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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : adRom Media Marketing GmbH



querre
27.04.2009, 11:57
Hallo ich habe am Wochenende ein paar Leuten T5 geschickt und diese haben mir auch prompt geantwortet :


Sehr geehrter Herr xxx,

laut unserer Unterlagen haben Sie an einem Gewinnspiel der adRom Media
Marketing GmbH teilgenommen. In diesem Zusammenhang stimmten Sie dem Versand
von Informationen per E-Mail durch den Veranstalter und dessen Partnern
(u.a. der Unister GmbH) zu.


Folgende Daten wurden unter Ihrer E-Mail Adresse gespeichert:

Name: xxx
Vorname: xxx
Datum: 30.03.2009 xx:xx:xx

Bitte beachten Sie, dass das angegebene Datum nicht das Datum der Teilnahme
am Gewinnspiel, sondern das Eintragungsdatum in die Datenbank ist.


Natürlich habe ich mich niemals an einen Gewinnspiel angemeldet und ich wollte fragen, ob ihr zufällig diese Firma kennt und über die noch ein paar Informationen habt.

P.S. falls ich den Namen der Firma nicht hinschreiben darf, zensiert es bitte, ich bin mir grade nicht sehr sicher ,ob ich das darf :)

truelife
27.04.2009, 12:33
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=211512&highlight=adRom#post211512
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=203718&highlight=adRom#post203718
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=195640&highlight=adRom#post195640
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=187441&highlight=adRom#post187441
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=178080&highlight=adRom#post178080
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=176403&highlight=adRom#post176403
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=164951&highlight=adRom#post164951
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=161180&highlight=adRom#post161180

Bitte nutz die Forensuche!

querre
27.04.2009, 12:40
danke trotzdem ;)

Wuschel_MUC
27.04.2009, 13:43
danke trotzdem ;)
Das weitere Vorgehen ist hoffentlich klar:

an Wettbewerbszentrale verpfeifen
T5F an AdRom
Kopie des Schriftverkehrs an den Datenschutzbeauftragten von NRW.
Adrom ist eine österreichische Firma mit Filiale in Düsseldorf. Laut ihrer Internetseite hat sie sich dem "sauberen E-Mail-Marketing" verschrieben und ist Gründungsmitglied des DDV-Ehrenkodex. Hier wird also wieder mal der Gärtner vom Bock kontrolliert und für einwandfrei befunden.

Bitte berichte ggf. weiter; ich nehme an, dass Adrom erst mal mit einer Story vom toten Hund antworten wird.

Viel Erfolg!
Wuschel

querre
27.04.2009, 14:25
gut danke ich habe ein T5F gleich mal hingeschickt und promt eine Antwort innerhalb von einer halben Stunde bekommen:

Guten Tag,

wir haben Ihre Beschwerde erhalten.

Als Dienstleister im Bereich Direkt-Marketing, führen wir diverse Werbeaktionen für unsere Kunden durch.
Da jedes Unternehmen darauf angewiesen ist, neue Kunden zu werben, stellen verschiedene Dienstleistungsunternehmen Adressen zur Verfügung.

Eine Verarbeitung von Adressen für Werbezwecke ist nach § 28, 29 BDSG zulässig.

Sie haben sich bei folgender Website angemeldet:
acessprotect.com
Anmeldedatum:

23.08.2004 11:42 Uhr

Reservierte Domains:

...

Angegebene Daten:

...

Bei der Aktivierung der entsprechenden Accounts haben Sie den AGB des erwähnten Portals zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten unter anderem auch die Information,dass Ihre Daten an seriöse und branchenverwandte Drittunternehmen zur Speicherung, Nutzung und/oder Verarbeitung weitergereicht werden können.

Wir haben bereits veranlasst, dass Ihre E-Mailadresse, sowie die damit verbundenen, personenbezogenen Informationen für Werbezwecke gesperrt bzw. gelöscht werden.

Sollten Sie generell nicht an Direktwerbesendungen interessiert sein, möchten wir sie darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, sich in die Robinson-Liste eintragen zu lassen.

