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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neu - 1. Datenbank über das Verhalten von Personen !



Mocca
09.01.2009, 17:54
Dieser Quatsch ist heute mehrfach auf uns eingeprasselt:

From - Fri Jan 09 xx:xx:xx 2009
X-Account-Key: account3
X-UIDL: [UID filtered]
X-Mozilla-Status: 0001
X-Mozilla-Status2: 00000000
X-Mozilla-Keys:
X-Envelope-From: <mgmt [at] mirroo.de>
X-Envelope-To: <poor [at] spamvictim.tld>
X-Delivery-Time: 1231468335
X-UID: [UID filtered]
Return-Path: <mgmt [at] mirroo.de>
Received: from RZmta-intern (client mail forwarder) by mailin.webmailer.de (voltan mi55) (RZmta 18.6) for <poor [at] spamvictim.tld>; Fri, 9 Jan 2009 xx:xx:xx +0100 (MET)
X-RZG-CLASS-ID: [ID filtered]
Message-ID: [ID filtered]
Received: from ns3.netspec.de ([213.203.204.110]) by mailin.webmailer.de (voltan mi55) (RZmta 18.6) with ESMTP ID: [ID filtered]
Received: from ([127.0.0.1]) with MailEnable ESMTP; Fri, 09 Jan 2009 xx:xx:xx +0100
MIME-Version: 1.0
From: mgmt [at] mirroo.de
To: poor [at] spamvictim.tld
Date: 9 Jan 2009 xx:xx:xx +0100
Subject: =Neu - 1. Datenbank über das Verhalten von Personen !
Content-Type: text/html; charset=us-ascii
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
X-RZG-FWD-BY: xxx.xxx [at] xxxx.de


Neu im worldwide web !

www.mirroo.de

die 1. Datenbank ueber das Verhalten von Personen !



Die Banken haben ihre Schufa-Datenbank, die Versicherungen ihre Risiko-Datenbank, die Krankenkassen ihre Patienten-Datenbank, die Unternehmen und Konzerne ihre Personal-datenbank und Personalakten, der Staat hat seine Steuer-Datenbank usw. Aber was hat der kleine Mann am unteren Ende ? Ca. 40 Millionen Menschen haben nichts Gleichwertiges! Sie koennen sich nicht wehren und sich nicht wirkungsvoll zu Wort melden ! Sie koennen sich keine solchen Informationen ueber andere ausserhalb Ihres persoenlichen Umfelds besorgen !

mirroo.de ist Plattform fuer Meinungen, gefuehlte und erlebte Realitaeten - das ist neu !

Keyplayer sind Menschen mit Einfluss auf Ihr Leben und Ihre Lebensqualitaet. Es sind dies vor allem die Chefs und/oder ihre Kollegen im Arbeitsumfeld oder ihre Freunde im Privaten. Endlich gibt es die Moeglichkeit, das Verhalten von Keyplayers zu kommentieren, Meinungen zu aeussern, Sympathie oder Qualifikation zu bewerten und man kann sogar eine Personalakte fuehren. Jeder soll wissen, was Sache ist, denn in Unternehmen gibt es keine Demokratie und Ihnen glaubt man oft nicht. Netzwerke und informelle Strukturen sind bestimmend, nicht Deine wahre Leistung ! Mirroo.de ist Basis-Demokratie im wahrsten Sinne !

mirroo.de bietet die Moeglichkeit, wirkungsvoll und anonym Schluesselinformationen zum Verhalten von Personen festzuhalten - das ist neu !

Bewerten Sie Ihr berufliches und privates Umfeld .
Kommentieren Sie Keyplayers, Arbeitgeber, Jobcenter oder Freie Berufe .
Fuehren Sie persoenliche Personalakten ueber Keyplayer, ueben Sie selbst die Rolle
eines disziplinarischen Vorgesetzten aus .
Bewerten Sie Ihre Firma aus Arbeitnehmersicht oder die Qualifikation eines Keyplayers .
Berichten Sie ueber Positives und Negatives, ueber Frust und Freude .
Geben Sie Informationen (Ratings) bequem an andere weiter .

Nachforschen, sich informieren, mitteilen, lernen, reflektieren . Mehr Info auf der Webseite !

Mi freundlichem Gruss
H. Wurzer, Creator von mirroo.de
................................................................................ ................................................................................ ...................
Meinungsaeusserungen sind verfassungsmaessig garantiert (Grundgesetz Art. 5, s.a. Definitionen in Wikipedia). Vor kurzem verloren deutsche Lehrer ihre Klage in 3. Instanz gegen oeffentliche Benotung. Sollte ein Keyplayer ueber sich selbst lesen, was andere so meinen, so ist das gewiss eine heilsame Medizin ...

Mittwoch
09.01.2009, 18:08
Received: from ns3.netspec.de ([213.203.204.110]) by mailin.webmailer.de (voltan mi55) (RZmta 18.6) with ESMTP ID: [ID filtered]



Typischer Dummspam, solltest Du mit der vollen Breitseite beantworten, sprich T5F und Unterlassungserklärung. Damit die mal sehen, was für eine Meinung andere "Keyplayer" zum Thema Spam haben.

Schönen Gruß
Mittwoch

schara56
09.01.2009, 18:14
Schon kap0tt?
http://www.freeimagehosting.net/uploads/th.20a1aed16e.png (http://www.freeimagehosting.net/image.php?20a1aed16e.png)

Der ganze Kram sieht für mich nach "bestem" Direktspam aus :sick:.

Mocca
09.01.2009, 18:33
Hallo Mittwoch,

Abusemail ist schon raus. Wo finde ich denn die Textvorlagen für T5F und UE?

Grüße
Mocca

Goofy
09.01.2009, 18:57
http://www.antispam-ev.de/wiki/Kategorie:Mustertexte

Markus Mühlich
10.01.2009, 08:41
Sehr geehrte Damen und Herren,

die oben zitierte Nachricht wurde über einen Mailserver von NetSpec Webhosting gesendet und wird zu Recht als SPAM Attacke bewertet.

