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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spammer-Top-5 auf der Startseite?



mareike26
16.08.2008, 20:16
Hallo zusammen,

beim Schreiben eines Artikels für unsere Startseite kam mir gerade eine Idee:

Warum veröffentlichen wir nicht am Ende jedes Monats auf der Startseite unsere Top 5 der Spammer? Konkret stelle ich mir das so vor:
Das Mod-Team wählt jeweils am 25. eines Monats aus den Threads der Kategorien Mailspam, SMS-Spam, Faxspam und Telefonspam die 15 beliebtesten aus, und Ihr stimmt bis jeweils zum 29. ab, wer Euch besonders genervt hat. Die Top-5 werden dann am 30. auf der Startseite veröffentlich. Bei Pagerank 6 tut das weh.

Meinungen?

siebich
16.08.2008, 20:18
Ich bin absolut dafür - verdient ist verdient

ziemlichsauer
16.08.2008, 20:25
[X] dafür
Find ich ne richtig gute Idee.
LG ziemlichsauer

kjz1
16.08.2008, 21:05
Warum veröffentlichen wir nicht am Ende jedes Monats auf der Startseite unsere Top 5 der Spammer?

Soll das dann die deutsche Alternative zu ROKSO sein?

http://www.spamhaus.org/statistics/spammers.lasso

- kjz

cmds
16.08.2008, 21:05
[x] dafür *


*Einschränkung: hiermit beantrage ich für jeden Monat (vom 30. bis zum 15. des Folgemonats) Befreiung von der Bearbeitung der Dau-Tickets (Kündigungen von Lottoverträgen etc.)

Wuschel_MUC
16.08.2008, 21:34
Soll das dann die deutsche Alternative zu ROKSO sein?
http://www.spamhaus.org/statistics/spammers.lasso
kjz1 hat Recht. Spamhaus oder ROKSO haben einen wesentlich besseren Überblick über Ausmaß und Art von Spamming. Da kann ein Verein von der Größe von Antispam e.V. nicht mithalten.

Ich finde, wir sollten uns regelmäßig einen besonders dreisten Spammer / Abzocker in Deutschland herauspicken und ihm öffentlichkeitswirksam auf die Zehen treten.

Ob der Silver Brain Award persönlich übergeben wird oder was sonst, kann man sich überlegen, so bald man weiß, wer sich die Ohrfeige besonders "redlich" verdient hat.

Wuschel

actro
16.08.2008, 21:38
Ob der Silver Brain Award persönlich übergeben wird ...

Janee..*grusel*..Son peinlicher Fass-ohne-Boden-Verschnitt kommt ja mal gar nicht in Frage..

mareike26
16.08.2008, 21:53
Ich sprach eigentlich auch nicht davon, dass es nur um Mailspam geht und um internationalen schon einmal gar nicht. Ich finde Telefonspam, Faxspam, SMS-Spam und die ewigen IP69-Kunden da nennenswerter. Lottoteam 3mal hintereinander in der Top5 hat was.
Ehrlich gesagt kannte ich diese ROKSO-Liste bisher nicht, und den meisten anderen Usern wird das wohl genauso gehen. Die wenigsten hier tüten ihre Mails bei Spamhaus ein, die meisten wissen wahrscheinlich nicht mal, wer die sind.

Sherlock
17.08.2008, 03:51
Dafür, und zwar groß und fett!

Ich stifte die Fett- und Großbuchstaben, falls ihr keine findet, sollte aber bei Euch alten Hasen kein Problem sein :D:rolleyes:

Liquid-Sky-Net
17.08.2008, 06:52
[x] darfür. Eigenes Portal - eigene Liste ;)

schmubo
17.08.2008, 11:48
Tolle Idee: Die Startseite als Pranger - auch ich bin dafür!

Bei Pagerank 6 tut das weh.
Diese Schmerzen werden wohl den einen oder anderen Spammer mit der rechtlichen Keule auf den e.V. eindreschen lassen. Wichtig ist deshalb eine juristisch wasserdichte Absicherung des Vorhabens, Spammer öffentlich Spammer zu nennen.

