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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwimmbad Spiel/Jennyshow/Mein-nacktes-Spiel



cheyennecorp
26.03.2009, 07:13
Eine Mischung vom den veralteten ...meine Ex seiten und einer Abofalle kann man hier sehen.
Lustig ist der Hinweis auf einen Jugendschutzbeaftragten:clown::clown:

http://www.schwimmbadspiel.de/

jens69
26.03.2009, 08:34
Bei den Seiten mit der Ex war Werbung imme das, was Gewinn brachte, hier muß man für den Zugang zahlen:

"Der Preis für den 30 Tage Spiele Zugang kostet 59 Euro"

Reichlich teuer und das Ende des Spiels wird dann auch in 34 Tagen angekündigt, man hat also ggf, nicht mal was von den 30 Tagen und zahlt trotzdem 59 Euro

Wowoka
26.03.2009, 08:57
Irgendwie erinnert mich das an winmuschi (http://www.google.de/search?hl=de&hs=nmk&q=winmuschi+abzocke&btnG=Suche&meta=), Hasimaus (http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=ET5&q=hasimaus+antiabzocke&btnG=Suche&meta=) und unsere-nackte-pyjamaparty. (http://www.google.de/search?hl=de&hs=Iok&q=pyjamaparty+antiabzocke&btnG=Suche&meta=)

Da wird doch wohl nicht wieder der Sohn vom ehemaligen DDR-Justiziar (http://www.google.de/search?hl=de&hs=0AQ&q=%2214+Jahre+Richter+und+Justiziar+der+DDR%22+payball&btnG=Suche&meta=) hinterstecken?

Sirius
26.03.2009, 10:27
Irgendwie erinnert mich das an...Liegt nur ein paar Kilometer entfernt...

Tech Global Ltd.
Friedrichstr. 171
10117 Berlin
Amtsgericht: 14057 Berlin (HRB 118377)
Director: M*M*, Michendorf OT Wilhelmshorst, 01.02.1979

Neueintragungen

05.03.2009

Tech Global Ltd., BerlinFriedrichstr. 171, 10117 Berlin. Firma: Tech Global Ltd. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Friedrichstr. 171, 10117 Berlin; Zweigniederlassung der unter derselben Firma in Birmingham/Großbritannien bestehenden Hauptniederlassung (Companies House Cardiff, Company No. 6760251). Gegenstand: Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Erbringung von erotischen Dienstleistungen im Internet und Softerotikmitgliedschaften mit weltweiter Bezahlung. Stamm- bzw. Grundkapital: 1,00 GBP Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Director:; 1. M*, M*, *01.02.1979, Michendorf OT Wilhelmshorst Rechtsform: Gesellschaft britischen Rechts mit beschränkter Haftung, Rechtsbereich England und Wales (private company limited by shares), gegründet am 27.11.2008.

TECH GLOBAL LIMITED
69 GREAT HAMPTON STREET
BIRMINGHAM
B18 6EW
Company No. 06760251
Status: Active
Date of Incorporation: 27/11/2008
Director:
M* M* *01.02.1979
AN DEN LAUBEN *
14552 MICHENDORF
Director-ID: [ID filtered]


Dazu passend ein Urteil vom Amtsgericht Potsdam vom 23.11.2007, AZ 35 IK 363/06

...
Herrn M* M*, An den Lauben...
...
Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt worden (§ 291 InsO).

Die Dauer der Wohlverhaltensperiode beträgt gemäß § 287 Abs. 2 InsO 6 Jahre,
beginnend mit dem Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dem 27.04.2006.

Amtsgericht Potsdam, 23. November 2007


BTW: Die Payball Payment GmbH alias Quad Racing GmbH heißt seit kurzem:

Film & Musik Werkstatt GmbH
Mielestr. 2
14542 Werder
Amtsgericht: 14467 Potsdam (HRB 18255)
Gegenstand: Design und Programmierung von Internetseiten. Produktion von Film und Musik

deekay
26.03.2009, 10:37
Es beweist sich immer wieder: WNWWA

Wer nichts wird, wird Abzocker

dr simi
27.03.2009, 21:39
ich muss das unbedingt wissen... iwe habt ihr darauf reagiert?
ich weiss nicht was ich machen soll

actro
27.03.2009, 21:47
Zunächst einmal, Dich an die Nettiquette (http://www.antispam-ev.de/forum/faq.php?faq=forum_rules_usage#faq_netiquette) halten und leserlich Schreiben, das ist hier kein SMS-Chat..

Und dann mal in unser Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke) schauen, da steht alles drin, was Du wissen mußt. Wenn Du dann noch Fragen hast, helfen wir gerne weiter..

Wowoka
27.03.2009, 22:00
ich muss das unbedingt wissen...
Wissen möchte ich mal, wie Du auf die Seite gekommen bist.
Hast Du den Link per email erhalten oder hast Du den woanders gesehen?
Hast Du eine Rechnung bekommen? Per email?

dr simi
27.03.2009, 22:00
Also ich möchte mich entschuldigen das ich diese regeln nicht eingehalten habe.
Und dann erst mal bewundern wie schnell die mitglieder dieser seite reagiren.
Und nach dem was dort steht muss ich also nichts machen oder? Weil ich habe keine richtigen adressen angegeben.

dr simi
27.03.2009, 22:01
Auf diese seite bin ich gekommen als ich im internet überall geschaut hatte was ich jetzt bei dieser seite machen muss weil die mit paragrafen um sich werfen.

dr simi
27.03.2009, 22:03
Dann hab ich die lösung bei google gefunden.
Sie war nicht weit unter swimmbad spiel.de
(soogar auf der gleichen seite)

Wowoka
27.03.2009, 22:04
Ich meinte die Seite mit dem Schwimmbadspiel. Wurde das per Spam beworben oder wo hast den Link her?

Kannst Du die Rechnung/Mahnung mal per PN an mich senden?

mareike26
27.03.2009, 22:40
Hinweis des Mod-Teams: Wowoka ist vertrauenswürdig, schicke ihm das ruhig.

Nix_Werbung
28.03.2009, 09:47
Dieser Link wird wohl aktiv in Foren gespammt.
Gesehen hatte ich diesen Link im dem Forum zu einen vielgelesenen MMORPG-Portal (Online-Rollenspiele).
Der Link wurde sehr schnell entfernt, aber da er als 'Por*o' angepriesen wurde, denke ich, dass da doch genug Leute geklickt haben.
Da in diesem Forum sehr viele (vorsichtig ausgedrückt) 'Ich-klicke-auf-alles-was-blinkt'-User unterwegs sind, dürfte die Kundenkartei dieser Abz***** sprunghaft gestiegen sein.

Sirius
28.03.2009, 10:25
Der Rotz von der Tech Global Ltd. kommt vom gleichen Computer wie die Mahnungen der United Payment Ltd. (Payball Payment) und des Rechtsanwalts Michalak. Die Absender war in allen Fällen wwwrun [at] m5187.giga-dns.com von der IP 193.200.241.187.
Return-Path: <wwwrun [at] m5187.giga-dns.com>
X-Original-To: ***
Received: from m5187.giga-dns.com (unknown [193.200.241.187])
by mx.*** (Postfix) with ESMTP ID: [ID filtered]
for <***@***>; Fri, 27 Mar 2009 **:**:** +0100 (CET)
Received: by m5187.giga-dns.com (Postfix, from userID: [ID filtered]
ID: [ID filtered]
To: ***
Subject: Rechnung / für 30 Tage Schwimmbad Spiel Zugang
From: Tech Global Limited <info [at] schwimmbadspiel.de>

Die IP 193.200.241.187 wurde bereits hier dokumentiert: http://www.fraudwatchers.org/forums/showthread.php?p=72491

dr simi
29.03.2009, 23:52
Schaut was ich zu dieser seite gefunden hab.
Link gelöscht, Seite hat kein Impressum
Das gibt antwort für alle denen es so ging wie mir.

dr simi
29.03.2009, 23:55
Ahh den link.
Den link für das schwimmbadspiel hab ich auf einer seite gefunden die ähnlichkeit mit facebook hat.
www.Festzeit.ch

cheyennecorp
30.03.2009, 11:47
Diese Abofallen werden gerade massiv auf Seit wie Lokalisten,Facebook,WKW etc versendet. Massig meine ich das sie schon fast als Kettenbriefe kommen. Meist von Membern sie sich für diesen zwecken einen Account anlegen weil sie kurze Zeit eh wieder gelöscht werden.

deekay
30.03.2009, 11:56
Tja das ist dann wohl die neie Masche im viralen online Marketing des Web2.0. Warum sollten die Nutzlosen nicht die gleiche Werbemasche nutzen wie die Mugus ;-)

mrneuss
30.03.2009, 15:31
Hallo zusammen,

ich hab mich leider auch verarschen lassen von dem Scheiss "Schwimmbadspiel"!
Jetzt wollte ich wissen, wie ich mich am besten verhalten soll?

a) soll ich die 59€ bezahlen?
b) Kündigen und mein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen ??? (kann ich laut Anbieter nicht mehr, siehe unten den Anhang)

Ganz unten ist eben noch eine aktuelle Zahlungsforderung bei mir eingetroffen!!!

Bitte um schnelle Anwort.

Danke!


Anhang und Email-Verkehr:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie können diesen Vertrag nicht widerrufen, da Sie die Leistung schon in Anspruch genommen haben.

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der
Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Wir haben Ihnen einen Aktivierungslink per Mail zugeschickt (26.03.2009 xx:xx:xx). Nach Klicken auf diesen Link sind Sie sofort in den kostenpflichtigen Spiele Bereich gelangt und können ab sofort diesen Zugang innerhalb von 30 Tagen am Stück nutzen.

Damit haben wir unsere Dienstleistung erfüllt und das Widerrufsrecht ist damit erloschen.
Eine bereits erfüllte Leistung kann nicht zurück erstattet werden, da es sich um keine Ware handelt, sondern lediglich um eine Dienstleistung.

Da Sie nachweislich am 26.03.2009 xx:xx:xx Uhr den privaten Bereich von Schwimmbadspiel.de betreten haben, wurde die Dienstleistung in Anspruch genommen und kann somit von Ihnen auch nicht wieder zurückerstattet werden.


Sie haben das Widerrufsrecht bei der Anmeldung durch setzen des Häkchens akzeptiert. ( 26.03.2009 xx:xx:xx Uhr ) Unsere AGB können Sie auf unserer Homepage noch einmal nachlesen.


Unsere Forderung gegen Sie bleibt daher weiterhin bestehen.
Bitte überweisen Sie den Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.) auf folgendes Konto:

Inhaber: Tech Global Limited
Konto: 3502030390
BLZ: 16050000
Institut: MB Sparkasse
Verwendungszweck:

Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt an.


Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:


Inhaber: Tech Global Limited
IBAN: DE25 1605 0000 3502 0303 90
BIC-/SWIFT-Code: WELA DE D1 PMB
Verwendungszweck:


Der Vertrag endet automatisch nach 30 Tagen und bedarf keiner Kündigung Ihrerseits.
Der Betrag von 59,- Euro ist einmalig fällig. Hierbei handelt es sich nicht um ein Abonnement.
Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.
Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, sehen wir uns gezwungen, unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Die Mehrkosten hierfür (Anwalts, Inkasso - sowie Gerichtskosten) werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.


Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team.



Mit freundlichen Grüßen
Tech Global Ltd.
Einstein Palais
Friedrichstr. 171
10117 Berlin
Germany

Tech Global Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin
E-Mail:info [at] schwimmbadspiel.de
Gerichtsstand: Berlin
Tel: 0180-5998786112
Fax: 0180-5998786514
(14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)




Zahlungserinnerung für 30-Tage-Zugang Schwimmbadspiel.de (von heute 30.03.09 um 15h)


Sehr geehrter Kunde!

sicherlich ist Ihnen nur entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen.
Leider konnten wir bisher noch keinen Zahlungseingang von Ihnen feststellen.
Sollten Sie natürlich schon bezahlt haben, können Sie selbstverständlich diese
Zahlungserinnerung als gegenstandslos betrachten.



Leistung: 30-Tage-Zugang zu Schwimmbadspiel.de Nr.

Betrag netto: 49,58 Euro
zzgl. 19 % MwSt.: 9,42 Euro

Gesamtbetrag: 59,- Euro


Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:


Inhaber: Tech Global Limited
Konto: 3502030390
BLZ: 16050000
Verwendungszweck:
Institut: MB Sparkasse


Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:


Inhaber: Tech Global Limited
IBAN: DE25 1605 0000 3502 0303 90
BIC-/SWIFT-Code: WELA DE D1 PMB
Verwendungszweck:
Institut: MB Sparkasse



Wir erwarten innerhalb von 7 Tagen Ihren Zahlungseingang.
Bei einer Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben müssen wir
von einem Betrugsdelikt ausgehen und behalten wir uns vor,
einen Strafantrag bei der Berliner Staatsanwaltschaft aufzugeben.

Dies erfolgt durch Strafanzeige gegen Unbekannt mit der
IP Nummer xxx.xxx.xxx.xxx , eingewählt über den Provider *.xxxx.de

Nur so kann herausgefunden werden, von welchem Telefonanschluss aus
dieser Dienst erworben wurde.

Die Mehrkosten hierfür werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.


Sollten Sie Fragen zu dieser Zahlungserinnerung haben, so kontaktieren Sie
bitte unser Support-Team.


Mit freundlichen Grüßen
Tech Global Ltd.
Einstein Palais
Friedrichstr. 171
10117 Berlin
Germany

truelife
30.03.2009, 15:38
Danke für die Mails samt deren Kontonummer ;-)

Les mal hier: http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke#Bekannte_Abzock-Maschen:

truelife
30.03.2009, 16:18
Update: Mail an die MBS Potsdam ist raus...

jens69
31.03.2009, 07:47
Ich glaube nicht, daß die Firma versuchen wird das Geld einzuklagen. Wahrscheinlich geht es nur bis zu einem unseriösen Anwalt, der Dich unter Druck setzen wird. Eine Rechtsberatung kann Dir aber nur ein Anwalt leisten. Alternativ wäre der Gang zum Verbraucherschutz auch nicht uninteressant.

Moriarty08
31.03.2009, 19:05
Hallo erstmal!
Ich muss leider gestehen, dass ich selber auf die Schwimmbadspiel-Abzocke reingefallen bin. Die Sache nur ist, dass ich bereits bezahlt habe. Die Leute spammen mich jedoch weiterhin zu, obwohl ich denen sogar den eingescannten Beleg der Sparkasse geschickt habe (Name und Wohnort natürlich entfernt)...Als ich die erste Mail bekommen habe, war ich richtig schockiert, da ich keine Ahnung von irgendwelchen Kosten hatte(die waren gemein versteckt)...Warum ich bezahlt habe??? Ich war äußerst panisch und hatte fürchterliche Angst...vorallem davor, dass meine Familie dies mitbekommt(ich bin 17), da es richtig beschämend ist, wie leicht ich zu verführen war...auch habe ich immer noch panische Angst vor den gedrohten Strafanträgen...deswegen werde ich hier erst einmal 2 solcher Mails posten:



Sehr geehrte Damen und Herren,

Sollten Sie sich nicht selber auf Schwimmbadspiel.de angemeldet haben, so
können Sie der Angelegenheit gelassen entgegen sehen und dieses Schreiben
als gegenstandslos betrachten. Wenn Sie nicht auf unserer Seite waren, haben Sie
auch mit keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, in solchen Fällen wie bei Ihnen,
einen Strafantrag bei der Berliner Staatsanwaltschaft aufzugeben.

Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.

WICHTIG ! Wenn sich jedoch im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellt, dass Sie Nutzer der genannter IP-Adresse ++.++.+++.+++ , ++.++.+++.+++ waren, haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.( Computerbetrug nach § 263a StGB )

Folgende Daten werden an die Staatsanwaltschaft Berlin übermittelt, um den Anschlussinhaber des
Telefonanschlusses herauszufinden, der sich auf Schwimmbadspiel.de am 22.03.2009 xx:xx:xx angemeldet hat.

Auszug aus unserem notariell beglaubigten Server Protokoll:

Ihre E-Mail: +++++++++++++@hotmail.de
E-Mail Provider: hotmail.de
Anmeldedatum: 22.03.2009 xx:xx:xx
IP Nummer: ++.++.+++.+++
Provider: ++.++.+++.+++


Ebenfalls werden wir bei Ihrem E-Mail Provider ++.++.+++.+++ , die Herausgabe aller nötigen Verbindungsdaten mit Hilfe der Staatsanwaltschaft anfordern lassen.
Dadurch kann nachgewiesen werden, wer wann und wo welche E-mails abgeholt bzw.
bestätigt hat.

Durch eine darauffolgende mögliche Hausdurchsuchung und Beschlagnahme Ihres
Computers kann festgestellt werden, ob Sie sich bei uns angemeldet haben.
Die uns dadurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Wir geben Ihnen hiermit die letzte Gelegenheit zu zahlen.
Sollte der Betrag ab dem heutigen Datum nicht innerhalb von 7 Tagen
auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns gezwungen, diesen Strafantrag aufzugeben.

Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Hier die Bankdaten zur Überweisung.
Bitte zahlen Sie 59 ,- Euro auf folgendes Konto:

Inhaber: Tech Global Limited
Konto: 3502030390
BLZ: 16050000
Institut: MB Sparkasse
Verwendungszweck: ++++-++++

Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt ++++-++++ an.


Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

Inhaber: Tech Global Limited
IBAN: DE25 1605 0000 3502 0303 90
BIC-/SWIFT-Code: WELA DE D1 PMB
Verwendungszweck: ++++-++++

Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Die uns dadurch entstehenden Anwalts, Inkasso - sowie Gerichtskosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen, es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team.


hier ist die zweite E-Mail...:





Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

da nur volljährige Personen unseren Dienst in Anspruch nehmen dürfen, wurden bei der Anmeldung durch Ihr Kind offensichtlich ganz bewusst falsche Daten eingegeben.

Ihr Kind hat folgendes Geburtsdatum angegeben: 29.02.1988
Ebenfalls hat Ihr Kind bei der Anmeldung seine Volljährigkeit bestätigt.

Server Beweis Protokoll:
Anmeldedatum: 22.03.2009 xx:xx:xx
Anmelde E-Mail: +++++++++++++@hotmail.de
E-Mail Provider: hotmail.de
IP Nummer: ++.++.+++.+++
Provider: ++.++.+++.+++


Ein solches Verhalten kann den Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten erfüllen. Hier wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt, um unseren Dienst in Anspruch nehmen zu
können.

Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges bzw. des Computerbetruges nach § 263a StGB vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.

Ihr Kind ist noch nicht voll geschäftsfähig , jedoch schon strafmündig (Jugendstrafrecht),
wenn es bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat.

Unser Service ist rechtsgutachterlich geprüft.
Schauen Sie sich bitte selber die Anmeldeseite unserer Internetseite an auf Schwimmbadspiel.de.

Bei unserem erotischen Angebot handelt es sich auschließlich um `Softerotik&acute; die nicht in den Bereich der Pornographie fällt !
Wir zeigen keine Darstellungen der primären Geschlechtsorgane oder sexuelle Handlungen. Daher ist bei unserem Angebot auch kein AVS System ( Alterschutzkontrolle ) notwendig.
Ebenfalls unterliegt unser Erotik Angebot einem Jugenschutzbeauftragten der
diese Seiten ständig prüft.

Ebenfalls weisen wir Sie auf § 1631 BGB Aufsichtspflicht und Personensorge hin. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht Ihres Kindes kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen.

In diesem Falle, machen wir unsere Forderung geltend gegen den Anschlussinhaber
des Internetzuganges, über den dieser Dienst erworben wurde.

Daher befinden wir uns mit unseren Ansprüchen im Recht und fordern Sie auf die Rechnung zu bezahlen.

Hier nochmals die Bankdaten zur Überweisung.
Bitte zahlen Sie 59 ,- Euro auf folgendes Konto:

Inhaber: Tech Global Limited
Konto: 3502030390
BLZ: 16050000
Institut: MB Sparkasse
Verwendungszweck: ++++-++++

Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt ++++-++++ an.


Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

Inhaber: Tech Global Limited
IBAN: DE25 1605 0000 3502 0303 90
BIC-/SWIFT-Code: WELA DE D1 PMB
Verwendungszweck: ++++-++++

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird sämtlicher E-Mail Verkehr mit
Ihnen gespeichert.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team.


...so...das waren die beiden, die mich am meisten schockiert haben. Seitdem ich diese beiden bekommen habe, war ich neben der Rolle und noch panischer...Nun bitte ich jeden hier seine Meinung hierzu zu äußern. Bitte sagt mir, was ich im weiteren Verlauf machen soll (ich habe schon die 59€, so töricht ich doch bin, bezahlt) und erzählt mir vor allem, was ich bei weiteren Droh-E-Mails tun soll. Ich hoffe, ich kann, nachdem ich eure Antworten bekommen habe, aufatmen und mein Leben wieder ohne diese Angst und ohne irgendwelche Strafanträge zu befürchten weiterleben.
Danke im voraus :).

ziemlichsauer
31.03.2009, 20:10
...so...das waren die beiden, die mich am meisten schockiert haben. Seitdem ich diese beiden bekommen habe, war ich neben der Rolle und noch panischer...

...erstmal willkommen im Forum. Was ich an Deiner Stelle tun würde:

1. mit meinen Eltern reden (klar, das ist ein bisschen peinlich, aber die werden Dir schon den Kopf nicht abreissen...)

2. den ganzen Schriftverkehr meinen Eltern zeigen, und auch die Überweisung, die bereits getätigt wurde

3. da ja ein Beweis für die Zahlung der ersten Rechnung vorliegt, und die Seite nicht nochmals benutzt wurde, weitere Rechnungen, Drohungen und Mahnungen in aller Ruhe ignorieren.

Wie gesagt - das ist, was ICH tun würde.

Achja: 4. In Zukunft nichtmehr einfach drauflosklicken....lieber erstmal informieren..;-)
Viel gute Nerven wünscht
ziemlichsauer

Moriarty08
31.03.2009, 20:35
Vielen, vielen Dank für die Antwort. Auch hat die Antwort nicht lange auf sich warten lassen ;). Allerdings ist es so eine Sache mit dem 1. und 2. Punkt :)...das werde ich wohl nur im ernstesten Falle tun. Und danke, dass du mir gesagt hast, dass ich die ganzen Droh-E-Mails ignorieren kann. Das beruhigt mich schon wieder ein wenig...sollte ich dann Briefe und Strafanzeigen auch ignorieren oder was soll ich tun, wenn sie mir mit einer Strafanzeige drohen oder sogar schon eine aufgeben???

Ach ja, und noch zur 2. E-Mail, die ich hier gepostet habe. Was meint ihr zu den ganzen Verweisen auf die ganzen Gesetze und Paragraphen???

Grisu_LZ22
31.03.2009, 20:39
... wenn sie mir mit einer Strafanzeige drohen oder sogar schon eine aufgeben???
Meine Meinung ist, dass die das tunlichst unterlassen werden da sie ja sonst aus Ihrer "Deckung" herauskommen müssten und dann ggf. einen gerichtlichen Bumerang wegen der Abzockmasche riskieren.

Wenn Du aber Rechtssicherheit haben willst müsstest Du (bzw. ggf. Deine Eltern) einen Anwalt bemühen oder die Verbraucherzentrale einschalten. Rechtsberatung im Einzelnen dürfen wir im Forum nämlich nicht machen.

Moriarty08
31.03.2009, 21:01
Danke wieder einmal für so eine schnelle Antwort :)
...dass ich keine Strafanzeige zu befürchten habe, lässt mir einen Stein vom Herzen fallen. Um rechtliche Hilfe werde ich mich wohl dann nur bemühen, wenn sie mir doch noch eine Strafanzeige schicken, was ich, dank euch^^, nun bezweifle. Ich werde desweiteren versuchen in meinem Leben aufzupassen, damit ich mein Leben ohne solche Schwierigkeiten weiterleben kann. Ihr seit eine große Hilfe für mich...gerade in dieser Zeit ;)...ohne euren Rat wäre ich verzweifelt...wenn es Neuigkeiten gibt werde ich mich dann nochmals melden. Danke nochmals.

Grisu_LZ22
31.03.2009, 21:13
...dass ich keine Strafanzeige zu befürchten habe...
habe ich so nicht gesagt. Es ist meine persönliche Meinung, dass da wohl wenig bis nichts nachkommt.

Zu Deinem vorhergehenden Posting:

...Was meint ihr zu den ganzen Verweisen auf die ganzen Gesetze und Paragraphen...

Ich bin kein Rechtsexperte. Aber wenn Du Dir mal die einzelnen Threads zur "Nutzlos"-Branche durchliest wirst Du feststellen dass von diese Seite gerne mit Paragraphen und Gesetzen um sich schmeisst um den Anschein von Rechtssicherheit für Ihr Tun (bzw. beim "Abgezockten" Rechtsunsicherheit) zu erzeugen.

Goofy
31.03.2009, 21:35
Wenn man sich mit falschen Daten auf einer Webseite anmeldet, wo der Preishinweis verschleiert wird, so macht man sich nicht strafbar, weil man hier nicht von der Kostenpflicht ausgehen musste. Somit liegt kein Vorsatz vor - das wäre aber die Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen "Betrugs".

Die Drohung mit einer Strafanzeige gehört zum klassischen Einschüchterungs-Repertoire der Abzocker. Wahrgemacht wird diese Drohung jedoch nicht. Zumindest haben wir hier sowie bei computerbetrug.de in den 4 Jahren, seit verschiedene Banden diese Abzockerei praktizieren, noch niemals von einer Strafanzeige gegen ein Abzockopfer gehört.

Es gibt auch kein Gesetz, nach dem ein "Vertragsverhältnis" als gültig bestätigt wird, nur weil man einmal bezahlt hat. Dann war das halt ein Rechtsirrtum. Damit bestätigt man aber nicht die Gültigkeit eines Vertrags.

Minderjährige können ohnehin solche Verträge nicht wirksam abschließen. Dem kann bei Kenntnisnahme von den Erziehungsberechtigten jederzeit widersprochen werden.

Im übrigen ist es keine Schande, auf so eine Abzockseite hereinzufallen. Das ist einem hanseatischen Bürgermeister auch schon passiert. Und der hat im übrigen auch nicht bezahlt. ;) Sein Kopf soll auch noch ganz fest auf dem Hals sitzen, es ist also nicht der Inkasso-Scharfrichter des Oberinkassobundesgerichtshofs Buxtehude mit dem Hackebeil vorbeigekommen. :clown:

Weitere Info:
FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke
Abzocke - Hilfe! Was kann mir passieren%3F

DJANGO
31.03.2009, 22:41
Macht euch nicht ins Hemd! Diese "Strafandrohungen" wurde mir bereits im Jahr 2005 zuteil.
Bereits damals drohte die Nutzlosblase im Juni 2005 mir bzw. meiner (minderjährigen) Tochter mit diesem Schreiben:

Sie teilen uns mit, Ihr Kind sei minderjährig und könnten keine Verträge schließen. Ferner hat Ihr Kind bei Anmeldung zum kostenpflichtigen Spiel Millionengewinner ein falsches Alter angegeben.

Sollten Ihr Kind tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten, uns dies in geeigneter Weise (Kopie von Personalausweis, Geburtsurkunde etc.) zu belegen.

In diesem Fall kann Ihr Kind keine gültigen Verträge schließen. UnsereForderung aus Vertrag hätte damit keinen Bestand mehr. Allerdings bewegen sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssten wir eine Schadenersatzforderung gegen Sie geltend machen, die auf dem deliktischen Verhalten Ihres Kindes beruht. Ihres Kind hat in vorwerfbarer Weise vorsätzlich einen Vermögensschaden zum Nachteil unserer Firma herbeigeführt. Dies kann Ihnen zugerechnet werden auf Grundlage der § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 a StGB i.V.m. § 828 Abs. 3 BGB.

Ihr Kind hat vorsätzlich gehandelt und Ihr Unrecht erkannt. Damit war Ihr Kind ausreichend einsichtsfähig, um für die Folgen Ihres Handelns aufzukommen.
Weitere Korrespondenz wurde meinerseits nicht geführt.
Nach etlichen Mahnungen, Inkassodrohungen und anderen "Grausamkeiten" aus der Mottenkiste der Inkassobutzen (Schufa-eintrags-Drohung, Drohungen mit Gehaltspfändung, Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, OffenbarungseID: [ID filtered]

Also - alles, was man benötigt, ist Geduld und einen großen Papierkorb. :)

luckykira
31.03.2009, 23:13
Hallo Euch allen.

Mein Sohn (14) hat sich auch bei Schwimmbad registriert und prompt kam die Rechnung.

Durch die Suche nach "Leidensgenossen" bin ich auf Eure echt gute Seite gestoßen.

Deshalb erst mal ein nettes HALLOOOO an alle.



Es stimmt schon, das sind alles haltlose Drohungen, die die vom Stapel lassen. Vor allem der Hinweis auf § 1631 BGB -Aufsichtspflicht- ist der Lacher schlechthin. Ich denke, man sollte Herrn M. M. als Betreiber besser beaufsichtigen :D

Da ich ein Freund von www.dejure.org bin, sehe ich die Sache ganz gelassen. Vor allem haben wir als Verbraucher das Fernabgabe- und Vertragsrecht auf unserer Seite. Die Argumente von Tech Global Limited sind schon hier nicht haltbar und neben der Sache.


Aber trotzdem, Finger weg von diesen ach soooooo seriösen Angeboten ;)


Lass die schön mailen und drohen, irgendwann haben die keine Lust mehr und suchen sich neue, hoffentlich clevere "Opfer", die sie zusmüllen können.
So kann man auch den Tag verbringen, oder???

In diesem Sinne: Locker bleiben und macht weiter so! Klasse Forum!!!

LG
Luckykira

Goofy
31.03.2009, 23:28
Vor allem der Hinweis auf § 1631 BGB -Aufsichtspflicht- ist der Lacher schlechthin.
Nicht zu vergessen: die Anlein- und Maulkorbpflicht. :clown:
http://www.millan.net/minimations/smileys/dog.gif

luckykira
31.03.2009, 23:32
Nicht zu vergessen: die Anlein- und Maulkorbpflicht. :clown:
http://www.millan.net/minimations/smileys/dog.gif

Am Besten, geschlossene Käfighaltung :clown:

cheyennecorp
31.03.2009, 23:36
Alles was toll scheint, Blinkt und "kostenlos Ist (an die neuen des Forums )

F I N G E R W E G !!!!!!

Software, Bilder und wasweissich gibt es bei bei den bekannten Computer Mags zu hauf für LAU.

Aus meiner Erfahrung, lasst die Mahnschreiben liegen, schreibt denen einen Einschreiben mit Rückschein wegen der Stellungsnahme, ist das nicht möglich-geht zur Verbraucherzentrale mit den Mahnungen. Die Banken die in den Bankverbindungen stehen anschreiben oder von hier mit hilfer der versierten User ein Abuse senden lassen.

Sind die Konten erstmal bekannt ist nix mehr mit Inkasso^^

Goofy
31.03.2009, 23:41
...schreibt denen einen Einschreiben mit Rückschein wegen der Stellungsnahme...

Es ist immer wieder die Frage, wie sinnvoll das ist. Wir raten i.d.R. davon ab, überhaupt in irgendeiner Form zu reagieren - solange kein MahnbescheID: [ID filtered]

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Selbst die Verbraucherzentralen empfehlen keine Brieffreundschaften mehr mit Nutzlosanbietern, deren Inkassobüros oder Anwälten:
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,7511928,00.html


Zitat von Markus Saller/VZ Bayern :
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.

Arthur
01.04.2009, 00:06
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Es gibt nicht einen einzigen verbürgten Fall, dass jemand zur Zahlung verdonnert worden wäre,
weil er sich nicht zum Mahndrohmüll geäußert hat. Brieffreundschaften mit Nutzanbietern können sogar contraproduktiv sein. Die an sich extrem geringe Chance mit einem MahnbescheID: [ID filtered]
http://www.antispam-ev.de/wiki/Mahnbescheid

mareike26
01.04.2009, 00:15
Da schau her: http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke#Bekannte_Abzock-Maschen:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Beweiskraft_eines_IP-Adress-Logs



Besonders im Zusammenhang mit den um sich greifenden Abzockfallen im Internet wird immer wieder die Frage aufgeworfen, welche juristische Beweiskraft der Betreiber einer Webseite aus dem Protokollieren einer IP-Adresse ziehen kann.

Auf typischen Webseiten der Abzocker findet man oft einen schaurig-schönen, imponierenden Satz wie diesen hier, meist im Verbund mit einer versteckten Preisangabe:
"Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Falscheingaben sind Sie anhand Ihrer IP-Adresse [xxx.xxx.xxx.xxx] über Ihren Provider [xxxxxxx] identifizierbar. ..."

Wie schon im Artikel über die IP-Adresse beschrieben, kann der fremde Webmaster aus dieser i.d.R. dynamischen IP jedoch nicht viel Information über Sie herleiten. Er kann nur feststellen, bei welchem Provider Sie ins Internet gehen, und Ihren ungefähren geographischen Standort (mit ca. 20-80 km Genauigkeit).

Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird der Betreiber einer Webseite, auch wenn er der Meinung ist, von Ihnen Geld für was auch immer fordern zu dürfen, keine weitere Information seitens Ihres Providers über Sie erhalten.

Aus Datenschutzgründen darf Ihr Provider diese Informationen (Zuordnung einer IP-Adresse zu den Nutzerdaten) nur auf richterliche Anordnung an einen Staatsanwalt herausgeben, niemals jedoch an eine Firma, Inkassobüro oder Privatperson.

Seit dem 01.01.2008 gilt die sogennannte "Vorratsdatenspeicherung". Ihr Provider muss daher die Logdateien (Verbindungsdaten) für 6 Monate aufbewahren.

Der Betreiber einer "Internet-Dienstleistung" müsste also innerhalb dieser Zeit Anzeige gegen Sie erstatten, z.B. wegen "Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB".

Jedoch wird gerade der Betreiber einer Abzockfalle i.d.R. den Teufel tun und durch massenhaftes Erstatten von Anzeigen gegen seine Opfer den Unwillen der Staatsanwälte auf sich ziehen. Allzuleicht könnte er sich damit selbst in die Nesseln setzen und ein Verfahren wegen Betrugs etc. geradezu herausfordern.

Wenn also der Betreiber einer unseriösen Webseite der Ansicht ist, Sie schuldeten Ihm Geld, ist es zunächst einmal schon höchst fraglich, ob die von ihm mitgeloggte IP-Adresse beweisbar Ihnen zugeordnet werden kann.

Selbst unter der Voraussetzung, dass dies beweisbar gelingt, etwa weil Sie selbst bei Ihrem Provider der Freigabe der Logdaten zugestimmt haben, um Klarheit in der Sache zu schaffen, ist ein sogenannter "Timestamp" (Logeintrag aus IP-Adresse und Uhrzeit) letztendlich immer rechtlich anfechtbar.

Entgegen oft geäußerter Behauptungen von Servicebetreibern gibt es nämlich etliche technische Tricks, um sich einen solchen Timestamp zu erschleichen, auch wenn das Opfer niemals die fragliche Webseite besucht hat.

Denn letztendlich ist ein solcher "Zeitstempel" immer nur ein Datenprotokoll, das vom Betreiber selbst angefertigt wurde, und das folglich prinzipiell beliebig manipuliert worden sein kann.

DJANGO
01.04.2009, 09:46
Ich denke, man sollte Herrn M. M. als Betreiber besser beaufsichtigen
Das machen bereits andere (http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=3220) :D

35 IK 363/06

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Herrn M. M., An den L., 14557 Wilhelmshorst
wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt worden (§ 291 InsO).
Die Dauer der Wohlverhaltensperiode beträgt gemäß § 287 Abs. 2 InsO 6 Jahre, beginnend mit dem Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dem 27.04.2006.

Amtsgericht Potsdam, 23. November 2007

Quelle: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Dr.W.
01.04.2009, 11:09
Irgendwie erinnert mich das an winmuschi (http://www.google.de/search?hl=de&hs=nmk&q=winmuschi+abzocke&btnG=Suche&meta=), Hasimaus (http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=ET5&q=hasimaus+antiabzocke&btnG=Suche&meta=) und unsere-nackte-pyjamaparty. (http://www.google.de/search?hl=de&hs=Iok&q=pyjamaparty+antiabzocke&btnG=Suche&meta=)

Da wird doch wohl nicht wieder der Sohn vom ehemaligen DDR-Justiziar (http://www.google.de/search?hl=de&hs=0AQ&q=%2214+Jahre+Richter+und+Justiziar+der+DDR%22+payball&btnG=Suche&meta=) hinterstecken?

