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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anruf von 060748086027



Raubritter
04.09.2009, 14:07
Hallo allerseits,

ich habe vorhin auf meinem Handy einen Anruf von o.g. Nummer bekommen, es meldete sich ein Herr *nuschel* , angeblich vom Verband der deutschen Industrie Bereich Arbeitnehmerinteressen und wollte mir irgendwas von Betriebsrente erzählen.

Es sei seine Aufgabe alle Arbeitnehmer in Deutschland darüber zu informieren, da diese tolle Möglichkeit ja bisher nur 5% aller Arbeitnehmer nutzen würden, und nun müsste er zunächst wissen ob ich denn Arbeitnehmer bin.

Ich fragte gegen woher er denn meine Telefonnummer habe und er stockte kurz und sagte lediglich "Die wird mir hier angezeigt."
Ich fragte erneut, bekam aber die selbe Antwort, daraufhin beendete ich das Gespräch.

Mich interessiert nun ob die o.g. Nummer gespooft ist oder sich dahinter tatsächlich eine "Firma" verbirgt die auf nette Post von mir wartet. Google liefert da leider keine brauchbaren Ergebnisse.

Weiß einer Genaueres oder gibt es weitere Betroffene?

Gruß :)

Raubritter

Sirius
04.09.2009, 14:25
Der Anruf kam wohl von diesem Call-Center:

MMM Multi-Media-Marketing Dietzenbach GmbH
Theodor-Heuss-Ring 56
63128 Dietzenbach
Geschäftsführer: Th* Sch*, Neu-Isenburg, *29.03.1970
mmm-gmbh.com

Tel: 06074-808****

http://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/63128/6210279861/MMM_MULTI_MEDIA_MARKETING_DIETZENBACH_GMBH.html

Raubritter
04.09.2009, 14:32
Vielen Dank,

na dann werd ich doch mal n nettes Briefchen eintüten und auf die Reise schicken.

Gruß :)

Raubritter

Raubritter
11.09.2009, 17:58
Hallo allerseits,

es tut sich etwas nachdem ich der o.g. Firma das Musterschreiben (inkl. UE) aus dem Antispam-Wiki per Einschreiben / Rückschein zugeschickt habe.

Man bedauert sehr mich gestört zu haben und wird zukünftig alle Möglichkeiten ausnutzen meine Nummer nicht mehr zu wählen. Es ging im Übrigen um eine "Beratung" zum Thema Altersvorsorge im Auftrag der HDI Gerling.

Meine Daten bezog man von der Firma Adressfit aus Köln, der angebl. auch eine Anruferlaubnis für meine Nummer vorliegt...das wird sicherlich noch interessant werden, ein T5F geht am Montag auf den Weg. Hier interessiert mich ganz besonders die angebliche Berechtigung, da ich zu 100% ausschliessen kann diese wissentlich erteilt zu haben.

Übermittelt wurden von Adressfit:

- Vorname
- Nachname
- Anschrift
- Telefonnummer
- Geburtsdatum

Man bestätigte mir die Löschung meiner Daten nur für dieses Projekt (HDI) und kann nicht ausschliessen mich zukünftig nochmal anzurufen, da angebl. die Daten der Anzurufenden durch den Auftraggeber übermittelt werden.

Man will die Löschung nun von Seiten des Callcenters auch an Adressfit weiterleiten, habe aber keinen Einfluss auf das Ergebnis.

Die UE wurde nicht abgegeben, das Muster lag bei.

Nun ergeben sich für mich folgende Fragen:

Reicht dieses Schreiben aus um für zukünftige Anrufe nicht mehr geradestehen zu müssen?

Wie kann ich am effektivsten die Vorlage der angebl. Anruferlaubnis durch Adressfit erreichen?

Sins sonstige Schritte zu ergreifen?

Vielen Dank im Voraus

Gruß :)

Raubritter

Goofy
11.09.2009, 18:05
Man bedauert sehr mich gestört zu haben und wird zukünftig alle Möglichkeiten ausnutzen meine Nummer nicht mehr zu wählen.
...
Man bestätigte mir die Löschung meiner Daten nur für dieses Projekt (HDI) und kann nicht ausschliessen mich zukünftig nochmal anzurufen, da angebl. die Daten der Anzurufenden durch den Auftraggeber übermittelt werden.

Was für ein Stinkerkäse.
Was heißt hier: "...alle Möglichkeiten ausnutzen, um nicht mehr anzurufen..."? - Was soll man von so einem Blödsinn halten?

Und, das allebeste: "...nicht auszuschließen, dass nochmal angerufen wird...".
Hast Du das schriftlich? - Jeder Anwalt, der sich mit dem UWG auskennt, freut sich über eine solche pralle Steilvorlage. Ich würde da direkt mit der Unterlassungsklage antworten. Denn diese Aussagen schreien direkt nur so von der "Wiederholungsgefahr". Was auch Einfluss auf den Streitwert haben dürfte.
Die wissen gar nicht, wie schlimm sie sich mit so einem Gequassel in die Moppelkotze geritten haben. Ein guter Anwalt nutzt so etwas gnadenlos aus.

Raubritter
11.09.2009, 18:22
Ja, habe alles schriftlich, kann bei Bedarf das Schreiben entweder anonymisiert hier hochladen oder sonstwie zur Verfügung stellen.

Wie würde denn bei einer Unterlassungsklage das weitere Vorgehen aussehen?

Wie ist denn mit Adressfit zu verfahren wegen der angebl. Genehmigung?

Gruß :)

Raubritter

Goofy
11.09.2009, 18:28
Lass das man alles den Anwalt machen. ;)

Mainzler
11.09.2009, 19:21
Ich weiß ja nicht, ob das hierher gehört, aber schlimmstenfalls kann das ja ein Admin löschen.

Ich habe schon an meinem alten Wohnort in Rheinland-Pfalz so gut wie keine Werbeanrufe bekommen. Seit dem wir April 08 nach Sachsen zogen, überhaupt keine mehr. Allerdings bekam ich Werbepost, konnte ich genau daran erkennen, wie die unsere neue Adresse schrieben. Die Werber mussten also irgendwie an unsere neue Adresse gekommen sein. Was habe ich gemacht? Darauf geschrieben ein "Dr. Name Name" ist hier unbekannt, zurück an Absender. Jetzt kriege ich auch von denen keine Post mehr. Im Verdacht, wer die Adresse verkaufte, habe ich VistaPrint.

Der Name war zwar richtig, aber der Doktor ist meine Frau, und nicht ich.

Marshmallow0815
11.09.2009, 21:27
Was für ein Stinkerkäse.
Was heißt hier: "...alle Möglichkeiten ausnutzen, um nicht mehr anzurufen..."? - Was soll man von so einem Blödsinn halten?

Und, das allebeste: "...nicht auszuschließen, dass nochmal angerufen wird...".
Hast Du das schriftlich? - Jeder Anwalt, der sich mit dem UWG auskennt, freut sich über eine solche pralle Steilvorlage. Ich würde da direkt mit der Unterlassungsklage antworten. Denn diese Aussagen schreien direkt nur so von der "Wiederholungsgefahr". Was auch Einfluss auf den Streitwert haben dürfte.
Die wissen gar nicht, wie schlimm sie sich mit so einem Gequassel in die Moppelkotze geritten haben. Ein guter Anwalt nutzt so etwas gnadenlos aus.

@Goofy

Den Schilderungen vom Raubritter folgend, würde ich aber davon ausgehen, das es sich bei dem Call Center nicht um ein "schwarzes Schaf" seiner Branche handelt.

Das Call Center hat gemäß dem BDSG korrekt geantwortet und darauf hingewiesen, das er als Auftragsdatenverarbeiter arbeitet, es also nur gemäß Weisung agiert.

Also kann uns wird es keine Unterlassungserklärung (UE) zeichnen, weil es das nicht kann. Der "Herr der Daten" ist augenscheinlich die HDI, die wiederum die Daten durch Adressfit hat anreichern lassen. Würde das Call Center eine allgemeingültige Unterlassungserklärung zeichen, dann müsste es bei alle zukünftigen Aufträgen, einen eigenen Datenbestand mit UE Kontakten mit den Daten seiner AG's abgleichen, was er widerum nicht darf, denn es wäre eine Zweckentfremdung der Daten des AG.

@Raubritter

Ich denke, Du wirst nur Ruhe finden, wenn Du Adressfit zur Löschung und Löschbestätigung motifierst. Vermutlich hat aber Adressfit Deine neuerliche Anschrift von Deinem "Bürgerbüro" erhalten, als Du Dich nach Deinem Umzug dort registriert hast. Gegebenenfalls kommt aber auch ein Nachsendeantrag in Frage.

