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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Direktspam] Hotel Antoniushof im Schönberg / Baye



rainer
12.07.2008, 08:38
hi,

heute morgen bei mir aufgeschlagen:


Ihr persönlicher Newsletter - mit spitzen Ideen!

Im Juli-Newsletter stellen wir Ihnen die optimale An- und Abreise vor, die Ihre Urlaubskasse entlastet. Umweltschutz mit Komfort.

Die individuelle Flexibilität mit dem Auto, ist heute so gross, dass es unmöglich erscheint ...

... ohne Auto die gleiche oder gar eine höhere Quailtät im Reiseverkehr zu erreichen. ...

das "Beste" daran ist aber:


Disclaimer:

Diese E-Mail ist kein Spam wir senden ausschliesslich an Kunden, Gäste, verbundene Unternehmen,
eingetragene Firmen.

Sie können sich jederzeit auf unserer Homepage eintragen oder austragen.

******************************************************************************** ********************************
Rechtlicher Hinweis/Note:
Dies ist kein SPAM, sondern eine Rückmeldung/Anfrage/Antwort/Bekanntgabe/Reaktion auf Ihr/e/n
Eintrag/Anschreiben/Anfrage/Gesuch/Veröffentlichung/Bekanntgabe in / oder an ein Postfach / Gästebuch /
Mailfach / Linkliste / Anzeige / Klickmail / Websiteeintragung bei uns und/ oder einem unserer Partner/
öffentliche Werbe- Agenturen / träger/ Onlineanzeigenunternehmen.
Es besteht kein Verstoß gegen das BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 81/01, ZAP 2004, Fach 1, S. 77.: Sollten
Sie diese E-Mail mehr als einmal erhalten haben, bitten wir dieses zu entschuldigen. Es kann hin und wieder
geschehen, dass manche Einträge/Anzeigen/Datensätze/Angaben/Archive doppelt, aber nicht gleicher Art/Inhalt sind.
Datenschutz:
Im Umgang mit Ihren persönlichen Daten, die wir für die Übertragung von E-Mails, die Abwicklung der Korrespondenz,
oder Ihren Bestellungen benötigen, beachtet der Betreiber die Vorschriften der folgenden Gesetze:
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und die Datenschutzverordnung für
Telekommunikationsunternehmen (TDSV).


******************************************************************************** *********************************
Eine Austragung ist selbstverstaendlich zu jeder Zeit moeglich.

Laut telefonischer Auskunft haben die meine Adresse von einer Marketingfirma eingekauft. Und ich hätte selbstverständlich dieser Werbung zugestimmt ...

Mal sehen ob die meinem Auskunftsanspruch nun ohne Murren folgen und mir die ladungsfähige Anschrift dieser Marketingfirma mitteilen

Ich finde das schon schön blöd wenn Firmen darauf vertrauen das man auf eingekaufte Adressen legal Spam versenden darf.

Da ich anscheinend nicht der Erste bin der sich bei diesem Hotel beschwert hat dürften die jetzt mal eine "schmerzhafte" Nachhilfe in solchen Rechtsdingen bekommen ;-)

Gruss
Rainer

adzzzyyy
12.07.2008, 08:59
Header dazu:
Return-Path: <newsletter [at] hotel-antoniushof.info>
X-Flags: 1001
Delivered-To: GMX delivery to ###@gmx.de
Received: (qmail invoked by alias); 11 Jul 2008 xx:xx:xx -0000
Received: from mo-p00-ob.rzone.de (EHLO mo-p00-ob.rzone.de) [81.169.146.162]
by mx0.gmx.net (mx056) with SMTP; 11 Jul 2008 xx:xx:xx +0200
X-RZG-CLASS-ID: [ID filtered]
X-RZG-AUTH: :ImkTZkytb+s5KUDhmSCxixynWUZYxTyrDMWKNgv4Ev+/J/obB+z/vgcSRe4/rhMQRtutIlTLyB22dA==
Received: from PC-005 (p4FD09807.dip0.t-ipconnect.de [79.208.152.7])
by post.webmailer.de (fruni mo27) (RZmta 16.47)
with ESMTP ID: [ID filtered]
(envelope-from: <newsletter [at] hotel-antoniushof.info>)
From: "Hotel Antoniuishof" <newsletter [at] hotel-antoniushof.info>
Subject: Urlaub ohne Auto? Geht das ohne Flieger?
To: "Hotel Antoniuishof" <poor [at] spamvictim.tld>
Content-Type: multipart/related;
boundary="----=_NextPart_676_D6C6_87166687.27775772"
MIME-Version: 1.0
Reply-To: newsletter [at] hotel-antoniushof.info
Disposition-Notification-To: newsletter [at] hotel-antoniushof.info
Date: Fri, 11 Jul 2008 xx:xx:xx +0200
Message-ID: [ID filtered]
Status: N
X-GMX-Antivirus: -1 (not scanned, may not use virus scanner)
X-GMX-Antispam: 0 (Mail was not recognized as spam)
X-GMX-UID: [UID filtered]


Das Beste daran ist, vom 'Disclaimer' abgesehen, dass sie nicht einmal den Namen ihres Hotels richtig schreiben können, Antoniuishof.

rainer
12.07.2008, 09:23
hallo,


Mal sehen ob die meinem Auskunftsanspruch nun ohne Murren folgen und mir die ladungsfähige Anschrift dieser Marketingfirma mitteilen

Zumindest mit der Auskunft wo sie die Adressen gekauft haben sind die recht fix:


id-marketing Fachverlag für erfolgreiches Adressen
Marketing ein Unternehmen der Vitastar Swisstex SL
Cumbre del Sol, 24-O
03726 Benitatxell
Tel: 01805 6666 377

Webseite: www.ebookprofi.net

Leider mal wieder keine Ladungsfähige Anschrift in Deutschland :-(

Hat man eine Chance über die 01805-Nummer da was rauszubekommen?

