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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werbung über Uni Email Verteiler



SpamEmpfänger
13.01.2009, 16:49
Ein Hallo in die Runde,

hoffe ihr könnt mir helfen... Folgender Fall:

Ich studiere und bin mit im Uni Verteiler zwangsweise angemeldet, die Inbox muß wegen Ankündigungen, Prüfungsmails, Emails von den Profs, wg. Terminen etc. abonniert sein, ich kann die also nicht einfach nicht lesen.

Nun kann dieser Verteiler (****) von außen natürlich nicht angeschrieben werden, jedoch hat jeder Student die Möglichkeit des Versands darüber. Macht bei einigen tausend Studenten logischerweise immer wieder Ärger.
Die meisten laden einmal Müll ab, bekommen hunderte genervte Antworten und schreiben nie wieder.

Jetzt habe ich das Problem, das ein Mitstudent für sein Event Gewerbe immer wieder Emails schickt, zu Partyeinladungen, zu Promo CDs etc.
Ich habe ihn bzw. seine Firma bereits zweimal angeschrieben mit den Hinweis auf die geltende Rechtslage und mögliche weitere Schritte wenn ich weiterhin die nicht eingewilligte Werbung von ihm bekomme.
Mehrfach keine Reaktion, die Werbung geht weiter (heute die letzte).

Nun zu meinen Fragen:

1. Die Werbung geht ja nicht exlpizit an mich, erreicht mich aber natürlich über den Verteiler. Ist es hier egal wer der ursprüngliche Empfänger war? Konnte keine Urteile zum Versand über solche Email Verteiler finden
2. Was kann ich weiterhin tun? Ist es möglich eine Unterlassungserklärung an ihn zu schicken?
3. Die Uni habe ich informiert, angeblich wird an einer technischen Lösung gearbeitet damit Studenten den Verteiler nicht mehr anschreiben dürfen, dennoch leisten die doch irgendwie Mithilfe, oder nicht? Immerhin war ihnen die Email Adresse spätestens seit meiner Beschwerde bekannt. Nicht das ich denen unbedingt ans "Bein pinkeln" will, aber wenn sie uns zwingen, die Emails zu abonnieren, sollen sie in meinen Augen auch dafür Sorge tragen, das da nur Berechtigte schreiben dürfen (insbesondere aber sollten Bekannte Mißbrauchs Absender gesperrt werden).

Bin für jeden Eurer Tips dankbar!


[OT]
Ja natürlich habe ich erst gesucht, das war aber nur sehr schwer möglich, weil die Captchas hier schon zu krass unleserlich sind... kann man nicht für angemeldete Benutzer weniger schwere Bilder nehmen?

alariel
13.01.2009, 17:10
1. Die Werbung geht ja nicht exlpizit an mich, erreicht mich aber natürlich über den Verteiler. Ist es hier egal wer der ursprüngliche Empfänger war? Konnte keine Urteile zum Versand über solche Email Verteiler finden
Was sagt Euer RZ dazu?
Ich mein', ich bin selber Admin, und wenn bei uns so etwas vorkommen würde, hätte dieser Mitarbeiter das ein oder andere Problem am Hals...
Es sollte mich wundern, wenn Benutzerbelästigen an der Uni explizit erlaubt wäre...


2. Was kann ich weiterhin tun? Ist es möglich eine Unterlassungserklärung an ihn zu schicken?
IANAL, aber ich persönlich würde davon ausgehen. Unverlangte Werbung ist unverlangte Werbung. Und selbst, wenn der Rest erlaubt wäre (was ich mir nicht vorstellen kann), wäre es sein Problem, wie er den Versand an Dich verhindert...


3. (...) dennoch leisten die doch irgendwie Mithilfe, oder nicht?
(...) aber wenn sie uns zwingen, die Emails zu abonnieren, sollen sie in meinen Augen auch dafür Sorge tragen, das da nur Berechtigte schreiben dürfen (insbesondere aber sollten Bekannte Mißbrauchs Absender gesperrt werden).
Würde ich genauso sehen. Wie unter 1. gesagt - es wundert mich, dass der entsprechende Student nicht schon mehr Ärger am Hals hat, als er verträgt...

