Mission Imposible
13.05.2009, 11:22
Generelle Warnung vor angeblich „gewonnenen“ Reisen
Zwei Methoden haben sich herausgebildet, wie unseriöse Unternehmen angeblich gewonnene Reisen an den Mann und die Frau bringen.
A. Einladung zur Werbeveranstaltung oder auch zur Kaffeefahrt und Vermittlung der „kostenlosen“ Reise dort.
Was passieren kann und auf was man achten muss:
1. Buchungs- und Beratungshonorar wird fällig
Man muss Buchungs-, Service- oder Beratungsgebühren zahlen, die man nicht zurückerhält auch wenn die Reise storniert wird. Ist eine kostenlose Reise versprochen, ist dieses Verhalten wettbewerbswidrig. Man kann die Wettbewerbszentrale informieren, die dann auf Unterlassung in Anspruch nimmt oder notfalls auch klagt. Achtung: Die Gelder, werden manchmal auch als „Reiserücktrittsversicherung“ bezeichnet, was bei angeblich kostenlosen Reisen ja blanker Unsinn ist, aber nicht immer sofort auffällt. Kassiert wird mitunter mittels mobiler EC-Terminals. Ich weiß von Geschädigten, dass denen kein Beleg mitgeben wurde. Die Leute wissen bis heute nicht, an wen sie das Geld bezahlt haben.
2. Unbekannter Vertragspartner – Geld futsch
In den Buchungsunterlagen sind zwar Firmen genannt. Ich weiß, dass diese oft aber so nicht existieren oder nur eine Postfach-Adresse im Ausland haben. Wer hier etwas rückabwickeln will, schaut mit Sicherheit in die Röhre.
3. Verkaufsveranstaltungen am Urlaubsort
Wir wissen, dass versucht wird Urlauber, die eine solche Fahrt antreten, in weitere Verkaufsveranstaltungen zu schleusen, in denen wie bei Kaffeefahrten heillos überteuerte und nutzlose Ware angepriesen wird.
4. Fallen im Kleingedruckten
Ich zitiere mal aus den kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen einer solchen Fa.:
„Bei Reisen, bei denen der zu entrichtende Reisepreis unter 100 ¤ pro Person beträgt (auch Null-Reisen) ist für Sitzplatz und Hotelreservierung eine Kaution in Höhe von bis zu 50 ¤ pro Person 14 Tage nach der Reisebestätigung fällig. Der Anspruch auf Erstattung der Kaution verfällt, wenn vor Ort keine Ausflüge bei unseren Leistungsträgern gebucht werden. Auf Ihren Wunsch wird die hinterlegte Kaution mit von Ihnen gebuchten Ausflugspakten verrechnet. Bei Reisen, bei denen der zu zahlende Reisepreis unter 100 ¤ pro Person liegt, muss ein Mindestumsatz von 80 ¤ pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Bei Null- und Gratisreisen muss ein Mindestumsatz in Höhe von 165 ¤ pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Eine Nachberechnung für Dieselzuschlag bis zu 15 ¤ pro Person behalten wir uns vor.“
Diese Regelungen sprechen für sich. Ich gehe davon aus, dass diese Regeln rechtlich angreifbar sind. Das setzt aber voraus, dass man seinen „Klagegegner“ auch kennt. Das kann, wie oben beschreiben aber schwierig werden.
Opfer sind meist ältere Leute. In den Veranstaltungen ist natürlich keine Zeit die AGB’s durchzulesen, mal davon abgesehen, dass sie sprichwörtlich klein gedruckt sind und nur von Menschen mit sehr ordentlichen Sehvermögen überhaupt entziffert werden können.
B. Anschreiben mit Gewinnmitteilung und Abwicklung auf dem Postwege
Was passieren kann und auf was man achten muss:
1. Einzelzimmerzuschlag
Wer eine angeblich gewonnene Reise antritt, muss, wenn er alleine reist, Einzelzimmerzuschlag bezahlen. Fährt ein Partner mit, zahlt der den normalen Preis.
2. Zuschläge
Für Kerosin, Flughafengebühren und sonstige Dinge kommen vor.
3. Nur Übernachtung/Frühstück
Wer eine „gewonnene“ Reise antritt muss sich oft um das Mittag- und Abendessen selbst kümmern. Das kann im Einzelfall recht teuer werden.
4. Hotel unbekannt
Bei „kostenlosen“ Reisen ist das Hotel mitunter nicht genannt. Man bucht die sprichwörtliche Katze im Sack.
5. Verkaufsveranstaltungen
Besonders bei Reisen ins Ausland kann es passieren, dass man vom Veranstalter vom Teppich-Ali über Leder-Abdullah zum Gold-Ahmet geschleppt wird. Es steht zu vermuten, dass der Reiseveranstalter von den Unternehmern Provisionen kassiert.
Alles in Allen kann es eben sein, dass die Zuschläge und sonstigen Kosten die Reise so verteuern, dass man gut beraten ist, gleich ins Reisebüro zu gehen.
Fazit was beide Fall-Varianten betrifft: Geschenkt gibt’s nix!
Diese Mitteilung wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Garantieren kann ich für nichts. Ist man geschädigt kann man sich an die Verbraucherzentralen oder einen Anwalt wenden. Es empfiehlt sich den kompletten Sachverhalt mit Bericht und Kopien aller Unterlagen an die Wettbewerbszentrale zu geben, damit den unseriösen Unternehmen wettbewerbsrechtlich auf die Pelle gerückt wird.