Soweit dies im Einzelfall möglich ist, werden Personen, die in dieser Liste gespeichert sind, vom Versand von Direktwerbesendungen ausgeschlossen.

Die Unterlagen zum Eintrag in die Robinson Liste erhalten Sie vom:

DDV (Deutscher Direktmarketing Verband)
Robinson-Liste
71252 Ditzingen
Telefon: 07156/95 10 10

P.S. Unter www.direktmarketing-info.de hat der Deutsche Direktmarketing Verband eine neue Website eingerichtet. Dort werden häufige Verbraucherfragen beantwortet und zahlreiche Tipps zum Verbraucherschutz gegeben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
T.M.
Abonnentengewinnung & Datenschutz
adRom Holding AG
Landstrasse 58
FL-9494 Schaan



gut die Site kenne ich, aber ich habe die ganz vergessen und bin dort seit min 2 Jahren nicht mehr eingeloggt, aber ich kann ich beim besten Willen nicht erinnern, dass ich der Wiedergabe zugestimmt habe, weil ich die Haken, dass meine Daten weitergeben werden dürfen, immer rausnehme. Bin jetzt etwas verwirrt. Soll ich sie trotzdem an die Wettbewerbszentrale verpfeifen oder nicht?,
Gruss querre

Gerlach
27.04.2009, 14:53
Das Gute bei der Wettbewerbszentrale ist ja, dass da Anwälte sitzen, die dann prüfen, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt oder nicht. Das halte ich hier aber nicht für sehr vielversprechend.

Der T5F hat dich ja hier eigentlich auch prima weitergebracht. Du weißt wo die Daten herkommen und du kannst zukünftigen Werbezusendungen wirksam einen Riegel vorschieben.

Daher würde ich es in der Situation dabei bewenden lassen, die Sperrung meiner Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu verlangen. Das schließt ja alle Unternehmen mit ein, an welche die Daten geliefert wurden. Kommt dann später mal was, das sich zur gleichen Quelle zurückverfolgen lässt, dann ist es Zeit, einen Fachanwalt zu kontaktieren zwecks Abmahnung/Unterlassung.

Das restliche Gesäusel mit Robinsonliste etc. in deren Schreiben ist natürlich zu ignorieren. Du willst ja gerade die Verbreitung deiner Daten stoppen und diese nicht an einer weiteren Stelle hinterlegen. Ebenso willst du ein für alle mal deinen Widerspruch gegen die Nutzung deiner Daten zum Zwecke der Werbung abgeben. Die Robinsonliste bietet dies nämlich nicht sondern ist Grundlage einer freiwilligen Selbstkontrolle ohne jede Rechtsverbindlichkeit. Der Gipfel ist dann, dass man in die Robinsonliste nur zeitlich befristet aufgenommen wird, man muss also noch selbst dahinter herlaufen, stets in der Liste drin zu bleiben.

Wuschel_MUC
27.04.2009, 15:04
...die Site kenne ich, aber ich habe die ganz vergessen und bin dort seit min 2 Jahren nicht mehr eingeloggt, aber ich kann ich beim besten Willen nicht erinnern, dass ich der Wiedergabe zugestimmt habe, weil ich die Haken, dass meine Daten weitergeben werden dürfen, immer rausnehme...
Deswegen wird dir in solchen Fällen auch ein Zeitpunkt genannt, der schon Jahre zurück liegt. Solltest du dich wieder mal wo einloggen, nimm alle derartigen Häkchen weg, drucke den Screenshot aus und lege ihn so ab, dass du ihn auch in fünf Jahren noch findest.

Dann kannst du die Leutchen wenigstens beim nächsten Mal festnageln. Hier läuft es auf "Aussage gegen unsichere Aussage" hinaus.

Der 23.08.2004 war in den großen Ferien, ein Montag. Warst du zu diesem Zeitpunkt evtl. unter Palmen und fern von jedem Internetzugang? Lasse dir vielleicht noch die Uhrzeit geben. Vielleicht hattest du einen scharfen Arbeitgeber, der Surfen während der Arbeit verbietet? Oder, falls es abends war: hast du am 4. Montag im Monat einen festen Termin?

