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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werbemail (Spam) der Firma Meddax + Stellungnahme



ralf3b
29.04.2008, 12:10
Ich bekomme in unserer Firma seit einiger Zeit Werbemails der Firma Meddax in Oberhausen. (Computer und Softwareversand) Ich bin mir 100% sicher, dass noch nie jemand von uns dort etwas bestellt hat oder angefragt hat.

Abbestellen kann ich diesen Newsletter alleine nicht, weil er über die Firma
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mail4u ltd., Suite 5, Garden City Plaza, Mountainview Boulevard, City of Belmopan, Belize, Central America

mit folgendem Text unterhalb der Mail:
The mail4u Ltd. informs you about news and offers of the market leading suppliers and manufacturers regularly. It are worth the data protection terms of the d the Tms and Conditions of the respective companies. All prices in ¤ (euro) plus VAT, mistakes, price changes reserve. mail4u ltd., Suite 5, Garden City Plaza, Mountainview Boulevard, City of Belmopan, City of Belmopan. http:// www. mail4u-ltd. com
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.. versendet wird. Nach mehrmaligem anrufen bei Meddax, bekam ich von jedem Mitarbeiter dieser Firma die gleiche Antwort: Wir haben damit nichts zu tun das macht eine Marketingfirma für uns.
Auch nach (wenn auch mündlicher) Aufforderung mir keine Spammails mehr zu schicken hat sich nichts getan.

Bei meinem letzten Versuch habe ich endlich mal den verantwortlichen ans telefon bekommen und ich hoffe jetzt ist die sache geklärt...

[Modedit]...[Modedit]
Also was haltet ihr davon?

Ist es wirklich so einfach??? Ich such mir - selbst als deutsches Unternehmen - eine Firma - die Ihren Sitz möglichst da hat wo man schwer rankommt - die Spammails in meinem Namen verschickt und ich hab damit nichts zu tun? Obwohl mein Impressum in der Mail steht?

Mir ist da regelrecht ein Licht aufgegangen, als der Typ mir das so plausibel erklärt hat.

*hass*

deekay
29.04.2008, 12:47
Nein so einfach ist es nicht. Schliesslich wurde die Firma im Ausland beauftragt so zu handeln. Die Ausrede kann sich der Herr in die Genitalöffnung einführen.


Das ist kein Spam was wir verschicken sondern eine Werbemail.

Das sagen viele, befinden sich aber damit im Unrecht.

homer
29.04.2008, 12:48
Antwort: Das ist kein Spam was wir verschicken sondern eine Werbemail. Wenn die Mail versehentlich zu Ihnen geschickt wird können wir nichts dafür, weil das die Firma Mail4u für uns macht. Wir hatten die eben mal beauftragt eine Neukundenaquise zu machen aber mit Spam haben wir nichts zu tun.
[...]
Daraufhin bekam ich einen Vortrag darüber, dass es ihnen ja fern liegt Leute zu belästigen und sie meine Adresse natürlich rausnehmen lassen und ich gerne eine Abmahnung schicken kann. Er hat mir dann noch detailliert erklärt wie der Ablauf ist, wenn ich eine firma im Ausland verklagen will und was mich das kosten kann und er nichts dagegen hat wenn ich die marketing firma verklage.
:roflpmp:
Den gesammelten Spam mit vollständigen Headern einpacken und einem Anwalt vorlegen. Der erzählt den Brüdern schon, wie weit sie für den Spamversand haftbar gemacht werden können. Da muss man nicht groß ins Ausland.
Habt Ihr keine Rechtsvertretung für Eure Firma? Ansonsten sollen hier im Forum auch einige erfolgreiche Antispam-Anwälte "rumliegen".

schara56
29.04.2008, 12:55
...]Das ist kein Spam was wir verschicken sondern eine Werbemail.[...und wenn diese unerwünscht ist handelt es sich um Spam. Welchen Teil des Wortes "Spam" habe die nicht verstanden?
...]Wir hatten die eben mal beauftragt eine Neukundenaquise zu machen aber mit Spam haben wir nichts zu tun.[...Augen auf beim Eierkauf! Neukundenaquise mit "garantierten Double-Opt-In-Adressen" kann auch fix in die Hose gehen.

...]dass diese Marketingfirma neue Adressen "besorgt" und wild rummailt, aber darüber machen die sich keine Gedanken, weil sie ja fein raus sind und für "Fehler" (wenn auch gewollte Fehler) nichts können.[...Interessante Auffassung der Angelegenheit - die beauftragen und "können" dann nichts dafür? Quark.

...]eine Firma - die Ihren Sitz möglichst da hat wo man schwer rankommt - die Spammails in meinem Namen verschickt und ich hab damit nichts zu tun?[...In böser Absicht währe das ein JoeJob (http://www.antispam-ev.de/wiki/JoeJob).
Da aber anscheinend der Auftraggeber identisch mit der beworbenen Adresse ist trifft dieses nicht zu -> Spam.

...]Also was haltet ihr davon?[...Kannst Du mal einen Header und den Body der E-Mail/Spam beisteuern? Das würde die Angelegenheit vereinfachen.
Auch kann der google-Bot hier hilfreich sein, wenn auf einmal die werte Firma mit Spam via Antispam in Verbindung gebracht wird.

