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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterlassungserklärung von "technischen Anbietern"



Sebastian
02.11.2009, 20:06
Vielleicht kann man bei erfolgreicher Lösung der Frage das Thema sticky machen?

Ich habe es vor geraumer Zeit hinbekommen, dass einer der sog. "technischen Dienstleister" mir eine unterschiebene Unterlassungserklärung zugeschickt hat für den Fall, dass ich noch einmal durch diesen (oder deren Kunden oder Briefkastenfirmen) mit den typischen SMS-Spam belästigt werde.

Weiß jemand eine Vorlage für eine solche, die man verwenden kann?

Goofy
02.11.2009, 20:26
Stell doch mal das hier ein, was Du denen geschrieben hast.

Sebastian
02.11.2009, 20:45
Ja habe und finde ich ja nicht mehr - das ist doch das Problem :(

Sebastian
02.11.2009, 21:04
Habe es doch gefunden:

Unterlassungserklärung

Die ... mit Sitz in ... verpflichtet sich
gegenüber Herrn ..., es bei Vermeidung einer Konventionalstrafe von EUR
2.000/- für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des
Fortsetzungszusammenhanges zu unterlassen, an die Domain "..." E-Mail-
Werbenachrichten zu versenden, sofern deren Betreiber nicht zuvor dem Versand
zustimmen oder eine Geschäftsbeziehung besteht.

Das gleiche würde ich gerne mal für die SMS-Spammer und deren "technische Anbieter" verwenden. Was sagen die Rechtsexperten? Im Moment geht Dimoco dermaßen auf den Nerv, dass ich denen das als nächstes umgewandelt gerne zuschicken würde.

Ideen, womit man das noch erweitern könnte?

Goofy
02.11.2009, 21:32
Ich weiß nicht, ob man überhaupt einen Unterlassungsanspruch gegen den Verbindungsnetzbetreiber hat.

Du hast zwar einen Auskunftsanspruch nach § 66h TKG, um den Endanbieter der Leistung zu erfahren. Aber mehr gibt m.W. die Rechtsprechung nicht her, ich finde da auch kein Urteil.

Sebastian
02.11.2009, 22:16
Den Anspruch vermutlich (leider) nicht - wie "erfechtet" man sich so etwas eigentlich richtungsweisend auch für andere?

Das o.g. habe ich gar nicht vorgeschlagen - es kam damals von der Gegenseite als Vorschlag, was ich natürlich dankend angenommen habe.

Mal sehen, wie die derzeitigen Spammer dazu sagen. Wenn sie angeblich einen wirklich blacklisten können, dann müssten sie kein Problem mit einer solchen Unterlassungserklärung haben. Und zwar für alle ihre Nummern.

Goofy
02.11.2009, 22:45
Um so einen Anspruch durchzusetzen, würdest Du einen guten Anwalt brauchen, der sich mit UWG und TKG auskennt. Und auch etwas Glück. Du darfst dann wahrscheinlich auch mit Revisionen rechnen, wenn die Gegenseite verliert, wohl bis zum BGH.

Sebastian
02.11.2009, 23:57
Na DAS wäre ja doch mal die Idee, wenn der Antispam e.V. das mal im Namen des Verbrauchers durchfechten würde :)

Goofy
03.11.2009, 00:16
Wir sind nicht klagebefugt.

Sebastian
03.11.2009, 02:02
Gelder sind aber da und für andere es zu übernehmen?

Überleg mal die Schlagzeile:

Unterlassungserklärungen von den sog. "technischen Anbietern" werden zur Pflicht

Flensburg,
am 01.04.2009 entsprach das OLG Flensburg einem Kläger, welcher von den sog.
"technischen Dienstleistern" (Anm.d.Red.: Es handelt sich hierbei um in Deutschland
ansässige Unternehmen, welche oftmals an dubiose Tochter- und Unterunternehmen
die sog. Mehrwertdienstnummern untervermieten und welche zu einer Abrechnung
berechtigt sind) eine Unterlassungserklärung einklagte.
Der technische Anbieter vertrat den Standpunkt, lediglich die technischen Möglichkeiten
und finanziellen Abbuchungen seiner Kunden zu vertreten. Verantwortlich für den
Versand seien die Kunden, bzw. Betreiber der teuren SMS-Dienste.
Damit gab sich ein User des Antispam e.V. nicht zufrieden. Die Hintermänner und
Kunden der technischen Dienstleister seien oftmals in Übersee und teilweise mit
unerreichbaren Anschriften und Kontaktdaten nicht für den Geschädigten zu erreichen.
Er verlangte vom technischen Dienstleister eine Unterlassungserklärung,
nie wieder über deren Systeme und (somit alle Kunden
des technischen Dienstleisters) belästigt zu werden, da eine Strafverfolgung und das
Durchsetzen der eigenen Rechte bei den Kunden des technischen Dienstleisters de facto
nicht durchführbar seien, wenn diese teilweise in Übersee mit einem Briefkasten
vertreten sind. Der Verein "Antispam e.V." übernahm die Kosten für eine Rechtsvertretung
eines ihrer Mitglieder und so kam es zur Verhandlung vor der o.g. Kammer.
Der Richter folgte dem Anliegen des Klägers und gab ihm Recht. Es sei dem
Verbraucher nicht zuzumuten, sich über Grenzen hinweg mit etlichen Kunden
des technischen Dienstleisters ausseinander zu setzen, zumal dies von keinem
Erfolg gekrönt sein kann. Der technische Anbieter sei ohne weiteres in der Lage,
die Rufnummer in seinem System, auf Wunsch des Verbrauchers, zu sperren,
somit dieser von keinem der Premium-SMS-Dienste mehr belästigt wird.
"Wir betrachten das Urteil als einen vollen Erfolg für den Verein und den Verbraucherschutz",
teilte der Sprecher von Antispam e.V. auf Anfrage mit.
Man sei auf dem Wege, den sog. Briefkastenfirmen die Luft zu nehmen.
Die Verbraucherzentralen äußerten sich sehr positiv über das Urteil:
"Sollte dieses Urteil richtungsweisend sein, so sehen wir eine Chance einer
Veränderung der derzeitigen SMS-Belästigungen. Es wird sich bald nicht mehr
lohnen, eine Alibi-Firma auf den entferntesten Inseln zu gründen, um den
Geschädigten weiterhin das Märchen vom unschuldigen technischen Dienstleister
vorzugaukeln.", teilte Frau Margot Musterfrau von der Verbraucherschutzzentrale
Hintersimsingen.
Der technische Dienstleister teilte auf Anfrage mit, man würde in Revision gehen,
es sei schlichtweg falsch, durch solche Urteile tausende von Beschäftigten der
Mobilfunkunterhaltung somit in die Arbeitslosigkeit zu schicken.
Den Geschädigten lassen solche Argumente kalt: "Würden die Chatter, die sich
in allen Geschlechtern wohl fühlen und anderen durch Vorspiegeln falscher
Tatsachen Hoffnungen erwecken oder auf anderen Wegen ihr Geld ergaunern,
etwas richtiges gelernt haben, so wären sie weit freier im Leben.
Dank Antispam e.V. konnte ich meine Rechte durchsetzen und habe nun tags-
und nachtsüber Ruhe vor lästigen SMS-Texten!"
Das Urteil findet sich unter dem AZ xyz und ist noch nicht rechtskräftig.