Goofy
12.09.2009, 01:03
Sehe ich nicht so. Denn: primärer Störer ist das Callcenter. Gegen dieses besteht in erster Linie der rechtliche Unterlassungsanspruch.
Ob nun dieses CC im eigenen Auftrag handelt oder als Subunternehmer der Firma Muckermann, Heinzelmann oder Hampelmann - das ist zunächst mal unerheblich. Erster Ansprechpartner für den Unterlassungsanspruch ist das CC. Wie die das technisch bewerkstelligen, dass nicht mehr angerufen wird, ist deren Sache. (Und technische Möglichkeiten dazu gibt es mit Sicherheit mehrere - auch wenn der "Auftraggeber" die Daten doch wieder "mit einem Update einspielen" sollte. Für so etwas gibt es "Listwashing" und "Blacklisting".)

Ein Unterlassungsanspruch besteht mit Sicherheit auch gegen den Auftraggeber. Dieser hat die Daten zu löschen und es zu unterlassen, nochmal die Daten an den "Subunternehmer" zwecks Durchführung von Telefonwerbung zu überspielen. Der Auftraggeber gilt rechtlich als Mitstörer.

CForce
12.09.2009, 11:27
Der Abgleich der vom Auftraggeber übermittelten Daten mit einer firmeneigenen Sperrliste ist IMHO immer zulässig.
Es würde allerdings völlig ausreichen, die entsprechenden Telefonnummern in der Telefonanlage bzw. Wählsoftware zu sperren.
Auch hier würden die Daten (Telefonnummern), zulässigerweise, in einer Sperrliste zum einzigen Zweck der Sperrung gespeichert.

Wenn die Betreiber des Callcenters dazu nicht in der Lage sind ist das ihr Problem - lässt sich ganz leicht unterbinden in dem man gar keinen mehr anruft, ich würde auf einer UE bestehen.

Gruß
CForce

Fidul
12.09.2009, 16:49
Wie kann ich am effektivsten die Vorlage der angebl. Anruferlaubnis durch Adressfit erreichen?
Ich möchte dazu mal ein Beispiel von der interessanten Webseite dieser sauberen Firma zitieren: http://www.adressfit.de/datenkarten300.php

Art der Gewinnung: Telefonische Kundengewinnung (opt-in vorhanden, aber nicht nachweisbar)
Abgesehen davon sind Werbeeinwilligungen so nicht übertragbar.

Marshmallow0815
14.09.2009, 09:53
Für so etwas gibt es "Listwashing" und "Blacklisting".

Ein Abgleich von Daten ist nur dann erlaubt, wenn dieser Zweck bereits bei der Erhebung von Daten so festgeschrieben wurde.

Mir ist kein Fall aus der jüngeren Vergangenheit bekannt, wo eine UE beim Dienstleister Erfolg hatte, wobei man auch dazu sagen muss, das die schwarzen Schafe der Branche häufig auf eigene Rechnung arbeiten anstelle auf Weisung gemäß der Auftragsdatenverarbeitung.

Es wäre interessante zu wissen, wie ein Jurist diese Konstellation sieht - UWG vs. BDSG.

@CFORCE

Es ist unstrittig, das es ohne Weiteres technisch realisierbar ist. Die Frage der Rechtmäßigkeit aus Sicht des BDSG habe ich zur Diskussion gestellt.

Ich habe noch einmal im BDSG nachgeschaut und bin dem Verweis vom §28 Abs. 5 BDSG zum §14 Abs. 2 BDSG gefolgt und würde daher sagen:

Wenn man den Punkt 4 des Absatzes 2...


Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig wenn...

4. Angaben des Betroffenen überprüft werden müssen, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen...so auslegt, wie in diesem Fall gefordert, dann wäre es rechtens (keine juristische Empfehlung, nur eine persönliche Meinung ;)).

Dennoch müssten für diesen Zweck wiederum mehr Daten als nur die Rufnummer archiviert werden, wenn der Betroffene die generelle Kontaktaufnahme untersagt und nicht nur für diese eine Rufnummer.

Goofy
14.09.2009, 15:38
Die von Anwälten ausgestellten Unterlassungserklärungen beziehen sich immer auf bestimmte Rufnummern, fast immer nur auf eine einzige. Sollte die Person über Zweitanschlüsse verfügen, so ist es ein leichtes, diese Zweitanschlüsse ebenfalls mit in die UE aufzunehmen.

