PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : opendownload.de



dk99hi
31.12.2008, 08:14
Gestern Abend erhielt ich Spam von www.opendownload.de

Sehr geehrter Herr Peter Mayer,

willkommen bei www.opendownload.de!

Um Ihren Zugang frei zu schalten, öffnen Sie bitte folgende Internetadresse:

http://www.opendownload.de/freischalten.php?code=euchsollderblitztreffen

Jetzt nur noch Ihre Zugangsdaten

Benutzername: Meine [at] X.de
Passwort: vhgfresw (Bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten!)

eingeben und Sie haben sofort Zugang zu den Inhalten.

Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf.

Antworten Sie nicht auf diese E-Mail! Haben Sie Fragen zu unserem Angebot, nutzen Sie
bitte das Kontaktformular auf der Seite http://www.support-online-center.com/.
Sie benötigen hierzu Ihre Kundennummer OD123456. Über das Kontaktformular können wir
Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass
Anfragen direkt an die Mailadresse info [at] opendownload-aktivierung.de nicht zugestellt werden können.

Viel Spaß beim Stöbern!

Mit freundlichen Grüßen
www.opendownload.de

------------------------------------------
Der Header:

From - Tue Dec 30 xx:xx:xx 2008
Return-Path: <postmaster [at] opendownload-aktivierung.de>
Delivered-To: GMX delivery to poor [at] spamvictim.tld
Received: (qmail invoked by alias); 30 Dec 2008 xx:xx:xx -0000
Received: from rs17-2.partnerhost.com (EHLO rs17.partnerhost.com) [193.239.248.77]
by mx0.gmx.net (mx018) with SMTP; 30 Dec 2008 xx:xx:xx +0100
Received: from rs35.partnerhost.com (rs35.localdomain [10.2.2.50])
by rs17.partnerhost.com (8.13.1/8.13.1) with ESMTP ID: [ID filtered]
for <poor [at] spamvictim.tld>; Tue, 30 Dec 2008 xx:xx:xx +0100
Message-ID: [ID filtered]
Date: Tue, 30 Dec 2008 xx:xx:xx +0100
From: "Kundensupport www.opendownload.de" <info [at] opendownload-aktivierung.de>
To: <poor [at] spamvictim.tld>
Subject: Ihre Anmeldung auf www.opendownload.de
X-Mailer: Microsoft Office Outlook 11
X-MimeOLE: Produced By Microsoft MimeOLE V6.00.2900.2180
Content-Type: text/plain; charset=iso-8859-1

Angemeldet habe ich mich nicht - Und Mayer steht hier auch nirgends an der Tür.

dk99hi
31.12.2008, 08:34
Heute morgen die zweite Mail:

Header spar ich mir.
................................................................................ ..................
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Kontakt:
http://www.support-online-center.com/

Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min)*
Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)

*aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz

UmsatzsteuerID: [ID filtered]
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim




Hans Mayer
Ihrgendeine Strasse
D-12345 Dawohnichnicht




Ihre Kundennummer:
OD123456

Ihre Rechnungsnummer:
RE12345678


Datum: 31.12.2008


Anmeldung aufwww.opendownload.de

Sehr geehrter Herr Hans Mayer,

wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf www.opendownload.de nutzen und
bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:

Beschreibung:

12-Monatszugang für www.opendownload.de
Anmeldung vom 30.12.2008
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

Preis:

96,00 EUR

Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum
07.01.2009 auf das nachfolgende Konto:

Für Kunden aus Deutschland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 200361872
Bankleitzahl: 50050201
Bank: Sparkasse Frankfurt

Für Kunden aus dem Ausland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
IBAN: DE87500502010200361872
SWIFT-BIC: HELADEF1822
Bank: Sparkasse Frankfurt

Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an
und als Kontoinhaber die Content Services Ltd., ansonsten kann Ihre Zahlung
bei uns nicht zugeordnet werden.



Dann nochmals die Zugangsdaten

Sie haben sich auf der Seite www.opendownload.de angemeldet und erhalten dafür ein Jahr
Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular
mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren
Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer
Seitewww.opendownload.debeginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.

Noch viel bla bla

Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums X.X.19XX falsche Angaben gemacht haben,
liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.

Ihre IP-Adresse 213.X.X.X haben wir bei der Anmeldung
(genauer Zeitpunkt: 30.12.2008, X:Y:Z Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über
den verwendeten Provider c210043.adsl.hansenet.de den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.


-----------------------------------------------------------------------------------

Dann hab ich mal meinen Spamordner durchsucht und was finde ich da:

Die gleiche Masche hat vor einem Jahr www.mega-downloads.net
bei mir mit angeblich anderen Anmeldedaten probiert.
Damals waren die angeblich in Wien.

Vermutlich sind das die gleichen §§$%&$%&/ wie damals
oder die Geschäftsidee wurde weiterverkauft.

Den Link hab ich nicht aktiviert.

Kann einer mal den Briefkasten in MA sichern?

Falls ich meine Trägheit überwinde, dann werde ich das Zeug von letzten und diesem Jahr mal ausdrucken und damit einen "Vorgang" anstossen. :D

schara56
31.12.2008, 09:11
Vgl. Verbraucherzentrale RLP (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123071089117614/link510671A.html):

...] "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." [...
A* V* hat ja noch mehr solcher "Pferdchen" im Stall ... mich wundert auch nicht wirklich, dass die Seite bei den Maxoluschen gehostet wird.

DJANGO
31.12.2008, 09:40
Kann einer mal den Briefkasten in MA sichern?
Hier (http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=2372&postdays=0&postorder=asc&start=0) ist nicht nur der Briefkasten, hier ist das gesamte Firmengebäude nebst Dependance und Klingel verewigt :)

Aber die Mannheimer Polizei kennt diese kriminelle Vereinigung (http://forum.computerbetrug.de/254540-post384.html) wohl nicht:

..Sehr geehrter Herr ....
wie Sie bereits richtig erkannt haben, ist die benannte Firma nach polizeilicher Feststellung an o.g. Anschrift nicht existent (Briefkastenfirma). Die Staatsanwaltschaft Mannheim erkennt aufgrund dieser Kenntnis die Anschrift daher nicht als mutmaßlichen Tatort an. Hier auflaufende Anzeigen werden deshalb an die für den Wohnsitz des Anzeigenerstatters zuständige Polizeidienststelle übersandt/zurückgesandt zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit. Wie von Ihnen geschildert, kann man sehr leicht dazu kommen, unbeabsichtigt einen Vertrag zu schließen. In diesem Falle ist eine Betrugshandlung nicht zu unterstellen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat daher, wegen der Möglichkeit eines unbeabsichtigten Vertragsabschlusses, sämtliche bisherige Verfahren eingestellt und lehnt, wie bereits erwähnt, die Übernahme weiterer Ermittlungsverfahren ab. Sehr geehrter Herr .... Natürlich steht Ihnen die Anzeigenerstattung frei. Aus den genannten Gründen bitte ich jedoch darum, unter Verweis auf meine Informationen, diese bei Ihrer örtlich zuständigen Polizei zu erstatten. Für eine Veröffentlichung dieser Verfahrensweise im Internet wäre ich Ihnen dankbar....

antispam2006
31.12.2008, 09:48
Hier bei Computerbetrug.de gibt es eine umfängliche Krankenakte. Auch im Eingangsbereich gibt es eine grosse Ankündigung.