mareike26
17.08.2008, 12:28
Ich sehe da eher nicht das Problem. Vor allem, wenn wir immer brav auf die entsprechenden Threads verlinken. Spammer werden in den Unterforen auch jetzt schon so genannt, die Abmahnung der Woche kennen wir mittlerweile. Und dass Lottoteam und Konsorten nun einmal Telefonspam betreiben, werden sie bei DER Anzahl an Beschwerden wohl kaum abstreiten können.
Da kommt vielleicht ein bisschen Arbeit auf uns zu, aber im Endeffekt läuft es wie immer: Spammer mahnt ab, wir unterschreiben nicht, Spammer bleibt auf Anwaltskosten sitzen und das wars.
Im Übrigen sollte das von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.

actro
17.08.2008, 12:34
Ich tendiere da auch eher zur Vorsicht, hab aber grundsätzlich nix dagegen. Denkt aber daran, dass unserer Rae vielbeschäftigte Menschen sind, die auch noch ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen ;)

schara56
17.08.2008, 22:04
Wenn wir als Verein die Mehrarbeit dazu kompensieren können schein dieses via Tante Gurgel ein schönes Mittel zu sein. Mittel wie Mittelalter - dort hatte man auf dem Marktplatz einen Pranger ;).
Tante Gurgel genießt augenscheinlich vor allem den Titel - das bisherige Kennzeichnen mit [Direktspam] oder etwas schärfer mit [Dummspam] schein die beworbene URL in das "rechte Licht" zu rücken. Zumindest das ordinäre "Klick-Vieh" kann dann über Google schnell einen ersten Eindruck gewinnen; vermutlich aber erst nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Da diese Artikel/Posts von den Mods erstellt werden - sofern nicht falsch verstanden - dürfte sich die Mehrarbeit in Grenzen halten.

alariel
18.08.2008, 09:29
[X] Dafür

Schliesslich geht's um die Antispam-Top-5, nicht um die ROKSO-Top-5... ;)

Call-Center Fresser
18.08.2008, 18:19
Was Spammern schadet (und Antispam nicht) ist gut.

Sooo einfach!
Sooo machbar?
:cool:

Goofy
18.08.2008, 18:41
Nööja, wir müssen hier halt das deutsche Recht im Auge behalten.

Ich bin nicht dafür, sowas zu machen, ohne Rücksprache mit einem Juristen zu nehmen. So etwas Laien-Einblick in das Internetrecht habe ich aber schon, und mein Bauch sagt mir, dass das verdammt komplex werden kann, im Streitfall.

Es gibt in Deutschland bisher m.W. keinen Präzedenzfall einer ROKSO-ähnlichen Liste. Spamhaus wird ja in England betrieben, jemand, der da was zu meckern hätte, müsste in England klagen. Eine deutsche "worst-Spammer"-Liste kenne ich nicht. Ich würde aber vermuten, dass da irgendwann ein Anwalt drauf einsteigen würde. Es ist auf jeden Fall ein Unterschied, ob wir im Forenthread feststellen, Firma XYZ hat gespammt (beweisbar z.B. mittels Header), oder ob wir dann gleich sagen, "die Firma XYZ ist der schlimmste Spammer des Monats".

Hmm. Ob das noch als Meinungsäußerung durchgeht, halte ich für offen. Denn das ist eine Bewertung des Geschäftsverhaltens, die doch tief in das sogenannte "Unternehmenspersönlichkeitsrecht" eingreift. Denn hier wird nicht ein einzelner Vorgang eines geschäftlichen Verhaltens der Firma XYZ bewertet, sondern die Firma XYZ schlechthin "an den Pranger gestellt". Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird in Deutschland viel weitgehender geschützt als im angelsächsischen Recht. Da sollte man sich nicht vertun.

Meiner Meinung nach wird es dabei über kurz oder lang bald zu einem Rechtsstreit kommen, und dann müssten wir einen Präzedenzfall durchziehen. Ich denke da an ein gewisses hanseatisches Landgericht, vor dem ich bestimmt nicht die mindeste Lust hätte, sowas durchzuziehen, bei dem absolut unberechenbaren Ausgang von deren Rechtsprechung.

Also ich sehe das im Moment eher skeptisch, wir werden das aber nochmal intern erörtern.

Schnabelland
19.08.2008, 16:29
Ich find die Aktion gut, nehme Goofys Bedenken allerdings durchaus auch ernst. Das Ganze muss auf jeden Fall abgesichert sein.

Andererseits würde der Titel "Spammer des Monats" eigentlich noch gar nichts aussagen - insbesondere wenn man klarstellt, dass es eine reine User-Wahl ist, die über die Vergabe des Titels abstimmt. Wir sagen damit lediglich aus, dass der betroffene Mensch bzw. die betroffene Firma ein Spammer ist - und das lässt sich aus dem angehängten Thread hoffentlich beweisen. Bei "Schlimmster Spammer des Monats" hätte ich schon eher Befürchtungen bzgl. juristischer Angreifbarkeit...

