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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausverlosung per Quiz



Blauer Schwan
16.09.2009, 21:12
Hallo,

das hier fand ich eben bei mir im Postfach - nicht, dass ich von denen jemals was gehört, geschweige mich irgendwo angemeldet hätte. Scheint ja was ganz neues zu sein (hab hier jedenfalls noch nichts dazu gefunden).


Betreff: Mit Köpfchen zum Hausbesitzer
Von: Buchbauer_Kling [at] web.de
Received: from [66.179.50.182] (helo=mail3.surveymonkey.com)
by mx45.web.de with esmtp (WEB.DE 4.110 #314)
ID: [ID filtered]
for poor [at] spamvictim.tld; Wed, 16 Sep 2009 xx:xx:xx +0200
Message-ID: [ID filtered]
Received: from unknown (HELO EXPORT01) ([10.1.4.193])
by mail3.surveymonkey.com with ESMTP; 16 Sep 2009 xx:xx:xx -0700
monkey-ID: [ID filtered]
MIME-Version: 1.0
From: Buchbauer_Kling [at] web.de
To: poor [at] spamvictim.tld
Date: 16 Sep 2009 xx:xx:xx -0700
Subject: =?utf-8?B?TWl0IEvDtnBmY2hlbiB6dW0gSGF1c2Jlc2l0emVy?=
Content-Type: text/plain; charset=utf-8
Content-Transfer-Encoding: base64
Return-Path: Buchbauer_Kling [at] web.de
Privates Hausgewinnspiel im Internet erstmalig in Deutschland erlaubt

Nach einer langen Vorbereitungsphase ist es den privaten Veranstaltern Jürgen Buchbauer und Martina Kling gelungen, ein Hausgewinnspiel im Internet anzubieten. Bei einem akribisch durchdachten Gewinnspiel, das ähnlich aufgebaut ist wie ⤸Wer wird Millionär⤽, kann der Teilnehmer mit einem Einsatz von nur 0,50 Euro ihr 1.000 m² großes Anwesen gewinnen.

Die Teilnehmer müssen in einer fest vorgegebenen Zeit Fragen beantworten. Wer im Finale am meisten Fragen am Stück richtig beantwortet, gewinnt das Haus.

Der Anwalt der Veranstalter freut sich, dass es endlich möglich wurde, ein legales Internet-Hausgewinnspiel in Deutschland anzubieten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Veranstaltern bestätigt, dass es sich bei dem Spiel um ein Geschicklichkeitsspiel und damit nicht um ein illegales Glücksspiel handelt.

Das Spiel findet ab dem 12.9.2009 auf www.hausquiz-herbrechtingen.de statt. Für die Qualifikationsphase ist zunächst eine Laufzeit bis zum 30.12.2009 vorgesehen. Jeder, der 18 Jahre oder älter ist, darf teilnehmen.

Zur Teilnahme hier klicken:
http://www.surveymonkey.com/s.aspx?sm=xxx
oder direkt diesen Link:
www.hausquiz-herbrechtingen.de

Wenn Sie keine Mails mehr von diesem Absender bekommen wollen, klicken Sie
http://www.surveymonkey.com/optout.aspx?sm=xxx



Interessant auch, dass man hier eine ziemlich intelligente Masche fährt - immerhin muss man, um diese mail richtig würdigen zu können wissen, dass man in Deutschland sein Haus nicht einfach per Verlosung an den Mann/die Frau bringen kann.

Oder vielleicht hofft man auch einfach nur auf die übliche Gier - ein Haus für 50 ct...

gation
16.09.2009, 21:43
dieses Haus gibt es

edit: nee, das is in Lokstedt
http://www.abendblatt.de/hamburg/article1135585/Grosser-Ansturm-bei-Hausverkauf-Quiz.html

"Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres, hat uns im Rahmen einer Verfügung untersagt, unser Hausquiz in der Ihnen bekannten Form weiter zu veranstalten. Wir werden jedoch alles unternehmen, um schnellstmöglich unser Quiz weiter durchführen zu können."

---



Die beiden in der Mail erwähnten Personen betreiben in Herbrechtingen ein Therapiezentrum und sind Autoren eines Buches über Seilzuggeräte.

"Nach dem Start des Gewinnspiels am 10.9.2009 ist für die Qualifikationsphase zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2009 vorgesehen. Sollten innerhalb dieser Zeitspanne nicht mindestens 3.000.000 Teilnahmetickets verkauft sein, wird die Qualifikationsphase bis zum 31.01.2010 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Qualifikationsphase behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Werden bis zum Abschluss der Qualifikationsphase 3.000.000 oder mehr Teilnahmetickets verkauft, erhält der Gewinner die in Absatz 3 näher beschriebene Immobilie. Die Möglichkeit zur Hausbesichtigung besteht nicht.

