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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsverhandlung "Frank von Liechtenstein" von S.B.B & F.C. Vitamex-Vertrieb e.K.



Investi
12.01.2009, 23:35
Pressemeldung des Amtsgerichtes Neustadt an der Weinstrasse:


Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Pressemeldung Nr. 1/09


Termin 15.01.09

Strafrichter, Donnerstag, den 15.01.2009, 10.00 Uhr, Sitzungssaal C 10

Einem 1963 geborenen Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 22.03.06 in Ludwigshafen am Rhein auf einer Werbeveranstaltung, zu der vorwiegend ältere Personen unter dem Vorwand eingeladen wurden, diese hätten aus der Auflösung einer Werbefirma noch einen Gewinn von 485,00 EUR zu beanspruchen, der an diesem Tag ausgezahlt werden soll, in einem zweieinhalbstündigen Vortrag für ein Mittel geworben zu haben, das von einem Professor in den USA entdeckt worden sein soll. Dieses Mittel sollte, wenn damit eine Kur durchgeführt werde, den bei Menschen ab 40 Jahre einsetzenden Alterungsprozess für etwa 30 Jahre stoppen. Das Mittel, das später nach Angaben des Beschuldigten in Apotheken zum Preis von 2.275,00 EUR angeboten werden sollte, bot er zum Sonderpreis von 1.198,00 EUR an. Tatsächlich enthielt dieses Mittel, das von 7 Teilnehmern tatsächlich erworben wurde, einen mit Zusatzstoffen angereicherten Mix aus Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen, die zu einem Bruchteil des Preise
s in handelsüblicher Form erworben werden können. Dem Beschuldigten wird ein Verstoß gegen Lebensmittelrecht (§§ 59 Abs. I Nr. 2 und 7 LFGB) und Betrug vorgeworfen.

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße

Vielleicht hat ja noch jemand Lust, hin zu gehen?

Sastef
13.01.2009, 10:46
Ja, das wäre sicher interessant. Insbesondere die Ausreden mal mitzunehmen und zu veröffentlichen.

Investi
15.01.2009, 19:21
Der Gerichtstermin ist auf März verlegt worden.

Investi
05.05.2009, 19:51
Der auf März verschobene Termin findet nun am Donnerstag, den 16.07.2009, 13.00 Uhr, im Sitzungssaal C 10 des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße statt.

Liquid-Sky-Net
05.05.2009, 19:54
Wenn ich da Zeit hab, geh ich mit ;)

wahwah
05.05.2009, 21:02
Das wäre schön, so ein Livebericht :D

knoerfli
05.05.2009, 21:21
warum wird der eigentlich immer wieder verschoben?
(der Termin)

ecs-007
15.05.2009, 09:28
vielleicht muß das Gericht noch die Volljährigkeit des Beschuldigten abwarten, da er sein Mittelchen selbst konsumierte und 30 Jahre jünger wurde.....

;)
sorry, Ironie-Button drück....

LG
ecs-007

Schnubbi
15.05.2009, 10:33
da er sein Mittelchen selbst konsumierte ....

"Wenn ich in Ihre Akte sehe, fällt mir auf, daß Sie mehrfach vorbestraft sind, weil Sie ein Elixier verkauft haben, das angeblich unsterblich macht. Wann war das genau?"

"Einmal 1782, dann noch 1848, 1892 und das letzte Mal 1951, Herr Richter." :D

Eniac
28.05.2009, 10:28
Ein anderer Fall:

Vom Gericht ins Krankenhaus (http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=6900684&template=d_artikel_import&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=)


Sanitäter im Einsatz - Prozess abgesagt

Nicht die Achte Strafkammer trat gestern am Landgericht in Aktion, sondern der Rettungsdienst.
...
Dem 59-Jährigen wird vorgeworfen, im November 2004 bei einer Kaffeefahrt Betrug begangen zu haben. Er soll in Gießen einem Rentner eine überteuerte Abschirmmatte gegen Elektrosmog verkauft und einen falschen Reisegutschein übergeben haben. Deswegen war der Mann 2007 in erster Instanz zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Termin für eine neue Berufungsverhandlung steht noch nicht fest.

Zufällig jemand aus Gießen hier im Forum?


Eniac

deekay
28.05.2009, 10:46
Schwierige Sache. Vielleicht nur gespielt, der Anfall - vielleicht aber auch echt weil der Verkäufer nun nicht seine Masche abziehen kann und aufgrund der Verhandlung aufgeregt ist.