:)

Das wäre doch etwas und ich würde mich samt Dimoco freiwillig zur Verfügung stellen, damit die das mal abgeben und deren Kunden, Kundeskunden und die Briefkästen der Kundeskunden, die an die Kunden der Kunden derer Kunden untervermietet haben, meine Handynummer aus ihrem "Zu spammender Kunde"-Verzeichnis endlich löschen.

Fidul
03.11.2009, 15:06
Was genau macht eigentlich der technische Dienstleister hier? Verschickt er die SMS im Auftrag des Kunden? Stellt er dem Kunden seine Infrastruktur zur Verfügung, über die dieser dann die SMS verschickt? ...?

Goofy
03.11.2009, 15:11
Der Verein ist auch für seine Mitglieder nicht klagebefugt nach UWG/UKlaG.
Klagebefugt bist nur Du allein als Betroffener.

Es ist erst auf längere Sicht in Planung, dass wir die Klagebefugnis als Verbraucherschutzverband beantragen wollen. Dazu fehlt uns allerdings momentan noch das Finanzpolster.

Sebastian
03.11.2009, 20:06
@ Fidul: Das weiß dich kein Mensch- das Gebrubbel, was sie einem als Antwort schicken ist doch absichtlich voller Geheimnisse :(

@ Goofy: und mit einem solchen Verfahren wären Mitglieder wie vom Magneten angezogen (glaube ich)

:) Also ran da :)

Wieviele Mitglieder fehlen noch für ein solches Finanzpolster?

Goofy
03.11.2009, 20:10
Es geht nicht um Mitglieder, sondern um das Finanzpolster. Weitere Details gibt es aber nicht hier im öffentlichen Bereich.

Sastef
04.11.2009, 18:26
Zudem können auch die, die ihre Rolle immer wieder mit dem schönen Spruch "bloßer technischer Dienstleister" sich unter Umständen ihrer Verantwortung als Mitstörer nicht entziehen. Kommt immer auf den Einzelfall an. Killeraspekt ist, wenn derselbe technische Dienstleister zuvor schon über Missbräuche desselben Kunden benachrichtigt wurde und danach erneut Missbräuche stattfinden. Spätestens dann hilft keine Ausrede mehr - jedenfalls dann sind die dran.

Sebastian
04.11.2009, 19:18
Für mich ist dieses "technischer Anbieter" Gebrubbel ohnehin sinnfrei. Wenn Dimoco bei mir widerrechtlich Geld abbucht, dann sind DIE mein Ansprechpartner und dann haben DIE es zu erstatten und nicht irgendwelche Kunden und deren Kunden, die wiederum an irgendwelche Kunden weitervermieten.

Wenn ich meine, dass die mich mal können (und zwar in Ruhe lassen) mit ALLEN "Kunden" und deren Briefkästen, dann bin ich der Meinung, dass dies beim "technischen Dienstleister" zu erfolgen hat und nicht bei den zahlreichen und oft wechselnden "Kunden" oder Briefkästen. Deshalb halt die Idee mit der Unterlassungserklärung und in wie weit dies durchfechtbar wäre.

Mag sich ein anwesender Jurist mal an ein Schreiben setzen? Eins bin ich bereit zu finanzieren, um von dem Pack meine Ruhe zu erhalten :rolleyes:

Sebastian
17.11.2009, 12:24
Das ging ja mal flott :)
Gleich ein schickes Schreiben von einer Kanzlei bekommen :rolleyes:
Ob sie nun klagen? Soooo viel "Unwahrheit", wie über diese armen und gebeutelten "technischen Dienstleister" geschrieben wird... :clown: