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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WinHealth Consulting, 089 93948848



Wuschel_MUC
07.12.2009, 12:38
Soeben rief eine sehr freundliche Frau M. an und wollte mir ein Vergleichsangebot für eine private Krankenversicherung machen. Es wurde die Rufnummer 089 93948848 angezeigt.

Ich erklärte ihr ebenso höflich, dass ich über meinen Krankenversicherungsstatus am Telefon keine Angaben machen würde.

Ich googelte nach www.winhealth.de und fragte, ob es sich dabei um das Tochterunternehmen der AXA-Versicherung handele. Sie bejahte dies, worauf ich ankündigte, meine Haftpflichtversicherung bei der AXA zu kündigen und eine weniger aufdringliche Versicherung zu wählen.

Sie versuchte noch, mit mir zu argumentieren, warum ich nicht gleich aufgelegt hätte. Meine Antwort war klar: wenn ich nur auflege, kommt bald der nächste Anruf. Nur wenn man Kaltanrufer ermittelt und kostenpflichtig abmahnen lässt, werden die Anrufe weniger.

Madame kam noch mit dem Arbeitsplatzargument: sie sei nicht mehr die Jüngste und heilfroh, dass sie dort untergekommen sei. Meine Antwort: abwarten, im Callcenter ist noch niemand alt geworden und so mancher musste seinem Geld nachlaufen. Mir ist auch klar, dass viele Callcenter-Leute ihren Job als Notnagel machen, "was glauben Sie, wie unflätig ich Sie sonst beschimpft hätte." Dann rieb ich ihr noch hin, dass sie nach 17 Uhr nicht mehr auf den Allerweltsnamen M. hören würde (es kam kein Widerspruch) und kündigte an, den Sachverhalt bei Antispam e.V. einzustellen sowie die Wettbewerbszentrale zu informieren.

Der zweite Punkt meiner Ankündigung kommt jetzt gleich. Es lebe der Teilzeit-Job!

Wuschel

P.S. Die Rufnummer 089 939488-30 ist auf der Internetseite von Winhealth zu finden - als Rufnummer der Münchner Niederlassung.

ernergy4you
20.08.2010, 10:43
Hallo zusammen,

ich greife dieses Thema mal wieder auf, nachdem es immer noch aktuell zu sein scheint: Wurdet Ihr auch schon von der Win Health Consulting GmbH (nennen sich manchmal zur Tarnung auch WHC), einer Tochter der Axa-Versicherung (das stimmt wirklich), belästigt?

Die haben Vertriebsniederlassungen bundesweit in diversen Städten und wollen per telefonischer Kaltakquise (Cold Calls) private Krankenversicherungen verkaufen.

Hier mal ein paar erste Rufnummern, damit alle, die telefonisch belästigt wurden und nach dem Rufnummern suchen, diesen Thread hier finden:
040/209171-0
06151/39619-0
0511/985944-0
0441/998668-0
089/9394883-0
0731/15236-0
0611/363-6911
09561/85387-0
0561/510576-0

ernergy4you
31.01.2011, 10:42
Gibt es zu diesem Thema eigentlich noch Neues? Ich persönlich wurde zumindest seither nicht mehr angerufen.

Arthur
31.01.2011, 10:49
Die letzten Hinweise auf telefonische Aktivitäten vom Oktober 2010
http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/07311523625

bzw Dezember 2010 >
http://phonenotes.org/07311523625

Man sucht übrigens verstärkt Mitarbeiter für "eingehende Telefonanrufe" (http://www.google.de/#hl=de&q=Win+Health+Consulting+GmbH+eingehende+telefonanrufe&aq=&aqi=&aql=&oq=Win+Health+Consulting+GmbH+eingehende+telefonanrufe&fp=618e9e4e38bf1639)

ernergy4you
04.02.2011, 09:40
Hallo,

folgende aktuelle Meldung der Wettbewerbszentrale über ein Urteil des LG München vom 30.12.10 passt ziemlich genau zu Win Health Consulting:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1044

Chinchilla
04.02.2011, 09:57
[X] beantrage Aufnahme des Urteils in die Sammling im Wiki

rainer
09.08.2012, 14:48
hi

Ein Freund hat heute einen Anruf der Firma Win Health Consulting GmbH ( www.winhealth.de erhalten. Die wollen auch einen Krankenkassenvergleich machen.

