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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Thema Fangschaltung



samurai
09.01.2009, 12:50
Manchmal sind die Telefonate ja ganz amuesant, nachdem ich allerdings soeben bei meiner Bank 3 Lastschriftauftraege stornieren/zurueckbuchen lies, bin ich allerdings etwas angefressen.

Wenn ich eine Fangschaltung bei meinem Provider beantrage, wie seht Ihr die Chancen die Kohle von den Call-Centern zurueck zu bekommen oder anders gefragt tu ich denen damit ueberhaupt weh ?

Sind die Kosten der Abmahnung denn so hoch das die das merken oder geht denen das am s. g. Ars.. vorbei ?

Hat denn schon jemand Vergleichswerte/Erfahrung mit dem Thema ?

Gruss

Samurai

Gaston
09.01.2009, 13:07
Fangschaltung

Da sind schon mal Infos zur Fangschaltung!

Es kommt bei der Wirkung immer darauf an, in wie weit man bereit ist, seine Interessen durchzusetzen. Wenn man einige dieser ColdCalCenter von seinem Anwalt hat abmahnen lassen (der will für die Leistung ja auch sein Geld bekommen) nehmen die Anrufe merklich ab.
Dass liegt wohl daran, dass man nicht auf der nichtexistierenden Blacklist steht. :clown:

Verbindet man die Abmahnungen noch mit ein Auskunftsersuchen gemäß §34 des BDSG, und man behelligt auch noch die Adressdealer, dann geht es meistens schneller.

Im Wiki ist auch ein Link zu einem Erfahrungsbericht vorhanden.

samurai
09.01.2009, 13:14
Danke Gaston, habe mich im Wiki schon schlau gemacht.

hast du eine Idee wieviel der Anwalt denen fuer die Abmahnung berechnen wird ? Wenn da ein Betrag von 100 - 200 ¤ bei rauskommt ist das wohl der sprichwoertliche Sack mit Reis der irgendwo in China umfaellt.

Gruss
Samurai

Gaston
09.01.2009, 13:18
Die Gebührenberechnung ist mir jetzt nicht bekannt.
Aber da sammelt sich schon was und einmal 100,00 bis 200,00 Euro ist vielleicht nicht viel, aber mehrfach ist dass schon unangenehm für die Jungs!

almadi
09.01.2009, 14:26
Hallo Samurai,

ich habe mehrfach Call-Center im vergangenen Jahr abmahnen lassen und jetzt ist bei mir himmlische Ruhe.

Mit 200 ¤uronen kommen die bei einer Abmahnung nicht weg, es sind eher über 500.-- !

Suche Dir einen Anwalt Deines Vertrauens und schlage zu, dann ist bei Dir auch Ruhe!

Grüße
Almadi

truelife
09.01.2009, 16:09
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das Abmahnungen für Mailspam zwischen 350€ und 800€ kosten, einmal sogar knapp 900€. Das kommt natürlich immer auf den Streitwert an, bei Mails an private Mailacoounts sind das ca. 7500€ - 10000€...

Liquid-Sky-Net
09.01.2009, 16:17
Kann ich bestätigen. Kostennote zw. 600 & 800 Euro im Durchschnitt.


True, änder mal Deinen Schriftsatz ;)

kappeshamm
09.01.2009, 16:38
True, änder mal Deinen Schriftsatz ;)
Im Browser auf Westlich ISO 8859-1 ändern hilft auch.

Goofy
09.01.2009, 18:02
Wieviel das abgemahnte Unternehmen bezahlen muss, das hängt natürlich vom Streitwert ab. Erfahrene Anwälte setzen i.d.R. Streitwerte von 5001 Euro und mehr an, weil bei Streitwerten über (nicht: ab...) 5000 Euro bereits in erster Instanz die Landgerichte zuständig sind, wo i.d.R. die Erfolgsaussichten auch höher sind. Diese Streitwerte gehen i.d.R. auch bei den Gerichten durch, wenn z.B. das Unternehmen auf eine anwaltliche Abmahnung nicht reagiert hatte. Lediglich, wenn zu hoch gepokert wird (fünfstellig...), dürfte das meistens deutlich nach unten korrigiert werden. Bei telefonischen Belästigungen sind m.W. auch Streitwerte von 6000 - 8000 Euro durchaus realistisch, je nach Penetranz, besonders bei ständiger Wiederholung der Anrufe.
Unterzeichnet das Unternehmen auf anwaltliche Abmahnung die Unterlassungserklärung, so wird bei einem Streitwert von 5001 Euro schon eine Kostennote von 500-600 Euro auf jeden Fall fällig. Bei einer gut formulierten Abmahnung lassen es die Unternehmen, wenn deren ladungsfähige Anschrift in Deutschland festzumachen ist, erfahrungsgemäß zum eher größeren Teil nicht auf einen Prozess ankommen, sondern unterzeichnen lieber die Unterlassungserklärung und zahlen die 600 Euro.

Die Erfahrung vieler User hier zeigt dagegen, dass Abmahnschreiben, die in eigener Vertretung selbst verfasst wurden, zum allergrößten Teil von den Unternehmen einfach ignoriert werden. Man erhält oft nicht einmal eine Antwort, oder die Unterlassungserklärung wird nicht unterzeichnet bzw. abgeändert. Es ist traurig, aber es ist so, dass hier in den meisten Fällen eben nur der Weg erfolgreich ist, der letztendlich für die Unternehmen viel teurer ist. Wer sich selbst vertritt, kann nämlich keine Kostennote von 500 Euro geltend machen, allenfalls eine geringe Aufwandsentschädigung, hier geht m.W. ca. 50 Euro noch durch. Aber, wie gesagt, auch wenn das billiger wäre: die wollen es meistens nicht so. Dann müssen die eben bluten. Je mehr Leute das so machen, umso besser.

Bei 10 Abmahnungen bundesweit zahlt das "Unternehmen" das locker aus der Portokasse.
Anders würde es dagegen schon aussehen, wenn 10000 Leute das so machen.

Die Erfahrung, dass die telefonischen Belästigungen deutlich abnehmen, wenn man das 2- bis 3-mal durchgezogen hat, wird übereinstimmend berichtet. Obwohl viele Callcenter das dementieren, gibt es ganz sicher sogenannte "Blacklisten" ("do-not-call-Listen"), die unter den Callcentern und Adressbrokern weiterverkauft werden. Dies wurde auch mal irgendwo hier durch einen Ex-CCA bestätigt.

truelife
09.01.2009, 18:47
True, änder mal Deinen Schriftsatz ;)


Steht seit Äonen von Jahren auf Westlich ISO 8859-1...

TillP
09.01.2009, 19:25
Steht seit Äonen von Jahren auf Westlich ISO 8859-1...

Dann wechsel doch mal auf 8859-15.

Der enthält dann auch das Euro-Symbol ;)

samurai
10.01.2009, 11:45
So, komme gerade aus dem T-Punkt. Das ganze laeuft jetzt. Lt. Telekom ist dad Ding ab Montag aktiv. Mal sehen was dabei heraus kommt :D

Gruss
Samurai, der sich jetzt mal auf die suche nach einem guten Anwalt fuer das Thema macht.

truelife
12.01.2009, 19:29
Nunja, wir haben da einen Spezialisten im Forum: RA Stefan Richter (http://www.antispam-ev.de/forum/member.php?u=11440)