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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Opt-Out-Regelung für gemeinnützige Organisationen?



rainer
06.06.2008, 11:16
hallo,

vor einigen Tagen habe ich eine Spammail von einer gemeinnützen Oranisation erhalten. Auf meine Beschwerde hin wurde mir u.A. folgendes mitgeteilt:


Die XXXXXXX e.V. ist eine als gemeinnützig anerkannte Organisation. Als gemeinnützige Organisation gelten für uns die sog. Opt-out-Regelungen. Diese besagen, daß man Informationen, solange sie nicht gewerblichen Zwecke dienen, via "elektronische Kommunikation" (Fax, Email, Telefon, SMS) versenden kann, auch wenn keine Geschäftsbeziehung zwischen dem Empfänger und dem Absender besteht, d.h. auch wenn keine Zustimmung des Adreßinhabers vorliegt. Ein Verstoß gegen das UWG liegt nicht vor.

ich kann mir nicht vorstellen das es einen solchen Freibrief für diese Spammerei hier in Deuschland gibt.

Rainer

deekay
06.06.2008, 11:35
Schreibe denen doch einen Brief dass du sie darauf hinweist dass sie in der Beweislast sind. So wie sie dir Auskunft geben müssen, müssten sie dann ja auch belegen woher diese Annahme kommt. Wenn dem so ist gibt es sicherlich gesetzliche Regelungen dafür die sie dir bestimmt angeben können. Also Paragraphen etc.

Spamgegner
07.06.2008, 19:48
Das was dieser Verein geschrieben hat ist ziemlicher Blödsinn.
Auch ein gemeinnütziger Verein darf nicht einfach so unaufgefordert Werbe-mails versenden.

siebich
07.06.2008, 20:31
Gemeinützige Verein sind an das Gesetz gebunden wie jeder andere auch. Wenn Du Dich belästigt fühlst würde ich dieses für meine Person auch durchblicken lassen und notfalls juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich sage das deswegen, da ich lange Jahre in einem solchen (sehr großen) Laden ehrenamtlich "gedient" habe und einiges an gesetzeswidrigem Rotz mitbekommen habe.

Fidul
21.06.2008, 02:27
Waren das die hier?

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=20073