Auch auf die Gefahr das hinter der Nummer nur ein Strohmann sitzt.

Rainer

Zauberpony
12.07.2008, 09:47
Hab das ganze direkt mal beim Datenschutzbeauftragten von Bayern eingetütet sowie Access + Hosting-Provider informiert. Gibts darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten diesem Hotel auf legalem Weg soviel Ärger wie möglich zu machen? So auf dem Präsentierteller bekommt man nur selten ladungsfähige Anschriften etc. Gibt es insbesondere Wege denen straf- oder zivilrechtlich als Privatperson ans Bein zu pissen (Geld für Prozesskostenriskio etc. hab ich genug) oder sind die deutschen Gesetze da immer noch unbrauchbar?

adzzzyyy
12.07.2008, 09:59
Gibs direkt dem Anwalt deines Vertrauens und verlange mit seiner Hilfe eine Unterlassungserklärung bzw der sollte wissen was man sonst noch alles tun kann.

Weiterhin bin ich gerade dabei mich bei Tourismus Ostbayern und der Deutschen Bahn darüber zu beschweren, dass sie für eine solche Spamaktion ihren Namen hergeben. Zitat aus der Email: „Der Ostbayerische Tourismusverband, die Deutsche Bahn und das Hotel Antoniushof haben nun die ideale Lösung erarbeitet.“

@ rainer: Ich würde nicht anrufen, die Kombination ausländische Firmenadresse, aber deutsche(?) 0180 Nummer, und das Verkaufen von Emailadressen deren Zustimmung eher nicht zu erwarten ist, klingt für mich wenig vertrauenserweckend.

Edit: die Antwortadresse aus dem 'Newsletter',newsletter [at] hotel-antoniushof.info, existiert nicht mehr ;(

Zauberpony
12.07.2008, 10:07
Weiterhin bin ich gerade dabei mich bei Tourismus Ostbayern und der Deutschen Bahn darüber zu beschweren, dass sie für eine solche Spamaktion ihren Namen hergeben. Zitat aus der Email: „Der Ostbayerische Tourismusverband, die Deutsche Bahn und das Hotel Antoniushof haben nun die ideale Lösung erarbeitet.

Zumindest Tourismus Ostbayern scheint da mit drinzustecken:

http://www.ostbayern-tourismus.de/cms/upload/pdf/rit/RIT.jpg
http://www.ostbayern-tourismus.de/news-und-infos/wichtige-infos/extrem-guenstige-bahntarife-mit-rit/extrem-guenstige-bahntarife-mit-rit.html

adzzzyyy
12.07.2008, 11:41
Ja, sie antworten tatsächlich sehr schnell. Aber leider wie so oft, nicht in der Form die ich forderte.

Sehr geehrter Herr XXX


danke für Ihren Anruf und das FeedBack.

Wir sind bestürzt über Ihre Antwort. Im Vorfeld möchten wir uns erst einmal
entschuldigen, das wir Sie belästigt haben.
Grundsätzlich sehen wir das genauso wie Sie. Die Werbewelle via Mail ist
tatsächlich ein absolute Störung. Zur Aktion haben wir uns nur entschlossen,
da die technischen Vorraussetzung gegeben sind und beim Einkauf, die
Qualifizierung der Adressen garantiert ist.

Alle von uns verwandten eMail - Adressen wurden speziell für diese
Markteting Aktion selektiert (Interessenten Reise+Urlaub) oder an Personen
versandt, die mit uns im Beziehung stehen. Ihre eMail Adresse ist von der
unten ausgewiesenen Firma für Adressmarketing. Sie sind dort als interessent
registriert.
Uns wurde bestätigt, das die Adressen im Opt-in Verfahren gewonnen wurde,
das heisst das tatsächlich eine Bestätigung vorliegt.
Die Zusendung von Dritten wurde genehmigt.

Selbstverständlich verstehen wir Ihre Aufregung und möchten Sie auf keinen
Fall verägern. Wir haben soeben folgendes veranlasst:

a) Information an die Firma "id-marketing" zur sofortiger Löschung Ihrer
eMail-Adresse.
b) Löschung Ihrer Daten aus allen unseren Systemen.
c) Somit erhalten Sie keine weiteren Mails von uns, da die Daten vollkommen
gelöscht werden.
d) die Dokumentation - wird via Papier 4 Wochen bei uns separat verwahrt.

