PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ipsos über Trendtest GmbH



jaiko
12.11.2008, 20:05
Hi,

heute nervt mich per Telefon so ein Schwachmat von der Trendtest GmbH aus Berlin im Auftrag der Ipsos Marktforschung GmbH Hamburg.
Hatte mit den Kollegen schon jemand Erfahrung gemacht ? Wer stellt da die Daten - Trendtest oder Ipsos selbst und wie werden die erhoben ? Jemand eine Ahnung ?
Kam mit nicht unterdrückter Nummer rein: 030 - 78 78 31 18

Jaiko

Felix1965
12.11.2008, 20:30
Ich nehme schon seit Jahren an schriftlichen Meinungsumfragen (und nicht nur) von Ipsos teil, die oft auch in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen durchgeführt werden (Trendtest sagt mir allerdings nichts).
Ab und zu wird man gefragt, ob man, wenn man ins Profil passt, zu einer telefonischen (Folge)befragung bereit ist, was ich immer verneine und bin auch wirklich noch nie von Ipsos oder anderen Umfrageinstituten angerufen worden.

Gruß,
Felix

P.S. Allerdings nehme ich auch nie irgendwo teil oder melde mich an (auch bei keinem Gewinnspiel, Community, Firmenseite), wo die Angabe einer Telefonnummer zwingend erforderlich ist.

mareike26
12.11.2008, 21:10
Ich nehme schon seit Jahren an schriftlichen Meinungsumfragen (und nicht nur) von Ipsos teil,
(...)
und bin auch wirklich noch nie von Ipsos oder anderen Umfrageinstituten angerufen worden.



Ja was denn nun?

Felix1965
12.11.2008, 21:19
Ja was denn nun?

Wie jetzt?
Schriftliche Umfragen sind schriftlich. Meist ist das online oder ich bekomme die Unterlagen per Post. Dazu sind doch keine Telefonate nötig.

mareike26
12.11.2008, 21:21
*klonk*...

mareike26
12.11.2008, 21:23
Allerdings:

OLG Stuttgart - 2 U 95/01, (betr.: Telefon-Werbung) vom 17.01.2002:

Ein Telefonanruf im Privatbereich zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten des Wettbewerbs. Ausnahme: wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. Die Telefonwerbung ist eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der Privatsphäre des Angerufenen. Sie ist ein grober Mißbrauch des vom Inhaber im eigenen Interesse und auf eigene Kosten unterhaltenen Telefonanschlusses. Die gleichen Grundsätze wie für eine unaufgeforderte Telefonwerbung gelten auch für unaufgeforderte Verbraucherumfragen, die von Marktforschungsunternehmen in gewerblichem Auftrag durchgeführt werden.

Felix1965
12.11.2008, 21:40
Ausnahme: wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat.

Was er ja sehr häufig macht, wenn er sich irgendwo anmeldet oder mitmacht und sich mit der Datenschutzerklärung zwar per Häkchen einverstanden erklärt, sie aber nicht liest.

Eines meiner Lieblingsfundstücke:
„Die weitere Übermittlung und Verwendung meiner Angaben für Marktforschung sowie für Werbung per Post, Telefon und per E-Mail wird auf Unternehmen und Organisationen aus den nachfolgend genannten Branchen beschränkt (!!!!!!!!):
Verlage, Adress- und Versandhändler, Finanz- und Telekommunikationsdienstleister, Markenartikelhersteller und -händler, Gewinn- und Glücksspiele, Reise und Tourismus, Gesundheitsvorsorge, Energieversorger, Versicherungen, Pharma- und Kosmetikunternehmen, gemeinnützige Vereinigungen, Fahrzeughersteller und -händler, Bekleidungs- und Elektronikeinzelhandel, Marktforschungsunternehmen, Berufs- und Weiterbildungsinstitute.“
(Originalauszug aus der Datenschutzerklärung bei einem Gewinnspiel)

Wer da mitmacht, ist selbst Schuld.

mareike26
12.11.2008, 21:50
Vorsicht: Es ist illegal, Klauseln betreffend das Einverständnis zur Werbung in AGB zu verstecken. Diesen Klauseln muss gesondert per Opt-In zugestimmt werden. Will heissen, dass man ein Extrafeld haben muss, in dem das Häkchen selber gesetzt werden muss. Auch das Streichen-lassen von Klauseln z.Bsp. bei Gewinnspielen per Postkarte geht nicht. Man muss aktiv zustimmen.

http://www.antispam-ev.de/wiki/BGH_vom_16.03.1999

XI ZR 76/98 (betr.: Werbe-Klauseln) vom 16.03.1999:
Für die von einem Verwender vorformulierten einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Kunden: die weder eine Nebenabrede enthalten noch zum notwendigen Inhalt eines gleichzeitig abgeschlossenen Vertrages gehören, aber im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung stehen, gilt das AGBG entsprechend. Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG.

mareike26
12.11.2008, 21:58
Ah, gefunden: http://www.trendtest.de/Imprint.aspx
Schick ihnen doch einmal einen T5F (http://www.antispam-ev.de/wiki/T5F%2C_auch_TFFFFF). Eine Unterlassungserklärung kannst Du natürlich auch fordern, allerdings würde ich das von einem Anwalt machen lassen.

jaiko
12.11.2008, 22:28
Warum kriege ich eigentlich jedes mal Pusteln im Gesicht, wenn ich Mölln höre ?
Gabs da nicht ne Krankenakte ?

Felix1965
12.11.2008, 22:29
Es ist illegal, Klauseln betreffend das Einverständnis zur Werbung in AGB zu verstecken.

Man musste die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen jeweils einzeln mit einem Häkchen bestätigen.
Und sollte dann, glaube ich, noch eine Mail zur Bestätigung zugesandt bekommen.

Naja, und was als versteckt oder nicht versteckt gilt, ist ja rechtlich auch höchst umstritten.

mareike26
12.11.2008, 22:37
Naja, und was als versteckt oder nicht versteckt gilt, ist ja rechtlich auch höchst umstritten.
Ich fand den BGH da sehr deutlich. Werbeklausel in AGB -> verboten.
Was genau findest Du da umstritten? Bzw. wo genau soll das umstritten sein?
Dass Spammern das nicht passt, ist mir schon klar. Dass es Spammern nicht passt, ist mir allerdings genauso wurscht wie das Platzen einer Currywurst.
Wie ich schon sagte, kann jaiko Unterlassung fordern.
Zudem wäre es interessant zu erfahren, wo man denn seine Daten her hat.

Felix1965
12.11.2008, 22:51
Was genau findest Du da umstritten?

Was die AGB anbelangt, mag das ja schon stimmen, aber inzwischen wird ja schon von versteckt geredet, wenn auf kostenpflichtigen Seiten teilweise sogar in Fettdruck direkt über oder unter den Dateneingabefeldern der Preis steht wie bei diesen ganzen IQ- und Lebenshilfe- und Horoskopeseiten. Da ist auch immer die Rede davon, dass die Kostenpflichtigkeit nur irgendwo versteckt erwähnt wurde, was meist nicht stimmt.