Wichtiger Hinweis: Werden in dem vorgenannten Zeitraum weniger als 3.000.000 Teilnahmetickets verkauft, erhält der Gewinner statt der Immobilie einen Geldgewinn. Dieser setzt sich zusammen aus dem Erlös aus den Ticketverkäufen abzüglich sämtlicher für dieses Gewinnspiel getätigten Aufwendungen (z.B. Kosten der dtms für das Einwählen der Teilnehmer, Kosten für die Erstellung der Webseite, Werbungskosten, Anwaltskosten etc.) und zu leistenden Steuern und Abgaben (Schenkungssteuer, Umsatzsteuer etc.) des Veranstalters. "

...

"Wenn Sie noch nicht an dem Spiel teilnehmen, werden Sie nun aufgefordert 50 Cent über Ihre Telefonrechnung zu bezahlen. Das ist sicher, einfach und anonym. Es wird eine Telefonnummer angezeigt, diese rufen Sie an und dieser Anruf kostet Sie 50 Cent. Damit sind Sie berechtigt nun an dem Quiz teilzunehmen."

...

Sollte der Veranstalter zu der Überzeugung kommen, dass die 3.000.000 Teilnahme-Tickets nicht in absehbarer Zeit verkauft werden, kann der Veranstalter entscheiden, dass das Finale stattfindet, aber der Hauptpreis nicht das Haus sondern ein Geldjackpot ist. Der Geldjackpot beträgt ca. 22 Cent pro verkauftes Teilnahme-Ticket, das sind 100% der Einnahmen, die der Veranstalter erzielt nach Abzug der Transaktionskosten."

0137-Nummer?

Wieso wird eigentlich der Verkauf von so einem Zeugs über 0137-Nummern erlaubt?

Mittwoch
17.09.2009, 09:31
Scheint ja was ganz neues zu sein (hab hier jedenfalls noch nichts dazu gefunden).

Jein, die Idee der Hauslotterie geistert schon seit vier oder fünf Jahren durch das Internet. Nun fällt allerdings - wie im von gation verlinkten Artikel erwähnt - ein klassische Hauslotterie, also gegen Geld verkaufte Lose, mit denen man einen geldlichen Gegenwert gewinnen kann, in Deutschland unter das staatliche Glückspielmonopol. Man müsste sich eine solche Lotterie genehmigen lassen und unter staatlicher Ausficht durchführen. Prinzipiell möglich, aber extrem aufwändig und daher teuer. Außerdem wurde Anfang 2008 das Glückspielrecht novelliert mit dem Ziel, die Spielsucht einzudämmen. Daher stünden die Chancen, eine Hauslotterie genehmigt zu bekommen, sehr gering.

In Deutschland haben es also bisher nur wenige versucht. Mir sind nur zwei echte Lotterien bekannt, bei denen es um deutsche Häuser ging. Beide wurden rechtlich gesehen in Österreich durchgeführt; über den Ausgang finde ich auf die Schnelle nichts, vermute aber, dass die deutschen Behörden erfolgreich dagegen angegangen sind.



Wieso wird eigentlich der Verkauf von so einem Zeugs über 0137-Nummern erlaubt?
Die beiden Rentner kennen offenbar die Rechtslage und veranstalten ein Quiz, also eine Art Gewinnspiel. Für selbiges ist es durchaus erlaubt, eine Teilnahmemöglichkeit per Telefon einzurichten, die auch durchaus 50 Cent pro Anruf kosten darf, denn das wären auch die kosten, die für eine Postkarte anfallen würden (so jedenfalls haben einige Richter geurteilt).

Dass dabei, wie sie ja selber zugeben, für die Rentner ein Anteil dieser Gebühren abfällt, dürfte der Grund sein, warum die Behörden die Veranstaltung eingefroren haben. Vermutlich verhandeln gerade Behördenvertreter mit Anwälten und prüfen den Sachverhalt.

IANAL, aber Bestimmungen wie


Sollten innerhalb dieser Zeitspanne nicht mindestens 3.000.000 Teilnahmetickets verkauft sein, wird die Qualifikationsphase bis zum 31.01.2010 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Qualifikationsphase behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
dürften wohl kaum mit den gesetzlichen Regelungen für ein Gewinnspiel, Stichwort Einsendeschluss, vereinbar sein. Außerdem legt die Fixierung auf eine Teilnehmeranzahl doch sehr deutlich den Schluss nahe, dass es sich um eine versteckte Lotterie handelt. auch


Werden in dem vorgenannten Zeitraum weniger als 3.000.000 Teilnahmetickets verkauft, erhält der Gewinner statt der Immobilie einen Geldgewinn.

dürfte sich mit nur sehr wenig juristischer Recherche einfach zerlegen lassen. Ich nehme an einem Gewinnspiel schließlich wegen der Preise teil. Auch die willkürliche Festlegung eines Finales bietet da meiner laienhaften juristischen Meinung zufolge gutes Futter.
#000000
Die Idee hinter dem Ganzen ist auf den ersten Blick interessant, trotzdem rate ich jedem von der Teilnahme an solchen Spielen ab. Nicht, weil man sich irgendwie mit der Teilnahme strafbar machen würde, sondern weil die erforderliche Zahl der Mitspieler exorbitant hoch ist, damit sich die Sache für die Veranstalter überhaupt rechnet. Ein Haus muss nunmal im Verkauf mindestens 100 Kiloeuro erbringen, damit die Veranstalter sich nicht wirtschaftlich ruinieren.

Der Teilnahmebetrag sollte also so zugeschnitten sein, dass genügend Leute mitspielen. In der Regel setzt man ihn daher niedrig an, was wiederum Werbung erfordern würde, um den Break-Even-Point zu erreichen. Werbung für Lotterien ist dummerweise sehr stark reglementiert, und selbst wenn es sich um ein Gewinnspiel handelt, bekommt man Werbung normalerweise nicht kostenlos. Wie wir hier sehen, wird auf die billigste Art der "Werbung" zurückgegriffen, nämlich Spam.

Alternativ kann man darauf hoffen, die Medien ins Boot zu holen, doch wenn es nur genügend Leute machen, nutzt sich die Masche extrem schnell ab und wird für die Boulevardpresse schell uninteressant.

Schönen Gruß
Mittwoch

Grisu_LZ22
17.09.2009, 09:46
Der Geldjackpot beträgt ca. 22 Cent pro verkauftes Teilnahme-Ticket, das sind 100% der Einnahmen, die der Veranstalter erzielt nach Abzug der Transaktionskosten.
0,22 € / Los * 3.000.000 Verkaufte Lose = 660.000 Euro.

Das sollte dann schon ein ganz hypsches Häuschen sein, bzw. die Veranstalter verdienen sich eine goldene Nase.

Was dann noch zu überlegen ist:
Wenn das als Lotterie ausgespielt wird, sollten sich da nicht auch die Finanzbehörden dafür interessieren? Ich sag nur ggf. steuerpflichtiger Gewinn, Lotteriesteuer etc...

Smart
17.09.2009, 13:17
Das ganze wird verboten, so wie das damals verboten wurde http://www.winyourhome.de/

Smart

alariel
17.09.2009, 16:12
Spam bleibt's so oder so - würd' mich ja schon interessieren, woher die die Adresse haben... :boxer:

Nebenbei, der Spam macht das Ganze Gewinnspiel in meinen Augen nicht seriöser. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.


Die Möglichkeit zur Hausbesichtigung besteht nicht.
Auch das wirkt sich in meinen Augen extrem negativ aus. Wer weiss, ob das innen tatsächlich so aussieht, ob alles in Ordnung ist - oder ob teure Sanierungs- oder gar Abrisskosten auf den "Gewinner" warten?
So gehts auch weiter:

Die Übergabe des Gewinnobjektes erfolgt ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit.

KANN ein 50-ct-Schnäppchen sein. KANN aber auch ein Fass ohne Boden sein, da man hat nicht reinkommt, ehe man eben gewonnen hat...

Sirius
17.09.2009, 18:58
Das letzte Hausgewinnspiel ging voll nach hinten los. :clown:

Aus dem elektronischen Bundesanzeiger vom 30.07.2009

Staatsanwaltschaft München I

382 Js 35199/09

In einem unter dem Az.: 382 Js 35199/09 bei der Staatsanwaltschaft München I geführten Ermittlungsverfahren besteht gegen V. H. S. (http://immobilien.suite101.de/article.cfm/volker_stiny_verlost_sein_haus) Kreuznacher Str. 6, 14197 Berlin der dringende Verdacht des Betrugs und unerlaubten Glücksspiels im Zusammenhang mit dem von ihm initiierten „Hausgewinnspiel“.

Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, folgende Vermögenswerte von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert:

I. In das Vermögen des Beschuldigten Stiny wurde am 10.06.09 ein dinglicher Arrest in Höhe von 522.196 € angeordnet.

Mit Pfändungsbeschluss vom 12.06.09 wurden die Ansprüche des Beschuldigten gegenüber der

Stadtsparkasse München
Netbank AG
Münchner Bank AG
Commerzbank AG
Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG
LBS Bayerische Landesbausparkasse
Fürstin von Sayn-Wittgenstein`schen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

gepfändet. Die Stadtsparkasse München, die Netbank AG, die Münchner Bank AG und die Commerzbank AG teilten in Ihren Drittschuldnererklärungen jeweils mit, dass sich Guthaben auf den dortigen Konten befinden.
...
...

Medifit
18.09.2009, 12:24
Hallo, ich möchte mich bei allen entschuldigen, die unerwünscht eine Mail bekommen haben bezüglich meines Hauses. Danke für den Hinweis, das das ganze intelligent aufgebaut ist. Das ist es auch; ich werde es an meine Mitstreiter weitergeben. Dummerweise sucht jetzt jeder einen Haken. Es gibt im Prinzip keinen. Wer nicht weiterkommt, hat für 50 Cent an einem Spiel teilgenommen, wer weiterkommt hat die Chance auf ein wirklich schönes Haus. Nicht mehr und nicht weniger. Es gibt viele Fettnäpfchen, in die man bei dieser Sache treten kann. Wir haben diese aber ausräumen können. bitte seit mal fair und lest genau nach. Das hat nämlich mit "Verlosung" überhaupt nichts zu tun. Es soll tatsächlich auch noch ehrliche Leute geben. Es grüßt euch Martina Kling

mareike26
18.09.2009, 12:58
Hallo Frau Kling, Ihre Ansichten in allen Ehren, aber ich denke, Sie sollten sich in Ihrem eigenen Interesse anwaltlich beraten lassen. Die Staatsanwaltschaft und die Gluecksspielaufsicht duerften naemlich durchaus anderer Meinung sein als Sie.

alariel
18.09.2009, 13:30
In diesem Zusammenhang darf ich mal ganz ungeniert fragen - woher stammen die E-Mail-Adressen denn nun?
Dass Blauer Schwan sich nirgendwo diesbezüglich angemeldet hat, darf hierbei als 100% sicher angesehen werden.

Medifit
18.09.2009, 13:43
Hallo mareike und araliel, wir wären das Risiko nicht eingegangen, eine Straftat zu begehen. Juristisch wurde alles abgesegnet. Bitte genau lesen. Der Notar, das Finanzamt, der Rechtsanwalt, der Programmierer haben ihren "Segen" dazu gegeben. Es ist keine Kleinigkeit die gesetzlichen Hürden auszuräumen und für diesen Vorgang eine Unbedenklichkeitserlaubnis zu erhalten. Die Beweispflicht, daß es sich um kein Glückspiel und keine Verlosung handelt, haben wir erbracht. Dieser Vorgang hat uns über ein Jahr harte Arbeit gekostet. Wir tun im wirklichen Leben was ganz anderes und sind wirklich nicht auf das "schnelle Geld" aus. Die Summe der Tickets entspricht nachweislich dem Wertgutachten und den Kosten der aus diesem erlaubten Gewinnspiel ersichtlichen Kosten. Bitte seID: [ID filtered]

alariel
18.09.2009, 13:59
Nun, das ist immer noch Meinungsabhängig. Und aufgrund meiner Meinung werd' ich da gewiss nicht mitmachen... zudem es hier ja im Grunde nicht um die Seriosität oder Nichtseriosität des Angebots geht. Oder wenn, dann nur als Nebenspamschauplatz.

Meine Frage war ja einfach, und erfordert auch keine Ansprache über E-Mail: Woher stammen die E-Mail-Adressen?

Goofy
18.09.2009, 16:28
Es ist keine Kleinigkeit die gesetzlichen Hürden auszuräumen und für diesen Vorgang eine Unbedenklichkeitserlaubnis zu erhalten.

Ich bin zutiefst beeindruckt. - Und wer hat diese "Unbedenklichkeitserlaubnis" (<= so ein Quatschwort...) erteilt? Vielleicht die Glücksspielaufsicht in Santa Cruz de Graciosa (http://maps.google.de/maps?hl=de&ie=UTF8&ll=38.582526,-27.070312&spn=2.915469,6.108398&t=h&z=8)? :noteeth:

Medifit
18.09.2009, 16:56
Das Wort Unbedenklichkeitserklärungen ist eine juristische Klausel die besagt,dass es keine Bedenken gibt und das Hausgewinnspielspiel erlaubt ist,so wie wir es machen.Es ist ganz einfach das Deutsche Recht und deren Sprache.Das kann sofort nachgeprüft werden,so einfach ist das.

Mit besten Grüssen
Jürgen Buchbauer

Schorchgrinder
18.09.2009, 17:22
Holla Medifit,



Das kann sofort nachgeprüft werden,so einfach ist das.


nun dann sollte es ja kein Problem sein, ein Kopie hier als Anhang einzustellen oder an das Fax von Antispam zu schicken.



Mfg

Schorchgrinder

Mocca
18.09.2009, 17:22
@Medifit

Die Hartnäckigkeit, mit der Sie dem Kernanliegen dieses Forums ausweichen, spricht Bände. Ob Ihr Spielchen bedenklich ist oder nicht, ist nämlich nicht das Thema von Antispam e. V. sondern die Frage, warum Sie dafür zu unerlaubten Werbemethoden greifen und woher Sie die Adressen bezogen haben!

Ist das jetzt bei Ihnen angekommen?

Mocca

Goofy
18.09.2009, 17:45
Selbst, wenn das Regierungspräsidium Karlsruhe diese Bescheinigung ausgestellt haben sollte, steht hier immer noch die Tatsache im Raum, dass unverlangte Werbe-Mails zugestellt wurden, wofür ein Einverständnis nicht erteilt wurde.

alariel
18.09.2009, 18:36
So sieht das aus.

Nebenbei bemerkt, auch eine Hausbesichtigung war nicht das Thema. Dass sie Dies Einzelnen gestatten mag ja sein - jedoch ist die offizielle Version "Absolut ausgeschlossen", so deute ich das jedenfalls auf der Website. Wenn da stünde, alle zwei Monate - oder so ähnlich - als Sammeltermin... aber egal. Wir waren beim Spam. Also zurück zum Thema:

Woher kamen die Adressen...?

Blauer Schwan
19.09.2009, 08:59
Jein, die Idee der Hauslotterie geistert schon seit vier oder fünf Jahren durch das Internet.