Eniac
30.05.2009, 10:29
Ein anderer Fall:

Betrug bei Kaffeefahrten führt zu Bewährungsstrafe (http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/ticker/immenstadt/Immenstadt-ticker-gericht;art7734,579747)


Bis zur Weißglut hat ein wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Unterschriftenfälschung angeklagtes Ehepaar Richterin Brigitte Gramatte-Dresse vor dem Amtsgericht Sonthofen getrieben. Am Ende des Verfahrens, zu dem Zeugen aus weiten Teilen Deutschlands anreisen mussten, setzte es für beide je ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das im Oberallgäu ansässige und hochgradig verschuldete Paar leugnete jegliche Verantwortung für «getürkte» Verträge, die bei Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen in Tschechien zustande gekommen waren. Statt dessen wurden im Gerichtssaal Geschichten von unerklärlichen Zufällen aufgetischt.

Schade das mit der Bewährung.


Eniac

euregio
30.05.2009, 22:48
Ein Jahr auf der nach oben offenen Richterskala ist doch schon ein netter Ansatz. Ich denke das im Rahmen der Ermittlungen auch andere Verfahren eingeleitet werden. Schließlich muss ja jemand Steuern zahlen für die Verkäufe....

Wuschel_MUC
07.06.2009, 18:03
Ein anderer Fall:

Betrug bei Kaffeefahrten führt zu Bewährungsstrafe (http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/ticker/immenstadt/Immenstadt-ticker-gericht;art7734,579747)

Schade das mit der Bewährung.
Leider. Aber zu den Gerichtskosten kommen z.B. noch 1, 2, viele Bahnfahrkarten / Hotelrechnungen für die angereisten Zeugen hinzu.

Die Justizkasse wird den beiden Verurteilten noch länger nachlaufen, um die Gerichtskosten beizutreiben.

euregio
07.06.2009, 23:03
Ich denke das wird nur der Initialzünder gewesen sein. Bei solchen Verfahren entwickelt sich häufig noch ein nettes Nachspiel. Das geht vom Verstoss gegen die Gewerbeordnung bis hin zur Hinterziehung von Beiträgen zur Sozialversicherung und das Arzneimittelgesetz.

SpamKampf
09.06.2009, 20:12
Folgende Meldung von gestern
http://www.ln-online.de/news/schleswig_holstein/2604644/Betr%FCgerischer_Verk%E4ufer_muss_41_000_Euro_zahlen.htm
zeigt, dass die Strafen auch höher ausfallen können:


Betrügerischer Verkäufer muss 41 000 Euro zahlen
Hamburg (dpa/lno) - Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht hat ein Hamburger Amtsgericht einen Veranstalter dubioser Verkaufsveranstaltungen für Senioren zu einer empfindlichen Strafe verurteilt. Der 42-Jährige muss Strafzahlungen von insgesamt rund 42 000 Euro leisten. Zusätzlich erhielt der wegen ähnlicher Delikte mehrfach vorbestrafte Hamburger eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von zwei Jahren und ein Berufsverbot für fünf Jahre, wie der Richter am Montag entschied. Der Angeklagte hatte gestanden, Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen Inhaltsstoffen bei Kaffeefahrten zu völlig überhöhten Preisen verkauft zu haben.

Gruß von SpamKampf

weazle
09.06.2009, 20:37
Berufsverbot? Nun frag ich mich nur, welchen Beruf er nicht mehr ausüben darf. Legalleutebescheißer? In 5 Jahren darf er dann wieder? In meinen Augen ist solch ein Urteil Schwachsinn. Oder der Berichterstatter ist ne juristische Null und hat bei der Urteilsverkündung bzw. -begründung gepennt.

euregio
09.06.2009, 20:54
Der Richter hatte wohl im Sinn den guten Angeklagten deutlich mitzuteilen, dass wenn man sich innerhalb von 5 Jahren in gleicher Sache wiedertrifft der Hammer kreist. Sowas wird gerne auch im Kapitalanlagemarkt gemacht. Bei Betrug ein immer wieder gerne genommenes Mittel um die Leute von weiteren Taten abzuhalten. Aber immerhin war das Strafmaß wohl der letzte Schuss vor dem Bug bevor es eine längere Zeit einen besonders festen Wohnsitz gab.

weazle
09.06.2009, 20:59
Nicht ganz. Der Richter hat wohl für diese Zeit jegliche kaufmännische Tätigkeit untersagt *kaffeesatzles*. Aber so kommt es eben nicht raus. Erika Mustermann und Otto Normalverbraucher mutmaßen daraus, dass Kaffeefahrten sehr wohl legal sind, und bloß einigen, die es übertreiben, die Lizenz dazu entzogen wird.