Eine Unterlassungserklärung kannst Du natürlich auch fordern, allerdings würde ich das von einem Anwalt machen lassen.

Gleich einen Anwalt einschalten wegen eines einzigen Anrufs???

Das ist hier doch nicht etwa so ein "Der hat mich angerempelt, also klage ich auf Schmerzensgeld"-Forum, oder?!?

Arthur
12.11.2008, 22:57
wie bei diesen ganzen IQ- und Lebenshilfe- und Horoskopeseiten. Da ist auch immer die Rede davon, dass die Kostenpflichtigkeit nur irgendwo versteckt erwähnt wurde, was meist nicht stimmt.
Oha, jetzt wird es lustig. Deswegen klagt ja auch seit drei Jahren keiner der Nutzlosanbieter und in den drei Fällen wo es doch geschehen ist, hat es Ohrfeigen von den Gerichten gegeben

Die Kosten werden mit allen möglichen Tricks versteckt und Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt.

Goofy
12.11.2008, 23:09
Warum kriege ich eigentlich jedes mal Pusteln im Gesicht, wenn ich Mölln höre ?
Gabs da nicht ne Krankenakte ?
Ja, da gibt es eine. Die hat z.B. mit ganz viel Verbandsstoff und Latex zu tun. Und mit kilometerweise unnötig bedrucktem Faxpapier.

Goofy
12.11.2008, 23:22
Was die AGB anbelangt, mag das ja schon stimmen, aber inzwischen wird ja schon von versteckt geredet, wenn auf kostenpflichtigen Seiten teilweise sogar in Fettdruck direkt über oder unter den Dateneingabefeldern der Preis steht wie bei diesen ganzen IQ- und Lebenshilfe- und Horoskopeseiten. Da ist auch immer die Rede davon, dass die Kostenpflichtigkeit nur irgendwo versteckt erwähnt wurde, was meist nicht stimmt.

Hallo?
Geht´s noch?

Ich hätte jetzt mal gern ein einziges Beispiel einiger der gängigen Abzockseiten, wo die Bestimmungen des BGB und der PAngV erfüllt werden.

Was heißt denn hier "Fettdruck"?

Das hier etwa?

Dieser Schmarren kostet sie - halten Sie sich fest - nur 98 Euro.

Auch einen 8-pt-Mini-Font kann ich "fett" drucken. Das ist und bleibt dann aber trotzdem ein intransparenter Schmarren von einer optisch getarnten Preisauszeichnung.

Ich empfehle mal die Lektpre der PAngV (Preisangabeverordnung), hier insbesondere § 1 Abs. 6.

Dort ist geregelt, dass eine Preisauszeichnung „leicht erkennbar“ zu erfolgen hat. Eine versteckte Preisangabe, die nur nach Herunterscrollen oder in grafisch getarnter Form sichtbar wird, ist unwirksam. Und dieser Blödsinn hat bisher noch vor keinem einzigen deutschen Gericht Bestand gehabt.

Dein Wunsch ist hier leider ein ziemlich impotenter Vater Deines ungeborenen Gedankens.




Gleich einen Anwalt einschalten wegen eines einzigen Anrufs???

Das ist hier doch nicht etwa so ein "Der hat mich angerempelt, also klage ich auf Schmerzensgeld"-Forum, oder?!?

Probier unsere Mitglieder ruhig mal aus, und Du wirst bald Deine Schmerzgrenzen kennen lernen.

Felix1965
12.11.2008, 23:25
...hat es Ohrfeigen von den Gerichten gegeben.

Ich erinnere mich an einen Fall einer Sammelklage von ungefähr 1500 angeblich Abgezockten vor etwa einem Jahr, die von einem Gericht (Frankfurt?) abgewiesen wurde. Da wurde festgestellt, dass die Kosten keineswegs versteckt gewesen seien und schon bei der Anmeldung mit sämtlichen personenbezogenen Daten für einen einfachen Test klar gewesen sein müsste, dass es sich nicht nur um ein Spaß-Angebot handelt.

Zum Thema "Nutzlosanbieter": Wer gibt eigentlich dem "Pöbel" das Recht zu entscheiden, was kostenlos zu sein hat und was nicht?
Es gibt doch auch Stil- und Farbberater und so'n Sch**ß, die eine Menge Geld für ihre (nach meiner persönlichen Meinung) absolut sinnlosen Dienste verlangen und trotzdem klagt dagegen eher keiner.
Heutzutage, wo mit allem versucht wird, Geld zu machen, muss ich doch immer davon ausgehen, dass eine Sache etwas kostet, wenn nicht groß drüber steht, es sei gratis. Und selbst dann sollte man das nur mit Vorsicht genießen.

mareike26
12.11.2008, 23:29
Gleich einen Anwalt einschalten wegen eines einzigen Anrufs???
Das ist hier doch nicht etwa so ein "Der hat mich angerempelt, also klage ich auf Schmerzensgeld"-Forum, oder?!?

Wehret den Anfängen. Das hier ist ein Verbraucherschutzforum. Wir schützen Verbraucher. Was Spammer davon halten ist uns eigentlich wurscht. Zumal Spammer nur dadurch lernen, dass man ihnen da an den Kragen geht, wo es wehtut: beim Geld. Das mag Dir nun passen oder nicht, ist hier aber nicht Thema des Threads. Der User hat nun einmal einen Unterlassungsanspruch und jedes Recht, diesen einzufordern.

mareike26
12.11.2008, 23:32
Ich erinnere mich an einen Fall einer Sammelklage von ungefähr 1500 angeblich Abgezockten vor etwa einem Jahr, die von einem Gericht (Frankfurt?) abgewiesen wurde.


Um Deinen Offtopic-Versuch hier abzuwürgen: Hier geht es um Telefonspam und vom BGH verbotene Zustimmungsklauseln für Werbung in den AGB. In diesem Thread geht es nicht um Aboabzocke. Damit ist dieses Thema jetzt bitte beendet.
Ach ja: Wir sind hier nicht in den USA. Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.
Bitte zurück zum Thema, ansonsten lösche ich. Eine Verwässerung des Threads durch Offtopic-Versuche ist also nicht.

Gaston
12.11.2008, 23:32
Eines meiner Lieblingsfundstücke:
„Die weitere Übermittlung und Verwendung meiner Angaben für Marktforschung sowie für Werbung per Post, Telefon und per E-Mail wird auf Unternehmen und Organisationen aus den nachfolgend genannten Branchen beschränkt (!!!!!!!!):
Verlage, Adress- und Versandhändler, ...
(Originalauszug aus der Datenschutzerklärung bei einem Gewinnspiel)
Wer da mitmacht, ist selbst Schuld.

Und wer solch ein Blödsinn schreibt auch!

