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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kundenfang per Zeitungsannonce



Knulli
17.04.2009, 16:32
Hallo Forum,
als leidgeprüfter Single versuche ich auch gelegentlich Kontaktaufnahme per Zeitungsannonce.
Oft steht drin ....blablabla sucht jemand...und ne Handynummer. Wenn man da ne SMS hinschickt ....blabla bla, ich suche auch....bekommt man eine SMS mit dem Hinweis auf nen SMS-Chat für 1.99, Antwort auf z.B. 81234. Selbst wenn man darauf nicht antwortet, bekommt man einige Tage lang noch nervige Nachrichten, von wegen, "warum meldest Du Dich nicht" oder "Ich dachte, Du meinst es ernst" usw.

Frage: Ist das schon sittenwiedrig und Anlaß für eine Anzeige bei der Polizei? Ich meine es ist schon echt nervig, wenn man als Single nur noch auf solchen "Stuß" trifft. Die "verseuchen" ja die ganzen seriösen Angebote!

Oder kann/sollte man die Zeitungen nicht dazu bewegen, etwas mehr auf solche "Abzocker" zu achten?

Knulli

alariel
17.04.2009, 17:23
Frage: Ist das schon sittenwiedrig und Anlaß für eine Anzeige bei der Polizei?
Auf Anhieb fiele mir nicht ein, warum... Nervig sein ist nicht strafbar, sonst wär' ich auch schon diverse male im Knast gelandet ;)
Sicherlich kann man eine Anzeige erstatten - in wie fern jedoch StA bzw. Gericht gewillt sind, hier einen versuchten Betrug zu sehen sei dahingestellt.

Die "verseuchen" ja die ganzen seriösen Angebote!
SMS und "seriöses Angebot" sind inkompatibel. Alles, was mit SMS zu tun hat, ist unseriös. Zumindest ist das meine Meinung, bis mir jemand das Gegenteil beweist.

Oder kann/sollte man die Zeitungen nicht dazu bewegen, etwas mehr auf solche "Abzocker" zu achten?
Ein Versuch kann nicht schaden. Ob es was hilft... wäre nett zu erfahren ;)

Ach ja - Wällkamm tu se Forum :D

P. Bateman
17.04.2009, 17:24
Willkommen im Forum!
Sittenwidrig wäre zum Beispiel ein ausgesprochenes Missverhältnis zwischen der angebotenen Leistung ( hier SMS-Chat ) und der Gegenleistung ( 1,99 €/Antwort ). Ich persönlich kann hier nur aus
( mässig - wir hatten das hier schon mal ;) ) gesundem Verstand urteilen, und wüsste sicherlich Besseres mit dem Geld anzufangen. Auch Du zweifelst anscheinend
( natürlich völlig zu Recht ) an der Seriosität dieser Angebote...
Informationen zur Sittenwidrigkeit finden sich zum Beispiel hier: laesio enormis (http://de.wikipedia.org/wiki/Laesio_enormis). Ebenfalls sittenwidrig wäre wohl das Ausnutzen von "Unerfahrenheit", "Zwangslage" oder einer "Machtstellung" - wie weit diese Punkte allerdings auf den "partnersuchenden Single" zutreffen vermag ich nicht abzuschätzen- und unterscheiden sich auch wohl nach Einzelfällen... :p
Diese Informationen können, dürfen und sollten aber keine fundierte Rechtsberatung ersetzen.

Falls Du Deine Kontaktnummer aus der Lokalpresse beziehst, wäre es doch nur logisch diese einfach direkt anzuschreiben, Deinen Fall zu schildern ( es sollte Dich auch nicht peinlich berühren Deinen Klarnamen dort anzugeben ) und auf die Abzocke hinzuweisen. Nach eigenen Erfahrungen mit der lokalen Presse ist Dir eine Antwort sicher. Diese darfst Du gerne hier mitteilen...
Schweriger würde es, falls die Nummer aus "einschlägigen Magazinen" oder der Zeitung mit den vier Buchstaben entnommen ist. (: "denn die besteht, wer wüsste das nicht, aus Angst, Hass, Ti**en und dem Wetterbericht" von: Die Ärzte )

Bleib also zornig dran, nutze ein billiges Prepaid-Handy für Deine Kontaktanrufe ( Du möchtest sicherlich nicht, dass Deine "echte" Rufnummer an jede beliebige Schmuddelfirma weitergereicht wird ) und ignoriere weiterhin jeden Abzockversuch...