Urheber ist ein Kunde von NetSpec Webhosting, der sich über die fatalen Folgen seiner Aktion nicht im Klaren war und gegen die Vertragsbestimmungen von NetSpec Webhosting grob verstoßen hat.

NetSpec Webhosting bedauert ausserordentlich, daß über die eigenen Systeme missbräuchlich eine derartige SPAM-Mail gesendet wurde und distanziert sich ausdrücklich von deren Inhalt, Art und Vorgehensweise. Der Urheber wurde gesperrt, die Domain mirroo.de vom Netz genommen und der Verfasser aufgefordert, hierzu öffentlich Stellung zu nehmen.

NetSpec Webhosting unterstützt und toleriert in keinster Weise die Verteilung von SPAM über die eigenen Mailserver.

Gerne stehe ich Ihnen bei Rückfragen - auch persönlich - zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

NetSpec Webhosting
Markus Mühlich

http://www.netspec.de

posaunix2
10.01.2009, 10:47
Hallo verärgerte Emailempfänger ,

ich bedaure, daß Ihnen Unannehmlichkeiten bereitet wurden. Die versandte Email war keine Verkaufsemail noch irgendein Leistungsangebot, sondern eine geplante Info, daß es eben etwas Neues im Internet gibt. Wir hatten einen Testlauf gestartet, der leider statt 100 Emails alle abgearbeitet hatte !

Aufgrund dessen wurde die ganze Webseite gesperrt. Ebenso sind alle Emailadressen vernichtet worden. Weitere Emails können somit nicht versandt werden!

Zu Ihrer Info: wir haben Ihre Emailadresse über den Adressenhändler ID-Markeing gekauft. Die Webseite ist: http://www.ebookprofi.net/
Es wurde versichert, dass die Adressen im legalen opt-in-Verfahren gesammelt worden und somit verwendet werden können. Bitte nehmen Sie auch diesen Adressenhändler ins Visier, denn er scheint unbehelligt zu bleiben und nur er hat profitiert.

Sollten Sie unsere Info-Email als Belästigung empfunden haben, so bitten wir um Entschuldigung, sowie um Verständnis und Nachsicht. Es war eine Dummheit, sich nicht vorher über die Rechtsgrundlagen ausreichend informiert zu haben. Der Mailserver-Betreiber netspec.de ist hier unverschuldet und unfreiwillig ins Visier gekommen. Netspec.de ist nach wie vor ein sehr empfehlenswerter Webhoster und seine Leistungen sind excellent.

Über den Sinn, Unsinn oder Zweck der Webseite möchte ich nichts kommentieren, denn wir haben Meinungsfreiheit nach Art.5 des Grundgesetzes.

Seien Sie nochmals versichert, wir werden keine derartigen Mails mehr versenden.
Diese Versicherung ist auch als Unterlassungserklärung zu verstehen.

Beste Grüße
mirroo.de

Gonzo
10.01.2009, 10:48
Na, das ist doch mal ne klare Aussage!

Viele Grüße

Gonzo

schara56
10.01.2009, 11:13
...] Zu Ihrer Info: wir haben Ihre Emailadresse über den Adressenhändler ID-Markeing gekauft. Die Webseite ist: http://www.ebookprofi.net/
Es wurde versichert, dass die Adressen im legalen opt-in-Verfahren gesammelt worden und somit verwendet werden können. Bitte nehmen Sie auch diesen Adressenhändler ins Visier, denn er scheint unbehelligt zu bleiben und nur er hat profitiert. [...Ebookprofi ist hier schon leit längerem bekannt:
- https://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=132715&postcount=8
- https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=134217&highlight=ebookprofi#post134217
- https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=160626&highlight=ebookprofi#post160626
- https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=169297&highlight=ebookprofi#post169297
- https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=187596&highlight=ebookprofi#post187596

Wichtig ist jedoch, dass Sie als geprellter Kunde von der Seite an den Betreiber/Verkäufer herantreten. Zumindest die Kaufsumme würde ich mir wieder erstatten lassen.

...] Bei den von uns angebotenen Daten haben alle Adressaten der Zusendung von Newslettern und Werbung im Opt-In-Verfahren ausdrücklich zugestimmt! [...Sobald das Wort Opt-In alleine auftaucht wäre ich schon mal sehr vorsichtig was die Seriosität der Seite und des Angebotes betrifft.

alariel
10.01.2009, 11:16
Die versandte Email war keine Verkaufsemail noch irgendein Leistungsangebot, sondern eine geplante Info, daß es eben etwas Neues im Internet gibt. Wir hatten einen Testlauf gestartet, der leider statt 100 Emails alle abgearbeitet hatte !
Was so oder so Spam gewesen wäre. Werbung ist Werbung, und als Massenmail... nunja.


Zu Ihrer Info: wir haben Ihre Emailadresse über den Adressenhändler ID-Markeing gekauft.
(...)
Es wurde versichert, dass die Adressen im legalen opt-in-Verfahren gesammelt worden und somit verwendet werden können. Bitte nehmen Sie auch diesen Adressenhändler ins Visier, denn er scheint unbehelligt zu bleiben und nur er hat profitiert.

Natürlich versichert man das. Man will ja Adressen verkaufen. Allerdings ist damit noch lange nicht IHR Unternehmen berechtigt, an diese Mailadressen Mails zu versenden - und ob da überhaupt sowas wie OptIn, in welcher Form auch immer, stattgefunden hat, ist mehr als fraglich.
Zudem sollten gerade SIE diesen Händler ins Visier nehmen. Immerhin haben Sie ja nicht bekommen, wofür sie bezahlt haben (auch wenn die Adressen so oder so für Ihr Unternehmen unbrauchbar gewesen wären). Aber da dürfte Ihr Anwalt (haben Sie noch keinen würde ich empfehlen, sich einen zu suchen) tiefer gehende Einsichten haben.


Es war eine Dummheit, sich nicht vorher über die Rechtsgrundlagen ausreichend informiert zu haben.
Q.e.d.
Immerhin scheinen Sie einsichtig und bereit, die Konsequenzen zu tragen.


