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Smart
06.05.2009, 21:13
Deutsche Post Direkt

Nachdem ich mich seit Jahren mit der Deutschen Post streite, habe ich es auf die Spitze getrieben.
Vor einiger Zeit habe ich denen immer wieder verboten, ihre Werbung ( Postwurf Spezial ) bei uns in den Briefkasten zu werfen.
Dann kamen so nette schreiben: Sie müssen einen Aufkleber an den Briefkasten machen, keine Werbung usw. Oder aber der Tipp mit der Robinson Liste.

Dann kamen die Herren auf die Idee und ihre Empfehlung, das ich ja kostenlos die Werbung den Postboten wieder mitgeben könne, und das auch noch am nächsten Tag.

Ich immer wieder denen Dampf gemacht: Denen gesagt das ich es auf die Spitze Treibe, das sie es mir überlassen müssen was ich für Aufkleber auf den Briefkasten mache.

Dann kam die Mitteilung das Jeder Briefkasten so ein Werbeverbot haben müsse, Pauschal im Hausflur sein unwirksam, ( Urteil hatten Sie beigefügt ) dann das der Postbote sich ja nicht alle Werbeverbote behalten könne usw. ( Es gibt nur einen Briefkasten )

Wieder denen ein Fax geschickt: Die Hausbewohner in Straße , PLZ Ort untersagen ihen jegliche Art der Werbung in unseren Briefkasten zu werfen.

Hat alles nichts gebracht:
Dann ein T5F und UE per Fax an die Deutsche Post AG ( Vorstand )

Nun kam ein Brief:
Einige Sätze:
Die Deutsche Post Direkt GmbH ist ein eigenständiges Tochterunternehmen der Deutschen Post AG, für das Adress-Management
Zu ihrer Person sind folgende Daten gespeichert: ( Adresse ) Die Daten wurden von der Datenquelle/Firma: SAZ Marketing Services GmbH Gutenbergstr,1 30823 Garbsen übermittelt und in der Datenbank der Deutschen Post Direkt eingestellt. Ihre Adressdaten wurden in Rahmen der Adressvermietung für Werbezwecke übermittelt.
…… bei den Kategorien von Empfängern für den Bereich der Adressvermietung handelt es sich um Unternehmen (z.B. Versandhandel, Versicherungen, Banken, Verlage, karitative Vereine)

Auf Nachfrage hat uns die SAZ Marketing Service Geschäftsführung GmbH, früher SAZ Marketing Service GmbH bereits mitgeteilt, das keine Quelldateien aus dem vorgenannten Übermittlungszeitraum mehr vorliegen und auch sämtliche Übermittlungsprotokolle nach Durchführung des Auftrags inzwischen §35 Abs.2 Nr. $ BDSG gelöscht worden sind.
Ihre Daten wurden in der zentralen Sperrdatei der Deutschen Post AG übermittelt.

Dann steht da noch :
Somit wird ihnen künftig keine beanschriftete Eigenwerbung der Deutschen Post AG mehr zugehen. Wir möchten ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass diese Sperre nur für beanschriftete Eigenwerbung der Deutschen Post AG gilt.

Wer kann mir jetzt das mit der beanschriftete Eigenwerbung verständlich näherbringen.

Sehe ich das richtig das die mir Postwurf Spezial nicht mehr in den Briefkasten werfen ?

Jetzt sende ich denen nochmal so ein T5F mit meiner Zweitadesse, denn das Werbeverbot wird für diese Adresse nicht beachtet.

Smart

Mittwoch
06.05.2009, 21:28
Vorab: IANAL

beanschriftet = mit Deiner Anschrift versehen

Das kann zum Einen Deine volle Anschrift sein, also $Name, $Adresse, $Postleitzahl, $Ort. Ich würde das aber auch auf Postwurf Spezial ausdehnen, d.h. auf Deine "Anschrift" in Form "An alle Haushalte in der $Straße $Nummer, $PLZ $Ort". Schließlich ist darin Deine Adresse ausdrücklich benannt.

Viel mehr Sorgen als um die Auslegung von "Eigenwerbung der Deutschen Post AG" machen. Schließlich kann jeder bei der Post ein Postwurf Spezial zu Werbezwecken buchen. Eine solche wäre dann keine Eigenwerbung der Post AG mehr, d.h. Du müsstest dem jeweiligen Verursacher auf's Dach steigen. Mühsam.

Schonmal bei der Verbraucherzentrale nachgefragt? Kann sein, dass die sich schonmal damit beschäftigt und vieleicht irgendwelche Entscheidungen erwirkt haben, die seitens der Verursacher gerne mal in der Schublade verschwinden. Die VZ hakt bei gehäuften Beschwerden dann gerne einmal nach.