Gruß,
alariel

SpamEmpfänger
13.01.2009, 17:19
Hi alariel,


Was sagt Euer RZ dazu?
Ich mein', ich bin selber Admin, und wenn bei uns so etwas vorkommen würde, hätte dieser Mitarbeiter das ein oder andere Problem am Hals...
Es sollte mich wundern, wenn Benutzerbelästigen an der Uni explizit erlaubt wäre...


Tja, wenn ich den Email Verlauf richtig interpretiere kam vom RZ die Antwort das sie dabei sind eine technische Lösung umzusetzen (was nach deren Angaben aber noch ein paar Wochen dauert). Kopie ging an das Justiziriat der Uni.

Ich finde das Gebahren der Uni (wer auch immer da nun zuständig ist) sehr merkwürdig, spätestens bei einer Beshwerde kopiere ich den Absender doch in einen Blacklist... was man da erst für eine technische Lösung bauen muß ist mir unklar, den Verteiler gibts ja erst seit mindestens 2,5 Jahren (solange bin ich da).



IANAL, aber ich persönlich würde davon ausgehen. Unverlangte Werbung ist unverlangte Werbung. Und selbst, wenn der Rest erlaubt wäre (was ich mir nicht vorstellen kann), wäre es sein Problem, wie er den Versand an Dich verhindert...


Danke, nicht das ich auf eine Bestätigung gehofft habe :D aber das nervt einfach, vorallem wenn so eine Beschwerde keine Reaktion hervorruft.
Auf zum nächsten Schritt...



Würde ich genauso sehen. Wie unter 1. gesagt - es wundert mich, dass der entsprechende Student nicht schon mehr Ärger am Hals hat, als er verträgt...
Gruß,
alariel

Mich auch, aber er mailt lustig weiter obwohl auch er eine Kopie meiner Email bekam aus der ganz klar die Kommunikation mit RZ und Justiziriat hervorging.

Wie ist nun Euer Tip für das weitere Vorgehen?
Unterlassungserklärung? Reicht das per Email? An die Firma und seine Studenten Adresse?

Sorry, bin noch etwas unbedarft im Kampf gegen Spam ;)

TillP
13.01.2009, 17:44
Hi alariel,
Wie ist nun Euer Tip für das weitere Vorgehen?
Unterlassungserklärung? Reicht das per Email? An die Firma und seine Studenten Adresse?

Am besten per Einschreiben an die Firmen-Adresse. Damit ist die Zustellung nachweisbar und er kann nicht behaupten, nichts erhalten zu haben.

Wenn du ihn erschrecken willst, kannst du das ganze auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet auch nicht so viel, macht aber vielleicht mehr Eindruck. ;)

alariel
13.01.2009, 17:49
Siehe auch: Beweiswert_elektronischer_Kommunikation

Sofern Spammy auf Dein Schreiben nicht reagiert, wirst Du vermutlich nicht um einen Anwalt drumrumkommen - wenn's wirken soll. Aber der wird Dich dann in dem Fall auch entsprechend beraten. Wenn der das schreibt, wird's den Gegenüber auch was kosten, denke ich ;)

SpamEmpfänger
13.01.2009, 19:00
Das hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen, er hat einmal reagiert und geantwortet das es ihm leID: [ID filtered]

Das sah in etwa so aus (hoffentlich klappts mit der Formatierung):
Meine Nachricht:


> erneut haben Sie meinen Hinweis auf Entfernung aus Ihrem Werbeemail
> Verteiler ignoriert.
> Bereits am 19.11. habe ich Sie auf diesen Umstand aufmerksam gemacht,
> der offensichtlich von Ihnen stillschweigend ignoriert wurde, eine
> Antwort auf mein Schreiben ist bis heute nicht eingegangen.
>
> Die Uni wurde informiert, weitere Schritte behalte ich mir vor.