Wir garantieren Ihnen keine weitere Zusendung von unserem Newsletter.
Wir forden die Firma ID: [ID filtered]


Mit freundlichen Grüssen


Hotel Antoniushof
Unterer Marktplatz 12
94513 Schönberg / Bayerwald

Tel.: 08554 944 989 0
Fax: 08554 944 989 200

info [at] hotel-antoniushof.de
www.hotel-antoniushof.de

Ust.-Id.: DE256808105


@ Zauberpony: ich glaube nicht dass der Tourismusverband wusste, was das Hotel durchführt. Insofern hoffe ich darauf dass der Verband an seinem guten Ruf hängt.

arschtreter
12.07.2008, 16:51
Dieser Dreck ist auch bei mir aufgeschlagen. Werde mich in den nächsten Tagen liebevoll um diese Nervensägen kümmern, habe es schonmal bei Spamcop vorab eingetütet.

Return-Path: <newsletter [at] hotel-antoniushof.info>
X-Flags: 0000
Delivered-To: GMX delivery to poor [at] spamvictim.tld
Received: (qmail invoked by alias); 12 Jul 2008 xx:xx:xx -0000
Received: from moutng.kundenserver.de (EHLO moutng.kundenserver.de) [212.227.126.179]
by mx0.gmx.net (mx024) with SMTP; 12 Jul 2008 xx:xx:xx +0200
Received: from mo-p00-ob.rzone.de (mo-p00-ob.rzone.de [81.169.146.161])
by mx.kundenserver.de (node=mxeu25) with ESMTP (Nemesis)
ID: [ID filtered]
X-RZG-CLASS-ID: [ID filtered]
X-RZG-AUTH: :RAUSGENOMMENA==
Received: from PC-005 (p4FD09807.dip0.t-ipconnect.de [79.208.152.7])
by post.webmailer.de (fruni mo27) (RZmta 16.47)
with ESMTP ID: [ID filtered]
(envelope-from: <newsletter [at] hotel-antoniushof.info>)
From: "Hotel Antoniuishof" <newsletter [at] hotel-antoniushof.info>
Subject: Urlaub ohne Auto? Geht das ohne Flieger?
To: "Hotel Antoniuishof" <poor [at] spamvictim.tld>
Content-Type: multipart/related;
boundary="----=_NextPart_676_D6C6_87166687.27775772"
MIME-Version: 1.0
Reply-To: newsletter [at] hotel-antoniushof.info
Disposition-Notification-To: newsletter [at] hotel-antoniushof.info
Date: Sat, 12 Jul 2008 xx:xx:xx +0200
Message-ID: [ID filtered]
Status: N

Zauberpony
12.07.2008, 17:12
Ja, sie antworten tatsächlich sehr schnell

Exakt die gleiche Standardantwort habe ich auch erhalten. Interessanterweise verschicken die inzw. anscheinend über eine andere Infrastruktur als den ursprünglichen Newsletter.

Daniel Giffhorn
12.07.2008, 18:03
Stellungnahme vom Hotel Antoniushof; Daniel Giffhorn

Wir verstehen die Verägeung über die Zusendung von unserem Newsletter und hatten das auf keinen Fall beabsichtigt. Die Stellungnahmen haben wir auch umgehend vorgenommen, da wir es wirklich verstehen.

Samstag, Sonntag können wir jedoch - die Dokumentation - der Herkunft der eMail (aus Verfahren) nicht vornehmen. Selbstverständlich werden wir dies nächste Woche umgehend einholen und den Beteiligten zusenden.

Das wir eine Aktion - via eine Marketing Firma - definitiv nicht mehr machen, das ist Fakt.

Die Vereinbarung sah eindeutig vor - nur Interessenten - anzuschreiben - die im OptIn Verfahren dem Zugestimmt haben. Zusätzlich die Zustimmung von Dritten. Im eigenen Newsletter hatten wir noch kein OptIn Verfahren, das wurde per heute geändert.

Grundsätzlich finde ich das Engagement hier sehr gut - und kann mich nur Entschuldigen, das wir hier eventuell mangelnder Qualität aufgesessen sind. Zur Aufklärung werden wir auf jeden Fall beitragen.

Daniel Giffhorn

Goofy
12.07.2008, 18:13
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmal darauf hin, dass für die Erlaubnis der Zustimmung zur Zusendung von Newslettern nur das Double-Opt-In-Verfahren (http://www.antispam-ev.de/wiki/Double-Opt-In) rechtlich zulässig ist.

Wer als Marketing-Unternehmen unter einfachem Opt-In (http://www.antispam-ev.de/wiki/Opt-In) Mails versendet, begibt sich auf rechtlich gefährliches Eis.

Deshalb raten nicht nur die IHKs, sondern auch der Direktmarketing-Verband davon ab. Dies sollte sich inzwischen eigentlich allgemein herumgesprochen haben.

Die Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters kann immer nur dem Versender selbst erteilt werden.
Eine pauschale Zustimmung zum Erhalt von Werbung seitens Werbepartnern ist nichtig (vgl. LG Bonn, 11 O 66/06, vom 31.10.2006).

Wenn Adressen angekauft wurden, bei denen angeblich die Zustimmung vorlag, ist diese Behauptung des Adressbrokers also von vornherein wettbewerbswidrig.

