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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Heise] Juhu!



Martin S.
16.04.2003, 14:22
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-17.04.03-002/
Heise gewinnt gegen einen der übelsten Spammer.
Gruß,
Martin

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One nation under one groove - Funkadelic 1978

DocSnyder
16.04.2003, 14:34
Naja, das Urteil besagt, dass der Spammer *Heise* nicht mehr bemüllen darf. Ein "grep -v heise.de addresses.txt" ist nun aber nicht die große Kunst. Aber das Urteil ist eine wichtige Referenz, wenn es nun Klagen seitens anderer Spam-Empfänger oder gegen andere Spammer hagelt und man sich darauf berufen kann.
/.
DocSnyder.
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Friss, Spammer, friss: http://docsnyder.de/spl/forum/

ev700
16.04.2003, 14:44
Das ist keine Referenz sondern einfach nur Glueck.
In Deutschland sind viele Gesetze nicht eindeutig sondern einfach Auslegungssache des Richters.
Am 26.3.2003 wurde ein Spammer frei gesprochen weil laut Richter eine Spammail genauso schnell geloescht ist wie man sie bekommen hat. Eine Beeintraechtigung waere erst bei mehreren 100 Mails am Tag vom gleichen Spammer gegeben.
Kommt immer auf den Richter an.
Ausserdem muss immer Unterschieden werden ob das Spamopfer Privat oder eine Firma ist. Als Privatperson haste aktuell keine Chancen.

Gool
16.04.2003, 15:11
waaaah... ich wünschte, ich hätte mein Jura-Studium schon hinter mir und würde schon auf nem Richterstuhl sitzen - dann kann ich mal aufräumen! Aber in 10 Jahren wird sich online-rechtlich mit Sicherheit schon einiges getan haben.
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Fuck the Spammer

Martin S.
16.04.2003, 15:33
Naja, das Urteil besagt, dass der Spammer *Heise* nicht mehr bemüllen darf.
Natürlich, dass ist in einem Zivilverfahren nun mal so.

Aber das Urteil ist eine wichtige Referenz, wenn es nun Klagen seitens anderer Spam-Empfänger oder gegen andere Spammer hagelt und man sich darauf berufen kann.
Eben. Aber auch hier mit der Einschränkung, dass es nur Gewerbetreibenden hilft.
Allerdings nehme ich mal an, dass dieser Spammer nun etwas vorsichtiger wird. Und es ist wirklich einer der Schlimmeren hierzulande. Übertroffen wird er IMHO nur vom Weserverlag und Interspam.
Gruß,
Martin

--
One nation under one groove - Funkadelic 1978

Dante Erbs
16.04.2003, 15:53
Das ist keine Referenz sondern einfach nur Glueck.
In Deutschland sind viele Gesetze nicht eindeutig sondern einfach Auslegungssache des Richters.

Das wird zwar auch von Spammern gerne behauptet, ist aber juristisch nicht richtig. Die Spam-Rechtssprechung ist bis auf ganz wenige Ausnahmen sehr eindeutig.


Am 26.3.2003 wurde ein Spammer frei gesprochen weil laut Richter eine Spammail genauso schnell geloescht ist wie man sie bekommen hat. Eine Beeintraechtigung waere erst bei mehreren 100 Mails am Tag vom gleichen Spammer gegeben.

Das ist falsch. Dieses (grässlich falsche) Urteil des Landgerichts wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit dieser Begründung nicht bestätigt. Versagt wurde dem Spam-Opfer lediglich ein Rechtsschutz im Eilverfahren.


Ausserdem muss immer Unterschieden werden ob das Spamopfer Privat oder eine Firma ist. Als Privatperson haste aktuell keine Chancen.

Wieder falsch. Privatpersonen haben die gleiche, wenn nicht sogar eine bessere Chance. Der Eingriff in die Privatsphäre ist rechtlich weitaus höher geschützt, als dies bei einem Unternehmen der Fall ist.
Das Hauptproblem mit der juristischen Bekämpfung von Spam liegt eher darin, dass man immer wieder so einen Unsinn wie dieses Posting zu lesen bekommt.
Erbs

mcpomm
16.04.2003, 18:59
und nun setzen wir noch einen drauf:
AOL wehrt sich gegen Interfun
http://heise.de/newsticker/data/hob-17.04.03-000/
Per einstweiliger Verfügung ist AOL gegen Interfun vorgegangen und wir auch dort jetzt zuschlagen, wo Interfun nur als Mitstörer auftritt.

ev700
17.04.2003, 18:58
@Erbs
Mein Posting ist in keinster Weise "Unsinn" sondern spiegelt die bescheuerte Rechtssprechung in Deutschland wieder. Ein Gewerbetreibender, der gegen einen anderen Gewerbetreibenden ( wenn der im gleichen Bereich taetig ist ) wegen Spam klagt, hat eine viel hoehere Chance gegen den Spammer zu gewinnen, als eine Privatperson gegen einen Gewerbetreibenden.
Also stelle mein Posting nicht als Unsinn hin, sondern lese Dir die letzten Urteile durch.
MfG

Dotshead
17.04.2003, 20:24
Naja es gibt Urteile in verschiedenste Richtungen. Ein Prozessrisiko gibt es eigentlich immer.
Wie heisst es doch gleich? 3 Richter, 4 verschiedene Urteile :(
Grüsse aus ME
Dots

mcpomm
17.04.2003, 20:51
Na die Weishet lautet eigentlich 2 Juristen Drei Meinungen und drei Juristen = fünf Meinungen.

clever
25.04.2003, 00:42
@mcpomm
also ist die deutsche Rechtsprechung MLM in Reinkultur :o)
--
P.S. Wo ist meine Külwalda - salmai dalmai adonai