Egal: ich glaube den Leutchen vorsichtshalber nur die Hälfte. Wenn du sie bei einer Falschaussage festnageln kannst, freut sich die Wettbewerbszentrale.

Wuschel

Mittwoch
27.04.2009, 17:02
gut danke ich habe ein T5F gleich mal hingeschickt und promt eine Antwort innerhalb von einer halben Stunde bekommen:


[...]
Bei der Aktivierung der entsprechenden Accounts haben Sie den AGB des erwähnten Portals zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten unter anderem auch die Information,dass Ihre Daten an seriöse und branchenverwandte Drittunternehmen zur Speicherung, Nutzung und/oder Verarbeitung weitergereicht werden können.
[...]



Mag ja sein, dass das in den AGB drinsteht, wirksam sind solche Klauseln allerdings nicht. Die entsprechenden Urteile hat mareike26 dankenswerterweise hier zusammengestellt. (https://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=200105&postcount=601)

Deren Auslegung des BDSG halte ich auch für sehr zweifelhaft.

Schönen Gruß
Mittwoch

Wuschel_MUC
27.04.2009, 18:03
Ich habe mir gerade die von Adrom genannte Homepage angeschaut. Man kann sich dort für alle möglichen Newsletter anmelden. Die kommen u.U. zweimal pro Woche!

Aber wenn du seit Jahren nicht mehr dort warst, müsstest du doch irgendwann die Newsletter abbestellt haben?! Sonst wüsstest du doch aus dem Handgelenk, dass du von dort regelmäßig Newsletter beziehst?

Das ist nicht die feine englische Art: entweder dir trotz Bestellung nichts mehr schicken oder trotz Abbestellung die Adresse weiterverkaufen!

Lass' die Puppen tanzen - siehe oben!

Wuschel

querre
28.04.2009, 00:07
eben, das ist auch der Punkt, der mich enorm gestört hat . Ich war seit ca 3 Jahre nicht mehr auf accesspoint.com (mal abgesehen von der Tatsache, dass der Herr T.M. die Site, auf der ich angemeldet war falschgeschrieben hat, aber da sgehe ich davon aus, dass das ein Tipfehler war) war. Naja auf jeden fall habe ich dort meinen Account erstmal gelöscht und ich habe das Beschwerdeformular der Wettbewerbszentrale ausgefüllt, mal schauen was dabei herauskommt.

rothad
02.06.2010, 18:59
Ich habe heute einen Brief an die Firma adRom Holding AG nach Lichtenstein geschickt, ebenfalls an die adRom Media Marketing GmbH. Ich habe in dem Brief geschreiben dass:
1. Sie mir die Daten geben die sie über mich haben (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG)
2. Den Verwendungszweck meiner Daten zu geben haben (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Meine Daten zu Sperren mir das an meine Adresse zu bestätigen haben (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, §
43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)
4. Ich unterbiete der Firma adRom Holding AG/ Firma adRom Media Marketing GmbH, zukünftig meine
Daten ohne meine Einwilligung zu speichern (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)
5. Ebenfalls unterbinde ich es meine Daten an Dritte weiter zu geben, und die bereits weitergegeben Daten zu löschen (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

Außerdem setzte ich eine Frist von zwei Wochen.
Das ganze fügte ich noch in Englisch bei und brachte die Briefe zu der Post.
Dann interresierte es mich aber noch wer der Inhaber der Domains ist, da sie E-Mails von den Gewinnspielen z.B. mit @emms.com endeten, und ich fand raus, das der Inhaber die Fa. adRom Holding AG ist. Sogar beim Domain adrom.net, ist Inhaber die adRom Holding...
Also henegen die alle irgendwie zusammen. Und das beste kommt:
Alle Domains sind in Lichtenstein registriert. D.h. das Domain der Firma adRom Media Marketing GmbH, Firmensitz in Österreich, Filiale in Deutschlan, ist ebenfalls in Lichtenstein registriert!