Ich meinte, diese aktuelle Lotterie scheint was neues zu sein.

In anderen Ländern ist sowas auch durchaus legal und problemlos machbar - nur in Deutschland halt nicht.

Letztes Jahr in Australien hat einer sein Haus samt Inhalt versteigert.


0,22 � / Los * 3.000.000 Verkaufte Lose = 660.000 Euro.

Das sollte dann schon ein ganz hypsches Häuschen sein, bzw. die Veranstalter verdienen sich eine goldene Nase.


Sollte eine nettes Domizil sein, ja. Je nach Lage, Ausstattung und Grundstücksgrösse nach Abzug von Notar, Grunderwerbsteuer, Kosten (was ja alles der Veranstalter übernehmen will) aber durchaus drin. Eine "goldene Nase" bleibt da nicht über denke ich, es sei denn, es ist eine Bruchbude oder mit Altlasten behaftet (was ja auch im Bereich des möglichen ist).



Finanzbehörden dafür interessieren? Ich sag nur ggf. steuerpflichtiger Gewinn, Lotteriesteuer etc...

In Deutschland sind Gewinne steuerfrei, siehe Einkommensteuergesetz und sie fallen auch unter kein anderes Steuergesetz. Die Lotteriesteuer wäre Sache des Veranstalters.

Ich würde mir eher Gedanken machen, ob durch so eine Lotterie tatsächlich ein juristischer Anspruch auf Eigentumsübertragung am Haus erworben werden kann - eben weil der Gesetzgeber solche Veranstaltungen nicht gern sieht. Bei einem Einsatz von 50 ct aber wohl eine zu vernachlässigende Sorge.

Was aber alles nicht die bereits mehrfach aufgeworfene Frage klärt:

WO HAT DER VERANSTALTER MEINE MAIL ADRESSE HER??!

Ich habe nämlich definitiv von dieser Veranstaltung das erste Mal gehört/gelesen als mir die mail aus dem 1. Post im Thread in die box geflattert kam.

Fidul
20.09.2009, 00:35
Juristisch wurde alles abgesegnet. Bitte genau lesen. Der Notar, das Finanzamt, der Rechtsanwalt, der Programmierer haben ihren "Segen" dazu gegeben.
Hervorhebung von mir.

mareike26
20.09.2009, 12:13
Hallo zusammen,

uns ist zu Ohren gekommen, dass Spammy mittlerweile PNs an die in diesem Thread postenden User versendet.
Bitte meldet uns das wenn
- Ihr Euch belästigt fühlt und/oder
- der User Euch anbietet, das Haus zu besichtigen

Wir werden dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Danke.

Einmal davon abgesehen, dass der Spam natürlich gegen das UWG verstößt und unsere User ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, wo die Mailadressen herkommen, weisen wir noch einmal daraufhin, dass wir diese Hausverlosungsaktion für illegal halten.

Baldrian
20.09.2009, 12:37
Ich fürchte mal, dass auch die Hausbesitzer voll auf die Nase fallen können.
Wenn man mal bedenkt, dass weit über eine Million da mitmachen müssen,
um den geschätzten Wert des Hauses zu erreichen.
Und wer weiß, wie viel von dem Geld an sie überhaupt ausbezahlt wird.

Goofy
20.09.2009, 15:58
Auf der Webseite ist sogar von 3 Mio. benötigten Teilnehmern die Rede.

Die größte Quizfrage bei allem ist doch:
Was passiert dann, wenn (was eigentlich zu erwarten ist) sich nicht die benötigten 3 Millionen Teilnehmer finden lassen, um durch Zahlung kleiner 50-ct-Beiträge den veranschlagten Wert zu erreichen?

Kriegt der Gewinner dann trotzdem das Haus übereignet, obwohl im Glückstopf viel weniger drin ist, als der erhoffte Erlös?

Oder wird das Haus nur dann übereignet, wenn auch mindestens der veranschlagte Wert durch die Beiträge erzielt wurde? - Dann wäre es nämlich so, dass hier für die Entscheidung der Auszahlung des Gewinns nicht mehr ein Geschicklichkeitselement einschlägig wäre, sondern dann wäre die Auszahlung hauptsächlich von nicht beeinflußbaren Umständen abhängig. Dann wäre es eigentlich Glücksspiel, und die Aussage des RP Karlsruhe bezüglich der "Unbedenklichkeit" (wenn sie denn so getätigt wurde...) wäre falsch. Dann wäre es auch die Frage, inwiefern diese Aussage überhaupt bindende Wirkung hat.

mareike26
20.09.2009, 16:04
Er hat nur was von einer Unbedenklichkeitserklärung geschrieben. Er hat aber nicht erklärt von wem die kommt. Imho wird sich das Regierungspräsidium hüten, eine solche abzugeben.

Mittwoch
20.09.2009, 16:27
Er hat nur was von einer Unbedenklichkeitserklärung geschrieben. Er hat aber nicht erklärt von wem die kommt.
Laut Intersetseite kommt die tatsächlich vom RP Karlsruhe:


Dies hat uns das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe am 23.6.2009 schriftlich bestätigt:
„Wir können Ihnen (...) mitteilen, dass die Veranstaltung, so wie sie sich uns derzeit darstellt, kein Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertra(GlüStV) ist und daher keiner glücksspielrechtlichen Erlaubnis bedarf.”

