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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NRC, Postfach 1367, Cloppenburg - Gestern bei ZDF.Reporter



Mission Imposible
16.01.2009, 09:13
Liebe Forengemeinde,

gestern hat das ZDF sich des Themas Kaffeefahrten wieder einmal angenommen. Der Filmbeitrag ist dort - zumindest zurzeit - offensichtlich nicht abrufbar.

Ich habe aber mitgeschrieben:

Es ging um NRC Vertrieb, Postfach 1367, 49643 Cloppenburg

Wesentliche Inhalte im Stenogrammstil:

Angeboten wurden ...

... angeblicher Gold-Schmuck, der 450 ¤ wert sein sollte und für eine Schutzgebühr in Höhe von 49 ¤ vertickt wurde. Wie nicht anders zu erwarten war, ergab die nachträgliche Prüfung, dass der Schmuck kein Gold enthielt und fast wertlos war. Aber 10 Fahrtteilnehmer kauften.

... eine Decke gegen Strahlen :sick:. Angeblicher Wert 1.898 ¤. Angeblich in Krankenhäusern getestet. Verkaufspreis 998 ¤. Hier wurde der berühmte Apothekentrick angewandt. :skull: Das ZDF sprach hier von neuer Masche. Da haben die Journalisten nicht ganz so gut recherchiert, denn die die Landesapothekerkammer Thüringen prangerte die Betrugs-Masche bereits in einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2005 an. Ein befragter Apotheker berichtete zudem, dass diese Decke in den einschlägigen Fachkreisen noch nie besprochen wurde.

Ein Teilnehmer flog raus, als er den versprochenen Gewinn in Höhe von 1.500 ¤ einforderte. Anfangs sagte man ihm, er habe da etwas missverstanden, Bargeld habe er nicht gewonnen vielmehr ein Rubbellos.

Die Veranstaltung dauerte (Busfahrt eingerechnet) von ca. 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr! Den anwesenden Senioren seien "in Grund und Boden" geredet worden, gegenüber den Journalisten seien die Veranstalter aber wortkarg gewesen.

Uns Kaffeefahrten-Profis überrascht hier nichts. Aber vielleicht hilft dieser Eintrag ja irgendjemanden von der Teilnahme abzuhalten.

Gruß

MI

Grisu_LZ22
16.01.2009, 09:22
Edit:
Zum Thema PZN (Pharmazentralnummer) und deren Aussagekraft siehe hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazentralnummer).

Aussage eines Apothekers m Beitag war dass jeder für sein Produkt eine PZN gegen Gebühr beantragen könne. Nach Erteilung der PZN kann man sein Produkt mit jedem beliebigen Preis in die Datei einstellen. Hier sollten mal die Vergaberichtlinien überprüft werden und einschlägige Produkte gnadenlos gelöscht werden.

Gegen die Firma NRC laufen, nach Aussage eines Polizeisprechers, bereits "mehrere Ermittlungen".


Warum der Computerhersteller NCR noch nichts gegen die Verwechslungsgefahr aufgrund der annähernden Namensgleichheit mit der Firma NRC unternommen hat ist mir ein Rätsel.


:jedi:

Gonzo
16.01.2009, 10:52
Moin!

Wir haben es uns auch mal angeschaut. Als neues offizielles Antispam-Vereinsmitglied hab ich dann bei Dad einen Familienabend am Fernseher organisiert. (Gonzo hat kein TV-Anschluss.)

Meine persönliche Meinung:
Kann man nicht oft genug senden, sowas. Für mich war natürlich nix Neues dabei.

Reaktion meines Dads: Zuerst Kopfschütteln, zwischendurch immer wieder mal ein "Wie kann man da nur mitfahren, das weiß man doch, was da geschieht." - im letzten Drittel des Beitrags war er dann (hihi) eingeschlafen.
Mein Dad wird nächstes Jahr 70. Hab ich ein Glück dass er bei solchen Themen resistent ist.

Am Wochenende hatte ich auch einen Kunden im Laden und es kam auf das Thema einschlägige Betrugsmaschen. Ich machte dann die Bemerkung von wegen dass offensichtlich noch jeden Morgen ein Dummer aufsteht und er unterbrach mich mit "Einer? Tausende!" - Der Kunde ist übrigens auch über 90.

Mir ist bewusst, dass die beiden beschriebenen Senioren aber irgendwie die Ausnahme sind...

Ich überleg mir mal was, wie Antispam einen noch breiteren Bekanntheitsgrad bekommen kann ;-) Dazu demnächst mehr.

