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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gelber Umschlag - Brief vom Amtsgericht vs. Fälschung



werschy
10.11.2009, 00:18
Ich konnte hier schon mehrfach lesen, daß man erst reagieren muß, wenn ein gelber Umschlag kommt. Hierzu möchte ich anmerken, daß auf dem Umschlag etwas vom Gericht steht.
Meine Mutter hat nämlich Post von einem Inkassobüro in einem gelben Umschlag bekommen. In diesem Fall wird natürlich nicht reagiert.:D

FSnyder
10.11.2009, 00:27
Hi,

Das war nur eine Frage der Zeit, bis sie auch auf diesen perfiden "Trick" kommen und gelbe Umschläge nutzen. :mad:
Mal sehen, was denen als Nächstes einfällt.............

Grüße
Snyder
PS: Wobei "denen einfällt" sicher geschmeichelt ist, die gucken garantiert hier im Forum ab! :clown:

Schnubbi
10.11.2009, 07:38
gelbe Umschläge nutzen.

Vielleicht könnte mal jemand, der "an der Quelle sitzt", solch einen echten Umschlag im Original einscannen und hier als Muster präsentieren, evtl. auch im Wiki?!
Natürlich ohne erkennbare persönliche Adressdaten. :)

Zamperl
10.11.2009, 09:40
Hm hätte einen, wenn mir noch jemand verrät, wie man ein pdf hier einfügt, gerne ;)

cmds
10.11.2009, 10:04
Hm hätte einen, wenn mir noch jemand verrät, wie man ein pdf hier einfügt, gerne ;)
Ich vermute, das Du noch nicht genug Beiträge hast, um diese Fnktion nutzen zu können.

Schicke das PDF an unsere Mail Adresse http://www.antispam-ev.de/wiki/Impressum
Einer der Moderatoren wird das dann hier veröffentlichen und ggfs. in das Wiki einbinden.

Schnubbi
10.11.2009, 13:03
Ein Beipiel für den gelben Umschlag habe ich gefunden.

Auf der Seite "Justizportal des Landes NRW (http://www.justiz.nrw.de/Infomaterial/broschueren/uebersicht/index.php)" gibt es diverse Broschüren zum Download, u.a. auch "Was Sie über den MahnbescheID: [ID filtered]

Die Titelseite dieser .pdf-Broschüre ziert die Abbildung eines Mahnbescheides - mitsamt Umschlag. ;)

Ostfriese
10.11.2009, 14:46
Hat mal jemand geschaut, ob es den Empfänger des Schreibens, das auf der Titelseit abgedruck ist, tatsächlich gibt? :clown:

truelife
10.11.2009, 15:56
Beispiel für KEINEN Mahnbescheid:

http://img568.imageshack.us/ifs/8093/img189/1/unbenannt2v.jpg

Goofy
10.11.2009, 16:16
Solche wiederholten gelben Briefe von Anwälten kann man bei einer unberechtigten Forderung auch mal ungeöffnet mit dem Vermerk: "Zurück an den Absender! Annahme verweigert!" in den nächsten Briefkasten einwerfen. ;)

Die Tatsache, dass ein Anwalt zu solchen Suggestivmitteln greift, zeigt ganz deutlich, dass er selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung glaubt, und dass er daher mit solchen nickeligen Methoden eine außergerichtliche Weichklopftaktik versucht.

Grisu_LZ22
10.11.2009, 16:23
Beispiel für KEINEN Mahnbescheid
Mir stellt sich die Frage ob dieser fette Zusatz:

Sendung mit Fristsetzung :bla:
in dieser Form überhaupt zulässig ist.

Ich denke immer noch an die Mahnungen die unsre "liebe" Frau K.G. verschickt hat in denen deutlich im Absenderfenster "3. Mahnung" zu lesen war

Goofy
10.11.2009, 16:31
Auf jeden Fall ist so eine Formulierung auf dem Umschlag als sehr, sehr grenzwertig zu betrachten. Hier könnte man schon die Meinung vertreten, dass ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt, wenn von außen sichtbar so ein Drohhinweis angebracht wird.

Ostfriese
10.11.2009, 17:14
Ich denke mal, das so ein Brief auch in Hinsicht auf §240 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html) (Nötigung) auf sehr dünnem Eis steht.