Quelle: http://www.hausquiz-herbrechtingen.de/

Mal ganz abgesehen davon, dass ich diese Mitteilung gerne mal im Original sehen würde - Webseiten sind schließlich geduldig -, fällt schon auf, dass sich das RP die Hintertür "so wie sie [die Veranstaltung] sich uns derzeit darstellt" offenhält.

Ich bezweifle mit bereits geschilderter Begründung nach wie vor die Rechtmäßigkeit dieses Gewinnspiels, denn auch Regierungspräsidenten sind nur Menschen, die sich hauptsächlich mit Verwaltung und nicht primär mit Juristerei auseinandersetzen.

In anderen Zusammenhängen gab es vom Verwaltungsmittelbau, den die Regierungspräsidien nunmal darstellen, schon andere vermeintliche Persilscheine, die einer gerichtlichen Prüfung dann doch nicht standgehalten haben. Würde hier allerdings weg vom Thema führen, denn:

Hier geht es aber nach wie vor um die noch nicht beantwortete Frage, ob die Betreiber eine Erlaubnis zur Zusendung der eingangs zitierten Email haben oder nicht. Die Nachweispflicht liegt bei den Versendern bzw. den Betreibern, und diesen Nachweis sind sie (zumindest dem Forum) nach wie vor schuldig.

Schönen Gruß
Mittwoch

Grisu_LZ22
23.09.2009, 09:02
In Deutschland sind Gewinne steuerfrei, siehe Einkommensteuergesetz und sie fallen auch unter kein anderes Steuergesetz.

Nicht unbedingt. Man muss da schon differenzieren was das für Gewinne sind und in welchem Zeitraum (ich sag nur die mittlerweile gekippte Spekulationsfrist für Aktien)

Wenn dies ein Quiz, eine Verlosung (oder wie es der Veranstalter auch immer titulieren wird) sein soll könnte das Finanzamt ja auf die Idee kommen das es sich um eine Gewerbe handelt und damit Essig mit steuerfreien Gewinnen.

Für den Veranstalter meinte ich ja!
Ach hier war das Missverständniss zwischen meine Posting und der Antwort von Blauer Schwan

Aber egal.

Des Pudels Kern ist immer noch: Wo sind die Email-Adressen her? Diese Antwort habe ich von den Betreibern bis jetzt noch nicht lesen können...

Und das wäre für mich, wenn ich Betroffener wäre, eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten, der zuständigen Glückspielaufsichtsbehörde und der Wettbewerbszentrale wert. *Keule reich*

alariel
23.09.2009, 09:14
Wenn dies ein Quiz, eine Verlosung (oder wie es der Veranstalter auch immer titulieren wird) sein soll könnte das Finanzamt ja auf die Idee kommen das es sich um eine Gewerbe handelt und damit Essig mit steuerfreien Gewinnen.

Für den "Gewinner" bleibt das steuerfrei. Wer zu zahlen hat ist der Veranstalter... ^^
Tja, anscheinend will man nicht auf die sanfte Tour. Da bleibt dann wohl nur noch der Rechtsweg...

schara56
01.10.2009, 19:26
Ich packe das mal hier mit dran:
Received: from einsilbix.udag.de (EHLO einsilbix.udag.de) [89.31.140.29]
by mx0.gmx.net (mx116) with SMTP; 01 Oct 2009 xx:xx:xx +0200
Received: by einsilbix.udag.de (Postfix, from userID: [ID filtered]
ID: [ID filtered]
[...]
Cc: der [at] anzeiger-teneriffa.de
Message-ID: [ID filtered]
Date: Thu, 1 Oct 2009 xx:xx:xx +0200 (CEST)
X-GMX-Antivirus: 0 (no virus found)
X-GMX-Antispam: 0 (Mail was not recognized as spam);
Detail=5D7Q89H36p4L00VTXC6D4q0N+AH0PUCnetdm6+jp8LGPxQjTA5kFyVhx4i9dm8gtkSC3c
eRgreMUS9eN5lOu9K5r9yS4ctYCL1tvfSCxXXiFzQWaRANABQz2VmfqHI8zV1;
X-GMX-UID: [UID filtered]
Received: from serapis.udag.de (EHLO serapis.udag.de) [89.31.140.26]
by mx0.gmx.net (mx069) with SMTP; 01 Oct 2009 xx:xx:xx +0200
Received: by serapis.udag.de (Postfix, from userID: [ID filtered]
ID: [ID filtered]
[...]
Cc: der [at] anzeiger-teneriffa.de
Message-ID: [ID filtered]
Date: Thu, 1 Oct 2009 xx:xx:xx +0200 (CEST)
X-GMX-Antivirus: 0 (no virus found)
X-GMX-Antispam: 0 (Mail was not recognized as spam);
Detail=5D7Q89H36p4L00VTXC6D4q0N+AH0PUCnetdm6+jp8LGPxQjTA5kFyVhx4i9dm8gtkSC3c
eRgreMUS9eN5lOu9K5r9yS4ctYCL1tvfSCxXXiFzQWaRANABQz2VmfqHI8zV1;
X-GMX-UID: [UID filtered]

Hallo und guten Tag,

wohnen im biologisch erbauten Holzhaus in romantischer Waldlage, auf
einem 8.630 qm Grundstück mit 320 qm Wohnfläche, entspricht dies
Ihren Vorstellungen von „schöner wohnen“?

