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alfred97
15.12.2008, 14:21
dachte schon ich bliebe verschont davon :-)
ich wäre einer von 30 Glücklichen, der auserwählt wäre
(wahrscheinlich einer von den 30 aus seiner Schicht)

Auf Nachfrage, das Glückspielwerbung am telefon ja verboten sei, meinte er , wir hätten eine Lizenz (ich ahabe auch eine)
Auf Nachfrage , ob ich die mal auch sehen könnte, meinte er, das das Verbot erst noch durch den Bundestag müsse und noch gar nicht aktuell wäre.

Naja, mal sehen, wenigstens hatte er Humor und meinte, die Telefonrechnung zahlt eh sein Chef :-) und so richtige Verkaufslust wollte da auch nicht aufkommen ???

mareike26
15.12.2008, 14:41
Das sind dann also die hier: http://www.fortuna-deluxe.at/
Einmal davon ganz abgesehen, dass telefonische Werbung für dieses Zeugs eh laut Glücksspielstaatsvertrag verboten ist, frage ich mich, was ein österreichischer Lotto-Spammer mit deutschen Kunden will.

alfred97
15.12.2008, 15:53
ja genau die :-)
er nannte mir auch noch j-orange.net , aber da kommt bei mir nix ??
Vieleicht hab ich es auch falsch verstanden.
Was ein östereichischer Lottohändler mit deutschen Kunden will, weiss ich nicht, soweit ging das Gespräch nicht.

Ostfriese
15.12.2008, 16:41
frage ich mich, was ein österreichischer Lotto-Spammer mit deutschen Kunden will.
Vielleicht mein er, das er von Deutschland aus schlechter jurisitsch zu belangen ist. :cool:

Call-Center Fresser
15.12.2008, 18:39
.... meinte er, das das Verbot erst noch durch den Bundestag müsse und noch gar nicht aktuell wäre.

Da ist wohl er nicht ganz aktuell! :D


Beim Anbieten des deutschen 6 aus 49 von Österreich aus ist es wohl die alte CC-Frechheit: Man machts solange, wie man nicht effektiv genug belangt wird.

frage ich mich, was ein österreichischer Lotto-Spammer mit deutschen Kunden will.

2X mal die Woche über die Grenze fahren und Lottoscheine abgeben??:clown:
Da wird aber ne Menge Spritgeld von den "Gewinnen" abgezogen. :wicked:

Schnabelland
16.12.2008, 17:55
2X mal die Woche über die Grenze fahren und Lottoscheine abgeben??:clown:
Da wird aber ne Menge Spritgeld von den "Gewinnen" abgezogen. :wicked:

Nö, der schreibt für seine "Kunden"/Opfer einfach jeden Freitag ein paar Zahlen auf einen Zettel, guckt am Samstag dann im deutschen Fernsehen die "Ziehung der Lottozahlen" und vergleich das mit seinen aufgeschriebenen Zetteln. Dann zahlt er aus dem abgezockten Geld 1/200stel der offiziellen Quote an sein Opfer aus ("sind ja 200 Leute in der Tippgemeinschaft"...). Na, vermutlich macht das inzwischen alles sein Computer. Das tut er zumindest dann, wenn er "nur" unseriös ist.

Ist er dagegen kriminell, spart er sich die ganze Chose, bucht einfach nur ab, transferiert das Geld so schnell wie möglich nach Österreich (oder besser noch auf die Cayman Islands o.ä.) und taucht dann unter, wenn man versucht, ihm auf die Schliche zu kommen.

alfred97
16.12.2008, 18:23
Dann zahlt er aus dem abgezockten Geld 1/200stel der offiziellen Quote an sein Opfer aus ("sind ja 200 Leute in der Tippgemeinschaft"...). Na, vermutlich macht das inzwischen alles sein Computer. Das tut er zumindest dann, wenn er "nur" unseriös ist.

350 um exakt zu sein :-), soviel konnte ich dem entlocken

Prabha
15.08.2010, 18:59
Gegen diese Firma ermittelt inzwischen (endlich ?) das Landeskriminalamt Sachsen in Leipzig.

