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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch, Anfechtung des Vertrages oder Kündigung?



friedalein
26.08.2008, 15:45
Hallihallo an alle!

Ich bin mir nicht sicher, welche Form ich anwenden soll. Habe auch im Forum nichts konkretes dazu gefunden. Sorry.

Fall: Wir fanden gestern heraus, dass meine fast 70jährige Mutter in die Fänge einiger windiger Geschäftemacher "gelatscht" ist. Sie weiß halt immer alles besser...und sagte uns nichts davon.

Probleme habe ich mit G-Winnjagd (Haltern am See ist Widerrufadresse) und etwas mit Bonusclub Bertelsmann.
Grund: Ihre eigentlich nicht abgeschlossenen und nicht angeforderten "Verträge" sind schon von Mai (G-Winnjagd) und Juni (Bertelsmann) ...

Bei Bertelsmann denke ich, müßte der Text mit der Abmahnung reichen, oder? Die 2 Abbuchungen machte ich gestern rückgängig.

Bei G-Winnjagd/Vipp Service Spiele GmbH weiß ich nicht so recht weiter.
Die letzte Abbuchung konnte ich gestern rückgängig machen. Die erste vom 20.05.08 nicht, da sich die Bank bis jetzt weigert. Will erst nach schriftlichen Antrag entscheiden. Muss ich noch machen.

Und hier liegt mein Problem:
Welche Art von Schreiben an G-Winnjagd ist jetzt richtig?

Der Widerspruch, die Anfechtung des Vertrages oder doch eine Kündigung??? Wegen der nichterfolgten ersten Rückbuchung der 89,97¤ vom 20.05.08...
Gilt das nicht als Anerkennung eines Vertrages?

Schon mal im voraus danke für eure Hilfe.
Nette Grüße von friedalein

Wuschel_MUC
26.08.2008, 15:49
...Der Widerspruch, die Anfechtung des Vertrages oder doch eine Kündigung???
Antispam e.V. darf keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Lies hier im Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung) nach. Wenn du daraus nicht schlau wirst, wäre ein Besuch bei der nächsten Verbraucherzentrale sinnvoll. Das kostet vielleicht 10 Euro, aber die sind gut angelegt!

Wuschel

Nebelwolf †
26.08.2008, 15:56
Hallo friedalein,

ich raubziziere mal Mareikes Signatur:

Mantra des Tages: Die 6-Wochen-Frist gibt es nicht.
- BGH, 6. Juni 2000 (XI ZR 258/99)

Hier in unserem Wiki ist die Sache mit der Lastschrift genauer erklärt: Lastschrift im Antispam-Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/Lastschrift)

Das Urteil findest Du hier: XI ZR 258/99 (http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex2/vo68872.htm)

Leider erzählen sogar Verbraucherzentralen das Märchen von der 6-Wochen-Frist. Also auf zur Bank und das Geld mit Hinweis auf das Urteil zurückholen.


Nebelwolf

Arthur
26.08.2008, 15:57
Nur zur Begriffsklärung die möglichen Vorgehensweisen:

Widerruf, Anfechtung, Kündigung oder Rücktritt

friedalein
26.08.2008, 16:21
Antispam e.V. darf keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Lies hier im Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung) nach. Wenn du daraus nicht schlau wirst, wäre ein Besuch bei der nächsten Verbraucherzentrale sinnvoll. Das kostet vielleicht 10 Euro, aber die sind gut angelegt!

Wuschel
Hallihallo!
Ja, das weiß ich. Mir geht's auch nicht um eine Rechtsberatung! Sondern mir geht es um "Empfindungen", die andere bei dem Fall hätten. Also zum Beispiel: Ich würde das als Kündigung sehen, weil nicht rückgebucht wurde vor so langer Zeit... oder: Ich tendiere mehr zum Widerspruch... Solche Art meine ich. Keine offizielle Rechtsberatung!Um das nochmal klar zu stellen. Ich werde sowieso das Schreiben, was ich dann für richtig erhalte nach einem eventuellem Gedankenaustausch mit anderen.
Nette Grüße und vor allem Danke für die schnelle Antwort.
Friedalein

Nebelwolf †
26.08.2008, 16:23
Hallo!