Jetzt habe ich mal ne Mail an die Fernsehsendung ZDF Wiso geschickt, villeicht gibts da ja ne schöne Sendung drüber, wo die untaten solcher "Promotion-Veranstalter" aufgedeckt werden.

lg adrian

truelife
02.06.2010, 19:17
Willkommen im Forum!

Nichts gegen dein Engagement, Adrian, aber die Vorschriften in einem deutschen Gesetz interessiert adRom in Lichtenstein nicht wirklich...

quarks
04.06.2010, 00:29
Hallo,

ich habe mal eine Suchmaschine misbrauch und sogar das Datenschutzgesetzt von Lichtenstein gefunden

http://www.gesetze.li/Seite1.jsp?LGBl=2002055.xml&Searchstring=datenschutz&showLGBl=true


Art. 11
Auskunftsrecht
...

Gruß Michael

PS: Ich hoffe ich verstoße gegen keine Regel wenn ich den Link ohne WHOIS poste.

truelife
04.06.2010, 00:45
Whoisst werden müssen nur Links, die auf Spammerseiten und / oder Webseiten mit gefährlichen Inhalten (z.B. Scripts, Adware, Trojaner) verlinken. Bei letzteren sollte explizit davor gewarnt werden.

Vielen Dank für den Link! Bitte ins Wiki aufnehmen! Das imho wichtige ist markiert...


Art. 11
Auskunftsrecht
1) Jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden. Die Regierung legt mit Verordnung eine Frist fest, innert welcher in der Regel die Auskunft zu erteilen ist.
2) Der Inhaber der Datensammlung muss ihr mitteilen:
a) alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten und deren Herkunft;
b) den Zweck und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen des Bearbeitens sowie die Kategorien der bearbeiteten Personendaten, der an der Sammlung Beteiligten und der Datenempfänger;
c) den logischen Aufbau der automatisierten Bearbeitung der sie betreffenden Daten, im Fall automatisierter Entscheidungen gemäss Art. 6; und
d) je nach Fall die Berichtigung, Vernichtung oder Sperrung von Daten, deren Bearbeitung nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes entspricht, insbesondere wenn diese Daten unvollständig oder unrichtig sind.
3) Daten über die Gesundheit kann der Inhaber der Datensammlung der betroffenen Person durch einen von ihr bezeichneten Arzt mitteilen lassen.
4) Lässt der Inhaber der Datensammlung Personendaten durch einen Dritten bearbeiten, so bleibt er auskunftspflichtig. Der Dritte ist auskunftspflichtig, wenn er den Inhaber nicht bekannt gibt oder dieser keinen Wohnsitz im Inland hat.
5) Die Auskunft ist in der Regel schriftlich, in Form eines Ausdrucks oder einer Fotokopie sowie kostenlos zu erteilen. Die Regierung regelt mit Verordnung die Ausnahmen. Sie kann namentlich eine Kostenbeteiligung vorsehen, wenn die Auskunft einen übermässigen Aufwand erfordert.
6) Niemand kann im Voraus auf das Auskunftsrecht verzichten.

Art. 14
Widerspruchsrecht
1) Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene das Recht, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Interessen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, beim Inhaber der Datensammlung Widerspruch zu erheben.
2) Im Fall eines berechtigten Widerspruchs darf sich die vom Inhaber vorgenommene Bearbeitung nicht mehr auf diese Daten beziehen.
3) Werden Daten für Zwecke der Direktwerbung bearbeitet, ist die betroffene Person vorgängig zu informieren (Art. 5) und auf das ihr zustehende unentgeltliche und sofort wirksame Widerspruchsrecht hinzuweisen.