Leider wird der Anbieter auch noch vom Kammergericht in Berlin geschützt, welches trotz Beschwerde eine Einstweilige Verfügung wegen Verstoßes gegen UWG abgelehnt hat. Begründung: Die Antragsstellerin (wir) seien nicht Wettbewerber.

Der BGH sagt, dass wir ein Erotikanbieter sind, aber das LG & KG Berlin bestreitet dies und lehnt eine EV damit ab.

Wenn gewünscht, werde ich den Antrag und die Ablehnungsdokumente der Gerichte hochladen lassen.

ghost0815
01.04.2009, 13:11
Leider wird der Anbieter auch noch vom Kammergericht in Berlin geschützt, welches trotz Beschwerde eine Einstweilige Verfügung wegen Verstoßes gegen UWG abgelehnt hat. Begründung: Die Antragsstellerin (wir) seien nicht Wettbewerber.

Der BGH sagt, dass wir ein Erotikanbieter sind, aber das LG & KG Berlin bestreitet dies und lehnt eine EV damit ab.

Wenn gewünscht, werde ich den Antrag und die Ablehnungsdokumente der Gerichte hochladen lassen.

????
Ich kann in Deutschland also nur einen Bankräuber anzeigen wenn ich selber einer bin?
So habe ich mir meine weitere Karriere aber nicht vorgestellt. Nee Nee, ich fange jetzt nicht an zu spammen.

Ein LG kann den BescheID: [ID filtered]
Ah jetzt ja.

Ich geh schwimmen, oder so

Weissbrot
01.04.2009, 14:19
????
Ich kann in Deutschland also nur einen Bankräuber anzeigen wenn ich selber einer bin?
...
Ein LG kann den BescheID: [ID filtered]
Es handelt sich wahrscheinlich um eine EV auf Basis des UWG (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb#Anspruchsberechtigte) (Stichwort "Mitbewerber"). Das Berliner Gericht ist offenbar der Ansicht, dass Dr.W. kein Mitbewerber ist und mir kommen auch ganz leichte Zweifel. Wo soll den das Konkurrenzprodukt zu finden sein? Xamos? Aber das ist doch von jemandem aus "Übersee"...

Der BGH hat Dr.W. sicherlich nicht bescheinigt "Erotikanbieter" zu sein. Es ging vermutlich um § 184c (http://www.heise.de/newsticker/BGH-reicht-Check-der-Ausweisnummer-als-Zugangshuerde-fuer-Online-Pornos-nicht-aus--/meldung/97651). "Erotikabrechner" trifft es dann wohl eher oder habe ich etwas übersehen?

Ansen
01.04.2009, 20:06
Hallo miteinander,

Bin heute leider auch in die Falle getappt und hab anschließend gegoogelt, bin dabei in dieses Forum gekommen.
Hab mich bei diesem Spiel angemeldet (jedoch unter einer Mail-Adresse, die ich für Seiten benutze, auf denen ich meine echte Adresse nicht preisgeben möchte) und las erst danach die AGB durch. Dabei las ich das mit den 59 Euro. Bei mir ist noch keine Mail von dieser Seite eingegangen, aber habe ich trotzdem sehr viel "schiss". Das Geld wurde nicht überwiesen (und ehrlich gesagt habe ich das auch nicht vor).
Ich habe hier zwar schon viel über solche Fälle gelesen, jedoch war da ja schon immer eine Mail eingegangen oder sowas. Ich glaube, dass ich mir nur unbegründet Sorgen mache, aber ich weiß mir wirklich nicht zu helfen.
Habe ich denn was zu befürchten? Wäre sehr nett, wenn ihr dem Menschen vorm PC helfen würdet...

Danke im Voraus

Ansen

actro
01.04.2009, 20:17
Kinners..könnt Ihr denn alle nicht lesen? Die Antworten stehen schon längst im Thread..:rolleyes:

Nix_Werbung
01.04.2009, 20:19
Wertere Hintergrundinfos findet man auch auf http://antiabzockenet.blogspot.com/2009/03/schwimmbadspiel-statt-pyjamaparty-mit.html
Generell ist diese Seite sehr aktuell und entsprechend auch sehr lesenswert.

@ Mods Vielleicht könnte man den Betreibern einen 'offenen' Link gewähren, um den Gurgelrank etwas zu fördern? Sitzen ja im selben Boot... ;)

luckykira
01.04.2009, 20:26
mit einem Schmunzeln im Gesicht würde ich sage: wer lesen kann, ist klar im Vorteil :-)

Sagte ich zu unserem Sohn auch, steht nämlich oben bei schwimmbad in roter Schrift, nachdem man(n) auf registrieren geklickt hat, dass es 59 nutzlose Euronen pro Monat kostet. Aber vielleicht lenken die beiden Mädels zu sehr ab :p

Bin aber überrascht, wie wenig Ausdauer die mit ihren Mahnmüllmails haben. Nur eine Woche konnten wir diesen geistigen Dünnsch...ss lesen. Wie schade :D , war eigentlich ja "spannend".

Naja, was will man von solchen Leuten schon erwarten, die solchen Schwachsinn anbieten und denken, alle sind genau so blöd wie sie selbst.

Gaaaaaanz ruhig und locker bleiben !!!!

LG

Luckykira

Goofy
01.04.2009, 20:44
Habe ich denn was zu befürchten?

Nöja, also da könnte folgendes passieren:


Im Schuppen von Bauer Tsi-Mu Err in der chinesischen Provinz Kanton könnte ein Reissack umfallen.
In Oer-Erkenschwick könnte eine Heuschrecke einen Grashalm vertilgen.
Der Bundeskanzlerin könnte ein Knopf vom Blazer abplatzen.
Auf der nächstgelegenen Kuhweide pupst eine Kuh und produziert dabei 27 cm^3 Methan, wodurch sich die Erdatmosphäre um 2.4*(10^-2487) °C erwärmt.
Du könntest ca. 5-10 dusslige Mahn- und Drohschreiben kriegen, etwa nach diesem Schema hier:
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=102121&postcount=413


Aber, nach geruhsamer Prüfung denke ich: das kann man grad noch so riskieren. :clown:

knoerfli
01.04.2009, 20:49
Nöja, also da könnte folgendes passieren:

[list]
Der Bundeskanzlerin könnte ein Knopf vom Blazer abplatzen.


Wobei das je nach Position (des Betrachters *g*) doch gefährlich werden könnte.

Grisu_LZ22
01.04.2009, 21:25
Jetzt auch im Tierleben (http://www.antispam-ev.de/wiki/Triangelus_kalletalus)

deekay
01.04.2009, 22:16
Die auf der Internetseite www.schwimmbadspiel.de verbreiteten Informationen stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Kunde gibt sein Angebot für die Nutzung der kostenpflichtigen Inhalte auf der Internetseite www.schwimmbadspiel.de ab, in dem er seine eMail-Adresse in das auf der Anmeldeseite von www.schwimmbadspiel.de vorgehaltene Anmeldeformular einträgt ("Anmeldung zum Spiel") und seine Anmeldung auf elektronischem Wege über das Internet an den Dienstleister übermittelt.

Ist doch gar kein Abo ;-)

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten:


Vertragsgegenstand ist das Zurverfügungstellen der verschiedenen Dienstleistungselemente und kostenpflichtigen Inhalte im Internen Bereich auf der Internetseite www.schwimmbadspiel.de für 30 Tage am Stück (dreißig Tage).


Bei schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

Auch nicht übel:


Bei der Kommunikation
per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht
gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen
den Postweg empfehlen.

ghost0815
02.04.2009, 07:51
Insgesamt schlägt das Angebot und das Verhalten dem Faß den Boden aus.
Gestern Abend habe ich die Seite aufgerufen, alle Seiten gelesen und war mir sicher dass die Kostenpflicht nur in den AGB vorhanden ist.
Nach dem Lesen weiterer Beiträge wurde mir ein Hinweis auf den Austausch des Banner im Header aufgezeigt.
Erst nachdem ich diesen Hinweis hatte viel mir die fette Schrift mit den Preis auf der Registrierungsseite auf.
Die Seite hat nicht einen Hinweis auf erotische Inhalte. In der hier veröffentlichten Mail wird jedoch direkt darauf verwiesen.
Mir reicht es, jetzt bastel ich den Strafantrag und verlange sofortige Mittel.
Und wenn ich einen Anwalt dazu brauche, jetzt ist Krieg.

Ich hoffe dass die Betroffenen die Mails aufbewahren, die werden sicherlich als Beweismittel gebraucht.

exe
02.04.2009, 07:58
Die Seite hat nicht einen Hinweis auf erotische Inhalte. In der hier veröffentlichten Mail wird jedoch direkt darauf verwiesen.
Und? Was soll daran strafbar sein? Erotische Inhalte hat heute jede Waschmittelwerbung.


Mir reicht es, jetzt bastel ich den Strafantrag und verlange sofortige Mittel.
Strafantrag wegen was? Und welche Mittel? Beruhigungsmittel? :clown:


Und wenn ich einen Anwalt dazu brauche, jetzt ist Krieg.
Du gehst viel zu engagiert an die Sache ran. Man kann das auch einfach aussitzen. Ist kostenlos und macht fast genau soviel Spaß.

ghost0815
02.04.2009, 08:27
AFAIK ist Irreführung im UWG verboten.
Des weiteren werden die Besucher / Kunden dazu angehalten massive Werbung in jeglicher Form zu betreiben.
Daher hätte er auch auf die eindeutige Gesetzeslage hinweisen müssen. Somit versucht er das UWG zu umgehen, indem er sich Erfüllungsgehilfen verschafft.

Und noch ein paar Kleinigkeiten, einen Versuch ist es wert.

Und ob ist es strafbar mich so auf die Palme zu bringen *lol*

Wowoka
02.04.2009, 08:55
Du gehst viel zu engagiert an die Sache ran.
Das ist aber vorsichtig formuliert. Ich würde sagen übermotiviert.

AFAIK ist Irreführung im UWG verboten.
Verstöße gegen das UWG sind strafrechtlich nicht relevant, sondern sind bestenfalls Ordnungswidrigkeiten. Sollte es deswegen zu einer Verurteilung kommen, werden die verhängten Geldstrafen i.d.R. aus der Portokasse gezahlt.

Mittwoch
02.04.2009, 13:21
I
Gestern Abend habe ich die Seite aufgerufen, alle Seiten gelesen und war mir sicher dass die Kostenpflicht nur in den AGB vorhanden ist.
[...]
Erst nachdem ich diesen Hinweis hatte viel mir die fette Schrift mit den Preis auf der Registrierungsseite auf.

Der war bei mir bereits da, als ich vorgestern Abend die Seite aufrief, und zwar unabhängig davon, wie ich mich auf der Seite vorher bewegt habe.

Auf die Gefahr hin, mich hier unbeliebt zu machen: So langsam sollten manche Leute mal lernen, das man im Internet nicht einfach wild herumklicken darf, wenn man aufgefordert wird, sich irgendwo anzumelden oder zu registrieren.

Die Schwimmbad-Seite mag vom Kosten-Nutzen-Verhältnis her betrachtet den Verdacht der Sittenwidrigkeit nahelegen und orthographisch holperig formulierte AGB haben, dennoch erfüllt sie die Kriterien, deren Fehlen die Richter bisher in Urteilen gegen Abzockangebote als maßgeblich erachteten. Der Kostenhinweis ist so platziert, dass man ihn direkt sieht, und man muss zudem ein Kontrollkästchen aktivieren, nach dem man die Hinweise zum Vertrag gelesen hat. Meinem laienhaften juristischen Verständnis zufolge sind alle zu lesenden Hinweise weder unnötig lang noch unnötig kompliziert formuliert.

Wer sich dort angemeldet hat und nun eine Zahlungsaufforderung bekommt, dem würde ich sagen: selbst schuld! Zu den Chancen und Risiken, die daraus erwachsen, wenn man diese ignoriert, ist hier bereits genug gesagt. Ich würde daher dafür stimmen, hier den Schlüssel umzudrehen.

Schönen Gruß
Mittwoch

ghost0815
02.04.2009, 13:31
Ich habe mich dort nicht angemeldet :rolleyes:
Es war einfach die Mitteilung dass der Hinweis auf die Kosten eben nicht so ohne weiteres ins Gewicht fällt. Da ich nicht der einzige bin der den "Hinweis" übersehen hat ist wohl was dran. Im ürbigen ist es ausschlaggebend wie sich der Aufbau des gesamten Inhaltes darstellt. Ein kostenpflichtiges Angebot leite ich aus dem Aufbau definitiv nicht ab.
Ich blicke nichtmal um was für ein Spiel es sich handeln soll. Alles was beworben wird, rein inhaltlich, sind 2 Badenixen die sich nackelisch machen wollen, oder so ähnlich, und das gibbet denn als Film, oder so.
Und als Hauptpreis darf der Gewinner mit den beiden sogar ins Becken.... Aber nur baden light steht dort, also nur gucken, nicht anfassen :eek:

Ich war einfach erstaunt. In den AGB habe ich die Kosten sofort erblickt, auf der Registrierungsseite nicht. Schließlich ist der obige Banner vorher die Navigationsleiste, dann auf einmal taucht darin der Preis auf.
Genau das monierte man bereits beim AG München, eben unerwartetes Auftauchen von Gebühren / Preis etc.

Und spätestens auf der Seite "Spielanleitung" wird der Hammer geworfen.
Ein offizieller Aufruf überall, aber wirklich überall, für das Spiel mit der eigenen User-ID: [ID filtered]
Erfüllungsgehilfen zur Umgehung des UWG heranzuziehen ist, naja, wie soll ich sagen, kannste abhaken eben. Da isser wieder, der Haken.

Mittwoch
02.04.2009, 13:44
Schließlich ist der obige Banner vorher die Navigationsleiste, dann auf einmal taucht darin der Preis auf.
Genau das monierte man bereits beim AG München, eben unerwartetes Auftauchen von Gebühren / Preis etc.
Mag sein, dass man dort den juristischen Hebel ansetzen kann, falls es zum Prozess kommt. Letzteres steht allerdings nicht zu befürchten, denn das Angebot erfüllt viele andere Kriterien von Abzocke.

Andererseits gehen die Warnungen vor solchen Angeboten in letzter Zeit so häufig durch die Medien, dass man die breite Öffentlichkeit eigentlich als durchaus informiert betrachten können müsste. Und ohne das hier zur Rede stehende Angebot über Gebühr verteidigen zu wollen, meiner Meinung nach sollte man spätestens beim Lesen der AGB über die Kosten stolpern. Wer dann noch anklickt, die AGB gelesen zu haben, kann meiner Meinung nach auch ruhig mal Lehrgeld bezahlen.

Schönen Gruß
Mittwoch

Goofy
02.04.2009, 13:50
Der Kostenhinweis ist so platziert, dass man ihn direkt sieht, und man muss zudem ein Kontrollkästchen aktivieren, nach dem man die Hinweise zum Vertrag gelesen hat. Meinem laienhaften juristischen Verständnis zufolge sind alle zu lesenden Hinweise weder unnötig lang noch unnötig kompliziert formuliert.

Wer sich dort angemeldet hat und nun eine Zahlungsaufforderung bekommt, dem würde ich sagen: selbst schuld!

Diese Bewertung des Webangebotes kann ich so nicht nachvollziehen.

Meiner Ansicht nach kann schon von einer sofort sichtbaren Preisauszeichnung gemäß PAngV keine Rede sein.
So ist der Preishinweis auf der Startseite nirgends zu sehen. Der Preishinweis erscheint nur auf der Seite "Registrieren", das jedoch ganz oben in der grafisch von der Anmeldemaske getrennten Titelleiste, die ansonsten zum Verwechseln ähnlich mit der Titelleiste aus der Startseite gestaltet wurde, und die daher wahrscheinlich beim Aufruf der Seite "Registrieren" nicht mehr wahrgenommen wird.
Ich selbst habe als erfahrener Internetnutzer die Preisangabe nur gefunden, weil ich danach gesucht habe. Der Preishinweis ist optisch von der Eingabemaske getrennt und kann daher schnell übersehen werden.

Angesichts dieser Verschleierungstaktik erfüllt auch der Preishinweis in den AGB die Kriterien einer überraschenden Klausel gem. § 305 c BGB und ist damit unwirksam.
Gemäß bekannter Rechtsprechung werden solche überraschenden Preisklauseln nicht Vertragsbestandteil.
Das "Setzen des Häkchens" zum Abnicken der AGB sowie der Widerrufsbelehrung ist unwirksam, wenn die AGB Überraschungsklauseln enthalten, und wenn eine Widerrufsbelehrung nicht in Textform zugeht. Das Verlinken der Widerrufsbelehrung auf der Webseite nebst "Abnicken durch Häkchen" reicht hierfür nicht aus.

Insgesamt erfüllt dieses Webangebot aus meiner Sicht alle typischen Kriterien einer Abzockfalle.

deekay
02.04.2009, 14:22
Ich muss Goofy zustimmen. Der Hinweis ist absichtlich so platziert dass er genau dort steht wo vorher die Links waren. Über der Eingabemaske gibt es einen deutlich strukturierten Textblock der die Aufmerksamkeit vom Kostenhinweis ablenken soll - dort wird mit den Leistungen geboten...natürlich ohne Hinweis auf Kosten.

ghost0815
02.04.2009, 14:41
Nun hatte ich das grosse Vergnügen dass mir jemand seine Zugangsdaten für das dolle Dingens zur Verfügung gestellt hat.
Das "Spiel" besteht darin dass du andere anwerben musst.
Nur, und nur dadurch erhälst du, ääähm, Entchen. Also Gummienten. Ich dachte erst aus dem Alter raus zu sein. Aber nun ist doch echt der Gipfel erreicht.
Das ist keine Verxxxx mehr, das ist, mir fehlen die Worte.
Getreu dem Motto Spam die Welt mit unserem Schrott dicht und dafür kannste dir unsere Flash- oder was auch immer Videos angucken.
Tze

Dr.W.
02.04.2009, 16:27
Der BGH hat Dr.W. sicherlich nicht bescheinigt "Erotikanbieter" zu sein. Es ging vermutlich um § 184c (http://www.heise.de/newsticker/BGH-reicht-Check-der-Ausweisnummer-als-Zugangshuerde-fuer-Online-Pornos-nicht-aus--/meldung/97651). "Erotikabrechner" trifft es dann wohl eher oder habe ich etwas übersehen?