Alex B
08.11.2010, 14:57
Oh man, jetzt hat es mich auch erwischt. Letzten Mittwoch haben die sich bei mir gemeldet, seltsamerweise eine Frau Kretschmar aus Leipzig. So ein Mist und ich Depp hab' auch noch meine Kto.-Daten rausgegeben.
Kann mir jemand sagen, ob die Adresse mit dieser Eduard-Bodem-Gasse 9 in Innsbruck für einen WIderspruch noch herreicht?
Noch habe ich keine schriftlichen unterlagen von denen bekommen und noch wurde nihts abgebucht.

Ob es etwas bringt, jetzt schon einen WIderspruch an diese Adresse zu senden und ob es etwas bringt,jetzt schon zur Bank zu rennen und vorsorglich Abbuchungen von dieser Firma sperren zu lassen?

Schonmal vielen Dank für die Auskunft.

Mittwoch
08.11.2010, 15:07
Ob es etwas bringt, jetzt schon einen WIderspruch an diese Adresse zu senden und ob es etwas bringt,jetzt schon zur Bank zu rennen und vorsorglich Abbuchungen von dieser Firma sperren zu lassen?
Zum ersten Teil der Frage: Nein. Warum nicht, kann man im Antispam-Wiki nachlesen: Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge

Zum zweiten Teil der Frage: Ja, auf jeden Fall. Warum, kann man ebenfalls im Wiki nachlesen, wenn man den Links im o.g. Artikel folgt.

Schönen Gruß und viel Erfolg bei der Forderungsabwehr
Mittwoch

Alex B
08.11.2010, 15:49
Ich gebe zu, ich hab's nicht wirklich verstanden.
Mir geht's vor allem um die Wahrung etwaiger Fristen.

ich habe gelesen, dass die am Telefon angekündigten schriftlichen Unterlagen oft erst kommen, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Ich dachte, wenn ich jetzt schon an die mir bekannte Adresse (nach Nachforschung anhand einer mir beim ersten Spam-Anruf durchgegebenen Servicenummer die auch mit der Nummer auf deren Homepage übereinstimmt) schicke, habe ichj zumindest in jedem Falle die Fristen gewahrt und man kann mir da keinen Strick drehen.

Ist das nicht sinnvoll?

Goofy
08.11.2010, 16:24
ich habe gelesen, dass die am Telefon angekündigten schriftlichen Unterlagen oft erst kommen, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Du hast die Grundlagen des Widerrufsrechts nicht kapiert.

Die Widerrufsfrist beginnt überhaupt nur dann zu laufen, wenn Dir eine schriftliche Widerrufsbelehrung zugestellt worden ist.

Bevor also nicht irgendein Brief mit Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung bei Dir angekommen ist, beginnt die Frist niemals zu laufen, und Du hast ein Widerrufsrecht bis hin zum St. Nimmerleinstag.

Der Dienstleister ist im übrigen diesbezüglich in der Beweispflicht. Kommt sein Brief bei Dir nicht an, weil ihn die Post verschlampt hat (oder weil er ihn tatsächlich nie abgesendet hat, entgegen seiner Behauptung...), dann hat er ein Problem, wenn er keinen von Dir unterschriebenen Rückschein für ein Einschreiben vorweisen kann. Schon auf das Bestreiten der Zustellung der Widerrufsbelehrung hin hat er dann verloren.

Die Frist beträgt im übrigen ab Erhalt der Unterlagen mindestens einen Monat (und nicht nur zwei Wochen), weil die Belehrung ja bei telefonischen Verkäufen naturgemäß erst nach dem angeblichen Vertragsschluß zugestellt werden kann.

Steht aber alles im Wiki.
http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerrufsrecht
http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge

Alex B
08.11.2010, 16:28
Vielen Dank für die Erklärung. Das erleichtert mich ein wenig.

Wenn ich mich recht erinnere, hat dieser Servicefritze beim zweiten Anruf vorgestern so in der Art gefragt: "Stimmen diese Kto.Daten falls abgebucht werden soll?" (oder so ähnlich). Daraufhin antwortete ich mit "ja", habe aber deutlich aruafhingewiesen, dass ich ohne schriftliche Einwilligung keineerlei Abbuchungen wünsche.