Siehe hier (http://forum.computerbetrug.de/nachrichten/55209-opendownload-de-verbraucherschutz-mahnt-dreimal-ab.html) und hier (http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/54304-opendownload-de-122.html).

Ich hatte auch mal eine "Bestätigungsmail" und daraufhin eine "Rechnung" auf Hänschenklein bekommen. Kurz als Spam markiert und fertig war der Lack.

Ich habe und würde denen keine Begründung für die Nichtzahlung zukommen lassen, denn haben diese Leute die richtige Anschrift. Was man damit machen kann male ich hier nicht aus, das sollte bekannt sein.
Des Weiteren wird die "Anfechtung" vom Nutzlosanbieter eh ignoriert.

Gruß und einen guten Start ins neue Jahr wünsche ich allen

Antispam2006

dk99hi
31.12.2008, 10:19
Ich hab bei www.mega-downloads.net folgendes gemacht:

LmaA gedacht und den Spamfilter aktiviert.

Bei www.opendownload.de

werde ich u.U. eine Anzeige wegen Betrug machen.
Ansonsten das gleiche wie oben.

Das Finanzamt könnte bestimmt auch etwas Arbeit gebrauchen.


Bloss die Frage ob das für die Katz ist.

cmds
31.12.2008, 10:58
Solange unbedarfte User sich auf die Suche bei Zeitschriften verlassen und dann bei z.B. der Suche nach Skype auf folgenden "Sponsoren Link" (Screenshot) treffen, werden diese Nutzlosanbieter weiter ihre Opfer finden.


http://img165.imageshack.us/img165/7991/skypesucheuo2.th.png (http://img165.imageshack.us/my.php?image=skypesucheuo2.png)

Wuschel_MUC
31.12.2008, 15:19
Solange unbedarfte User sich auf die Suche bei Zeitschriften verlassen....
http://img165.imageshack.us/img165/7991/skypesucheuo2.th.png (http://img165.imageshack.us/my.php?image=skypesucheuo2.png)
Da sollte Antispam e.V. aber sofffort am 2. Januar bei Chip anfragen, ob ihnen die Folgen des gesponserten Links klar sind! Wenn sie bocken, kann man die Story einem Mitbewerber anbieten.

Selbt wenn die Redaktion fit genug ist, um vor solchen Download-Fallen zu warnen: ein kleiner Sachbearbeiter aus dem Vertrieb hat nicht aufgepasst oder kennt sich nicht aus.

Skype hatte übrigens schon mal Ärger mit einem gefälschten "lskype" (Spyware oder Abo-Falle). Habe die Skype-Leute mit der Nase drauf gestoßen und die gefälschte Seite wurde nach ganz kurzer Zeit von keiner Suchmaschine mehr gefunden!

Die Argumentation der Mannheimer Staatsanwaltschaft ist übrigens schwer gewöhnungsbedürftig, wenn schon der x. Geschädigte angibt, die fragliche Seite nie und nimmer besucht zu haben!

Guten Rutsch ins neue Jahr 2009!
Wuschel

kjz1
31.12.2008, 19:44
Da sollte Antispam e.V. aber sofffort am 2. Januar bei Chip anfragen, ob ihnen die Folgen des gesponserten Links klar sind! Wenn sie bocken, kann man die Story einem Mitbewerber anbieten.

Hmmm, wenn ich sehe, wofür so überall (Online-)Werbung gemacht wird... Ich nenne nur mal das Stichwort 'illegale Online-Casinos'. Das scheint etlichen Portalen so was von sch...egal zu sein, Hauptsache die Kohle rollt. Aus dem Print-Bereich hörte ich schon vor vielen Jahren, dass die 'Rotlicht- und Glücksspiel-Industrie' immer gut und pünktlich für ihre Werbung zahlt. Und getreu dem Motto der alten Römer: 'Pecunia non olet'... Und: 'Cosi fan tutte', aber das war Mozart/da Ponte.

- kjz

alicesophie
31.12.2008, 22:51
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."

Ist doch überall so...

antispam2006
18.01.2009, 09:26
Vorgestern ist auch eine "Anmeldebestätigung" bei mir reingeflattert. Die "Freischaltung" wurde natürlich nicht vorgenommen. Und gestern habe ich dann die "Rechnung" erhalten.

Die Nummer der Frankfurter Sparkasse ist noch identisch, daher bekommen die einen dezenten Hinweis welche Laus die im Pelz haben.

Die Mails werden über Maxoluschen verschickt partnerhost.com 193.239.248.77.

Auf 91.195.94.11 liegt neben

opendownload.de
opendownload-aktivierung.de
opendownload-support.de
support-online-center.com

Gruß Antispam2006

Sven70
14.02.2009, 19:54
Mein Schwager war gerade hier und hat auch so einen Brief erhalten.
Angeblich war seine Tochter auf der Seite. Mal sehen wer mehr Durchhaltevermögen hat.
Ich habe Ihn auf jeden fall geraten erst mal abzuwarten.

mareike26
14.02.2009, 20:21
Bitte hier lesen:FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke (http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke#Bekannte_Abzock-Maschen:)
Unrechtmäßige Forderungen (http://www.antispam-ev.de/wiki/Unrechtm%C3%A4%C3%9Fige_Forderungen)
Beweiskraft eines IP-Adress-Logs (http://www.antispam-ev.de/wiki/Beweiskraft_eines_IP-Adress-Logs)
Inkassobüros (http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros)

Ach ja: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren können Verträge nur mit Erlaubnis der Eltern schließen. Wird die Erlaubnis verweigert, auch im Nachhinein, so ist der Vertrag nichtig.
Mea Culpa, danke an Homer für die Korrektur.