Dann werden Sie diese Mail wohl nicht ungelesen in den Papierkorb
werfen.

Es sei denn, Sie sind vom Preis von lediglich 99,- Euro geschockt
oder tun dies als schlechten Scherz ab. Wir können Ihnen aber
versichern: Dies ist kein Scherz!

Überzeugen Sie sich selbst. Klicken Sie auf
www.bio-haus-gewinnspiel.com

Hier handelt es sich nicht um eine Lotterie oder ein Glücksspiel!

In Deutschland legal ist die Ausrichtung eines Gewinnspiels. Hier ist
Ihr Wissen gefragt. Das ist Ihre Chance von 1 : 11998 (wenn Sie nur
einmal teilnehmen) auf „schöner wohnen“ in einem biologisch
erbauten Holzhaus im Wert von 671.000,- Euro oder weiteren Preisen,
z.B. einen Alfa-Romeo-Mito (ca. 15.000 Euro), ein Quad (ca. 3000 Euro)
und vielem mehr.

Noch ein besonderer Tip zum bevorstehenden Weihnachtsfest:

Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einem ganz besonderen Geschenk,
einer von Ihnen vorbereiteten Teilnahme an dem Gewinnspiel bei
www.bio-haus-gewinnspiel.com.

Natürlich gilt dieser Tip auch zu allen anderen Gelegenheiten, zu
denen man nach einem ganz besonderen Geschenk sucht!

Mit freundlichen Grüßen
R. Schumann und Team

PS: Erzählen Sie´s auch weiter! An Freunde , Bekannte,
Verwandte…. Irgendwie lande ich immer bei einem H* O* aus S* in Bayern - komisch - oder? :rolleyes:

Arthur
01.10.2009, 19:41
Verlogen die Weise sich Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe als Werbung zu bedienen
( ziemlich weit unten)

www.bio-haus-gewinnspiel.com
wird Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe unterstützen,
wie, das lesen Sie hier
Und noch verlogener die Kommentare die im Link dazu stehen

Nebelwolf †
01.10.2009, 19:43
Die Abzockgarantie:


Sollte das Gewinnspiel mangels Teilnehmer oder aus einem anderen Grund nicht durchgeführt werden, so ist die Teilnahmegebühr nicht zu entrichten. Bereits gezahlte Gebühren werden den Teilnehmern in diesem Fall abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr (Unkostenbeitrag) in Höhe von 19 EUR von der Veranstalterin erstattet.

Sollten nicht 9999 Dummen gefunden und 1 Mio. Euro erbeutet werden, dann zahlt jeder der Geprellten einfach 19 Euro ohne irgendeine Leistung zu erhalten. - Auf Kosten anderer Leute finanziert sich ein Luxusleben sehr komfortabel.

Nebelwolf

antispam2006
09.03.2010, 16:51
Jetzt hat es mich auch erwischt. Versand wurde es über den kriminellen Server von mediaon.info

Return-Path: <web1 [at] server246.mediaon.info>
X-Flags: 0000
Delivered-To: GMX delivery to poor [at] spamvictim.tld
Received: (qmail invoked by alias); 09 Mar 2010 xx:xx:xx -0000
Received: from unknown (EHLO server246.mediaon.info) [195.5.168.246]
by mx0.gmx.net (mx019) with SMTP; 09 Mar 2010 xx:xx:xx +0100
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Subject: Die Chance auf Ihre Finanzierung
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Die Seite scheint schon die besten Zeiten hinter sich zu haben, denn wenn ich sie versuche aufzurufen, bekomme ich das zu sehen.


Forbidden
You don't have permission to access / on this server.
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Apache/2.2.3 (Debian) mod_python/3.2.10 Python/2.4.4 PHP/5.2.5-0.dotdeb.2 with Suhosin-Patch mod_ssl/2.2.3 OpenSSL/0.9.8c Server at www.landhaus-golfblick.at Port 80

Wozu solche Fehlermeldungen alles gut sind. Complaints habe ich im Ausloseverfahren verschickt...

Gruß Antispam2006

Nebelwolf †
10.03.2010, 14:26
Diesen Satz bestätigt die Webseite www.landhaus-golfblick.at:


Das Landhaus liegt in mitten von Kärnten (Österreich), auf einem Grundstück von knapp 3 km² (2954 m²).

... und der Google-Cache berichtet, daß das Landhaus nicht zum ersten Mal verlost wird:

!! Die Verlosung findet bereits am 10.10.09 statt!!
und

Die öffentliche Verlosung findet am Freitag, den 14. 08. 2009 um 14 Uhr statt, so fern die Anzahl von 14888 Losen verkauft worden ist. Der Gewinner wird von RA Dr. E[...]r-P[...] benachrichtigt.