Dementsprechend mein Votum: Mit Einschränkungen dafür. Und das letzte Wort sollte auf jeden Fall der Verein haben, der ja dafür den Kopf hinhält...

mareike26
19.08.2008, 16:32
Nach einem "Nein" unseres Anwalts werden wir es doch bleiben lassen müssen.

Goofy
19.08.2008, 18:47
Genau. Wir haben das intern diskutiert, und unser Anwalt (der ist im übrigen richtig gut, spezialisiert auf Internet- und Presserecht, und nicht etwa ein Feld/Wald/Wiesenadvokat...) hat uns eindeutig davon abgeraten. Das Haftungsrisiko sei eindeutig zu hoch für den Verein.

Man muss das klar sehen.
Wenn wir belegen können anhand des Mailheaders oder anhand einer eidesstattlichen Versicherung, dass Firma XYZ spammt, dann ist das eine Tatsachenbehauptung, die belegbar ist. Daher können und dürfen wir sagen: Firma XYZ ist ein Abzocker (das ist ein wertender Begriff, der unter der Meinungsfreiheit des GG zulässig ist), oder ein Spammer.

Wenn wir jedoch sagen, Firma XYZ wurde von unseren Usern zum "schlimmsten Spammer des Monats" gewählt, dann erhält diese wertende Aussage eine ganz neue Qualität. Denn hier wird nicht mehr auf die Einzelhandlungen der Firma Bezug genommen, sondern es wird eine generalisierte, wertende Aussage über "den gesamten Laden" getroffen. Damit wird das dann problematisch.
Das kann als Eingriff in das "Unternehmenspersönlichkeitsrecht" und als Geschäftsschädigung gem. UWG gewertet werden.

Auch bei Verbraucherplattformen wie ciao.de und anderen, die z.B. Produkte mit Erfahrungswerten der User bewerten, findet man niemals eine Rangliste z.B. der schlimmsten Internet-Shops, wo es die meisten Probleme gibt.

Es gibt nach meiner Kenntnis zu diesem Thema einer "negativen Rangliste" oder eines "negativen Awards" auch kein Präzedenzurteil.
Niemand traut sich da ran, auch Organisationen mit gutgefüllter Brieftasche machen das nicht.
Ich sehe keinen Grund, warum wir das unternehmen sollten. Der erste, der das in Deutschland versucht, darf das dann evtl. vor dem LG Hamburg ausdiskutieren. Mit völlig offenem Ausgang.
Das kann man vielleicht in England oder in den USA machen, aber bei uns leider eher nicht.

alfred97
19.08.2008, 19:55
Das kann man vielleicht in England oder in den USA machen, aber bei uns leider eher nicht.

mh, also doch keine Meinungsfreiheit in Deutschland möglich :-)

Goofy
19.08.2008, 20:10
Vielleicht nicht so frei wie anderswo.

Man muss allerdings eins klar sehen:
Der hohe Stellenwert des deutschen Persönlichkeitsrechts kann auch wirklich seine Vorteile haben.

Ich denke da z.B. an Mobbing-Fälle, wo Videos oder Fotos von Personen ohne deren Zustimmung ins Internet gestellt werden.

z.B. sind Webblogs, wo Leute z.B. über ihre/n "Ex" herziehen, in den USA quasi ungestraft möglich.

In Deutschland kann das schweren Ärger geben, wenn der Verursacher feststellbar ist. Auch kann der Webhoster, wo solche Inhalte eingestellt sind, rechtlich zur Löschung gezwungen werden.

In Bezug auf Unternehmen wird aber auch in Deutschland das "Persönlichkeitsrecht" wesentlich lockerer gesehen, als bei Privatpersonen.
So hatte z.B. eine bekannte bayrische Autofirma gegen den Hersteller eines Aufklebers geklagt, wo das Firmenlogo mit den drei Anfangsbuchstaben zu dem Ausspruch "Bu*** mal wieder" verfremdet wurde. Der Autohersteller hat in einer höheren Instanz dann verloren.

Man kann also auch in Deutschland recht viel gegen Unternehmen äußern. Wenn es aber um eine Meinungsäußerung geht, die pauschal gegen das ganze Unternehmen geht, sollte man sich sehr genau überlegen, was man sagt.