Das ist der grund, warum ich mir halt etwas Sorgen mache, dass ich nicht doch einen vertrag abgeschlossen habe.

Aber wenn Du sagst, dass es sowieso erst ab Erhalt einer Widerrufsbelehrung gilt, glaube ich das erstmal so und bleibe erstmal ruhig und beobachte das Kto.

Mittwoch
08.11.2010, 17:59
Aber wenn Du sagst, dass es sowieso erst ab Erhalt einer Widerrufsbelehrung gilt, glaube ich das erstmal so und bleibe erstmal ruhig und beobachte das Kto.
Also, mal ganz grundsätzlich: Ein Vertrag ist strikt vom Widerrufsrecht desselben zu trennen.

Man kann telefonisch einen rechtsgültigen Vertrag schließen, der dann - je nach Ausgestaltung - unter Umständen sofort mit dem Telefonat beginnt. Was genau passieren muss, damit ein Vertrag zustande kommt ist in Vertrag nachzulesen. In Deinem Fall würde ich mal ins Blaue hinein darauf wetten, dass kein Vertrag zustande kam, weil

entweder keine hinreichend übereinstimmende Willenserklärung vorlag,
oder weil Dein "Vertragspartner" sich nicht ordnungsgemäß identifiziert hat (die Namen bei solchen Projekten sind Schall und Rauch, siehe Artikel zu telefonisch abgeschlossenen Verträgen),

oder beides zusammen. Und ich wette deshalb, weil das auf 99% aller hier diskutierten Fälle von "Verträgen" zutrifft, die auf dem Wege eines ColdCalls angebahnt werden.

Wenn ein Vertrag zustande kam, so hat der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt, das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Die Details kann man im Wiki nachlesen. Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen, sog. Fernabsatzgeschäften, sind - mit wenigen Ausnahmen - 14 Tage vorgesehen, in dem man den Vertrag widerrufen kann. Und diese 14 Tage beginnen erst dann zu laufen, wenn man eine gültige(!) Widerrufsbelehrung in Schriftform erhalten hat. Gibt es diese nicht oder genügt sie nicht den gesetzlichen Anforderungen, so hat das ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zur Folge. Das heißt, man könnte in so einem Fall den existenten Vertrag widerrufen, auch wenn man schon Leistungen in Anspruch genommen hat; unter Umständen muss man dann auch einen Teil der vereinbarten Gegenleistungen (Zahlungen) leisten.

Ich möchte Dir raten, mal einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale mit Deinem Fall aufzusuchen. Es scheint mir, dass Du dringend Beratung brauchst. Wir dürfen die hier im Forum nicht leisten, denn es wäre eine Einzelfallberatung, und die wiederum ist in Deutschland Juristen und Verbraucherzentralen vorbehalten.

Schönen Gruß
Mittwoch

Goofy
08.11.2010, 18:16
Die Bekanntgabe einer Kontonummer hat rechtlich keinen irgendwie gearteten "Erklärungswert" hinsichtlich der verbindlichen Abgabe einer Bestellung.

Gern hört man von unseriösen Dienstleistern gegenteilige Behauptungen, aber das ist natürlich völliger Kokolorus, und die versuchen im übrigen erst gar nicht, irgendeinem Richter in Deutschland so einen Stuss zu erzählen.

Die Tatsache, dass der "Anbieter" die Kontonummer hat, beweist überhaupt gar nichts.

Wenn Du zum Bäcker gehst und der Bäcker Deinen Namen und Deine Adresse kennt, dann beweist das auch nicht, dass Du jetzt ein "Brötchen-Abo" von 20 Brötchen pro Tag abgeschlossen hast.

Er müsste Dir schon nachweisen, dass Du irgendwann eine "Willenserklärung" abgegeben hast, die genau diese Bestellung als "Erklärungsinhalt" hatte. Unmißverständlich.

Vertragsrecht ist eigentlich ganz logisch.

Alex B
08.11.2010, 18:23
Nochmals vielen lieben Dank, Mittwoch! Ich verstehe.
Deine Auskunft ist schon recht eindeutig.
Ich werde jetzt erstmal die Finger still halten und regelmäßig das Kto. checken.
Sobald ich etwas schriftlich habe, versende ich umgehend einen Widerspruch a la Wiki-Vorlage per Rückschein-Einschreiben und beobachte weiterhin das Kto.

