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Mission Imposible
13.05.2009, 11:22
Generelle Warnung vor angeblich „gewonnenen“ Reisen

Zwei Methoden haben sich herausgebildet, wie unseriöse Unternehmen angeblich gewonnene Reisen an den Mann und die Frau bringen.

A. Einladung zur Werbeveranstaltung oder auch zur Kaffeefahrt und Vermittlung der „kostenlosen“ Reise dort.

Was passieren kann und auf was man achten muss:

1. Buchungs- und Beratungshonorar wird fällig
Man muss Buchungs-, Service- oder Beratungsgebühren zahlen, die man nicht zurückerhält auch wenn die Reise storniert wird. Ist eine kostenlose Reise versprochen, ist dieses Verhalten wettbewerbswidrig. Man kann die Wettbewerbszentrale informieren, die dann auf Unterlassung in Anspruch nimmt oder notfalls auch klagt. Achtung: Die Gelder, werden manchmal auch als „Reiserücktrittsversicherung“ bezeichnet, was bei angeblich kostenlosen Reisen ja blanker Unsinn ist, aber nicht immer sofort auffällt. Kassiert wird mitunter mittels mobiler EC-Terminals. Ich weiß von Geschädigten, dass denen kein Beleg mitgeben wurde. Die Leute wissen bis heute nicht, an wen sie das Geld bezahlt haben.

2. Unbekannter Vertragspartner – Geld futsch
In den Buchungsunterlagen sind zwar Firmen genannt. Ich weiß, dass diese oft aber so nicht existieren oder nur eine Postfach-Adresse im Ausland haben. Wer hier etwas rückabwickeln will, schaut mit Sicherheit in die Röhre.

3. Verkaufsveranstaltungen am Urlaubsort
Wir wissen, dass versucht wird Urlauber, die eine solche Fahrt antreten, in weitere Verkaufsveranstaltungen zu schleusen, in denen wie bei Kaffeefahrten heillos überteuerte und nutzlose Ware angepriesen wird.

4. Fallen im Kleingedruckten
Ich zitiere mal aus den kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen einer solchen Fa.:
„Bei Reisen, bei denen der zu entrichtende Reisepreis unter 100 ¤ pro Person beträgt (auch Null-Reisen) ist für Sitzplatz und Hotelreservierung eine Kaution in Höhe von bis zu 50 ¤ pro Person 14 Tage nach der Reisebestätigung fällig. Der Anspruch auf Erstattung der Kaution verfällt, wenn vor Ort keine Ausflüge bei unseren Leistungsträgern gebucht werden. Auf Ihren Wunsch wird die hinterlegte Kaution mit von Ihnen gebuchten Ausflugspakten verrechnet. Bei Reisen, bei denen der zu zahlende Reisepreis unter 100 ¤ pro Person liegt, muss ein Mindestumsatz von 80 ¤ pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Bei Null- und Gratisreisen muss ein Mindestumsatz in Höhe von 165 ¤ pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Eine Nachberechnung für Dieselzuschlag bis zu 15 ¤ pro Person behalten wir uns vor.“
Diese Regelungen sprechen für sich. Ich gehe davon aus, dass diese Regeln rechtlich angreifbar sind. Das setzt aber voraus, dass man seinen „Klagegegner“ auch kennt. Das kann, wie oben beschreiben aber schwierig werden.

Opfer sind meist ältere Leute. In den Veranstaltungen ist natürlich keine Zeit die AGB’s durchzulesen, mal davon abgesehen, dass sie sprichwörtlich klein gedruckt sind und nur von Menschen mit sehr ordentlichen Sehvermögen überhaupt entziffert werden können.


B. Anschreiben mit Gewinnmitteilung und Abwicklung auf dem Postwege

Was passieren kann und auf was man achten muss:

1. Einzelzimmerzuschlag
Wer eine angeblich gewonnene Reise antritt, muss, wenn er alleine reist, Einzelzimmerzuschlag bezahlen. Fährt ein Partner mit, zahlt der den normalen Preis.

2. Zuschläge
Für Kerosin, Flughafengebühren und sonstige Dinge kommen vor.

3. Nur Übernachtung/Frühstück
Wer eine „gewonnene“ Reise antritt muss sich oft um das Mittag- und Abendessen selbst kümmern. Das kann im Einzelfall recht teuer werden.

4. Hotel unbekannt
Bei „kostenlosen“ Reisen ist das Hotel mitunter nicht genannt. Man bucht die sprichwörtliche Katze im Sack.

5. Verkaufsveranstaltungen
Besonders bei Reisen ins Ausland kann es passieren, dass man vom Veranstalter vom Teppich-Ali über Leder-Abdullah zum Gold-Ahmet geschleppt wird. Es steht zu vermuten, dass der Reiseveranstalter von den Unternehmern Provisionen kassiert.

Alles in Allen kann es eben sein, dass die Zuschläge und sonstigen Kosten die Reise so verteuern, dass man gut beraten ist, gleich ins Reisebüro zu gehen.

Fazit was beide Fall-Varianten betrifft: Geschenkt gibt’s nix!