homer
15.02.2009, 10:24
Ach ja: Kinder zwischen 14 und 18 Jahren können Verträge nur mit Erlaubnis der Eltern schließen. Wird die Erlaubnis verweigert, auch im Nachhinein, so ist der Vertrag nichtig. Kinder unter 14 Jahren können überhaupt keine Verträge abschließen.
s/14/7/g
Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. LJ sind "beschränkt geschäftsfähig". Ab 18 ist dann jeder selber schuld ;)

Siehe z.B. Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph)

Arthur
15.02.2009, 10:29
Ab 18 ist dann jeder selber schuld ;)

Und können selber entscheiden, den Mahnungmüll entsprechend zu entsorgen ;)

kingpin
15.03.2009, 16:16
Hallo Community,
ich oder besser gesagt ein Verwandter hat ein problem mit besagter Seite. Er hat eine e-mail bekommen mit der bitte um Zahlung für den Downloadservice auf der HP. Aufgrund dessen das der Verwandte seine Mails nur sehr unregelmässig abholt, wurde aus der Zahlungsauforderung schnell eine Mahnung so das sich der geforderte Betrag von96¤ schnell auf 138¤ erhöhte. Diese Zahlung wurde mit einem Schreiben eines Rechtsanwalts untermauert :lil:. Panik machte sich natürlich breit und der geforderte Betrag wurde an besagten Service überwiesen. Nun zu der eigentlichen Frage muss der Service gekündigt werden oder hat sich das nach Zahlung und ablauf des bezahlten Jahresbeitrages automatisch erledigt???
Wäre toll wenn ich schnell antworten bekommen könnte, danke im vorraus.

MeinerEiner
15.03.2009, 16:19
Bildungsinitiative --> Lesen Bildet -->

http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke

mfg

ME

Goofy
15.03.2009, 16:55
Allgemein empfehlen wir hier nicht, irgendeine Brieffreundschaft mit Nutzlos-Anbietern bzw. deren Anwälten oder Inkassobüros anzufangen.

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Selbst die Verbraucherzentralen empfehlen keinen Schriftwechsel mehr mit Nutzlosanbietern, deren Inkassobüros oder Anwälten:
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,7511928,00.html


Zitat von Markus Saller/VZ Bayern :
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.

Schnubbi
17.03.2009, 08:42
www.kieslichdaily.de (http://www.kieslichdaily.de/opendownload-ausgezeichnet/?lid=MTEyNDE2OTg2Nw%3D%3D010998010)


Manche Unternehmen oder solche, die sich dafür ausgeben, schreien geradezu nach öffentlicher Beachtung.
So ist es auch kaum verwunderlich, dass dieser wirklich innovative „Unternehmer“ anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März nun das „Schwarze Schaf des Jahres 2009“ als Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet erhielt.

Nach dem „Etappensieg“ als Schwarzes Schaf im Dezember 2008 konnte sich opendownload.de nun endgültig in der Spitze der unsauberen Internetanbieter etablieren.

ghost0815
03.04.2009, 22:35
Bevor es denn in den Medien publiziert wird:
Hatte heute ein Telefonat mit der Kripo, da eine Bekannte von mir ebenfalls drauf reingesemmelt ist.
Sämtliche Verfahren bezüglich opend...de werden eingestellt.

Tolles Ding

Goofy
03.04.2009, 22:58
Das Problem mit der Verfahrenseinstellung kennen wir schon seit langem. Das deutsche Recht gibt eine Strafbarkeit der typischen Abzockfalle, wo ein verschleierter Preishinweis angebracht ist, nicht her. Für die Strafbarkeit gem. § 263 StGB (Betrug) fehlt eine wichtige Voraussetzung, weil ein Vorsatz regelmäßig nicht nachweisbar ist. Denn immerhin ist ein Preishinweis angebracht - man muss ihn nur suchen. :rolleyes:
Dass der "Anbieter" den Preishinweis in voller Absicht so gestaltet hat, dass er möglichst übersehen wird, liegt zwar nahe, ist aber meist nicht im juristischen Sinne hinreichend beweisbar.
Also lehnen die Staatsanwälte eine Weiterverfolgung dieser Sachen wegen der vielen Unwägbarkeiten ab.
Folglich sind diese Abzockprojekte nur über das Wettbewerbsrecht und das bürgerliche Recht angreifbar. Falls der "Anbieter" mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland feststeht, und falls er nicht auch noch ein mittelloser, insolventer Strohmann ist.

Medve
23.04.2009, 21:55
Hallo allerseits,

Die Kontodaten haben sich wieder mal geändert... Haben wohl Probleme mit den Banken langsam ;)

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 3200060718
Bankleitzahl: 85050300
Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden

Medve
03.05.2009, 17:34
Ups...schon wieder eine Änderung der Bankdaten :D



...MAHNUNG

Achtung, bitte beachten Sie unsere neue Bankverbindung, die
sich seit Ihrer Rechnung geändert hat!

Sehr geehrter Herr (wg. Mitlesern gestrichen),

leider haben Sie Ihre Rechnung XXX vom XXX bis zum
heutigen Tage nicht ausgeglichen. Durch den Mehraufwand sind uns
weitere Kosten entstanden.

Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Gesamtbetrag zu überweisen:

Beschreibung:

12-Monatszugang für www.opendownload.de
Anmeldung vom XXX
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

Preis:

96,00 EUR

Mahnkosten:

3,00 EUR

Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 99,00 EUR bis zum
XXX auf das nachfolgende Konto:

Für Kunden aus Deutschland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 674990
Bankleitzahl: 27131300
Bank: Bankhaus Rautenschlein GmbH


Dabei hab ich doch schon längst das Geld überwiesen :cool: Also beachte ich die Mahnung als Gegenstandslos ...wie eigentlich immer :D

knoerfli
28.05.2009, 18:59
Hatte mich schon gewundert, warum es so ruhig geworden ist :-)
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/34554/0/Verbraucherzentrale-gewinnt-Klage-gegen-Abzocker

Arthur
28.05.2009, 19:32
vzbv | Presse | Mitteilungen | 28.05.2009 - Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker (http://www.vzbv.de/go/presse/1160/index.html)

28.05.2009 - Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de. Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.

Goofy
28.05.2009, 22:03
Vielleicht sollte jemand noch Google wegen der Adsense-Werbung verklagen. :skull:

bbe
19.06.2009, 11:01
Die Entscheidung des LG Mannheim liegt jetzt im Volltext vor:
http://openjur.de/u/31005-2_o_268-08.html

Die Verbraucherzentrale hat allerdings nicht in allen Punkten Recht bekommen (Stichwort: Preisangaben).