Quelle: Google-Cache (http://209.85.135.132/search?q=cache:GKuEov93hgUJ:www.landhaus-golfblick.at/+landhaus+golfblick&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de)

Man hat nicht genügend Interessenten gefunden und schon einmal 19 Euro Bearbeitungsgebühr abgezockt. Unter landhaus-golfblick.com findet sich die alte Webseite Landhauses, Buchungen nimmt man dort entgegen anders lautender Informationen der Webseite nicht mehr an. Vermutlich gelingt es den bisherigen Betreibern nicht, daß Objekt wirtschaftlich zu führen.

Nebelwolf
ps. landhaus-golfblick.at ist mal wieder kaputt
pps. Liquid-Sky-Net hat auf die erste Version geantwortet

Liquid-Sky-Net
10.03.2010, 14:39
Unten steht noch:


Die öffentliche Verlosung findet am Freitag, den 14. 08. 2009 um 14 Uhr statt

Na was denn nun? :D

Wuschel_MUC
10.03.2010, 18:59
...da steht doch demnächst ein Hausverloser in München vor Gericht?!

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm laut "Süddeutscher Zeitung" Betrug in 18.294 Fällen vor (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/971/505176/text/). Grund genug, die Finger davon zu lassen und neue Fälle am besten ebenfalls der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Die Rechtslage kann in Österreich natürlich anders sein, aber "Finger weg" ist wohl auch dort der beste Rat.

Wuschel

blizzy
11.03.2010, 00:44
auf einem Grundstück von knapp 3 km² (2954 m²)

Wow! Gehe ich recht in der Annahme, daß ein Quadratkilometer gleich tausend mal tausend Meter ist?

Also 1 km² = 1000000 m²

Demzufolge wären 3 km² = 3000000 m²

Und die 2954 m² wären dann grad mal 0,098% der versprochenen 3 km²:D

Welche Wohnfläche hat dann das Landhaus? Mehr oder weniger als 1 m²?:D:D

Goofy
11.03.2010, 11:32
Würde ja für das hier reichen:
http://images.google.de/images?hl=de&gbv=2&tbs=isch:1&q=Hundeh%C3%BCtte&sa=N&start=18&ndsp=18

blizzy
11.03.2010, 11:53
So habe ich mir das Landhaus tatsächlich vorgestellt:D

Grisu_LZ22
18.03.2010, 16:09
...da steht doch demnächst ein Hausverloser in München vor Gericht?!
...
Jupp ...



Angeklagter wollte sein Haus verlosen

Statt sein Haus zu verkaufen, wählte ein 53-Jähriger einen anderen Weg: Er organisierte eine Verlosung im Internet. Nun steht er wegen Betrugs in rund 18 000 Fällen vor Gericht....

...


Quelle: Focus Online -Nachrichten
http://www.focus.de/immobilien/kaufen/gerichtsverfahren-angeklagter-wollte-sein-haus-verlosen_aid_489894.html (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.antispam.de%2Fforum%2Fredirector.php%3Furl%3 Dhttp%26%2337%3B3A%252F%252Fwww.focus.de%252Fimmobilien%252Fkaufen%252Fgerichtsv erfahren-angeklagter-wollte-sein-haus-verlosen_aid_489894.html)

Arthur
18.03.2010, 16:20
Der Link macht etwas Probleme

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/gerichtsverfahren-angeklagter-wollte-sein-haus-verlosen_aid_489894.html

so sollte er gehen

mareike26
18.03.2010, 17:05
Da war doch was...ach ja:
http://www.rehmoblog.de/?p=1482

Wie das VG Göttingen mit Beschluss vom 12.11.2009 festgestellt hat, handelt es sich bei der Verlosung eines Hauses im Internet um ein unerlaubtes öffentliches Glücksspiel, das nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit den glücksspielrechtlichen Vorschriften des Landes untersagt werden kann.

mareike26
30.03.2010, 14:30
http://www.dr-bahr.com/news/internet-hausverlosung-betreiber-von-winyourhomede-wegen-illegalem-gluecksspiel-zu-2-jahren-veru.html

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten ist der Betreiber des Hausverlosungs-Portals "winyourhome.de" wegen des Veranstaltens eines illegalen Glücksspiels und wegen Betruges in knapp 19.000 Fällen vom LG München zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Goofy
30.03.2010, 14:44
Womit ganz klar die geltende Rechtsprechung in Deutschland bestätigt wurde, dass solche Hausverlosungen, wenn dafür eine Losgebühr erhoben wird, eindeutig unter den Begriff des genehmigungspflichtigen Glücksspiels fallen.

Die Rechtslage ist in Österreich und in anderen europäischen Ländern wiederum anders. Dort ist die Veranstaltung solcher Verlosungen erlaubt.

Allerdings ist die Teilnahme an diesen ausländischen Verlosungen für Deutsche trotzdem verboten (§ 285 StGB).