SpamKampf
10.06.2009, 01:22
Berufsverbot? Nun frag ich mich nur, welchen Beruf er nicht mehr ausüben darf. Legalleutebescheißer?

Das NDR Fernsehen hat dies auf folgender Webseite näher erklärt:

http://www3.ndr.de/sendungen/hamburg_journal/kaffeefahrten102.html


Damit müsse ein für alle Mal Schluss sein, sagte der Richter und verhängte zusätzlich ein fünfjähriges Berufsverbot für Werbeverkaufs-Veranstaltungen.

@euregio

Du hast vollkommen Recht mit Deiner Einschätzung. Das NDR Fernsehen berichtet weiter:


Der Richter machte deutlich, dass der Angeklagte "denkbar knapp" an einer Haftstrafe ohne Bewährung vorbeigekomen sei. Nur wegen der hohen Strafzahlungen sowie der Tatsache, dass er wegen Betrugs zuvor noch nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, sei er noch einmal "mit zwei blauen Augen" davongekommen. Dem 42-Jährigen bleibe künftig aber "überhaupt kein Spielraum mehr". Sollte er erneut straffällig werden, wandere er "zwingend" ins Gefängnis. Der Richter warf dem Mann vor, die Gutgläubigkeit und Naivität älterer Menschen missbraucht zu haben.

Gruß von SpamKampf

nixkaffeefahrt
11.06.2009, 15:05
Betrügerischer Verkäufer muss 41 000 Euro zahlen
Hamburg (dpa/lno) - Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht hat ein Hamburger Amtsgericht einen Veranstalter dubioser Verkaufsveranstaltungen für Senioren zu einer empfindlichen Strafe verurteilt. (...)

Die WELT hat etwas mehr Details (Quelle (http://www.welt.de/die-welt/article3888572/Falscher-Arzt-betruegt-mit-Wundermittel.html)):


Er hat nie studiert und nie einen Beruf erlernt. Aber eins kann Thomas P. (42) ganz ausgezeichnet: Lügen und Betrügen. Auf Verkaufsveranstaltungen für ältere Leute, die per Kaffeefahrt angelockt wurden, trat er mal als smarter Sportarzt, manchmal als seriöser Apotheker oder als erfahrener Physiotherapeut auf. Zu unverschämten Preise verkaufte er Senioren das Nahrungsergänzungsmittel "Glusochon Spezial (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=20492)". Als Wundermittel angepriesen sollte das Vitaminpräparat gegen Rheuma, Arthritis, hohen Blutdruck, bei Schlafstörungen und bei Muskelverspannung wirken. Tatsächlich hat das Präparat so gut wie überhaupt keine Wirkung.

euregio
12.06.2009, 00:06
Eigentlich dürfte doch klar sein das diese Nahrungsergänzungsmittel keine Wirkung haben. Sollte das ganze wirkliche Wirkungen haben oder auch nur die geringste Gefahr bei Überdosierung bestehen dann würde sowas doch unter Arzneimittel laufen und wäre Apothekenpflichtig. der Markt für diese Wundermittel ist wirklich unerschöpflich und man darf nicht vergessen, dass auch etliche Zeitschriften die in Senioren Kreisen beliebt sind für diese Dinge werben. Sogar in der Fernsehzeitung als Zeitungsbeilage werden Mittel beworben. Daher haben es die Verkäufer auch immer wieder leicht diese Gerüchte zu streuen. Das betrifft gerade Schlangenöle und Heiltees. Klar das ein seriöser "Herr" vom Fach den Umsatz ankurbelt. Der darf dann seine Wundermittel anpreisen.
Ich denke das jeder von uns den Effekt aus der Zahnpasta Werbung kennt.
Peinlich nur, dass der hier genannte anscheinend nicht mal einen Beruf erlernt hat. Man beachte auch das er nicht wegen Titelmissbrauch ect. verurteilt wurde sondern wegen Betruges und Verstoss gegen das Lebensmittelrecht!!!!