Antwort von "Spammy":


also da wir die mail über den mail server senden und dort nur ein empfänger angegeben werden kann bekommst du automatoisch auch diese mail. Leider kann ich dich nicht aus diesem nehemen. Sorry , hoffe du fühlst dich nicht zu sehr gestört.


Ich hab jetzt erst nochmal an Uni Admin und Justiziriat geschrieben. Mal sehen was die sagen.


Am besten per Einschreiben an die Firmen-Adresse. Damit ist die Zustellung nachweisbar und er kann nicht behaupten, nichts erhalten zu haben.


Okay, dann brauche ich nur einen unabhängigen Zeugen der versichert das in dem Einschreiben auch die Unterlassungserklärung drin war, oder wie war das? Das Einschreiben sagt doch nur aus das ich "etwas" geschickt habe, hätten ja auch alte Socken sein können (so habe ich das jedenfalls gelernt).

Bekommt man die Kosten für sowas erstattet und wenn ja, wie?

Schonmal ein zwischenzeitliches Danke an Euch für die Hilfe :)

Mittwoch
13.01.2009, 20:22
Hallo SpamEmpfänger,
willkommen im Forum, ist ja eine interessante Story.

Was die Antwort von Eurem RZ anbelangt: Ich nehme mal an, dass sie für solche Zwecke wie für den von Dir angesprochenen Verteiler einen Listserver betreiben, und schon die einfachsten Listserver bieten die Möglichkeit, eine Liste als moderiert laufen zu lassen, d.h. jede Mail, die über den Verteiler geht, muss vorher von einem Moderator genehmigt werden. Ist bei den meisten Listserver die Änderung eines Wertes in eine Config-Datei, also nix, wofür die Damen und Herren im RZ drei Wochen bräuchten. Und wenn die meinen, das wäre nicht möglich: Es gibt exzellente OpenSource-Lösungen, die vielfältige Möglichkeiten der Feinjustage bieten und der Uni außer den Kosten für den Betreuer sonst nicht finanziell zur Last fallen.

Hinsichtlich des Problems von "externer" Werbung (die Eventagentur ist sicherlich kein Organ der Uni) würde ich Eure Unileitung mal dezent darauf aufmerksam machen, das Uninetzwerke in vielen Bundesländern zumindest auf dem Papier nur für wissenschaftliche Zwecke gebraucht werden dürfen. Alle Unis, die ich so kenne, hängen am Backbone des DFN, und in den Nutzungsvertägen für eben dieses steht der Passus der wissenschaftlichen Nutzung drin, was wiederum mit Fördergeldern zusammenhängt. Nun könnte man die Unileitung ja mal dezent fragen, wie sich die externe Werbung über Verteiler der Uni mit der wissenschaftlichen Nutzung verträgt.

Ich würde zudem mal einen Blick in die Nutzungsbedingungen werfen, die man als Studierender zu akzeptieren hat. Da steht mit Sicherheit drin, dass man als NutzerIn das Uninetz nicht zu kriminellen Zwecken mißbrauchen darf, und dass im Falle eines Verstoßes die Zugangsberechtigung erlischt (ggf. mit Strafanzeige). Eine Werberundmail an alle Studis fällt nach meinem laienhaften juristischen Verständnis in die gleiche Kategorie wie Spam, da der Versender sicherlich nicht nachweisen kann, das alle EmpfängerInnen dem Empfang zugestimmt haben. Damit wäre die Versendung eine illegale Handlung im o.g. Sinne, d.h. der Eventmensch hat demnächst keinen Zugang mehr zum Uninetzwerk, was seiner Agentur sicherlich nicht gut tun dürfte (ansonsten würde er andere Werbekanäle nutzen).

Ich würde die Sache ganz groß aufhängen und mich garnicht erst mit dem Mittelbau abgeben, sondern gleich zum Präsi/Rektor gehen.

Schönen Gruß
Mittwoch

P.S.: Zahlst Du Studiengebühren? Wenn ja, darfst Du dafür was verlangen. ;)

Mittwoch
13.01.2009, 20:34
Okay, dann brauche ich nur einen unabhängigen Zeugen der versichert das in dem Einschreiben auch die Unterlassungserklärung drin war, oder wie war das? Das Einschreiben sagt doch nur aus das ich "etwas" geschickt habe, hätten ja auch alte Socken sein können (so habe ich das jedenfalls gelernt).