Art. 39
Unbefugtes Beschaffen von Personendaten
Wer unbefugt besonders schützenswerte Personendaten, die nicht frei zugänglich sind, aus einer Datensammlung beschafft, ist auf Verlangen des Verletzten vom Landgericht wegen Vergehens mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Art. 40
Verletzung der Informations-, Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflicht
1) Private Personen, die ihre Pflichten nach den Art. 5 und 11 bis 13 verletzen, indem sie vorsätzlich eine falsche oder eine unvollständige Auskunft erteilen, werden auf Verlangen des Verletzten vom Landgericht wegen Übertretung mit Busse bis zu 20 000 Franken, im Nichteinbringlichkeitsfalle bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, bestraft
2) Ebenso ist zu bestrafen, wer als private Person vorsätzlich:
a) Datensammlungen nach Art. 15 nicht meldet oder bei der Meldung falsche Angaben macht;51
b) der Datenschutzstelle bei der Abklärung eines Sachverhaltes (Art. 30) falsche Auskünfte erteilt oder die Mitwirkung verweigert;52
c) Daten ohne Genehmigung nach Art. 8 Abs. 3 ins Ausland bekannt gibt.53

rothad
02.08.2010, 18:50
Es kam jetzt übrigens was von adRom zurück, dass meine Daten gelöscht wurden. Es dauerte seit dem 02.06.10 eine weile bis auch nichts mehr kam, aber jetzt ist wirkliche Ruhe im Karton.

Im sauberen E-Mail Marketing scheint sich die Österreichische und Lichtensteinerische Firma scheinbar doch im Wort vergriffen zu haben. Ja, es rufen keine Call-Center mit unterdrückter Nummer an und die Daten werden auf verlangen gelöscht, jedoch ist das Wohnhaus im Lichtensteinerischen Schaan doch für 50 Mitarbeiter zu klein. Auch das Haus in Österreich, Dornbirn/ Vorarlberg.

Als ich bei der adRom Media Marketing GmbH im Office Düsseldorf angerufen habe (Österreichische Nummer ist mir zu teuer), musste ich erst noch zu adRom verbunden werden. Als ich anrief, fragte ich, ob ich hier richtig bei adRom sei, die Frau am anderen Ende sagte nein, aber sie könne mich verbinden. Das kam mir schon komisch vor. Als ich verbunden war, kam ich aber in Österreich raus, das hörte ich am Aktzent. Nun frage ich mich ob es das Office Düsseldorf überhaubt gibt.

Morgen werde ich mal bei dem Chef von der adRom Holding AG und der adRom Media Marketing GmbH (N. R.) anrufen, die Durchwahlnummer steht auf der Homepage von adRom.

Übrigens der Chef (N. R.) der Firma adRom Holding AG und der Firma adRom Media Marketing GmbH wurde 2005 von der Staatsanwaltschaft unter die Lupe genommen, weil er angeblich dubiose Spendenaktionen gemacht hat. Den Artikel der TAZ hier: http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2005/01/11/a0102 (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.taz.de%2F1%2Farchiv%2Farchiv%2F%3Fdig%3D2005 %2F01%2F11%2Fa0102).

Kenner
11.09.2011, 00:30
adRom endlich verurteilt:

07.09.11:

Das Landgericht Berlin untersagte der Direktmarketingfirma adRom Holding AG, die Zustimmung zur Telefonwerbung an die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet zu koppeln. Die Firma hatte den Eindruck erweckt, Verbraucher könnten das ausgelobte Smartphone nur dann gewinnen, wenn sie dem Veranstalter und den Sponsoren des Gewinnspiels Werbeanrufe erlauben. Ihre Teilnahme sollten sie zusammen mit ihrem Einverständnis zur Werbung per Klick auf ein Kästchen bestätigen. Zudem erklärte das Gericht eine Klausel für unwirksam, nach der die Daten der Gewinnspielteilnehmer zu Werbezwecken an beliebige Dritte weitergereicht werden konnten.

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1524/index.html

Die Firmen rund um den Dunstkreis des N. R. (cpx Media, iMagazine AG, Optivel etc), werden aber wohl genau gleich weitermachen!