Goofy
19.06.2009, 16:23
Der Passus mit der Preisangabe bezieht sich aber nur auf die Legitimität der Preisangabe hinsichtlich des zu nennenden Endpreises.
Es wird nicht schlüssig darauf Bezug genommen, ob die Preisangabe an sich sofort erkennbar und deutlich sichtbar ist.

madsi
24.06.2009, 14:32
Der Name "Katzen-Jens" ist ja vielleicht ein Begriff, oder? Da gibts etliche Filme bei youtube, wo er sich genau zum Thema opendownload etc. äußert.

Wenn das so nicht ganz stimmt mit den verborgenen Preisen, dann wäre der ja im Unrecht, solches zu behaupten, das es ungesetzlich wäre das nicht richtig zu kennzeichnen, was es nun wirklich kostet, bzw. das es überhaupt kostenpflichtig ist. Der Name "opendownload" sugeriert nämlich meiner Meinung nach etwas kostenfreies. Da fängt doch der Betrug eigentlich schon an :skull:

Ich war denen nebenbei bemerkt auch in die Falle gegangen, da auf der Anfangsseite NICHT erkennbar war, das es sich um eine kostenpflichtige Sache handelt. :lil: :mad:

Goofy
24.06.2009, 15:15
Bisher gelten meines Wissens immer noch die Bestimmungen der PAngV und der BGB-InfoV. Und die besagen, dass eine Preisangabe "sofort erkennbar" zu erfolgen hat.

Auch muss überhaupt erst einmal das Angebot an sich klar definiert sein.

Von beidem kann hier m.E. keine Rede sein.

Der Preis ist im Fließtext versteckt (s. Screenshot 1, rote Markierung), sofort sichtbar ist er jedenfalls nicht, im Kontext zum gesamten Angebotsverhalten ("opendownload") unter indirekter Suggestion eines kostenlosen Angebots kann dies leicht übersehen werden.

Auch gibt es keinen Hinweis auf die Zahlungsmodalitäten (Kontoverbindung???), lediglich in den AGB steht ein ominöser Hinweis auf eine "Rechnung" nebst nur auf der Rechnung genannter Kontoverbindung.

Eine Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluß in Textform mit Zugang beim Verbraucher (der ja angeblich durch das Klicken des Buttons "Anmelden" direkt den Vertrag schliesst...) gibt es ebenfalls nicht.

Gehen wir weiter zu der Seite, wo das angebliche "Angebot" definiert wird.
Dort heißt es (s. Screenshot 2):


Im Memberbereich finden Sie Programme zu den Kategorien: ...


Genau das stimmt so eben nicht.

Hier gibt es nämlich gar keine Programme.

Die Programme selbst werden ja auf den Servern von opendownload.de gar nicht vorgehalten. (Damit vermeidet der "Anbieter" Ärger wegen des Urheberrechts.)

Sondern es werden lediglich Links angeboten. Nämlich Links auf die originalen Downloadseiten der Hersteller selbst, diese wären eigentlich durch die Bank auch kostenlos zu erreichen, ohne den Abzock-Umweg über opendownload.

Insofern ist bereits das Angebot irreführend beschrieben, dieses Verhalten könnte man als "arglistige Täuschung" werten.

Ein ganz bewusster Verstoß gegen die BGB-InfoV. Bereits aus diesem Grund ist so ein "Vertrag" m.A.n. null und nichtig.

Arthur
24.06.2009, 16:21
Ich war denen nebenbei bemerkt auch in die Falle gegangen, da auf der Anfangsseite NICHT erkennbar war, das es sich um eine kostenpflichtige Sache handelt. :lil: :mad:
gehört zu den Roßtäuschermethoden (http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html) der Nutzlosbranche

madsi
24.06.2009, 16:54
Das weiß ich inzwischen nur zu gut...:rolleyes:

Geld haben sie aber nicht von mir bekommen, das habe ich garnicht erst überwiesen. Bis auf eine Mahnung per email war bisher nichts zu hören :lil:

Goofy
24.06.2009, 17:10
Es ist inzwischen ein alter Hut, dass Webseiten in wenigen Sekunden ihre Gestalt wechseln können. Daher sagt man bei Computerbetrug.de ja auch immer: "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt".

Ein beliebtes Spiel der Abzocker ist es z.B., mit verschiedenen Seitenversionen zu arbeiten. Dabei sehen die Seiten, mit denen man z.B. von Google aus direkt per "Backdoor" in das Angebot hineinverlinkt wird, z.T. anders aus, als wenn man von der betreffenden Homepage den betreffenden Link aufruft. Z.T. wird dabei mit sogenannten "Session-Codes" gearbeitet. Dabei ist z.B. die URL völlig gleich, aber nur eine codierte Zahlenkombination am Ende der URL verändert völlig das Aussehen der Seite.

Ist aber rechtlich alles ohne Belang.
Der Anbieter muss im streitigen Verfahren den aktiven Nachweis erbringen, dass auf der Webseite, auf der sich der Kunde "angemeldet" hat, die verlangten Informationen in schlüssiger, sofort erkennbarer Form angeboten wurden - und zwar zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Dieser Nachweis ist schon bei seriösen Webangeboten im Streitfall nicht immer trivial für den Anbieter.
Sobald es aber auch noch konkrete Hinweise gibt, dass verschiedene Seitenversionen im Spiel sind, sieht es ganz zappenduster für den Anbieter aus.

madsi
24.06.2009, 17:23
Du meinst, ich kann mich ruhig zurücklehnen, da kommt sehr wahrscheinlich nichts nach? :)

Arthur
24.06.2009, 17:55
Nichts was über das hinaus ginge: :)

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=102121#post102121

Goofy
24.06.2009, 18:11
Abseits von dem üblichen Droh- und Mahngepupse glauben die "Offenlader" und ihre ehrenwerten Inkassohengste selbst nicht daran, vor Gericht eine Chance auf die Verwirklichung ihrer feuchten Forderungsträume zu haben.

Daher werden die das mit 99.99999999999% Wahrscheinlichkeit auch gar nicht erst versuchen.

In vier Jahren, seit wir dieses Kasperletheater mit der Nutzlosbranche jetzt kennen, haben das fünf verschiedene Banden versucht. Und sich fünfmal dabei eine Watsche eingefangen.

Außer einigen geworfenen "Nebelkerzen" mit getürkten Urteilen und wenigen Mahnbescheiden als "Versuchsballons" hat es da ansonsten noch nie was echtes gegeben, außer Gerassel mit der Kasperklatsche.