Arthur
10.11.2009, 17:50
Außer einer gelblichen Farbtönung hat das nichts mit dem Orginal zu tun, ist also auch nicht im Schreibwarerengeschäft so erhältlich im Gegensatz zum echten MahnbescheID: [ID filtered]
offensichtlich "maßgeschneiderte" Spezialumschläge anfertigen.

Hier wird in voller Absicht die Unkenntnis des Normalverbrauchers als Drohmittel eingesetzt.

Wuschel_MUC
10.11.2009, 17:55
...offensichtlich "maßgeschneiderte" Spezialumschläge...

...Unkenntnis des Normalverbrauchers als Drohmittel...
Wir können hier nicht abschließend klären, ob es sich hier um Nötigung, Amtsanmaßung oder sonst was handelt.

Da müsste schon ein Opfer den Briefumschlag nebst Inhalt an die Staatsanwaltschaft schicken und um "Prüfung auf strafrechtliche Relevanz" bitten.

Wuschel

Unkerich
10.11.2009, 17:57
Wenn ich so etwas lese fällt mir nur ein Begriff dazu ein:

Asozial

Dieses ist meine Meinung und diese ist mir durch das Grundgesetz in Deutschland (Meinungsfreiheit) verbrieft.

Goofy
10.11.2009, 18:35
Hier mal ein Beispiel eines echten Umschlags eines echten gerichtlichen Mahnbescheides (AG Coburg/Bayern). Die verwendeten Umschläge dürften aber überall relativ einheitlich sein. Wichtigstes Erkennungsmerkmal eines echten Mahnbescheids ist auf jeden Fall, dass als Absender immer eins der zuständigen Mahngerichte angegeben ist. Wenn das Schreiben schon nicht vom Gericht kommt, kann es niemals ein echter MahnbescheID: [ID filtered]

FSnyder
10.11.2009, 19:32
Hi,



Wenn das Schreiben schon nicht vom Gericht kommt, kann es niemals ein echter MahnbescheID: [ID filtered]

Goofy, Deine Spürnase hat es mal wieder auf den Punkt gebracht.
Genau das ist das KO-Kriterium! :)

Grüße
Snyder

Arthur
10.11.2009, 19:38
Wenn das Schreiben schon nicht vom Gericht kommt, kann es niemals ein echter MahnbescheID: [ID filtered]
Die Leser des Forums wissen das, aber nicht Durchschnitts Otto/Ottilie Normalo und
das ist der springende Punkt: Die kriegen das Fracksausen und bezahlen obwohl das
Ganze hart am Rande oder sogar jenseits des Rechts agiert.

Goofy
10.11.2009, 19:46
Daher steht das mit dem Absender ja auch schon explizit im Wiki-Artikel. Mehr als sagen können wir es halt auch nicht, aber die 20000, die den Artikel gelesen haben, sollten es zumindest jetzt wissen. ;)

federico
10.11.2009, 21:22
Ich konnte hier schon mehrfach lesen, daß man erst reagieren muß, wenn ein gelber Umschlag kommt. Hierzu möchte ich anmerken, daß auf dem Umschlag etwas vom Gericht steht.

Du mußt erst auf den gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Jedes deutsche Briefzustellungsunternehmen ist gemäß § 33 Postgesetz verpflichtet, "Schriftstücke ... nach den Vorschriften der Prozeßordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, förmlich zuzustellen. Im Umfang dieser Verpflichtung ist der Lizenznehmer mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet (beliehener Unternehmer)." ( Auf Antrag können "kleine" Briefzustellungsunternehmen von der Pflicht zur förmlichen Zustellung entbunden werden ).

Somit ist "nur" die Deutsche Post AG verpflichtet, Schriftstücke ( z.B. gerichtliche Mahnbescheide ) förmlich zuzustellen. Bei dem "gelben Brief" handelt es sich um den "inneren Umschlag" des von der Deutschen Post angebotenen Postzustellungsauftrags ( PZA ) --->

http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/p/postzustellungsauftrag/pza_broschuere_112007.pdf


Meine Mutter hat nämlich Post von einem Inkassobüro in einem gelben Umschlag bekommen.

Das dürfte das Inkassounternehmen seine Inkassoerlaubnis kosten ...!

