andyho
13.03.2003, 09:52
zumindest scheint bei der RegTP gerade jemand aufgewacht zu sein. Völlig unerwartet bekomme ich von dort tatsächlich mal wieder Antwort auf einer meiner vielen Beschwerden zum Thema IBS:
vielen Dank für Ihr Mail vom 21.02., das an mich weiter geleitet wurde. Der
aktuelle Netzbetreiber der Rufnummer 0190826047 ist nach unserern
Kenntnissen die Deutsche Telekom AG. Nach der aktuellen Rechtslage muss bei
Verweigerung der IN-telegence der zivilrechtliche Rechtsweg eingeschlagen
werden, d.h. um einen Anwalt kommen sie nicht herum. Es gibt zwar einen
neuen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von
0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern, den sie von der homepage des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
(http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelde...kationspolitik/ (http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Telekommunikationspolitik/)
Rechtsgrundlagen) downloaden können, aber ob dieser Entwurf so umgesetzt
wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorn
Liest in der RegTP etwa jemand die c`t? Und warum beziehen die sich auf die Beschwerde im Februar - die erste Beschwerde mit dieser Nummer und dem Zusatz "unbekannt verschollen" ging am 18.1. in Kopie an die RegTP, ich habe den Absatz zu diesem Thema nur später erweitert mit mehr Seitenhieben zur RegTP.
vielen Dank für Ihr Mail vom 21.02., das an mich weiter geleitet wurde. Der
aktuelle Netzbetreiber der Rufnummer 0190826047 ist nach unserern
Kenntnissen die Deutsche Telekom AG. Nach der aktuellen Rechtslage muss bei
Verweigerung der IN-telegence der zivilrechtliche Rechtsweg eingeschlagen
werden, d.h. um einen Anwalt kommen sie nicht herum. Es gibt zwar einen
neuen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von
0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern, den sie von der homepage des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
(http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelde...kationspolitik/ (http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Telekommunikationspolitik/)
Rechtsgrundlagen) downloaden können, aber ob dieser Entwurf so umgesetzt
wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorn
Liest in der RegTP etwa jemand die c`t? Und warum beziehen die sich auf die Beschwerde im Februar - die erste Beschwerde mit dieser Nummer und dem Zusatz "unbekannt verschollen" ging am 18.1. in Kopie an die RegTP, ich habe den Absatz zu diesem Thema nur später erweitert mit mehr Seitenhieben zur RegTP.