Wuemme
12.06.2009, 02:07
Es erscheint mir immens wichtig, den genauen Text der Urteilsbegruendung zu erhalten. Damit liese sich eine Trefferliste bei Verkaufsveranstaltungen anfertigen mit denen weitere Taeter (Sprecher) einfach "festgenagelt" werden koennen und auch die Polizei sich sicher einfacher tut, wenn anhand eines Urteiles bestimmte Sachverhalte (Delikte) schwarz auf weiss verfuegbar sind.

Auch daraufhin ermittelte Abzocker sollte so leichter und schneller aus dem Verkehr gezogen wrden koennen.

euregio
12.06.2009, 10:23
Es wäre wirklich interessant mal den genauen Text der Urteilsbegründung zu lesen. Hat jemand ein aktenzeichen oder kann jemand das anonymisierte Urteil hier mal einstellen?

Eniac
16.06.2009, 23:32
Er hat nie studiert und nie einen Beruf erlernt. Aber eins kann Thomas P. (42) ganz ausgezeichnet: Lügen und Betrügen. Auf Verkaufsveranstaltungen für ältere Leute, die per Kaffeefahrt angelockt wurden, trat er mal als smarter Sportarzt, manchmal als seriöser Apotheker oder als erfahrener Physiotherapeut auf. Zu unverschämten Preise verkaufte er Senioren das Nahrungsergänzungsmittel "Glusochon Spezial".

Wow, dann war das also der Tüp der gerade bei Markus Lanz im ZDF in der show saß. Wie schön dass er jetzt die nächsten Jahre als Restaurantfachkraft arbeiten darf. Stitz war aber auch gut in Form.


Eniac

euregio
16.06.2009, 23:40
ja, die Arroganz von dem Typen war wirklich unbeschrieblich. Schade das der Herr Lanz so nett ist, ein Friedmann hätte da wohl mehr rausgeholt. Aber es war nett einmal einen dieser Herren real zu sehen. Normalerweise ist man ja lichtscheu und noch fotoscheuer.
Sobald die eine Kamera vermuten drehen die Jungs durch und werden auch gerne einmal handgreiflich. Meist wird aber der Wirt vorgeschickt.
Nett war auch der Spruch über den Gasthof des schon einmal bessere Zeiten sah.
Man sah endlich mal die Bruchbuden die dort angefahren werden.

nixkaffeefahrt
16.06.2009, 23:53
Dazu passt (Quelle (http://www.lr-online.de/nachrichten/vermischtes/LR-Panorama;art1676,1855038)):
Stitz' dreistester Fall war vor zwei Jahren ein Betrüger mit dem Künstlernamen «Dr. med. Martens» , der sich als Sportmediziner aus Rostock vorstellte. Spottbillige Vitaminpräparate verkaufte er als leistungsfördernde Hormone für 700 Euro. Es stellte sich heraus, dass der angebliche Dr. Martens 24 Vorstrafen hatte.
In der Sendung war die Rede von "Cardio Forte (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=21617)", und Thomas P. alias "Dr. med. Martens" faselte etwas von einem "Lebensmittelfuttergesetz" :( (meine er das Heilmittelwerbegesetz?)

euregio
16.06.2009, 23:58
Ich denke es handelte sich bei "Lebensmittelfuttergesetz" um das Lebensmittelrecht. Er hat ja "nur" Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Die fallen unter das Lebensmittelrecht.

SpamKampf
17.06.2009, 11:11
Er hat ja "nur" Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Die fallen unter das Lebensmittelrecht.

Wie euregio bereits erwähnt hat, dürfte es sich um das LFGB handeln. Folgende Paragraphen dieses Gesetzbuches werden relevant sein:

§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung, Absatz 1


(1) Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn

bei einem Lebensmittel zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft oder Art der Herstellung oder Gewinnung verwendet werden,

einem Lebensmittel Wirkungen beigelegt werden, die ihm nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind,

zu verstehen gegeben wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften hat, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften haben,

einem Lebensmittel der Anschein eines Arzneimittels gegeben wird.


§ 59 Strafvorschriften, Absatz 7


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 ein Lebensmittel unter einer irreführenden Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr bringt oder mit einer irreführenden Darstellung oder Aussage wirbt

Gruß von SpamKampf

Eniac
17.06.2009, 13:18
Ein Kaffeefahrt-Betrüger packt bei Lanz aus (http://www.welt.de/fernsehen/article3940163/Ein-Kaffeefahrt-Betrueger-packt-bei-Lanz-aus.html) (WELT)


Thomas P. zockte Rentner ab – doch von Reue keiner Spur. Die Opfer seien selbst Schuld, behauptete er gestern bei Markus Lanz und brachte damit immer wieder das Publikum gegen sich auf. Der erfrischend dämliche Gast steigerte den Unterhaltungswert der Show deutlich.
...

