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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitfahrt - Bavaria Reisen UG am 11.08.2009 nach Auerschmiede bei Miesbach



truelife
14.08.2009, 14:27
Vielen Dank an den Mitstreiter!

Für die Moderation: der Sender des Berichtes ist mir namentlich bekannt und gehört zu Stitz' Eingreiftruppe. Zum Schutz vor Identifikation des Mitstreiters habe ich Passagen entfernt die auf ihn hindeuteten.


Protokoll - Kaffeefahrt am 11.8.2009 nach Auerschmiede /b. Miesbach

Diese Fahrt sollte eigentlich nach Hohenschwangau, bzw. zur Besichtigung von Neuschwanstein gehen. Außerdem wurde noch eine Schifffahrt versprochen.

Schon beim Einsteigen wusste der Busfahrer von nichts - er durfte das Reiseziel erst telef. erfragen, wenn alle im Bus sind. Und so erfuhren wir dann, dass es nach Auerschmiede geht.

Bei der Begrüßung wurde uns gesagt, dass der "Vortrag" mittags zu Ende ist und wir dann den Nachmittag zur freien Verfügung haben.

Die Crew wurde vorgestellt von der "Assistentin" Frau M. L.: Chefsprecher - Otto Ripp (wie die Polizei aber feststellte, Dr. K. aus Berlin), und die Helfer: Norbert, Georg und Martin.

Sehr schnell wurde uns klar gemacht, dass es mit den fest zugesagten Versprechungen nichts wird:

"Die sind alle von einem Planungsbüro zusammengestellt, mit denen sie aber nichts zu tun haben."

Das Planungsbüro war der größte Reiseclub Europas, dessen Name und Adresse aber vorerst von niemandem preisgegeben wurde. In der Einladung hieß es: Unser Motto lautet: "Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch. Leere Versprechungen gibt es nicht. Von "schwarzen Schafen" lassen wir uns nicht in den Schmutz ziehen- das lassen wir uns nicht mehr gefallen ! - Wir möchten Ihnen beweisen, dass es auch anders geht. - Wie Sie wissen, gilt im deutschen Recht seit dem 1.7.2001 § 661a BGB, dass Gewinnversprechen auch eingehalten werden und ausbezahlt werden müssen. - Darauf mein Wort! Es wird auch mit keinem Reisescheck verrechnet, sonder zu 100 % an Sie in Bar ausgezahlt.

Versprochen wurde: 3.000 Euro in bar; mit Reiseleitung Stadtrundfahrt und Schlossbesichtigung, für Sie und weitere 3, in der Reisebestätigung sogar 4, Personen ein reichhaltiges Frühstück, sowie schmackhaftes Mittagessen (2 Gerichte zur Auswahl)- Niemand zahlt einen Cent !! - Dazu noch kiloweise feinster und edelster Lebensmittel, Gesamtgewicht 7 Pfund und noch ein spezielles Geschenkpaket - alles g r a t i s ! Auf einem extra Flyer für jeden ein Damen- bzw. ein Herrenfahrrad und für alle Paare, sofort zum Mitnehmen ein Camcorder, ebenfalls kostenlos !! -

Bis auf das Essen wurde nichts eingehalten.

Auf Grund der Einladung mussten alle annehmen, dass hier Reisen angeboten werden - dagegen wetterte der Chefsprecher über die Reisebüros - z.B.: ITC, Claudia Fischer... den Namen gibt es überhaupt nicht. Wenn Sie erst mal gebucht haben, zieht man Ihnen die Hose aus - schlimmer wird es, wenn Sie stornieren müssen - Bearbeitungs- und andere Gebühren, Rückgabe der Geschenke.

Auf die Frage: Weshalb dann die Einladung vom größten Reiseclub Europas erhielt ich wieder die Antwort: Damit haben wir nichts zu tun ! Wir werben für die Firma Artland aus Quakenbrück, die mit der Firma Kodak zusammenhängt, Inh. Herr B.

Es war auch eine Riesenwand von Produkten der Firma Artland aufgebaut: Je ein Stück und alles von ARTLAND, das in Form einer Werbung "verschenkt" werden soll. Aber nur an die netten und lieben Gäste ! Später stellte sich heraus, dass es aber nur die bekommen, die auch eine Kleinigkeit kaufen - mindestens 2 Artikel á 10 Euro. Diese wurden dann später aufgerufen und erhielten einen Zettel, den er angeblich für das Finanzamt brauch. Anschließend fragte er dann, ob diese "Käufer" bereit wären, 50 % vom Wert des "Geschenks" zu bezahlen. Da waren es nur noch ca. die Hälfte, worauf er böse wurde: "Habt Ihr noch immer nichts begriffen.... Ich werde noch verrückt... usw..."