Auf Nachfrage meinten die er hätte sich auf einer Webseite für Krankenversicherungen interessiert. Er hat sich bei denen auf der Webseite nicht eingetragen.

Die Versicherungsfritzen haben da wohl illegal Adressen eingekauft.

Gruss

Fidul
09.08.2012, 16:33
Na dann soll er ihnen mit T5F, WBZ, VZ und DSB auf die Plattfüße treten, bis sie die Spamdatenquelle nennen.

rainer
24.08.2012, 16:00
Die Handelskette der Daten taucht aus dem Spammerdunst auf:

Laut Auskunft der win Health Consulting GmbH haben die die Daten von der Sykom UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Im Lipperfeld 1A in 46047 Oberhausen erhalten. Und die haben die Daten von der Firma süskind & Partner mit Sitz in Stockholm erhalten.

Es wird von deren Seite behauptet daß die Daten meines Freundes gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben wurden. Ein Double-Opt-In sei nachgewiesen :-()

Meiner Meinung nach habe alle Beteiligte dieser Datenhandelskette Dreck am Stecken! Angefangen von der win Health Consulting über die Sykom UG bis zur der schwedischen Firma süskind & Partner. Interessant ist die Tatsache daß die Webseite www.sueskind-partner.com nur deutsche Texte enthält.

Rainer

Grisu_LZ22
24.08.2012, 16:07
IANAL: Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Angerufene der Firma Süskind&Partner die Erlaubnis gegeben hat die Erlaubnis der Sykom UG zugeben mit der Erlaubnis die der win Wealth Consulting Gmbh mit der Erlaubnis dass diese dann anbimmeln dürfen.

Die können Sich m.E. ihre sogenannte Erhebung nach datenschutzrechlicher Bestimmung an den Lokus nageln.

Sastef
24.08.2012, 16:23
Die können Sich m.E. ihre sogenannte Erhebung nach datenschutzrechlicher Bestimmung an den Lokus nageln.Ganz genau und auf Unterlassung haften sie obendrein allesamt!

Mittwoch
25.08.2012, 10:43
Laut Auskunft der win Health Consulting GmbH haben die die Daten von der Sykom UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Im Lipperfeld 1A in 46047 Oberhausen erhalten. Und die haben die Daten von der Firma süskind & Partner mit Sitz in Stockholm erhalten.
Schon bei der Weitergabe der Daten von Süskind & Partner an Sykom hätte ein eventuell gültiges Einverständnis Deines Freundes nicht mit übertragen werden können, ergo auch nicht bei der Weitergabe von Sykom an win Health.

Die deutsche Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass sich ein gültiges Einverständnis nur auf einen konkreten Fall beziehen kann, z.B. den Newsletter von Unternehmen A. Wenn nun Unternehmen A die Daten an Unternehmen B zwecks Werbung weitergibt und Unternehmen B schickt dann unter Berufung auf das Einverständnis gegenüber Unternehmen A Werbung, so würde dies laut Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen, denn dieser konnte bei der Abgabe des Einverständnisses nicht absehen, dass die Daten weitergegeben werden. Somit ist die versuchte Übertragung des Einverständnisses ebenso unwirksam wie der immer wieder unternommene Versuch, allgemein gehaltene Klauseln wie "Sie erklären gegenüber uns und unseren Partnern das Einverständnis" zu verwenden, welche dann auch trotz Zustimmung des Kunden keine Wirkung entfalten können.

