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Riki
17.05.2009, 21:00
Hat jemand Erfahrung mit Wingame?

Nachdem ich mich letztes Jahr schon mal mit Lottoteam herumschlagen musste, flatterte meinen Eltern (das war meine ganz alte Adresse) wieder ein Begrüßungsschreiben diesmal von Wingame ins Haus, die demnächst 49 Euro monatlich abbuchen möchten.
Sie bedankten sich für das freundliche Telefonat, das nie statt gefunden haben kann, weil an der registrierten Telefonnummer schon seit vielen Monaten kein Telefon mehr hängt.

Ich wollte jetzt meine alte Abmahnung reaktivieren, in der ich u.a. auf die Widerrechtlichkeit von Telefonwerbung von Lotteriegesellschaften hinweisen möchte.
Es nennt sich Gewinnspieleintragsdienst.
Fällt dieses Unternehmen dann unter die Sparte Lottogesellschaft?


Viele Grüße
Riki

Riki
17.05.2009, 22:13
Habe noch mal nachgeguckt.
---------------------------------
GlüStV

§ 3
Begriffsbestimmungen

6) Gewerbliche Spielvermittlung betreibt, wer, ohne Annahmestelle oder Lotterieein-
nehmer zu sein,
1. einzelne Spielverträge an einen Veranstalter vermittelt oder
2. Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften zusammenführt und deren Spielbeteili-
gung dem Veranstalter – selbst oder über Dritte – vermittelt,
sofern dies jeweils in der Absicht geschieht, durch diese Tätigkeit nachhaltig Gewinn zu
erzielen.

----------------------------------

Vermutlich bezeichnen die sich als Eintragedienst, um nicht in die Nähe von Lotto gerückt zu werden. Das ändert aber nichts an der Tatsche, dass o.g. § auf sie zutrifft.

Werde wohl aber trotzdem meine Kontonummer ändern, weil ich etwas anderes zu tun habe, als alle halbe Jahre so eine Aktion zu starten.

Man stelle sich mal vor, man tut gar nichts... was da dann in mehreren Jahren so aufläuft...

Gruß Riki

Gaston
17.05.2009, 22:45
Ich glaube, dass Du Dich da vertust.
Was Du da zitierst, ist alles eben im Rahmen von Lotterien.
Der Anwendungsbereich ist laut §2 des GlüStV wie folgt:

§ 2
Anwendungsbereich
Die Länder regeln mit diesem Staatsvertrag die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen. Für Spielbanken gelten nur die §§ 1, 3 bis 8, 20 und 23.

Damit sind nicht die Gewinnspiele, Preisausschreiben und Kreuzworträtsel von Zeitschriften oder Firmen gemeint.
Und ein Gewinnspieleintragsdienst ist immer noch kein Glücksspieleintragsdienst.

Von dieser Seite wirst Du die nicht zu fassen bekommen.
Wenn Du nun lieber regelmäßig deine Kontonummer ändern möchtest, ist das natürlich auch ein Weg.
Ich hab mich lieber bei denen so unbeliebt gemacht, dass ich ganz offensichtlich auf der nicht existierenden Blacklist stehe. :clown:

Riki
17.05.2009, 23:47
O.k., das sind die juristischen Feinheiten. Danke, dass Du mich darauf hinweist, habe ich gleich gestrichen.

Wenn es nicht so nervig wäre, könnte ich schon fast lachen über die Behauptung, dass mit mir ein freundliches Telefonat stattgefunden haben sollte. Ich wohne nicht mal mehr in der selben Stadt.

Wie oft hast Du denn zurückgenervt, bis es aufhörte?

Viele Grüße
Riki

Munitia
18.05.2009, 10:11
Wäre dieses Schreiben nicht als Betrug zu werten? Schließlich beziehen die sich doch auf einen Anruf, der nach Deinen Angaben nicht erfolgt sein kann, da keine aktive Telefonnr. mehr.

Ich finde, das wäre eine Anzeige wert. Der eine weitere Anzeige bei einer Abbuchung folgen sollte.

Ich finde sowas sollte man sofort den entsprechenden Stellen melden.:skull:

Im übrigen würde ich das Konto nicht ändern. Du hast schließlich das Recht, Geld zurückzuholen, wenn Du keiner Abbuchung zugestimmt hast. Und die Kosten trägt nun mal die abbuchende Firma.:D

Gruß

Munitia

alariel
18.05.2009, 10:12
Das dürfte davon abhängen, wie das zurücknerven durchgeführt wird.

