Eniac
11.03.2009, 07:17
Kaffeefahrt mit Gewinnversprechen untersagt (http://www.vzb.de/UNIQ123675180908197/link546711A.html)
In der vergangenen Woche untersagte das Gewerbeamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow eine nicht genehmigte Werbeverkaufsveranstaltung. Bürger der Gemeinde hatten sich bei der Behörde nach der Seriosität einer "Gewinnübergabeshow" in einer Gaststätte erkundigt.
...
Genau das taten angebliche Glückspilze der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in der vergangenen Woche: Eingeladen hatte die Firma "Brandenburg Promotion", Postfach 1001, 12054 Berlin, zu einer so genannten "Gewinnübergabeshow" in einer Gaststätte. Die Werbezettel stellten den Adressaten ein Glas Sekt und einen Preis in Höhe von 250 Euro sowie für Ehepaare und Paare ein Sondergeschenk im Wert von 498 Euro in Aussicht, für VIP-Gäste zusätzlich einen "prall gefüllten Präsentkorb mit köstlichen brandenburgischen Spezialitäten". Tatsächlich erwies sich die Vorsicht der Verbraucher als berechtigt, denn die Veranstaltung war nicht angemeldet. Bei der behördlichen Kontrolle konnte auch keine gültige Reisegewerbekarte vorgelegt werden, so dass das Gewerbeamt die Veranstaltung untersagte.
Eniac
In der vergangenen Woche untersagte das Gewerbeamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow eine nicht genehmigte Werbeverkaufsveranstaltung. Bürger der Gemeinde hatten sich bei der Behörde nach der Seriosität einer "Gewinnübergabeshow" in einer Gaststätte erkundigt.
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Genau das taten angebliche Glückspilze der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in der vergangenen Woche: Eingeladen hatte die Firma "Brandenburg Promotion", Postfach 1001, 12054 Berlin, zu einer so genannten "Gewinnübergabeshow" in einer Gaststätte. Die Werbezettel stellten den Adressaten ein Glas Sekt und einen Preis in Höhe von 250 Euro sowie für Ehepaare und Paare ein Sondergeschenk im Wert von 498 Euro in Aussicht, für VIP-Gäste zusätzlich einen "prall gefüllten Präsentkorb mit köstlichen brandenburgischen Spezialitäten". Tatsächlich erwies sich die Vorsicht der Verbraucher als berechtigt, denn die Veranstaltung war nicht angemeldet. Bei der behördlichen Kontrolle konnte auch keine gültige Reisegewerbekarte vorgelegt werden, so dass das Gewerbeamt die Veranstaltung untersagte.
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