:roflpmp:


Klasse Bericht.


Eniac

ecs-007
17.06.2009, 16:16
mein Kommentar zu diesem Auftritt?
Wenn dieses Gespräch im Besucherzimmer einer JVA stattgefunden hätte, wärs es eine Genugtuung gewesen.
So wars die Präsentation eines Laufengelassenen.......

Investi
17.07.2009, 09:39
Der im März verschobene Termin findet nun am Donnerstag, den 16.07.2009, 13.00 Uhr, im Sitzungssaal C 10 des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße statt.

Auch dieser Termin wurde verschoben. Neuer Termin steht noch nicht fest. Die Verteidigung scheint noch einige Unterlagen und Zeugen beschaffen zu wollen und benötigt hierfür noch Zeit.

Eniac
04.09.2009, 08:48
»Kaffeefahrt« endet mit juristischem Nachspiel (http://www.alsfelder-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Muecke/Kaffeefahrt-endet-mit-juristischem-Nachspiel-_arid,128402_regid,2_puid,1_pageid,63.html) (Alsfelder Allgemeine v. 2.9.09)


Unter großem Interesse - das ZDF wird in einer Ausgabe seiner Sendung »Hallo Deutschland« über den Prozess berichten - ist am Mittwoch vor dem Landgericht der Fall eines Mannes aus Mücke verhandelt worden. Der 44-Jährige klagt gegen einen selbstständigen Verkäufer, dessen Verkaufsveranstaltung in Neukirchen er am 30. April besucht hatte.
Der Kläger gab an, auf Einladung eines Reise- und Touristikunternehmens an der besagten Veranstaltung teilgenommen zu haben, da ihm ein Gewinn von 8000 Euro zugesichert worden sei.

Nach Einschätzung der zuständigen Richterin am Landgericht ergibt sich aus dem Wortlaut des Anschreibens, das der 44-Jährige erhalten hatte, »eindeutig eine Gewinnmitteilung«. Die juristisch wichtige Frage in diesem Fall sei es, zu klären, wer der »Versender dieser Gewinnmitteilung« ist.

Dann schaun mer mal, zu welchem Schluß das Gericht kommen wird. Spannend dürfte auch die Frage sein, ob der Drücker im Falle einer Verurteilung überhaupt liquide ist.


Eniac

Fidul
04.09.2009, 23:12
Da müßten sie ihm schnell den Benz an die Kette legen, bevor er ihn auf $Weiblein oder so umschreiben kann.

SpamKampf
12.11.2009, 13:20
Auf http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Startseite/Artikel,-Kunden-in-die-Pfanne-gehauen-_arid,1984558_regid,2_puid,2_pageid,4288.html steht heute zu lesen:


Ein Prozess gestern vor Amtsrichter R***** F*** gab Einblicke in die oft zwielichtigen Machenschaften der Veranstalter.

Der pries in höchsten Tönen eine supertolle Bratpfanne „de Luxe“ an mit „lebenslanger Garantie“, sozusagen ein Wunderwerk moderner Haushaltstechnik.



Gruß von SpamKampf

euregio
12.11.2009, 17:01
endlich ein Gericht welches die Verbraucher ernst nimmt und ein Machtwort spricht. Man sollte mehr solcher Urteile erwarten können als Verbraucher. Das Versteckspiel mit der Adresse wurde auch indirekt sanktioniert.

nixkaffeefahrt
13.11.2009, 01:27
3600 Euro, da muss er ja fast 5 Packungen Wundermittel an den Mann bringen um das wieder reinzuholen, Mannomann. Was für eine schwere Strafe, bestimmt sucht der sich jetzt eine ehrliche Arbeit.

Schade nur, dass nicht bekannt wurde, von welchem Hersteller/Importeur die Pfanne ist. Ich hätte da nämlich eine Idee...