Mittwoch
29.04.2008, 13:21
Auch kann der google-Bot hier hilfreich sein, wenn auf einmal die werte Firma mit Spam via Antispam in Verbindung gebracht wird.

http://www.google.de/search?q=spam+meddax
Ich würde mal sagen, daß der Google-Bot wie gewohnt sehr zuverlässig arbeitet und diesen Beitrag auf Platz 1 listet. Mal sehen, wann die betroffene Firma sich hier äußert.

Am Rande: Ich bin kein Anwalt, daher folgende Frage: Wenn ich in Deutschland ein Gewerbe betreibe, so ist es doch (leider) legal, daß mir andere Firmen unaufgefordert eine (Werbe-)Mail zum Zwecke der Geschäftsanbahnung schicken dürfen, oder? Die Betonung liegt dabei auf einmalig.
Im vorliegenden Fall ist das eindeutig Spam

Wuschel_MUC
29.04.2008, 13:44
Wenn ich in Deutschland ein Gewerbe betreibe, so ist es doch (leider) legal, daß mir andere Firmen unaufgefordert eine (Werbe-)Mail zum Zwecke der Geschäftsanbahnung schicken dürfen, oder? Die Betonung liegt dabei auf einmalig.
Nicht wirklich. Schaue im § 7 UWG (http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html) nach: bei Werbung von Geschäft zu Geschäft muss mindestens eine Zustimmung zu vermuten sein.

Die Rechtsprechung setzt dieser vermuteten Zustimmung ziemlich enge Grenzen. Leider habe ich auf die Schnelle kein in Frage kommendes Urteil gefunden - vielleicht kann dir jemand anders hier im Forum draufhelfen?

Wenn es z.B. um ein Angebot deiner Firma an den Mail-Absender geht, dürfte die Zustimmung sicher zu vermuten sein...

Wuschel

Sastef
02.06.2008, 11:53
Nein so einfach ist es nicht. Schliesslich wurde die Firma im Ausland beauftragt so zu handeln. Die Ausrede kann sich der Herr in die Genitalöffnung einführen.

Das sagen viele, befinden sich aber damit im Unrecht.

Eben. Dummes Zeug. Der Auftraggeber haftet. Wenn er sich Schrottadressen kauft oder einen Schrottversender beauftragt, keine Vorkehrungen gegen Mißbräuche trifft und die Sache in die hose geht, isser selber dran.
Siehe auch http://www.spam-abwehren.de/content/view/443/281/

Sastef
02.06.2008, 11:56
[url]Wenn ich in Deutschland ein Gewerbe betreibe, so ist es doch (leider) legal, daß mir andere Firmen unaufgefordert eine (Werbe-)Mail zum Zwecke der Geschäftsanbahnung schicken dürfen, oder? Die Betonung liegt dabei auf einmalig.
Im vorliegenden Fall ist das eindeutig Spam

Generell gilt: Die Werbung per Mail ist nur zulässig (auch bei Gewerbetreibenden!) bei ausdücklicher Zustimmung oder Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 III UWG, also bei Adressgenerierung durch geschäftlichen Kontakt mit entsprechenden Hinweisen bei Erhebung + Verwendung. Trifft in der Regel nicht zu. Verschickt wird trotzdem. Das aber ist dann eben Spam.

Sastef
02.06.2008, 11:57
Nicht wirklich. Schaue im § 7 UWG (http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html) nach: bei Werbung von Geschäft zu Geschäft muss mindestens eine Zustimmung zu vermuten sein.

Die Rechtsprechung setzt dieser vermuteten Zustimmung ziemlich enge Grenzen. Leider habe ich auf die Schnelle kein in Frage kommendes Urteil gefunden - vielleicht kann dir jemand anders hier im Forum draufhelfen?

Wenn es z.B. um ein Angebot deiner Firma an den Mail-Absender geht, dürfte die Zustimmung sicher zu vermuten sein...

Wuschel

Nein. Die zu vermutende Zustimmung genügt nur bei Telefonwerbung. Bei E-Mail-Werbung ausdrücklich nicht! Siehe § 7 II UWG!

Gaston
02.06.2008, 13:17
Ergänzend zu Sastef Erläuterung im letzten Beitrag, wird im Absatz 3 des §7 UWG, der sich mit "elektronischer Post" befasst, der Hinweis, dass man dort Werbung auch nur für Zulässig erachtet ("zumutbar"), wen diese, ich zitiere:

ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat
Eine Unterscheidung zwischen "privaten" und "gewerblichen" Kunden konnte ich nicht finden!

Also, un es somit ganz einfach zu sagen:

Wenn man mit dieser Firma keinen Vertrag eingegangen ist, dann ist die Mail eine "unzumutbare Belästigung", oder landläufig gesprochen SPAM!

Die Aussage, dass man die Marketingfirma beauftragt habe, neue Adressen zu "besorgen", zeigt ja schon, dass dies auf keinen Fall im rechtlichen Rahmen sein kann.

Dies alles ist natürlich ausschließlich die Äußerung meiner Meinung, auf Grundlage der hier angegebenen Vorgänge.