Es gib einige Urteile, die solch eine pauschale Einwilligungen unwirksam sind.
So z.B. vom LG Bonn (AZ - LG Bonn - 11 O 66/06), OLG Hamm - 4 U 78/06, BGH - XI ZR 76/98

Alle sagen im Prinzip aus, das "Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung".

Edit:

Zum Thema "Nutzlosanbieter": Wer gibt eigentlich dem "Pöbel" das Recht zu entscheiden, was kostenlos zu sein hat und was nicht?

Wer gibt Dir eigentlich das Recht Menschen als "Pöbel" zu bezeichnen?
Ob Kostenlos oder nicht, das kann der "Pöbel" nicht entscheiden. Aber dem "Pöbel" wurden einige Rechtliche Zugeständnisse gemacht, wie die Preisauszeichnung auszusehen hat und dass auch bei deutlicher Preisauszeichnung, trotzdem darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass das Angebot kostenlos sein könnte. Also wenn der Blickfang solche Slogan, wie auf "Gratis" oder "Kostenlos" gelenkt wird, kann dies auch nicht mit einer angebl. gut sichtbarer Preisauszeichnung elimentiert werden!

Arthur
12.11.2008, 23:34
Ich erinnere mich an einen Fall einer Sammelklage von ungefähr 1500 angeblich Abgezockten vor etwa einem Jahr, die von einem Gericht (Frankfurt?) abgewiesen wurde.
Wer auch nur den Hauch Ahnung von Zivilrecht hat, weiß dass derjenige der Forderungen stellt, die Beweislast trägt. Nicht der Nutzlosanbieter hat geklagt, sondern die bereits geprellten auf Rückgabe, was immer eine mißliche Ausgangslage ist.
Daher wird ja auch immer der Rat gegeben die Erpressungsforderungen nicht zu bezahlen.

Goofy
12.11.2008, 23:45
Solche Anrufe zu "Marktforschungszwecken" werden sicher ein umstrittenes Thema bleiben.

Es ist natürlich offensichtlich, dass hier gezielt Schlupflöcher gesucht werden, um einen cold-call als "Marktforschungsumfrage" zu tarnen. Wenn es darum geht, geltendes Recht auszuhöhlen, findet man nirgends bessere Experten als in Deutschland, glaube ich.

Im Streitfall kommt es dann natürlich darauf an, den gewerblichen Auftrag herauszustellen. Es muss dann transparent klargestellt werden, dass die angebliche Marktforschung lediglich vorgeschoben war.

Wenn z.B. während des Telefonates die "Umfrage" direkt in ein Verkaufsgespräch überleitet, dann dürfte es offensichtlich sein, dass hier lediglich zu plumpen Tarnzwecken ein "Marktforschungszweck" vorgeschoben wurde, als bewusster Versuch der Umgehung des UWG. Vernünftig argumentiert, kann das eigentlich ein Richter nicht einfach wegwischen. Eine wirkliche Marktforschung mündet schließlich niemals in ein Verkaufsgespräch.

Schwieriger wird es da schon bei denjenigen Anrufen, wo unter dem Vorwand der Marktforschung persönliche Daten gesammelt werden. Hier kann argumentiert werden, dass in dem Moment, wo persönliche Daten erhoben werden (Name, Anschrift etc.), ein kommerzielles Interesse überwiegt und letztlich das einzige Ziel der Aktion die gewerbliche Gewinnung persönlicher Daten nebst Generierung persönlicher Profile ist. Wäre der Zweck lediglich in der Erforschung des Marktverhaltens begründet, dann bräuchten hierfür keine persönlichen Daten erhoben zu werden. Werden diese Daten jedoch erhoben, muss in dem Moment sofort der rein gewerbliche Zweck der Aktion unterstellt werden, und die gesamte Aktion stellt sich als bewusste Umgehung des UWG dar.

Felix1965
13.11.2008, 00:11
Mareike, es wohl wirklich besser, wenn du das löschst.


Ich schreibe Pöbel in Anführungsstrichen - trotzdem wird mir gleich vorgeworfen, ich würde Menschen ungerechtfertigt als Pöbel bezeichnen.
(Die Anführungsstriche waren nach Meinung des Lesers offenbar nur ein Designelement.)

Eine Antwort bezüglich der von mir veröffentlichten Datenschutzerklärung wird auch gleich beleidigend und kommt auch wieder mit Gesetzen, über die sich der Betreiber von supergeilegewinne.com auf den Cayman-Inseln (nur ein Beispiel, existiert nicht wirklich) wohl kaputt lacht.

Und ich finde es auch armselig, dass etwas als Erpressung bezeichnet wird, nur weil die Leute zu blöd sind, sich vernünftig zu informieren.

Und um zu dem eigentlichen Thema zurück zu kommen:
Der Starter dieses Threads hat vielleicht wissentlich ohne Lug und Trug und doppelten Boden zugestimmt, dass ihn das Umfrageinstitut anruft. Doch weil es ihm im Moment dann nicht passte und um nicht das Gefühl zu haben, ein Loser zu sein, wird einfach kräftig gehetzt. Hier finden sich schon genug Leute, die einem nach dem Munde reden.

Hier wird mir ein bisschen zu bedingungslos mit den "Behauptungen" umgegangen. In anderen Foren wird erst tausendmal nachgefragt, ob man sicher sei, irgendetwas falsch verstanden hat, versucht, eigene Fehler aufzudecken.

Hier behauptet jemand einfach etwas, womöglich extrem subjektiv gefärbt, und sofort wird zum Anwalt geraten.
Das ist ja wohl ein bisschen zu einfach gemacht.

Felix1965
13.11.2008, 00:15
Danke übrigens an Goofy, der in seinem letzten Post dann die Sache doch noch möglichst objektiv betrachtet und die Betreiber nicht grundsätzlich als Betrüger und die User nicht grundsätzlich als arme Opfer darstellt.

mareike26
13.11.2008, 01:21
Und um zu dem eigentlichen Thema zurück zu kommen:
Der Starter dieses Threads hat vielleicht wissentlich ohne Lug und Trug und doppelten Boden zugestimmt, dass ihn das Umfrageinstitut anruft.
Weißt Du das, oder vermutest Du das? Wenn du es vermutest: Keine Unterstellungen bitte.


Doch weil es ihm im Moment dann nicht passte und um nicht das Gefühl zu haben, ein Loser zu sein, wird einfach kräftig gehetzt. Hier finden sich schon genug Leute, die einem nach dem Munde reden.
Dir scheint es eher nicht zu passen, dass unser User sich wehrt. Der Loser ist nicht der, der den Mund aufmacht, der Loser ist der, der die Unterlassungserklärung unterschreiben muss. Diese Deine Argumentation ist wirklich armselig und substanzlos.


