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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Deutsche-Gewinn-Garantie : Rechtsanwalt treibt Geld ein für Gewinnspielfirma



Arthur
09.12.2009, 17:01
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ126036030012487/link652611A.html

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit Beschwerden über unerwünschte Anrufe der Gewinnspielfirma "Deutsche-Gewinn-Garantie" aus Nicosia auf Zypern. Die Angerufenen werden dabei geschickt in ein Gespräch verwickelt, an deren Ende die Adress- und Kontodaten abgeglichen bzw. herausgegeben werden.

Goofy
09.12.2009, 17:30
Auffälligerweise ist die Domain deutsche-gewinn-garantie.tv aus dem DNS genommen worden.

Eine Yesgreat Consultants Ltd. steht immerhin im Handelsregister von Zypern.

Aber an der Adresse in Nicosia "Digeni Akrita 46" findet man hunderte von Google-Einträgen irgendwelcher dort angeblich ansässiger Firmen.

cmds
09.12.2009, 17:40
Die Pressemitteilung sollte umgehend in die Tonne geworfen werden!

aus der o.a. verlinkten Mitteilung:

...Sollte unberechtigterweise Geld vom Konto abgehoben worden sein, können Geschädigte ihr Geld problemlos innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen...[leicht OT]
Ich habe über das Kontakformular (die VBZ Niedersachsen ist für mich zuständig) einen geharnischten Protest geschrieben und auf unser Wiki und die Urteilssammlung zum 6-Wochen Märchen verlinkt.
Ausserdem habe ich denen bewusste Falschinformation der Verbraucher vorgeworfen. Ich bin neugierig ob die dazu Stellung nehmen werden.
(natürlich habe ich auch meine ladungsfähigen Daten angegeben, sollen sie mich doch verklagen)

knoerfli
09.12.2009, 21:36
Die Pressemitteilung sollte umgehend in die Tonne geworfen werden!


naja, kann man auch anders sehen, die schreiben ja nicht das es danach nicht mehr geht, sondern

können Geschädigte ihr Geld problemlos innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen...

danach machen ja die meisten Banken Probleme :-)
Aber ansonsten stimme ich dir zu.

cmds
10.12.2009, 17:58
Sehr geehrter Herr cmds,
unsere Aussage in der oben genannten Pressemitteilung ist definitiv nicht
falsch und auch keine bewusste Fehlinformation.
Verbraucher können innerhalb der 6 Wochen-Frist dieses Geld problemlos
zurückbuchen lassen. Danach ist es zwar auch noch möglich, aber ggf. mit
Problemen behaftet, nämlich beispielsweise ärgerliche Diskussionen mit der
Bank oder im schlechtesten Fall der Gang zum Anwalt (wie es bei Antispam so
einfach beschrieben steht...). Das alles kostet zumindest Zeit und Nerven
(und schon deswegen eigentlich auch Geld) und ist deshalb bei Einhaltung der
Frist problemlos zu vermeiden!
Mit freundlichen Grüßen
P. K.
Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
Stellvertretende Geschäftsführerin
wirklich zufriedenstellend ist die Antwort für mich nicht wirklich

Arthur
10.12.2009, 18:02
wirklich zufriedenstellend ist die Antwort für mich nicht wirklich
Ist sie nicht, weil zwar nicht falsch aber auch nicht wirklich richtig

Man drückt sich um eine klare Aussage

cmds
10.12.2009, 18:07
...
Man drückt sich um eine klare Aussage

Genau
Ich hatte eine klare Stellungnahme dazu erwartet. Aber es wird noch viel Überzeugungsarbeit gerade bei der VBZ zu leisten sein, schliesslich wenden sich nicht gerade wenige Opfer dort hin und werden zum Teil ja auch von uns direkt aufgefordert, sich dort zu melden. Solange die VBZ nicht klare Aussagen machen kann (will?) habe ich teilweise kein gutes Gefühl dabei, wenn ich hier den Tipp gebe: wenden Sie sich an Ihre VBZ

Mittwoch
10.12.2009, 18:51
Genau
Ich hatte eine klare Stellungnahme dazu erwartet.
Hmm, ich glaube, Du hast das Memo wohl nicht bekommen: Die VBZ sind unfehlbar, und das schon seit einer geraumen Weile. :saint: :noteeth:

Nein, mal im Ernst: Ein "geharnischter Protest" (Deine Worte) lies nichts anderes erwarten. Wie würdest Du Dich fühlen, wenn jemand käme, und Deine Autorität in einem Deiner Kernkompetenzbereiche anzweifeln würde? Immerhin haben sie sich die Mühe gemacht, auf Antispam.de einzugehen.