Doch. Der BGH hat uns das bescheinigt. "ueber18.de" wird als Erotikangebot eingestuft und somit haben wir uns als Mitbewerber gesehen. Das sieht das LG und das KG aber leider anders, was wir nicht begreifen können. So ist die EV gegen die "Abzocker" nicht ergangen. Ich kann darüber nur den Kopf schütteln. Es ist klar erkennbar, dass man den Kunden NICHT auf den Preis hinweisen möchte/ihn über den Tisch ziehen möchte.

ghost0815
02.04.2009, 16:57
Begreifen kann ich das schon wenn der Geschäftsinhalt der Gesellschaft als Schwerpunkt nicht erotisches Zeugs ist sondern eine Verlagsgruppe / Bücher / Printmedien.
Somit ist es ja nur ein Nebengewerbe, respektive nicht mal ein Nebengewerbe, Eure erotische Seite oder was es ist.

Dazu müsste man bestimmt etwas im UWG finden, wobei ich davon ausgehe dass das Berliner LG, AKA KG weiss was es dort beurteilt. Ansonsten Verbraucherzentrale, welche ich auch noch anschreiben muss.

Schade eigentlich, denn insgesamt ist die ganze Seite ein reiner Nepp.

Sehe ich mir deren Highscorliste an haben sich bereits über 10.000 Leute für den Dienst angemeldet... Dienst, naja, schließlich geht es darum mit 2 weiblichen menschlichen Wesen etwas Zeit in einer Badeanstalt zu verbringen, oder einem Schwimmbecken, oder bei Obi.

Dr.W.
02.04.2009, 17:26
Begreifen kann ich das schon wenn der Geschäftsinhalt der Gesellschaft als Schwerpunkt nicht erotisches Zeugs ist sondern eine Verlagsgruppe / Bücher / Printmedien.
Somit ist es ja nur ein Nebengewerbe, respektive nicht mal ein Nebengewerbe, Eure erotische Seite oder was es ist.



Nun. Wir bieten verschiedene Erotikseiten in Deutschland an und natürlich "ueber18.de" und somit sind wir ganz klar Wettbewerber. Aber es wundert uns nicht unbedingt, dass das LG & KG so entscheidet. Die haben schon sehr viele seltsame Entscheidungen abgeurteilt und machen damit dem LG Hamburg richtig Konkurrenz.

Skeeve
02.04.2009, 17:27
Schließlich geht es darum mit 2 weiblichen menschlichen Wesen etwas Zeit in einer Badeanstalt zu verbringen, oder einem Schwimmbecken, oder bei Obi.

Bei der Dunkelhaarigen bin ich mir nicht so sicher, ob's nicht 'ne Umoperierte ist ;-)





Just kidding…

Dotshead
02.04.2009, 18:21
Nun. Wir bieten verschiedene Erotikseiten in Deutschland an und natürlich "ueber18.de" und somit sind wir ganz klar Wettbewerber. Aber es wundert uns nicht unbedingt, dass das LG & KG so entscheidet. Die haben schon sehr viele seltsame Entscheidungen abgeurteilt und machen damit dem LG Hamburg richtig Konkurrenz.

Naja das LG Hamburg ist ja auch schon witzisch. *Nick* Er erinnere sich an B.A. vs. Antispam. Vertreten wurde Herr B.A, durch den Haus- und Hofanwalt der R.IT. (Waldenb.)

Übe dich in Demut, Herr w. Wir hatten dich aale gewarnt.!!!!!elf

RobsnC
02.04.2009, 19:41
Bin Neu hier . Extra angemeldet wegen dieser Abzocke ^^
also ein herzliches Hallo erstmal.
habe diesen Thread gelesen, und denke das ich die mahnschreiben ignorieren werde.
Die angegeben E-mail adresse von mir is extra für spam Mails angelegt.

Hier nun das Offtopic.
Habe gerade nochma die seite aufmerksam durchgelesen. BIn auf etwas gestoßen:



Kleines Gewinnspiel von uns

Du siehst doch oben rechts den Countdown, wenn dieser zu Ende ist , ist auch unser Spiel zu Ende. Der 1. und 2. Gewinner bekommt von uns eine Eintrittskarte ins Schwimmbad und darf ein Tag mit uns zusammen dort verbringen. Natürlich alles nur freundschaftlich, also kein Sex oder sowas ok ? Super , wir freuen uns schon auf Dich, vieleicht wirst du ja unser Bademeister und rettest uns.


Hoffe das es diese Seite bis dahin nicht mehr gibt . und die Betreiber hinter gittern verrotten -.-

greetz

Goofy
02.04.2009, 20:01
Angesichts des Engagements der deutschen und schweizerischen Justiz dürfte bis dahin noch einiges an Zeit ins Land gehen.:rolleyes:

Irgendwann wird die Seite mal vom Netz genommen, wenn die Masche ausgelutscht ist. Ein paar Wochen steht dann das nächste Abzockprojekt bereit.

ghost0815
02.04.2009, 20:13
Angesichts des Engagements der deutschen und schweizerischen Justiz dürfte bis dahin noch einiges an Zeit ins Land gehen.:rolleyes:
Aber so wissen wir wenigstens wie die Verjährungsfrist entstanden ist.
Irgendwer hat mal Strafantrag gestellt und die Zeit gemessen bis es bearbeitet wurde :lil:

Irgendwann wird die Seite mal vom Netz genommen, wenn die Masche ausgelutscht ist. Ein paar Wochen steht dann das nächste Abzockprojekt bereit.

Das dürfte jetzt schon ausgearbeitet sein und entsprechende Domains wurden bereits registriert... Pro Forma sollt man schon mal Strafantrag stellen, Begründung folgt binnen der Verjährungsfrist :clown:

Das irgend einer solcher Betreiber mal strafrechtlich belangt wird würde vorraussetzen dass sich ein Bleistiftjunkie die Arbeit macht und das StGB entsprechend modifiziert.
Ich glaube ich schreibe mal eine Beschwerde an unsere aller Kanzlerin, so als letzte Verzweifelungstat.

Ralgert
03.04.2009, 01:17
Ja, sie wird dann die Lynchjustiz in Deutschland wieder Salonfaehig machen: Abwrackpraemie fuer Abzocker :clown:

ghost0815
03.04.2009, 01:36
Wenn das die Bundeseinheitliche Abwrackprämie für Abzocker wird, kommt dann daher die Bezeichnung BAFA?
Mir ist aufgefallen die Bank noch gar nicht informiert zu haben....
Alles muss man sich aufschreiben...

ente41
03.04.2009, 14:36
leute

ich bin auch einer der idioten die sich angemeldet hat auf der Seite.

Ich habe erst nachdem ich die Mail gekriegt habe, das mit den 59 euro gesehen *shit*. habe denen dann eine Mail geschrieben das ich von dem "vertrag" zurueck trete, da ich mich noch in dieser 14 Tage Frist befinde!
Doch ich habe gelesen, dass das andere auch gemacht haben, die aber eine Antwortmail kriegen würden mit "Sie haben unsere ""Dienste"" in Anspruch genommen".....

Ich habe im Prinzip nicht vor das Geld zubezahlen, will nur Ruhe und keinen Streß haben!


Ab jetzt alles ignorieren?

(Es steht zwar schon viele Meinungen in diesem "artikel" aber es würde mich doch beruhigen, bitte - kriege schon fast Alb-Tag-Träume)


vielen dank schonmal

truelife
03.04.2009, 14:43
Dann extra für dich der Link aus Beitrag 7 nochmals: http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke

Erst denken, dann schauen, dann klicken ;-) Trink ne schöne Tasse Tee (bei den Temperaturen in Deutschland meinethalben auch Eistee, den aber bitte im Glas), nimm dir einen Aktenordner und hefte den ganzen Kram ab.

ente41
03.04.2009, 14:48
yo thx

und mit der Sache mit der IP? Ich habe gelsen, dass die teilweise garnicht stimmt (doch das stimmt anscheinend wohl) ... kann da nix kommen? Der Provider darf zwar nix rausgeben, aber wenn die doch Anzeige o.Ä. stellen und der doch was rausgeben sollte??



:confused:

truelife
03.04.2009, 14:51
Was soll denn eine IP beweisen? Das DU am Rechner etwas getan hast?

http://www.antispam-ev.de/wiki/Beweiskraft_eines_IP-Adress-Logs

ente41
03.04.2009, 15:33
"Dies erfolgt durch Strafanzeige gegen Unbekannt mit der IP Nummer xxx, eingewählt über den Provider xxx. Nur so kann herausgefunden werden, von welchem Telefonanschluss aus dieser Dienst erworben wurde."

Zitat der Mail

ghost0815
03.04.2009, 15:43
Pack den Absender schwimmbadspiel.de in den SPAM Filter, lösch erhaltene Mails von denen und schön draus lernen, nicht klicken, nur gucken :clown:

alariel
03.04.2009, 15:46
Wäre meines Wissens nach das erste mal, dass so etwas funktionieren würde. Geschweige denn, überhaupt gemacht ;)

Edit:
Bezogen auf entes Beitrag, latürnich ;)

ghost0815
03.04.2009, 15:57
Wäre meines Wissens nach das erste mal, dass so etwas funktionieren würde. Geschweige denn, überhaupt gemacht ;)

Edit:
Bezogen auf entes Beitrag, latürnich ;)

Wie soll es denn funktionieren?
Selbst wenn es überhaupt dazu kommen würde den Inhaber der IP zu ermitteln, wer hat denn dann vor dem PC gesessen und wer hat diesen bedient und wer....
Davon abgesehen, was will man sich denn erschleichen?

Nee lass gut sein, gibbet so nicht, Deckel drauf.
Oder Schwimmbecken zu, wie man will.

Moriarty08
03.04.2009, 17:12
ich muss den Vorherigen Recht geben...das ist alles nur Stumpfsinn...also keine Angst ;)...ich habe grad meine erste Mahnung vom Schwimmbad bekommen (angemerkt: ich habe kein Mahnschreiben in Briefform, sondern als E-Mail bekommen)...die Sache ist, dass ich sogar schon geblecht habe xD...also Kopf hoch. Die Leute hier haben mir auch schon geholfen ;)
LG
Moriarty

Goofy
03.04.2009, 17:13
Nutzlosanbieter können mit der IP-Adresse nichts anfangen.
Die Logdaten, d.h. welcher Nutzer zum Zeitpunkt x mit der betreffenden IP im Netz war, gibt es von den Providern nur auf richterlichen Beschluss. Und so einen Beschluss gibt es regelmäßig nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten/Kapitalverbrechen.

In den bald 4 Jahren, in denen verschiedene Banden dieses Nutzlos-Kasperletheater schon durchziehen (mit insgesamt Millionen von Betroffenen), haben wir hier und bei computerbetrug.de noch von keinem einzigen Fall gehört, wo ein Nutzlos-Anbieter aufgrund einer Anzeige von einem Provider die Logdaten bekommen hätte.

dr simi
04.04.2009, 00:54
lol ich sag nur ich hab schon die dritte mail von Global Tech Limited bekommen(sucht mal die firma im web)aber die 30 tage sind schon lange nicht vorbei

Text der Rechnungen ist mittlerweile bekannt.

mareike26
04.04.2009, 02:15
Über Beschwerden freut sich die in der "Rechnung" angegebene Bank.

Fidul
04.04.2009, 02:42
^^^

http://www.computerbetrug.de/news/newsdetails/kein-konto-fuer-abzocker-gericht-gibt-sparkasse-recht-090319/
http://www.computerbetrug.de/news/newsdetails/urteil-zu-abofallen-im-internet-bank-darf-konto-sperren-090308/

-> http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofalleHandwerklegen.htm (mit http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/Abofallen%C3%9Cbersicht.htm)

truelife
04.04.2009, 15:43
Am Montag ist eine Woche ohne Reaktion vorbei (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=207326&postcount=22): Ich werde noch mal nachhaken und darauf hinweisen, das durch deren Eingangsbestätigung eine Postitivkenntnis vorliegt: die Mail ist angekommen, sonst hätte ich keine Eingangsbestätigung...

ghost0815
04.04.2009, 21:16
Am Montag ist eine Woche ohne Reaktion vorbei (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=207326&postcount=22): Ich werde noch mal nachhaken und darauf hinweisen, das durch deren Eingangsbestätigung eine Postitivkenntnis vorliegt: die Mail ist angekommen, sonst hätte ich keine Eingangsbestätigung...

Von mir ist heute ein Fax an die Spasskasse raus. Die werden schon reagieren.

Ansen
05.04.2009, 22:12
Obwohl mir die Herren der "Firma" sieben Tage Zahlungszeitraum einräumen, schreiben sie mir nach drei Tagen schon die erste Aufforderung... wie geduldig :rolleyes:
Naja, die erste Rechnung/Mahnung/Erinnerung ist bei mir eingegangen, vernünftigerweise ist sie auch gleich im Spam-Ordner gelandet :D
Zudem liegt "meine" IP etwa 30 km daneben, was mich in diesem Fall nicht beunruhigt. Wenn mir dieser Off-Topic-Abstecher genehmigt sei: Was genau sagt dieses"blabla.t-ipconnect.de" aus? Bei welchem Provider ich angemeldet bin oder wie?
Dann möchte ich mich hier noch herzlich für eure Hilfe bedanken, ohne euch wär ich ja komplett abgedreht ;)

Goofy
05.04.2009, 22:30
Obwohl mir die Herren der "Firma" sieben Tage Zahlungszeitraum einräumen, schreiben sie mir nach drei Tagen schon die erste Aufforderung... wie geduldig :rolleyes:

Du musst schon etwas Verständnis haben. :clown: Die Leasingraten für die Ferraris/Porsches bzw. der Autoverleih für die S-Klasse sowie die Mieten für die Luxusappartements gehen richtig ins Geld. Jeden Monat. Da pressiert´s halt e bissle.



Zudem liegt "meine" IP etwa 30 km daneben, was mich in diesem Fall nicht beunruhigt.

Das ist ganz normal. Es wird beim IP-Locator immer der nächstgelegene Router Deines Providers ermittelt, und der kann mal 30 km entfernt sein.
Außerdem können die Nutzlos-Anbieter mit IP-Adressen sowieso nichts anfangen. Einen richterlichen Beschluß zur Herausgabe der Logdaten vom Provider kriegen die nicht.



Wenn mir dieser Off-Topic-Abstecher genehmigt sei: Was genau sagt dieses"blabla.t-ipconnect.de" aus? Bei welchem Provider ich angemeldet bin oder wie?


blabla.t-ip-connect ist der sogenannte PTR-Record (http://de.wikipedia.org/wiki/PTR_Resource_Record) zu Deiner IP-Adresse.
Da steht sozusagen Dein "Hostname" drin, der solange für Deinen Anschluß+PC gilt, wie Du mit dem Internet verbunden bist.

Anhand der IP-Adresse (http://www.antispam-ev.de/wiki/IP-Adresse) kann jeder Webmaster, dessen Seite Du aufrufst, feststellen, über welchen Provider Du im Netz bist, und Deinen ungefähren Standort (auf ca. 30-50 km). Aber mehr auch nicht, weil die IPs sich bei fast allen Providern mit jeder Neueinwahl ändern (sog. "dynamische IPs" bei Einwahlzugängen).

bbe
06.04.2009, 09:14
Es gibt im übrigen was die Abofallen angeht ein neues Urteil. Diesmal das AG Gummersbach vom 30.3.2009 (Az: 10 C 221/08):

http://openjur.de/u/30739-10_c_221-08.html

Das Ergebnis ist nicht weiter überraschend: Preisangaben in AGB verstoßen nach § 307 Abs. 1 BGB gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), da dem Verbraucher nicht zugemutet werden kann auf eine Schnitzeljagd nach dem Preis gehen zu müssen.

Goofy
06.04.2009, 18:05
Die Argumentation mit § 307 Abs. 1 BGB ist neu, ansonsten kennt man nämlich von anderen Urteilen die Begründung anhand § 305 d BGB (überraschende Klausel).
Aber ansonsten stößt das Urteil ins gleiche Horn wie die bereits bekannten 4 anderen Urteile.

Arthur
06.04.2009, 18:14
Leider gibt es bisher keine Hinweise um welche Seite es sich handeln könnte.
Auch in der Rechtsprechungsdatenbank
NRW-Justizportal: Justiz-Online - die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet (http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php)
steht nicht mehr drin als im obigen Link
Amtsgericht Gummersbach, 10 C 221/08 (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/ag_gummersbach/j2009/10_C_221_08urteil20090330.html)
Aus der Urteilsbegründung läßt sich herauslesen, dass es sich um eine vergleichsweise
schlicht gestrickte Nutzlosseite handelt.

Es kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden, versteckten Hinweisen auf eine Vergütungspflicht nachzugehen und erst nach Anklicken mehrerer Internetseiten das zu zahlende Entgelt, das immerhin einen Hauptbestandteil des Dienstvertrags darstellt, zu ermitteln. Die zu zahlende Vergütung muss vielmehr bereits bei Beginn des Registrierungsvorgangs klar und eindeutig erkennbar sein.
Die Roßtäuschertricks der Nutzlosgeneration 2.0 mit Mehrfachseiten und Seiteneinstieg
sind hier wohl noch nicht eingesetzt worden.

Interessant wäre es auch die Vorgeschichte zu erfahren, warum es überhaupt zu einer Klage kam.

ente41
11.04.2009, 21:08
zweite Mahnung is gekommen


Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Die uns dadurch entstehenden Anwalts, Inkasso - sowie Gerichtskosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Mittwoch
11.04.2009, 21:49
Jupp, die Mahnungen werden im Ton sicherlich noch rabiater. Die Profis hier sprechen vom Kalletaler Dreieck (http://www.antispam-ev.de/wiki/Triangelus_kalletalus).

Sei beruhigt, ist alles nur heiße Luft, um uniformierte Zeitgenossen zur Zahlung zu bewegen. Ernst wird es erst, wenn Du einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Fazit: Abwarten und Tee trinken.

Schönen Gruß
Mittwoch

Arthur
11.04.2009, 22:03
Ernst wird es erst, wenn Du einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Ernst wird es selbst dann noch lange nicht. Lediglich die Frist von 14 Tagen für die Rücksendung des Widerspruchs, der aus einem Kreuzchen an der richtigen Stelle bsteht, darf nicht versäumt werden.

