PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Werbung, die nur so heißt, aber keine ist?



genervt
16.09.2009, 23:13
Hurra, es geht wieder los ...
Wahlen!!
Montags Flyer von der XY, Dienstags war die ABC unterwegs, und heute ist es die ZZZ.
Das heißt ja "Wahl-WERBUNG", jedenfalls im Fernsehen - ist das auf buntem Papier auch welche? Oder ist das irgendein höheres Interesse der Demokratie, das wichtiger ist als der Aufkleber auf meinem Briefkasten?

Mittwoch
17.09.2009, 10:50
Das heißt ja "Wahl-WERBUNG", jedenfalls im Fernsehen - ist das auf buntem Papier auch welche? Oder ist das irgendein höheres Interesse der Demokratie, das wichtiger ist als der Aufkleber auf meinem Briefkasten?
Diese Frage lässt sich kontrovers diskutieren. Im Netz finden sich dummerweise allerdings noch keine Hinweise darauf, ob das auch schon mal vor Gericht getan wurde, sprich, man findet keine Urteile zu dem Thema.

Meiner Ansicht nach fallen Wahlwerbeflyer in die Kategorie "unadressierte Werbung", schließlich wird sie verteilt in der Hoffnung, bei Dir ein Interesse zu wecken. Dass dieses Interesse nicht auf einen geschäftlichen Vorteil abzielt(¹), ist dabei meiner Meinung nach zweitrangig. Daher erachte ich das Einwerfen von Parteienwerbung bei angebrachtem "Keine Werbung"-Hinweis als ebenso unterlassungspflichtig wie das Einwerfen jeglicher anderer unadressierter Werbung.

Ich würde an Deiner Stelle vielelicht mal beim örtlichen Wahlbüro anfragen, ob die irgendwelche Ausnahmeregelungen kennen, die ich auf die Schnelle nicht finde. Wenn nicht, würde ich eine Unterlassungserklärung an die jeweiligen örtlichen Parteiniederlassungen schicken, denn diese dürften die Verursacher sein. Wenn sie eine UE unterzeichnen, hast Du vielleicht erst wieder in vier Jahren was davon, netterweise verjähren diese aber nicht. ;)

Alternativ kann man mal bei der örtlichen Presse durchklingeln. Wenn die noch Lückenfüller für den Lokalteil suchen, sind solche Themen gerne genommen. Vor allen Dingen dann, wenn z.B. auch rechtsextremistische Parteien ihr Material verteilen. Und/oder man spielt die Parteien gegeneinander aus: In nahezu jeder Stadt gibt es die mittlerweile ach so beliebten Podien / Wahlkampfarenen / Wahlduelle... mit den SpitzenkandidatInnen, denen $WählerIn Fragen stellen darf. Ich habe selber einen solchen Fall erlebt, bei dem eine sehr heftige Diskussion entbrannte, als die KandidatInnen den Fall herunterzuspielen versuchten.

Schönen Gruß
Mittwoch

(¹) Strenggenommen kann sogar ein wirtschaftliches Interesse unterstellt werden, schließlich erhält jede Partei für jede Wählerstimme nach der Wahl einen bestimmten Betrag - früher waren es mal 5 Mark, kann sein dass es mittlerweile 5 Euro sind.

federico
17.09.2009, 15:19
Ist das auf buntem Papier auch welche? Oder ist das irgendein höheres Interesse der Demokratie, das wichtiger ist als der Aufkleber auf meinem Briefkasten?

Wie lautet der Aufkleber auf Deinem Briefkasten den konkret?

Jedenfalls verstößt unzumutbar belästigendes Werben um Wählerstimmen nicht gegen die Vorschriften des UWG. Und persönlich adressiert zugesandte Werbung ist nichteinmal dann wettbewerbswidrig, wenn Du sie unzumutbar belästigend findest.