Diese Versicherung ist auch als Unterlassungserklärung zu verstehen.
Ich glaube nicht, dass sich damit ein Anwalt zufrieden geben würde. Da werden Sie wohl noch ein bischen in Briefmarken investieren müssen...

@Markus Mühlich: Hervorragend reagiert! :)

homer
10.01.2009, 11:19
Zu Ihrer Info: wir haben Ihre Emailadresse über den Adressenhändler ID-Markeing gekauft. Die Webseite ist: http://www.ebookprofi.net/
Es wurde versichert, dass die Adressen im legalen opt-in-Verfahren gesammelt worden und somit verwendet werden können. Bitte nehmen Sie auch diesen Adressenhändler ins Visier, denn er scheint unbehelligt zu bleiben und nur er hat profitiert.
Naja, Ihr werdet schon saftige Vertragsstrafen vereinbart haben, falls sich diese Aussage als unwahr herausstellt?


Über den Sinn, Unsinn oder Zweck der Webseite möchte ich nichts kommentieren, denn wir haben Meinungsfreiheit nach Art.5 des Grundgesetzes.
Dann bin ich mal gespannt, wie lange die Webseite überlebt, falls sie nochmal online gehen sollte. Es gibt da so ein Gericht im Norden Deutschlands, die sich auf solche Sachen "eingeschossen" hat. Bitte auch den Rest des § 5 GG lesen, z.B.:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Gonzo
10.01.2009, 11:25
Bitte nehmen Sie auch diesen Adressenhändler ins Visier, denn er scheint unbehelligt zu bleiben und nur er hat profitiert.

Die Zeiten, wo ich für andere Leute die Hausaufgaben gemacht hab, sind vorbei!

Gonzo

Goofy
10.01.2009, 11:50
Die versandte Email war keine Verkaufsemail noch irgendein Leistungsangebot, sondern eine geplante Info, daß es eben etwas Neues im Internet gibt. Wir hatten einen Testlauf gestartet, der leider statt 100 Emails alle abgearbeitet hatte !

Boah... :eek:

Bist Du wirklich so ahnungslos, oder tust Du nur so? :clown:

Falls Du tatsächlich so ahnungslos sein solltest und diesen multiplen Unsinn, den Du da schreibst, auch noch selbst glaubst, rate ich dringend, Dir die rechtlichen Gegebenheiten des Wettbewerbsrechts mal von einem Anwalt erläutern zu lassen.

Mit diesem da von Dir geäußerten Quatsch hättest Du bei einer Unterlassungsklage vor keinem deutschen Landgericht auch nur den Hauch einer Chance!

Du kannst von Glück sagen, wenn unter den Adressaten Deines Spams nicht ausgerechnet die Kanzleiadresse eines Abmahnanwalts war.
So einen fetten Brocken lässt sich von denen keiner entgehen!



Aufgrund dessen wurde die ganze Webseite gesperrt. Ebenso sind alle Emailadressen vernichtet worden. Weitere Emails können somit nicht versandt werden!

Dein Wort in Gottes Ohr. :cool:



Zu Ihrer Info: wir haben Ihre Emailadresse über den Adressenhändler ID-Markeing gekauft. ...
Es wurde versichert, dass die Adressen im legalen opt-in-Verfahren gesammelt worden und somit verwendet werden können. Bitte nehmen Sie auch diesen Adressenhändler ins Visier, denn er scheint unbehelligt zu bleiben und nur er hat profitiert.

Es ist völlig unerheblich, ob der Adressbroker "double-opt-in" zugesichert hat oder nicht. Die unverlangte Zusendung werblicher Mails (auch, wenn dies mit der dümmlichen Formulierung "Information" kaschiert wird...) ist so oder so eine unlautere Wettbewerbshandlung.
Schadensersatzforderungen Deinerseits gegen den Adressbroker sind Dir natürlich unbenommen.



Über den Sinn, Unsinn oder Zweck der Webseite möchte ich nichts kommentieren, denn wir haben Meinungsfreiheit nach Art.5 des Grundgesetzes.


Über den Sinn und Unsinn Deiner Datenbank sage ich jetzt nur mal eins:

Bundesdatenschutzgesetz.

Solltest Du dieses Projekt in dieser Form weiterführen, wirst Du Dir über kurz oder lang schwere Probleme einhandeln.

Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für irgendeine Erlaubnis an Dich, eine derartige Datenbank mit derart umfangreichen, tief in den persönlichen Bereich führenden Angaben zu natürlichen Personen zu führen.

Du kommst hier in schwersten Konflikt mit dem Datenschutzrecht, aber auch mit dem Recht auf Persönlichkeitsschutz derjenigen Personen, über die Du da meinst, alles mögliche speichern zu dürfen.

Über kurz oder lang kann Dich das gut 5-stellige Beträge kosten.

Ich kann manchmal über so eine Blauäugigkeit nur noch staunen. :rolleyes:
Mann-oh-Mann. :lil:

Gonzo
10.01.2009, 12:50
Du kommst hier in schwersten Konflikt mit dem Datenschutzrecht, aber auch mit dem Recht auf Persönlichkeitsschutz derjenigen Personen, über die Du da meinst, alles mögliche speichern zu dürfen.

Über kurz oder lang kann Dich das gut 5-stellige Beträge kosten.

Ich kann manchmal über so eine Blauäugigkeit nur noch staunen. :rolleyes:
Mann-oh-Mann. :lil:

O. g. ist ihm IMHO auch schnellstmöglich zu wünschen, um diesem ganzen (bisher hoffentlich nur angedachten und für die Zukunft hoffentlich gründlich *über*dachten) Spuk ein rasches Ende zu machen.

Ich kann manchmal über so eine Dreistigkeit nur noch staunen.

Gonzo

alicesophie
10.01.2009, 13:19
Arbeiten nach dem Titanic-Prinzip.

"Käpten, Eisberg voraus!" - "Ach, das ist doch nur'n ganz Lütter." Und dann Augen zu und durch, wird schon schiefgehen.