Bei der Beurteilung der Materie ist es unerheblich, wo die involvierten Unternehmen ihren Sitz haben. Da die Rechtsverletzung in Deutschland stattfindet, ist deutsches Recht anzuwenden. Ebenso unerheblich ist es, in welchem Verhältnis die Unternehmen zueinander stehen (Tochtergesellschaft und dgl.), sie werden immer als zwei völlig eigenständige Unternehmen behandelt, wenn es um die Beurteilung der Einverständnisweitergabe geht.

Das deutsche Datenschutzgesetz in Verbindung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb kennen nur eine legale Weise der Datenweitergabe, die sog. Auftragsdatenverabeitung. Das ist aber ein komplett anderer Schuh und hat mit Werbung kaum etwas zu tun.


Es wird von deren Seite behauptet daß die Daten meines Freundes gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben wurden. Ein Double-Opt-In sei nachgewiesen
Dann soll sich Dein Freund bitte unbedingt, ggf. unter Anrufung des Landesdatenschutzbeauftragten, ganz genau den Nachweis des Double-Opt-In belegen lassen, am Besten auf Papier und mit Anhang der entsprechenden Protokolle, d.h. wann wurde die Bestätigungsmail an wen verschickt, wann erfolgte die Aktivierung von welcher IP aus, usw.

Behaupten können die vieles, für mich gibt es in Deinen Schilderungen zu viele Indizien dafür, dass die beteiligten Firmen wirklich sauber arbeiten würden.

Schönen Gruß
Mittwoch

Wuschel_MUC
26.08.2012, 09:38
Ich hatte mal eine Kaltanruf von einer Firma WinHealth und habe sie an die Wettbewerbszentrale (http://www.wettbewerbszentrale.de/de/impressum/) verpfiffen. Siehe hier. (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?27060-WinHealth-Consulting-089-93948848&p=248812&viewfull=1#post248812) Die Wettbewerbszentrale gewann einen Prozess und WinHealth musste vermutlich zahlen. Siehe hier: (http://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1044)

Ist es dieselbe Firma, wird es besonders teuer für WinHealth.

Wuschel

Sastef
26.08.2012, 15:47
Die deutsche Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass sich ein gültiges Einverständnis nur auf einen konkreten Fall beziehen kann, z.B. den Newsletter von Unternehmen A. Wenn nun Unternehmen A die Daten an Unternehmen B zwecks Werbung weitergibt und Unternehmen B schickt dann unter Berufung auf das Einverständnis gegenüber Unternehmen A Werbung, so würde dies laut Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen, denn dieser konnte bei der Abgabe des Einverständnisses nicht absehen, dass die Daten weitergegeben werden.Halte das nur im Ergebnis für richtig. Weder hat sich die Rechtsprechung wohl bisher eindeutig zur Frage geäußert, zugunsten wievieler Personen ein Werbeeinverständnis erhoben werden kann (nur die von einem Unternehmen bekannten Listen von 30 + x Unternehmen dürften wohl vermutlich unwirksam sein), noch trifft es streng genommen zu, dass es die Rechtsprechung als unangemessen benachteiligend bewertet, wenn die Daten weitergegeben werden. Es fehlt in dem zuletzt genannten Fall vielmehr schlicht und einfach an einem Einverständnis zugunsten derjenigen Person, die wirbt. Insofern stimmt aber das Ergebnis: Die Einverständnisse sind nicht "übertragbar". Der gesamte Datenhandel dieser Art zum Zwecke der Werbung per Telefon ist letztlich illegal und gehandelt wird quasi mit "heißer Luft". Ob die Daten weitergegeben werden dürfen, mag datenschutzrechtlich im Einzelfall zu berurteilen sein, je nachdem, welche Daten das sind. Bloße Adressdatenweitergaben sind da weitaus eher zulässig, als Handel auch mit Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder gar Kontodaten. Ob die Daten aber für Werbung per Telefon und E-Mail auch legal nutzbar sind, steht auf einem anderen Blatt, richtet sich faktisch nach Wettbewerbsrecht und da heißt es in Fällen wie dem beschriebenen durchweg: Unzulässig!