Gaston
12.07.2008, 18:37
Die Vereinbarung sah eindeutig vor - nur Interessenten - anzuschreiben - die im OptIn Verfahren dem Zugestimmt haben. Zusätzlich die Zustimmung von Dritten.
Ähm, nach meinem Rechtsverständnis ist das ein Ding der Unmöglichkeit!
Ein Blick in das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) §7 zeigt, dass man die Verantwortung nicht an Dritte weiter geben kann.
Ich zitiere:

§ 7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
...
3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt;
...

(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Gerade der Absatz 3 zeigt auf, dass die Ansprüche der Annahme, dass jemand mit elektronischer Post (= Mail -nur mal so zur Sicherheit-) "beglückt" werden darf, recht eng ist.
Unter Punkt 1 ist schon mal Festgelegt, dass die Einwilligung nur dann anzunehmen ist, wenn man die Mailadresse von einem "Kunden" (und nicht eine gekaufte Adresse) bekommen hat. Ich zweifle sogar persönlich, dass sich daraus das Recht zur Mailwerbung herauslesen lässt, wenn die Angabe der Mailadresse Grundlage des Vertrages ist (also eingefordert wird und nicht vom Kunden "erhalten" bekommen hat), was in meinen Augen auch schon der Punkt 4 aussagt, da hier eine Klare Belehrung verlangt wird! Auch dies ist bei gekauften Adressen nicht möglich. Ebenso kann ein Besitzer einer gekauften Adresse den Erhalt der Werbung nach Punkt 3 nicht widersprechen, da es von dieser Absicht ja keine Kenntnis haben kann (wenn man zudem mal Ignoriert, dass dort auch explizit von "Kunden" die Rede ist und nicht von evtl. zukünftigen Kunden).
Also, ich habe mir gerade das UWG und das BDSG in Hinblick auf Adresshandel durchgesehen und ich konnte daraus bisher noch nicht die Berechtigung ersehen, dass man gekaufte Mail-Adressen mit Werbung bestücken kann. Dies gilt auch für Telefonbelästigung, aber dies ist hier ja nicht das Thema.
Mit Adressen kann (leider) gehandelt werden. Aber daraus lässt sich keinerlei Rechte ableiten!
Aber genau dies ist Ihre Argumentation hier!
Diese Ansicht sollten sie schnellstens mal mit einem Fachmann (z.B. einen Anwalt mit entsprechendem Schwerpunkt) abgleichen.


Im eigenen Newsletter hatten wir noch kein OptIn Verfahren, das wurde per heute geändert.
Nun, wenn dieser entsp. der Regelung des §7 Abs 3 Punkt 1 versendet wurde, ist dagegen nichts zu sagen. Dies läst aber die hier gezeigten Postings nicht vermuten.
Dass man Vermuten könnte, dass Sie diese Belästigung leitfertig in Kauf genommen haben, ist meiner Meinung nach, der im Eröffnungsposting abgedruckte "Disclaimer". Wenn man keinen Verstoß begeht, warum sollte man sich dann von einem solchen Distanzieren?
Nur noch mal zur Erinnerung:

Rechtlicher Hinweis/Note:
Dies ist kein SPAM, sondern eine Rückmeldung/Anfrage/Antwort/Bekanntgabe/Reaktion auf Ihr/e/n
Eintrag/Anschreiben/Anfrage/Gesuch/Veröffentlichung/Bekanntgabe in / oder an ein Postfach / Gästebuch /
Mailfach / Linkliste / Anzeige / Klickmail / Websiteeintragung bei uns und/ oder einem unserer Partner/
öffentliche Werbe- Agenturen / träger/ Onlineanzeigenunternehmen.
Es besteht kein Verstoß gegen das BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 81/01, ZAP 2004, Fach 1, S. 77.:
Das Sie sogar das mehrfache anmailen an eine Adresse in Erwägung ziehen:

Sie diese E-Mail mehr als einmal erhalten haben, bitten wir dieses zu entschuldigen. Es kann hin und wieder
geschehen, dass manche Einträge/Anzeigen/Datensätze/Angaben/Archive doppelt, aber nicht gleicher Art/Inhalt sind.
zeigt meiner Meinung nach eine gewisse fehlende Sorgfalt.

P.S. zum Thema Disclaimer gibt es übrigens einen netten Audio-Beitrag, den ich richtig gut finde :D :
Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn (http://www.law-podcasting.de/der-disclaimer-10-jahre-unausrottbarer-schwachsinn)
Viel Spaß beim anhören! :D

Fräulein Fies
12.07.2008, 19:02
Hey Gifthorn, ähm Giffhorn,

da jibbet en schön Spruch für:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

man könnt uch sache, dat sich dat Spammerchen vürher ens informiere sollt. Evver dat is nit jedem Krat jejeben. Dann hät man de Brassel. :D

Ävver nix für unjut. Wie sacht schon ming Kleene zu fastelovend, als enne Immi meinte, dat et avver enne schöne Prinzessin sei:
"Isch bin ´ne Engelche, Du Arsch."

adzzzyyy
12.07.2008, 19:40
@ Daniel Giffhorn
Was mir gerade noch einfällt: Ich an Ihrer Stelle würde die Adressen die sich bei Ihnen beschwert haben nicht an die id-marketing weiter melden. Meiner bescheidenen Meinung nach ist es sehr zweifelhaft, dass diese Firma nach dem sie Ihnen schon 'top gepflegte etc pp' Emailadressen verkauft hat, sich tatsächlich darum schert wer was dagegen hat Spam zu bekommen. Im Gegenteil die könnten sich sogar darüber freuen, dass sie endlich mitbekommen welche Emailadressen aktiv sind, und die nicht aktiven aus den Listen schmeissen - oder haben Sie etwa keine unzustellbaren Emails zurück bekommen?