Schutz vor unerwünschter Wahlwerbung ist möglich

Vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 müssen die Bürgerinnen und Bürger wieder damit rechnen, dass persönlich an sie adressierte Wahlwerbung in ihrem Briefkasten landet. Das Meldegesetz lässt nämlich zu, dass die Städte und Gemeinden u. a. vor Parlamentswahlen die Adressen von Gruppen von Wahlberechtigten (z.B. Jung- oder Erstwähler, Senioren) aus dem Melderegister an die politischen Parteien herausgeben dürfen. Die Betroffenen können das nur verhindern, wenn ...

http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/pm/2009/07_21.htm

Das erkennbar unerwünschte Hinstecken von nicht persönlich adressierten Wahlwerbezetteln in Deinen Briefkasten ist jedoch rechtswidrig.


Im Netz finden sich dummerweise allerdings noch keine Hinweise darauf, ob das auch schon mal vor Gericht getan wurde,

Doch:
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=5682

12.06.2004

"Heute war in Heilbronn nicht nur Europawahl, sondern auch Kommunalwahl. Nachdem ich, bzw. mein mit "Keine Werbung!" beklebter Briefkasten, die letzten Wochen schon zweimal Opfer von deren Kandidaten wurde, habe ich vor zwei oder drei Wochen mal versucht, ein ernstes Wort mit denen am Wahlstand zu reden. Aber einer der Oberen der Vetterleswirschaft namens http://www.cdu-in-heilbronn.de/ ist ja Rechtsanwalt und meint darum, es wäre "Information", und Parteien sowieso ausserhalb des Gesetzes.
Heute nun komme ich aus dem langen Wochenende zurück, und was finde ich? Wieder hat mir einer deren Kandidaten seinen Scheiß in den Briefkasten geworben! Jetzt langt`s. Ich denke, ne EMail an den Kreisverband, cc Landesverband sollte für`s erste genügen. Mitsamt der Drohung, bei der nächsten Wahl kostenpflichtige Maßnahmen zu ergreifen. Hat ja schon bei anderen geklappt, z.B. RDO gegen PDS. ."

http://www.r-d-o.de/

f.

Mittwoch
17.09.2009, 15:57
Hat ja schon bei anderen geklappt, z.B. RDO gegen PDS. [/color]."

Ja, so was habe ich auch gefunden. Mehr als einen Hinweis auf die Online-Visitenkarte des Anwalts gibt's allerdings nicht. Hilfreich wären vielleicht eine Zusammenfassung des Falls und/oder ein Aktenzeichen, aber darauf findet sich im Netz keinerlei Hinweis.

Mag sein, dass ich nicht die richtigen Suchmaschinen verwende (Metager, Altavista, Google), wenn es bessere gibt, bitte ich um Verweis.

Schönen Gruß
Mittwoch

Fidul
17.09.2009, 17:58
Aufkleber mit Verbot zur Briefkastenwerbung gilt auch für politische Parteien: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/super-illu/urteilssuche/01234/index.html

genervt
17.09.2009, 18:37
Danke für eure Antworten, ich konnte dazu gar nix finden (bin aber natürlich auch keine Juristin). Es war auch nichts Beleidigendes dabei (wie dieser absurde Anti-Westerwelle-Hirtenbrief letztes Mal, aber da ging's eher um den Inhalt ...).
Also, das war ein Flyer, nicht adressiert ("An alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Bayern" ist für mich jedenfalls nicht "persönlich adressiert") aber mit so einem Zeichen "Postwurf - Ein Service der Deutschen Post". Auf meinem Briefkasten klebt "Bitte keine Werbung, keine Anzeigenblätter".

Ich will die ja nicht verklagen, sondern eine höflich-verärgerte Mail schreiben oder das Ding in einen Umschlag stecken und mit dem entsprechenden Vermerk unfrei zurückschicken. Mag ja sein, dass manche das als übertrieben empfinden, aber es ist nicht okay, sich über ausdrückliche Wünsche anderer Leute hinwegzusetzen, und wenn keiner was sagt, passiert auch nix.