Wenn das greifen würde, das wäre schön: Dann würde ich behaupten, zwar einen eingeschriebenen Brief vom Finanzamt bekommen zu haben, in dem war aber leider nur ein Stück Altpapier statt dem vom Finanzamt behaupteten Nachzahlungsbescheid.

Nein, hier greift das, was man den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben nennt: Wenn du (nötigenfalls eidesstattlich) versicherst, die UE per Einschreiben verschickt zu haben, und das Einschreiben ist nachweislich angekommen, darfst Du von einem ordnungsgemäßen Zugang ausgehen, d.h. die Gegenseite ist ggf. den Nachweis schuldig, dass tatsächlich nur alte Socken angekommen sind. (Und ja, eidesstattliche Falschaussagen sind in Deutschland strafbar (http://www.antispam-ev.de/wiki/Eidesstattliche_Versicherung).)



Bekommt man die Kosten für sowas erstattet und wenn ja, wie?

Im Prinzip kannst Du dem Empfänger Deine Kosten in Rechnung stellen, und wenn er die UE akzeptiert, muss er die Kosten auch zahlen. Nun ist es bei Privatleuten schwierig, die Kosten tatsächlich genau anzugeben. Anders sieht das bei Anwälten aus, die können für so was eine Kostennote schreiben, die der Empfänger allerdings auch nur dann zahlen muss, wenn er die UE akzeptiert.

Viele Anwälte behalten sich daher vor, die Kosten im Falle einer Ablehnung dem Auftraggeber, sprich Dir, in Rechnung zu stellen, und Du müsstest sie tragen.

Als minderbemittelter Student kannst Du aber die Kosten für anwaltliche Beratung u.U. vom Amtsgereicht bezahlt bekommen, siehe auch folgenden Artikel bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe).

Schönen Gruß
Mittwoch

kjz1
14.01.2009, 11:48
Das hiesige Uni-RZ lässt aus diesen Gründen solche Listen immer nur moderiert laufen. Ansonsten hat das RZ sicher Nutzungsregeln, die so etwas verbieten. Bei mehrmaligem Verstoss: Account gecancelt.

- kjz

Fidul
14.01.2009, 15:16
Dieser Netzparasit mißbraucht also wissentlich die Infrastruktur der Uni für seine gewerbliche Tätigkeit und weigert sich, diese unerwünschten Mails an dich einzustellen.

1. Beschwerde an die Uni (siehe oben).
2. Anwaltliche Abmahnung mit strafbewehrter UE, da Wiederholungsgefahr!
3. Abwarten. :D

Das kann für den Spammer nicht nur gewaltigen Ärger bringen, sondern auch ziemlich teuer werden.

SpamEmpfänger
15.01.2009, 14:00
Sorry für die späte Rückmeldung und vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Also als erstes habe ich die Uni angeschrieben, konkret das Justiziriat und eine Person die sich mir in der Vergangenheit als Ansprechpartner ausgegeben hat.

Das war vorgestern und bisher keine Reaktion (muß man sich mal vorstellen!), die wollen das problem wohl aussitzen...

Mein Email lautete wie folgt ("Gewerblicher Spam über Email Verteiler"):


Sehr geehrter Herr ***,
Sehr geehrte Damen und Herren des Justiziariat,

soeben kam erneut eine Werbe Email (siehe Anhang) des bereits zuvor (siehe unten) diskutierten Absenders.

Wieso sie in ihrer Form als Vertretung der Hochschule hier nicht bereits
gehandelt haben und die missbrauchenden Absenderadressen (*** und ***) manuell gesperrt haben ist mir völlig schleierhaft.
Darüber hinaus ist mir unklar, wieso eine nicht Uni Adresse überhaupt an diesen Verteiler versenden darf?