... unser Wiki hat auch hierzu eine Antword: Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung (http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung)

Nebelwolf

friedalein
26.08.2008, 16:26
Hallo friedalein,

ich raubziziere mal Mareikes Signatur:

Mantra des Tages: Die 6-Wochen-Frist gibt es nicht.
- BGH, 6. Juni 2000 (XI ZR 258/99)

Hier in unserem Wiki ist die Sache mit der Lastschrift genauer erklärt: Lastschrift im Antispam-Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/Lastschrift)

Das Urteil findest Du hier: XI ZR 258/99 (http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex2/vo68872.htm)

Leider erzählen sogar Verbraucherzentralen das Märchen von der 6-Wochen-Frist. Also auf zur Bank und das Geld mit Hinweis auf das Urteil zurückholen.


Nebelwolf
Hallo!
Ja, ich weiß, dass es die 6-Wochen-Frist nicht gibt. Deswegen bin ich oben nicht weiter drauf eingegangen. Sie wollen den Antrag halt erst mal schriftlich...Kann mir nur Recht sein. Ablehnen müßten sie dann ja auch schriftlich... Sie berufen sich mündlich eben auf die Zeit.
Nette Grüße und Danke.
Friedalein

friedalein
26.08.2008, 16:35
Hallo!

... unser Wiki hat auch hierzu eine Antword: Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung (http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung)

Nebelwolf
Hallo nochmal! :-)
@Nebelwolf: Ich versteh das Wiki schon...irgendwie. :-) Ich habe eben nur Probleme mit der Zeit und weil die erste Abbuchung schon vor über 3 Monaten war...
Ich komme auch mit den Unterschieden der Begriffserklärung klar...Widerspruch, Widerruf, Anfechtung, Kündigung....
Im Normalfall bei sofortiger Bemerkung des Vorfalls, hätte ich nicht überlegen brauchen! Da wäre nur der Widerspruch und die Unterlassung gewesen.
Aber wie gesagt...in meinem Denken macht/verursacht die lange Zeit und die nicht gleich zurückgeholte Abbuchung wirrwar...
Und dazu finde ich nichts konkretes im Wiki. Oder ich bin halt nur zu blöd dazu. :-)

@Arthur:Rücktritt muss ich mir noch mal genauer ansehen....und natürlich den Widerruf... Danke.
Netten Gruß von Friedalein

Gaston
26.08.2008, 17:34
Was hat die Zeit, die Vergangen ist, mit dem Feststellen eines falschen Vorganges zu tun?
Für mich zählen nur die gesetzlichen Fristen und die betragen (so weit ich es gerade im Kopf habe) 3 Jahre zum ende des Jahres der Schuld (hier die Schuld der abbuchenden Firma auf Rückerstattung).

Was Banken meinen oder sonst was, interessiert mich nicht, die mussten in den letzten Jahren schon einige male Ihre AGBs ändern, weil diese nicht Gesetzeskonform waren.

friedalein
26.08.2008, 17:55
Hallo Gaston!
Danke für das Antworten. Ich bin mir schon im Klaren, dass ich etwas "unentschlossen" und "unfähig" wirke. Ist vielleicht im Moment auch so.

Nun zu Deiner Antwort.
Im Normalfall (=Reaktion innerhalb eines Monats und sofortiger Rückbuchung z.B.) ist mir das auch klar. :-) Da hätte es ohne zu zögern den Widerspruch gegeben. Logisch.
Aber ich sag ja...irgendwie will mein Kopf nicht so wie ich es will. ;-) Und da meckert eben "die Zeit" und vor allem das "erste Dulden oder besser gesagt das Ignorieren der Abbuchung vor über 3 Monaten" als Problem etwas mit mir. Die 2.Abbuchung vom 01.08. habe ich ja auch erst gestern zurückgeholt.
Diese Ignorierung vom Rückbuchen gekoppelt mit der totalen Untätigkeit meiner Mutter macht mir halt gerade bei meinem Schreiben an die Firmen zu schaffen...