Weiterhin kann ich Gaston nur zustimmen, sich mit einem 'Disclaimer' rauszureden, sich insgeheim also der Problematik bewusst zu sein, und trotzdem zu spammen ist irgendwo naiv. Aber dafür bezahlen Sie nun aller Wahrscheinlichkeit nach Lehrgeld.

actro
12.07.2008, 19:43
Mit Sicherheit, der Fred ist schon auf Platz 6 der Suchergebnisse bei Google (http://www.google.de/search?q=Hotel+Antoniushof&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a) :clown:

Spammailhass
13.07.2008, 11:34
Ich an Ihrer Stelle würde die Adressen die sich bei Ihnen beschwert haben nicht an die id-marketing weiter melden.

Er wird mit absoluter Sicherheit die Adressen mitsamt Beschwerden weiterleiten, auch wenn es ihm ausdrücklich untersagt ist/wird.

Nach meiner Beschwerde, in der ich die Weiterleitung meiner Daten an Dritte ausdrücklich untersagte, schrieb mir Herr G., er hätte mir bereits Auskunft erteilt, und warf mir einen Verstoß gegen die Regeln im Antispam.de-Forum vor. :confused: Was jedoch noch viel schlimmer war als die Verwechslung: Den Schriftverkehr schickte Herr G. an Antispam e.V.!

Herr G., sollten Sie nicht einen Hauch von Gespür für Datenschutz besitzen? Gerade Sie als Hotelbetreiber haben täglich mit schützenswerten Daten wie Name, Heimatanschrift, Dauer der Abwesenheit vom Wohnort, etwaige Affären und Geschäftspartner zu tun, welche in falschen Händen ihren Gästen Schaden zufügen können. Sollten Sie nicht ein gewisses Maß von Diskretion einhalten können?

Mich würde es nicht überraschen, wenn auf der Internetseite vom Hotel Antoniushof sämtlicher E-Mailverkehr unzensiert veröffentlicht werden sollte.

actro
13.07.2008, 11:52
Nach meiner Beschwerde, in der ich die Weiterleitung meiner Daten an Dritte ausdrücklich untersagte, schrieb mir Herr G., er hätte mir bereits Auskunft erteilt, und warf mir einen Verstoß gegen die Regeln im Antispam.de-Forum vor.

Du hast doch sicherlich jetzt den Vorgang an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten weitergereicht? Wenn nicht, würde ich das schnell nachholen ;)

Fräulein Fies
13.07.2008, 12:04
Mit Sicherheit, der Fred ist schon auf Platz 6

Inzw. opjestiege op Platz 5 :D

rainer
13.07.2008, 12:13
hi

Mit Sicherheit, der Fred ist schon auf Platz 6 der Suchergebnisse bei Google (http://www.google.de/search?q=Hotel+Antoniushof&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a) :clown:

freut mich ;-) Jetzt bin ich gespannt ob die Verweise hier auf die Diskussion noch weiter nach oben wandern.

DAS tut dem Spammer dann wirklich weh. Wenn sein Online-Marketing bzw. das Google-Ranking durch solche Veröffentlichungen seiner illegalen Taten "vergiftet" und somit unbrauchbar wird ;-)

In Zeiten des Internet muss man schon damit rechnen das sich die Kunde über seine Missetaten sich schnell verbreitet ;-)

Ich werde den Fall "Hotel Antoniushof" und die Zusammenhänge mit dem Forum von Antispam e.V. und Google als sehr gutes Beispiel für diese Mechanismen in Erinnerung behalten ;-)

Gruss
Rainer

blizzy
13.07.2008, 12:14
@Daniel Giffhorn: wie es mit der Zustimmung zum Erhalt von Newslettern aussieht, haben Sie bereits hier erfahren:



Die Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters kann immer nur dem Versender selbst erteilt werden.
Eine pauschale Zustimmung zum Erhalt von Werbung seitens Werbepartnern ist nichtig (vgl. LG Bonn, 11 O 66/06, vom 31.10.2006).


Hat denn auch nur ein einziger Empfänger Ihnen gegenüber ausdrücklich dem Erhalt des Newsletters zugestimmt? Ihnen gegenüber, nicht irgend einem Adressverticker?


@actro: Platz 5 ;)

rainer
13.07.2008, 12:21
Stellungnahme vom Hotel Antoniushof; Daniel Giffhorn
Das wir eine Aktion - via eine Marketing Firma - definitiv nicht mehr machen, das ist Fakt.


Die Vereinbarung sah eindeutig vor - nur Interessenten - anzuschreiben - die im OptIn Verfahren dem Zugestimmt haben.