Arthur
24.06.2009, 18:28
den Ehrenpreis 2009 haben sie sich redlich verdient:

http://www.presseportal.de/pm/62057/1370130/p4m_die_internetagenten

Das "Schwarze Schaf des Jahres 2009"
P4M verleiht dem Betreiber der Seite "opendownload.de" den Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet
was mir aber immer wieder in den Pressemeldungen mißfällt:

Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine kostenpflichtige Registrierung. Dies ist jedoch auf der Startseite nicht ersichtlich, so dass viele Nutzer ungewollt in eine Abofalle geraten.
Es ist keine Abofalle sondern ein plumper Täuschungsversuch. Das Wort Abofalle suggeriert,
es handele sich um eine echte Bedrohung. Nichts davon stimmt

Goofy
24.06.2009, 18:31
Dieser Begriff "Abofalle" hat sich halt inzwischen eingebürgert, auch wenn er irreführend ist.
Denn es kommt hier schon gar kein "Abo" zustande (kein Vertrag).

DJANGO
24.06.2009, 19:06
Inzwischen ist opendownload ja bekannt wie der sprichwörtliche "bunte Hund".

Erwägt man aus diesem Grund, wohl demnächst unter neuem Namen softwaresammler.de (http://forum.computerbetrug.de/284597-post1064.html) aufzutreten? ;)

http://centralops.net/co/DomainDossier.aspx?addr=softwaresammler.de&dom_whois=true

Mittwoch
24.06.2009, 19:25
Erwägt man aus diesem Grund, wohl demnächst unter neuem Namen softwaresammler.de aufzutreten? ;)

Hmm, wo opendownlaod eine gewisse Nähe zu OpenSource-Software suggerierte, die für Privatanwander mehrheitlich kostenlos zu nutzen ist, frage ich mich, was denn bitte eine Softwaresammler-Webseite beinhaltet? Ein Museum für ausgediente Bits und Bytes?

Naja, andererseits, sollte opendownload demnächst softwaresammler heißen (ich hatte ursprünglich od uns ss verwendet, war mir dann aber zu heikel :rolleyes:), so würde der Name dem Programm etwas näher kommen: Eine Linksammlung zu den Downloadseiten kostenfreier Software. Vielleicht werden dann wenigstens einige Kunden potentielle Opfer stutzig.

Schönen Gruß
Mittwoch

riona
24.06.2009, 22:12
Guten Abend zusammen,

so, nun habe ich mir diese ominöse Website auch mal angeschaut. Da wird ja ganz oben das Openoffice zum Herunterladen angeboten. Wenn man dann auf "download" klickt, findet man bei genauem Hinsehen sogar einen Link zum Hersteller, auf dem man das ganze Paket auch herunterladen kann - ohne sich bei diesen Nutzlosanbietern anzumelden (selbst getestet, Openoffice in knapp 2 Minuten :) ) Was soll man davon halten? Vortäuschung von Seriosität oder so? Nicht zu glauben wie hier Leute verXXXXXt werden... *pfui*

-riona

Eniac
25.06.2009, 12:22
Weitere Einschüchterungsfallen:

www.grusskarten-suchen.de
www.Vornamen-suchen.de


Eniac

cmds
25.06.2009, 12:54
Die Seite mit der Vornamensuche ist bei WOT schon als adult und Betrug ziemlich herunterbewertet :D

Mittwoch
25.06.2009, 16:54
Die Seite mit der Vornamensuche ist bei WOT schon als adult und Betrug [...] herunterbewertet
Also das mit dem Betrug kann ich nachvollziehen. Aber adult content? Wohl kaum, oder höchstens im Sinne auf den Konsum von erwachsenem Inhalt folgenden Notwendigkeit zur Vornamensuche?! :noteeth:

Schönen Gruß
Mittwoch

cmds
25.06.2009, 17:19
Aber adult content? Wohl kaum, oder höchstens im Sinne auf den Konsum von erwachsenem Inhalt ....?! :noteeth:

Schönen Gruß
Mittwoch
Adult wurde von amerikanischen Usern gesetzt .. ich habe das wohlweislich nicht kontrolliert.
Ich habe die als Betrug bewertet

Eniac
28.07.2009, 10:41
Ups...schon wieder eine Änderung der Bankdaten :D

Aktuell:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 4276005
Bankleitzahl: 60050101
Bank: Baden-Württembergische Bank


Eniac

ghost0815
28.07.2009, 17:17
Der Versuch diese Verbindung zu sprengen missglückte, begründet durch folgende Mitteilung der BW Bank:

Die BW-Bank ist aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts
Stuttgart verpflichtet, das von Ihnen genannte Konto für die Fa. Content
Services Ltd. zu führen und für diese den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Die
BW-Bank hat hiergegen bereits entsprechende rechtliche Schritte
eingeleitet.

Arthur
28.07.2009, 17:24
Eine einstweilige Verfügung (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechtsschutz)ist wie der Name sagt etwas vorläufiges.
Es ist die Aufgabe der Bank eine endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren herbeizuführen.

Wuschel_MUC
28.07.2009, 19:17
Eine einstweilige Verfügung (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FVorl%25C3%25A4ufiger_R echtsschutz)ist, wie der Name sagt, etwas Vorläufiges.
Die Bank will das Konto los werden und der Fall ist schon vor Gericht. Jetzt müsste Ghost noch versuchen, den Termin für die Hauptverhandlung in Erfahrung zu bringen und die Presse mit der Nase drauf zu stoßen.:p

Wenn der Knilch dann noch weiter macht, muss er erst einmal eine neue Bank finden.:skull:

Wuschel

ghost0815
28.07.2009, 19:48
Super guter Ansatz, ist in Arbeit.
Bin gespannt ob ich es herausfinde. Hängt jetzt von der Bank ab.

ghost0815
30.07.2009, 10:51
Schiffbruch:

Leider können wir Ihrer Bitte nicht nachkommen, da derzeit nicht absehbar
ist, ob es überhaupt zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen wird.

Ich fasse das als Absage auf. Anstatt zu warten ob überhaupt etwas passiert lieber gleich die rote Karte.
Okay, wahrscheinlich wittert das Institut eine mögliche negative Schlagzeile, als vermeintlicher Unterstützer der Content Ltd. Man weiß ja nie wie Reporter etwas auslegen.

Trotzdem werde ich hier noch nicht aufgeben. Bis ich die gerade genannte Mail erhalten habe durfte ich mehrfach hinschreiben, vorher No Reaction.

So 'nen fetten Fisch lasse ich uns nicht so einfach entwischen.