Ich wollte sie darüber informieren, das ich umgehend weitere rechtliche Schritte einleiten werde.
Von ihnen würde ich eine Reaktion gegenüber des Herrn *** bzw. der Firma *** erwarten, die ihre Infrastruktur für, bisher von Ihnen offensichtlich geduldete, unrechtmäßige Zwecke nutzt.

Mit freundlichen Grüßen
*** ***

P.S. Sollten sie Herr *** nicht die richtige Ansprechperson sein, bitte ich um Mitteilung wer für solche Fragstellungen zuständig ist.

Muß ich also keine Angst haben auf den Auslagen sitzen zu bleiben? Und kennt jemand einen Anwalt aus Bonn der sich damit auskennt (gerne per PM wenn das nicht erlaubt ist wegen Werbung oder so, hoffe das verstößt nicht gegen die Forenregeln)?
Oder kann man mit sowas quasi jeden Anwalt beauftragen?

Wie ist das eigentlich mit der Uni, sind die eigentlich als einen Art Mitstörer anzusehen (rein Interessehalber)? Bin schon etwas entvnervt, das die hier nicht nur keine Reaktion bzgl. des Verteilers zeigen, sondern auch auf mein Anschreiben nicht reagiern.

@Mittwoch: Komisch, ich könnte schwören mein Prof hat das bzgl. dem Einschreiben mal gesagt, muß ich wohl nochmal nachfragen. Kam mir auch seltsam vor, aber ich habs erstmal so hingenommen (*määäh* ich dummes Schaf ;)).
Ich möchte versuchen einen Mittelweg zu finden. Einerseits nerven die Emails, andereseits kommt man sich von fast kleinlich vor. Deswegen gleich zum Rektor?!?

Ostfriese
15.01.2009, 14:08
Deswegen gleich zum Rektor?!?
Was spricht dagegen, sich an die nächst höhere "Stelle" zu wenden, wenn die Untergebenen pennen? IMHO nichts.

BTW: Die UE würde ich trotzdem - am besten per Gerichtsvollzieher - verschicken ;)

kappeshamm
15.01.2009, 14:12
Ich möchte versuchen einen Mittelweg zu finden. Den wirst Du nicht finden. Entweder kapiert er es direkt beim ersten Anlauf, dann ist es gut, oder er kapiert es nicht, und dann wird es, ob Du das willst oder nicht, weh tun. Das musst Du aber nicht zu Deinem Problem machen, es ist und bleibt seins, denn schließlich hast Du ihn ja erstmal (hoffentlich) nett gefragt. Bei mir läuft derzeit auch eine ähnliche Sache, da habe ich jemand nett gefragt, ich habe eine Antwort erhalten, und nun stellt sich heraus, dass diese Antwort offensichtlich falsch war, um mich zu beruhigen und von weiteren Schritten abzuhalten. Und jetzt geht's zur Sache. Und das tut nun mal weh.

kappeshamm
15.01.2009, 14:13
Die UE würde ich trotzdem - am besten per Gerichtsvollzieher - verschicken ;)Kostet glaube ich so um die EUR 7,50 oder so, hält sich also noch in Grenzen.

mareike26
15.01.2009, 14:35
Darf ich fragen, welcher Verteiler der Uni Bonn das ist? Nicht die Mailadresse, nur der Verteiler.
Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass eine Zustellung per Gerichtsvollzieher für durchschlagenden Erfolg sorgen kann.
Schreib Ihnen einen Brief mit konkreter Fristsetzung bis wann sie den Spam abstellen müssen und stell ihn per Gerichtsvollzieher zu. Dann bist Du bei der Uni auf der sicheren Seite. Hier findest Du die Herren und Damen: http://www.ag-bonn.nrw.de/aufgaben/bereiche/verteil/index.php

SpamEmpfänger
15.01.2009, 15:30
Die Sache nimmt immer abstrusere Formen an. Just in dem Moment kam Antwort vom Justiziriat in dem alles geleugnet bzw. abgestritten wird und ich auch noch höflich bedroht werde.
1. Darf ich die Antwort hier reinkopieren, wenn ich unkenntlich mache wer das war? Ich würde das zugern mit Euch teilen ;)
2. Die Zustellung per Gerichtsvollzieher geht auch ohne Anwalt oder sollte man den immer einschalten?