Nach meiner Ansicht nach wurden Sie von der Firma "id-marketing" betrogen. Die schreiben auf Ihrer Webseite:


14,5 Mio. legale, geprüfte und gepflegte Top - E-Mail-Adressen des Typs Opt-In

Als Fachverlag für Adress-Marketing bieten wir Ihnen hier ausschliesslich legale opt-in email-Adressen an!
...
Bei den von uns angebotenen Daten haben alle Adressaten der Zusendung von Newslettern und Werbung im Opt-In-Verfahren ausdrücklich zugestimmt!
Sie erhalten hier mehr als 14,5 Mio. gepflegte und legale eMail Adressen in Profi-Qualität. Sämtliche Adressen stammen aus eigenen sowie Partner-Aktionen!

Wie man hier im Forum sieht sind da nicht wenige Adresse dabei bei denen die von Ihrem Lieferanten diese zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Für mich als juristischer Laie sieht das nach Betrug aus.

Was gedenken Sie dagegen zu tun?

Haben Sie die schon gegen die Firma "id-marketing" Strafanzeige wegen Betrug erstattet?

Fordern Sie nun von "id-marketing" Schadenersatz?

Rainer

siebich
13.07.2008, 12:31
Also zumindest mal wegen der Rufschädigung würde ich an Hoteliers Stelle den Anwalt einschalten.

schara56
13.07.2008, 15:59
...]Bei den von uns angebotenen Daten haben alle Adressaten der Zusendung von Newslettern und Werbung im Opt-In-Verfahren ausdrücklich zugestimmt![...Dort liegt doch der Hase im Pfeffer.
Opt-In bedeutet nach meiner Erkenntnis ja "nur", dass jemand die Adressen eingetragen hat - wer das getan hat steht ja aus.
Wie kann aber ein Opt-In-Adressbesitzer ausdrücklich der Zusendung von Newslettern und Werbung zustimmen?
Gar nicht...das Zauberwort ist wohl eher Double-Opt-In - oder sehe ich das falsch?

kjz1
13.07.2008, 18:11
Noch besser: Confirmed-Opt-In (COI). Zumindestens im angloamerikanischen Bereich wird Double-Opt-In als typ. 'Spammer speak' gesehen, da dort immer nur Spammer etwas von 'Double-Opt-In' faseln.

- kjz

Goofy
13.07.2008, 18:18
Confirmed Opt In ist aber nur die abgeschwächte Form des Double-Opt-In und ist nicht so rechtssicher (egal, was für ein Image DOI in den USA hat).

Eine Übersicht über alle bekannten Verfahren hatten wir vor einiger Zeit schon mal ins Wiki gestellt.
Bestellungen_im_Internet

Sebastian
14.07.2008, 02:04
Ich würde gerne vom Geneppten, sofern er noch hier liest, wissen, wie die Bezahlung des ganzen lief, bzw. ob das eine Überweisung oder eine Transaktion AKA WesternUnion oder Paypal gewesen ist oder womöglich es sich hierbei um ein deutsches Konto gehandelt hat.

Sofern noch hier mitlesend, bitte ich um eine Antwort.

Wuschel_MUC
14.07.2008, 10:10
Ich würde gerne vom Geneppten ... wissen...
Sofern noch hier mitlesend, bitte ich um eine Antwort.
... und wenn hier nichts kommt, sollte Antispam e.V. hochoffiziell mit dem Hotelier Kontakt aufnehmen und nachfragen, wie man ihn eigentlich hereingelegt hat.

Packt er aus, könnte man den Trick (ohne Nennung des Informanten) in den Wiki stellen.

Packt er nicht aus, wurde er womöglich gar nicht hereingelegt.

Wuschel

Wuschel_MUC
14.07.2008, 16:10
In der Newsgroup de.admin.net-abuse.mail gibt es einen acht Beiträge langen Thread über die Spam-Aktion des Hotels Antoniushof (Schönberg).

Nach dortigen Angaben müssen die Hotelbetreiber vom Ausmaß der Proteste leicht überfordert gewesen sein.

Wenn Antispam e.V. wirklich anfragt, "wollen Sie im Forum auspacken, bevor noch mehr Leute auf den Adresslieferanten hereinfallen?", sollte man sich etwas in Geduld fassen, bis der letzte erboste Anrufer abgefertigt ist.

Wuschel

Zauberpony
18.07.2008, 08:44
Der Datenschutzbeauftragte von Bayern hat geantwortet:


Ihre Nachrichten vom: 12.07.2008
Unser Zeichen: xxxx

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre beiden eMails vom 12. Juli 2008. Dem Impressum der Internetseite www.hotel-antoniushof.de ist zu entnehmen, dass es sich bei der Betreibergesellschaft um die Hotel Antoniushof GbR, Schönberg handelt.

Aufgrund der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes ist dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz die Überwachung des Datenschutzes bei den bayerischen öffentlichen Stellen (i.d.R. also den Behörden) übertragen.

Für datenschutzrechtliche Fragen im privaten Bereich ist in Bayern zentral die Regierung von Mittelfranken, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach, Tel.: 0981 53 1301, Fax: 0981 53 1206, eMail: datenschutz (add) reg-mfr.bayern.de, die der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern untersteht, zuständig.