Gruß
MI
Zwei Methoden haben sich herausgebildet, wie unseriöse Unternehmen angeblich gewonnene Reisen an den Mann und die Frau bringen.
A. Einladung zur Werbeveranstaltung oder auch zur Kaffeefahrt und Vermittlung der „kostenlosen“ Reise dort.
Was passieren kann und auf was man achten muss:
1. Buchungs- und Beratungshonorar wird fällig
Man muss Buchungs-, Service- oder Beratungsgebühren zahlen, die man nicht zurückerhält auch wenn die Reise storniert wird. Ist eine kostenlose Reise versprochen, ist dieses Verhalten wettbewerbswidrig. Man kann die Wettbewerbszentrale informieren, die dann auf Unterlassung in Anspruch nimmt oder notfalls auch klagt. Achtung: Die Gelder, werden manchmal auch als „Reiserücktrittsversicherung“ bezeichnet, was bei angeblich kostenlosen Reisen ja blanker Unsinn ist, aber nicht immer sofort auffällt. Kassiert wird mitunter mittels mobiler EC-Terminals. Ich weiß von Geschädigten, dass denen kein Beleg mitgeben wurde. Die Leute wissen bis heute nicht, an wen sie das Geld bezahlt haben.
2. Unbekannter Vertragspartner – Geld futsch
In den Buchungsunterlagen sind zwar Firmen genannt. Ich weiß, dass diese oft aber so nicht existieren oder nur eine Postfach-Adresse im Ausland haben. Wer hier etwas rückabwickeln will, schaut mit Sicherheit in die Röhre.
3. Verkaufsveranstaltungen am Urlaubsort
Wir wissen, dass versucht wird Urlauber, die eine solche Fahrt antreten, in weitere Verkaufsveranstaltungen zu schleusen, in denen wie bei Kaffeefahrten heillos überteuerte und nutzlose Ware angepriesen wird.
4. Fallen im Kleingedruckten
Ich zitiere mal aus den kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen einer solchen Fa.:
„Bei Reisen, bei denen der zu entrichtende Reisepreis unter 100 ¤ pro Person beträgt (auch Null-Reisen) ist für Sitzplatz und Hotelreservierung eine Kaution in Höhe von bis zu 50 ¤ pro Person 14 Tage nach der Reisebestätigung fällig. Der Anspruch auf Erstattung der Kaution verfällt, wenn vor Ort keine Ausflüge bei unseren Leistungsträgern gebucht werden. Auf Ihren Wunsch wird die hinterlegte Kaution mit von Ihnen gebuchten Ausflugspakten verrechnet. Bei Reisen, bei denen der zu zahlende Reisepreis unter 100 ¤ pro Person liegt, muss ein Mindestumsatz von 80 ¤ pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Bei Null- und Gratisreisen muss ein Mindestumsatz in Höhe von 165 ¤ pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Eine Nachberechnung für Dieselzuschlag bis zu 15 ¤ pro Person behalten wir uns vor.“
Diese Regelungen sprechen für sich. Ich gehe davon aus, dass diese Regeln rechtlich angreifbar sind. Das setzt aber voraus, dass man seinen „Klagegegner“ auch kennt. Das kann, wie oben beschreiben aber schwierig werden.
Opfer sind meist ältere Leute. In den Veranstaltungen ist natürlich keine Zeit die AGB’s durchzulesen, mal davon abgesehen, dass sie sprichwörtlich klein gedruckt sind und nur von Menschen mit sehr ordentlichen Sehvermögen überhaupt entziffert werden können.
B. Anschreiben mit Gewinnmitteilung und Abwicklung auf dem Postwege
Was passieren kann und auf was man achten muss:
1. Einzelzimmerzuschlag
Wer eine angeblich gewonnene Reise antritt, muss, wenn er alleine reist, Einzelzimmerzuschlag bezahlen. Fährt ein Partner mit, zahlt der den normalen Preis.
2. Zuschläge
Für Kerosin, Flughafengebühren und sonstige Dinge kommen vor.
3. Nur Übernachtung/Frühstück
Wer eine „gewonnene“ Reise antritt muss sich oft um das Mittag- und Abendessen selbst kümmern. Das kann im Einzelfall recht teuer werden.
4. Hotel unbekannt
Bei „kostenlosen“ Reisen ist das Hotel mitunter nicht genannt. Man bucht die sprichwörtliche Katze im Sack.
5. Verkaufsveranstaltungen
Besonders bei Reisen ins Ausland kann es passieren, dass man vom Veranstalter vom Teppich-Ali über Leder-Abdullah zum Gold-Ahmet geschleppt wird. Es steht zu vermuten, dass der Reiseveranstalter von den Unternehmern Provisionen kassiert.
Alles in Allen kann es eben sein, dass die Zuschläge und sonstigen Kosten die Reise so verteuern, dass man gut beraten ist, gleich ins Reisebüro zu gehen.
Fazit was beide Fall-Varianten betrifft: Geschenkt gibt’s nix!
Diese Mitteilung wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Garantieren kann ich für nichts. Ist man geschädigt kann man sich an die Verbraucherzentralen oder einen Anwalt wenden. Es empfiehlt sich den kompletten Sachverhalt mit Bericht und Kopien aller Unterlagen an die Wettbewerbszentrale zu geben, damit den unseriösen Unternehmen wettbewerbsrechtlich auf die Pelle gerückt wird.
Gruß
MI