Schönen Gruß
Mittwoch

Goofy
06.05.2009, 21:32
So wie ich das verstehe, ist "beanschriftete Eigenwerbung" = persönlich adressierte Werbung, erkennbar daran, dass Du mit Namen und Anschrift als "Empfänger" stehst. Diese Werbung muss die Post zustellen, so wie jede andere Post auch.

Man muss dann jedem einzelnen Unternehmen die Zustellung weiterer Werbung untersagen.

Unadressierte Werbung, z.B. Briefe "...an alle Bewohner des Hauses Soundsostrasse...", "...an alle Lottointeressierten...", muss/darf die Post dann in den Briefkasten stecken, solange kein Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten ist.

Sicherheitshalber sollte der Aufkleber immer direkt auf dem einzelnen Briefkasten angebracht sein.
Klebt der Aufkleber pauschal an der Eingangstür, dann geht daraus meistens nicht hervor, dass alle Bewohner damit einverstanden sind, und das kann daher unwirksam sein.

Smart
06.05.2009, 21:51
Es geht um diese Sendungen mit den Teil Adressen, also : An die Bewoher ( Straße ) (Ort)

mehrere große Versender von Werbung ( tchibo, usw ) haben mir schriftlich versichert, das die Deutsche Post AG Eigenständig für die Werbung die Adresse generiert. Der Werbende weiß nicht, an wen die Werbung geht, bzw. erhält keine Adressen.

Ich will den Müll: an die Bewohner .... nicht in meinen Briefkasten.

Smart

Goofy
06.05.2009, 22:11
Teiladressierte Sendungen sind IMHO genauso zu betrachten, wie nicht-adressierte Wurfsendungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unerw%C3%BCnschte_Werbung

Smart
06.05.2009, 22:37
Bloß wie sieht das aus. Kein Werbeverbot am Briefkasten, also kann der Postbote den Müll an die Bewohner einwerfen. Bei Werbeverbot darf der Postbote nichts einwerfen.

Nun ist es aber so, das ich / wir den Versender der Teiladressen, nämlich der Deutschen Post verboten haben, uns mit dem Werbemüll zu belästigen.

So wie es aussieht beschriftet die Deutsche Post AG ja die Werbung mit unserer Teiladresse und stellt die dann zu.

Smart

Mittwoch
06.05.2009, 22:54
So wie es aussieht beschriftet die Deutsche Post AG ja die Werbung mit unserer Teiladresse und stellt die dann zu.

Wieder nur Laienjurismus: Wenn die DPAG - oder genauer gesagt deren Tochter Deutsche Post Direkt GmbH - die Schreiben adressiert, ist diese meiner Auffassung nach der Absender und damit der direkte Verursacher und demzufolge ggf. unterlassungspflichtig.

Andere Schreiben werblicher Natur bemängele ich ja auch beim Absender. Dieser darf mir bis zu meiner gegenteiligen Erklärung Werbung zusenden. Sollte ich es ihm untersagt haben, kann ich u.U. die Unterlassung einfordern und ggf. eine Strafe geltend machen.

Und Du hast ja der DPAG Deinen Widerspruch bekundet, und sie haben ihn zur Kenntnis genommen. Eine weitere Zustellung von Postwurf Spezial würde ich an Deiner Stelle mit einer UE über Deinen Anwalt beantworten.

Schönen Gruß
Mittwoch

Goofy
06.05.2009, 23:06
Sehe ich auch so.

Smart
06.05.2009, 23:41
Also die große Keule auspacken.

Smart

Goofy
06.05.2009, 23:47
Wird wohl anders nicht gehen.
Wir beobachten hier auch ganz oft, dass gerade Großunternehmen Schreiben, die nicht vom Anwalt, sondern vom Laien selbst verfasst wurden, einfach ignorieren.

Smart
07.05.2009, 09:36
Eben ein Telefonat mit einer netten Dame der Deutschen Post:
Frage war. Was man unter beantschriftete Eigenwerbung der Deutschen Post AG verstehen kann.
Ihre Antwort: Die Adresse wäre für Werbung – Vermietung gesperrt,
Nachfrage ob das auch für Postwurf Spezial gilt … An die Bewohner ( Straße, PLZ – Ort )
Ihre Antwort Ja
Na denn: Morgen mal ein T5F an die Deutsche Post, damit an der zweit Adresse kein Werbemüll mehr im Briefkasten kommt.

Deutsche Post Direkt GmbH – Datenservice Postfach 22 01 59 42371 Wuppertal
Telefon 0800 936 937 3 Fax 0800 42 505 88

Smart

Könnte ein Mod bitte über den Beitrag schauen, ob das so mit der Adresse in Ordnung ist.

Wuemme
27.08.2011, 05:54
siehe:
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?9268-Postwurfspezial-Prickings-Hof&p=315131&viewfull=1#post315131

Prickings-Hof im April 2010, Adressmietung durch eben 'Deutsche Post Direkt GmbH – Datenservice Postfach 22 01 59 42371 Wuppertal '