Da es sich bei der Hotel Antoniushof GbR um eine dem privaten Bereich zuzuordnende Gesellschaft mit Sitz in Bayern handelt, ist vorliegend die Regierung von Mittelfranken zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.

Das Hotel Antoniushof ist bereits mit Ihnen in Kontakt getreten. Für den Fall, dass Sie die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde hinzuziehen möchten, bitte ich Sie, ggf. selbst Kontakt zur Regierung von Mittelfranken zu treten.

Unabhängig davon darf ich auf das neugefasste Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (insbesondere auf § 7 Abs. 2 und Abs. 3) sowie auf zwei Entscheidungen von Zivilgerichten zur Unzulässigkeit der Übersendung von unerwünschter eMail-Werbung hinweisen (LG Berlin, Beschl. v. 14.05.98, Az.: 16 O 301/98; BGH, Urteil v. 11.03.04, Az.: I ZR 81/01). Ob die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die genannten Urteile analog auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt übertragen werden können, kann von hier nicht beurteilt werden. Ich muss in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass mir eine Rechtsberatung aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich ist.

Ich darf auch auf eine Ausarbeitung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten - dieser ist auch für den nicht-öffentlichen Bereich zuständig - zum Thema Adresshandel und unerwünschte Werbung hinweisen. Die genannte Informationsbroschüre ist unter http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/weitere-einrichtungen/datenschutzbeauftragter/informationsmaterial/wirtschaft/adressenhandel-werbung-pdf,property=source.pdf abrufbar.

Abschließend kann ich Sie noch auf die Möglichkeit des Eintrags in die sog. Robinsonliste (hier für eMails) hinweisen. Nähere Informationen stehen unter www.robinsonliste.de (http://www.robinsonliste.de) zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben, und bedanke mich für Ihr Interesse am Datenschutz.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.

K.
Justizoberinspektor
Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstr. 18 80538 München
Postfach 22 12 19 80502 München
Tel.: 089 212672 xx
Fax: 089 212672 50
eMail: kann man auch per PN erfragen

1955rainbow
20.07.2008, 12:04
Diese CD-ROM wird eindeutig in unredlicher Absicht vertrieben. Die Adresse auf der CD-ROM (u.a. meine eigene) sind nicht alle wie angegeben für die Werbenutzung freigegeben. Die Verschleierung des Vertreibers der CD-ROM durch die angegeben Scheinadressen dient dazu, des Vertreibers der CD-ROM möglichst nicht habhaft werden zu können. Jeder der die CD-ROM kauft und eine Adresse verwendet, deren Verwendung für Werbung nicht zugestimmt wurde, kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Eine Entlastung durch den Hinweis, man habe ja nur die CD-ROM in gutem Glauben gekauft, zieht nicht. Der Regress bei der dubiosen Firma ist praktisch unmöglich. Finger weg von dieser CD-ROM!

Hier noch ein weiterführender Link: http://www.123recht.net/EmailWerbung__f118879.html

Gaston
20.07.2008, 13:08
Diese CD-ROM wird eindeutig in unredlicher Absicht vertrieben.

Ich weiß ja nicht was das hier zu suchen hat, da hier keine CD, sondern ein Service eingekauft wurde. Auch der Link ist nichtssagend, da es völlig egal ist, ob es irgendwelche Einwilligungen zu den Adressen gibt, da es Aufgabe des Adressenbenutzers ist sich von der Nutzungserlaubniss für seine Werbeaktion zu überzeugen. Siehe dazu auch den Beitrag #12 in diesem Thread!

Und bitte erst lesen (1), verstehen (2) und dann posten (3), wenn es dazu passt.
Wenn es mit den ersten beiden Punkten hapert, dann bitte auf Punkt 3 verzichten!


Zurück zum Thema:

Grundsätzlich finde ich das Engagement hier sehr gut - und kann mich nur Entschuldigen, das wir hier eventuell mangelnder Qualität aufgesessen sind. Zur Aufklärung werden wir auf jeden Fall beitragen.

Nun das letzte WE ist bereits eine Woche vorbei und wo bleibt die versprochene Aufklärung? Man sollte keine Versprechungen machen, die man nicht gewillt ist einzuhalten!

Gaston
20.07.2008, 13:52
Also ob ich es Bestellt hätte. ;)

Hier ein Beitrag zu einem Urteil, dass die Sorgfaltspflicht des "Käufers" von Adressen verlangt!
Also nix mit, "Der Adressverkäufer hat mir zugesichert, dass ..."

Link: http://www.dr-bahr.com/news_det_20080719114103.html

rainer
20.07.2008, 14:18
Zurück zum Thema:

Nun das letzte WE ist bereits eine Woche vorbei und wo bleibt die versprochene Aufklärung? Man sollte keine Versprechungen machen, die man nicht gewillt ist einzuhalten!

Eine unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung ist bei mir nun per Fax eingegangen.

Ich warte aber immer noch auf die mit der Originalunterschrift und auf die Auskunft woher nun meine Email-Adresse stammt.