Er war dann so wütend, dass er die Zettel aller Nichtinteressierten zerfetzte und zu Boden warf.

Da blieb es auch nicht aus, dass er seine Wut an Gästen ausließ: Ein Ehepaar blamierte und beleidigte er schändlich. Frage ans Publikum: Was würden Sie tun, wenn Sie dauernd gestört oder böse angeschaut werden - Antwort: R a u s s c h m e i ß e n !!

Ein Fahrgast wurde so wütend (ihm gefiel seine Arroganz nicht) und hätte ihn nicht seine Frau zurückgehalten, wäre er auf den Moderator losgegangen.

Zufällig sah ich, wie am Nebentisch einer älteren, schwerbehinderten Frau ein DVD-Player aufgeschwatzt wurde. Zum Glück kam dann ihre Begleiterin hinzu und sagte ihr, dass sie den doch gar nicht gebrauchen und schon gar nicht damit umgehen kann. Es wurde dann auf eine Stereo-Anlage umgeschrieben und als ich ihr dann den Karton vom Podium holte, sagte sie, dass sie ja nur ein einfaches Radio wollte. Ich riet ihr dann, vom Kauf zurückzutreten - die Zustellung war schon für kommenden Freitag ausgeschrieben.

Vielen Leuten gefiel auch nicht, wie er seine schmutzigen, obszönen Witzchen machte: Gummipuppe, etc... In der Nähe ist ein Puff - die Angestellten schlafen hier im Gasthof 1. Stock. Und wegen der Geizigkeit der Nichtkäufer erwähnte er die Mentalität der Schwaben: Die lassen sich nur stehend und zur Hälfte eingraben, damit sie die Grabpflege selbst verrichten können und der herausstehende Po kann noch als Fahrradständer benutzt werden. - Auch der schlechte Witz über ein Kruzifix war entwürdigend: Da wurde ein Papagei an die Wand genagelt, der dann zum Kreuz rüberblickte und fragte: Hast Du auch Kohle bestellt !!. Darüber haben sich die vielen durchwegs älteren Herrschaften sehr aufgeregt.

Weiters hielt er uns immer wieder das Essen und die kostenlose Fahrt vor: Ich habe es nicht nötig, Euch meine Geschenke aufzudrängen. Mein Nettogehalt von 4.800 Euro monatlich bekomme ich so und so. Aber später jammerte er wieder: Die beiden Busse kosten je 480 Euro, dazu kommt Saalmiete, und Euer Essen...

Um ca. 13 Uhr 30 war er dann vorerst fertig. Er kündigte dann eine junge Dame an, die dann komischerweise doch Reisen anbot. Auf meine Frage, ob sie denn von diesem größten Reiseclub Europas ist, verneinte sie - sie habe auch nichts mit den vorherigem VEranstalter zu tun. Ich sagte ihr dann, dass wir eigentlich seit mittags unseren freien Nachmittag hätten und verließ dann den Saal. Das war dann auch das Zeichen für mich, die Polizei zu rufen, die jedoch feststellen musste, dass die Veranstaltung beim Ordnungsamt angemeldet war. Fertig war sie dann gegen 15 Uhr 30. Wie ich erfuhr, blieben ungefähr 30 Leute aus unserem Bus zurück. Der Busfahrer hatte den Auftrag mit uns (halbe Busbesetzung) heimzufahren. Die Dortgebiebenen sollten angeblich vom Veranstalter heimgebracht werden. - Es ist anzunehmen, dass die Abzocke weiter vom Veranstalter, Herrn Dr. K., fortgesetzt wurde.


Da die Veranstaltung die ganze Woche dauerte, schrieb der Mitstreiter noch eine Mail an die Polizei in Miesbach und erstattete Anzeige wegen Betrug gegen Dr. K. aus Berlin.


Leider mussten Ihre beiden Kollegen in Zivil feststellen, dass es sich um einen angemeldeten Verkauf handelte. Es war beschämend, wie diese beiden Herren von den Verantwortlichen verhöhnt wurden und die mir dann selbst klagten:" Sehen Sie selbst !! - Wörtlich wurde ihnen gesagt: "Herr Kommissar, geben Sie uns die Acht" - damit waren die Handschellen gemeint, weil sie ihm die zur Fesselung gekreuzten Hände entgegenhielten. Übringens prahlte dieser Herr Dr. K. vorher schon in seinem Vortrag, dass er auch gestern schon Besuch von Polizisten hatte, die er "winkend" verabschiedete !