Hier wird mir ein bisschen zu bedingungslos mit den "Behauptungen" umgegangen. In anderen Foren wird erst tausendmal nachgefragt, ob man sicher sei, irgendetwas falsch verstanden hat, versucht, eigene Fehler aufzudecken.
Weißt Du, der User muss explizit dieser Firma sein Einverständnis gegeben haben, angerufen zu werden. Der BGH ist da - anscheinend zu Deinem Entsetzen - sehr eindeutig. Da er dies verneint, gehe ich einmal davon aus, dass sie ihn unerlaubterweise angerufen haben. Da ich ihm vorgeschlagen habe, die Firma mit einem T5F zu beglücken, werden wir wohl hoffentlich erfahren, wo man denn seine Daten herhat. Der Ansatz, dem Angerufenen den Schwarzen Peter zuzuschieben, funktioniert leider nicht. Passive Zustimmung geht nicht, man muss schon aktiv zugestimmt haben:

OLG Hamm 4 U 78/06, (betr.: Adressenhandel im Telefonmarketing) vom 15.08.2006: Vorformulierte Klauseln in AGB, nach denen sich ein Verbraucher mit telefonischen Werbekontakten einverstanden erklärt, sind unwirksam. Wenn man die Einverständniserklärung des Verbrauchers dahin auslegen sollte, dass er auch mit der Werbung von Drittanbietern für andere Vertragsgegenstände einverstanden sei, wäre die Einwilligung zudem deshalb unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteilige. Denn für einen Verbraucher werde es angesichts des bestehenden Adressenhandels unüberschaubar, wer sich auf ein solches Einverständnis berufen könnte. Der Schutz des Verbrauchers vor belästigenden Anrufen wäre dadurch ausgehöhlt.


LG Bonn 11 O 66/06, (betr.: Einwilligunsgklauseln) vom 31.10.2006: Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigten soll, verstößt gegen §§ 4,41 Bundesdatenschutzgesetz und ist unwirksam. Eine ohne sachlichen Zusammenhang in AGB eingebaute Einwilligungsklausel verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)


LG Düsseldorf - 38 O 145/06, (betr.: Telefon-Werbung) vom 07.03.2007: Dem Verbraucher wird die mögliche Tragweite einer auf Gewinnspielkarten abgegebenen pauschalen Zustimmung zu Telefonmarketing nicht deutlich. Der Beklagten und den von ihr beauftragten Unternehmen muss bekannt sein, dass es sich jedenfalls um "erschlichene" Einverständniserklärungen handelt, aus denen keinerlei Rechte hergeleitet werden dürfen.

Für den Anrufer dürfte folgendes interessant sein:

LG Hamburg 309 S 276/05, (betr.: Telefon-Umfragen) vom 30.06.2006: Auch Telefonanrufe zu Markt- oder Meinungsforschungszwecken verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und stellen einen Eingriff in die geschützte Privatsphäre dar.


LG Düsseldorf 31 C 1363/06, (betr.: Haftung trotz Opt-In-Zusicherung durch Adressverkäufer) vom 21.04.2006: Der Versender einer unerlaubten Werbe-Mail haftet auch dann auf Unterlassung, wenn er die besagte E-Mail-Adresse von einem Adresshändler erworben hat und dieser ihm das Vorliegen einer wirksamen Einwilligungserklärung zugesichert hat. Denn der Versender darf sich nicht auf solche Zusagen verlassen, sondern muss diese selbst nachprüfen.
Das kann man dann auch auf andere Bereiche anwenden.


Hier behauptet jemand einfach etwas, womöglich extrem subjektiv gefärbt, und sofort wird zum Anwalt geraten.
Das ist ja wohl ein bisschen zu einfach gemacht.
Womöglich...Du traust Dich nicht so ganz, unserem User eine Lüge zu unterstellen, oder? Das mag ich Dir auch nicht geraten haben, das ist ganz schlechter Stil.

Ich sehe nur, dass Du das Vorgehen des Unternehmens massiv verteidigst. Entweder Du kennst den Vorgang, oder es passt Dir nicht, dass sich Leute gegen die immer stärker werdende Flut von nervigen Telefonanrufen zur Wehr setzen. Beides finde ich bedenklich. Was unser User nun tut, ist allein seine Entscheidung. Wir geben nur Ansätze, wie man sich gegen Spam wehrt. Wir raten hier gerne zum Besuch bei einem Anwalt. Dies aus zwei Gründen: Erstens ist der Anwalt nicht persönlich betroffen, kann also objektiver an eine Sache herangehen. Zweitens kennt sich der Anwalt mit der Rechtslage fast immer besser aus als man selber, kann einen also vor Dummheiten bewahren.

Noch etwas: Du gehst hier mit einer Agressivität und Vehemenz vor, die mich überrascht. Entweder Du lieferst Argumente, oder du hältst den Mund. Postings, die aus Unterstellungen bestehen, dulden wir nicht. Im Übrigen hast Du hier wenig substantiiertes gepostet. Wunder dich nicht, wenn die User Argumente, die keine sind, zerpflücken. Das ist ihr gutes Recht.

jaiko
13.11.2008, 10:50
Hui, da hattet ihr ja gestern abend noch richtig Spass, während ich schon lange in den Federn lag. ;)

Um es noch einmal deutlich zu machen: Regelmässige User dieses Forums(und das ist nicht an der Anzahl der erstellten Postings fest zu machen) sind in aller Regel sehr genau über die Gefahr der Verbreitung ihrer Daten im Bilde.
Einen T5F ist mir wohl bekannt und mittlerweile routinemässig erstellt. Über die Ergebnisse setze ich euch selbstverständlich UMFASSEND in Kenntnis. Grosse Namen beeindrucken mich schon lange nicht mehr.

Ansonsten kann man wie immer beobachten: Wem die Argumente ausgehen, der begibt sich auf die persönlich Ebene.

Schöne Restwoche noch
(jedenfalls fast allen)

Jaiko

mareike26
13.11.2008, 14:09
Leider wollte er nicht mehr weiterspielen...

stony_1972
18.11.2008, 20:47
Hallo,

auch ich wurde heute von dieser "Trend Test GmbH" angerufen. Der Typ wollte ein Familienmitglied sprechen, das als nächstes Geburtstag hat....:confused:

Als Telefonnummer wurde +49 (30) 78783118 angezeigt (wie im 1. Post dieses Threads).

Das Interessante: Der Anruf kam auf einer meiner Festnetz-Nummern an, die deffinitiv nur engen Familienangehörigen bekannt ist und auch nicht im Telefonbuch steht. Eine Art Familienhotline also...

Nach Ablehnung der Teilnahme an der Umfrage und Frage nach der Quelle genau dieser gewählten Ruf-Nummer legte der Anrufer dann wortlos auf.

Sollte ich hier bezüglich meiner "geheimen" Telefonnummer was unternehmen?

Viele Grüße
Stony

Call-Center Fresser
19.11.2008, 18:49
Das Interessante: Der Anruf kam auf einer meiner Festnetz-Nummern an, die deffinitiv nur engen Familienangehörigen bekannt ist und auch nicht im Telefonbuch steht.