Ein MahnbescheID: [ID filtered]
http://www.antispam-ev.de/wiki/Mahnbescheid

Danach entscheidet es sich erst, ob es wirlich ernst würde, falls geklagt würde, was allerdings
so wahrscheinlich wie der Jackpot ist, wobei in den fünf verbürgten Urteilen in knapp vier Jahren die Nutzlosanbieter allesamt die A-Karte gezogen haben.

Mittwoch
11.04.2009, 22:07
Ernst wird es selbst dann noch lange nicht. Lediglich die Frist von 14 Tagen für die Rücksendung des Widerspruchs, der aus einem Kreuzchen an der richtigen Stelle bsteht, darf nicht versäumt werden.

Mit "ernst" meinte ich auch mehr, dass man bis dahin getrost alles ignorieren kann bzw. alle Mahnschreiben nicht ernst nehmen muss. Aber danke für die Ergänzung.

Schönen Gruß
Mittwoch

Ralgert
12.04.2009, 03:21
Sei beruhigt, ist alles nur heiße Luft, um uniformierte Zeitgenossen zur Zahlung zu bewegen.
Warum sollte es nur auf gleichfoermig gekleidete Leute zutreffen? :clown:

SpamRam
12.04.2009, 09:24
"n"

Hier ist das fehlende n! :D

Ansen
12.04.2009, 23:25
Endlich (!) ist die erste Mahnung bei mir eingegangen, die ich sehr ernst nehmen werde :D
Sehr interessant finde ich es, dass immer wieder betont wird, dass man an DIESEM Datum um DIESE Uhrzeit WIRKLICH die AGB akzeptiert hat, dazu noch die Drohungen mit Strafanzeige, etc.
Ist es normal, wenn man einen gewissen Hass auf diese Leute verspürt? Würde ja gerne mal eine Mail von einem verärgerten Kunden (so heiße ich ja angeblich auch) hinschreiben :rolleyes:
Obwohl das ja wohl eine gegenteilige bzw. gar keine Wirkung hätte...

Chactory
13.04.2009, 17:29
Die Perfidie liegt darin, daß man nie weiß, wann diese Popanze mal etwas schreiben oder machen, was man ernstnehmen muß. :mad: Trotz aller Bemühungen, sich von diesen *pieeep* nicht die gute Laune nehmen zu lassen, sollte man meiner Meinung nach die Schreiben in einer Giftkiste zur Sicherheit aufheben. In Aktion treten müßte man ja wohl erst, wenn die einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

antispam2006
13.04.2009, 17:43
Die Perfidie liegt darin, daß man nie weiß, wann diese Popanze mal etwas schreiben oder machen, was man ernstnehmen muß. :mad: Trotz aller Bemühungen, sich von diesen *pieeep* nicht die gute Laune nehmen zu lassen, sollte man meiner Meinung nach die Schreiben in einer Giftkiste zur Sicherheit aufheben.

Eher im Spamfilter.


In Aktion treten müßte man ja wohl erst, wenn die einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Das werden die nicht machen, unter anderem, da keine Adresse da ist. Soviel ich weiss gibt man bei der Anmeldung nicht seine Adresse an.


Gibt es eigentlich von dem Abzock-Unternehmen eine Bankverbindung? Dann könnte man vielleicht deren Hausbank einen kleinen Hinweis auf ihren Kunden geben. Manche Banken lieben diese Kunden nicht und löschen deren Konten.

Gibt es: (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=207320&postcount=20)


Inhaber: Tech Global Limited
Konto: 3502030390
BLZ: 16050000
Institut: MB Sparkasse
Verwendungszweck:

Homepage Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (http://www.mbs-potsdam.de/anzeigen.php?tpl=module/static/impressum/impressum.html&cat=p&IFLBSERVERID=IF@@063@@IF)

Gruß Antispam2006

P.S. Truelife hat auch schon mal bei der MBS angeklopft (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=207326&postcount=22)

P.P.S. Pyjamagirls hatte auch bei der MBS ein Konto genutzt - ähnliche Kontonummer (http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20081105082048AAd3yEu)

Chactory
13.04.2009, 18:15
Interessant!

Arthur
13.04.2009, 18:36
In Aktion treten müßte man ja wohl erst, wenn die einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]
Nö, wenn man mit einem Kreuz und Rücksendung widerspricht, passiert erstmal gar nichts
Sowenig wie der MahnbescheID: [ID filtered]
Form geprüft. Er wird zur Kenntnis genommen: Punkt.
Dann kann der Mahnbescheidsantragsteller sich überlegen, was er tut. Entweder prozessieren,
was ziemlich aussichtslos für Nutzlosbetreiber ist oder eben nichts. Dann sind die 23¤ vom Nutzlosbetreiber
in den Sand gesetzt. Aus diesem Grund sind Mahnbescheide in der Nutzlosbranche extrem selten.

Chactory
13.04.2009, 18:48
Ja, full ack.


Nö, wenn man mit einem Kreuz und Rücksendung widerspricht, passiert erstmal gar nichts Verstehe ich Dich richtig? Ich würde keinen Widerspruch abgeben, weil die Nutzlosanbieter dann nur meine Adresse erhalten.

Arthur
13.04.2009, 18:53
Es ist nicht empfehlenswert Nutzlosanbietern mehr persönliche Informationen/Daten zu liefern,
als sie bereits besitzen. Auf sinnlosen Mahnmüll zu reagieren, resultiert in weiterem sinnlosen Mahnmüll

Chactory
13.04.2009, 19:12
Auf sinnlosen Mahnmüll zu reagieren, resultiert in weiterem sinnlosen MahnmüllJa, genau. :D

Solli
13.04.2009, 19:20
Verstehe ich Dich richtig? Ich würde keinen Widerspruch abgeben, weil die Nutzlosanbieter dann nur meine Adresse erhalten.

Verwechselt jetzt mal bitte nicht den Widerspruch gegen die Mahnungen vom Nutzlosanbieter selbst mit dem Widerspruch gegen den (hypothetischen) MahnbescheID: [ID filtered]

Die ganzen Mahnungen würde ich auch ignorieren. Es sei denn man will unbedingt noch mehr Nutzlospost von denen (oder anderen) bekommen.

paddi629
13.04.2009, 20:54
Hey

Ich habe das Problem dass ich auch in die Falle getappt bin, leider hab ich prompt auf die Rechnung geantwortet (bevor ich irgendwas in einem Forum las):


Ich wollte sie davon in Kenntnis setzen, dass dieser Vertrag ungültig ist, da mein Sohn Patrick (xxxxx) minderjährig ist, und ich seine Mutter (Vor- und Nachname) diesem Vertrag nicht zustimme und somit der Vertrag undgültig ist. Da §106 BGB besagt das der gestzliche Vertreter innerhalb 2 wochen zustimmen muss, und ich dies hiermit nicht mache, kann ich zurrücktreten.

So, jz hätten sie den den Nachnamen meiner Mutter, und die IP, aber noch keine Anschrift, denkst du, sie machen sich die mühe und wollen die Anschrift erlangen und müllen nun mein Briefkasten zu?
Soll ich den bezahlen -> habe noch 4 Tage Zeit, oder einfach warten was passiert?

Danke für jede Antwort

schara56
13.04.2009, 21:04
...] Soll ich den bezahlen -> habe noch 4 Tage Zeit, oder einfach warten was passiert? [...Weder noch - zuerst sollst Du mal lesen (http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke)!

Wowoka
13.04.2009, 21:45
Soll ich den bezahlen -> habe noch 4 Tage Zeit, oder einfach warten was passiert?
Die Antworten findest Du schon alle in diesem Thread.
Seht gut gefällt mir dabei das Posting von Goofy (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=207604&postcount=36)

ente41
13.04.2009, 22:25
in der nächsten Mail wird stehen, das sie nicht von dem vertrag zurücktreten koennen....

Solli
13.04.2009, 23:47
Ich wollte sie davon in Kenntnis setzen, dass dieser Vertrag ungültig ist, da mein Sohn Patrick (xxxxx) minderjährig ist, und ich seine Mutter (Vor- und Nachname) diesem Vertrag nicht zustimme und somit der Vertrag undgültig ist.

Du hast also im Namen deiner Mutter geantwortet?
OK, in dem Fall war's wahrscheinlich realtiv egal. Die vom Schwimmbadspiel können nicht einfach mal so anhand der IP und dem Nachnamen irgendwelche Hausanschriften herausfinden, auch wenn sie das vielleicht behaupten.

Aber mal so nen Tipp für die Zukunft: So was kann ganz schön nach hinten losgehen. Wenn du schon deine Mutter ins Boot holen willst dann sag ihr BescheID: [ID filtered]

kalau
14.04.2009, 17:21
Das spannende ist, dass es die Jungs diesmal richtig eilig haben um ans große Geld zu kommen.
Andere Abzocker lassen sich ein paar Wochen Zeit mit ihren Mahnungen.
Die Schwimmbad-Abzocker schicken sogar schon innerhalb der Zahlungsfrist ihre Erinnerungsschreiben... Hat man etwa Angst, dass der Laden/das Konto dichtgemacht wird, noch bevor genügend Talerchen auf dem Konto landen? :D


Rechnung vom : 11.04.2009:
Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59,- Euro
(inklusive 19 % MwSt.) innerhalb von 7 Tagen [...]
nach Adam Riese macht 11.04. + 7 Tage = 18.04. Jetzt schreiben die mir doch glatt schon 3 Tage später...


Datum : 14.04.2009:
Rechnung vom : 11.04.2009

Zahlungserinnerung für 30-Tage-Zugang Schwimmbadspiel.de
[...]
sicherlich ist Ihnen nur entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen.
Leider konnten wir bisher noch keinen Zahlungseingang von Ihnen feststellen.
Immer diese unvornehme Hast... :p
Ich hasse es, wenn man mich so drängelt...

Die sollten sich mal ein Beispiel an der "Deutschen Inkassostelle" und "Lebenscheck" nehmen! Die drängeln nicht so:


Wir fordern Sie auf, uns Ihre aktuelle Anschrift vollständig mitzuteilen. Sofern dies nicht innerhalb von 5 Tagen geschieht, werden wir eine Anfrage [...] zu der bei Vertragsschluss angegebenen Email-Adresse [...] veranlassen.
[...]Damit sind sowohl Ihr Internetportal als auch Ihr Internetanbieter zur Angabe der Anschrift bzw. der gespeicherten IP-Adresse verpflichtet. In Kürze ist daher Ihre Identität und Adresse ermittelt! [...]
Auf dieses "in Kürze" warte ich nun schon seit Dezember 2007... :D:D:D

Soviel zum Thema: Wir haben Ihre IP, wir wissen wo Sie wohnen... :sick:

ente41
14.04.2009, 18:05
du ignorierst alles?

carsten.gentsch
14.04.2009, 18:44
Hallo
@ente41
Klar doch alles Ignorieren und vor allem hier in der http://www.antispam-ev.de/wiki/Portal lesen das hilft , spart Zeit, Nerven und dein Geld!
Du solltest als Leser dieses Forum doch schon einiges dazu gelesen und gelernt haben? Falls nicht bitte Fragen wir helfen gern aus.
Bei diesen Läden handelt es sich um Abzocker und Anbieter aus der "Nutzlosbranche"!(Name selbst erklärend oder hier schauen Googel hilft : http://www.google.de/search?q=Nutzlosbranche&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a)
Da muss mann das ignorieren sonst wird man die nie los und mann hilft aktiv das solche Geschäftsmodelle eben nicht zu Geld sondern zu Ärger mit Gerichten und Polizei führen.
Den die Öffentlichkeit, Gerichte oder garn Prozesse scheuen diese so "seriösen" Anbieter eben!
Und das sicherlich nicht weil Sie keine Zeit dafür haben ;) sondern weil es da kein Geld sondern Ärger gibt für die Herren da!
Ich empfehle Dir und allen anderen Betroffenen, deinen Bekannten, Freunden etc. nachdrücklich das lesen im Forum und der Vereis Wiki denn dafür ist diese da. Das darfst Du gern weiter sagen ich mach es auch so ;)
Unsere Mitglieder und die Mods stehen Dir bei Fragen dazu sicherlich gern zu Verfügung.

Lektüre dazu : Abo Abzocke http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke#Bekannte_Abzock-Maschen:
Lektüre dazu: unberechtigte Forderungen http://www.antispam-ev.de/wiki/Unrechtm%C3%A4%C3%9Fige_Forderungen

und andere auch in diesem Sinne....
gruß Carsten

kalau
14.04.2009, 20:00
du ignorierst alles?
natürlich, seit Jahren schon mehrfach bei allen (un)möglichen Anbietern, was sonst... ;)

Offensichtlich ist es bei denen so, dass die "letzte Zahlungsaufforderung" wörtlich zu nehmen ist... danach kommt dann meistens keine allerletzte oder sonstwas...

War bei Nachbarschaft24, Lebenscheck, Deine-Nachbarn, Umfragenscout, uswuswusw jedenfalls so...

Das Lustigste ist der Umfragenscout...
Anmeldung: 01.11.2007
Rechnung : 2 Wochen später
Erinnerung: 4 Wochen später
Mahnung: 3 Wochen später

danach dann Ruhe bis Ende November 2008. Hier kam dann:
:fun:
eine eMail mit Rechnung für das NEUE Jahr!!!

Gratulation ? Ihre Mitgliedschaft bei UMFRAGENSCOUT geht nun in die zweite Runde.Und: Kein Wort von der alten noch offenen Rechnung aus dem Vorjahr!!!
Wie blöd sind die denn? :knife:

Arthur
15.04.2009, 09:21
Wie blöd sind die denn? :knife:

Mailrobots besitzen keine Intelligenz.

knoerfli
15.04.2009, 11:49
Mailrobots besitzen keine Intelligenz.

ebenso wie die hinter solchen Seiten sitzende Leute :-)

jens69
15.04.2009, 21:49
eine eMail mit Rechnung für das NEUE Jahr!!!


Sicher wird es genug Leute geben, die daraufhin bezahlen, weil sie denken etwas vergessen zu haben oder im Vorjahr auch schon bezahlt haben oder sonstwas. Ein MahnbescheID: [ID filtered]

dr simi
17.04.2009, 01:01
ich habe ne frage... Diese leute haben doch nur ein bankkonto aufgemacht oder?
Was wäre wenn ich einfach behaupten würde ich habe schon diese 89 euro bezahlt?
Könnten sie das nachschauen oder würde das geheim bleiben?
Und ich habe noch ne mail bekommen.
"Ankündigung der Weitergabe in unsere Rechtsabteilung / 30-Tage-Zugang Schwimmbadspiel‏"
Blabla, zahlen sie jetzt noch, blabla, es droht ein besuch eines gerichtsvollziehers.
Dazu steht noch "wir weisen auch auf die Möglichkeit der Verschlechterung Ihrer Bonität hin".
ähmm was ist das?

deekay
17.04.2009, 03:03
Warum willst du denn unbedingt eine Brieffreundschaft mit denen?

Skeeve
17.04.2009, 06:42
Warum willst du denn unbedingt eine Brieffreundschaft mit denen?
Genau! Erstens das und Zweitens: Lies doch mal den ganzen Thread. Es gibt Leute die haben tatsächlich gezahlt und bekommen trotzdem Mahnungen.

ghost0815
17.04.2009, 07:48
Allerdings hat der Abzocker momentan etwas Probleme mit seinen Bankverbindungen.
Die Spaßkasse hat etwas gebraucht zu reagieren, aber wozu gibt es denn ein Telefon...
Nun hat man sich zur Commerzbank gehangelt, allerdings, wer wird es meinen, haben die auch keine Böcke mehr darauf. Mal sehen wo das nächste Konto eröffnet wird und wie lange dieses dann Bestdand hat :clown:
Sollte also jemand eine neue Bankverbindung von dort bekommen, her damit.

blasimuki
17.04.2009, 10:34
Bitte sehr:

Inhaber: Tech Global Limited
Konto: 135068500
BLZ: 16040000
Institut: Commerzbank Potsdam

Medve
18.04.2009, 22:31
Hallo, hatte mich die Tage auch mal zum Spass unter ner Wegwerfaddy bei den Mädels im Schwimmbad angemeldet... Willkommensmail nach 2 Minuten, erste Rechnung über 59 Euro nach nicht ganz 24 Stunden :p
Konto noch bei der Potzdamer Commerzbank.

knoerfli
18.04.2009, 22:51
naja zum Spass anmelden kann auch in die Hose gehen, weil dann ist es ja ein verbindlicher Vertrag. Du wusstest doch das es was kostet.

Ansonsten:


Ebenfalls werden wir die Herausgabe aller nötigen Verbindungsdaten mit Hilfe der Staatsanwaltschaft
anfordern lassen. Dadurch kann nachgewiesen werden, wer wann und wo welche E-mails abgeholt bzw.
bestätigt hat.

Durch eine darauffolgende mögliche Hausdurchsuchung und Beschlagnahme Ihres
Computers kann festgestellt werden, ob Sie sich bei uns angemeldet haben.
Die uns dadurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
kommt dann sowas :-)
dem Schäuble hüpft das Herz.

Wowoka
19.04.2009, 07:57
naja zum Spass anmelden kann auch in die Hose gehen, weil dann ist es ja ein verbindlicher Vertrag. Das ist doch Unsinn.
Ein Vertrag kommt doch nicht deshalb zustande, weil man sich irgendwo zum Spass anmeldet.

Die Drohungen in den Rechnungen und Mahnungen dienen nur der Einschüchterung der vorwiegend minderjährigen Opfer. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des PC? Lächerlich! Die Strategie ist so aufgebaut, dass Minderjährige so viel Angst bekommen und es nicht wagen ihren Eltern zu beichten. Wenn dann auch vor lauter Angst gezahlt wird reicht das schon.
Die Ermittlungsbehörden haben nicht die Aufgabe zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen.

exe
19.04.2009, 09:34
Wer solche Schreiben versendet sollte eine Anzeige wegen Nötigung kassieren.

knoerfli
19.04.2009, 12:22
Das ist doch Unsinn.
Ein Vertrag kommt doch nicht deshalb zustande, weil man sich irgendwo zum Spass anmeldet.


na dann hoffe ich mal nicht, das du jemals einen eigenen Laden hast :-)
Weil dann würde ich immer bei dir zum Spass bestellen, ein 'Vertrag' isses dann ja nicht.