SpamKampf
14.11.2009, 18:18
Heute in der Esslinger Zeitung wurde über einen weiteren Prozess (diesmal in Esslingen) berichtet:

http://www.ez-online.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel489480.cfm

Es ging um den Verkauf von Q 10 bei falschen Versprechungen. Diesmal lag die Strafe bei 10.500 Euro! :D

Gruß von SpamKampf

SpamKampf
16.11.2009, 17:18
Der November 2009 scheint kein „Glücksmonat“ für die schwarzen Schafe der Kaffeefahrtenbranche zu sein. Der November ist erst halb vorbei und schon müssen die „Glücksbringer“ bzw. deren Vertreter tief in die Tasche greifen:

http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=244599&postcount=35
3.600 Euro für strafbare Werbung lt. UWG

http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=244856&postcount=22
8.000 Euro für Gewinnauszahlung gemäß § 661a BGB

http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=244899&postcount=38
10.500 Euro Strafe für falsche Heilversprechungen

Wenn ich meinem Taschenrechner vertrauen darf, dann sind das schon mal 22.100 Euro.

Wohl gemerkt, dies sind nur die Ergebnisse der Gerichtsverhandlungen, welche in der Presse publik gemacht wurden. Auch hier gibt es sicherlich eine Dunkelziffer.

Ich hoffe, dass es so weiter geht und wünsche den Verantwortlichen dieser unseriösen Veranstaltungen schon heute einen noch teueren Dezember als Weihnachtsgeschenk. :xmastime:

Gruß von SpamKampf

Detlev
16.11.2009, 19:28
Bei dem Verhältnis zwischen wahrscheinlichem Gewinn und dem üblichen Bußgeld zahlen die das locker aus der Portokasse und lachen sich einen!
Außerdem hat man da meistens nur kleine Handlanger geschnappt. Die Hintermänner werden wohl kaum irgendwo in der Öffentlichkeit auftreten.

SpamKampf
16.11.2009, 23:37
Heute in den Stuttgarter Nachrichten war etwas sehr interessantes zu lesen, welches nicht im Artikel der Esslinger Zeitung (siehe Beitrag http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=244899&postcount=38) gestanden hat.

Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft lag bei 6.900 Euro. Die Richterin ging deutlich über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus und verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro! Solche Richterinnen können wir gut gebrauchen!

Gerne hätte ich an dieser Stelle ein Zitat aus diesem Artikel wiedergegeben, aber aus aktuellem Anlass werde ich vorläufig auf Zitate aus Zeitungen und sonstigen fremden Quellen grundsätzlich verzichten. Der Artikel der Stuttgarter Nachrichten kann unter dem folgendem Link aufgerufen werden:

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/2278394_0_9223_-esslingen-saftige-strafe-fuer-irrefuehrung.html

Gruß von SpamKampf

Eniac
11.01.2010, 09:06
Tja, das neue Jahr scheint für Frank C. alias "Frank von Liechtenstein" von S.B.B & F.C. Vitamex-Vertrieb e.K. aber gar nicht gut zu beginnen. :D

„Kaffeefahrt”-Anbieter aus Emden droht neue Schlappe (http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=116045) (Emder Zeitung v. 10.01.2009)


Nachdem der Geschäftsmann bereits im vergangenen Jahr vom Landgericht Gießen zur Zahlung von 8000 Euro verurteilt worden war (die Emder Zeitung berichtete), wird jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach auch sein Einspruch gegen dieses Urteil zurückgewiesen.
...
Am 20. Januar steht der Emder Frank C. erneut vor Gericht. Dann vor dem Landgericht in Stuttgart. Und wieder wird es um ein Gewinnversprechen auf einer „Kaffeefahrt” gehen.


Eniac

Eniac
29.01.2010, 08:41
Der feine Herr von Li(e)chtenstein muss jetzt endgültig zahlen: OLG bestätigt Gießener Urteil gegen Kaffeefahrt-Verkäufer (http://www.alsfelder-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Hessen/OLG-bestaetigt-Giessener-Urteil-gegen-Kaffeefahrt-Verkaeufer-_arid,158434_regid,2_puid,1_pageid,11.html)


Das Landgericht Gießen hatte am 30. September 2009 in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09) erstmals den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns in Höhe von 8000 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat - wie nun bekannt wurde - in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2009 (16 U 204/09) diese Entscheidung bestätigt.

Sehr schön! Und auch einen Cloppenburger hat es erwischt: Erneut Kaffeefahrt-Betrüger verurteilt (http://www.stimme.de/regioticker/art16233,1752279)


Wegen unlauteren Wettbewerbs hat das Amtsgericht Öhringen heute einen 36-jährigen Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg (Niedersachsen) verurteilt.
...
Bereits im vergangenen Jahr war der Veranstalter (49) einer Kaffeefahrt nach Öhringen-Unterohrn wegen unlauterer Gewinnversprechen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Weiter so!