Wuschel_MUC
09.08.2009, 12:25
Schiffbruch:


Leider können wir Ihrer Bitte nicht nachkommen, da derzeit nicht absehbar
ist, ob es überhaupt zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen wird.
Ich fasse das als Absage auf...
Das muss keine Absage sein. Wenn der Bankkunde öffentliches Aufsehen vermeiden will, wird er versuchen, sich außergerichtlich mit der Bank zu einigen. Vermutlich verhandeln gerade zwei Anwälte miteinander.

@Ghost0815:
Vielleicht kannst du mit dem Gerichtsreporter der dortigen Lokalzeitung Kontakt aufnehmen, ob er an der Gerichtstafel einen Zivilprozess mit der Bank als Beteiligtem findet. Es ist wahrscheinlich ein Sammeltermin, bei dem im 15-Minuten-Takt Fälle verhandelt werden.

Wuschel

RA Stefan Richter
08.09.2009, 18:51
Hier (http://www.kanzlei-richter.com/internet-abofallen/ag-karlsruhe-schadensersatzhaftung-der-abofallen-anwaeltin-katja-guenther-wegen-beihilfe-zum-betrug.html) zum Nachlesen.

kjz1
15.11.2009, 10:34
Mittlerweile sendet man Rechnungen bereits via Spam an anscheinend wahllos zusammengeklaubte oder geratene Adressen:

Received: from rs35.superrootserver.com (localhost.localdomain [127.0.0.1])
by rs35.superrootserver.com (8.13.1/8.13.1) with ESMTP ID: [ID filtered]
for xxxxx; Sun, 15 Nov 2009 xx:xx:xx +0100


Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Kontakt:http://www.support-online-center.com/

Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min)*
Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)

*aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem
Mobilfunknetz

UmsatzsteuerID: [ID filtered]
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim




Jtztj Jtzjz
Ztjtzj 5
D-69864 Liluil




Ihre Kundennummer:
SO417......

Ihre Rechnungsnummer:
RE110.......


Datum: 15.11.2009


Anmeldung auf www.softwaresammler.de

Sehr geehrter Herr Jtztj Jtzjz,

wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf www.softwaresammler.de
nutzen und
bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:

Beschreibung:

12-Monatszugang für www.softwaresammler.de
Anmeldung vom 31.10.2009
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

Preis:

96,00 EUR

Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum
22.11.2009 auf das nachfolgende Konto:

Für Kunden aus Deutschland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 4276005
Bankleitzahl: 60050101
Bank: Baden-Württembergische Bank

Für Kunden aus dem Ausland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
IBAN: DE38600501010004276005
SWIFT-BIC: SOLADEST
Bank: Baden-Württembergische Bank
Sitz der Bank: Stuttgart

Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und
Rechnungsnummer an
und als Kontoinhaber die Content Services Ltd., ansonsten kann Ihre Zahlung
bei uns nicht zugeordnet werden.

Ihre Kundennummer: SO41....., Ihre Rechnungsnummer: RE11.....

Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen,
entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.


Weitere Informationen zur Rechnung:

Sie haben sich auf der Seite http://www.softwaresammler.de/44/
angemeldet und erhalten dafür ein Jahr
Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette
Anmeldeformular
mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB und Datenschutzerklärung akzeptiert und das
Widerrufsrecht zur Kenntniss genommen. Da seit ihrer Anmeldung mehr als
14 Tage
verstrichen sind, steht Ihnen kein Widerrufsrecht mehr zu.

Bitte geben Sie folgenden Link ein, um den Zugang zu nutzen:
http://www.softwaresammler.de/freischalten.php?code=S47.......

Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten: Username: ......., Passwort:
........
Auf der Seite www.softwaresammler.de können Sie sich mit den
Zugangsdaten einloggen
und die Inhalte nutzen.

Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 16.03.1973 falsche
Angaben gemacht haben,
liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns
diesbezüglich vor.

Ihre IP-Adresse 79.202.249.171 haben wir bei der Anmeldung
(genauer Zeitpunkt: 31.10.2009, xx:xx:xx Uhr) gespeichert. Es ist
dadurch möglich über
den verwendeten Provider p4FCAF9AB.dip.t-dialin.net den Verursacher der
Anmeldung zu ermitteln.

Unsere AGB können Sie auf der Seite www.softwaresammler.de noch einmal
nach lesen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser
Kontaktformular auf der Seite www.support-online-center.com zur Verfügung.

Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich
bearbeiten. Bitte haben Sie dafür
Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt
werden können.

Im Anhang ist ihre Rechnung als PDF-Datei. Sie benötigen dafür den
Acrobat Reader.

Mit freundlichen Grüßen



Content Services Ltd.



Name & Registered Office:

Content Services Ltd. - 5 Jupiter House,
Calleva Park - Aldermaston - Reading Berkshire RG7 8NN

Company No. 06326552 (Cardiff) - Director: Alexander Varin


Besonders schön ist ja die Adresse und die IP, 'isch abe gar keinen T-Offline Account'.

- kjz

Goofy
15.11.2009, 14:17
Bitte geben Sie folgenden Link ein, um den Zugang zu nutzen:
...softwaresammler.de/freischalten.php...

Das bedeutet wohl, dass der Zugang nie aktiviert wurde.

Es kann durchaus möglich sein, dass ein fremder Dich da "angemeldet" hat. Entweder hat er aus Versehen (Vertipper) oder mit Absicht Deine Mailadresse angegeben. Das passiert bei den Nutzlosen häufiger.

Wenn aber der "Zugang" schon nie aktiviert wurde, dann weiß ich nicht so richtig, wie sich die Software-Lumpensammler zu diesem Schwachfug hier versteigen können.



Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular
mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.

Angesichts der Tatsache, dass wohl niemals der Aktivierungslink geklickt wurde, gibt es also auch keine verifizierte double-opt-in-Anmeldung. Also könnte die "Anmeldung" von jedermann vorgenommen worden sein. Gibt es aber nicht mal ein "double-opt-in", so kann auch nicht behauptet werden, der Inhaber des betreffenden Mailaccounts habe die Anmeldung vorgenommen.

Ganz offensichtlich hat es auch niemals eine Widerrufsbelehrung in Textform gegeben, denn sonst hätte eine e-Mail zugestellt werden müssen. Daher ist dieses Geblubber hier: ...



Da seit ihrer Anmeldung mehr als 14 Tage verstrichen sind, steht Ihnen kein Widerrufsrecht mehr zu.

... natürlich völlig gegenstandslos.

Nicht vergessen:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Beschwerde_bei_der_Bank_des_Nutzlosanbieters

kjz1
15.11.2009, 15:48
Es kann durchaus möglich sein, dass ein fremder Dich da "angemeldet" hat. Entweder hat er aus Versehen (Vertipper) oder mit Absicht Deine Mailadresse angegeben. Das passiert bei den Nutzlosen häufiger.