C-Otto
12.09.2011, 15:03
Hallo zusammen,

ich habe auch einen aktuellen Fall. Laut Antwort von adRom habe ich von meinem Arbeitsplatzrechner in der Uni (feste IP-Adresse) zu einem Zeitpunkt an einem Gewinnspiel teilgenommen, an dem ich im Flugzeug saß. Hinzu kommt, dass die eingetragene Mailadresse zwar mir gehört, ich diese allerdings seit Jahren nicht mehr benutze.

Meine Fragen: Was kann und sollte ich tun? Woher haben die die Zuordnung zwischen IP-Adresse auf der Arbeit und meiner privaten alten Mailadresse? Meine aktuelle Postadresse ist auch im Datensatz vertreten, aber die steht ja eh überall (wobei auch hier die Frage der Zuordnung interessant ist...).

Danke,
Carsten

Solli
12.09.2011, 15:34
Ich kann dir schlecht sagen, was du tun sollst. Ich kann aber beschreiben, was ich tun würde: Wenn jemand personenbezogene Daten von mir hat und ich wissen will woher diese stammen, schicke ich der verantwortlichen Stelle ein Auskunftsgesuch. Erhalte ich innerhalb der gesetzten Frist (ich gebe in der Regel 14 Tage) keine befriedigende Antwort, beschwere ich mich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine nicht befriedigende Antwort ist insbesondere eine solche, die nachweislich unwahr ist.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie adRom an deinen Datensatz gekommen ist. Vor allem bei einer statischen IP kann der Datensatz irgendwann angefertigt worden sein. Hier will ich aber gar nicht lange spekulieren, das soll dir lieber AdRom selbst erklären.

Kenner
14.09.2011, 15:01
Hallo C-Otto,

genau so verfahren wie es Solli geschildert hat. Wenn Du nachweislich zu der ausgewiesenen Zeit nicht am Rechner warst, handelt es sich mit Sicherheit um ein gefaktes opt-in. Auf jeden Fall auch die Daten des double-opt-ins anfordern. Wenn diese nicht vorliegen kannst Du ohne Risiko abmahnen - adRom wird bezahlen, unter jeder Garantie! Theoretisch kann es auch sein, dass Dein Datensatz von adrom ohne opt-in gekauft wurde, was natürlich höchst illegal wäre und irgenwann, wenn Du hartnäckig genug bist, ans Licht kommt!! Auf keinen Fall klein beigeben!!

truelife
14.09.2011, 15:08
Ich würde keine Garantie darauf geben, das ein Liechtensteiner (!) Unternehmen eine Abmahnung eines (vermutlich deutschen) Rechtsanwaltes so einfach bezahlen würde. Das Geld dafür hätte AdRom sicher in der Portokasse...

Solli
14.09.2011, 15:24
Warum Liechtenstein, meines Wissens hat adRom seinen Sitz in Dornbirn, Österreich. Ansonsten stimme ich zu: Ein Auskunftsgesuch kann man auf jeden Fall stellen. Wenn dies nicht beantwortet wird kann man sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzkommission) beschweren. Im Wesentlichen unterscheidet sich das österreichische Datenschutzrecht kaum vom Deutschen. Infos und Musterbriefe gibt es unter http://www.argedaten.at/.

Aber bevor man anwaltlich abmahnen lässt (was mit Kosten verbunden ist, auf denen man unter Umständen sitzen bleibt) sollte man sich erst einmal beraten lassen.

Kenner
14.09.2011, 15:36
Das geht auch über die Deutschen Behörden (siehe Urteil LG Berlin) Jeder Deutsche Rechtsanwalt kann die Sache in Angriff nehmen. Es gilt immer das Recht des Ortes des Werbeempfängers!

truelife
14.09.2011, 15:42
Oh, die sind umgezogen...

Früher war der Sitz ja

adRom Holding AG
Landstrasse 58
FL-9494 Schaan

Danke für die Info.