Bei mir hat es ein paar Monate gebraucht, bis ich bei 0 war. Bei Gaston dürfte ein sehr deutlicher Warnhinweis neben dem Namen angebracht worden sein, wie ich ihn kenne :D

suzieq
25.05.2009, 17:46
Hallo Riki,

Ich habe auch so ein "nettes" Schreiben bekommen, ohne jemals ein entsprechendes Telefonat geführt zu haben, die Abbuchung kam postwendend.
Superdreist. Entsprechend habe ich umgehend den Verbraucherschutz eingeschaltet, der sich nunmehr um weitere Schritte kümmert.
Zunächs einmal gibt es hier Tipps zum Umgang mit solchen Schreiben und Abbuchungen unter dem Link auf der Seite der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Wingame/1781924/1781924/

Liebe Grüße
SuzieQ



Hat jemand Erfahrung mit Wingame?

mareike26
25.05.2009, 18:14
Zur nicht-existenten 6-Wochen-Frist bei unerlaubten Lastschriften bitte hier lesen:
Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist

Merke: Die Frist gilt nur, wenn vorher eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, also zum Beispiel, wenn die Telekom eine solche hat und die abgebuchte Rechnung falsch ist.
Die Frist gilt nicht, wenn illegal abgebucht wurde. Ganz einfach. Egal, was die Bank sagt, egal was Stiftung Warentest sagt. Siehe meine Signatur.

Riki
25.05.2009, 20:55
Hallo mal wieder,

nachdem ich vor einer Woche eine Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein (der noch nicht angekommen ist) geschickt hatte und einer Teilnahme ausdrücklich widersprochen habe, fand ich heute die besagte Abbuchung von 49 EUR auf meinem Konto.

Also noch mal der Ablauf:
Am 15.05. flattert mir die Gratulation ins Haus.
Am 18.05. bringe ich die Abmahnung zur Post.
Am 25.05. werden 49 EUR abgebucht.

Damit entsprechen sie nicht einmal ihren eigenen AGBs, die einen Widerruf von zwei Wochen vorsehen.

Ich also das Geld zurückgebucht und von der Bank schnurstracks zur Polizei.
Erst war die Beamtin unsicher und meinte, ich müsse doch da mehrmals angerufen haben um sicher zu stellen, dass es sich nicht um ein Versehen handele... ließ sich dann aber darauf ein, die Angaben aufzunehmen, wenn ich ihr das Schreiben von WinGame, die Abmahnung und den Postbeleg nachreichen würde.
Und sie hat sich viel Zeit genommen. Ich glaube, im Laufe der Anzeigenaufnahme wurde ihr erst richtig bewusst, wie schief die Sache hängt.

Was mir jetzt eine gewisse Genugtuung verschafft: Da sich die Gesellschaft hier in Frankfurt befindet, will sie mal ein paar Kollegen von der Kripo hinschicken, die sich diese die Adresse angucken.

Bin mal gespannt. Sollte ich sonst noch irgendwo diese Geschichte melden?

Gruß Riki

Goofy
25.05.2009, 22:13
Vielleicht noch die Wettbewerbszentrale informieren.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

mirkoletti
26.05.2009, 14:38
Hallo Riki,

mir ist genau das Gleiche wie Dir passiert. Bei mir wurden die 49,- ¤ heute auch abgebucht, diese habe ich auch zurückgebucht. Ich habe auf das Schreiben auch ein Widerruf per online geschickt. Mich würde interessieren was die Polizei da erreicht hat oder auch nicht es wäre schön, wenn Du mich auf dem Laufenden halten würdest.

LG mirkoletti

Grisu_LZ22
26.05.2009, 14:48
@mirkoletti


...auch ein Widerruf per online...
Lies Dir dazu bitte mal den Artikel über Beweiswert elektronischer Kommunikation (http://www.antispam-ev.de/wiki/Beweiswert_elektronischer_Kommunikation)in unserem Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki) durch.


...Mich würde interessieren was die Polizei da erreicht hat ...
Selber Anzeige erstatten, wenn eine ungenehmigte Abbuchung durchgeführt wurde. Je mehr hier tätig werden um so höher dürfte ein eventueller Erfolg der Justiz sein


...es wäre schön, wenn Du mich auf dem Laufenden halten würdest...
Bitte solche Aufrufe vorher mit der Forenleitung abstimmen.