Wenn man durch den Golfstrom fährt, sollte man sich vorher darüber informieren, wie Eisberge unter Wasser aussehen!

Gonzo
10.01.2009, 13:39
Warum muss ich jetzt nur daran denken, wie Di Caprio im Wasser geendet ist?

Gonzo

Fidul
10.01.2009, 13:44
Bitte nehmen Sie auch diesen Adressenhändler ins Visier, denn er scheint unbehelligt zu bleiben und nur er hat profitiert.
Bwahahaha! Nö, das wirst du als Geschädigter schön selbst tun.

Berichte uns von deinen Fortschritten u.a. mit Staatsanwaltschaft und Paypal.

posaunix2
10.01.2009, 14:04
Hallo liebe Geschädigte,

ich habe bereits meine Stellungnahme und Entschuldigung, sowie Unterlassungserklärung hier abgegeben.
Zur Rechtslage hinsichtlich einer einmalig versandten "Werbe-Email", die in einem Zuge im Postfach landet möchte ich hier folgendes Gerichtsurteil veröffentlichen:

Urteil AG München, Az.: 213 C 29365/03
(Spam - Email-Werbung)
Pressemitteilung des AG München:
Einmaliges Zusenden einer Werbe-Email begründet noch keinen Schaden beim Empfänger
Das Amtsgericht München hat im November 2003 entschieden, dass das einmalige Zusenden einer Werbe-Email noch keinen Schaden beim Adressaten begründet. Es hat damit die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, der im Juli 2003 von einer in Sachsen ansässigen Detektei eine Werbe-Email erhalten hatte.
Der Anwalt forderte die Detektei vorgerichtlich zur Unterlassung derartiger Zusendungen auf, da er ihr keine Erlaubnis zur Versendung von Emails an ihn erteilt habe. Mit gleicher Post übersandte er der Detektei eine Kostennote über 474,21 EUR; diese, nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung berechneten Kosten habe die Detektei aufgrund der Abmahnung ihres rechtswidrigen Verhaltens zu bezahlen. Die Detektei zahlte nicht und so kam der Fall vor das Amtsgericht München. Der Anwalt argumentierte dort, die unerlaubte Zusendung von Werbe-Emails sei ein Eingriff in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Sie stelle damit eine unerlaubte Handlung dar. Daher müsse die Detektei zahlen.
Dies sah der zuständige Richter des Amtsgerichts in diesem Einzelfall anders.
Zwar könne die nicht erlaubte Zusendung von Werbe-Emails durchaus eine unerlaubte Handlung darstellen und damit einen Schaden begründen; allerdings setze ein Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers eine unmittelbare Beeinträchtigung von einer gewissen Intensität voraus. Daran fehle es bei einer lediglich einmaligen Zusendung der Werbe-Email. Diese mag als lästig empfunden werden, gehe aber über das sozial Übliche nicht hinaus. Das Herunterladen der lediglich eine DIN A 4 Seite umfassenden Email erfordere lediglich einen geringen Zeit- und Kostenaufwand. Wer sich - wie der klagende Anwalt - zur beruflichen Kommunikation des Mediums Internet bediene, müsse damit rechnen, dass andere Gewerbetreibende ebenfalls davon Gebrauch machten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Aktenzeichen: 213 C 29365/03

Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch einmaliges Erscheinen im Email-Postfach kann m.E. nicht als "schadenersatz- bzw. abmahnpflichtig" erfolgreich eingeklagt werden. Mal sehen, was da so von gierigen Rechtsanwälten alles kommt ...

cmds
10.01.2009, 14:09
.....
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch einmaliges Erscheinen im Email-Postfach kann m.E. nicht als "schadenersatz- bzw. abmahnpflichtig" erfolgreich eingeklagt werden. Mal sehen, was da so von gierigen Rechtsanwälten alles kommt ...

Dann lass Dich "unangenehm und Geldbeutelinhaltsverringernd" überraschen.....
Es ist zum Glück ja nicht mein Geld, was Du dann auch gleich verbrennen kannst.

deekay
10.01.2009, 14:14
Dein Gerichtsurteil ist etwas veraltet, posaunix:



Gemäß inzwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung ((BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 81/01) ist eine Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails sitten- und damit wettbewerbswidrig. Diese Tatsache kann von klagebefugten Verbänden (Verbraucherschutz, Wettbewerbszentrale u.a.) zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen genutzt werden.

Darüber hinaus hat man als Privatperson gegen einen deutschen Spammer nach dem BGB einen Unterlassungsanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB.

Quelle: http://www.antispam-ev.de/wiki/Methoden_der_Spammer#Ist_Spam_legal.3F

weitere Hinweise dazu auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spam

TillP
10.01.2009, 14:20
E-Mail-Werbung

UWG § 1

Leitsätze:

a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.

b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.


Das sieht der BGH anders, und der ist etwas aussagestärker als ein AG.
Wenn ein Anwalt vor dem AG verliert, legitimiert das so etwas noch lange nicht sondern spricht in dem Fall eher gegen den Anwalt.

Hier ist das Problem, dass der Anwalt selbst die Abmahnung verfasst hat. In solchen Fällen ist es durchaus strittig, ob er nach der Gebührenordnung abrechnen darf oder nur den wirklichen Schaden.

Allerdings kann man ja eine andere Kanzlei beauftragen, eine Unterlassungserklärung einzufordern. Die Kosten, die dadurch entstehen, muss der Werbende tragen.


Edit: Mist, deekay war schneller

deekay
10.01.2009, 14:22
Und zu den Persönlichkeitsrechten:

Die in deiner Mail genannte Lehrerin hatte sich über eine Benotung aufgeregt die im Internet zu sehen war. Das Gericht hat Ihre Klage nur abgewiesen weil die Benotung ohne jeden weiteren Kommentar einsehbar war und nur Zahlenwerte darstellten. Das was Du mit deinem Projekt enstrebst geht (und das haben andere hier ja zurecht auch schon gesagt) viel weiter.