Liebe Grüße für ein schönes Wochenende

Gonzo

Grisu_LZ22
16.01.2009, 11:12
Ich überleg mir mal was, wie Antispam einen noch breiteren Bekanntheitsgrad bekommen kann ;)

Bei iihbäh gibts doch 8.000.000.000.000 Emailadressen aus Deutschelande. Garantiert Quattro-Opt-In-Out :clown:

*flitzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz*

Gonzo
16.01.2009, 11:16
Mann Grisu!

Wat seriöses und wat kreatives!

Gonzo

Investi
16.01.2009, 11:18
Warum der Computerhersteller NCR noch nichts gegen die Verwechslungsgefahr aufgrund der annähernden Namensgleichheit mit der Firma NRC unternommen hat ist mir ein Rätsel.

Markenrecht ist ein heikles Feld. Solange jemand mit einem eingetragenen Markenzeichen arbeitet, dabei aber nicht den gleichen Schutzbereich abdeckt, wie der Markeninhaber (z. Bsp. kann man die Marke NRC als Marke für Getränke, aber auch gleichzeitig und parallel für Computer, Heizdecken, Automobile, aber auch als gesc hützten Titel für Druckerzegnisse eintragen), droht einer Verwendung der Marke in einem nicht geschützten Bereich keine Gefahr.
Da sich also die Geschäftsbereiche des Computerherstellers undd es Kaffeefahrtenbetreibers nicht überschneiden, darf der das leider.

Sollte Kaffeefahrten-NRC aber auf einer seiner Veranstaltungen Computer und Zubehör verkaufen, dann könnte und sollte man Computer-NRC darüber informieren. Das gibtÄrger :D

Eniac
16.01.2009, 11:34
Aussage eines Apothekers m Beitag war dass jeder für sein Produkt eine PZN gegen Gebühr beantragen könne. Nach Erteilung der PZN kann man sein Produkt mit jedem beliebigen Preis in die Datei einstellen. Hier sollten mal die Vergaberichtlinien überprüft werden und einschlägige Produkte gnadenlos gelöscht werden.

Dein Wort in Gottes Ohr! Leider stellt sich da die IFA quer und verweigert trotz aussagekräftiger Hinweise und klarer Beweise jede Löschung aus ihrer Datenbank. :mad:


Eniac

Grisu_LZ22
16.01.2009, 11:36
@Eniac:

Hmmm... Ist ja fast "Beihilfe zum Betrug". Sollte mal ein Anwalt klären...

Eniac
16.01.2009, 11:47
Die reden sich damit heraus, dass sie angeblich rechtlich verpflichtet wären, die Nutzlosprodukte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Hintermänner in ihrer Datenbank zu führen, d.h. der Schrott bleibt unter Umständen jahrelang da drin. Falls es dann tatsächlich mal zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen sollte und dann tatsächlich der Müll gelöscht wird, haben die Abzocker flugs die nächste Scheinfirma eröffnet, stellen ihren alten Mist unter neuem Namen wieder ein und das Spiel geht von vorne los.

Da sollte sich wirklich mal ein Opferanwalt drum kümmern.


Eniac

Grisu_LZ22
16.01.2009, 11:55
Also ein eindeutiger Fall von Sinn-, Schmerz- und Merkbefreiung.

Wieso erinnert mich so ein Gehabe nur an das Verhalten diverser Internethoster...:sick:

SpamKampf
16.01.2009, 17:52
Antwort an Investi:


Sollte Kaffeefahrten-NRC aber auf einer seiner Veranstaltungen Computer und Zubehör verkaufen, dann könnte und sollte man Computer-NRC darüber informieren. Das gibtÄrger

Sollte die Kaffeefahrten-NRC auf einer der Veranstaltungen Tiernahrung verkaufen, dann gibt es sicherlich auch Ärger, weil die Firma NRC-Generalvertrieb Deutschland mit Recht jetzt schon sauer ist. Auf der Homepage schreibt die Firma:
Wir, der NRC-Generalvertrieb Deutschland distanzieren uns hiermit von der oben genannten Firma aufs schärfste, wir versichern ausdrücklich das wir mit dem oben genannten Unternehmen in keinster Weise etwas zu tun haben. Der volle Text ist auf der Homepage von NRC-Generalvertrieb Deutschland unter: http://s248966038.e-shop.info/ zu lesen.

Tiernahrung werden die Veranstalter dieser Kaffeefahrten kaum verkaufen, aber vielleicht wären Heilmittel für die alternden Hunde der teilnehmenden Senioren eine neue Marktlücke?