Wir warnen (http://www.antispam-ev.de/wiki/Trollus_callus_obscurus) ausdrücklich und aus gutem Grund vor solchen Aufrufen bzw. bei nicht abgestimmten Aufrufen mit den Usern in Kontakt zu treten.

Wenn Antworten, dann hier als Posting, nicht als PN oder sonstwie!

alariel
26.05.2009, 14:51
Sinnlos.

a) Man widerruft nur, wenn man was abgeschlossen hat.
Siehe Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung.

b) ohnehin sinnlos, weil: siehe Beweiswert elektronischer Kommunikation

;)
Zudem, was sollte die Polizei da erreichen? Erreichen kann da bloss ein Gericht etwas, nachdem die Staatsanwaltschaft sich bemüht hat... In so fern schadet es nicht, selbst Anzeige zu erstatten. Immerhin haben die doch ohne Deine Erlaubnis abgebucht, oder?

truelife
26.05.2009, 14:53
Öhm, ich glaube, das mirkoletti meinte, Riki solle hier niederschreiben, wie die Geschichte weitergeht...

Riki
27.05.2009, 01:40
Also gestern habe ich erstmal die restlichen Unterlagen gefaxt. Wenn es aber läuft, wie bei meiner Anzeige bei Lottoteam, dann höre ich nichts mehr von der Polizei.
Mir schien aber, dass diese Polizistin die Sache etwas gründlicher angegangen ist.

Wie ist das überhaupt, wenn ich eine Anzeige erstattet habe – erfahre ich irgendwann mal, was daraus geworden ist?
Wie gesagt, bei der letzten Anzeige habe ich nichts mehr gehört.

Ich würde aber trotzdem jedem raten, der betroffen ist, eine Anzeige zu erstatten.
Nehmt am besten das Anschreiben von WinGame mit und, wenn vorhanden, Eurer Widerspruchschreiben + den Postbeleg (am besten Einschreiben mit Rückschein). Falls was abgebucht wurde, dann auch noch den Beleg von der Bank.

Es macht zwar Arbeit, aber ich denke, das darf man denen nicht durchgehen lassen.

Wahrscheinlich haben sie sich sogar die Kosten für ein Callcenter gespart, weil ja offensichtlich kein Betroffener je einen Anruf erhalten hat.

Viele Grüße
Riki

siebich
27.05.2009, 07:39
Nach Erstattung einer Strafanzeige wird einem das Aktenzeichen zugesandt, wird die Ermittlung eingestellt wird dieses auch noch einmal über den postalischen Weg mitgeteilt.

DeafNut
27.05.2009, 09:01
Ich habe am 25.06.2009 auch ein "nettes" Schreiben von Wingame erhalten. Ist das gleiche wie viele hier schon berichtet haben. Das gute bei mir, die von Wingame erwähnten Kontodaten existieren seit 3 Jahren nicht mehr, da ich die Bank gewechselt habe. Werde aber trotzdem wie HIER (http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Wingame/1781924/1781924/) beschrieben ein Fax an den Verein schicken, damit ich mich auf nichts einlassen muss.

deekay
27.05.2009, 09:13
Du kannst auch garnichts machen....und im Falle einer unberechtigten Abbuchung Strafanzeige stellen. Ich verzichte auf Brieffreundschaften zu diesen Firmen.

alariel
27.05.2009, 09:15
Würde ich nicht machen, Deaf. Wozu auch?
Oder hast Du was unterschrieben?

Viel besser kommt zurückbuchen und Strafanzeige - das schmerzt mehr und vor allem, es kostet DICH nichts ;)

Aber das muss jeder selbst entscheiden...

Edit:
Menno, Deekay! Ich hab' ihn zuerst gesehen! :D

Kurt69
27.05.2009, 11:17
Hallo und an alle,bei mir erfolgte am 25.05.09 die Abbuchung der 49 Euro,aber
ich habe keinen Vertrag unterschrieben.Es kamen zahlreiche Anrufe,die ich ab-
lehnte.Man hat angeblich die Unterlagen,wovon ich nichts wußte,an meine alte
Adresse geschickt.Meine neue Anschrift gab ich nicht frei,aber trotzdem er-
folgte die Abbuchung.Die Rückbuchung kann ich vornehmen,aber woher haben
Wingame meine Bankdaten bekommen? Wer kann mir die genaue Anschrift von
Wingame übermitteln,dann möchte ich gerne die Strafanzeige stellen!
Vielleicht könnte die Antwort über meine Email erfolgen:
Keine Mailadressen veröffentlichen, bitte!
Ich danke dem Mitteilenden im voraus und verbleibe mit besten Grüßen

Munitia
27.05.2009, 11:50
Bei einer unerlaubten Abbuchung macht eine eigene Anzeige wirklich Sinn.