Vermutlich hat da wieder jemand Nummernblöcke durchtelefoniert und Du warst halt mit Deiner Nummer dabei. Das ist nicht selten, dass da sozusagen einfach von "1000 - 9999" durchtelefoniert wird.

Dass Deine Nummer jetzt irgendwo weiterverbreitet wird glaube ich eher nicht. Ist aber natürlich nicht völlig unmöglich. Deswegen würde ich erst mal abwarten, bevor ich mir die Arbeit mit einer neuen Telefonnummer machen würde.

FelixBLN
21.11.2008, 04:08
Ich musste mich nochmal anmelden, weil ich dieses kleingeistige Denken durch Passivität nicht noch unterstützen will.


Leider wollte er nicht mehr weiterspielen...
Wenn dir ständig das Wort im Munde umgedreht wird, hättest du, mareike26, wohl auch irgendwann die Schnauze voll.
Es ist erstaunlich, dass immer eindeutig klar zu sein scheint, wer Täter ist und wer Opfer. Und es immer nur um Rechte geht, aber nie um Pflichten.


Weißt Du das, oder vermutest Du das? Wenn du es vermutest: Keine Unterstellungen bitte.

Ich sagte: "Der Starter dieses Threads hat vielleicht wissentlich ohne Lug und Trug und doppelten Boden zugestimmt, dass ihn das Umfrageinstitut anruft."

Was bedeutet denn das Wort "vielleicht"?
Ich habe niemandem irgendetwas unterstellt.


Dir scheint es eher nicht zu passen, dass unser User sich wehrt.

Wenn er selbst alles richtig gemacht hat, soll und muss er das tun. Aber es ist ja wohl bekannt, dass die Tatsachen von vielen gern verdreht werden. (Aber nichts gegen den User. Der ist natürlich absolut unfehlbar.)


Weißt Du, der User muss explizit dieser Firma sein Einverständnis gegeben haben, angerufen zu werden. Der BGH ist da - anscheinend zu Deinem Entsetzen - sehr eindeutig. Da er dies verneint, gehe ich einmal davon aus, dass sie ihn unerlaubterweise angerufen haben.

Was hat er denn verneint? Der Thread begann mit: "Heute nervt mich per Telefon so ein Schwachmat von der Trendtest GmbH." Und so weiter.
Da war in keinem Wort erwähnt, dass der User keinerlei Einverständnisse gegeben hat. Davon bist DU einfach nur ausgegangen. Er hat lediglich erzählt, dass er angerufen worden ist und ob jemand Erfahrung mit dem Unternehmen hat.


Womöglich...Du traust Dich nicht so ganz, unserem User eine Lüge zu unterstellen, oder?

Hatte ich auch nicht vor. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass man oft auf Grund einer sehr subjektiven Wahrnehmung überstürzt reagiert. Und dies von den grundsätzlich negativ eingestellten Personen durchaus als Mittel zum Zweck benutzt wird.

Hallo? Ich bin ein Mensch. Ich mache Fehler. Ich übersehe manche Dinge und muss dann die Konsequenzen tragen.
Während hier ja offenbar versucht wird, jedem das Gefühl zu geben, dass er niiiiieeeee an irgendetwas selbst Schuld ist und jedes Fehlverhalten durch eine rechtliche Spitzfindigkeit neutralisiert werden kann.

Es ist absolut nicht okay, dass immer jeder denkt, er müsse nicht aufpassen, egal was er tut, weil es ja immer eine Lobby gibt, die ihm vermittelt, er hätte nichts falsch gemacht, obwohl das der Fall ist.


Ich bin 43 Jahre alt, seit 13 Jahren online und habe weder jemals ungerechtfertigte Forderungen erhalten noch dauerhaft unzulässige Telefonanrufe, obwohl ich ständig in Communities unterwegs bin, an Gewinnspielen teilnehme und bei Meinungsumfrageinstituten eingetragen bin.

Komisch, oder?
(Ja, natürlich habe ich Glück gehabt. *würg*)

Und jetzt kommt noch der Hammer: Ich habe niemals auch nur den mindesten Kontakt zu einem Rechtsanwalt gehabt. (Hilfe, Hilfe. Ich bin ein Freak.)
Sorry, aber es gab auch nie die Notwendigkeit.
Heißt das jetzt, ich bin weniger hysterisch oder einfach nur intelligenter als alle anderen?

alariel
21.11.2008, 08:43
Es ist erstaunlich, dass immer eindeutig klar zu sein scheint, wer Täter ist und wer Opfer. Und es immer nur um Rechte geht, aber nie um Pflichten.
Nunja, wenn dem so ist - was sind denn meine Pflichten gegenüber einer mir vollkommen unbekannten Firma, die mich zwecks Werbung anruft...? Das aber nur mal so am Rande, nix für ungut ;)


Wenn er selbst alles richtig gemacht hat, soll und muss er das tun. Aber es ist ja wohl bekannt, dass die Tatsachen von vielen gern verdreht werden. (Aber nichts gegen den User. Der ist natürlich absolut unfehlbar.)

Was hat er denn verneint? Der Thread begann mit: "Heute nervt mich per Telefon so ein Schwachmat von der Trendtest GmbH." Und so weiter.
Da war in keinem Wort erwähnt, dass der User keinerlei Einverständnisse gegeben hat. Davon bist DU einfach nur ausgegangen.
Nun, unfehlbar sicher nicht. Das bin nur ich.
OK, Scherz beiseite.
Das ist schlicht eine Frage des Standpunktes. "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde" - betrachtet aus Sicht der Unternehmen hättest Du recht. Aber das hier ist ein Verbraucherforum, und somit wird die Sache eben aus dieser Sicht gesehen. Ergo, nicht der User ist in der Nachweispflicht, dass er nicht zugestimmt hat, sondern im Zweifel die Firma, dass er zugestimmt hat. Oder er es kleinlaut zugibt.
Bis dahin jedoch sei davon ausgegangen, dass es diese Zustimmung eben nicht gibt.

Wie gesagt - einfach eine Frage des Standpunktes.


Während hier ja offenbar versucht wird, jedem das Gefühl zu geben, dass er niiiiieeeee an irgendetwas selbst Schuld ist und jedes Fehlverhalten durch eine rechtliche Spitzfindigkeit neutralisiert werden kann.
Beschwerden darüber sind an den Gesetzgeber zu richten.
Ich behaupte nicht, dass die Leute nicht dumm wären. Gerade im SMS-Bereich kommen mir des öfteren Zweifel an der Intelligenz. Aber im Allgemeinen sehe ich deutlich mehr Fälle von versuchter Abzocke, ColdCalls und Das-ist-aber-ein-bestellter-Newsletter-Spamversand hier, als Leute mit... sagen wir, mangelndem Verständnis für die Sache.