Selbstverfreilich. Da wird anscheinend nichts verifiziert. Jeder kann da wohl jeden anmelden. Die eMail-Adresse ist schlichtweg geraten oder in böswilliger Absicht verwendet worden. Ich möchte mal sehen, wie die einen MahnbescheID: [ID filtered]


Jtztj Jtzjz
Ztjtzj 5
D-69864 Liluil

zustellen wollen. Aber eher friert da ja die Hölle ein. Zudem ist die IP 79.202.249.171 ebenso falsch, laut Router-Logfile hatte ich zu diesem Zeitpunkt eine IP mit 91..... Bis auf meine Mail-Adresse und die Bankverbindung ist da alles Fake. Also das ganze als Spam behandelt und gut is.

- kjz

Skeeve
15.11.2009, 16:36
Da wird nix verifiziert. Schickt einfach mal eine Mail an deren Adresse mit dem Hinweis, daß Ihr Euch nie angemeldet habt. Die Mahnmails werden damit direkt in Gang gesetzt.

Goofy
15.11.2009, 16:41
Auch die Postleitzahl "69864" gibt es nicht. :p

Die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung mit dieser T-offline-IP werden die Nutzlos-Lumpensammler auch nicht kriegen.

Also wird dies der Beginn einer wundervollen e-Mail-Mahnfreundschaft sein. :D

Inklusive einer staffellaufmässigen "Weitergabe an das Inkassobüro", dann "an den Vertragsanwalt", dann "an den Bundesoberinkassovollstreckungsvollzugsgerichtshof", und wenn auch das nichts mehr hilft, an das jüngste Gericht. :clown:

Absendeadresse:

Mahnpups [at] offener-runterlader.de

Slyfox1972
15.11.2009, 23:03
Ich hab heute bei Google mal "ccleaner download" eingegeben, auf den geschalteten Anzeigen gelangt man zu weiteren Betreibern, die nach der gleichen Masche abzocken.

Einer wirbt gleich mit "C-Cleaner 2.28", obwohl die aktuellste Version 2.25 ist, klickt man weiter, wird jedoch nur Version 2.18 angeboten.

Sieht aus wie ein Tippfehler, könnte aber auch Absicht sein, um noch mehr Downloader in die Falle zu locken.

Goofy
15.11.2009, 23:06
Das ist Absicht.

Und Google macht keine wirklichen Anstrengungen, um diese unseriösen Annoncen vom Netz zu nehmen.
Die Abzocker zahlen an google, damit die Links als Anzeigen hoch oben gelistet werden.

lucky
17.11.2009, 15:07
Wenn sie sich "bezahlen" lassen um die Abzockerseiten nach oben zu treiben?
Ist ja kein wunder wenn die leichtes Spiel im Abzocken haben, wenn andere Dienste diese noch unterstützen. Finde ich schon heftig.
Naja, aber jeder hat ein Recht aufs Geld verdienen
- einen seriösen Eindruck von Google.. :rolleyes:

Arthur
17.11.2009, 15:13
macht sich google dann nicht auch strafbar?
Wenn die Strafverfolgungsbehörden im Treiben der Nutzlosbranche nichts strafbares sehen
dann mit Sicherheit auch nicht beim Handeln von Google

Ostfriese
17.11.2009, 15:17
Wenn sie sich "bezahlen" lassen um die Abzockerseiten nach oben zu treiben?

Bei AdSense und Co ist es i.d.R. so, das sich die Anbieter, die auf Google werben wollen, sich anmelden und ihre Anzeige selber erstellen und hochladen müssen. Google zeigt die Anzeigen dann "nur noch" an. Ich wage mal zu bezweifeln, das es technisch möglich ist, bei diesem System Abzocker im Voraus zuverlässig auszufiltern. Dazu müsste Google all das, was die Kunden bei AdSense selber machen wieder in die eigene Hand nehmen, was jedoch Geld kostet und den Gewinn drückt.

Arthur
17.11.2009, 15:54
Ich wage mal zu bezweifeln, das es technisch möglich ist, bei diesem System Abzocker im Voraus zuverlässig auszufiltern.
Wer redet denn von zuverlässig. Google weiß davon und schert sich nicht die Bohne darum
http://www.heise.de/ct/artikel/Angelockt-und-abkassiert-292028.html

Dass Opendownload.de ein Abofallen-Portal ist, müsste sich auch bei Google herumgesprochen haben. Ob man denn nicht erwäge, diesem oder zumindest mit ihm offenbar in Zusammenhang stehenden Kunden den Vertrag zu kündigen, wollten wir von Google wissen. Der Konzern antwortete mit dem Standard-Statement: ....
Wir wiesen darauf hin, dass es sich nicht um bösartige Software, sondern um zwielichtige Werbepartner handelt. Darauf erhielten wir keine Antwort mehr.

pecunia non olet

Ostfriese
17.11.2009, 16:13
Ich habe mich nur darauf bezogen, das es kaum möglich sein wird, unseriöse Werbeanzeigen zuverlässig im Voraus zu blocken. Wenn Google unseriöse Werbeanzeigen jedoch wissentlich weiterhin ausliefert, ist das ein anderer Schuh. Auch wenn das die Sache nicht wirklich besser macht.

DJANGO
15.12.2009, 20:46
softwaresammler.de war gestern - top-of-software.de ist heute..... ;)

5. Vergütung

5.1. Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit acht (in Zahlen: 8 ) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten.

5.2. Der Vertrag läuft für mindestens 24 Monate.

5.3. Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet.

Man wird wohl die Content Services Ltd. in Mannheim sterben lassen, die Antassia GmbH in Mainz wurde geboren. Der GF ist derselbe.

mareike26
27.01.2010, 12:32
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erneute-Schlappe-fuer-Abofallen-Betreiber-vor-dem-LG-Mannheim-914574.html

Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen. Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren
Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen, das LG Mannheim bestaetigt damit die Auffassung des AG Mannheim.

Goofy
27.01.2010, 13:36
http://www.antispam-ev.de/news/?/archives/275-Betreiber-von-Opendownload.de-verlieren-Revision-und-muessen-Anwaltskosten-zur-Forderungsabwehr-zahlen.html

Arthur
31.01.2010, 09:59
http://www.siteadvisor.com/sites/opendownload.de/postid/?p=3658150

soso...