Ich denke, damit gehe ich kein unnötiges Risiko ein, vor der Flucht irgendeine schriftliche Erklärung abzugeben, die ich mir womöglich hätte spraen können und so den Leuten da noch evtl. in die Hände zu spielen. Nach euren tollen Infos kann ich jetzt davon ausgehen, dass ich ohne irgendwas SCHRIFTLICH von denen zu haben, auch nicht Gefahr laufe, irgendwelche Fristen zu überschreiten.

Vielen lieben Dank nochmal für die Geduld mit meiner langen Leitung ;D
Wenn noch irgendjemand eine nützliche Info für mich hat, weiß ich das in jedem Falle zu schätzen.

Vielen Dank Goofy,

wie gesagt, mache ich mir etwas Sorgen wg. des zweiten Anrufs, als dieser Servicefritze quasi nochmals eine Bestätigung wollte, ob das auch wirklich meine Bankdaten sind und ich Trottel "ja" gesagt habe. Ich denke mal, mein nachträgliches "Aber....." wird denen ja dann egal sein. Die haben es ja auch noch aufgezeichnet.

campino
08.11.2010, 20:34
Hallo,

kanst du mir mal bitte nähere Infos zu der bearbeitenden Stelle beim LKA Sachsen in Leipzig geben?

Vielen dank im Voraus
Campino

Alex B
09.11.2010, 12:06
Ach mei, wenn ich die hätte. Am besten einfach mal bei der Polizeidirektion in Leipzig anrufen und sich schlau machen. Das hab' ich mir vorgenommen, wenn ih doch noch weitere Schwierigkeiten mit den Fortuna-Heinies bekomme.

madsi
09.11.2010, 23:30
Hallo Alex B!

Was für "Schierigkeiten" meinst du eigentlich?

Die würden meiner bescheidenen Meinung nach eigentlich nur darin bestehen, den Papierkorb bzw. Mülleimer zu füllen oder halt etwas zum Kaminanzünden da zu haben, sofern man etwas schriftliches bekommt... Manche Leute sollen solche Schreiben auch als Lesezeichen in "schwerer Literatur" nutzen, um zwischendurch mal erheitert zu werden von all dem Schwachsinn.

Diese Heinis und deren, danach folgende, Inkasso- etc Schreibknechte haben eh nix zu melden und das wissen die auch ganz genau. Nur manchmal findet sich ein Empfänger, dem sie mal etwas mehr Angst einjagen können, sodass er eventuell auf die Idee käme, eine nie bestehende Forderung zu bezahlen. Wenn niemand mehr bezahlen würde, gäbe es diesen ganzen Käse vermutlich gar nicht mehr...

Also, bitte ganz cool bleiben. Schnapp dir ein Getränk deiner Wahl, lehn dich zurück und nutze die so entstehende Zeit um etwas im WIKI und diversen Threads hier im Forum zu stöbern!

Ein letzter Tipp noch: Lass dir bitte von solchen "netten Leuten" nicht die Laune verderben! Das ist es nicht wert!

Alex B
10.11.2010, 09:50
Vielen lieben Dank nochmal für die beruhigende Mitteilung und die Hilfe. Ich bin schon ganz nervös und checke jeden Tag mein Kto. Ich habe halt wirklich Angst, weil ich Volldepp beim zweiten Anruf, denn sie angeblich aufgezeichnet haben, die Kto.-Daten auch noch bestätigt habe. Ich dachte wirklich, dass sei der deutsche Lottoblock. Ich hab' bisher nie gespielt und wenig Ahnung von dem Zeug und bin halt hier ein echtes Bauernopfer. Asche auf mein dummes dummes dummes Haupt. Erst später nach Recherche, hab' ich mitbekommen, dass ich es mit dieser Fortuna-Deluxe Firma wohl zu tun habe. Ich habe halt Angst, dass die jetzt wirklich sowas wie eine rechtskräftige Abbuchungsgenehmigung von mir erhascht haben oder ich tatsächlich am Telefon einen Vertrag eingegangen bin. Tschuldigung, wenn ich immer wieder von vorne anfange. Ist das erste mal (und hoffentlich auch das letzte mal) dass mir sowas passiert. Was mich eben etwas stutzig macht, ist, dass ich irgendwo gelesen habe, die schicken irgendwas Schriftliches, auf was man dann ja erst reagieren kann, weil man dann eine nachvollziehbare Adresse hat, erst nachdem diese zwei Wochen-Frist nach "telefonischem Vertragsschluss" verstrichen sind und noch habe ich nichts von denen erhalten. Aber wie Ihr mir schon erklärt habt: Widerspruchsfrist fängt erst an, wenn die mir eine Belehrung zukommen lassen?!!!