@Mareike: "Schreib Ihnen einen Brief mit konkreter Fristsetzung bis wann sie den Spam abstellen müssen und stell ihn per Gerichtsvollzieher zu. Dann bist Du bei der Uni auf der sicheren Seite."
Wie darf ich das verstehen? Meinst Du, ich solle der Uni auch so einen Schrieb zukommen lassen oder wie?

Ostfriese
15.01.2009, 16:10
Zu 1: Wenn Du sämtliche Namen anonymisierst, dürfte es keine Probleme geben.

Zu 2: Um etwas per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, musst Du den Brief einfach nicht zur Post sondern zum Amtsgericht bringen und dort das "Porto" bezahlen. ;)

Was Mareike meinte war, das Du der Uni schriftlich (per Einschreiben/Gerichtsvollzieher) eine Frist setzen sollst, bis wann die das Problem beseitigen sollen. Falls die Frist dann verstreicht, ohne das sich etwas tut, hast Du wesentlich mehr Möglichkeiten, die Uni zu ärgern. IANAL aber theoretisch könntest Du dann z.B. die Zahlungen von Nutzungsgebühren für das Uninetz mit Verweis auf die abgelaufene Frist kürzen.

SpamEmpfänger
15.01.2009, 17:45
Das hier bekam ich von der Uni (gekürzt)



In der Sache kann ich Ihnen mitteilen, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom xx. September 2008 beschlossen hat, die Studierendenverteiler in Zukunft nur noch den Studierenden freizugeben, die hochschulpolitische Ämter bekleiden. Alle anderen Studierenden sollen in Zukunft keine Schreibberechtigung mehr für diese Verteiler besitzen. Stattdessen soll ein neuer Verteiler eingerichtet werden, der den Studierenden zur freien Verfügung gestellt wird. Für diesen wird man sich aber anmelden müssen, sodass nicht automatisch jeder Studierende E-Mails aus diesem Verteiler empfangen wird. Außerdem wird man sich von diesem neuen Verteiler wieder abmelden können. Dezernat x ist derzeit mit der Umsetzung beschäftigt. Der Abschluss wird bis Ende Januar 2009 erwartet.

Darüber hinaus wird Anfang bis Mitte dieses Jahres dem Senat eine Benutzungsordnung für unser Informations- und Kommunikationsnetz zur Verabschiedung vorgelegt werden. Diese wird es der Hochschulleitung ermöglichen, Ordnungsmaßnahmen - vom Benutzungsausschluss bis hin zum Hausverbot - gegen Personen zu ergreifen, die das IuK-Netz rechtswidrig verwenden.


Kann mich auch nicht daran erinnern, jemals was unterschrieben zu haben, aber vielleicht irre ich da auch.



Ähnlich gelagerte Fälle wie der unten stehende sollten durch diese beiden Maßnahmen in Zukunft verhindert werden können.

Sie behaupten, die Hochschule dulde eine Verwendung ihrer E-Mail-Verteiler in der unten stehenden Art und Weise. Sie ist nicht richtig. Wie Ihnen bereits Herr *** in seiner E-Mail vom 5. Januar mitgeteilt hat, hat die Hochschule erst durch Ihre E-Mail Kenntnis von dem Vorfall erlangt. Darüber hinaus sind wir bemüht, notwendige Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen. Von einer Duldung kann daher keine Rede sein.

Erinnert Ihr Euch an das Datum? Beschluß am September 2008 - und das soll schnell sein? ;)

Mal abgesehen davon kam ja nach deren Kenntnisnahme noch mehr Werbung. IMO dürfte das "nicht sperren" einer Duldung gleich kommen, oder wie seht ihr das?



Sie behaupten weiterhin, die Hochschule würde externen Versendern erlauben, Nachrichten an unsere E-Mail-Verteiler zu versenden. Auch einen solchen Vorwurf muss ich entschieden zurückweisen. Aus Ihren eigenen E-Mails geht hervor, dass die Nachrichten jeweils von einer internen E-Mail-Adresse stammen. Die externe E-Mail-Adresse wurde demgegenüber nur als Antwort-Adresse verwendet.


Hab ihm mal den "From: " Abschnitt der Header gesendet, warten wir ab ob er daraus schlau wird.



Sofern Sie uns schließlich die Einleitung rechtlicher Schritte androhen, sehe ich keine über die von der Hochschule bereits ergriffenen Maßnahmen hinausgehende Verpflichtung.


Vom Spammer kein Wort! Ich würde darauf wetten, das die den bis heute nicht angeschrieben haben. Abgesehen davon hatte ich ja auch nur geschrieben das ich gegen den Spammer vorgehen will, nicht gegen die Uni.


Also ich hab jetzt mal einen Anwalt angeschrieben. Der soll das machen, ich hab glaub ich mehr Spaß dabei nur zuzuschauen, sonst ärgere ich mich nachher noch und das ist ja ungesund ;)

kappeshamm
15.01.2009, 17:56
ich hab glaub ich mehr Spaß dabei nur zuzuschauen, sonst ärgere ich mich nachher noch und das ist ja ungesund ;)Also anfangs hatte ich ja erst nicht so richtig hingeguckt, was in diesem Thread so los ist, aber mittlerweile stellt sich bei mir auch ein gewisser Spaßeffekt ein, vor allem um zu beobachten, wie Du als "kleiner" Student das große "Schlachtschiff" Universität in Bewegung bringst. Hat schon irgendwie was. Weiter so, nicht aufgeben, jetzt hast Du den Anfang gemacht, jetzt bring es auch zu Ende. Immer nach dem Motto: eines Tages kriegen wir Euch alle...

Mittwoch
15.01.2009, 18:22
Das hier bekam ich von der Uni (gekürzt)


Ich kann nicht nachvollziehen, wieso Du meinst, der Jusitziar würde alles abstreiten. Er macht nur die Position der Uni klar, und das in einem Tonfall, den ich für Juristen für durchaus normal halte. Dieser sagen wir mal sehr sachliche und feststellende Duktus ist halt in juristischen Zusammenhängen üblich, um die Gefahr möglicher Fehlinterpretationen mit denen daraus möglicherweise nachträglich erwachsenden negativen Folgen möglichst gering zu halten.

Zu dem Beschluss: Der ist zwar im September letzten Jahres ergangen, der Justiziar teilt Dir aber auch mit, bis wann er umgesetzt sein soll: "Dezernat x ist derzeit mit der Umsetzung beschäftigt. Der Abschluss wird bis Ende Januar 2009 erwartet." Also haben die noch 15 Tage Zeit.



Mal abgesehen davon kam ja nach deren Kenntnisnahme noch mehr Werbung. IMO dürfte das "nicht sperren" einer Duldung gleich kommen, oder wie seht ihr das?

Was würdest du sagen, wenn Dein Account von heute auf morgen einfach gesperrt werden würde, nur weil jemand behauptet, Du hättest gegen die Nutzungsregeln verstoßen? Unis sind nun mal Körperschaften öffentlichen Rechts, und da werden in der Regel alle betroffenen Parteien gehört, bevor Entscheidungen ergehen.

Duldung würde den Nachweis von Vorsatz erfordern, und dass dürftest Du nur sehr schwer bewerkstelligen können.



Vom Spammer kein Wort! Ich würde darauf wetten, das die den bis heute nicht angeschrieben haben.

Ich würde nicht darauf wetten. Dass der Justiziar nichts davon schreibt, werte ich als ein gutes Zeichen dafür, dass er seinen Job ernst nimmt. Wenn die Uni den Spammer anschreibt und/oder abmahnt und ihn zu einer Stellungnahme auffordert, ist das eine vertrauliche Angelegenheit. Du würdest doch auch nicht wollen, dass jemand anderes von Deinen möglichen Problemen z.B. mit dem Prüfungsamt erfährt, oder?

Ich bin gespannt auf das, was Dein Anwalt dazu sagt.

Schönen Gruß
Mittwoch

SpamEmpfänger
15.01.2009, 20:55
Ist schon richtig, er kann ja auch schlecht in irgendeinem Punkt zurückrudern, das könnte ja als Eingeständnis gewertet werden vermute ich.



Was würdest du sagen, wenn Dein Account von heute auf morgen einfach gesperrt werden würde, nur weil jemand behauptet, Du hättest gegen die Nutzungsregeln verstoßen? Unis sind nun mal Körperschaften öffentlichen Rechts, und da werden in der Regel alle betroffenen Parteien gehört, bevor Entscheidungen ergehen.


Moment, ich sage ja nicht das sein Account gesperrt werden soll o.ä.. Aber die Tatsache das er mehrfach Spam über den Verteiler verschickt hat, sollte der Betreiber desselbigen wohl innerhalb kürzester Zeit kontrollieren können. Mich wundert es (und das habe ich auch der Uni geschrieben) das Spammy 8 Tage später immer noch den Verteiler aktiv anschreiben kann. Als Betreiber eines so großen Mailverteilers sollte es eigentlich eine Kleinigkeit sein, die Blacklist vorübergehend zu erweitern, zumal es ja sowieso beschlossene Sache ist, das Studenten das zukünftig nicht mehr können sollen.

So, aber diese Uni Diskussion war ja eigentlich nie meni Hauptanilegen, es ging mir ja immer um die Spam Nervensäge und nicht die "duseligen" Uni Admins ;)

Der Anwalt hat sehr schnell geantwortet, er meinte die Chancen würden gut stehen. Aber: der wollte 550€ dafür. Das musste ich ablehnen, die Gefahr das ich darauf sitzenbleibe ist mir einfach zu hoch, da er meinte das bei einem solchen Streitwert die Gegenseite oft sehr unkooperativ bei der Kostenerstattung ist.
Auch wenn ich mich im Recht sehe, wir wissen ja alle Recht ist nicht = gerecht...

Ich probier das dann lieber selber... Und da würde ich doch nochmal um Eure Tips bitten.
Ich druck also so einen Musterbrief aus, ersetze die entsprechenden Stellen und wackel damit zur Gerichtsvollzieherpostannahme (tolles Wort!) ?

Goofy
15.01.2009, 21:21
Ich druck also so einen Musterbrief aus, ersetze die entsprechenden Stellen und wackel damit zur Gerichtsvollzieherpostannahme (tolles Wort!) ?

Zuständig müsste das nächstgelegene Amtsgericht in Deinem Bezirk sein. Da fragst Du einfach den Pförtner.
Konkretere Tipps wegen des Schreibens dürfen wir hier wegen des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht geben.

TillP
15.01.2009, 21:52
Du musst mal den Standpunkt der Universität verstehen:

Sie haben jetzt Kenntnis von dem Spam. Durch technische Veränderungen ist ab Ende Januar dieser Spam nicht mehr möglich, daher ist jetzt aus Sicht der Universität blinder Aktionismus für 2 Wochen auch sinnlos.
Warum jetzt Arbeit in ein Problem investieren, dass sich in 2 Wochen von selbst erledigt?

Und du darfst den Aufwand nicht unterschätzen: Erstmal muss der Sachverhalt geprüft werden, dann muss das ganze der zuständigen Person zugeleitet werden etc. So etwas kostet 1-2 Mannstunden.

SpamEmpfänger
16.01.2009, 19:49
@TillP: Naja, nur weil man etwas nachvollziehen kann, muß man das ja nicht gleich gutheißen. Und beschwert habe ich mich vor einem Monat und dabei auch die "Beweise" mitgeschickt, nicht erst gestern.

@Goofy: Danke, ich wollte auch nur wissen wie der Ablauf aussieht, die wichtigesten Formulierungen sind ja bestimmt in den Musterbriefen schon drin.

Also dann versuche ich es mal mit ausdrucken, eintüten und zum Amtsgericht tragen!?

Ich berichte wie es weitergeht :)