Ebenfalls ist es für den CC-Betreiber ein leichtes, schon anhand der Nummern seine Listen zu waschen. Streng genommen braucht er dazu noch nicht einmal weitere persönliche Daten, sondern es würde völlig ausreichen, wenn nur die Nummern in der Blacklist stehen.

Wir wissen auch, dass die meisten Callcenter tatsächlich solche Blacklists haben, und dass diese unter den Callcentern auch weiterverkauft werden.

rohaja
17.09.2009, 21:00
mich ham se heute auch angerufen, deren ab sagt nen driet von industrieblablubb arbeitnehmer und haftpflicht -.- und dass sie später nochmal anrufen täten
ja sollen se mal, bin ich sicher eh nicht zu hause

jens69
18.09.2009, 07:41
Meine Daten bezog man von der Firma Adressfit aus Köln, der angebl. auch eine Anruferlaubnis für meine Nummer vorliegt...das wird sicherlich noch interessant werden, ein T5F geht am Montag auf den Weg. Hier interessiert mich ganz besonders die angebliche Berechtigung, da ich zu 100% ausschliessen kann diese wissentlich erteilt zu haben.


zu Adressfit da lang: http://antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=22467&highlight=adressfit

Es handelt sich um einen Stammkunden des Bundesamtes für Merkbefreiung und Gesetzesverleugnung :-)
Die sehen den T5F als unberechigten Unsinn an und nehmen es nicht ernst. Das Gleiche gilt für Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

mutig123
18.09.2009, 08:53
kurzer Tipp, der hier funktioniert: Beschwerde an Bundesnetzagentur, Formular dazu im Internet runterladen. Die verlangen automatisch vom Anrufer die Vorlage der Einverständniserklärung. Wenns die nicht gibt, folgt automatisch ein Bußgeld. Bei tausend Anrufen am Tag, kommt da schnell ein hübsches Sümmchen zusammen. Und in der Folge werden die sich auch um dem Adressladen kümmern.

Raubritter
18.09.2009, 10:21
Mein T5F ist Adressfit am Montag per Einschreiben/Rückschein zugegangen, bisher aber noch keine Reaktion.
Der verlinkte Thread ist mir bekannt, Beschwerde an die BNetzA ging schon am Tage des Anrufes raus, allerdings habe ich bisher noch keine Eingangsbestätigung bekommen.

Gruß *wartend*

Raubritter

Raubritter
29.09.2009, 09:51
So, die 14-tägige Frist meiner "Freunde" von Adressfit ist gestern verstrichen, also reichen dieser "Firma" wohl 14 Tage nicht um einen Brief zu beantworten...nun möchte ich meiner Forderung gerne Nachdruck verleihen.

Ich denke der nächste Schritt sollte der zuständige DSB sein, gibt es hierfür ein Musterschreiben? Welche Unterlagen sind beizulegen?

Habe ich sonstige Möglichkeiten meinen "Freunden" auf den Schlips zu treten?

Gruß *sauer*

Raubritter

Mittwoch
29.09.2009, 20:41
Ich denke der nächste Schritt sollte der zuständige DSB sein, gibt es hierfür ein Musterschreiben? Welche Unterlagen sind beizulegen?

Ein Vorschlag für ein erstes Schreiben an den LDSB findet sich im Datenschutzbeauftragter. Erfahrungsgemäß ist es hilfreich, möglichst viele Dokumente (Kopien von Faxen, Ausdrucke von Mails, eidesstattliche Versicherungen über die Vorgänge) beizulegen, die den Vorfall belegen bzw. beweisen. Das spart dem DSB die Rückfragen und beschleunigt die Verfahren.

Erwarte allerdings nicht allzu schnelle Antwort, viele LSDB scheinen in Arbiet zu ertrinken. Und auch nicht allzu starke Sanktionen, denn diese stehen den LDSB (leider) nicht zu.



Habe ich sonstige Möglichkeiten meinen "Freunden" auf den Schlips zu treten?

Kannst noch die Wettbewerbszentrale in Betracht ziehen in der Hoffung, dass diese Deine "Freunde" abmahnt. Aber die werden nur dann tätig, wenn denen eine eidesstattliche Versicherung vorliegt. Mehr dazu findest Du auf deren Webseite http://www.wettbewerbszentrale.de/

Und antürlich die Bundeswattestäbchennetzangentur.

Schönen Gruß
Mittwoch