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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frührentner will mitfahren!



anderkawer
02.11.2008, 23:42
Hallo,

kann mir jemand sagen was ich tun muss, um Einladungen zu Kaffeefahrten zu bekommen, oder Links zu Websites wo man sich anmelden kann?

Ich habe Lust ein paar von diesen Herrschaften das Geschäft ein wenig zu vermiesen. :undercvr:

Liquid-Sky-Net
03.11.2008, 08:32
Du mußt erstmal 60 Jahre alt werden. :clown:

Im Ernst - lass so Sachen lieber Leute machen, die sich damit auskennen. Wenn man das "just4fun" macht - kann sowas schneller in die Hose gehen, als man schauen kann. Die sind oft nicht grad zimperlich, wenns um Störenfriede geht!

anderkawer
03.11.2008, 11:55
Danke für die Fürsorge, 60J bin ich gerade geworden.:p

Ich bin seit mehr als 30 Jahren aktiver Kampfsportler, und auch rhetorisch nicht gerade ungeschickt, kann mich also Notfalls wehren.:ninja:

Also immer her mit den Tipps.

:undercvr:

nixkaffeefahrt
03.11.2008, 12:28
Das Problem ist, wenn man eine Einladung "will", dann bekommt man keine... aber wenn du dich in deinem Bekanntenkreis umhörst, gibt es bestimmt viele Senioren, die Empfänger von Gewinnbriefen mit Anmeldekarte für eine Busfahrt sind.

Ansonsten schließe ich mich Liquid-Sky-Net an.

Eniac
03.11.2008, 12:33
Ich hoffe Du hast nicht vor, Dich auf eine verbale oder körperliche Auseinandersetzung einzulassen. Richtiges Vorgehen:

- Mitfahren, freundlich grinsen, einen etwas dümmlichen Eindruck machen
- Genau merken, wo die Reise hingeht
- Die Veranstaltung erstmal nicht stören, dabei alles genau protokollieren (Name des "Sprechers", Namen von Firmen und "Sponsoren" etc.)
- Wenn es zum Verkauf hochpreisiger Artikel kommt (meistens nach dem nicht kostenlosen Mittagessen), sich auf die Toilette verdrücken, Polizei und Ordnungsamt verständigen (Hinweis auf Wanderlager, Verstoss gegen Heilmittelwerbegetz etc.)
- Die darauffolgende Show geniessen


kann mir jemand sagen was ich tun muss, um Einladungen zu Kaffeefahrten zu bekommen, oder Links zu Websites wo man sich anmelden kann?

Am schnellsten wenn man eines der Gewinnkärtchen (Energieumfrage, Das große Deutschland-Rätsel) ausfüllt. Ansonsten habe ich Dir Links zu einschlägigen Gewinnseiten PM gesandt.


Eniac

exe
03.11.2008, 12:51
Hier weitere Tipps aus unserem Wiki.
http://www.antispam-ev.de/wiki/Kaffeefahrt

Mission Imposible
03.11.2008, 17:56
Hallo,

ich komme von der Behördenseite und verfolge auch das Ziel, die Betrüger bei den Hammelbeinen zu packen. Das gelingt aber nicht, in dem man mit der Streitaxt schlägt, sondern mit dem Florett ficht. Ansonsten schließe ich mich @Liquid-Sky-Net und @Eniac an.

Ich möchte, dass die Behörden mit Bußgeldern operieren können und auch die Staatsanwaltschaften Erfolg versprechend ermitteln können. Da ist ein wandelnder Video-Rekorder auf zwei Beinen sehr viel mehr wert als ein Sturmgeschütz. Insbesondere wenn es darum geht, nicht nur die "Sprecher" vor Ort dran zu kriegen, sondern auch die dahinter stehenden Handelsfirmen. Die nämlich machen den echten Reibach auf Kosten der übervorteilten Senioren.

Zusatz für die Foren-Betreiber:
Die Veranstaltungen sind nicht genehmigungsbedürftig. Sie müssen bei der zuständigen Behörde lediglich angezeigt werden. Dabei ist der Wortlaut der Einladung beizufügen. Zudem müssen in den Einladungen die Art der Ware, die vertrieben wird, und der Ort der Veranstaltung angegeben werden. Unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen dürfen nicht angekündigt werden. Passiert das doch, kann die Behörde die Veranstaltung verbieten. Wer das liest und mit den bekannten Einladungen vergleicht, wird feststellen, dass es legale Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen nicht gibt.

Das mit dem Verbot ist aber niicht so einfach, denn es sind bei Beginn weder Veranstalter noch Veranstaltungsort bekannt. Damit kann man eigentlich immer erst von vor Ort aus tätig werden.

Was die Art der Ware anbetrifft: Ich glaube auf Grund meiner Erfahrungen bei Kontrollen nicht, dass tatsächlich Medikamente angeboten werden. Es ist vielmehr so, dass Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden. Diese werden dann durch entsprechende Bewerbung in der Veranstaltung schnell zur "Kur" aufgewertet. Es wird nur der Eindruck erweckt, die Mittel seien Arzneimittel. Im Grunde aber sind sie sogar frei verkäuflich. Die Sprecher aber tun so, als handele es sich um das Neueste aus den USA oder erzählen, dass es gegen alle Wehwehchen hilft und nur deswegen nicht zu bekommen sei, weil sonst die Ärzte und die Pharmaindustrie Pleite gehen würden.