Da meine dafür gesetzte First nun abgelaufen ist habe ich grosse Lust mein Auskunftsanspruch nun doch noch gerichtlich durchzusetzen ;-)

Rainer

mareike26
20.07.2008, 15:10
Nachtrag: http://www.adresshandel-und-recht.de/
Lesenswert...

1955rainbow
20.07.2008, 19:08
Ich weiß ja nicht was das hier zu suchen hat, da hier keine CD, sondern ein Service eingekauft wurde. (...) Und bitte erst lesen (1), verstehen (2) und dann posten (3), wenn es dazu passt.
Wenn es mit den ersten beiden Punkten hapert, dann bitte auf Punkt 3 verzichten!


@ Gaston: Du bist ja ein ganz ein Kluger! Schau halt unter http://www.opti-adress.de nach: Der Service wird per CD-ROM angeboten. Und wenn Du Dich an Deine eigene Regel (Lesen - Verstehen - Posten) halten würdest, dann hättest Du kapiert, dass ich nix anderes geschrieben habe als dass es keine Exkulpation gibt. Und noch ein Weiteres: Ich war heute an der auf der Website http://www.opti-adress.de angegebenen Adresse dieser Firma (München, Candidplatz 13). Wie gesagt: Dort gibt es keine Firma dieses Namens, also Scheinadresse.

Das nächste Mal bitte etwas vorsichtiger mit solchen arroganten Belehrungen - wir ziehen am selben Strang!

Gaston
20.07.2008, 20:20
Alle von uns verwandten eMail - Adressen wurden speziell für diese
Markteting Aktion selektiert (Interessenten Reise+Urlaub) oder an Personen
versandt, die mit uns im Beziehung stehen. Ihre eMail Adresse ist von der
unten ausgewiesenen Firma für Adressmarketing. Sie sind dort als interessent
registriert.
Das hörte sich für mich nicht nach einer CD an!

Es geht hier darum, dass der Versender der Mail nicht seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat.
Der Verkäufer der Adressen ist mir da relativ wurscht und hat auch nichts direkt mit dem Threadthema zu tun.
Vor allem, da ich von einem deutschen Geschäftsmann erwarte, dass er sich um die rechtlichen Grundlagen zu kümmern hat, wenn er im Ausland Adressen einkauft.

Zudem heißt es auf der Webseite des Adressendealer:

Adressen, die auf diese Weise, also nicht im Opt-In-Verfahren, erlangt wurden, sind für Werbeaussendungen nicht verwendbar!

Als Fachverlag für Adress-Marketing bieten wir Ihnen hier ausschliesslich legale opt-in email-Adressen an!

Bei den von uns angebotenen Daten haben alle Adressaten der Zusendung von Newslettern und Werbung im Opt-In-Verfahren ausdrücklich zugestimmt!
Dies ist nach deutschem Recht gar nicht möglich, wie ich bereits ausgeführt habe (Wieder der Verweis auf Posting # 12).

Weiter hat der Versender der Spammail (siehe Posting #1) in seiner Spammail unter dem Titel Disclaimer fpolgendes geschrieben:

Disclaimer:

Diese E-Mail ist kein Spam wir senden ausschliesslich an Kunden, Gäste, verbundene Unternehmen,
eingetragene Firmen.

Sie können sich jederzeit auf unserer Homepage eintragen oder austragen.

Dies widerspricht der anschließenden Behauptung, dass der Versender der Spammail angeblich die Adressen bei dieser Firma gekauft habe:

Ihre eMail Adresse ist von der
unten ausgewiesenen Firma für Adressmarketing.
...
Wir forden die Firma ID: [ID filtered]
Also an einer Stelle wurde mit der Wahrheit recht lasch umgegangen! Manche würden vielleicht auch behaupten, dass hier irgendwo gelogen wurde.

Da hier das Thema die Spammail (1. lesen) von dem Versender ist (siehe 2. verstehen) und nicht der Adresshandel, sollte man doch nur (3.) posten, wenn man die Punkte 1 und 2 erfasst hat.
Es bleibt Dir unbenommen in einer entsprechenden Rubrik und mit entsprechendem Threadtitel dein Anliegen einzustellen, aber mit diesem Problem hat es nur sehr am Rande zu tun, falls die Angaben des Versenders bezüglich der Adressherkunft überhaupt stimmen.

Ich kann mir den Eindruck nicht verschließen, dass man einen Buhmann gesucht (Adresshändler) hatte und als dies nicht die gewünschte Wirkung ausblieb, blieben die weiteren Erklärungen (die angekündigt wurden) aus.

adzzzyyy
24.07.2008, 17:16
Gerade vorhin wollte ich hier mal nachfragen ob schon jemand etwas von dem Hotelier gehört hat. Eben kam dann aber per Email die Antwort auf meinen T5F. Die hätte zwar heute bei mir per Post eintreffen sollen, zumindest wenns nach meinem 'Ultimatum' gegangen wäre. Aber heute auf die Post und spätestens am Samstag bei mir ist für mich auch noch im Rahmen.

Interessant daran: Es wird wohl auch eine UE mitgeschickt, aber nicht mir gegenüber sondern gegenüber der Wettbewerbszentrale. Mir solls egal sein UEs sammel ich (noch) nicht.