Kommentieren Sie Keyplayers, Arbeitgeber, Jobcenter oder Freie Berufe .
Fuehren Sie persoenliche Personalakten ueber Keyplayer, ueben Sie selbst die Rolle
eines disziplinarischen Vorgesetzten aus .
Bewerten Sie Ihre Firma aus Arbeitnehmersicht oder die Qualifikation eines Keyplayers .
Berichten Sie ueber Positives und Negatives, ueber Frust und Freude .
Geben Sie Informationen (Ratings) bequem an andere weiter .

Ich denke du bist Nichtjurist? Dann solltest Du es tunlichst vermeiden, Urtiele und Gesetze nach deinem Empfinden auszulegen und zu kommentieren.


Meinungsaeusserungen sind verfassungsmaessig garantiert (Grundgesetz Art. 5, s.a. Definitionen in Wikipedia). Vor kurzem verloren deutsche Lehrer ihre Klage in 3. Instanz gegen oeffentliche Benotung. Sollte ein Keyplayer ueber sich selbst lesen, was andere so meinen, so ist das gewiss eine heilsame Medizin ...

Im übrigen gibt es sicherlich für Webseiten Deiner Art andere Wege als diese über Spamming zu bewerben. Aber dafür fehlt es dann an den Ideen und der Kohle was? Ich schlage einen Marketingkurs bei der IHK vor.

Gaston
10.01.2009, 14:24
Also, erst mal bitte ich darum, bei Zitaten (soweit sie überhaupt in solch einen Umfang erlaubt sind) auch die genaue Quellenangaben beizufügen!
Hier die Quelle: http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/werbeemail%20031202.htm

Nun wollen wir mal sehen, worum es geht.
Hier geht es um eine einmalige Mail an einen Rechtsanwalt, in der diesem eine Werbemail zur Unterstützung der Arbeit durch sein fachmännische Zuarbeit (wobei für mich die Qualität fraglich ist, wenn er zu solchen Werbemitteln greifen muss) gesendet wurde.
Damit haben wir schon mal mehrere Komponenten, die hier greifen.
1. Mail an einen Gewerblich arbeitenden Unternehmen (Gewerbetreibenden/Freiberufler).
2. Die Mail kann nicht nur im weitesten Sinne, dem Berufszweig entsprechend eingeordnet werden, also ein Interesse angenommen werden (das schreibe ich mal unabhängig von meiner Meinung zu solchen Mails).
3. Der Anwalt hat für sein eigenes Interesse seinen Anwaltssatz berechnet.

Ich möchte darauf Hinweisen, dass es in dem Pressetext wie folgt heißt:

Dies sah der zuständige Richter des Amtsgerichts in diesem Einzelfall anders.

Ich sehe darin in keinster weise eine Prognose, über eine juristische neueinstellung bei Spam-Mails

posaunix2
10.01.2009, 14:56
Hinsichtlich des Sinn und Zwecks der nicht mehr verfügbaren webseite mirroo.de möchte ich den Leser hier auf das Grundgesetzt, Art. 5, aufmerksam machen: dort ist Meinungsfreiheit garantiert.

Jeder kann Meinungen oder persönliche Eindrücke schildern, kommentieren und natürlich veröffentlichen.
Wir hätten sonst keine frei Presse oder Sendungen wie "Neues aus der Anstalt" mehr.
Wichtig! Nicht mirroo.de als Plattform stellt Kommentare ein, sondern die registrierten Benutzer. Sie werden dabei auf Korrektheit von Formulierungen hingeweisen. Außerdem war vorgesehen, daß sofort Mißbrauch gemeldet werden kann.
Voraussetzung ist, daß der Kommentator bei Feststellungen den Wahrheitsgehalt durch Dokumente oder Zeugen beweisen kann. Wenn er Formulierungen wie "meines Erachtens", "meiner Meinung", "mein Eindruck war ..." usw. verwendet, so ist das klar keine Feststellung. Nicht umsonst kann man legal behaupten "alle Soldaten sind Mörder" oder "alle Richter sind Handlanger von zweifelhaften Abgeordneten".
Weiters ist bemerkenswert, daß spickmich.de gegen alle Klagen der Lehrer gegen Benotungen gewonnen hat. Gottseidank gibt es Art.5 des GG !
Aber weiter ist auch klar, daß rassistiche, sexuelle oder kriminelle Kommentare gegen geltendes Recht verstoßen, wofür natürlich der Orignator des Kommentars haftet und nicht die Plattform ! Wohl gemerkt, nicht die Plattform.
Wie auch immer, mirroo.de war als Plattform für Meinungen und gefühlte Realitäten gedacht. Denn wer berufstätig ist, weiß, dass sein Chef Staatsanwalt, Richter und Henker in einem ist. Er weiß auch, daß Keyplayer unverhältnismäßg Einfluß für oder gegen ihn ausüben können.
Wir haben hier ein Verhaltsgebiet, das sich bislang völlig im Dunkeln abspielt. Deshalb rennen auch Menschen, die den eigenen Spiegel nicht vertragen, wie aufgescheuchte Hühner hin und her ...
Glaub ihr nicht auch, daß n positive oder negative Kommentare zu Deinem Chef, den ChefChef wohl zu Überlegungen veranlassen können, die er sonst nie tätigen würde ?
Ich finde es bemerkenswert, daß viele Menschen sich dagegen wehren, denn sie wollen, daß ihre selbstsüchtigen Motive unentdeckt bleiben.
Die Plattform mirroo.de ist von der Konzeption her nichts anderes als "Neues aus der Anstalt für alle" oder "Shakespeare für den Kleinen".
Auch Martin Luther oder Emile Zola, nur um ein paar zu nennen, wurden extrem angefeindet, weil sie in dunkle Bereiche der menschliche Seele gestochert haben. Insoferne ist eine Berechtigung für eine Plattform wie mirroo.de vorhanden.
Unsere habgierige und selbstsüchtige Gesellschaft, wo Du Leser, natürlich nicht dazu gehörst, braucht Korrektive !
Wir werden sehen, ob die evtl. die neue Plattform durch das Verfassungsgericht gestoppt wird, denn soweit werde ich gehen ...
Übrigens freue mich über die heftigen Ansichten ...

alicesophie
10.01.2009, 15:01
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und dir vor der Neueröffnung deines Portals nur raten, dich von einem kompetenten Anwalt beraten zu lassen. Deine Interpretation gewisser Gesetze, Grundsätze und Urteile grenzt schon an grobe Fahrlässigkeit. Ich glaube, die Rechnung eines Anwalts wird dich erheblich billiger kommen als die Rechnung, die man dir präsentieren wird, wenn du dein Konzept in der Form durchziehst.