Arthur
19.04.2009, 12:37
Um festzustellen, wie eine derartige Abzocke abläuft, haben sich sogar Verbraucherschützer "im Ernst" angemeldet, ohne je mehr als den üblichen Drohmüll zu bekommen.

Wie sonst sollte man Hilfesuchende beraten können, wenn man es nicht "im Spass" austestet?
Willst du ernsthaft solchen Seiten Seriosität bescheinigen, wenn sich jemand in Kenntnis der Tricks anmeldet?

knoerfli
19.04.2009, 12:42
Ich denke aber, das im Falle einer Verbraucherzentrale das wohl ein wenig anders liegt :-)
Sicherlich wird hier in dem Fall nichts weiter passieren, dennoch ist es Betrug.

knoerfli
19.04.2009, 12:44
Willst du ernsthaft solchen Seiten Seriosität bescheinigen, wenn sich jemand in Kenntnis der Tricks anmeldet?

Was hat die Seriösität damit zu tun.
Natürlich ist die hier genannte Seite alles andere als seriös, ändert aber dennoch an dem Umstand nichts (sich z.B. auf dem gleichen Level zu bewegen)

Arzhklahh_Olgevezh
19.04.2009, 13:54
Was hat die Seriösität damit zu tun.
Natürlich ist die hier genannte Seite alles andere als seriös, ändert aber dennoch an dem Umstand nichts (sich z.B. auf dem gleichen Level zu bewegen)

Das ist doch Humbug. Natürlich müssen Verbraucherschützer den Anmeldevorgang dokumentieren um die Unrechtmäßigkeit des Angebots zu testen und zu bewerten.

Medve
19.04.2009, 14:06
@ knoerfli

Es ist mir vollkommen bewusst, dass es eine heikle Angelegenheit ist, sowas "zum Spass" zu machen. Natürlich mache ich dass nicht bei seriösen Anbietern oder Dienstleistern. Nur eben bei solchen Seiten, die eindeutig dafür bekannt sind, dass sie nur zur Abzocke existieren.
Ich muss sogar zeitweise bei meinen Virenscanner das Webmodul abschalten, da es diese Seiten sonst sperrt.

Ansonsten die üblichen Sicherheitsvorkehrungen, die jeder andere "zum Spass" Anmelder auch beherzigen sollte:

Nur über eine Emailaddy anmelden, die man eigens mit völlig erfundenen Daten bez. Wohnort, Name und pers. Daten irgendwo angelegt hat. Allerdings darauf achten, dass es Diese erfundene Person nicht wirklich gibt.
Bei der Anmeldung auf der Site selbst auch keine "echten" Daten verwenden, aus denen irgendein Bezug hergeleitet werden kann.
Vorsicht bei Handynummern, wie z.B. bei "nimimit.de" verlangt. Diese sind unter Umständen in der Tat nachprüfbar.
Da die "Drohmails" recht derbe ausfallen können, immer kühlen Kopf bewahren und nicht unüberlegt mit Deiner richtigen Email antworten
NIEMALS echte Daten, wie Wohnort, Name, Telenummern, Faxnummern, Kontodaten, angeben!


Na und wer ganz sicher gehen möchte, setzt sich wie ich bei ner juten Tasse Latte Macciato in ein Kaffee mit kostenlosen WLAN Zugang und meldet sich von da aus an ;) Dann können die sich nämlich die IP dahin stecken, wo sie selber mal hinsollten *fg*

Wie Arthur richtig sagt, ist Dies ein legitimes Mittel, um die Unseriösität solcher Seiten zu belegen oder untermauern.

kalau
19.04.2009, 17:02
dem Schäuble hüpft das Herz.
vor allem weil sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt... Oder ist das Schwimmbadspiel etwa ein staatliches Spiel? :lil:

Aber richterlicher Beschluss klingt halt nicht so schlimm wie Staatsanwaltschaft.. Frau Salesch hat halt den Pummel-Bonus, während Bernd Römer eher der Arsch ist... Also darf sich halt in Zukunft der fiese Staatsanwalt um die Herausgabe der Verbindungsadten kümmern...

kalau
19.04.2009, 17:22
Ach ja, update in meinem "Fall".

Heute kam die 1. Mahnung... Sonntags...

Wir erinnern uns: 11.04. bestellt + 7 Tage = 18.04.

Und am 19.04. (sonntags) kommt also die erste Mahnung. Ah ja... Schade dass heute Sonntag ist, sonst würde ich mal unter deren 01805-Abziehnummer anrufen und mich beschweren... ;)

Und obwohl Ostern dazwischen war, und ich doch nur einen Tag zu spät mit dem Bezahlen bin, fordern die die auch noch eine Mahngebühr:

Es wird um Überweisung des noch offenen Betrages in Höhe von 69,- Euro (inklusive 10,- Euro Mahngebühr) innerhalb von 7 Tagen

Bin ja mal gespannt, ob die 2. Mahnung auch wieder vor der 7-Tage-Frist bei mir eintrudelt... :D

Für die Statistik:
Die Bankverbindung ist immer noch bei der Commerzbank Potsdam.

Mittwoch
19.04.2009, 18:02
Na und wer ganz sicher gehen möchte, setzt sich wie ich bei ner juten Tasse Latte Macciato in ein Kaffee mit kostenlosen WLAN Zugang und meldet sich von da aus an ;) Dann können die sich nämlich die IP dahin stecken, wo sie selber mal hinsollten *fg*

Das können sie sowieso, wie ausführlich im Antispam-Wiki dargelegt wird:
Beweiskraft_eines_IP-Adress-Logs

Schönen Gruß
Mittwoch

P.S.: Man kann zwar (un-)seriös sein, das Substantiv heißt allerdings Seriosität (http://de.wiktionary.org/wiki/Seriosität)

Medve
19.04.2009, 23:19
@ Mittwoch

Danke für den Link, habs mir zwar eh schon so gedacht, dass solche Daten bestimmt nicht an jeden HansFranz rausgegeben werden. ;)

Solli
20.04.2009, 00:40
IP-Adresse: Ich würd halt einfach einen Proxy benutzen.
Telefon: Anonyme Handys gibt's auch, zum Beispiel bei eBucht (gebrauchte Handys mit Prepaid-Karte). Allerdings stellt sich dann da die Frage ob nicht eventuell der Vorbesitzer Ärger bekommen könnte.

Aber mal ernsthaft: Ist es denn nicht Betrug, wenn ich die Leistung der Seite in Anspruch nehme und nicht vor habe, dafür zu bezahlen? Auch wenn es sich um ein Abzock-Angebot handelt. Also wenn dann würde ich streng darauf achten, auch wirklich nur die Anmeldung auszufüllen und nicht irgendwelche Bikinivideos anzusehen oder Führerscheintests zu machen.

deekay
20.04.2009, 01:54
Aber mal ernsthaft: Ist es denn nicht Betrug, wenn ich die Leistung der Seite in Anspruch nehme und nicht vor habe, dafür zu bezahlen?

Wenn die ganze Seite und die Firma dahinter Betrug ist (Briefkasten in Mogadischu) ist esfür mich kein Betrug. Ist ähnlich gelagret wie bei den Spielchen mit den Mugus: Man bekommt einerseits Daten über die Abzocker und andererseits hält man sie hin weil sie mit einem Fake im Briefwechsel stehen.

Wir wissen doch wie klagefreudig diese Firmen sind

*Das war meine Meinung - keine Einschätzung der Rechtslage*

Mittwoch
20.04.2009, 09:17
IP-Adresse: Ich würd halt einfach einen Proxy benutzen.

Unnötig, s.o.



Telefon: Anonyme Handys gibt's auch, zum Beispiel bei eBucht (gebrauchte Handys mit Prepaid-Karte). Allerdings stellt sich dann da die Frage ob nicht eventuell der Vorbesitzer Ärger bekommen könnte.

Sofern es ein Handy eines deutschen Prepaid-Anbieters ist, würde ich da vorsichtig sein. Soweit ich weiß, muss man bei allen deutschen Mobilfunkangeboten einen Namen und eine Adresse hinterlegen und einen Vertrag zu unterzeichnen, in dem Leistungen und Preise festgeschrieben werden. Die Übernahme eines Prepaidvertrages erfordert es also, die eigene Adresse dem Provider mitzuteilen. Versäumt man dies, kann es unter Umständen teuer werden. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Versäumnis der Adressmitteilung unter Umständen sogar zu einem Betrugsverfahren führen könnte - je nachdem, was man mit dem "anonymen" Handy anstellt. Und selbst bei eBucht hinterlässt man Spuren.

Dessen ungeachtet fände ich es moralisch sehr verwerflich, sich mit anderer Leute Handy-Federn zu schmücken.

Nachfrage an die ExpertInnen: Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, nach der die Handyprovider einen Vertrag abschließen müssen? In den Niederlanden kann man z.B: vertragsfreie Prepaidkarten kaufen.

Schönen Gruß
Mittwoch

Marauder
20.04.2009, 19:56
Ich habe auch so eine rechnung bekommen das ist nur eine falle ich hab denen schon eine mail geschrieben das ich mich auf mein wiederspruchsrecht berufe!!! und wenn die nicht aufhören droh ich einfach mit anwalt und gar nix mehr hilft anzeige gegen unbekannt!!!
was auch noch komisch ist auf jeder rechnung was ich hier gelesen habe ist auch jeweils eine andere bank eingetragen!!!


Inhaber: Tech Global Limited
Konto: 135068500
BLZ: 16040000
Institut: Commerzbank Potsdam

Skeeve
20.04.2009, 20:05
Diese Abofallen werden gerade massiv auf Seit wie Lokalisten,Facebook,WKW etc versendet.
Nicht nur das! Da wird auch massig dafür geworben. Ich mußte mich beruflich bei facebook anmelden und habe heute mal ein paar der Werbelinks angeklickt. Gewinnspiele fürs iPhone und fürs MacBook Air (das, laut des Textes unter dem Bild schon 2 meiner Freunde (ich habe gerade mal 5!) gewonnen hätten).

Super simple Spielchen. Riesen Schriften. am Ende soll man seine Mobilfunknummer eingeben. Ganz unten, klein-"gedruckt" auf der seite: "Dies ist ein Abo…" Na dankeschön!

Marauder
20.04.2009, 20:15
na super auch net schlecht ich zahl des auf jedenfall nicht sonst anzeige und anwalt das weis ich ganz genau mei dad steht auch voll hintermir!!!! weil wenn man mit anwalt droht hört man nix mehr von denen!!!

Medve
20.04.2009, 23:01
Nicht nur das! Da wird auch massig dafür geworben. Ich mußte mich beruflich bei facebook anmelden und habe heute mal ein paar der Werbelinks angeklickt. Gewinnspiele fürs iPhone und fürs MacBook Air (das, laut des Textes unter dem Bild schon 2 meiner Freunde (ich habe gerade mal 5!) gewonnen hätten)....

:D Hähä, ja stimmt, bei mir auch ....zwei meiner Freunde haben bereits gewonnen... Nur das ich unter dem Account nur einen Freund habe.

DJANGO
21.04.2009, 08:06
Ob Schwimmbadspiel, ob Hasimaus, ob Jennymaus, ob Mandymaus - alles dieselbe Masche mit denselben Hintermännern (http://forum.boocompany.com/viewforum.php?f=73)! Nur der vorgeschobene Strohmann wird ab und zu ausgewechselt! ;)

Marauder
21.04.2009, 16:32
eines ist klar ich zahl nix sollen die einfach kommen!!! und gut ist!!! dann kommt eben ein "anwalt" ins spiel und wenn es hart auf hart kommt sag ich das nicht nur sondern schalt ich den auch ein

Goofy
21.04.2009, 16:45
...und wenn es hart auf hart kommt...

Darauf kannst Du solange warten, wie es braucht, bis eine Kokospalme, die auf den Klippen von Helgoland angepflanzt wurde, die erste Nuß trägt. :clown:

Marauder
21.04.2009, 16:54
d.h. es kommt nix weiter

Arthur
21.04.2009, 16:59
d.h. es kommt nix weiter
das schon, aber nichts was ernstzunehmen wäre, mehr in der Art :clown:

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=102121#post102121

Goofy
21.04.2009, 17:00
Doch. >>Das hier.<< (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=102121&postcount=413) :clown:

[Edit: Arthur war schneller] :D

Marauder
21.04.2009, 17:19
also nur heiße luft???

Goofy
21.04.2009, 17:42
Du merxt aber auch alles. :p

Medve
22.04.2009, 00:10
Sehr geehrter Herr Goofy,

Ich habe ihnen letztens das Honorar von ¤ 983,77 bezüglich ihrer freundlichen Internetauskunft auf das angegebene Konto überwiesen.

Goofy Service AG
Spasskasse Entenhausen
BLZ 09090909
Konto-Nr. 8912345

Nun ist das Geld aber wieder auf mein Konto zurückgebucht worden mit folgender Begründung:
"Transaktion konnte nicht durchgeführt werden, da Bankverbindungsseil gerissen ist."

Bitte geben Sie mir ihre GEZ-Nummer an, damit ich ihnen den offenen Betrag inclusive der Mahngebühren von 123 ¤ per Televisonbanking überweisen kann.

mit freundlichsten Grüssen nach Entenhausen,
Herr Gustav Gans

*peace*

Goofy
22.04.2009, 00:57
Da bedauerlicheweise die Spasskasse Entenhausen mein Konto in widerrechtlicher und unlauterer Weise gekündigt hat, hat sich die Bankverbindung geändert.

Für die nächsten Wochen ist bis auf weiteres meine neue Bankverbindung:

Duck-Bank
Filiale Entenhausen
Kto.Nr. 142536
BLZ 90102030
IBAN 0987654321012345678909
Goofy Abrechnungs AG

Ich bitte um zeitnahe Überweisung.

cheyennecorp
22.04.2009, 01:31
Kurz mal Back to Topic ihr zwei:

Diese Seite hat weder AGB noch Impresssum noch sonst was...lol, auch so eine art Schwimmbadspiel.

http://mein-nacktes-spiel.net/?id=2508310

EDit: Geht man auf "Meine Webcam Zuhause" kommt man(n) auf eine andere Seite...schlappe 98 Euronen für 30 Tage^^

Hier die Anbieter:
United Payment Limited
Am Buchhorst 34
14478 Potsdam
Germany

Tel: +49 (0)331 - 8171600
Fax: +49 (0)331- 8171602
E-Mail: info [at] jennyshow.de <<Möchte Post
Internet: http://www.jennyshow.de
ImpressumSteuernr.: 048/277/01918
Companies Register: United Kingdom
Sitz der Gesellschaft: B18 6EW Birmingham
Company No. 6689918
Director: Vivian Steiner

Goofy
22.04.2009, 01:53
Dieselbe Handschrift wie bei "Schwimmbadspiel".
Man macht sich beim "nackten Spiel" auch erst gar keine Mühe mehr, überhaupt irgendein Impressum einer Fake-Firma da reinzustellen. :rolleyes:

ghost0815
22.04.2009, 06:27
Immerhin habe ich mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Aktenzeichen :clap2:
Schade ist es dass hier auf den letzten Seiten genau das gepostet wird was zu Anfang schon geschrieben wurde und auch in fast allen Threads steht :shootem:

Auch merkwürdig ist die Trägheit der Commerzbank. Werde dort heute telefonisch nachhelfen das Konto einzufrieren.

Da mir mein neues Intel System gnadenlos den Dienst versagt, also ein Blinker-PC, bin ich weiterhin nur selten da. Ohren steif halten und Goofy Bank plündern, oder *popeln*

jens69
22.04.2009, 08:39
Auch merkwürdig ist die Trägheit der Commerzbank.

Das ist nicht merkwürdig, das ist Normalzustand bei der Coba. Die sind ziemlich hartnäckig merkbefreit.

Medve
26.04.2009, 17:28
mein Punktestand im Schwimmbadspiel:
17 Entchen
69 Euro

Hier mein "Ranking":


Tag 0: Anmeldung
Tag 1: Rechnung "...Gesamtbetrag: 59,- Euro..."
Tag 4: Zahlungserinnerung "...Die Mehrkosten hierfür werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt...."
Tag 8: 1.Mahnung "...69,- Euro (inklusive 10,- Euro Mahngebühr) ..... Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst....."


Na will ich doch hoffen, dass es ordentlich Mehrkosten werden...sonst werde ich ja nie BesterTester :lol?:

Goofy
26.04.2009, 20:35
Ohauerha.
Ein Mahnungszyklus von 4 Tagen.
Denen müssen die Leihgebühren für die S-Klasse und die Miete für das Appartement ganz schön unter den Nägeln brennen. Die haben es wohl ganz schön nötig. :p

Da möchten wir doch mal ganz gerne an unsere Antispam-Formulierungshilfe für Abzockanwälte erinnern. ;)
Formulierungshilfe für Abzockanwälte

Vielleicht lassen sich damit die Zahlungsresultate noch etwas aufpeppen. Der Antispam e.V. hilft, wo er kann. :D

kalau
27.04.2009, 17:28
Na will ich doch hoffen, dass es ordentlich Mehrkosten werden...sonst werde ich ja nie BesterTester :lol?:

Na, dann freu' Dich mal auf die 2. Mahnung...
Hier wird der Ton schon erheblich schärfer.

Und wer mir so unfreundlich schreibt, bekommt erst recht keine Antwort... :p


2. M a h n u n g für 30 -Tage-Zugang Schwimmbadspiel

Sehr geehrter Kunde,

trotz unserer letzten Mahnung haben Sie die überfällige Rechnung nicht beglichen.
Wir fordern Sie letztmalig auf, den Gesamtbetrag sowie Mahngebühren innerhalb
der nächsten 7 Tage auf unser Konto zu überweisen.

Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Die uns dadurch entstehenden Anwalts, Inkasso - sowie Gerichtskosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Ebenfalls werden wir die Herausgabe aller nötigen Verbindungsdaten mit Hilfe der Staatsanwaltschaft anfordern lassen. Dadurch kann nachgewiesen werden, wer wann und wo welche E-mails abgeholt bzw. bestätigt hat.