So hatte etwa die für die Erteilung der Inkassoerlaubnis zuständige Behörde ( damals in Frankfurt: das Amtsgericht Frankfurt, vertreten durch seinen Prädidenten ) die dem dem dubiosen Inkassounternehmen DIS erteilte Erlaubnis widerrufen.

http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/VG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ/VG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/b64/b647bb6c-776a-e11f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

Der Präsident des Amtsgerichts stützte seinen Widerruf darauf, daß begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigten, daß es an der Zuverlässigkeit der DIS fehle. Besondere Zweifel an der Zuverlässigkeit schüren Gestaltungen, die eine VERWECHLSUNGSGEFAHR mit Hoheitssymbolen ( z.B. der von der DIS verwendete Doppelkopfadler ), oder mit amtlichen Schuldnerverzeichnissen, § 915 ZPO ( z.B. die von der DIS betriebene Internetseite mit Schuldner-Daten ) hervorrufen können ( sollen? ). Diese Widerrufsentscheidung hatte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt bestand.

---> Nach diesen Erwägungen begründet die Verwendung eines Umschlags, der in Farbe und Aufmachung dem inneren Umschlag eines von der Deutschen Post gemäß § 33 PostG angebotenen Postzustellungsauftrags entspricht ...

http://www.freiherrvonmalsen.de/Mahnbescheid.jpg
http://haus.durchsuchungen.de/Dokumente/gross/05.09.14%20Umschlag%20Foermliche%20Zustellung.jpg

... durch ein Inkasso-Unternehmen die Annahme einer solchen Unzuverlässigkeit, daß gefälligst die Inkasso-Erlaubnis entzogen werden sollte!

§ 14 RDG

Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung ... ,

wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die registrierte Person oder eine qualifizierte Person die erforderliche persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt;

f.

jens69
11.11.2009, 10:08
Solche wiederholten gelben Briefe von Anwälten kann man bei einer unberechtigten Forderung auch mal ungeöffnet mit dem Vermerk: "Zurück an den Absender! Annahme verweigert!" in den nächsten Briefkasten einwerfen. ;)

neee, ich glaube der ist bei der WBZ besser aufgehoben

Ostfriese
11.11.2009, 10:14
neee, ich glaube der ist bei der WBZ besser aufgehoben
oder bei der örtlichen Staatsanwaltschaft :clown:

euregio
11.11.2009, 13:56
Eigentlich soll wohl neben der Wirkung auf den angeschriebenen eine Außenwirkung auf Postboten und Nachbarn erfolgen. Wahrscheinlich sind solche Briefe den meisten Normalbürgern unangenehm und eine "Zustellung der besonderen Art" dürfte bei den meisten ungeübten Betrachtern ein gruseln verursachen. Wenn es keine Briefkästen im Flur gibt wird in einigen Häusern die Post durch einen Schlitz in den Hausflur geworfen und da entfacht sowas natürlich schon eine gewisse Wirkung. Auch Wortspielereien wie Förmliche oder Fristgebundene Zustellung werden Aufmekrsamkeit erzeugen.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang ob man bei dieser Art der Zustellung nicht auch eine Klage wegen Rufschädigung oder Kreditschädigung einreichen könnte. Schließlich wirkt sowas ja im Umfeld des Betroffenen nicht gerade seriös.
Sowas würde ich ich mit dem Werbefahrzeug der Schädlingsbekämpfung vor dem Restaurant vergleichen.

Ostfriese
11.11.2009, 14:02
Vielleicht würde auch §123 BGB (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fbundesrecht.juris.de%2Fbgb%2F__123.html) (arglistige Täuschung) greifen. Das wird aber wohl nur ein Jurist beurteilen können. Immerhin wird ja zumindest versucht, durch den gelben Umschlag und der Ähnlichkeit mit dem echten Umschlag eines gerichtlichen Mahnbescheides eine ansich unnötige Reaktion (Zahlung) zu provozieren.

jens69
11.11.2009, 15:39
oder bei der örtlichen Staatsanwaltschaft :clown:

Die WBZ arbeitet auch mit einem Verein zusammen, der die Wirtschaftskriminalität bekämpfen will. Von daher önnen dort solche Informationen gesammelt und ggf. effizienter mit der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet werden - zumal viele Staatsanwälte die Sahe sicher gerne vergraben würden.