Tatsächlich kostet das Zeug im Großhandel zw. 13 und ca. 50 ¤. Verkaufspreis etwa zw. 600 und 2.000 ¤. Scheinrabatte sind dabei schon abgezogen. Mein persönliches Highlight war ein Mittel für 13 ¤ im Einkauf (inkl. Umsatzsteuer), dass der Sprecher im persönlichen Gespräche für 1.200 ¤ und somit zum 91-fachen Großhandelspreis angeboten hat. Er hat sich als Mediziner ausgegeben und erklärt, nur privat versicherte Patienten der Uni-Klinik Heidelberg würden es überhaupt angeboten bekommen. Fazit: Nichts aber überhaupt nichts, was der Typ erzählt hat, hatte irgend etwas mit der Wahrheit zu tun.

Gruß

MI

Eniac
03.11.2008, 19:28
Hallo MI,

danke erstmal für die ausführliche rechtliche Erläuterung.


Unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen dürfen nicht angekündigt werden. Passiert das doch, kann die Behörde die Veranstaltung verbieten. Wer das liest und mit den bekannten Einladungen vergleicht, wird feststellen, dass es legale Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen nicht gibt.

Das bedeutet, dass es sie faktisch nie gab. Meine erste Kaffeefahrt war im Jahre 1983 als Begleitung meines Opas. Damals wurde nicht mit falschen Gewinnen und utopischen Geschenken gelockt sondern es wurden bunte Zettelchen in die Briefkästen geschmissen, die mit einen preiswerten Tagesausflug lockten, "Frühlingsfahrt zur holländischen Tulpenblüte" für nur noch 14,95 DM. Im Kleingedruckten "Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeverkaufsveranstaltung" oder so ähnlich. Die Tulpenblüte fand dann im muffigen Saal einer westmünsterländuschen Dorfkaschemme statt.
Einen dicken Präsentkorb sollte es obendrauf geben, der selbstverständlich später nicht verteilt wurde, womit dass Ganze dann wohl nicht mehr legal war. Der Beschiss und die üblen Methoden auf der eigentlichen Veranstaltung waren die selben wie heute.



Was die Art der Ware anbetrifft: Ich glaube auf Grund meiner Erfahrungen bei Kontrollen nicht, dass tatsächlich Medikamente angeboten werden.

Das ist dann selbst unseren abgebrühten Abzockern eine Nummer zu heiss, denn wenn einer der Senioren wegen eines Chinabilligimport-Plagiatmedikamentes für immer den Löffel abgibt, wäre die wirklich Hölle los.


Er hat sich als Mediziner ausgegeben und erklärt, nur privat versicherte Patienten der Uni-Klinik Heidelberg würden es überhaupt angeboten bekommen.

Stellt das Führen eines falschen Doktortitels nicht ebenfalls mindestens eine OWi dar?
Darüber hinaus finde ich es putzig zu lesen, wenn einer der Drücker behauptet er habe sage und schreibe 4 Monate Medizin in HD studiert und wisse wovon er rede. :roflpmp:

Eniac

Arthur
03.11.2008, 20:01
Ich möchte, dass die Behörden mit Bußgeldern operieren können und auch die Staatsanwaltschaften Erfolg versprechend ermitteln können.
Es gibt eine Reihe von sehr eindeutigen höchstrichterlichen Entscheidungen
zum Thema Kaffeefahrten.
Googeln mit Kaffeefahrten und BGH oder OLG liefert eine Reihe von Links zu entsprechenden Urteilen

Diese Seite ist recht informativ, sollte Pflichtlektüre für Senioren sein:
http://www.pfiffige-senioren.de/kaffeefahrt.htm

Mission Imposible
04.11.2008, 11:39
Hallo @Eniac,

Zur Frage:
Stellt das Führen eines falschen Doktortitels nicht ebenfalls mindestens eine OWi dar?

Ich habe das nicht weiter überprüft, da die Information, die ich oben gegeben habe, aus einer Strafakte stammt und die Staatsanwaltschaft ohnehin dahinter her war.

Gruß

MI

anderkawer
04.11.2008, 17:44
Die sind oft nicht grad zimperlich, wenns um Störenfriede geht!



Ich bin seit mehr als 30 Jahren aktiver Kampfsportler, und auch rhetorisch nicht gerade ungeschickt, kann mich also Notfalls wehren.


Auweia, da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.

Mein Ziel ist keinesfalls die Konfrontation, sondern eine gerichtsfeste Beweissicherung. :undercvr:

truelife
04.11.2008, 19:03
Hallo "undercover",

das ist schön zu hören. Gerne gebe ich, bzw. wir dir Tipps, wie man was am Besten anstellt. Bitte teile mir dein "Einsatzgebiet" per privater Nachricht oder per Mail (siehe Signatur) mit...