joker1408
19.06.2009, 15:21
Hallo,
ich habe hier folgenden Fall und würde gerne Eure Meinung dazu hören/lesen:
Zur Zeit sieht die Sachlage wie folgt aus....
Meine Großeltern haben an Gewinnspielen bei Viatl Beauty teilgenommen und (wie soll es auch anders sein) auch Bestellungen vorgenommen.
Lt. dem, von V.B. , beauftragten Inkassobüro kam im Aug 2008 eine Forderung und mein Opa hat erst mal bezahlt. Im nachinein stellte er fest, das er ja schon Geld bezahlt hat.
Nun hab ich das Inkassobüro angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme. Da die Frist verstrichen war hatte ich auch zwischenzeitlich eine Beschwerde gegen diese beim Bundesverband eingereicht da folgende Auskünfte nicht auf dem Inkassoschreiben vermerkt waren:
Ladungsfähige Adresse von V.B,
keine Angabe über die Rg.Nr. mit Datum,
kein Leistungsvermerk,
kein Vermerk über eine Mahnung mit Datum
Inkassobegühren vom 30 eur, nebst Zinsen!!!
Nun hat das Inkassounternehmen geantwortet, dass 3 x Rechnungen offen gewesen wären.
1 x wurde die Ware nachweislich zurückgeschickt und von VB bestätigt. 1 x hätte mein Opa bezahlt und 1 x aus Juni 2008 !!!! wäre nun noch offen und damit die Inkassogebühren berechtigt.
Die Rg.Nr. mit Datum haben sie nun aufgeführt. Allerdings nicht aufgeschlüsselt welche nun bezahlt wäre. Welche zurückgeschickt und welche zu dem Zeitpunkt offen war.
Ich hab hier nachgelesen, dass erst mal eine ordentliche Mahnung verschicken muss bevor man ein Inkassounternehmen dazu beauftragen kann bzw solche Gebühren fällig werden.... Auch das die Fa. in der Beweislast dessen wäre. Kann man das irgendwo gesetzlich finden und untermauern?????
Ist das gesetzlich irgendwo fixiert. Ich würde gerne den Bundesverband davon in Kentniss setzen und um Stellungnahme bitten. Ich bin nicht gewillt Willkür zu dulden, wenn man schon alte Leutchen über deb Tisch ziehen will dann sollte man denen auch mal den Zahlungsverzug (sofern der wirklich besteht) auch mittels Mahnung kund tun und Gelegenheit geben zu zahlen.
Mich ärgert die Aussage, Zitat:
Die Ware die Frau XXX zurück geschickt hat, wurde bei der Übergabe an uns berücksichtigt. Offen war dann aber immer noch eine Rechnung über XXX eur aus Juni 2008. Die Abgabe der Forderung an uns besteht daher zu Recht. Da die Forderung dann von xxxx überwiesen wurde, hat der Vorgang seine Erledigung gefunden. Daher wird Zahlung in Höhe von XXX nicht zurückerstattet.
Zitat ende.
Das ist doch keine Transparente Auskunft damit soll man was anfangen?
Was würdet ihr machen?
ich habe hier folgenden Fall und würde gerne Eure Meinung dazu hören/lesen:
Zur Zeit sieht die Sachlage wie folgt aus....
Meine Großeltern haben an Gewinnspielen bei Viatl Beauty teilgenommen und (wie soll es auch anders sein) auch Bestellungen vorgenommen.
Lt. dem, von V.B. , beauftragten Inkassobüro kam im Aug 2008 eine Forderung und mein Opa hat erst mal bezahlt. Im nachinein stellte er fest, das er ja schon Geld bezahlt hat.
Nun hab ich das Inkassobüro angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme. Da die Frist verstrichen war hatte ich auch zwischenzeitlich eine Beschwerde gegen diese beim Bundesverband eingereicht da folgende Auskünfte nicht auf dem Inkassoschreiben vermerkt waren:
Ladungsfähige Adresse von V.B,
keine Angabe über die Rg.Nr. mit Datum,
kein Leistungsvermerk,
kein Vermerk über eine Mahnung mit Datum
Inkassobegühren vom 30 eur, nebst Zinsen!!!
Nun hat das Inkassounternehmen geantwortet, dass 3 x Rechnungen offen gewesen wären.
1 x wurde die Ware nachweislich zurückgeschickt und von VB bestätigt. 1 x hätte mein Opa bezahlt und 1 x aus Juni 2008 !!!! wäre nun noch offen und damit die Inkassogebühren berechtigt.
Die Rg.Nr. mit Datum haben sie nun aufgeführt. Allerdings nicht aufgeschlüsselt welche nun bezahlt wäre. Welche zurückgeschickt und welche zu dem Zeitpunkt offen war.
Ich hab hier nachgelesen, dass erst mal eine ordentliche Mahnung verschicken muss bevor man ein Inkassounternehmen dazu beauftragen kann bzw solche Gebühren fällig werden.... Auch das die Fa. in der Beweislast dessen wäre. Kann man das irgendwo gesetzlich finden und untermauern?????
Ist das gesetzlich irgendwo fixiert. Ich würde gerne den Bundesverband davon in Kentniss setzen und um Stellungnahme bitten. Ich bin nicht gewillt Willkür zu dulden, wenn man schon alte Leutchen über deb Tisch ziehen will dann sollte man denen auch mal den Zahlungsverzug (sofern der wirklich besteht) auch mittels Mahnung kund tun und Gelegenheit geben zu zahlen.
Mich ärgert die Aussage, Zitat:
Die Ware die Frau XXX zurück geschickt hat, wurde bei der Übergabe an uns berücksichtigt. Offen war dann aber immer noch eine Rechnung über XXX eur aus Juni 2008. Die Abgabe der Forderung an uns besteht daher zu Recht. Da die Forderung dann von xxxx überwiesen wurde, hat der Vorgang seine Erledigung gefunden. Daher wird Zahlung in Höhe von XXX nicht zurückerstattet.
Zitat ende.
Das ist doch keine Transparente Auskunft damit soll man was anfangen?
Was würdet ihr machen?