Ihr habt mich schon ungemein beruhigt. Danke nochmal dafür. Wirklich! Und ich werde mir auch die Laune nicht verderben lassen ;D

Goofy
10.11.2010, 10:26
Hast Du auch Angst vor dem Köter, der hinter dem Zaun kläfft? Gibst Du ihm deswegen gleich ein Leberwurstbrötchen? ;)
Nee. Na also.

Alex B
11.11.2010, 10:34
Recht hast Du, Goofy! :D

Alex B
17.11.2010, 09:36
So...gestern habe ich also Post von denen bekommen.
Wahnsinn, drei unterschiedliche Adressen auf einem Zettel!
Fortuna Deluxe
Postbeauftragter: eine PVS Vertriebs GmbH
und Auftraggeber: eine Bluewave Riverside Corp. in Panama.
Starkes Stück!!!

Auf der Rückseite bei den AGB's steht ganz unten rechts auch die Widerrufsbelehrung. Dort steht, dass die Widerrufsfrist nun nach Erhalt dieser Erklärung beginnt. Mein problem: Ich habe das Ding gesetrn, am 16.11. erhalten, auf dem Brief selbst steht schon der 10.11., allerdings lag das Ding bei mir im Briefkasten ohne Stempel etc. Ich gehe morgen gleich zur Verbraucherzentrale, die "freuen" sich schon drauf, die Leute für eine Sammelanzeige zu vermerken, aber wie belege ich im Notfall, dass ich den Zettel erst gestern erhalten habe, die Frist also erst ab gestern läuft?

Eniac
17.11.2010, 09:56
So...gestern habe ich also Post von denen bekommen.
Wahnsinn, drei unterschiedliche Adressen auf einem Zettel!
Fortuna Deluxe
Postbeauftragter: eine PVS Vertriebs GmbH

PVS Post und Vertriebsservice GmbH

Eduard-Bodem-Gasse 9
6020 Innsbruck Tirol
Österreich

Tel.: 0800 5501
Fax: 0512 90209

lotto [at] fortuna-deluxe.at
www.fortuna-deluxe.at

Gemäß http://www.firmenabc.at/pvs-post-und-vertriebsservice-gmbh_BOpg scheint es sich um eine echte Weltfirma zu handeln.


Mitarbeiter: 1

Tätigkeitsbeschreibung:
Vermittlung von Glücksspielen. Dem Vernehmen handelt es sich hierbei nur um eine Postadresse. Die Telefonnummern sind laufend unbesetzt.

Geschäftsführer
Herrn K. Peter
Einzelperson
alleinvertretungsberechtigt

Anteilseigner:

Gesellschafter
Firma Binah Investment & Consulting Eood
Firma (Ausland)
Anteil: 100,0000%

Was zum Teufel bedeutet "Eood"?


aber wie belege ich im Notfall, dass ich den Zettel erst gestern erhalten habe, die Frist also erst ab gestern läuft?

Ist es nicht das Problem des Anspruchstellers zu beweisen, dass die Widerrufsbelehrung auch tatsächlich fristgerecht zugestellt wurde? Sollte also nicht Dein Problem sein.


Eniac

Weissbrot
17.11.2010, 10:10
Was zum Teufel bedeutet "Eood"? Eood" ist eine bulgarische GmbH / Limited.

Die Binah Investment & Consulting Eood ist eine bulg. Tarnfirma der Innsbrucker Gewinnbimmler-Familie.

http://www.firmenabc.at/services/shareholder.aspx?id=9050133835&height=300&width=300