Kenner
14.09.2011, 15:51
Nein, die sind nicht umgezogen. Die Postadresse in Lichtenstein existiert nach wie vor, nur arbeitet da niemand in Tat und Wahrheit. Das offizielle Büro ist in Dornbirn. Die ganzen "Töchter" sind über Lichtenstein und die Schweiz verteilt. Der Grund dafür ist ja klar. Eine Identifikation und damit den Zugriff auf den Verantwortlichen N.R. möglichst zu erschweren.

Solli
14.09.2011, 15:54
Es gilt immer das Recht des Ortes des Werbeempfängers!
Das stimmt so nicht ganz. Im Datenschutzrecht gilt innerhalb der EU das "Herkunftslandprinzip". Geltendes Recht ist das des jeweiligen Staates, in dem die verantwortliche Stelle ihre Niederlassung hat (vgl. Richtlinie 95/46/EG Art. 4).

Allerdings hat adRom, wie ich gerade bemerkt habe, auch eine Niederlassung in Düsseldorf, demnach ist also doch deutsches Recht anzuwenden.

plus1
24.09.2011, 14:31
Ich bin zwar immer noch Krank, aber nachdem ich gerade mein Postfach geöffnet habe und KEINE NORMALE Email
vorfinden konnte weil mein Eingang KOMPLETT mit Adrom Mails VERSPAMT ist- muss ich das hier leider mal wieder reinsetzen.

Adrom ist scheinbar nicht in der Lage eine Email zu löschen- sie ändern einfach den Absender.

Spam für Mastercard von der Advancia Bank
Impressum
Advanzia Bank S.A.
9 Parc d'Activité Syrdall • L-5365 Munsbach
R.C. Luxembourg B109476 VAT: LU 20992462

NATÜRLICH sitzen die Werbekunden schööön im Ausland!! Klasse Bank die beim größten Spamer einkaufen den es gibt!!!!

Leider ist die Werbung nur ein großes Bild- unsinnig auch den schei** hier Euch anzutun.

Anbei der Header:
Received: from [82.98.112.170] (helo=smtphagz.aem-asp.de)
by mx15.web.de with esmtp (WEB.DE 4.110 #2)
ID: [ID filtered]
for xxxx; Thu, xxSep 2011 xx:xx:xx +0200
X-MID: [ID filtered]
X-Mailer: adRom E-Mail Manager (v5.5 Build 367661062)
Received: from b3.rzf.lan (HELO walter.aem-asp.de) ([192.168.98.103])
by smtphagz.aem-asp.de with ESMTP; xx Sep 2011 xx:xx:xx +0200
Date: Thu, xx Sep 2011 xx:xx:xx +0200
To: xxx
From: Advancia <kreditkarte [at] news.bonusmail.eu>
Reply-to: kreditkarte [at] news.bonusmail.eu
Subject: MasterCard GOLD – 100 Prozent gebührenfrei und ohne Mindestumsatz
Message-ID: [ID filtered]

Sastef
24.09.2011, 16:17
Das stimmt so nicht ganz. Im Datenschutzrecht gilt innerhalb der EU das "Herkunftslandprinzip". Geltendes Recht ist das des jeweiligen Staates, in dem die verantwortliche Stelle ihre Niederlassung hat (vgl. Richtlinie 95/46/EG Art. 4).

Allerdings hat adRom, wie ich gerade bemerkt habe, auch eine Niederlassung in Düsseldorf, demnach ist also doch deutsches Recht anzuwenden.

Triffts nicht ganz.
Was Kenner meinte, ist offenbar die allgemein zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Spam, nicht die Beurteilung der damit möglicherweise einhergehenden datenschutzrechtlichen Verletzungshandlungen (dem Spam vorgelagerte Datenbeschaffung, Verarbeitung und insbesondere eventueller Missbrauch). Und da kann in der Tat der Empfänger die Anwendbarkeit deutschen Deliktsrechts wählen und auch am Ort des Empfangs klagen, also bei sich zu Hause. Das ist gestützt auf das allgemeine bürgerliche Recht, also das Zivilrecht. Datenschutzrechtlich mag die Sache anders aussehen. Aber wen interessiert es schon, ob die Datenschutzbehörden nun in Liechtenstein oder in Deutschland zuständigerweise schlafen? Datenschutzrechtlich dürfte denen nicht beizukommen sein, denn das setzte energischen Willen der Behördenleiter und deren politische und ressourcenmäßige Unterstützung durch die politische Klasse voraus und die fehlt jedenfalls in Deutschland. Die rührige Kieler Behörde nehm ich mal als zumindest guten Willens hiervon aus.