Baldrian
17.09.2009, 19:19
Der letzte, der bei uns hier ankam, war von "Steini".
Allerdings nicht mit Adresse, sondern als Postwurfsendung.
Billig dürfte das für alle Parteien nicht sein, aber die habens ja.
Wir haben aber nichts an den Briefkasten geklebt,
es wird sowieso immer alles reingeworfen.

Wuschel_MUC
17.09.2009, 20:01
..."Postwurf - Ein Service der Deutschen Post". Auf meinem Briefkasten klebt "Bitte keine Werbung, keine Anzeigenblätter". ...
Bei einer Postwurfsendung ist eine Beschwerde sinnlos, denn eine Postwurfsendung bringt der Postbote - ebenso zuverlässig wie einen frankierten, persönlich adressierten Brief.

Stellt der Postbote eine Wurfsendung nicht zu, macht er sich m.W. ebenso strafbar wie wenn er einen persönlich adressierten Brief unterschlägt/wegwirft.

Halte dich lieber an Reklameeinwerfer - denen kannst du mit mehr Erfolg auf die Zehen treten.

Wuschel

alariel
17.09.2009, 20:08
Sowas bekommst Du aber los, idem Du der Post die Verwendung Deiner Daten zu Werbezwecken untersagst. Dieses "Postwurf"-Gedingens ist so eine Sache... Die Firma freuts, man muss nur den Inhalt liefern. Die Post hat ja schon alle Adressen, vermutlich sogar bestens sortiert...

Zum Glück scheint der Widerspruch gegen die Verwendung recht einfach zu sein. Und bisher erfolgreich, wie ich anmerken möchte ;)

Wuschel_MUC
17.09.2009, 20:12
Sowas bekommst Du aber los, idem Du der Post die Verwendung Deiner Daten zu Werbezwecken untersagst.

Das ist eine andere Baustelle. Eine Postwurfsendung geht z.B.

an alle Haushaltungen
an alle Haushaltungen mit Tagespost
Der Name des Empfängers interessiert die Post AG nur unwesentlich.

Allerdings handelt die Post AG heftig mit Adressen (früher über die Deutsche Postreklame) - und das sollte man sich verbitten. In diesem Fall unterhalten wir uns über persönlich adressierte Werbung.

Wuschel

genervt
17.09.2009, 21:47
Seht ihr, deswegen frag ich vorher lieber euch :o Man lernt ja noch ... Das ist aber ganz schön fies. Die Post "muss" mir das zustellen, die Partei "darf" der Post das auftragen, und nachher war's keiner gewesen.
Muss ich mir also wohl gefallen lassen. Gewählt wird ja zum Glück nicht dauernd.
Danke!

blizzy
17.09.2009, 23:18
Grundsätzlich gilt bei mir:

Wer trotz Verbot meint, mich mit seinen Nervbättern und -prospekten beglücken zu müssen, hat verloren. Für immer. Und das teile ich dem Werbenden auch mit. Er soll schließlich wissen, warum ich sein "Angebot" nicht annehme.

FalconF16
18.09.2009, 11:44
Ich habe mich mal mit unserer Postdirektion unterhalten, da das meine Frau auch persönlich betrifft:
Also, man kann sich auch gegen sogenannte Postwurfsendungen wehren, wenn diese eindeutig einen werblichen Inhalt haben! Was ja eigentlich ALLE haben ! :)
Der Postbote ist dazu verpflichte sich an z.B. Aufkleber oder Aushänge am Briefkasten / Zeitungsrolle zu halten. Notfalls kann man die Poststelle abmahnen! Dies gilt aber nicht, wennn die Sendungen persönlich Adressiert sind! Also es steht drauf an Hernn "Mustermann". Dann ist der Postbote laut Postzustellungsgesetz (?) dazu verpflilchte diese auch einzulegen!