Die Gesetze sind, wie sie sind. Das haben nicht nur Verbraucher zu beachten, sondern auch vor allem diejenigen, die von den Geschäften profitieren. Eben diesen düften die "Spitzen" bekannt sein - sie hoffen nur, dass sie damit durchkommen. Von daher sehe ich wirklich keinen Grund, jene Spitzen nicht auch gegen den/das Unternehmen/er anzuwenden...


Es ist absolut nicht okay, dass immer jeder denkt, er müsse nicht aufpassen, egal was er tut, weil es ja immer eine Lobby gibt, die ihm vermittelt, er hätte nichts falsch gemacht, obwohl das der Fall ist.
Mit Teil 1 gehe ich zu 100% konform (bis zum "tut"). Nachdenken hat noch nie jemandem geschadet und würde so manches verhindern.
Der andere Teil beruht jedoch darauf, dass jemand etwas Falsch macht, und zwar Grundsätzlich. Und genau da gehen wir auseinander. Ich sage, der User hat nicht eingewilligt (das impliziere ich). Du sagst, er hat (er hat es nicht explizit ausgeschlossen). Du erinnerst Dich an die Standpunktfrage?

Oder anders ausgedrückt, nur weil ein Benutzer nicht explizit ausschliesst, eine Einwilligung zu wasauchimmer erteilt zu haben, bedeutet das nicht, dass eine existiert...


Ich bin 43 Jahre alt, seit 13 Jahren online und habe weder jemals ungerechtfertigte Forderungen erhalten noch dauerhaft unzulässige Telefonanrufe, obwohl ich ständig in Communities unterwegs bin, an Gewinnspielen teilnehme und bei Meinungsumfrageinstituten eingetragen bin.

Komisch, oder?
(Ja, natürlich habe ich Glück gehabt. *würg*)

Nö. Ich bin 36, und auch pi mal Daumen so lang online. Ungerechtfertigte Forderungen habe ich nie erhalten. Telefonanrufe konnte ich immer abwimmeln, auch wenn die mitunter nervten (mittlerweile stehe ich wohl auch auf der nichtexistenten Blacklist).
Ich benutze in Communities - von Ausnahmen abgesehen - niemals meine Huapt-EMailadresse, und meine Telefonnummer gebe ich schon gar nicht an. Geschweige denn, meine Adresse. Gewinnspiele tätige ich nur bei ausgewählten, mir bekannten Unternehmen (mit denen ich durchaus eine Geschäftsbeziehung als Kunde pflege, meine Daten also ohnehin bekannt sind).

Und ja, das nenne ich Glück. Ich freu' mich drüber - Warum nicht auch Du?


Und jetzt kommt noch der Hammer: Ich habe niemals auch nur den mindesten Kontakt zu einem Rechtsanwalt gehabt. (Hilfe, Hilfe. Ich bin ein Freak.)
Sorry, aber es gab auch nie die Notwendigkeit.
Heißt das jetzt, ich bin weniger hysterisch oder einfach nur intelligenter als alle anderen?

Erfahrener, vielleicht. Mangels persönlichem Kontakt vermag ich die Frage nicht eingehend zu beantworten.
Du selbst hast geschrieben, "...habe weder jemals ungerechtfertigte Forderungen erhalten noch dauerhaft unzulässige Telefonanrufe..."
Wozu zum Henker solltest Du 'nen Anwalt brauchen? Wenn Du mit den vereinzelten Anrufen leben kannst und dagegen nicht anwaltlich vorgehen willst, dann ist das doch Deine Sache? Aber räume Anderen zumindest doch das Recht ein, anders zu empfinden und ggf. gegen die entsprechenden Firmen vorgehen zu wollen.

Dass hier des öfteren auf einen Anwalt verwiesen wird hat mit der Beratungssituation in D zu tun - man würde ja gerne eine Aussage machen, aber man riskiert ziemlich was auf den Deckel. Da hätte ich auch beinah Erfahrung mit aus dem Usenet, wo mir auch einer damit kommen wollte, ein Beitrag von mir sei eine Rechtsberatung gewesen. Ich war anderer Ansicht, aber dennoch... man kennt deutsche Gerichte (und deren Kompetenz in Sachen Internet etc.).

Gruß,
alariel

Gaston
21.11.2008, 14:11
@ FelixBLN

Nett geschrieben, aber dabei gehst Du von weit mehr "vielleicht" aus, als die von Dir gescholtenen "negativ-User".

Die Privatsphäre ist ein hohes Gut!
Und wenn auch nur die leiseste Ahnung einer Verletzung derselben besteht, dann bin ich einer der ersten "Negativ-User".

Fakt ist, dass die Zahl und Aggressivität der ColdCalls zugenommen hat. Fakt ist auch, dass wir hier meist von CCAs die Argumentation hören, dass man sich dann eben nicht an Gewinnspiele beteiligen sollte. Weil man da dann eine Einwilligung erteilt angerufen zu werden. Dass diese dabei eben die Gesetzeslage und das BGH-Urteil geflissentlich übersehen, ist wohl eine Frage des Standpunktes. Von daher ist das "Vielleicht" in Richtung unerlaubter Anruf weit aus wahrscheinlicher, als umgekehrt.

Ich behaupte nie Objektiv zu sein, von daher bleibe ich meiner Linie treu.
Ebenso, wie ich hier immer wieder Namen editiere, eben weil die Persönlichkeitsrechte ein hohes Gut sind, bekämpfe ich Leute, die dies anscheinend ignorieren.

Von daher ehrt mich Dein Vorwurf hier, weil es mir zeigt, dass ich es richtig mache.

In diesem Sinne

Gaston

ile
22.11.2008, 20:29
Hi,
auch mich nervt die Trendtest GmbH (gleicher Nummer wie bei den anderen Usern) seit Tagen mehrmals täglich. Habe ebenfalls eine geheime Nummer (oder zumindest nicht öffentlich bekannt) die ich nur zu geschäftlichen Zwecken nutze, und dann nur für ausgehende Anrufe. Um auf den 1. thread zu antworten woher die Nummer stammt.

Ich habe einfach zurückgerufen (nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen die Nummer nicht mehr unterdrückt werden). Die Antwort auf meine nicht gestellte Frage kam vom "Automaten". "Ihre Nummer wurde automatisch durch den Computer genieriert und zufällig ausgewählt". Damit hat sich die peinliche Erklärung woher die Daten stammten zumindest für die Ipsos (ist die Muttergesellschaft der Trendtest GmbH, Berlin) erledigt. Über die Glaubwürdigkeit einer solchen Technik lässt sich sicher streiten. Ich werde folgendes tun: Ich werde die Ipsos per Fax auffordern meine Daten zu löschen (+49 (0)40 - 80096100) oder dies ggf. durch meinen Anwalt zu erwirken. Wer sich jetzt fragt warum das eine Hamburger Nummer ist - es ist die einzige Faxnummer die die Ipsos im Internet veröffentlicht hat (Berlin hat natürlich keine Fax-Nr. ;-)). Wir werden sehen.

ile
22.11.2008, 20:48
Ich bins nochmal,

ist schon komisch. Scheint als könnte ich mir das Fax sparen. Unmittelbar nachdem ich hier meinen Beitrag gepostet habe, riefen sie wieder an. Die Dame am Telefon war sehr überrascht als ich Ihr erklärte ich wüsste von welchem Unternehmen sie anriefe und gerade einen Beitrag über Trendtest in diesem Forum schreibe. Sie versicherte mir ich könnte den Beitrag löschen (mach ich sicher - nächste Woche oder so :p) und Sie würde direkt zu ihrem Supervisor gehen und meine Nummer löschen lassen und mich nicht mehr belästigen.