Eniac

nixkaffeefahrt
29.01.2010, 19:39
Das sollte allen, die von "Frank von Liechtenstein" ebenfalls noch Geld bekommen, Hoffnung geben. Wer jetzt noch entsprechende Gewinnbriefe hat und von ihm vertröstet/abgewimmelt wurde, hat wohl wirklich jetzt gute Karten. Geld müsste er ja durch seine Verkaufstätigkeit eigentlich angehäuft haben. Oder ging das an irgendwelche Hintermänner?

:-)

nixkaffeefahrt
29.01.2010, 22:05
Jetzt hat der BDV mal ein gerichtlich festgestelltes "schwarzes Schaf", von dessen Praktiken er sich distanzieren könnte... hört jemand etwas? :confused:

wahwah
29.01.2010, 22:24
Ja ich!

Nämlich nichts :D

Ich glaube da können wir lange drauf warten.

Wuschel_MUC
31.01.2010, 12:11
Jetzt hat der BDV mal ein gerichtlich festgestelltes "schwarzes Schaf", von dessen Praktiken er sich distanzieren könnte... hört jemand etwas? :confused:
Dafür müssten wir erst beim BDV anfragen. Wie wäre es mit einem Offenen Brief, der auch der Presse übergeben wird?

Dann wäre der BDV zumindest in Zugzwang und müsste sich in irgendeiner Weise äußern.


Mehr als eine nichts sagende Äußerung wie

die sind bei uns nicht Mitglied
die sind ausgetreten, bevor wir sie rauswerfen konnten
wir haben ausschließlich seriöse Mitglieder
<usw.>
werden wir aber kaum aus ihnen herauskitzeln.

Allerdings wird der Verantwortliche keinen BDV-Funktionär mehr machen können, weil er dann über das Vereinsregister ermittelbar wäre.

Probieren geht über Studieren!

Wuschel

SpamKampf
06.02.2010, 11:54
Tja, das neue Jahr scheint für Frank C. alias "Frank von Liechtenstein" von S.B.B & F.C. Vitamex-Vertrieb e.K. aber gar nicht gut zu beginnen.

Wie die Emder Zeitung gestern berichtet hat:

http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=120707


Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 37-jährigen Frank C. diesmal in einem anderen Fall zur Zahlung von weiteren 1500 Euro.
:grin:

Gruß von SpamKampf

Eniac
06.02.2010, 12:58
http://img171.imageshack.us/img171/6053/simpsonsnelsonhaha2.jpg


Eniac

euregio
06.02.2010, 13:10
Da werden aber dicke Krokodilstränen fließen. Sicher wird da der Hilsfond der Kaffeefahrtensprecher einspringen. Ist eigentlich bekannt ob der Bewährungshelfer was erreicht hat, angeblich waren doch diverse Bewährungsauflagen offen. Auch der letzte Betrag würde mich mal interessieren, weiß man ob das Geld gezahlt wurde oder ob erfolgreich gepfändet wurde? Schließlich ist ja alles rechtsgültig geworden

erftwalk
06.02.2010, 13:39
rechtsgültig geworden

Du meinst rechtskräftig, oder?

euregio
06.02.2010, 20:01
Genau das. Ich meinte eigentlich vollstreckbar.

SpamKampf
31.08.2010, 12:56
Wie auf der folgenden Seite:

http://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/niedersachsen/47376853/kaffeefahrt-teilnehmer-warten-auf-ihr-geld

zu lesen ist, muss wieder mal ein Cloppenburger vor Gericht:



Wegen Unstimmigkeiten mit Reisen, die auf Kaffeefahrten vermittelt wurden, muss sich seit gestern ein 41-jähriger Mann aus Cloppenburg vor dem Osnabrücker Amtsgericht verantworten.



Bei der Beweisaufnahme sieht sich das Osnabrücker Gericht einem verwirrenden Geflecht von Firmen, Postfächern und Zuständigkeiten gegenüber. Das Verfahren wird am 9. September fortgesetzt.

Mal sehen, wie es hier weitergeht.