Eniac
14.08.2009, 14:47
Auf Grund der Einladung mussten alle annehmen, dass hier Reisen angeboten werden - dagegen wetterte der Chefsprecher über die Reisebüros - z.B.: ITC, Claudia Fischer... den Namen gibt es überhaupt nicht.

Die Konkurrenz anzuschwärzen scheint ja ganz gross in Mode zu kommen.


Wir werben für die Firma Artland aus Quakenbrück, die mit der Firma Kodak zusammenhängt, Inh. Herr B.

So so, ART-LAND hängt mit Kodak zusammen, ob die Fa, Kodak von ihrem Glück weiß? Vielleicht sollten wir das mal die ART-LAND Inhaber, die Gebrüderlein I., fragen.


Das war dann auch das Zeichen für mich, die Polizei zu rufen, die jedoch feststellen musste, dass die Veranstaltung beim Ordnungsamt angemeldet war.

Das mag ich nicht glauben. Gewerbe im Gasthof angemeldet?


Eniac

ghost0815
14.08.2009, 15:59
Das mag ich nicht glauben. Gewerbe im Gasthof angemeldet?
Eniac
Darin sehe ich ein größer werdendes Problem, immer mehr Veranstalter melden Gewerbe beim jeweiligen Veranstaltungsort an und dürfen somit legal dort Verkaufen.
Sofern dann keine "Medics" o.ä. verkauft werden fällt die uflösung der Veranstaltung aus.
Das macht mir wirklich Sorgen.

SpamRam
14.08.2009, 16:43
dass die Veranstaltung beim Ordnungsamt angemeldet war


Das mag ich nicht glauben. Gewerbe im Gasthof angemeldet?

Da ist doch noch ein kleiner Unterschied!

wahwah
14.08.2009, 16:46
Nein, die haben eine Zweigstelle im Gasthof, beim Ordnungsamt angemeldet.

Wird in letzter Zeit gern gemacht, man folgt dem Beispiel der Abzocker beim 'Schorsch'.

Eniac
14.08.2009, 16:50
Gut, damit entfällt das nicht angemeldete Wanderlager. Der Rest, strafbare Werbung, Verstoss gegen Lebemsmiitel- und Arzneimittelrecht etc., wie gehabt. Es bleibt also für die Behörden auch so noch genug zu tun. Warum geschieht trotzdem nichts?


Eniac

SpamRam
14.08.2009, 16:53
die haben eine Zweigstelle im Gasthof, beim Ordnungsamt angemeldetMag ja sein, darüber habe ich aber im Beitrag von truelife nichts gelesen.

wahwah
14.08.2009, 17:03
Ich denke das war mit der Aussage des Berichterstatters gemeint :


Polizei zu rufen, die jedoch feststellen musste, dass die Veranstaltung beim Ordnungsamt angemeldet war.Die Polizei hat beim OA nachgefragt, und dort lag eine angemeldete Zweigstelle in der Gaststätte vor.

Die von Eniac angeführten Fragen bzw. Handlungsmöglichkeiten für die Behörden stehen natürlich nach wie vor im Raum!

Diese kann ich hier nur unterstreichen!

Das sich OA und Polizei öffentlich vor den ganzen Opfern "verkaspern" lassen,
kann nicht angehen!

Eniac
14.08.2009, 17:16
Mag ja sein, darüber habe ich aber im Beitrag von truelife nichts gelesen.

Ich gehe von einem angemeldeten festen Gewerbe aus, denn angemeldete Wanderlager (http://www.juraforum.de/gesetze/GewO/56a/56a_GewO_ank%FCndigung_des_gewerbebetriebs,_wanderlager.html) sind bei Kaffeefahrten so selten wie eine Blaue Mauritius. Bei Verwaltungsagentur Gröme und Konsorten wäre das aber niemals genehmigungsfähig und die Veranstaltung müsste sofort untersagt werden, MI wird das sicher bestätigen. Bei einem festen Gewerbe muss dieses natürlich durch ein entsprechendes Schild an der Gaststätte gekennzeichnet sein, ansonsten liegt auch wieder eine OWi vor.


Eniac

truelife
15.08.2009, 23:48
Ich habe Lötzinn erzählt. Absender war BAVARIA REISEN UG.

