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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Gewinnspielzentrale", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen



Mission Imposible
19.09.2009, 13:06
Hallo allerseits,

ich möchte hier vor der Einladung von

"Gewinnspielzentrale", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen

warnen.

Details hier:

http://www.lahn-dill-kreis.de/kaffeefahrten/ldk_internet_kaffeefahrten_95743.html

Für die, die mit dem Thema Kaffeefahrten nicht so bewandert sind, habe ich all' unsere Weisheiten und vor allen Dingen die Erfahrungen damit in drei Leitsätzen komprimiert:

Erste und wichtigste Erkenntnis:
Verspricht jemand beachtliche Geldgewinne oder teure Geschenke oder Sachpreise und will er diese im Zusammenhang mit einer Busfahrt "überreichen", so lügt er und versucht lediglich Abzocke mit heillos überteuerten und nutzlosen Waren, sehr oft Nahrungsergänzungsmitteln, Magnetfeldprodukten und anderen gesundheitsbezogenen Produkten zu betreiben. Zudem werden zunehmend Reisen vertickt, wobei es auch hier regelmäßig zu Täuschungen, Irreführungen und Übervorteilungen kommt. Mehr zu vermittelten oder angeblich kostenlosen Reisen hier:
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=24396

Eine zweite Erkenntnis:
Die im Zusammenhang mit derartigen Einladungen in Antwortpostkarten genannten "Firmen" sind - von ganz ganz wenigen Fällen abgesehen (< 1%) - Phantasiebezeichnungen. Die wirklich Verantwortlichen tarnen sich, um nicht wegen der versprochenen Gewinne (§ 661a BGB) und wettbewerbsrechtlichen und sonstigen Verstößen (§ 56a GewO, Betrug, strafbare Werbung) belangt zu werden.

Eine dritte Erkenntnis:
Postfächer können nicht verklagt werden UND die Deutsche Post verlangt nicht, dass sich ein Postfach-Inhaber eindeutig identifiziert. Das macht sich die Schummel-Branche zu Nutze und hinterlegt bei der Post ganz falsche oder sehr unbestimmte Daten, die eine Identifizierung der Täuscher wiederum nicht zulassen. Und selbst wenn man die Verantwortlichen herausbekommt: Es könnte sich um sogenannte Planer handeln, die die Kaffeefahrten gegen entsprechende Vergütung vorbereiten (Gaststätte reservieren, Bus buchen, Gewinnmitteilungen/Einladungen versenden und Rücklauf abwickeln) und nicht um die Firmen, in deren Namen das überteuerte Zeug schlussendlich verkauft wird.

Gruß

MI

SpamKampf
30.10.2009, 20:24
Bericht und Video zu finden auf: http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/kreis-biberach/SUeDKURIER-Reporter-sprengen-Kaffeefahrt;art372479,4010327

und Einladungskarte auf:
http://www.suedkurier.de/storage/med/lokales/pfullendorf/1168411_PantelS_20091030110435.pdf?fCMS=60ee30325e299f0cca5434bfddb8a284


Am Dienstag, 27. Oktober nahmen die beiden Redakteure zusammen mit einer SÜDKURIER-Leserin, die sich als Lockvogel zur Verfügung gestellt hatte, an der Kaffeefahrt teil. Zwei Busse sammelten im Bodenseekreis und im Linzgau 85 weitere, meist ältere Teilnehmer ein, die alle mit der Aussicht auf einen erheblichen Bargeldgewinn geködert worden waren.
In einer Gaststätte in Riedlingen hielten ein Verkäufer und zwei Helfer eine rund fünfstündige Werbe- und Verkaufsveranstaltung ab. Dort wurden Pflege- und Heilmittel sowie Reisen ins In- und Ausland verkauft. Die alarmierte Polizei überprüfte vor Ort den Verkäufer und stellte fest, dass er die Verkaufsveranstaltung nicht korrekt bei der Stadt Riedlingen angemeldet hatte. Außerdem ist er wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung bereits aktenkundig, ein Verfahren zum Aberkennen seiner Reisegewerbekarte läuft. Die Staatsanwaltschaft wird zudem prüfen, ob im Fall der verkauften Pflege- und Heilmittel ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorliegt. Bei der Gewinnbenachrichtigung mit dem Versprechen eines Bargeldgewinns könnte es sich zudem um unlauteren Wettbewerb gehandelt haben.

Gruß von SpamKampf

Goofy
30.10.2009, 20:47
Sind diese Gewinnbenachrichtigungen nicht eigentlich sogar strafbare Werbung gem. § 16 UWG (und nicht nur "unlauterer Wettbewerb")?
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/08-10/index.php?sz=7

Eniac
31.10.2009, 08:07
Bericht und Video zu finden auf: http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/kreis-biberach/SUeDKURIER-Reporter-sprengen-Kaffeefahrt;art372479,4010327

Verkauft werden sollte vor allem mal wieder Ware von IMWALLE: Elektrogeräte von "ito electronics" und ART-LAND, dverse Wundersalben (Wollsan, Teufelskralle-Salbe, Weinlaubbalsam) und hypsche Teddybären.

Sehr gute Aktion!



