nixkaffeefahrt
04.09.2008, 13:02
Aus aktuellem Anlass muss vor einer "SLK Lotterie Gesellschaft" (existiert nicht!) gewarnt werden. Es handelt sich um die Lockung zu einer Kaffeefahrt. Die versprochenen Gewinne werden nicht ausgezahlt (das winzige Wort "Nominierung" auf dem 2500-Euro-Gutschein deutet dies bereits an). Fahren Sie nicht mit!
http://img147.imageshack.us/img147/7994/2500tr8.jpg
Wer entdeckt das "Nominierung" in dem Bild? (genau hinschauen)
Es ist kaum zu glauben, aber es sind aktuell immer noch Briefe der "SLK Lotterie Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Home-Shopping-Club" unterwegs, in denen versprochen wird:
Unter Aufsicht haben wir am ... unsere große Bargeld-jubiläumsverlosung durchgeführt. Bei dieser Verlosung sind Bargeldgewinne und Wertpreise verlost worden. Und jetzt kommt es, Herzlichen Glückwunsch Herr ...! Unglaublich aber wahr, Ihr "BARGELD" Gewinnlos wurde gezogen, Sie haben tatsächlich gewonnen. Sehen Sie selbst!
Gewinne (...) 2500 Euro Auszahlungstermin ist ... Herr ...
Lieber Herr ..., der Gewinn wird nicht geteilt. Ihren Gewinn möchten wir Ihnen gerne in vollem Umfang am ... bei unserer Übergabeveranstaltung feierlich überreichen.
Alle Gewinne sind staatlich Garantiert, also brauchen Sie sich um die Gewinnauszahlung keine Sorgen zu machen. Als Andenken haben wir für alle Gäste Geschenke sofort zum Mitnehmen und für Ihr leibliches Wochl ist auch reichlich gesorgt Frühstück, Mittagessen, Freigetränk. Siehe Rückseite.
Zusätzlich als Dankeschön offeriert Ihnen der Home-Shopping-Club und das gilt ausnahmslos für jeden erwachsenen Teilnehmer einen LCD-Fernseher & DVD-Recorder im Wert von 898,- Euro
Außerdem werden wir Sie, Herr ..., als VIP-Gast zu einer Live-Show kostenlos einladen. Sie zahlen keinen einzigen Cent. Erleben Sie einmal LIVE wie unsere Shopping-Show von Anfang bis Ende ablaufen. Natürlich sehen Sie dann eine Welt-Sensation aus unserem neuen Sortiment die es so noch nicht zu kaufen gibt. (...)
Fehler inklusive.
Wer jetzt glaubt, die Fehler seien zufällig, der sei anhand des folgenden Satzes eines Besseren belehrt (man beachte die Kommasetzung):
Herzlichen Glückwunsch,
Herr ... .
Ihr "BARGELD" Gewinnlos
wurde gezogen. Der Bargeldgewinner, Herr
..., aus ..., erhält garantiert den
Gewinn in Bar ausgezahlt.
Im Zweifel werden sich die Verantwortlichen versuchen damit herauszureden, dass der (unbekannte) Bargeldgewinner den Gewinn bekommt, aber dass Herr ... nur die Anrede war und nicht die Präzisierung des Bargeldgewinners.
Vor Gericht dürfte eine solche Argumentation meiner Einschätzung nach allerdings kaum Bestand haben, da die Formulierung ja bewusst so gewählt wurde, dass der Empänger den Eindruck erhält, er hätte gewonnen.
Ebenfalls "gewonnen" haben Herr W. Vormoor, Frau D. Bünger und Herr R. Eckardt-Deutz (wahrscheinlich allesamt frei erfunden).
Die Antwortkarte geht an:
Servicebüro
Heinz Müller
Postfach 11 21
49627 Essen
http://img147.imageshack.us/img147/7994/2500tr8.jpg
Wer entdeckt das "Nominierung" in dem Bild? (genau hinschauen)
Es ist kaum zu glauben, aber es sind aktuell immer noch Briefe der "SLK Lotterie Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Home-Shopping-Club" unterwegs, in denen versprochen wird:
Unter Aufsicht haben wir am ... unsere große Bargeld-jubiläumsverlosung durchgeführt. Bei dieser Verlosung sind Bargeldgewinne und Wertpreise verlost worden. Und jetzt kommt es, Herzlichen Glückwunsch Herr ...! Unglaublich aber wahr, Ihr "BARGELD" Gewinnlos wurde gezogen, Sie haben tatsächlich gewonnen. Sehen Sie selbst!
Gewinne (...) 2500 Euro Auszahlungstermin ist ... Herr ...
Lieber Herr ..., der Gewinn wird nicht geteilt. Ihren Gewinn möchten wir Ihnen gerne in vollem Umfang am ... bei unserer Übergabeveranstaltung feierlich überreichen.
Alle Gewinne sind staatlich Garantiert, also brauchen Sie sich um die Gewinnauszahlung keine Sorgen zu machen. Als Andenken haben wir für alle Gäste Geschenke sofort zum Mitnehmen und für Ihr leibliches Wochl ist auch reichlich gesorgt Frühstück, Mittagessen, Freigetränk. Siehe Rückseite.
Zusätzlich als Dankeschön offeriert Ihnen der Home-Shopping-Club und das gilt ausnahmslos für jeden erwachsenen Teilnehmer einen LCD-Fernseher & DVD-Recorder im Wert von 898,- Euro
Außerdem werden wir Sie, Herr ..., als VIP-Gast zu einer Live-Show kostenlos einladen. Sie zahlen keinen einzigen Cent. Erleben Sie einmal LIVE wie unsere Shopping-Show von Anfang bis Ende ablaufen. Natürlich sehen Sie dann eine Welt-Sensation aus unserem neuen Sortiment die es so noch nicht zu kaufen gibt. (...)
Fehler inklusive.
Wer jetzt glaubt, die Fehler seien zufällig, der sei anhand des folgenden Satzes eines Besseren belehrt (man beachte die Kommasetzung):
Herzlichen Glückwunsch,
Herr ... .
Ihr "BARGELD" Gewinnlos
wurde gezogen. Der Bargeldgewinner, Herr
..., aus ..., erhält garantiert den
Gewinn in Bar ausgezahlt.
Im Zweifel werden sich die Verantwortlichen versuchen damit herauszureden, dass der (unbekannte) Bargeldgewinner den Gewinn bekommt, aber dass Herr ... nur die Anrede war und nicht die Präzisierung des Bargeldgewinners.
Vor Gericht dürfte eine solche Argumentation meiner Einschätzung nach allerdings kaum Bestand haben, da die Formulierung ja bewusst so gewählt wurde, dass der Empänger den Eindruck erhält, er hätte gewonnen.
Ebenfalls "gewonnen" haben Herr W. Vormoor, Frau D. Bünger und Herr R. Eckardt-Deutz (wahrscheinlich allesamt frei erfunden).
Die Antwortkarte geht an:
Servicebüro
Heinz Müller
Postfach 11 21
49627 Essen