Interessant war ihre Antwort auf meine Skepsis bezüglich der Computergenerierten Telefon-Nr.. Sie sagte, dass sei auch genau das gewesen was man ihr gesagt hat und sie könne mir Internetadressen nennen, die das bestätigen.

Also
1. klingt das nicht nach einer fest angestellten CCAin und
2. ist man offensichtlich auf die Frage nach dem "woher haben Sie meine Nummer" bereits vorbereitet.

Also das Fax werde ich nicht abschicken. Ob Trendtest mich nicht mehr anruft werde ich sehen bzw. hören.

Gaston
22.11.2008, 20:50
Ich habe einfach zurückgerufen (nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen die Nummer nicht mehr unterdrückt werden).

Äh, wo steht das denn?
Ich kenn eigentlich nur einen Platz, wo man das Finden kann und das ist auf dem Bürgerbeschwichtigungs-Schmierenkomödien, äh Schmier-Zettel der Bundesjustiz-Verhinderin, tschuldigung, Ministerin. (Ich weiß auch nicht, was Heute mit meiner Tastatur los ist) :clown:

Ein entsp. Gesetz oder Bestimmung ist mir nicht bekannt!

Bitte um Aufklärung.

Danke!

ile
22.11.2008, 23:29
Hallo Gaston,

Infos darüber gibt es unter anderem auf folgenden Seiten

http://www.call-center-experts.de

und hier steht es explizit....

http://www.bmj.bund.de/enid/dcca00691f28e807c0bc73d00a228b4e,6bf1706d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d09353 23932/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

(Auszug)Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern

Der Gesetzesentwurf ist vom Bundestag im September verabschiedet und wird vermutlich Anfang 2009 rechtskräftig (der Bundesrat muss nicht zustimmen). Seriöse Firmen halten sich bereits an diese Vorschrift. Dies spricht widerum für die Trendtest GmbH.

Bitte sehr!

Gruß
ile

siebich
23.11.2008, 02:05
Also noch nicht rechtskräftig - und selbst wenn wird es diverse Bruchbuden nicht interessieren denn mittlerweile kann jeder Hans und Franz gefälschte Nummern übertragen :clown:
Und selbst wenn man keine Nummer überträgt. Man sitzt im warmen Spanien oder im vampirverseuchten Transilvanien und interessiert sich einen Dreck um deutsches Recht.

Gaston
23.11.2008, 09:05
Also doch erst mal nur Papier, das irgendwo rumliegt!
Und vor allem nicht:

(nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen die Nummer nicht mehr unterdrückt werden)

Dies ist nämlich Wichtig, da Gesetze erst dann gelten, wenn Sie in Kraft treten.
Schon so mancher hat sich selbst aus seinem Recht katapultiert, weil er etwas übernommen hat, was er für Recht ansah.

Ein paar der Schönsten Irrtümer die die Menschheit glaubt, ist z.B., dass die Rückbuchungsfrist bei unerlabten Lastschriften 6 Wochen betagen.

Ein weiterer schöner Irrtum ist, dass man sich mit einem Disclaimer, in dem man sich von fremden Webseiten distanziert, jeglicher Verantwortung als Mitstörer entziehen kann. Das genau das dabei zitierte (übrigens nicht in Kraft getreten Urteil -also auch nur ein Schmierpapier, was rumliegt-) Hamburger Urteil genau das Gegenteil aussagt, kann, wie andere Urteile, die dem (nicht rechtskräftigen) Hamburger Urteil inhaltlich gefolgt sind, zu einem Eigentor werden.

Fehler können passieren, deswegen fragte ich nach Quellen, da es immer sein kann, dass ich was nicht Mitbekommen habe oder falsch verstanden habe.

Aber auch die Presseerklärung ist interessant:

Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.

Das ist doch heute schon so!
Außer der Höhe der Strafe, sehe ich her keinen Unterschied zu dem bereits geltenden Recht.


So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
Äh, das kümmert die CC heute schon nicht, warum soll es Sie nach dem neuen Gesetz kümmern. Das Frage ich mal so Dumm daher.


Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

Nun, wenn ich mir das TMG ansehe und diese interpretiere, dann komme ich eigentlich auch jetzt schon darauf, das eine Rufnummernunterdrückung mindestens im dunkelgrauen Bereich liegt. Ich glaube das ein engagierter Richter die auch belangen könnte.
So heißt es in der Einlaitung zum §5 ("allgemeine Informationspflicht"):
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:.
Nun, bei Telefonanrufen ist eigentlich eben nur die Rufnummer technisch wirklich leicht erkennbar aufzuzeigen. Also muss ich davon ausgehen, dass diese dementsprechend auch Übermittelt wird. Zudem muss dann auch unmittelbar zu beginn des Telefongespräches alle in dem Paragraphen verlangten Angaben "deutlich" (und nicht unverständlich dahingenuschelt) angegeben werden.
Kümmert das die CCs? Besser gefragt, wird es die CCs im Ausland interessieren?


Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben.

Dies wäre wirklich ein Fortschritt.
Wobei, wenn man bedenkt, wie diese Firmen bereits jetzt Widerrufe ignorieren, bleibt die Situation für den Verbraucher so, wie bisher.
Bloß weil unsere Bundesjustizministerin angst hat, sich keine Pizza mehr am Telefon bestellen zu können, wird der Schritt zur Vertragsgültigkeit, nur bei Schriftform vermieden.
Also weiterhin alles beim Alten!

Ein Schelm, der sich fragt, welche Lobby bei solchen Gesetzen die Hände im Spiel hatte.


Wie ich es schon oft geschrieben habe:
Es wäre schon ein riesen Fortschritt, wenn Gesetze durch die Justiz auch mal Angewendet, bzw. deren Verstöße geahndet werden.

Wie viele von diesen Dubiosen Händlern könnte sich unerlaubte Abbuchungen von Konten noch erlauben, wenn die Justiz diesen Diebstahl endlich mal verfolgen würden!

Arthur
23.11.2008, 10:29
Frage: wer ist denn für Verstöße zuständig? Die Wattebäuschchenorganisation?

Goofy
23.11.2008, 14:29
Frage: wer ist denn für Verstöße zuständig?

Diese Frage ist ein ganz zentraler Punkt im deutschen Verbraucherrecht.
Im Endeffekt ist dafür nämlich eigentlich _niemand_ zuständig.