Aber na ja, mit Steinen zu diskutieren, macht vermutlich mehr Sinn...

Gaston
10.01.2009, 15:12
Ich sehe es etwas anders!
Hier geht es auch um Persönlichkeitsrechte und auch um die Selbstbestimmung!
Bloß weil ich evtl. einen Beruf ausübe, in dem ich jemanden etwas vermitteln muss, muss ich noch nicht hinnehmen müssen, dass man mich anonym bewertet.
Dabei ist es mir egal, ob positv oder negativ.
1. Ist ein Missbrauch nicht zu verhindern!
2. Was geht es, außer den Betroffenen und denen, den ich das sagen will an, was mein Job ist?
3. Ist es auch sozial gesehen ein falscher weg! Was soll das, dass irgendwelche Menschen einen anonym bewerten können, die evtl. gar nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des betroffenen steht!

Bloß weil ich einen Namen beschissen finde (z.B. weil ein anderer mit solch einem Namen mich mal geärgert hat). Die soziale Tragweite dieses Medium wird von den meisten nicht oder nur sehr partiell erfasst. Das ganze hat eine andere Qualität, als der Dorftratsch und selbst dieser hat nicht wenige in die Verzweiflung (bis zum Selbstmord) getrieben.

Ich habe für solche Bestrebungen kein Verständnis!

Das hat in meinen Augen auch nichts mit Meinungsfreiheit, sondern nur mit Feigheit zu tun!

SpamRam
10.01.2009, 15:14
Wohl gemerkt, nicht die Plattform.
Das ist eben in Deutschland nicht so! Hier geht das Persönlichkeitsrecht über (fast) alles! Wie sonst ist es Forenbetreibern, wohl gemerkt den Plattformbetreibern, immer wieder bei Strafandrohung verboten worden, bestimmte belegbare Aussagen in Beiträgen von Forenbesuchern zu veröffentlichen?

truelife
10.01.2009, 15:16
An wieviele Empfänger ging denn deine Mail? Ich habe z.B. keine bekommen und musst jetzt nicht darum fürchten, eine Abmahnung + Unterlassungserklärung zu erhalten...


Wir werden sehen, ob die evtl. die neue Plattform durch das Verfassungsgericht gestoppt wird, denn soweit werde ich gehen ...

Mal ganz davon abgesehen, ob du überhaupt die finanziellen Reserven dazu hast und ob vor anderen Gerichten überhaupt eine Revision zugelassen wird - was meinst du, ist unser Grundgesetz heute noch wert?

Beispiel:

http://img512.imageshack.us/img512/4796/todestag2007xc4.png

Btw: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Trauer_GG_3.pdf

Gonzo
10.01.2009, 15:22
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch einmaliges Erscheinen im Email-Postfach kann m.E. nicht als "schadenersatz- bzw. abmahnpflichtig" erfolgreich eingeklagt werden. Mal sehen, was da so von gierigen Rechtsanwälten alles kommt ...

Du hast hier so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Falscher kann man nix mehr machen.

Deine Schuldbeteuerungen und Besserungsankündigungen bekommen einen sehr halbseidenen und unglaubwürdigen Touch, wenn Du nun Rechtsanwälte, die sowohl ihre eigene als auch unsere Arbeit tun, als gierig bezeichnest.

Nur weil jemand, der im Recht ist, dieses auch durchsetzt, bist Du noch lange nicht im Recht, ihn als gierig zu bezeichnen!

Not amused

Gonzo

Call-Center Fresser
10.01.2009, 15:33
Aber na ja, mit Steinen zu diskutieren, macht vermutlich mehr Sinn...
Yoo, das isss wohl wahr! ;)


Unsere habgierige und selbstsüchtige Gesellschaft, wo Du Leser, natürlich nicht dazu gehörst, braucht Korrektive !

Das ist ja ein sehr hoher Sockel, von dem Du auf Deine Umwelt herunter blickst.


Wir werden sehen, ob die evtl. die neue Plattform durch das Verfassungsgericht gestoppt wird, denn soweit werde ich gehen

Nur die Gesetze zu zitieren, die Dir gefallen und die Urteile, die Dir genehm sind, helfen Dir nicht weiter in Deinem Wolkenkuckucksheim. Da denke ich gerade an den Vogel Strauß, der gerne auch mal den Kopf in den Sand steckt.:rolleyes:

Über das Verfassungsgericht würde ich mir im Augenblick nicht allzu viele Gedanken machen. Bis dahin vergeht noch viel Zeit, mußt Du noch viel Geld in den Ofen schmeißen, wirst Du noch viel Post von freundlichen Anwälten bekommen, lernst Du die Instanzen bei Gericht kennen und die Tatsache, dass das Verfassungsgericht keineswegs jede Klage zur Verhandlung annimmt.

Abgesehen davon, dass Du meiner Meinung nach nicht mal annähernd so weit kommst wirst Du dann ja Deine Erfahrungen machen. Sozusagen "Learning by doing".