Der Beamte, bei dem ich war, war u. a. auf solche Sachen spezialisiert. Der hatte mir sogar eine Liste gezeigt, auf der die ihm bekannten Abzockfirmen drauf waren.

Er hat mir geraten, in solchen Fällen immer eine Anzeige zu erstatten, damit die zuständigen Staatsanwaltschaften auch sehen, das es sich nicht um einen Einzelfall handelt.

Das Problem ist halt, das sich alle über diese Abzocker aufregen, aber nur wenige etwas tun.

Deshalb zählt jede Anzeige!

Gruß

Munitia

Gaston
27.05.2009, 14:29
Die Rückbuchung kann ich vornehmen,aber woher haben
Wingame meine Bankdaten bekommen?
Nun, im Adresshandel finden sich Immer wieder Dateien, von den vielen "Einzeldatenlecks" der letzten Jahre.

Wer kann mir die genaue Anschrift von
Wingame übermitteln,dann möchte ich gerne die Strafanzeige stellen!
Warum? Dafür sind doch die Ermittler da. Frage Deine Bank nach allen Daten, die bei der Überweisung mit übertragen wurden (Bank, Kto-Nr.; Kontoinh., usw. und gib das der Staatsanwaltschaft oder Polizei zu den Anzeigeunterlagen und Fertig.

Vielleicht könnte die Antwort über meine Email erfolgen:
Keine Mailadressen veröffentlichen, bitte!
Da es schon einige Versuche gab, per direkten Kontakt an die Identität von Usern zu kommen, sehen wir es hier überhaupt nicht gerne, wenn solche Aufrufe, ohne Abstimmung mit der Forums- und Vereinsleitung geschehen.
Wir warnen sogar, unabhängig vom Poster davor.

Munitia
28.05.2009, 09:51
Ich hatte auch keine Adresse von der abbuchenden Firma.

Anhand der Kontodaten hat der Polizeibeamte Duisburg festgestellt und die Anzeige dem dortigen Staatsanwaltschaft gegeben.

Der hat mir dann mitgeteilt, wer hinter der Abbuchung steckt.

Für die Ermittlungsarbeit sind allein Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Wäre ja noch schöner, wenn die Opfer diese Arbeit auch noch machen sollten.

Gruß

Munitia

Riki
28.05.2009, 11:49
Wer kann mir die genaue Anschrift von
Wingame übermitteln,dann möchte ich gerne die Strafanzeige stellen!


http://www.wingame.info/impressum.html

LG Riki

Fidul
28.05.2009, 17:14
Ach nee, wen haben wir denn da? Unseren Ficki-Victor, den Klosterbruder! Der hat seine kriminellen Finger wirklich überall drin. Nach den Giftpillen nun das.

Die Adresse im Impressum ist natürlich wieder nur ein MBE-Postfach.

Riki
28.05.2009, 18:15
Ich frage mich gerade, ob das der Typ bei Facebook ist.
Allerdings ist er vermutlich nicht der einzige V. V.auf der Welt:

Gelöscht! Desletzt hat es gab es erst einen Bericht, in dem eine Person Bedroht wurde, weil seine Adresse fälschlicher weise in einem Forum genannt wurde, bloß weil er bedauerlicher weise den gleichen Namen trug. Ich bitte in Zukunft von solchen Aktionen abzusehen!

Fidul
28.05.2009, 19:13
Das ist er nicht. Hinter "unserem" virtuellen Vitti versteckt sich ein deutscher Großspammer und Abzocker.

Riki
23.07.2009, 12:38
Heute einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen.
Hier der Text (inklusive der grammatikalischen Fehler):

Das Ermittlungsverfahren
gegen Wingame, Verantwortliche der
wegen Betrugs

Strafanzeige der [mein Name] vom

wird entsprechend § 205 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt, da der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist. Die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen sind eingeleitet. Sollte der Anzeigeerstatter der Aufenthalt des Beschuldigten bekannt werden, so wird um Mitteilung zu der oben angegebenen Geschäftsnummer gebeten.

Übrigens... der Rückschein ist nie angekommen.
Viele Grüße
Riki