Die deutsche Politik hat - entgegen den Taktiken, die oft im Ausland angewendet werden - immer schon davor zurückgescheut, eine staatliche Behörde zum Schutz der Verbraucher und zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts einzurichten.
Eine staatliche Kontrolle, die über die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen wacht, gibt es in Deutschland nicht.
Man vertraut hier den immer wieder beschworenen, angeblich allein seeligmachenden "Selbstheilungskräften des Marktes" und überlässt diese Kontrolle dem Markt selbst.
Für diese Funktion wurde z.B. die nichtstaatliche Organisation der "Wettbewerbszentrale" geschaffen.
Das ist ein Zusammenschluss aus Mitgliedsunternehmen, die sich der Eigenkontrolle des Marktes verschrieben haben.

Dagegen gibt es z.B. in England das staatliche "Office of Fair Trading (http://www.oft.gov.uk/)" (OFT), eine Regierungsorganisation.
Das ist ein ganz wichtiger Unterschied.
Denn als Regierungsorganisation ist das OFT ein Exekutivorgan, das z.B. Ordnungsgelder verhängen kann. Was in Deutschland die Wettbewerbszentrale (WBZ) nicht kann.
Auch in den USA ist eine staatliche Organisation dafür zuständig, innerhalb der Bundesbehörde "FTC" (Federal Trade Comission) gibt es ein "Bureau of Consumer Protection (https://www.ftccomplaintassistant.gov/)".
Auch die FTC hat natürlich Exekutivvollmachten.
Die WBZ in Deutschland dagegen kann nur mit Unterlassungsklagen Ansprüche durchsetzen, was i.d.R. ein langwieriger Prozess ist und (wenn überhaupt) nur bei multiplen, krassen Verstößen passiert.
Man meint bloß immer, das Handelsrecht in den angelsächsischen Ländern wäre ach so liberal. In Deutschland dagegen ist manches sehr viel liberalistischer, obwohl doch immer die angebliche Überregulierung und Gängelung des Marktes in Deutschland bemeckert wird.
Es ist nur zu offensichtlich, wer hier immer wieder Einfluss auf Gesetzgebung, Meinungsmache und Politik nimmt. Übrigens nicht immer zum Vorteil des Marktes. Meiner Meinung nach erfolgt durch den Vertrauensverlust des Verbrauchers eine direkte, nachweisbare Schädigung des Marktes, die in ihrer kontraproduktiven Ausprägung letztendlich die durch die Liberalisierung erzielten Effekte zunichtemacht.
Aber das alles nimmt man in Deutschland immer schon billigend in Kauf. Hier hört man eben auf den Kojoten, der am lautesten heult.

lupus41
07.09.2009, 21:18
Ich bin neu hier im Forum.:)


Ich hatte heute den zweiten Anruf von der unter Trend test bekannten Nummer. sollte eine Umfrage zu Kundenkarten für Fa. Ipsos werden.
Auf Nachfrage woher die Nummer kommt, kam als Antwort ein Wählautomt.
Habe mir die Adresse geben lassen: Fa. SMR GmbH in Frankfurt.

Ich habe SMR und TrendTest jetzt mal den TF5 Fragebogen gesendet. mal sehen was sich tut

Jenna
13.11.2009, 20:52
Die hier angesprochene Berliner Nummer ruft bei mir auch ständig an morgens, mittags, abends. Egal sehr beliebt auch an Sonn- und Feirtagen das geht im Grunde schon ewig so und es geht mir so ziemlich auf den Geist.

Wenn ich so sehe wie lange dieser Thread hier schon existiert denke ich mal das sich auch noch keiner dagegen erfolgreich wehren konnte.

Ich würde ja zu gerne was gegen die unterhnehmen aber ich denke ich stehe da auf verlorenen Posten. Ich weiss nur eins ich habe mich nirgends angemeldet , da ich keine Gewinnspiele, Umfragen, etc. mache. Die Nummer steht nicht im Telefonbuch oder in sonstigen Verzeichnissen, es ist eine private Nummer.

Ich habe einen Telefonanschluss bei der Kabel Deutschland und einen bei der Telekom auf beiden landen diese nervigen Anrufe.

Goofy
13.11.2009, 22:08
Lies mal:
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=26034

erftwalk
19.04.2011, 12:13
Die sind immer noch dran. Hatte gerade einen Anruf, den ich genutzt habe, den Anrufer entsprechend zu "belehren".

Die Fritz-Box ist informiert.

pegsch
24.05.2012, 18:16
030/78783118 - die sind grad wieder sehr aktiv....konnte die recht schnell abwimmeln und die sind dabei noch recht freundlich geblieben (hab da auch schon andres gelesen)...mal sehen, ob sie es nochmal versuchen.

dbfun
07.11.2012, 13:33
030/78783118 auch hier in Mannheim. Anrufe, ohne dass jemand am Apparat wäre.
Schreiben an die Bundesnetzagentur ist raus. Ich hoffe, dem schließen sich noch weitere Genervte an.

dbfun
07.11.2012, 20:21
030/78783118 auch hier in Mannheim. Anrufe, ohne dass jemand am Apparat wäre.
Schreiben an die Bundesnetzagentur ist raus. Ich hoffe, dem schließen sich noch weitere Genervte an.

So - kleiner Nachtrag:

1. Was man wissen sollte:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Presse/Publikationen/service/ColdCalls/ColdCalls_node.html

2. Das Formular:
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Verbraucherservice/RufnummernmissbrauchSpamDialer/MitteilungRufnummernTelefonwerbung.pdf?__blob=publicationFile

Und BITTE (<= Betonung wie "Jochen Malmsheimer") wenn Ihr betroffen seid, füllt das Ding aus und schickt es weg! Sonst tut sich da gar nix.
Dankeschön

P.S.: Wer Jochen Malmsheimer (Das Wurstbrot :-) nicht kennt => youtube und suchen ... lohnt sich!

EinfaCH
29.06.2013, 14:42
Seit neustem scheint Ipsos die schweizerischen Telefonnummern entdeckt zu haben; ich hatte vor knapp 40 Minuten einen Anruf. Interessanterweise wurde die Telefonnummer 03078783118 ohne Landesvorwahl übermittelt!
Auf mehrfache Nachfrage gab der Herr wohl den Firmenamen "Ipsos aus Berlin", aber seinen Namen nicht an... Da ich auf Gelaber mit einem Namenlosen keine Lust hatte, habe ich ihn auf die Sterneintragung im Telefonbuch hingewiesen und aufgehängt.

Eniac
22.01.2014, 18:12
Anruf heute Nachmittag, meine Frau ist rangegangen, die wollten ihr eine Telefon- und Internetflat andrehen. Nummer direkt in FritzBox gesperrt.


Eniac

Ralgert
27.07.2020, 17:39
Die Schmarotzer mit der +49 30 78783118 sind bei mir wieder aktiv.