Die meisten Menschen fassen nicht mehr auf eine heiße Herdplatte, wenn sie sich verbrennen ..... aber es gibt Ausnahmen.:rolleyes:

posaunix2
10.01.2009, 16:00
das Forum hier und die Blogs dazu gehen völlig auseinander, ein Zeichen dafür, daß die Leser Sachverhalte nicht auseinanderhalten können.
a) Wir haben den Sachverhalt der unerwünschten Emails:
Der wurde m.E. geklärt, denn solche Emails oder überhaupt ungenehmigte Emails werden nicht mehr versandt

b) Sachverhalt der freien Meinungsäußerung
Hier gehen die Emotionen hoch und die Meinungen auseinander, verständlich.
Glaubt Ihr nicht auch, daß jemand seine Meinung über einen anderen in seiner Funktion ausdrücken kann (schriftlich, verbal oder durch Gestik)? Wir hätten keine freie Presse mehr, denn dort wird viel kommentiert und gemeint, oft zum Unverdruß der Mächtigen. Dort wird z.B. berichtet: "Herr XY, als Abgeordner der Partei Z, war heute bei der Aufsichtsratssitzung von ABC, obwohl er im Vermittlungsausschuss sitzt, die Korruptionsvorwürfe mit ABC behandelt. Das riecht nach Vetternwirtschaft ...".
Nach Meinung vieler Blogger hier, ist das zu verhindern und sollte verboten werden. Oder was bisher die freie Presse schreiben durfte, darf ein Privatmensch nicht schreiben ?
Ich möchte ein Beispiel hier geben und Ihr sagt mir Eure Meinung, ob hier die Meinungsfreiheit nicht Art. 5 des GG zu verhindern ist, weil ein "Persönlichkeitsrecht" verletzt ist.

Der Kommentar zu einem Keyplayer sei folgender:
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Es liegt der Verdacht nahe, daß er Behauptungen oder Einflüsterungen anderer Mitarbeiter unterliegt. Er tut wenig, um Behauptungen nachzugehen bzw. dem Wahrheitsgehalt auf den Grund zu gehen.
Tip: Vorsicht vor informellen Strukturen in seiner Abteilung
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Na, was meint ihr ? Presse verbieten, Meinungsplattformen verbieten oder was ? Es geht nicht um falsche Feststellungen oder falsche, rechtswidrige Behauptungen sondern um Meinungen gem. Beispiel

Goofy
10.01.2009, 16:00
Jeder kann Meinungen oder persönliche Eindrücke schildern, kommentieren und natürlich veröffentlichen.

Natürlich. Aber nicht, wenn es sich um irgendwelche anonymen Einschätzungen mit persönlichen Details und Daten irgendwelcher Leute handelt. Das unterliegt nämlich dem Persönlichkeitsschutz, der im deutschen Recht sehr hoch angesiedelt ist. Und auch dem Datenschutz.



Wir hätten sonst keine frei Presse oder Sendungen wie "Neues aus der Anstalt" mehr.

Da gibt es einen feinen, aber wichtigen Unterschied.
Bei Personen der Zeitgeschichte bzw. Prominenten dürfen öffentlich Namen genannt werden, bzw. sie dürfen öffentlich kritisiert und durch den Kakao gezogen werden.
Maßgeblich ist hier rechtlich gesehen das sogenannte "öffentliche Interesse".

Das "öffentliche Interesse" kannst Du aber bei irgendwelchen, von irgendwem da völlig willkürlich in Deiner Datenbank gespeicherten Personen auf keinen Fall geltend machen!



Wichtig! Nicht mirroo.de als Plattform stellt Kommentare ein, sondern die registrierten Benutzer. Sie werden dabei auf Korrektheit von Formulierungen hingeweisen. Außerdem war vorgesehen, daß sofort Mißbrauch gemeldet werden kann.
Voraussetzung ist, daß der Kommentator bei Feststellungen den Wahrheitsgehalt durch Dokumente oder Zeugen beweisen kann. Wenn er Formulierungen wie "meines Erachtens", "meiner Meinung", "mein Eindruck war ..." usw. verwendet, so ist das klar keine Feststellung. Nicht umsonst kann man legal behaupten "alle Soldaten sind Mörder" oder "alle Richter sind Handlanger von zweifelhaften Abgeordneten".

Mit Verlaub, aber das ist gequirlter Quark mit Senfsoße! :rolleyes:

Ich hör den Richter am LG Hamburg schon wiehern vor Lachen. :p

Wenn Du nämlich als Betreiber eines Internet-Service anderen eine öffentliche Plattform bietest, in massivster Weise (!) gegen geltendes Persönlichkeitsrecht zu verstoßen, dann haftest natürlich Du! Und derjenige, der den Eintrag getätigt hat, allenfalls in zweiter Linie (falls er überhaupt greifbar ist...).

Weiterhin begehst Du damit schlimmste Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht, indem Du anderen eine Datenbank zu persönlichen Angaben irgendwelcher Personen zugänglich machst.
Für diesen datenschutzrechtlichen Verstoß bist natürlich auch Du voll und ganz haftbar!
Der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte wird Dir den Marsch blasen. :rolleyes:



Weiters ist bemerkenswert, daß spickmich.de gegen alle Klagen der Lehrer gegen Benotungen gewonnen hat. Gottseidank gibt es Art.5 des GG !
Aber weiter ist auch klar, daß rassistiche, sexuelle oder kriminelle Kommentare gegen geltendes Recht verstoßen, wofür natürlich der Orignator des Kommentars haftet und nicht die Plattform ! Wohl gemerkt, nicht die Plattform.

Das spickmich-Urteil ist auf Deinen Fall nicht anwendbar. Denn dort handelt es sich um einen abgeschlossenen Raum, wo z.B. die Daten zu bestimmten Lehrern nur von Schülern der dazugehörigen Schule abgefragt werden können. Diese Tatsache war maßgeblich für das Urteil. Wären die Daten nach Anmeldung im Portal für alle Plattformteilnehmer bundesweit abfragbar, dann hätte das Urteil ganz anders ausgesehen!
Und, wie gesagt: wenn Du anderen einen freien Raum gibst, Äußerungen über den persönlichen Lebensbereich bzw. das "Verhalten" von Personen öffentlich zu machen, dann haftest in erster Linie Du selbst!

Wie willst Du überprüfen, ob derjenige, der die Daten abfragt, ein berechtigtes Interesse daran hat?
Wie willst Du überprüfen, ob die dort getätigten Angaben stimmen?