Gruß
P. Bateman

sasman
17.04.2009, 18:11
Ich seh da schon eher ein Problem mit der Zulässigkeit derlei Anzeigen.
Denn offensichtlich wird hier Werbung geschalten, ohne darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um Werbung handelt. Das ist irreführend. Selbst wenn durch einen einmaligen Versand an eine normale Handynummer nicht allzu große Kosten entstehen, ist die Kontaktaufnahme in den allermeisten Fällen wohl nur deshalb entstanden, weil die geneppten nichts von einem später kostenpflichtigen Angebot wussten (im Sinne von 1,99¤).
Grüßle

siebich
17.04.2009, 18:17
Ich wage mal ungesehen zu behaupten dass diese Anzeige in diesem Blättchen auch dort stand wo das horizontale Gewerbe seine Anzeigen aufsetzt - also ist das auch m.E. genau so anzüglich oder nicht anzüglich wie die welche daneben stehen.

jens69
17.04.2009, 19:13
Solche Anzeigen erscheinen auch zwischen "normalen Kontaktanzeigen". Wobei es "normale Kontaktanzeigen" kaum noch gibt. In der Regel befindet sich dahinter jemand, der auf eine kostenpflichtige Webseite oder meist auf einen SMS-Dienst verweist, oftmals sogar ohne die Kosten anzugeben. Das hatte ich vor gut einem Jahr mal ausprobiert: Von 10 Versuchen, endeten 9 mit Antworten zu SMS-Diensten und eine mit Hinweis auf eine 0900-Nummer

Dotshead
17.04.2009, 19:13
Hallo Forum,
als leidgeprüfter Single versuche ich auch gelegentlich Kontaktaufnahme per Zeitungsannonce.
Oft steht drin ....blablabla sucht jemand...und ne Handynummer. Wenn man da ne SMS hinschickt ....blabla bla, ich suche auch....bekommt man eine SMS mit dem Hinweis auf nen SMS-Chat für 1.99, Antwort auf z.B. 81234. Selbst wenn man darauf nicht antwortet, bekommt man einige Tage lang noch nervige Nachrichten, von wegen, "warum meldest Du Dich nicht" oder "Ich dachte, Du meinst es ernst" usw.

Frage: Ist das schon sittenwiedrig und Anlaß für eine Anzeige bei der Polizei? Ich meine es ist schon echt nervig, wenn man als Single nur noch auf solchen "Stuß" trifft. Die "verseuchen" ja die ganzen seriösen Angebote!

Oder kann/sollte man die Zeitungen nicht dazu bewegen, etwas mehr auf solche "Abzocker" zu achten?

Knulli

Ich will das gerade mal zusammenfassen. Also du antwortest auf eine Kontaktanzeige mit einer normalen Mobil-Rufnummer. Preisangaben sind keine vorhanden und für dich ist auch nicht ersichtlich, dass es sich um einen kostenpflichtigen SMS-Chat handelt?

Dann ist es auf alle Fälle SMS-Spam, da aus der Anzeige nicht ersichtlich ist, dass es sich um einen SMS-Chat handelt. In dem Fall würde ich einen Anwalt beauftragen und den SMS-Premiumnummern-Inhaber (also denjenigen der diese 5-stellige Premium angemeldet hat) abmahnen.

Fidul
18.04.2009, 00:33
Ich würde mich bei der BNetzA wegen dieses Minderwertnummernspams beschweren und die Abschaltung der betreffenden Nummern fordern: http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=8414

P. Bateman
18.04.2009, 10:50
Diese Abzockaktion scheint mir irgendwie "3-stufig" aufgebaut zu sein:

1. Die Kontaktaufnahme erfolgt über eine als Kontakt zur Realperson getarnte Lockrufnummer, deren Absicht für den "Notleidenden" auf den ersten Blick nicht zu erkennen sein soll.
Auch wenn für den Laien hier ein Betrug / Betrugsversuch offensichtlich ist: kann sich der Mist evtl. in einer juristischen Grauzone befinden??