Mission Imposible
17.08.2009, 09:09
Ich gehe von einem angemeldeten festen Gewerbe aus, denn angemeldete Wanderlager (http://www.juraforum.de/gesetze/GewO/56a/56a_GewO_ank%FCndigung_des_gewerbebetriebs,_wanderlager.html) sind bei Kaffeefahrten so selten wie eine Blaue Mauritius. Bei Verwaltungsagentur Gröme und Konsorten wäre das aber niemals genehmigungsfähig und die Veranstaltung müsste sofort untersagt werden, MI wird das sicher bestätigen.


Ja, stimmt so.

Tatsächlich gibt es praktisch keine Anmeldungen nach § 56a der Gewerbeordnung. Das hat eine Umfrage unter Hessens Kreisen, die hier zuständig sind, ergeben.

Allerdings stelle ich immer wieder fest, dass unsere "Freunde" die besondere Meldepflicht dadurch umgehen, dass sie am Sitz der Gaststätte ein stehendes Gewerbe anmelden. Die Kommunen tun sich dann zwar schwer, ein Wanderlager anzunehmen, das zum Reisegewerbe gehört. Möglicherweise tut man sich entsprechernd schwer eine Geldbuß zu verhängen. Allerdings hat die sache doch Charme. Die Kommune ist nämlich verpflichtet, jedem der dort nachfragt, zu sagen, wer das Gewerbe angeneldet hat. Das kann unter Umständen gute Chancen auf eine Klage auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB) eröffnen. Und damit niemand etwas in den falschen Hals bekommt: Voraussetzung für die Pflicht des Unternehmens den Gewinn auch zu leisten ist nicht ein wasserdichtes Versprechen, sondern es genügt, dass der Eindruck erweckt wird. Die Branche kann also nicht dadurch ihren Kopf aus der zivilrechtlichen Schlinge ziehen, dass sie im unleserlichen Kleingedruckten etwas ganz oder teilweise einkassiert, was sie in dicken Lettern ausdrücklich versprochen hat.



Bei einem festen Gewerbe muss dieses natürlich durch ein entsprechendes Schild an der Gaststätte gekennzeichnet sein, ansonsten liegt auch wieder eine OWi vor.


Das stimmt leider nicht mehr. Die Pflicht, an offenen Betriebsstätten Namensschilder anbringen zu müssen hat der Gesetzgeber und seinem unermesslichen Ratschluss kürzlich abgeschafft und das ganze dann noch als Deregulierung verkauft, die der Wirtschaft Millionen spart.

Europäischen Vorschriften ist zu verdanken, dass diese Pflicht möglicherweise bald wieder eingeführt wird.

Gruß

MI

nixkaffeefahrt
17.08.2009, 22:10
Allerdings hat die sache doch Charme. Die Kommune ist nämlich verpflichtet, jedem der dort nachfragt, zu sagen, wer das Gewerbe angeneldet hat.

Hallo MI, woraus ergibt sich diese Verpflichtung bzw. worauf sollte man sich am besten in seiner Anfrage formulieren, dass sie auch tatsächlich Chance auf Beantwortung hat? Genügt die allgemeine Anfrage, welche Gewerbe an der Adresse einer bestimmten Gaststätte gemeldet sind?

Mission Imposible
17.08.2009, 22:56
§ 14 Abs. 8 der GewO:

Öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen dürfen der Zweckbindung nach Absatz 6 Satz 1 unterliegende Daten übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Es dürfte genügen, anzugeben, dass eine Klage nach § 661a BGB angestrengt werden soll. Ein schutzwürdiges Interesse des Gewerbetreibenden dürfte schon alleine deswegen nicht überwiegen, weil er ja schon in der Einladung getäuscht hat.

Im Übrigen dürfen die Kommunen sogar schon eine Art Gewerbedatenbank ins Internet stellen. Hierzu § 14 Abs. 66 Satz 2 GewO:

Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden.

Meiner Auffassung nach, braucht es um diese daten bei der Gemeinde anzufordern noch nicht einmal ein Interesse. Lediglich, wenn es um weitergehende Infos, wie Anmeldedatum usw. geht, wäre das Interesse noch nachzuweisen.

Gruß

MI

Wuemme
18.08.2009, 02:20
nixkafeefahrt hat mir meine Frage ersetzt. Danke

Damit wir jetzt nicht alle gleichzeitig bei den betreffenden Gemeinden nachfragen sollten die Erbenise publiziert werden:
- Teilnehmer wissen dann leichter wo sie reklamieren muessen
- Klaeger wissen gleich die ladungsfaehige Anschrift
- Wir lernen mehr ueber die Zusammenhaenge (DB)