Durch eine darauffolgende mögliche Hausdurchsuchung und Beschlagnahme Ihres
Computers kann festgestellt werden, ob Sie sich bei uns angemeldet haben.
Die uns dadurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Es wird um Überweisung des noch offenen Betrags in Höhe von 79,- Euro (inklusive 20,- Euro Mahngebühr) innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto gebeten:

[immer noch bei der Commerzbank]

Sofern Sie die offene Forderung schon beglichen haben, und aufgrund der Überweisungsdauer dies sich mit der Mahnung überschnitten hat, so sehen Sie diese E-Mail bitte als Gegenstandslos.

Bei einer Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben müssen wir
von einem Betrugsdelikt ausgehen und behalten uns vor, einen Strafantrag bei der Berliner Staatsanwaltschaft aufzugeben.

Dies erfolgt durch Strafanzeige gegen Unbekannt mit der IP Nummer [xxx], eingewählt über den Provider [xxx]
Nur so kann herausgefunden werden, von welchem Telefonanschluss aus dieser Dienst erworben wurde.

Die Mehrkosten hierfür werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.
[...]

Arthur
27.04.2009, 17:46
Bei einer Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben müssen wir
von einem Betrugsdelikt ausgehen und behalten uns vor, einen Strafantrag bei der Berliner Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Solche Drohungen aus der Tastatur von Nutzlosanbietern, die den Gang zur Sta scheuen
wie der Teufel das Weihwasser. :rolleyes:
Selbst mal angenommen, sie würden sich im Zustand geistiger Umnachtung dorthin begeben,
würden die Sta ihnen was husten, sich vor den Karren ziviler Forderungen spannen zu lassen.

Das Schlimme daran ist, dass unzählige Otto Normalos sich von solchem Schwachsinn einschüchtern lassen.

alariel
27.04.2009, 17:55
Sofern Sie die offene Forderung schon beglichen haben, und aufgrund der Überweisungsdauer dies sich mit der Mahnung überschnitten hat, so sehen Sie diese E-Mail bitte als Gegenstandslos.

:roflpmp: Am liebsten würde man antworten: "Das tue ich so oder so..." :D

Skeeve
27.04.2009, 17:59
Langsam bekomme ich auch Lust...

Goofy
27.04.2009, 18:27
"Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Rechners..."
*prust* :clown:

Ich erinnere mich da an einen noch nicht lange zurückliegenden Fall, wo einem in Fulda wohnhaften Betreiber einer ebensolchen Abofalle die Wohnung durchsucht und der Rechner beschlagnahmt wurde.
Der Staatsanwalt war auch beim Düsseldorfer Webhoster (das ist der mit der IP+irgendeinezahlzwischennullundhundert) und hat gleich die Abschaltungsverfügung für den Webserver mitgebracht.
Die Ermittlungen dauern immer noch an.

Aber von der Beschlagnahme eines Rechners bei einem Abzockopfer haben wir hier in den ganzen 4 Jahren, seit verschiedene Banden dieses Kasperletheater betreiben, natürlich noch nie was gehört. ;)

Ansen
28.04.2009, 07:22
Eigenartig... ich habe am 10.4. die erste Mahnung bekommen, das ist jetzt 18 Tage her - und ich habe noch immer keine zweite bekommen. Die scheinen schon nach der ersten Mahnung an mir die Lust verloren zu haben :D

kalau
28.04.2009, 23:19
:roflpmp: Am liebsten würde man antworten: "Das tue ich so oder so..." :D
Ooooh jaaaa... Ich schmeiß mich weg... :roflpmp:

Aber ich muss ganz ehrlich zugeben, dass es mich noch bei keinem "bait" so arg in den Fingern gejuckt hat zu antworten wie bei diesem hier...

ente41
30.04.2009, 15:46
Rechnung:
Potsdam, den 30.04.2009

Kostenpflichtige Internetnutzung "www.schwimmbadspiel.de"

Sehr geehrte Damen und Herren ,

vorab wird angezeigt, dass ich die Fa. Tech Global Limited, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin,
anwaltlich vertrete. Ordnungsgemässe anwaltliche Vollmacht wird versichert.
Meine Mandantschaft betreibt die oben benannte Internetadresse, welche nach fachanwaltliches
(Internet-)Gutachten und durch Gutachten Jugendschutzbeauftragten den vorhandenen Rechtsvorschriften
völlig entspricht.
Sie haben - durch nachfolgenden Beleg unter Beweis gestellt - diese kostenpflichtige Dienst genutzt:
Anmeldung/ Registrierung: 23.03.2009 um xx:xx:xx
Ihre E-Mail Adresse mit der Sie sich angemeldet haben: @blabla.de
Ihr E-Mail Provider/Hoster: blabla.de
Ihre Anmeldung erfolgt über die IP Nummer: blabla
Name Ihres Providers: blabla

Die entstandenen Kosten in Höhe von 98,- EUR (incl. 9,- Euro Mahngebühren) – Rechnungsnummer: xxxxxx
vom 24.03.2009 haben Sie fristgemäss bislang noch nicht ausgeglichen.

Ich habe Sie aufzufordern, den Betrag zu 98,- EUR schuldbefreiend innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt
dieser E-Mail auf das nachfolgenden Konto gutzuschreiben:
Empfänger: Rechtsanwalt Frank M*****
Bank: MBS Potsdam
Bankleitzahl: 16050000
Kontonummer: 3505009015
Verwendungszweck: *********

Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Länder der EU.
Empfänger: Rechtsanwalt Frank M******
IBAN: DE44160500003505009015
SWIFT-BIC: WELADED1PMB
Sollte zur vorgegebenen Frist ein Zahlungseingang nicht zu verzeichnen sein, so bin ich ge-
halten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Da es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, die benannte Rechnung auszugleichen als evtl. Kosten
eines gerichtlichen Verfahrens von mdt. weiteren 250,00 Euro in Kauf zu nehmen, wird dringend
zur Zahlung geraten.
Einwand zur Nutzung durch Minderjährige etc. wird nicht anerkannt.
Bei Nichtzahlung bleiben Entscheidungen über evtl. strafrechtliche Massnahmen vorbehalten.
Sollte Ihre Zahlung sich mit diesem Schreiben überschneiden, so ist vorliegendes Schreiben gegenstandlos.


Mit freundlichen Grüßen
Frank M****
Rechtsanwalt
________________________________________________________________________________ _______
In Kooperation mit:

Rechtsanwalt JU Dr. Milan G*** / Bratislava, Slowakische Republik sowie weiter mit
Rechtsanwältin Regina V***, Leipzig-Freistaat Sachsen /Rechtsanwalt Wolfgang ***-Berlin

Wowoka
30.04.2009, 16:37
@ente41

was willst Du uns damit sagen?

Dieser Mahndrohmüll ist schon von Hasimaus (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=20848&highlight=hasimaus) und mandycam.de (http://www.google.de/search?hl=de&q=antiabzockenet+mandycam&meta=) bekannt.

Dotshead
30.04.2009, 17:46
Nee Wowoka, dass ist doch was ganz NEUES ;)

Anbieter ist jetzt ja nicht mehr die Payball Payment GmbH sondern die Tech Global Ltd. :clown:

Komisch nur das die Payball Payment GmbH und die Tech Global Ltd. den gleichen Anwalt und wortgleiche Schreiben benutzen. :clown:

deekay
30.04.2009, 19:56
Anwälte die derartige Schreiben per E-Mail senden finde ich witzig :-)

Kann man da noch mitspielen? (Scherz)

mareike26
30.04.2009, 20:05
Ja kann man: http://www.kanzlei-thomas-meier.de/internetvertraege/28-polyphem/23-vollstreckung-polyphem.html

In solche Konten kann man nämlich nacherfolgreicher negativer Feststellungsklage wunderbar vollstrecken, sehr zu empfehlen bei Ltd. die irgendwo im Ausland sitzen, aber in Deutschland die Leute belästigen :D

Wer arglosen Bürgern mit Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern und Zwangsvollstreckung droht, muss sich nicht wundern , wenn man es ihm mit gleicher Münze heimzahlt.

Drehen auch Sie den Spieß um und schlagen Sie zurück, wenn unberechtigte Forderungen im Raum stehen!

Natürlich sind diese Ausgaben im Finanzierungskonzept des Betreibers mit eingeplant und natürlich sind sie auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn aber viele Betroffene zurück schlagen, summieren sich auch für die härtesten Rechenkünstler dort oben die Kosten, und den unberechtigten Mahnungen wird vielleicht irgendwann ein Ende gesetzt!

Sowas sollte man aber vorher mit einem VERSIERTEN Anwalt klären.

dr simi
01.05.2009, 01:59
Haha bei mir haben sie wohl allmählich auch das interresse verloren (oder meine Adresse).
Auf jeden fall hab ich seit der mail mit der weitergabe in die rechtsabteilung nichts mehr von denen gehört.=)

Schorchgrinder
01.05.2009, 10:34
Guten Morgen,

Ich glaube mich zu erinnern, das mein Anwalt keine Dokumente uä. per Mail haben wollte. Weil das noch nicht als sicheres Übersendungsmittel oder so gilt, müsste ich mal nachfragen.
Die Anwaltskammer empfiehlt wohl immer noch den Brief/Fax Weg.


Mfg

Schorchgrinder

knoerfli
02.05.2009, 21:44
naja, neue Firma zu vertreten und neues Konto der liebe Anwalt :-)
Fa. Payball Payment GmbH:

Bank: DKB AG
Bankleitzahl: 12030000
Kontonummer: 1002282935

jetzt

Fa. Tech Global Limited:

Bank: MBS Potsdam
Bankleitzahl: 16050000
Kontonummer: 3505009015

Schick schick.

Medve
03.05.2009, 02:10
Bank: MBS Potsdam
Bankleitzahl: 16050000
Kontonummer: 3505009015
.

neue Bankverbindung? Nicht mehr Commerzbank ... Na da ist ja mein schönes Geld falsch gelaufen :eek: Na da werd ich mal schreiben müssen, dass das jute Geld falsch lief und was ich nu machen soll :D

Wowoka
03.05.2009, 13:37
naja, neue Firma zu vertreten und neues Konto der liebe Anwalt :-)

Offen bleibt die Frage, ob es sich um das Konto des Anwalts handelt.
Anscheinend kommt die email nicht vom Anwalt.
Google weiss mehr über die falsche Anwaltsmail (http://www.google.de/search?q=falsche+anwaltsmail&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a).

Arthur
03.05.2009, 13:44
Über den Anwalt weiß Google (http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Frank+Michalak%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=) auch viel zu berichten.
Insbesondere der dritte Treffer ist sehr aufschlußreich

kalau
03.05.2009, 21:07
Anscheinend sind die Jungs wegen des großen Erfolges wieder davon abgekommen den Vorgang sofort ihrem Anwalt zu übergeben sondern versuchen es freundlicherweise letztmals, und sogar halbwegs höflich, dafür aber mit wieder um weitere 10 Euro höheren Gebühren...

Folgendes ist gerade aufgeschlagen (Konto ist immer noch bei der Commerzbank):


Ankündigung der Weitergabe in unsere Rechtsabteilung

Sehr geehrter Kunde!

sie haben sich [datum] um [uhrzeit] Uhr nachweislich unter Angabe Ihrer Email-Adresse und IP-Adresse auf der Internetseite Schwimmbadspiel.de angemeldet und den Bestellvorgang unserer Dienstleistung vollzogen.

Weder unsere Rechnung, noch unsere bisherigen Zahlungserinnerungen fanden bei Ihnen Beachtung. Überweisen Sie jetzt unverzüglich den Betrag von 89,- Euro !
Sie haben einen rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen bzw. eine Dienstleistung gemäss dem BGB beansprucht.
Sollte der Vertrag von Ihnen nicht erfüllt werden, so werden Ihnen weitere Kosten für das Mahnwesen, Verzugszinsen, Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren entstehen. Wir wollen dies vermeiden!

Nach geltendem Recht sind wir befugt, die anfallenden Kosten geltend zu machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten (Mahnkosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) gehen zu Ihren Lasten.

Zahlen Sie bitte unverzüglich den fälligen Gesamtbetrag von 89,- EURO !

Falls Sie nicht zahlen, werden wir als nächsten Schritt unsere Forderung unserem RECHTSANWALT übergeben. Der Anwalt wird einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]
Hierdurch kommen zusätzliche hohe Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zu. Außerdem droht der Besuch des Gerichtsvollziehers.


Nach geltendem Recht könnten wir die offene Forderung bereits jetzt bei Gericht anmelden.
Wir geben Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, diese Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Zahlen Sie bitte unverzüglich den fälligen Gesamtbetrag von 89,- EURO
(inkl. 30,- Euro Mahngebühr) an:


Bankverbindung:

Inhaber: Tech Global Limited
Konto: 135068500
BLZ: 16040000
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: [blafasel]



Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

Inhaber: Tech Global Limited
IBAN: DE62 1604 0000 0135 0685 00
BIC-/SWIFT-Code: COBADEFF160
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: [blafasel]


Sofern Sie die offene Forderung schon beglichen haben, und aufgrund der Überweisungsdauer dies sich mit der Mahnung überschnitten hat, so sehen Sie diese E-Mail bitte als Gegenstandslos.

Bitte nehmen Sie diese Ankündigung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor weiteren Unannehmlichkeiten bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen werden wir unseren Rechtsanwalt in dieser Sache einschalten. Die Kosten eines daraus folgenden, gerichtlichen Verfahrens haben Sie zu tragen.
Wir weisen auch auf die Möglichkeit der Verschlechterung Ihrer Bonität hin.

Bei einer Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben müssen wir
von einem Betrugsdelikt ausgehen und behalten wir uns vor,
einen Strafantrag bei der Berliner Staatsanwaltschaft aufzugeben.

Dies erfolgt durch Strafanzeige gegen Unbekannt mit der IP Nummer [...], eingewählt über den Provider [...]

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team.

Mit freundlichen Grüßen
Tech Global Ltd.
Einstein Palais
Friedrichstr. 171
10117 Berlin
Germany

Tech Global Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin
E-Mail:info [at] schwimmbadspiel.de
Gerichtsstand: Berlin
Tel: 0180-5998786112
Fax: 0180-5998786514
(14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)


Steuernr.:29/277/01896
Finanzamt Berlin
Handelsregister (HRB): 118377

Arthur
03.05.2009, 21:26
Falls Sie nicht zahlen, werden wir als nächsten Schritt unsere Forderung unserem RECHTSANWALT übergeben.
ist durchaus üblich in der Nutzlosbranche. Leider gibt es einige skrupellose Angehörige der
Anwaltsbranche, die sich als Drohkasper verdingen.

Der Anwalt wird einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]
warten wir seit Jahren drauf.

Hierdurch kommen zusätzliche hohe Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zu.
gehört zur Abteilung Drohkasperletheater.

Außerdem droht der Besuch des Gerichtsvollziehers.
gehört in die Abteilung nicht mehr zu unterbietender Schwachsinn

DJANGO
03.05.2009, 22:03
Das "Schwimmbadspiel" - es ist bekannt im ganzen Land (http://www.google.de/search?hl=de&rlz=1B3GGGL_deDE263DE263&q=%22Falsche+Anwaltsmail+vom+Schwimmbadspiel%22&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de) ;)

kalau
03.05.2009, 23:02
Außerdem droht der Besuch des Gerichtsvollziehers. gehört in die Abteilung nicht mehr zu unterbietender Schwachsinn
...und außerdem wissen wir wo Dein Haus wohnt...

jens69
05.05.2009, 13:18
Sie haben einen rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen bzw. eine Dienstleistung gemäss dem BGB beansprucht.


Was denn nu?! Kaufvertrag oder Dienstleistung?! Weiß der Betreiber das selber nicht?!


Früher gabs auf der Webseite wenigstens auf der Startseite noch den Hinwies auf die Kosten, heute nicht mehr. Der preis steht nur noch in den AGB. Und es gbt einen nneuen Countdown.

kalau
05.05.2009, 14:51
Früher gabs auf der Webseite wenigstens auf der Startseite noch den Hinwies auf die Kosten, heute nicht mehr. Der preis steht nur noch in den AGB.
Nicht ganz...
Den Hinweis auf die Kosten findet man auf der Seite "Registrieren". Dort ändert sich die Grafik im Kopfbereich der Seite. So, dass man der Preisangabepflicht zwar nachkommt, es aber richtig schön unauffällig ist... :mad:


Und es gbt einen nneuen Countdown. Hmm, vielleicht sollte ich ja nochmal mitspielen... :D

jens69
06.05.2009, 13:37
Tatsache... wirklich sehr schön unauffällig, da ist es schon auffälliger, daß die Leiste ganz unten verschwindet mit AGB und Impressum - muß das Impressum nicht immer verfügbar sein?!

kalau
06.05.2009, 14:06
muß das Impressum nicht immer verfügbar sein?!
Könnte man ja fast drüber streiten... Im Telemediengesetz §5 heißt es:

...leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten...für mich heißt unmittelbar erreichbar, dass ich es von jeder Seite aus erreichen kann, und nicht erst eine Seite zurückklicken muss.

Aber ich bin ja auch kein Jurist, vielleicht sehen das die Gerichte wieder mal anders...

Goofy
06.05.2009, 18:37
Unstreitig ist, dass ein Impressum mindestens von der Startseite aus unmittelbar mit einem Klick zu erreichen sein muss. Der Link auf das Impressum muss sofort erkennbar sein und darf nicht z.B. in Kleinstschrift undweiß auf hellblau unten in der Fußzeile stehen, wie man dies z.B. bei Abzockfallen häufig findet.
Im Impressum müssen die Pflichtangaben gem. TMG enthalten sein.

Es gibt aber darüber hinaus die sogenannte Preisangabenverordnung (PAngV) (http://bundesrecht.juris.de/pangv/index.html), dort wird in §1 Abs. 6 geregelt, dass ein Preishinweis "...dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar" zu sein hat.
Dies ist bei Schwimmbadspiel.de schon mal alles nicht der Fall.

Darüber hinaus gibt es die sogenannte "BGB-Informationspflichten-Verordnung" (BGB-InfoV) (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov).