Selbst bei Politische- oder Religiöse- Wochenzeitung gilt dies! Wir erhalten z.B. regelmäßig am Dienstag von der CDU "wie toll wir doch sind" und am Mittwoch dann von der SPD "Wir sind ja viel besser"! Am Freitag kommt das das "Amtsblatt der Kirchengänger" :)

Es ist aber immer Aufwendig und es muss grundsätzlich ein Hinweis angebracht werden. Anschließend muss meist Abgemahnt werden!


Wenn Ihr übrigens WAHLWERBUNG an Euch persönlich erhalten habt, dann wendet Euch mal an Eure Gemeinde! Denn das vergessen viele: Die Gemeinde darf Datenerhebungen zur Nutzung für Wahlen und GEZ veranlassen! Dem könnt Ihr aber wiedersprechen! Meist kommt dann ein Anruf von der Gemeinde / Stadt, auf welchen § man sich bezieht (So war es bei mir!)! Aber das ist VÖLLIG EGAL! Die Nutzung, Verwendung und Veräußerung GRUNDSÄTZLICH UNTERSAGEN !

SeID: [ID filtered]
Aber auch da wehre ich mich inzwischen gegen!
Was dangt der INDIMA Direkt GmbH nicht so einfach ist ! :skull:

P. Bateman
18.09.2009, 12:13
Meist kommt dann ein Anruf von der Gemeinde / Stadt, auf welchen § man sich bezieht

Und an dieser Stelle würde der Spass für mich persönlich erst so richtig anfangen. Ich gehe davon aus, dass ich als juristischer Laie keine Paragraphenschlacht mit den Pseudodatenschützern der Kommune anfangen muss. Meine ausformulierte Willenserklärung zu diesem Sachverhalt sehe ich als bindend.
Sollte ich daraufhin noch einen Anruf erhalten dessen Zweck nur eine Verunsicherung darstellt, um weiterhin mit meinen Daten "konsumorientiert" zu arbeiten, sehe ich hier ganz klar einen "unerwünschten Anruf" aus rein wirtschaftlichen Gründen. Es wäre also gut möglich, dass ich daraufhin mit einem munteren "Feuer frei!" zur Jagd blase...

Gruß
P. Bateman

alariel
18.09.2009, 14:36
Eine Postwurfsendung geht z.B.

an alle Haushaltungen
an alle Haushaltungen mit Tagespost

AFAIK kommt man damit aber auch über diese "alle-Haushalte-Listen" raus. Kann natürlich sein, dass wir nun ausserhalb eines "Zielgebietes" wohnen, und ich deshalb schon bestimmt 1 Jahr kein solches Schreiben mehr bekommen hab - oder unser Postbote deutet den Aufkleber am Briefkasten richtig :D

@P.Bateman:
Nun, die Frage ist dämlich, aber nicht ganz unberechtigt. Die richtige Antwort in dem Falle wäre "Alle in Frage kommenden" ;)
Es gibt nämlich diverse Zwecke und Anlässe, für bzw. wegen denen gesperrt werden kann. Die Frage ist in so fern als dämlich anzusehen, dass der Bearbeiter sich wohl vorstellen kann, dass es hier um allgemeine Sperre, und nicht um Sperre aufgrund besonderer Gefährdung (o.ä.) geht.

Meine Gemeinde sperrt übrigends im Voraus, mit der Anmeldung, die Herausgabe der Daten aus Anlass von Jubiläen sowie die Weitergabe an Adressbuchverlage (was §35 Abs. 1 und 4 MG NRW entspricht). Weiter gibt's da noch:
§35 (1 und 2) MG NRW (Weitergabe an Parteien)
§32 (2) MG NRW -> Weitergabe der pers. Daten an die Religionsgemeinschaft des Ehepartners
§34a (1b) MG NRW -> Widerspruch gegen Melderegisterauskunft via Internet
Und, at last auf diesem Formular, §6 MRRG (informationelle Selbstbestimmung, hier gemünzt auf offensichtlich für Direktwerbung).