Diese Mitteilung wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Garantieren kann ich für nichts. Ist man geschädigt kann man sich an die Verbraucherzentralen oder einen Anwalt wenden. Es empfiehlt sich den kompletten Sachverhalt mit Bericht und Kopien aller Unterlagen an die Wettbewerbszentrale zu geben, damit den unseriösen Unternehmen wettbewerbsrechtlich auf die Pelle gerückt wird.

Gruß

MI

Eniac
13.05.2009, 11:49
3. Nur Übernachtung/Frühstück
Wer eine „gewonnene“ Reise antritt muss sich oft um das Mittag- und Abendessen selbst kümmern. Das kann im Einzelfall recht teuer werden.

Als weitere Variante gibt es nur den Hotelaufenthalt als Gewinn, der Flug muss teuer beim Veranstalter gebucht werden.

Und nicht zu vergessen: Das Ganze gilt natürlich auch für Reisen, die beim beim freundlichen Telefonspammer "gewonnen" hat, oft erst nachdem man ein Zeitschriftenabo oder Lotterielos bestellt hat.


Eniac

riona
14.05.2009, 17:57
5. Verkaufsveranstaltungen
Besonders bei Reisen ins Ausland kann es passieren, dass man vom Veranstalter vom Teppich-Ali...

Ich wollte in diesem Zusammenhang mal auf einen Kostenfaktor hinweisen, der zwar nicht un-
mittelbar mit der Kaffeefahrtenmafia zu tun hat aber trotzdem nicht unerwähnt bleiben sollte:

Bei der Rückreise aus dem (Nicht-EU-) Ausland können je nach dem noch Einfuhrabgaben in
Form von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen! Das kann direkt an der Grenze oder am Flug-
hafen passieren. Noch gemeiner wird es, wenn z.B. die Teppichhändler einen Versand nach
Hause mit der Post anbieten. Für gewöhnlich wird zumindest eine Anzahlung fällig. Einige Zeit
nach der Heimreise bekommt man dann eine Benachrichtigung, dass man sich seinen Teppich
beim nächsten Binnenzollamt abholen kann. Hier kann man mit rund 25% Abgaben rechnen,
bei einem 1000.- Euro Teppich sind das 250.- die noch nachträglich die Reisekasse belasten!
Sicher kann man die Annahme verweigern, aber dann ist die Anzahlung futsch. Auf den Rech-
nungen steht oft drauf, dass sich der Kaufpreis inclusive aller Steuern versteht. Diese Steu-
ern beziehen sich nicht auf die deutschen, sondern auf die ausländischen Verkehrsteuern!

riona

Eniac
17.05.2009, 19:45
Auch die Arbeiterkammer Niederösterreich hat eine entsprechende Warnung veröffentlicht:

http://noe.arbeiterkammer.at/online/haende-weg-40591.html


Tipps bei "Gewinn" Reisen

Buchen Sie bei solchen Präsentationen keine Reisen bzw. bezahlen Sie keine Beratungsgebühren. Bei Gratisreisen werden Kautionen fällig. Meist ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, um welchen Reiseveranstalter es sich handelt. Zusatzkosten vor Ort sind nicht abschätzbar, es ist unklar, ob die im EU-Raum vorgeschriebene Insolvenzabsicherung besteht. Stornogebühren werden vom tatsächlichen Reisepreis berechnet.

Freundlicherweise gibt es noch eine Liste auffälliger Reiseveranstalter, die auch hier in D für uns relevant sind von denen die meisten hier im Forum einschlägig bekannt sind.


* Berge und Mehr Reisen Ltd., Postfach 92, NL-9670 AB Windschoten

* Berge und Mehr Reisen Ltd., Zeefbaan 1c, NL-9672 BN Winschoten

* Berge und Mehr Reisen Ltd., 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6 EW

* Oskar Reisen GmbH, Franz-Grashof-Str. 4 - 8, D-28201 Bremen

* Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, D-28027 Bremen

* Interventa Ltd., Postfach 104549, D-28045 Bremen

* Buchungszentrale24 GmbH., Postfach 10 70 80, D-28070 Bremen

* NEON Reisen, Reisevermittlung, Postfach 1110, D-48696 Molbergen

* Henkel Pro Sana, Reisebüro, Geltinger Str. 33, D-82515 Wolfratshausen

* Möventouristik AG, Neuhofstraße 3a, CH-6340 Baar

* WTI - Winston Touristik GmbH., Brookweg 36, D-49661 Cloppenburg



Eniac

euregio
17.05.2009, 21:47
Danke für die Liste Eniac. Auffällig ist bei der o.g. Liste, daß immer wieder Namen von bekannten Veranstaltern missbraucht werden. Diese finden das alles andere als lustig, allerdings sind auch deren rechtliche Möglichkeiten bei eine ltd. beschränkt.
Wer es noch nicht weiß, der Firmenwert in England beträgt 1 Pfund Sterling.
Solche Firmen sind schnell gegründet und häufig verschachtelt und haben absolut nichts mit den seriösen Anbietern zu tun. Sollte jemand Zweifel haben an der Seriösität dieser Firmen im Ausland sei auf das EUROPÄISCHE Verbraucherzentrum verwiesen.
Doirt gibt es Listen für solche Firmen und man kann zumindest abklopfen ob die Firma vorher negativ aufgefallen ist. Hier noch einmal die Internetadresse: www.evz.de