Gruß von SpamKampf

Gonzo
16.01.2009, 18:03
Tiernahrung werden die Veranstalter dieser Kaffeefahrten kaum verkaufen

Ich möcht lieber nicht wissen, was in den Vitaminmischungen drin ist...

Gonzo

wahwah
16.01.2009, 18:52
Ich habe im Rahmen unserer Recherchen einige Großunternehmen auf
äußerst dreiste Namensmissbräuche durch die Kaffeefahrtenabzocker hingewiesen.

Darunter befinden sich Namen wie Sony und Bayer !

Es gibt bisher keinerlei Reaktionen.

Entweder mahlen die Mühlen der Rechtsabteilungen bei diesen Riesen derart langsam, oder es ist denen offensichtlich schei..egal.

Eine weitere Erklärung ist vieleicht, da ich den bequemen Weg über Onlineformulare gewählt habe, das chronisch überforderte Operators
meine Hinweise mal schnell auf /dev/null gemountet haben, um eventuell stressige interne Rückfragen im Keim zu ersticken.


Postale Hinweise per Einschreiben, direkt an Vorstand und Rechtsabteilungen, sind in Vorbereitung !

Nur für den Fall, das mich da jemand falsch verstanden hat bzw. den Arsc... nicht aus den Quark bekommt.

Schaun 'n mer mal :D

Schnabelland
19.01.2009, 13:10
Entweder mahlen die Mühlen der Rechtsabteilungen bei diesen Riesen derart langsam, oder es ist denen offensichtlich schei..egal.8

Oder sie haben das selbe Problem wie Kaffeefahrten-Opfer, Du oder ich: Sie finden eben auch nicht raus, wer hinter der Postfachadresse steht und daher der Adressat ihrer Abmahnung sein muss... Vielleicht haben sie diese Erfahrung schon mehrfach gemacht, dabei auch noch etliches an Zeit und Geld in die Recherche investiert und wissen seitdem: Da ist nix zu machen...

wahwah
19.01.2009, 15:28
Im Falle Sony habe ich die Adresse des Postfachbewohners bei Bedarf zur Übermittlung angeboten, trotzdem bisher keine Reaktion.

:mad:

Schnabelland
19.01.2009, 15:49
Im Falle Sony habe ich die Adresse des Postfachbewohners bei Bedarf zur Übermittlung angeboten, trotzdem bisher keine Reaktion.

O.K., da kann man wirklich nur sagen: Offenbar ist es Sony sch*-egal, ob ihr Name mißbraucht wird. Wundert mich allerdings nicht wirklich, da ich auch von den allermeisten Produkten dieser Firma nix halte (insbesondere, was die Haltbarkeit angeht, da war bei mir immer nach 2 Jahren Gewährleistungsfrist + 1-30 Tage Schluss...).

wahwah
19.01.2009, 16:00
(insbesondere, was die Haltbarkeit angeht, da war bei mir immer nach 2 Jahren Gewährleistungsfrist + 1-30 Tage Schluss...)

Da habe ich die gleichen Erfahrungen, zumindest bei Geräten im normalen Preissegment.

Hauptsache billig, billig, billig und verkaufen, verkaufen, verkaufen.

Gerade die Langzeitqualität bleibt da meistens auf der Strecke.

Da lobe ich mir z.B mein gutes altes Tape-Deck ( Nakamichi BX300E ) !

Gut, Neupreis war 1988 bei etwa 2400 DM, das Teil hat nie Probleme gemacht, war nur einmal in der Wartung, und spielt nach wie vor klangmäßig so gut wie alles an die Wand !

Diese Investition damals hat sich echt gelohnt. :)

nixkaffeefahrt
11.02.2010, 15:25
Wer ebenfalls Gewinne von NRC/Bargeldregen versprochen bekommen hat, für den dürfte das Urteil mit dem Aktenzeichen 4 S 232/09 der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart von Interesse sein: Der Verkäufer muss den Gewinn nämlich zahlen - samt Verzugszinsen. Mehr hier (https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=257825#post257825).

truelife
11.02.2010, 16:58
Gut, Neupreis war 1988 bei etwa 2400 DM, das Teil hat nie Probleme gemacht, war nur einmal in der Wartung, und spielt nach wie vor klangmäßig so gut wie alles an die Wand !

Diese Investition damals hat sich echt gelohnt. :)

Da lobe ich mir meine Medion 5.1. Surroundanlage vom Aldi aus 2003 für 24,95€. Die rummst auch heute noch den Bose-Lautsprecher vom Regal...