Gruß von SpamKampf

Eniac
21.09.2010, 07:37
Gerichtsverhandlung wird zu Werbeveranstaltung (http://www.op-marburg.de/Lokales/Ostkreis/Gerichtsverhandlung-wird-zu-Werbeveranstaltung) (Oberhessische Presse v. 17.09.2010)


Wegen gemeinschaftlich ausgeführten Betrugs mussten sich am Freitag drei Männer aus Enschede und Bremen sowie zwei Frauen aus Bremen vor dem Kirchhainer Amtsgericht verantworten.
...
Ein inzwischen 63 Jahre alter Geschäftsmann aus Bremen hatte zu als Kaffeefahrten getarnten Verkaufsveranstaltungen eingeladen.

Warum muss ich jetzt gerade an Isabella (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?24971-A.A.A.-Isabella-Vertriebs-GmbH-Berlin) denken?

Sehr geil auch der Versuch unseres Geschäftsmanns, die Gerichtverhandlung zu einer Kaffeefahrtenpromotion umzugestalten.


Während der Gerichtsverhandlung versuchte der redegewandte hauptangeklagte Geschäftsführer der Firma, der vor sich ein ganzes Sammelsurium an Fach- und Werbeliteratur bis hin zu einem Musterkoffer mit der „Q-Zehn Vitalkur“ aufgebaut hatte, sowohl den Richter und den Staatsanwalt als auch die Besucher mit einem Redeschwall von der Qualität der Produkte zu überzeugen.

:roflpmp:

Ich schätze mal, dass wird nicht billig für ihn. :D


Eniac

deekay
21.09.2010, 08:06
sowohl den Richter und den Staatsanwalt als auch die Besucher mit einem Redeschwall von der Qualität der Produkte zu überzeugen.

ist bestimmt eine Variante der Chewbaka-Verteidigung *gg*

Eniac
02.11.2010, 07:34
Reise-Frust nach Kaffeefahrten (http://www.noz.de/lokales/48765966/reise-frust-nach-kaffeefahrten) (Neue Osnabrücker Zeitung)


Hat der Angeklagte Reisen in dem Wissen verkauft, sie nicht finanzieren zu können, oder hat er nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Amtsgericht in Osnabrück. Der Prozess gibt Einblicke in die Strukturen bei sogenannten Kaffeefahrten.

Dem 41-jährigen Angeklagten aus Cloppenburg wird Betrug vorgeworfen.


Eniac

Eniac
04.11.2010, 09:21
Auch in folgendem Fall ist ein polizeibekannter 41-jähriger Veranstalter aus Norddeutschland mal wieder im Reisegeschäft tätig. Ob es rein zufällig[tm] der Selbe ist?

Dillingen: Kaffeefahrt ist Schwindel (http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Dillingen/Lokalnachrichten/Artikel,-Kaffeefahrt-Seniorin-sollte-betrogen-werden-_arid,2285482_regid,2_puid,2_pageid,4495.html) (Augsburger Allgemeine v. 03.11.2010)


Während der Verkaufsveranstaltung wurden den Teilnehmern preisgünstige Mehrtagesreisen angeboten.
...
Zu Hause stellte sie dann aber fest, dass sie nur eine Abbuchung für ein Beratungsgespräch für die vermeintliche Reise für vier Personen zu je 49 Euro unterschrieben hatte.
...
Es stellte sich nämlich heraus, dass ein weiterer Überweisungsbeleg bei der Bank eingeworfen worden war, den die Geschädigte weder selber ausgefüllt noch unterschrieben hatte. Die Polizei hat Ermittlungen gegen den 41-jährigen Veranstalter aus Norddeutschland wegen versuchten Betrugs eingeleitet.


Eniac

SpamKampf
20.03.2011, 13:19
Interessanter Bericht gestern auf nwzonline.de mit der Schlagzeile: „Amtsgericht Cloppenburg: Anwalt schwänzt und muss die Kosten tragen“. :lol?:

http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/Artikel/2564864/Amtsgericht-Cloppenburg-Anwalt-schwaenzt-und-muss-die-Kosten-tragen.html


Ohne ihn konnte nicht verhandelt werden, nun muss er zahlen – nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Anreise und Unterbringung der Zeugen.

Es handelt sich um eine Kaffeefahrt die in Tschechien durchgeführt wurde. Dabei kam es zum Verkauf von Vitamin-Kuren für 3.000 Euro mit 50% Rabatt bei sofortiger Bezahlung. Es soll bei diesem Verkauf auch noch eine Geldzurückgarantie versprochen worden sein. Natürlich hat niemand sein Geld zurückerhalten. Der Anwalt stammt aus Bremen.

Gruß von SpamKampf