2. Ich bin mir nicht sicher, ob der Passus Abo-Abzocke (http://www.antispam-ev.de/wiki/SMS-Abo-Falle) hier greift, da bei der Antwort-SMS auch für den Thread-Eröffner sofort ersichtlich war, dass es ab jetzt nicht um Liebesglück/Seelenheil/Ausgleich des Hormonspiegels geht. Eine Verschleierung der Kosten sehe ich hier nicht.

3. Die nachfolgenden SMS sind IMHO in jedem Fall Spam und sollten natürlich sofort der Bundesnetzagentur gemeldet (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7662.pdf) werden.

Gruß
P. Bateman

Knulli
20.04.2009, 10:11
Hallo und danke für Eure Antworten.

Also es ist eine kleine Anzeige gewesen, die im normalen Bekanntschaften-Teil stand. Es stand auch kein Hinweis drin, daß es sich um einen SMS-Chat handelt. Diese Woche waren auch ähnliche Anzeigen wieder drin. Ich denke, sie mittlerweile zu erkennen, da alle Mobilfunknummern bis auf die 4 letzten Ziffern gleich sind. Hier hat also jemand offensichtlich gleich mehrere Handy-Nummern eingekauft, um damit sowohl Männlein, als auch Weiblein zum Chatten zu "überreden".
Es ist auch tatsächlich so, daß wenn man ausschließlich nicht gewerbsmäßige Anzeigen sucht, kaum noch fündig wird. Aber das gehört woanders hin.
So. ich könnte jetzt die Zeitung anrufen und "petzen". Dann kann ich die Bundesnetzagentur benachrichtigen und per Anwalt den Initiator abmahnen.
Wieviel Aufwand/Erfolg vermutet Ihr hinter den einzelnen Schritten? Ich meine, die Zeitung muß doch schon sehen, wenn ein und die selber Person mehrere Annoncen unter verschiedenen Identitäten schaltet? Oder wird da der "graue Arbeitsmarkt" bemüht?

Mittwoch
20.04.2009, 16:40
So. ich könnte jetzt die Zeitung anrufen und "petzen". Dann kann ich die Bundesnetzagentur benachrichtigen und per Anwalt den Initiator abmahnen.
Wieviel Aufwand/Erfolg vermutet Ihr hinter den einzelnen Schritten?

Das Erste dürfte sich in ein oder zwei Telefonaten erledigen. Ich nehme mal an, dass die sich rausreden, schließlich bringen gewerbliche Kleinanzeigen mehr als private, und es darf angenommen werden, dass die Zeitung weiß, dass sich dahinter ein gewerbliches Angebot verbirgt.. Aber versuche es trotzdem, schaden kann's nicht.

Der "Gang" zur BNetzA ist online machbar, daher ebenfalls kein allzu großer Aufwand.

Mit dem Anwalt müsstest Du erst einen Termin vereinbaren und u.U. vorher mit Deiner Rechtsschutzversicherung klären, ob die das deckt, also nicht eben in 5 Minuten erledigt.

Schönen Gruß
Mittwoch

Diana211
21.04.2009, 12:58
Hier möchte ich gerne auch was dazu schreiben.


Die Zeitungsannocen die geschaltet werden sind Trotz Verbot der Deutschen Netzbetreiber wird immer noch mit Langnummern Beworben.Solltet ihr auf eine ganz normale Handyrufnummer schreiben und was von einer Premium Kurzwahl (5 Stellig) erhalten,sofort der Bundesnetzagentur melden. Hier Verlangt jeder Deutsche Carrier eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 EUR Pro fall. Genau so wie bei Single Seiten ist es auch Verboten worden. Also jeden Fall melden oder gar den Deutschen Netzbetreiber direkt Infomieren. :mad:.Dann ist mal Schluss mit Lustig.



Diana