SpamKampf
11.03.2010, 03:00
Der Verkäufer muss den Gewinn nämlich zahlen

Und genau das hat er tatsächlich getan! ;)

Siehe:

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/content/stuttgarter_nachrichten/categories/news/categories/stuttgart_und_region/categories/nachrichten/articles/das_opfer_wird_zum_gewinner.html

von gestern:


Die Beharrlichkeit hat sich gelohnt. Der versprochene "Bargeldregen" ist tatsächlich auf dem Konto von G****** R**** aus Remseck eingegangen. 1500 Euro, plus 8,90 Euro, die R**** für das angeblich kostenlose Mittagessen ausgeben musste. Gezahlt hat ein 37-jähriger Kaffeefahrten-Veranstalter, der mit Gewinnbriefen zu einer Verkaufsausflugsfahrt gelockt hatte - freilich nicht aus eigener Einsicht. Sondern weil die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein richtungweisendes Urteil (Aktenzeichen 4S232/09) gefällt hat.

Gruß von SpamKampf

nixkaffeefahrt
11.03.2010, 18:46
Besonders interessant an dem Urteil:


Dass Frank C. nichts mit der Firma NRC-Vertrieb zu tun haben wollte, die solche Gewinnbriefe verschickte, nützte ihm nichts. Mit dem Kauf des Publikums bei NRC, den es gar nicht gibt, "muss er sich alles das zurechnen lassen, was dazu geführt hat, dass er eine solche Veranstaltung erwerben konnte", so die Richter.

Frank "von Liechtenstein" wird das aber nicht schwer treffen, die Bargeldsumme ist ja gerade mal der VK-Preis von zwei, drei Packungen seines vermeintlichen "Wundermittels".

SpamKampf
12.03.2010, 23:50
Frank "von Liechtenstein" wird das aber nicht schwer treffen ...

Ja, leider lag die Gewinnsumme in diesem Fall nur bei 1.500 Euro. Es gab tatsächlich schon viel höhere Beträge die in solchen zweideutigen Schreiben versprochen wurden. Dennoch wird es nicht bei den 1.500 Euro bleiben, da der Frank C. auch noch die Gerichtskosten und seine eigenen Anwalts- sowie die gegnerischen Anwaltskosten von E*** E**** begleichen muss! :lol?: Siehe:

http://www.filder-zeitung.de/content/stuttgarter_nachrichten/categories/news/categories/stuttgart_und_region/categories/nachrichten/articles/das_opfer_wird_zum_gewinner.html?page=1


Einen Wermutstropfen gibt es für Gewinner R****: Die vom Landgericht verhängten Zinsen hat Frank C. vergessen. Das sind noch 113 Euro. R****s Rechtsanwalt E*** E**** sieht das gelassen: "Das wird nachgeholt", sagt er. E**** stellt dem Verurteilten ja noch seine Anwaltskosten in Rechnung.

Wer auf:

http://jurfree.dimbeck.de/GKostRVG/GKostRVG.htm

den Streitwert von 1.500 Euro, Anwälte für Kläger und Beklagter sowie Berufung eingibt, der kommt auf Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von knapp über 1.000 Euro! Und sicherlich hat der Anwalt des Klägers noch ordentliche Beweisauslagen, welche uns unbekannt sind und auch noch in die Kalkulation eingefügt werden müssen. Aus 1.500 Euro Gewinnversprechung können somit sehr schnell 3.000 Euro Gesamtkosten werden. *ooh*

Gruß von SpamKampf

Wuemme
17.03.2010, 22:13
Im Schreiben sei nicht erkennbar, dass eine andere Person als der Verkäufer einen Gewinn verspricht.

Das ist wohl der Grund warum neuerdings in den Briefen immer eine Person genannt wird, die angeblich den Gewinn uebergibt.

Aber das sollte mehr wiegen:

Auch wenn ein Händler die Einladungen nicht selbst verschickt habe, "hat er billigend in Kauf genommen, dass die Gäste ihn als den Versender der Gewinnzusage ansehen".

Der Haendler / Sprecher 'kauft es' mit ALLEN Optionen also als Gesamtheit und wird daher auch den Ausfall oder Wegfall der uebergebenden Person mit tragen muessen !

Mit dem Kauf des Publikums bei ..., den es gar nicht gibt, "muss er sich alles das zurechnen lassen, was dazu geführt hat, dass er eine solche Veranstaltung erwerben konnte", so die Richter.

Schauen wir mal ...