Dort ist geregelt, dass bei Fernabsatzgeschäften der Anbieter dem Kunden schon bei der Erstellung des Angebots folgende Angaben zu machen hat:


seine Identität, ggf. mit Registernummer (sofern ein Eintrag im Handelsregister existiert),
die Identität eines Vertreters des Unternehmens, wenn der Vertrag über diesen Vertreter abgeschlossen wird,
die ladungsfähige Adresse des Unternehmens und andere wichtige Anschriften (also nicht nur eine Postfachanschrift!),
wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung und die Art, wie der Vertrag zustandekommt,
die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine regelmäßige Leistung beinhaltet (z.B. beim Abo),
den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile,
ggf. zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten bzw. sonstige Kosten,
Einzelheiten bzgl. Zahlung und Lieferung,
Angaben über Widerrufs- und Rückgaberechte mit Angabe, wie dieser Widerruf zu erklären ist,
sonstige Kosten, die durch Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen sowie
bei befristeten Angeboten die Gültigkeitsdauer,
evtl. Vorbehalte (z.B. Eigentumsvorbehalt bei Nichtzahlung etc.).

Das Einfügen dieser Informationen in den AGB reicht nicht.
Von allen diesen Angaben sehe ich bei der "Registrieren"-Seite nicht das geringste.
Es ist dort nicht einmal genau definiert, welche Leistungen man angeblich erhalten soll. Der Preis steht lediglich optisch getrennt in der geschwungenen Kopfzeile der "Registrieren"-Webseite. Es ist dort auch nicht beschrieben, wer der Vertragspartner ist.

Der "Kunde" erhält auch keine Möglichkeit, gem. § 312 e BGB etwaige Eingabefehler zu korrigieren.

Kurz gesagt: Es ist dort so gut wie alles rechtswidrig. Ein kostenpflichtiger Dienstvertrag kommt bei einer derart dahingekleckerten "Registrieren"-Seite niemals zustande.

kalau
07.05.2009, 17:09
Ist nicht ganz passend zum Schwimmbadspiel, aber nur ein Beispiel, dass die Abzocker den Gang zum Gericht scheuen, wie der Teufel das Weihwasser, was also somit auf alle Abzocker-Seiten zutrifft. Alle Drohungen und Kostenandrohungen sind heiße Luft, nichts anderes...

Die Freunde von nimimit.de drohen ja im gleichen Stil wie alle Abzocker, egal ob Schwimmbad-Gauner, Warenproben-Betrüger oder sonstwas.

In einem meiner Lieblings-Baits lautete die letzte Rechnung über ¤ 123,80, danach dann die üblichen Drohungen, Rechtsanwalt, Inkassobüro blabla...

Nach 9 Monaten des Hin- und Her habe ich dann ein wenig eingelenkt und eine Mail geschickt in die Reichtung "Ich möchte aus dem Vertrag 'raus". :D
Und: Ich erhielt auch tatsächlich Antwort!
(Diesmal aber nicht vom Absender buchhaltung [at] nimimit.de, sondern direkt von support [at] polyphem.co.uk.)

Jetzt würden die mich für nur ¤ 29,00 "Stornogebühr" aus dem Vertrag lassen... Hmm, wie soll denn da der eingeschaltete Rechtsanwalt auf seine Kosten kommen??? Oder gar das sehr aktive Inkassounternehmen?

Alles nur heisse Luft!

Aber allein die Wortwahl ist ein Genuss, hier wird alles versucht um wenigstens noch ein paar Cent abzuziehen, darum wollte ich euch das nicht vorenthalten... :D


Sehr geehrt [...],

Um uns besser auf unsere zufriedenen und aktiven Nutzer konzentrieren zu können, bieten wir Ihnen daher nun die Möglichkeit, Ihren Vertrag bei uns sofort zu stornieren.

Wir stornieren Ihren Vertrag gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von EUR 29,00 und stellen sämtliche Inkassomassnahmen gegen Sie ein. Ihre kompletten Daten werden gelöscht und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung von uns, dass keine Ansprüche mehr gegen Sie geltend gemacht werden.

Dieses Angebot ist befristet bis zum 30. Mai 2009. Bitte überweisen Sie die Stornogebühr in Höhe von EUR 29,00 auf unser Konto 43004911 bei der SSK Moosburg, BLZ 74351740, Kontoinhaber: Polyphem Media Ltd. Hierbei ist es wichtig, dass Sie Ihre Kundennummer [...] angeben.

Bitte drucken Sie sich diese E-Mail aus, sie stellt ein rechtlich bindendes Angebot unsererseits dar.

Mit freundlichen Grüßen,
POLYPHEM MEDIA LIMITED
Also: lasst euch nicht verrückt machen...

Jetzt hoffe ich nur, dass mir die Schwimmbad-Bubis genausolange Spaß bereiten wie nimimit seit Mai 2008... :wicked:

Medve
07.05.2009, 23:08
..Die Freunde von nimimit.de drohen ja im gleichen Stil wie alle Abzocker, egal ob Schwimmbad-Gauner, Warenproben-Betrüger oder sonstwas....

sehr treffend beschrieben.. Habe heute die gleiche Mail erhalten ..die dolle "Sonderkündigungsmöglichkeit" .Auch direkt vom Support der Polyphem Media Ltd. Allerdings habe ich nicht geschrieben, dass ich aus dem Vertrag will. Hatte einfach alles ignoriert :rolleyes:

Und in Sachen Schwimmbadspiel gibt auch Neues... Die 2. Mahnung ..gleiches Gequacke von wegen Strafantrag .. blabla. Übrigens stimmt, ist noch die Commerzbank.


..Durch eine darauffolgende mögliche Hausdurchsuchung und Beschlagnahme Ihres
Computers kann festgestellt werden, ob Sie sich bei uns angemeldet haben.
Die uns dadurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Na da würde sich der Inhaber vom McDonalds in Düsseldorf aber freuen, wenn da jemand seine Computer beschlagnahmen will :lol?:

Goofy
07.05.2009, 23:38
Auch ein chinesischer Proxy ist immer ein dankbares Opfer für eine Beschlagnahme. :clown:

kalau
08.05.2009, 01:23
Auch ein chinesischer Proxy ist immer ein dankbares Opfer für eine Beschlagnahme. :clown:
Daher waren die Jungs diesmal ein klein wenig cleverer und haben nicht einfach ein stupides $_SERVER['REMOTE_ADDR'] in ihrem Abzockscript.

In allen Mails ist neben der IP auch eine Provider-IP genannt, von der allerdings der erste Block nur aus einem Sternchen besteht:

Kunde:

E-Mail: x [at] x.x
IP: 91.63.212.85
Provider: *.14.211.156

Wowoka
08.05.2009, 01:55
Und in Sachen Schwimmbadspiel gibt auch Neues... Die 2. Mahnung ..gleiches Gequacke von wegen Strafantrag .. blabla.
2. Mahnung?
Noch lustiger wird es bei der angeblichen Anwaltsmail (http://www.google.de/search?hl=de&q=falsche+anwaltsmail&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=), die wieder über die Server der Betreiber verschickt wurde.
Nur mal zur Erheiterung ein paar Passagen:

Meine Mandantschaft betreibt die oben benannte Internetadresse, welche nach fachanwaltliches (Internet-)Gutachten und durch Gutachten Jugendschutzbeauftragten den vorhandenen Rechtsvorschriften völlig entspricht.
fachanwaltliches (Internet-)Gutachten? :clown:

Sollte zur vorgegebenen Frist ein Zahlungseingang nicht zu verzeichnen sein, so bin ich gehalten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Und das wohl auch gegen ausländische Anonymisierungsdienste. :D

Einwand zur Nutzung durch Minderjährige etc. wird nicht anerkannt.
Ist das der Beitrag zum Jugendschutz? :confused:

Der RA erwartet die Zahlung auf dem Konto der MBS Potsdam

kalau
08.05.2009, 12:21
sehr treffend beschrieben.. Habe heute die gleiche Mail erhalten ..die dolle "Sonderkündigungsmöglichkeit" .Auch direkt vom Support der Polyphem Media Ltd. Allerdings habe ich nicht geschrieben, dass ich aus dem Vertrag will. Hatte einfach alles ignoriert :rolleyes:
Hmm, dann versucht einer noch auf die Schnelle abzugreifen, was abzugreifen ist. Nach meinen Beobachtungen ist die Seite seit November 2008 offline...

Noch ein Beispiel, dass die Abzocker versuchen zu verschleiern, was nur geht.
In der robots.txt findet man folgende Zeilen, die die Suchmaschinen daran hindern, die betreffenden (rechtlich relevanten) Seiten auszulesen:

User-agent: *
Disallow: /index.php?seite=impress
Disallow: /index.php?seite=agb


Komisch, gell? :D

mareike26
08.05.2009, 18:52
Nicht komisch, sondern normal. Viele Seiten schließen das Impressum oder AGB schon alleine deshalb von der Indizierung aus, weil die Seitenbetreiber nicht wollen, dass man über Google heruasfindet, welche Seite ihnen noch so gehören. Außerdem ändern sich AGB auch schnell mal. Einmal davon ganz abgesehen geht es Google&Co. einfach nichts an, wem eine Seite gehört. Das ist weder anstößig noch unnormal, mein Mann macht das aus Gründen des Privatsphären-Schutzes genauso.

kalau
08.05.2009, 21:16
Das ist weder anstößig noch unnormal, mein Mann macht das aus Gründen des Privatsphären-Schutzes genauso.
Das mag in diesem Fall gerne zutreffen und es ist ja auch beileibe nichts verwerfliches dabei.

Im Fall der Abgreifer-Seiten ist es meiner Ansicht nach aber eher so, dass das noch aus "alter Tradition" beibehalten wird:
Es gab schon des öfteren Fälle, in denen plötzlich die AGB geändert wurden, um dem ahnungslosen Opfer im Nachhinein Klauseln oder Kosten unterzujubeln, die zum Zeitpunkt des "Vertragsschlusses" noch nicht vorlagen... Alles schon vorgekommen...

kalau
10.05.2009, 18:40
Heieiei, jetzt muss der arme Anwalt sogar sonntags am Muttertag arbeiten...
Und das auch wieder, wie gehabt, nicht mal in der eigenen Kanzlei, sondern wieder über den bekannten Müllserver abgekippt...

Ist schon eine arme Wutz der F....

Hätte er doch besser seine arme, gebeutelte Mutter besucht, anstatt mich darauf hinzuweisen, dass ich mich nicht unbekümmert auf mein jugendliches Alter 'rausreden kann...


R e c h t s a n w a l t F r a n k M i c h a l a k
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
RA F. M. - Fr.-Ebert-Str. 38 - 14469 Potsdam

St-Nr.: 046/249/01032
E-Mail: poor [at] spamvictim.tld
Internet: www.rechtsanwalt-michalak.de
Tel: 0331 - 270 7015
Fax: 0331 - 280 43 84
Bürozeit: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr
Mo-Do 15.00-18.00 Uhr
K u n d e

E-Mail: [...]
IP: [...]
Provider:*.[...]

Potsdam, den 10.05.2009




Kostenpflichtige Internetnutzung "www.schwimmbadspiel.de"


Sehr geehrte Damen und Herren ,


vorab wird angezeigt, dass ich die Fa. Tech Global Limited, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin,
anwaltlich vertrete. Ordnungsgemässe anwaltliche Vollmacht wird versichert.
Meine Mandantschaft betreibt die oben benannte Internetadresse, welche nach fachanwaltliches
(Internet-)Gutachten und durch Gutachten Jugendschutzbeauftragten den vorhandenen Rechtsvorschriften
völlig entspricht.

Sie haben - durch nachfolgenden Beleg unter Beweis gestellt - diese kostenpflichtige Dienst genutzt:

Anmeldung/ Registrierung: [datum] um [zeit]
Ihre E-Mail Adresse mit der Sie sich angemeldet haben: [email]
Ihr E-Mail Provider/Hoster: [vollkommener schwachsinn]
Ihre Anmeldung erfolgt über die IP Nummer: [...]
Name Ihres Providers: *.[...]


Die entstandenen Kosten in Höhe von 98,- EUR (incl. 9,- Euro Mahngebühren) – Rechnungsnummer: [...]
vom [...].2009 haben Sie fristgemäss bislang noch nicht ausgeglichen.


Ich habe Sie aufzufordern, den Betrag zu 98,- EUR schuldbefreiend innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt
dieser E-Mail auf das nachfolgenden Konto gutzuschreiben:

Empfänger: Rechtsanwalt Frank Michalak
Bank: MBS Potsdam
Bankleitzahl: 16050000
Kontonummer: 3505009015
Verwendungszweck: [...]


Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Länder der EU.

Empfänger: Rechtsanwalt F. M.
IBAN: DE44160500003505009015
SWIFT-BIC: WELADED1PMB



Sollte zur vorgegebenen Frist ein Zahlungseingang nicht zu verzeichnen sein, so bin ich ge-
halten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Da es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, die benannte Rechnung auszugleichen als evtl. Kosten
eines gerichtlichen Verfahrens von mdt. weiteren 250,00 Euro in Kauf zu nehmen, wird dringend
zur Zahlung geraten.
Einwand zur Nutzung durch Minderjährige etc. wird nicht anerkannt.


Bei Nichtzahlung bleiben Entscheidungen über evtl. strafrechtliche Massnahmen vorbehalten.
Sollte Ihre Zahlung sich mit diesem Schreiben überschneiden, so ist vorliegendes Schreiben gegenstandlos.




Mit freundlichen Grüßen

F. M.
Rechtsanwalt

________________________________________________________________________________ _______
In Kooperation mit:

Rechtsanwalt JU Dr. M. G. / Bratislava, Slowakische Republik sowie weiter mit
Rechtsanwältin R. V., Leipzig-Freistaat Sachsen /Rechtsanwalt W. L.-B.Schade nur, dass er nicht auch noch mit Moskau-Inkasso kooperiert, dann hätte ich ein echtes Problem... :D

deekay
10.05.2009, 19:37
Ein Anwalt der solche Schreiben mit derart vielen Rechtschreibfehlern per e-mail an einem Sonntag rausschickt ist echt süss ;-)

DJANGO
10.05.2009, 20:40
Schade nur, dass er nicht auch noch mit Moskau-Inkasso kooperiert, dann hätte ich ein echtes Problem... :D
Meines Wissens kooperierte er aber zu DDR-Zeiten (http://www.google.de/search?hl=de&rlz=1B3GGGL_deDE263DE263&q=%22F%C3%BCr+einen+ehemaligen+DDR-Staatsanwalt+sicher+mehr+als+ein+Armutszeugnis%22&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de) mutmaßlich mit anderen Institutionen, die ich hier nicht näher bezeichnen möchte.....;)

kalau
10.05.2009, 21:12
Man sollte aber Nachsicht mit ihm haben. Vermutlich hat er nur versucht, die AGB der Seite zu lesen, und ist dabei ins straucheln geraten...

Nach §6 kommt §14, danach dann §8, §13 fehlt völlig... Klar dass man da vor lauter wild durcheinandergewürfelter §§ durcheinander ist...

Spannend finde ich auch, dass unter §4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden kein Wort darüber verloren wird, dass ich zahlen muss. Die Preisangabe erfolgt erst in §6, aber da sind ja meine Pflichten bereits beendet...Schade, ich kann ja gar nicht zahlen wenn es mir gar nicht obliegt... Tststs...

Dommee
13.05.2009, 14:03
Ich habe mein Rechtsanwalt eingeschalten. Gegen diese Firma sind im moment 32 Strafanzeigen wegen Betruges vorgelegt. Ich habe bis heute keine Nachricht mehr bekommen. ich denke sie ruhen in frieden.

Nach deutschen Recht dürfen die das gar nicht die Daten von den Internet-Anbieter oder Email-Anbieter holen. Also ich lese nur noch den ganzen Müll durch und lache :). Und das ganze hat nur 50 Euro gekostet. (Anwaltskosten)

Das ist reine Abzocke. Mehr nicht.

Arthur
13.05.2009, 14:28
Und das ganze hat nur 50 Euro gekostet. (Anwaltskosten)
Wofür den Anwalt? Viel billiger war das dann auch nicht.
Mehr als dümmliche Emails und Drohmüllbriefe wären nicht gekommen.
Für ersteres gibt es Spamfilter für letzteres grüne bzw blaue Wertstofftonnen

Dommee
13.05.2009, 14:31
Wofür den Anwalt? Viel billiger war das dann auch nicht.
Mehr als dümmliche Emails und Drohmüllbriefe wären nicht gekommen.
Für ersteres gibt es Spamfilter für letzteres grüne bzw blaue Wertstofftonnen

Wieso hätte ich den nicht bazahlen sollen?? Naja aber jetzt ist ja ruhe.

Arthur
13.05.2009, 14:40
Wieso hätte ich den nicht bazahlen sollen??
Ist/war doch deine Entscheidung. Niemand macht dir hier Vorschriften dein Geld nicht zu
verplempern. Wäre allerdings sicher sinnvoller gewesen, sich vorher hier zu informieren.

knoerfli
13.05.2009, 17:32
Das ist reine Abzocke. Mehr nicht.

hm, um das festzustellen bedarf es einen Anwaltes?
ein klein wenig suchen im Internet hätte dir das gleiche zum Vorschein gebracht.

Und Ruhe wirst du bestimmt noch nicht haben, in ein paar Monaten geht das garantiert wieder los, leider.

Ignoriere das ganze, stell deinen Spamfilter richtig ein, dann und nur dann hast du Ruhe.

bernie2
14.05.2009, 07:01
Die MBS Potsdam muss da noch durch:

http://www.computerbetrug.de/news/newsdetails/gericht-kein-konto-fuer-umstrittene-inkasso-anwaeltin-090513/

dr simi
21.05.2009, 22:50
seit der anwalts mail kam nichts mehr zu mir und noch dazu freut es mich das aus diesem thema so viele seiten rausgekommen sind. (sry wenns rechtschreibe fehler hat bei uns regnets abartig viel und das lenkt ab) =)

Medve
22.05.2009, 15:23
Nun hat sich bei mir auch der "seriöse" Rechtsanwalt Herr F. M. per Email gemeldet...


....Da es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, die benannte Rechnung auszugleichen als evtl. Kosten eines gerichtlichen Verfahrens von mdt. weiteren 250,00 Euro in Kauf zu nehmen, wird dringend zur Zahlung geraten.
Einwand zur Nutzung durch Minderjährige etc. wird nicht anerkannt....


es ist durchaus wirtschaftlich sinnvoll... wenn auch in keinem Fall für den geneigten Zahler sondern für den Anbieter der Nutzlosinhalte :D

dr simi
25.05.2009, 21:57
Inzwischen gabs aber nen schönen rummel darum(Schwimmbadspiel).
Mich hat auch sat.1 danach gefragt=)

weazle
25.05.2009, 22:15
Nun hab dich mal nicht so dicke!