Ich würde das mal unter Faulheit verbuchen... ;)

Grisu_LZ22
18.09.2009, 15:29
In meinem Briefkasten war heute früh neben der Tagszeitung auch eine "nette kleine" 8-Seitige Wahlwerbungsbroschüre in der sich der lokale Vertreter einer großen Volkspartei "erlaubte sich vorzustellen".

Ich bin gerade am überlegen ob ich das ganze in einen Umschlag eintüte und unfrei an den im Impressum angegbenen Verantwortlichen zurücksende.

Wahlweise käme auch eine Verwendung als Abdeckmaterial für div. in meiner Baustelle vorzunehmende Malerarbeiten in Frage

blizzy
18.09.2009, 17:48
Nicht genug damit, dass an sämtlichen Laternen und Zaunpfosten Affen hängen, nun krabbeln die auch noch in Briefkästen...

picard95
25.09.2009, 09:36
Bei uns hängt in jedem Buswartehäuschen ein riesiges CDU bzw. SPD Plakat. Man sollte die Verantwortlichen auf Schmerzensgeld verklagen. Das verdirbt schon morgens die Laune.

madsi
25.09.2009, 15:57
Mich stören noch mehr die von der DVU, NPD und anderen Radikalen.

manche Gesichter sind wirklich zum wegsehen... egal welche Partei

Fidul
26.09.2009, 00:05
Hier in der Gegend sind die meisten CDU-Plakate nicht lichtbeständig und verblassen bzw. verfärben sich schon nach wenigen Tagen. :lol:

blizzy
26.09.2009, 11:45
verblassen bzw. verfärben sich schon nach wenigen Tagen. :lol:

Genauso wie alles, was vor der Wahl versprochen wurde, nach der Wahl verblassen wird, vergessen wird und sich verfärben wird...

Munitia
26.09.2009, 13:12
Ich habe an unseren Briefkasten ein selbstgedrucktes Schildchen kleben. Da steht drauf, das Postwurfsendungen, Werbung und kostenlose Zeitungen unerwünscht sind.

Seitdem stecken die freundlicherweise nichts mehr in den Briefkasten. Stattdessen legen sie, wenn die Haustür nicht verschlossen ist, für alle Hausbewohner die Sachen auf den Boden unter den Kästen. Wenn die Haustür verschlossen ist, legen sie es vor die Tür.

Die Wahlwerbung lag grundsätzlich vor der Haustür und landete direkt in der blauen Tonne.:D

Gruß

Munitia

blizzy
26.09.2009, 13:54
Die Wahlwerbung lag grundsätzlich vor der Haustür und landete direkt in der blauen Tonne.:D


Schön wäre es gewesen, wenn du die Verursacher gleich mit entsorgt hättest:D Und mit "Verursacher" meine ich in diesem Fall nicht diejenigen, die die Zettel verteilen, sondern diejenigen, die das beauftragt haben.

Fidul
27.09.2009, 17:33
Genauso wie alles, was vor der Wahl versprochen wurde, nach der Wahl verblassen wird, vergessen wird und sich verfärben wird...
Angie wird aber trotzdem keinen starken Grünstich kriegen. :D

SpamRam
27.09.2009, 18:18
Angie wird aber trotzdem keinen starken Grünstich kriegen.Abwarten! Die Wahl ist noch nicht gelaufen!

Vielleicht ist die einzige Mehrheitsmöglichkeit ja Rot-Dunkelrot mit Grün kariert, wer weiß das jetzt schon?

In zwei-drei Stunden wissen wir mehr.

Smart
27.09.2009, 18:46
Eine Partei hat es gestern gewagt unter meinen Scheibenwischer ihr schmuddelblatt zu stecken. Nein ich belaste nicht meine Papiertonne damit, nein ich habe es auch nicht auf die Erde geschmissen, ich war ganz nett, habe das Schmuddelblatt in einen Briefumschlag gesteckt, deren Adresse in Berlin ganz sauber auf den Umschlag geschrieben und dann in so einen Gelben Kasten geworfen.

Meine Meinung: Wenn man Geschenke nicht mag, soll man die zurückgeben

Smart