Ich befürchte, wenn ich den Widerspruch rausschicke und die dann bei meiner Mutter anrufen oder mit Drohpost antworten...fällt sie um und gibt zu, was sie nie getan hat nämlich dem Vertrag zu zustimmen. Sie kriegt das alles nicht so ganz richtig auf die Reihe...seufz...leider. Und ich bin auch zu weit weg, um täglich zu kontrollieren. :-( Aber das nur nebenbei. Sorry.
Nette Grüße von dem etwas "ladegehemmten" Friedalein

Unkerich
26.08.2008, 18:56
Das ist auch die Masche von diesen Bruchbuden....alte Leute einschüchtern und um ihre Rente bringen. Versuche das der alten Dame beizubringen - bring am besten das Beispiel von den Rheumadecken bei Kaffeefahrten. Ich denke dann wird sie begreifen was Du meinst. Und bitte sie Dir solche Drohbriefe zukommen zu lassen.

Versuche ihr zu erklären, dass jeder welcher am Telefon (auch wenn er noch so nett seinen Dreck ablässt) versucht sie zu betrügen - weil etwas anderes versuchen diese Herrschaften ja nicht.

An die Herrschaften welche kräftig mitlesen - wenn Euch mein Post nicht passt dann verklagt mich doch - dann hat man zumindest eine ladefähige Anschrift von Euch.

Goofy
26.08.2008, 20:32
Bitte mal den Wikipedia-Artikel über das Widerrufsrecht lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Insbesondere den Abschnitt über die Widerrufsfrist.


Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat - das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich.

Wuschel_MUC
27.08.2008, 10:02
...Ich befürchte, wenn ich den Widerspruch rausschicke und die dann bei meiner Mutter anrufen oder mit Drohpost antworten...fällt sie um und gibt zu, was sie nie getan hat nämlich dem Vertrag zu zustimmen...
Du musst ihr klar machen, dass die Herrschaften mit weiteren Forderungen kommen, wenn sie einmal eingeknickt ist.

Sie soll die groben Briefe dir überlassen und ansonsten den Herrgott einen guten Mann sein lassen.

Erfahrungsgemäß kommen nur Klagedrohungen, aber so gut wie nie ein MahnbescheID: [ID filtered]

Es gibt nur zwei Alternativen: Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende.

Die Leutchen sollen möglichst bald wissen, dass bei deiner Mami nichts abzuzocken ist, dann werden sie sie schon in Ruhe lassen. Aber mit ein paar hohlen juristischen Drohungen muss sie schon rechnen!

Wuschel

kefi70
27.08.2008, 11:41
Hallo Gaston!

Diese Ignorierung vom Rückbuchen gekoppelt mit der totalen Untätigkeit meiner Mutter macht mir halt gerade bei meinem Schreiben an die Firmen zu schaffen...

Ich befürchte, wenn ich den Widerspruch rausschicke und die dann bei meiner Mutter anrufen oder mit Drohpost antworten...fällt sie um und gibt zu, was sie nie getan hat nämlich dem Vertrag zu zustimmen. Sie kriegt das alles nicht so ganz richtig auf die Reihe...seufz...leider. Und ich bin auch zu weit weg, um täglich zu kontrollieren. :-( Aber das nur nebenbei.


Ich kann Friedalein voll und ganz verstehen. Auch ich bin derzeit in solcher Situation, meine Oma ist 83.
Es ist schwer den Senioren etwas beizubringen, wovon sie fest überzeugt sind - und zwar, die Leute sind nett am Telefon, die wollen nix böses- etc. Und man kann sooooooviel gewinnen!
Es ist für Angehörige zum verzweifeln!
Auf der einen Seite: jajaja ich glaube Dir, ich mache sowas nicht mehr - auf der anderen Seite wird schon wieder die Gewinnmitteilung versteckt.

Es soll jeder froh sein, wenn so etwas nicht seinen Eltern oder Großeltern passiert, bzw. irgendjemand rechtzeitig davon Wind bekommt. Oft erkennt man es als Angehöriger nur durch Zufall oder man sieht den neuen Massagesessel in der Wohnung oder oder oder.

friedalein
27.08.2008, 12:17
Bitte mal den Wikipedia-Artikel über das Widerrufsrecht lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Insbesondere den Abschnitt über die Widerrufsfrist.
Hallihallo!
Danke erstmal an alle, die bereits geantwortet haben.

@Goofy: In dem Brief, den sie schon im Mai erhalten hat, steht(Kurzfassung):Widerrufsrecht=14Tage ab Erhalt Brief....
Wäre das nicht, hätte ich -auch für mich- keine Probleme mit dem Schreiben. Und sie tat auch nichts als die erst NACH dieser Frist das 1.Mal abbuchten...auch nicht bei der 2.Abbuchung.
Anmerkung: Wenn es für mich wäre, hätte ich nicht überlegt. Da wäre sofort im Mai eine Vertragsanforderung fällig gewesen.

@Unkerich: Ich rede schon seit über 5 Jahren auf sie ein...Es bringt nichts. Sie sagt"ja,ja" und läßt sich den nächsten Tag was Neues aufschwatzen...

@Wuschel:Das versuche ich ständig! Mindestens 3x die Woche per Telefon (ich wohne über 120km weit weg)... Sie sagt immer "ja" und dann kommt:aber das sind doch so nette Leute. Die rufen doch von seriösen Firmen an und wenn die meine Daten haben, habe ich ja vielleicht doch selber dieselben hingegeben...usw. usf.
Was noch schlimmer ist, sie denkt immer noch, sie hat keine Probleme(mit nichts) und kann alles noch selber einschätzen und versteht auch alle Gesetzestexte oder Briefe usw. Leider ist das in der Realität nicht so. Ich würde mir nichts mehr wünschen, als dass dies so wäre!

@Kefi70:Du sprichst mir aus der Seele! Meine "einzige Rettung" ist immer nur, dass meine Mutter selten was wegschmeißt. Wenn wir also bei ihr sind, gibt es jedesmal so etwas wie eine "Suchaktion"... :-(

Nette Grüße von Friedalein

Schnabelland
27.08.2008, 13:11
@Goofy: In dem Brief, den sie schon im Mai erhalten hat, steht(Kurzfassung):Widerrufsrecht=14Tage ab Erhalt Brief....
Wäre das nicht, hätte ich -auch für mich- keine Probleme mit dem Schreiben. Und sie tat auch nichts als die erst NACH dieser Frist das 1.Mal abbuchten...auch nicht bei der 2.Abbuchung.
Anmerkung: Wenn es für mich wäre, hätte ich nicht überlegt. Da wäre sofort im Mai eine Vertragsanforderung fällig gewesen.

Kam der Brief per Einschreiben oder wurde er durch einen Boten überbracht? Nein? Dann denk mal darüber nach, was für Möglichkeiten sich daraus ergeben, dass der Brief mit der einfachen Post kam (insbesondere im Hinblick auf "ab Erhalt Brief")...

friedalein
27.08.2008, 15:19
Kam der Brief per Einschreiben oder wurde er durch einen Boten überbracht? Nein? Dann denk mal darüber nach, was für Möglichkeiten sich daraus ergeben, dass der Brief mit der einfachen Post kam (insbesondere im Hinblick auf "ab Erhalt Brief")...
Hallihallo!
Na logisch kam der mit der Post. Ich weiß schon, was Du meinst. Aber ich bin hier nicht das Problem... Man könnte es vielleicht so formulieren: Meine Ma hebt diese Briefe schön auf (und "verteidigt" dieselben)...in der Hoffnung, endlich die Gewinne zu bekommen...oder die Millionen, die ihr versprochen wurden...
Alles klar? :-) :-( Man kann wenig tun aus der Ferne. Leider.
Nette Grüße vom Friedalein