Eniac

Eniac
01.11.2009, 09:39
Nun ist der ausführliche Bericht des Südkuriers online: Am Ende der Kaffeefahrt wird abkassiert (http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/kreis-biberach/Am-Ende-der-Kaffeefahrt-wird-abkassiert;art372479,4010327)

Einige Auszüge:


SÜDKURIER-Leserin Franziska V. ist unser Lockvogel, ihr war ein dubioser Brief der „Gewinnspielzentrale“ ins Haus geflattert. Auf einer „wunderschönen Ausflugsfahrt“ soll sie 2000 Euro ausgezahlt bekommen....
Eher lustlos kauen die Senioren auf den harten Brötchen herum und starren auf eine Wand aus gestapelten Kartons. Staubsauger, Fußbäder, Massagekissen, DVD-Player, Heißluftgrills, alle von der Firma „Artland“.
...
„5 Tage in die schönste Barockstadt Europas … Dresden“ ...
Preis: 348 Euro pro Person. ...„Dieter“ erzählt von Reisefirmen wie „ITC“, „FFO“ und „Claudia Fischer“. Firmen, die entweder gar nicht existieren oder von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg als unseriös entlarvt wurden, und die alle mit der ITC/Goltex-Gruppe in Molbergen (Landkreis Oldenburg) in Verbindung stehen. Kassiert wird vor Ort. Einziger Kontakt: ein anonymes Postfach.

Ja, die böse Konkurrenz anschwärzen und sich selber im Postfach verstecken, grosses Kino!

Laut Auskunft der Deutschen Post wohnt im Postfach 1107, 49693 Molbergen

Briefservice
Alexander F. (vollständiger Name bekannt)
Prozessionsweg 1
49661 Cloppenburg

Nun scheint es in ganz CLP aber keinen Alex F. zu geben, genausowenig wie eine Claudia Börger (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=213468&postcount=77), vielleicht kann uns der freundliche Herr Postfachvermieter von postboxen.net Auskunft darüber geben wer dort wohnt und bei wem man seinen Gewinn einklagen kann.


Doch nicht nur Reisen gibt es heute im Angebot, sondern auch Heil- und Reinigungsprodukte....

Wie bereits oben gesagt, die Imwalles verdienen immer mit.


Um 15 Uhr rufen wir die Polizei. Den Verkauf hätten „Dieter“ und seine Kollegen bei der Stadt Riedlingen anmelden müssen. Die nötige Reisegewerbekarte hat „Dieter“ zwar, doch es läuft bereits ein Verfahren, sie ihm abzuerkennen. ...


Na, dann wollen wir für "Dieter" mal das Schlechteste hoffen. :D


Eniac

nixkaffeefahrt
01.11.2009, 17:35
Na so ein Zufall mal wieder. Nach fernsehbekannter Aussage eines Cloppenburger Polizisten ist der Herr aus dem Prozessionsweg 1 (der mit den Postfächern) ja bereits "Zeuge" in einem Verfahren. Hmmmmm.

federico
02.11.2009, 14:29
Sind diese Gewinnbenachrichtigungen nicht eigentlich sogar strafbare Werbung gem. § 16 UWG

Definitiv ja:

BGH:
"Die Angaben in den Werbesendungen waren nach einem objektiven Maßstab unwahr."




Sehr geehrte Frau ...

Am 15.1.2009 haben wir ... das große Bargeld-Gewinnspiel durchgeführt ...

Auf Sie ... fiel der 2. Preis

---> Es wird mit der Unwahrheit geworben, daß der Gewinn des 2000-Europreises schon stattgefunden hätte!


Einem Herrn, der sich traut, nach den 2000 Euro zu fragen, entgegnet Dieter barsch: „Wir wollen doch nicht, dass wenige Querköpfe allen anderen den schönen Tag kaputt machen. Manche lesen eben nur, was sie lesen wollen. Sie sind für ein Rubbellos nominiert – und das wird ausbezahlt.“ Tatsächlich. Manche gewinnen einen Euro, andere zehn. 2000 Euro gewinnt niemand.

Vielleicht ist nicht schon die Angabe nachweislich unwahr, daß überhaupt jemals eine 2000-Euro-Gewinnchance für die Rubbellos-Beglückten bestand, sofern wenigstens im Kleingedruckten auf den "Gewinn" bloß eines Rubbelloses mit (angeblich) 2000-Euro-Gewinnchance hingewiesen worden war? Unwahr ist jedoch zweifellos die Angabe, der in der Gewinnmitteilung genannte Preis von 2000 Euro sei schon gezogen worden!


... eine Chance der Empfänger, bei einem Gewinnspiel einen Geld- oder sonstigen Preis zu erhalten, [bestand] tatsächlich nicht und [war] daher nur vorgetäuscht war. Hinzu kommt, dass - über die Bewertung des Landgerichts hinaus - bei den einzelnen Gewinnmitteilungen unwahre Angaben schon deswegen gegeben sind, weil der Text nur so verstanden werden kann, dass der Empfänger bereits den Preis gewonnen hatte.

Wegen unwahrer Werbung strafbar gemacht hat sich genaugenommen "eigentlich" nur das für die Unwahrheit eines schon ermittelten 2000-Euro-Gewinns haftende Gewinnmitteilungs-Versandunternehmen, nicht ohne weiteres auch der Rubbellose mit (angeblicher) 2000-Euro-Gewinnchance verteilende Salben-Verkäufer ...

f.

Arthur
05.11.2009, 08:12
http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/kreis-biberach/hintergrund-kreis-biberach/Faelle-in-der-Region;art537635,4011923

Kreis Biberach
Fälle in der Region
Richtiges Verhalten

Der Brief: Sie bekommen eine persönlich adressierte Gewinnmitteilung zugeschickt und werden zu einer Ausflugsfahrt eingeladen. Typisch für Kaffeefahrten: Sie sollen Bekannte mitbringen, der Absender versteckt sich hinter einem Postfach. Ab in den Papierkorb damit! Sie sollen nur zu einer Verkaufsshow gelockt werden. Informieren Sie die Polizei und den SÜDKURIER.