C-Otto
12.10.2011, 10:09
Da eine Antwort bis heute ausgeblieben ist, bin ich etwas ratlos. Den Versuch über einen Anwalt etwas zu machen möchte ich nicht wagen. Laut Impressum ist die Firma in Österreich, aber das ist ja bekanntlich auch im Ausland. Einen Ansprechpartner bzw. eine "Beschwerdebehörde" habe ich nicht gefunden, da ist die Situation in Deutschland deutlich angenehmer.

Kann ich vielleicht über die deutsche Firma etwas reißen, die die Daten von adRom gekauft/gemietet hat?

Danke,
Carsten

kjz1
12.10.2011, 12:25
In Österreich kann man sich an die Fernmeldebüros wenden:

http://www.spams.at/info/melden-anzeigen.html

C-Otto
12.10.2011, 12:57
Eine Antwort habe ich inzwischen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass Double Opt In rechtlich nicht gefordert ist. Ich vermute, das stimmt.

Zu der Tatsache, dass der Eintrag auch nicht durch (Single) Opt In vorgenommen werden konnte, habe ich noch keine Antwort bekomme. Ich bleibe am Ball.

Solli
12.10.2011, 13:11
Ich wurde darauf hingewiesen, dass Double Opt In rechtlich nicht gefordert ist.
Das stimmt mehr oder weniger. Es gibt kein Gesetz, das Double Opt-In vorschreibt. Verwendet der Spammer Newsletter-Versender jedoch keines und belästigt dann ungewollte Empfänger, so ist das sein Risiko. Double Opt-In dient also in erster Linie der Absicherung des Anbieters. Die Ausrede, ein anderer hätte sich mit deiner Adresse eingetragen, zieht nicht.

C-Otto
12.10.2011, 13:14
Gilt das auch in Österreich? :)

Pikachu
12.10.2011, 14:43
Hallo plus1 und C-Otto,
reagiert adRom noch auf "normale Abmeldungen" (über Link-von allen Newslettern abmelden)
wie letztes Jahr ?

Bei mir ist seitdem von adRom nichts mehr angekommen.

Zur Advanzia Bank:
Diese Karte ist fast nur kostenlos wenn man sie unbenutzt im Geldebeutel trägt.
Nach Rechnungseingang bei getätigten Umsätzen hat man höchstens 10 Kalendertage Zeit um zinsfrei auszugleichen.
Bei Barabhebungen läuft die Uhr sofort,d.h. über 20%Zinsen p.a. geteilt durch 365 Kalendertage,
dafür entfallen die 5 EURO Automaten-Pauschale im Ausland.
(Lohnt sich dann bei 50 bis 100 EURO Abhebung in Fremdwährung und schnellem Rechnungsausgleich)

In USA ist der Vertrieb dieser Karte verboten (Grund: Revolving Credit),steht in den AGB

Gerlach
12.10.2011, 16:28
Double Optin ist ein gängiges Verfahren, mit dem die Einwilligung des Empfängers in die Werbung nachgewiesen wird. Die Frage ist halt wie sie die Einwilligung sonst nachweisen wollen. Daher ist es auch richtig, da am Ball zu bleiben.

Mittwoch
12.10.2011, 16:31
Gilt das auch in Österreich?
Ja. Die dortige Rechtslage bezüglich Spam ist der deutschen vergleichbar, auch wenn die Gesetze anders heißen. Der Rechtsverstoß wurde allerdings hier in Deutschland begangen, damit kann man auch deutsches Recht anwenden.

Schönen Gruß
Mittwoch