aber auch andere denkbare Ursachen haben.