Baldrian
17.02.2010, 11:44
Niedlich, die wollen sogar Hundies zur Kasse bitten.
Gibts darüber schon Neuigkeiten?

http://www.abzocknews.de/2010/02/12/rechtsanwalt-olaf-tank-auch-hunde-mussen-zahlen-video/

Goofy
17.02.2010, 12:00
Der Fall ist schon bekannt. Wie die Daten von "Billy" auch immer in die Datenbank des Nutzlosanbieters gelangt sind, dazu gibt es mehrere Erklärungen. Die noch harmloseste ist, dass irgendjemand, der den Hundebesitzer kennt, aus Jux den Hund mit Herrchens Adresse dort "angemeldet" hat. Da solche Nutzlosseiten meistens ein fürchterlich unsicheres Anmeldeskript benutzen, oft ohne Rückbestätigung durch e-Mail, ist es klar, dass auf solchen Seiten im Prinzip jeder jeden "anmelden" kann.

Grisu_LZ22
17.02.2010, 12:48
Natürlich. Billy, der Hund, wurde zur Sache befragt und gab zur Auskunft:

"Wauz-Wauz-hechel-hechel-kläff-Wauz".

Rechtsanwalt O. T. wird die Sache sicher weiterverfolgen da Billy eindeutig aufgrund seines Pfotenabdrucks auf der linken Maustaste die zum Setzen des Häckchen´s dass die AGB´s gelesen´s wurden´s benötigt´s wird´s indentifiziert´s.

Weiterhin wurde die Pieh-Pieh-Adresse von Billy beim Log-in auf dem Server weh-weh-weh Hundegeschäft[Punkt]deeh gespeichert und kann jederzeit über den Wiesenklo-Provider verifiziert werden.

Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise haben uns mitgeteilt dass nebem Billy, dem Hund, auch Billy, das Regal, angemahnt wurde die fällige Rechnung in Höhe von [insert-beliebigen-Betrag-here] im Zuge des Besuchs der Internetseite Regalbodenpartnerbörse.com zu begleichen. Billy, das Regal, hat bis dato jedoch keine Kommentar uns gegenüber zu den Vorwürfen abgegeben. :D

schara56
17.02.2010, 14:10
...] Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise haben uns mitgeteilt dass nebem Billy, dem Hund, auch Billy, das Regal, [...Noch besser unterrichtete Kreise haben uns berichtet, dass nun auch Billy Boy, das Condom, Billie Jean (But the kID: [ID filtered]

:clown:

Schnubbi
17.02.2010, 14:42
sich dort angemeldet`s haben`s.
Diese Liste ließe sich billybich fortsetzen's. :clown:

Grisu_LZ22
17.02.2010, 14:50
Diese Liste ließe sich billybich fortsetzen's.


Wir haben hier doch wohl alle einen an der Klatsche:clown:

madsi
17.02.2010, 16:21
Wir haben hier doch wohl alle einen an der Klatsche:clown:

Ist das nicht Voraussetzung hier?

Ralgert
18.02.2010, 01:14
Nein, aber hilft ungemein.

mareike26
12.03.2010, 16:36
Das war dann wohl der naechste Treffer:
http://www.abo-falle.de/ag-marburg-zu-abo-fallen-anwalt-leistet-beihilfe-zum-vesuchten-betrug/

Der Beklagte zu 2) musste als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen, dass er eine offensichtliche Nichtforderung für die Beklagte zu 1) geltend macht. Es kann ihm nicht vorborgen geblieben sein, bei der Bearbeitung der Vielzahl von gleichartigen Fällen, dass die Beklagte zu 1) den potentiellen Kunden auf das kostenlose Herunterladen von Programmen fokussiert um am Rand den auf weiteren Seiten unaufmerksamen Kunden in ein Abonnement mit zweifelhaftem Wert zu verstricken. Dass ein derartiges Vorgehen der Beklagten zu 1) von der Rechtsordnung nicht erwünscht ist, hätte dem Beklagten zu 2) offenkundig sein müssen.

Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug, vgl. so auch AG Karlsruhe 9 C 93/09.
(AG Marburg, Urteil vom , Az. 91 C 981/09)

madsi
13.03.2010, 10:24
Insgesamt ist das mal ein sehr schöner Beitrag, aus dem das Zitat stammt! Täuscht mich das oder bewegt sich da etwas in Richtung Verbraucherschutz?

Auch die Beleuchtung anderslautender Urteile finde ich sehr interessant! Das gibt einem ja regelrecht Mut, hier weiter so zu verfahren wie bisher!

vorderpfalz
05.04.2010, 13:42
Ich habe mit "opendownload.de" ebenfalls bereits Erfahrungen gemacht.
Einfach alles ausdrucken und bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige wegen Leistungsbetrug erstatten.

Sollte sich ein Inkassobüro melden, einfach erklären dass in keinem Fall bezahlt wird.
Natürlich dabei auch erwähnen, dass bereits Anzeige erstattet wurde.
Und das dann per Einschreiben an den fordernden Anwalt schicken.
Dann ist Ruhe.

Ausserdem:
Bitte mal auf der Portalseite www.antispam.de nachschauen.
Da ist ein Artikel, dass "opendownload.de" bereits mehrfach verurteilt wurde.

- rgr -

weazle
05.04.2010, 14:09
Anzeige wegen Leistungsbetrug

Unsinn!

Arthur
05.04.2010, 14:18
Sollte sich ein Inkassobüro melden, einfach erklären dass in keinem Fall bezahlt wird.
Natürlich dabei auch erwähnen, dass bereits Anzeige erstattet wurde.
Und das dann per Einschreiben an den fordernden Anwalt schicken.

Erstposter sollten sich vorher informieren, bevor sie mit selbstgebastelten Ratschlägen aufkreuzen

Schreibseleien sind nach den Erfahrungen der vergangenen vier Jahre mit der Nutzlosbranche völlig überflüssig. Selbst Verbraucherzentralen raten nicht mehr dazu.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt,

Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (http://www.vzhh.de/)
InternetText (http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenimInternetLeitartikel.htm)

Was sollt ich jetzt tun (http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenWasTun.htm)

Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.

: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!

Noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/

Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).


Dann ist Ruhe.

oder auch nicht: http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=102121#post102121

mareike26
05.04.2010, 16:14
Hallo,

schau doch einmal hier: FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke
Mit Leistungsbetrug hat das ganze nichts zu tun, was Leistungsbetrug ist, erklärt der Zoll:
http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/d0_leistungsmissbrauch/index.html (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.zoll.de%2Fd0_zoll_im_einsatz%2Fb0_finanzkont rolle%2Fd0_leistungsmissbrauch%2Findex.html)
Weil zum Thema alles gesagt ist, schließe ich es.