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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [UBE] Telekom-Sammelklage



ev700
18.04.2003, 12:49
Heute kam Spam der besonderen Art.
Natuerlich wieder mit dem Zusatz, dass es keine Werbung ist sondern Information.
Natuerlich wissen die Herren und Damen mal wieder nicht, dass in Deutschland keine Sammelklagen erlaubt sind.
Werde denen mal eine T5F schicken.
Return-Path: <information [at] sammelklageverfahren.de>
Delivered-To: xxx [at] xxx
Received: (qmail 18243 invoked by UID: [UID filtered]
Delivered-To: xxx [at] xxx
Received: (qmail 18232 invoked from network); 19 Apr 2003 xx:xx:xx -0000
Received: from unknown (HELO mx.expurgate.net) ([195.190.135.10]) (envelope-sender <information [at] sammelklageverfahren.de>)
by halo.ispgateway.de (qmail-ldap-1.03) with SMTP
for <xxx [at] xxx>; 19 Apr 2003 xx:xx:xx -0000
Received: from [216.136.224.73] (helo=mta618.mail.yahoo.com)
by mx.expurgate.net with smtp (Exim 3.36 #1)
ID: [ID filtered]
for xxx [at] xxx; Sat, 19 Apr 2003 xx:xx:xx +0200
Received: from mta618.mail.yahoo.com for xxx [at] xxxx; Apr 18 xx:xx:xx 2003 -0700
X-Rocket-Spam: 217.110.127.227
X-Yahoo-Forwarded: from xxx [at] xxx to xxx
X-YahooFilteredBulk: 217.110.127.227
Received: from 217.110.127.227 (EHLO mailer.hqs.de) (217.110.127.227)
by mta618.mail.yahoo.com with SMTP; 18 Apr 2003 xx:xx:xx -0700 (PDT)
Received: from TS1-FaxCenter ([217.110.127.228])
(authenticated (0 bits))
by mailer.hqs.de (8.12.4/8.11.2) with ESMTP ID: [ID filtered]
for <xxx>; Sat, 19 Apr 2003 xx:xx:xx +0200
Message-ID: [ID filtered]
From: information [at] sammelklageverfahren.de
Subject: Telekom Sammelklage
To: xxx
Date: Sat, 19 Apr 2003 xx:xx:xx +0200
X-Priority: 3
X-Library: Indy 9.00.10
X-purgate-ID: [ID filtered]
X-purgate-Ad: Categorized by eleven eXpurgate (R) http://www.eXpurgate.net
X-purgate: This mail is considered clean (see http://www.eXpurgate.net/support/expurgate_headers for details)
X-purgate: spam

Der Deutschen Telekom droht
massive Sammelklage
Verjährungsfrist läuft am 28.5.2003 aus
Darmstadt, 17.4.2003. Gegenüber führenden Telekom-
Verantwortlichen ist der Verdacht auf Emissionsbetrug erhoben
worden. Bestätigt sich dieser Verdacht, können Tausende von
Kleinanlegern auf Entschädigung hoffen.

Die Vorwürfe wurden u.a. von dem ARD Politikmagazin REPORT
insbesondere gegen den früheren Telekom-Chef Ron Sommer
aufgestellt, aber auch gegen die übrigen Vorstände der
Deutschen Telekom, die Aufsichtsräte und den maßgeblichen
Großaktionär der Deutschen Telekom, den Bund. (Quelle: u.a.
http://www.swr.de/presse/archiv/2003/02/03/2527)
Worum geht es dabei?
In der Report-Sendung am 3. Februar 2003, 21 Uhr, spricht der
Börsenexperte Prof. Wolfgang Gerke, Mitglied der
Börsensachverständigenkommission, den Verdacht aus, die 3.
Emission der Deutschen Telekom im Mai 2000 hätte so nicht
durchgeführt werden dürfen. Anleger seien bewusst nicht
ausreichend über die Lage des Unternehmens aufgeklärt worden.
Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.02.2003
berichtet, dass dem Vorstand der Deutschen Telekom AG bereits
1999 bekannt war, dass der aktuelle Aktienkurs des
Unternehmens nicht durch die voraussichtliche
Geschäftsentwicklung gedeckt war.
Tatsächlich verkaufte der Bund rund 230 Mio. Telekom-Aktien
aus dem Bestand der Kreditanstalt für Wiederaufbau und erzielte
damit ca. 15 Milliarden Euro. Der Kurs hat seitdem um ca. 85 %
nachgegeben.
Würde sich herausstellen, dass zum 3. Börsengang falsche
Angaben gemacht worden sind, könnte ein Anspruch der
Aktionäre unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung gegeben
sein. Allerdings unterliegen die Ansprüche auf Schadensersatz
der Verjährung, die spätestens am 28.05.2003 eintritt.
Um Kosten- und Misserfolgsrisiken eines solchen Prozesses zu
minimieren, hat sich die „Interessengemeinschaft
Telekomgeschädigter“ rund um Initiator Hans Hemmerich aus
Darmstadt gebildet. Diese will im Rahmen einer Sammelklage die
Auszahlung der Differenz zwischen Ausgabepreis und aktuellem
Wert der T-Aktien an die in der Interessengemeinschaft
organisierten Kleinanleger erreichen und dabei auch die
Rechtsschutzversicherungen der Kleinanleger in die Pflicht
nehmen.
Nähere Informationen hierzu sind unter
http://www.sammelklageverfahren.de erhältlich. Allerdings können sich
ausschließlich T-Aktienbesitzer, die ihre Aktien im Rahmen des 3.
Börsengangs Mitte 2000 erworben haben, an der Initiative
beteiligen. Wer diese Aktien bereits wieder verkauft hat, darf
dennoch auf die Differenz aus dem persönlichen Verkaufspreis
und dem Emissionskurs hoffen.
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Hinweis: Dies ist keine Werbung, sondern eine einmalige
Information / Pressemeldung der Interessengemeinschaft
Telekomgeschädigter. Sie werden keine weiteren Nachrichten
von dieser Stelle erhalten. Sie brauchen sich nirgendwo ein- oder
auszutragen.