Wenn Du anderen eine öffentliche Gelegenheit bietest, Daten zu natürlichen Personen einzustellen, die Du schon aufgrund der Vielzahl der Einträge niemals auf Richtigkeit oder Zulässigkeit überprüfen kannst, dann haftest Du als Betreiber an erster Stelle für Rechtsverstöße!
Das ist mit der Haftung eines Forenbetreibers absolut nicht mehr vergleichbar!



Wie auch immer, mirroo.de war als Plattform für Meinungen und gefühlte Realitäten gedacht. Denn wer berufstätig ist, weiß, dass sein Chef Staatsanwalt, Richter und Henker in einem ist. Er weiß auch, daß Keyplayer unverhältnismäßg Einfluß für oder gegen ihn ausüben können.

Die "Keyplayer" werden Dir bald schon ihre Anwälte auf den Hals hetzen.
Und Du wirst nicht die leiseste Chance haben!



Wir werden sehen, ob die evtl. die neue Plattform durch das Verfassungsgericht gestoppt wird, denn soweit werde ich gehen ...
Übrigens freue mich über die heftigen Ansichten ...

Nicht immer ist eine Revision vor dem BVerfGer überhaupt zulässig.
Schon der Marsch durch die Instanzen bis zum BGH wird Dich einen hohen fünfstelligen Betrag kosten.
Und, nein, Deine Rechtsschutzversicherung wird dafür nicht aufkommen. Streitigkeiten im Internetrecht sind nämlich bei nahezu allen RVs von der Deckung ausgenommen.
Diesen Marsch wirst Du nicht nur nach meiner Einschätzung mit nahezu 100-%-iger Sicherheit haushoch verlieren.
Wenn Du Dich als Don Quichote gegen das deutsche Persönlichkeits- und Datenschutzrecht stemmen willst - bitte, nur zu. Aber das wird ein teurer Spaß, und ich halte das in diesem Fall (entschuldige) für völligen Schwachsinn und absolut verfehlt.

Was Du da an juristischen Statements von Dir gibst, ist Galaxien von der geltenden Rechtsprechung entfernt!
Jeder Anwalt, der sich mit Internetrecht auskennt, würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen!

Aber mehr wie sagen können wir es Dir hier auch nicht.

Zumindest von mir an dieser Stelle: kein weiterer Kommentar mehr, EOT.

deekay
10.01.2009, 16:18
Wichtig! Nicht mirroo.de als Plattform stellt Kommentare ein, sondern die registrierten Benutzer. Sie werden dabei auf Korrektheit von Formulierungen hingeweisen. Außerdem war vorgesehen, daß sofort Mißbrauch gemeldet werden kann.

Jaja es sind immer die Benutzer die den Schund einstellen. Immer sind die anderen Schuld....

Aber mal weg von Urteilen, Zitatetn usw.

Was bringt Dich dazu so ein Portal zu eröffnen? Was sind Deine Ziele? Immerhin hast du Zeit und Energie aufgewandt um das Projekt zu starten.

posaunix2
10.01.2009, 16:31
Vielleicht habt ihr ja alle Recht, daß juristisch gesehen, niemand über einen anderen eine Meinung so äußern darf, daß andere davon erfahren.
Wäre schön, wenn den Weibern beim Tratschen den Mund automatisch zufiele.
Ist wohl von den Geheimnbünden, den Netzwerkern, den Parteimigliedern usw. so gewollt, daß man nichts über ihr persönlichen Verhalten in gewissen Situationen anderen mitteilen darf.
Wird primär wohl darin begründet sein, daß niemand das eigene hässliche Antlitz seiner Seele gespiegelt sehen will. Jeder will nur von anderen gelobt, anerkannt oder bestens bezahlt werden. Das würde er wohl automatisch, wenn er seine negativen Eigenschaften ausmerzte. Und genau aus diesem Antrieb heraus entstanden diese Schutzgesetze und der Tatbestand der Majestätsbeleidung.

Vielleicht sollte man eine Webseite schaffen, wo anderen nur Honig ums Maul geschmiert wird. Aber zuviel Honig macht auch stutzig, oder ?

Übrigens: ein negatives Umfeld ist personenbezogen, denn ist diese Person nicht existent, dann gib es auch die negativen Spannungen gegen ihn nicht. Und das kann kein Gesetz dieser Welt verhindern !

Gaston
10.01.2009, 16:38
Ja, wenn man es nicht begreifen will, dann begreift man es nicht!

Wie schon Goofy es ausführte, gibt es einen riesen Unterschied zwischen Personen "öffentlichem Interesses", dazu zählen auch Menschen, in Ihrer Funktion als Politiker und privatpersonen.

Ich vermute eher, dass Du recht persönliche Gründe hast, entweder finanzieller Art oder selbst so manchen anonym einen reinwürgen zu wollen.

Ich stehe Deinem Glück nicht im Weg, aber ich könnte einer der ersten sein, der Dich dann mit einer Strafanzeige bedenkt, da ich von dem Persönlichkeitsrecht sehr viel halte!

Goofy
10.01.2009, 16:40
Vielleicht habt ihr ja alle Recht, daß juristisch gesehen, niemand über einen anderen eine Meinung so äußern darf, daß andere davon erfahren.
Du hast ersichtlich rein gar nichts von dem verstanden, was andere und ich hier oben zu den Thema gepostet haben.
Ich gebe nochmal den Rat, zwei Nächte drüber zu pennen und dann ggf. einen Anwalt um Rat zu fragen.
Wenn Du danach immer noch der Meinung bist, einen Raum für die Wiedergabe negativer Spannungen und Umfelder öffentlich machen zu müssen:
Bitte, nur zu. Aber es ist Dir gesagt worden.

Mehr hier zu sagen, ist aus meiner Sicht überflüssig.
Weil: irgendwann ist es einfach nur noch zwecklos.
Daher wird der Thread hier vorerst geschlossen.

Wer nennenswerte Neuigkeiten hat: bitte PN.