Schönen Gruß
Mittwoch

riona
10.12.2009, 19:04
@ Mittwoch:

Full ack.

Die haben sich ganz gewaltig auf den Schlips getreten gefühlt, frei nach dem Motto "es kann nur einen geben..." Aber immerhin nimmt man zur Kenntnis dass es uns gibt. Und daher:

@ cmds:

...war Dein Schreiben an die Verbraucherzentrale gut und richtig.

Gruß

madsi
10.12.2009, 23:11
ja, so seh ich das auch! Die machen eigentlich gute Arbeit, manchmal passieren aber halt Dinge...

knoerfli
10.12.2009, 23:31
hatte ich es nicht gesagt :-)

P. Bateman
11.12.2009, 08:11
der Gang zum Anwalt (wie es bei Antispam so einfach beschrieben steht...)
Das lese ich irgendwie als gallegiftigen Stich gegen Antispam!
Natürlich ist der Gang zum Anwalt in den meisten Fällen unangenehm, natürlich ist er in den meisten Fällen erstmal mit Kosten verbunden, natürlich ist die grundsätzliche Thematik nicht "so einfach"...
Aber natürlich ist er verdammt noch mal in vielen der angesprochenen Fälle vor allem sinnvoll und richtig!
Entweder sind deren Ironie-Tags kapp0rt, oder man reagiert ( da mit Einsicht und der Bereitschaft zur Einsicht ja auch nicht zu rechnen ist ) mit verstärkter Bissigkeit auf die, die wirklich engagiert sind.

*angesickt mit dem Kopf schüttel*

Gruß
P. Bateman

Goofy
11.12.2009, 10:58
Durchaus möglich, dass sich dort jemand auf den Schlips getreten fühlt. Immerhin waren ja auch die Informationen der VBZ nicht regelrecht falsch, aber sie waren unvollständig bzw. ungenau. Nämlich dahingehend, dass wieder einmal das von den Banken geschickt überall in der Öffentlichkeit lancierte "6-Wochen-Märchen" relativ unwidersprochen übernommen wurde. Es wurde nicht gesagt, dass ein Rückbuchen nach den 6 Wochen von den Banken spätestens nach Hinweis auf das BGH-Urteil doch erfolgt, wenn auch mit Murren, aber es geht in aller Regel. Nur in den wenigsten Fällen wird hier tatsächlich ein Anwalt tätig werden müssen, und dann sollte der Verbraucher tatsächlich überlegen, ob er bei dieser Bank richtig aufgehoben ist.

Wenn man in der Verbraucherschutzarbeit tätig ist, sollte man solche Märchen zumindest nicht unwidersprochen weitertragen. Man sollte sich von diesen Märchen nicht so einfach einwickeln lassen, sondern auch und gerade die Wahrheiten sagen, die den Banken unbequem sind. Wie kommen wir als Verbraucherschützer dazu, auch nur ungewollt denselben Banken propagandistisch zuzuarbeiten, die bereits seit Jahren die Einführung des sicheren SEPA-Lastschriftverfahrens sabotieren. Mit diesem Verfahren wäre das gesamte System dieser ungenehmigten Abbuchungen doch überhaupt gar nicht möglich. Und tatsächlich gibt es dieses Bereicherungssystem auch in dieser Form nach meinen Informationen nur in Deutschland, ansonsten europaweit nirgends. Überall im Ausland gelten sichere Zahlungsmodalitäten. Es ist Aufgabe des Verbraucherschutzes, diese Modalitäten einzufordern.

cmds
11.12.2009, 11:05
Hier zur Erläuterung der komplette, von mir gesendete Text an die VBZ Niedersachsen:


Guten Tag

aus der o.a. Presse-Mittleilung:

"Sollte unberechtigterweise Geld vom Konto abgehoben worden sein, können Geschädigte ihr Geld problemlos innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen."

Diese Aussage ist *definitiv falsch* und eine bewusste Fehlinformation.
Haben Sie Verträge mit den Banken? Es ist das Problem der kontoführenden Bank, die unberechtigte Abbuchung von der abbuchenden Bank zurückzuholen. Der bestohlene Kunde hat auf keinen Fall die Kosten zu tragen. Sich auf die Aussage des Abbuchenden zu verlassen, das eine Lastschriftermächtigung existiert ist grob fahrlässig, und die Bank hat dann auch das Kostenrisiko zu vertreten.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2000-6&Seite=5&nr=23074&pos=171&anz=173
Interessante Lektüre:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist

Mit freundlichen Grüssen


Wenn die sich damit auf den Schlips getreten fühlen, ist das deren Problem. Ich habe als Verbraucher meinen Unmut geäussert und stehe auch dazu. Sollen die mich doch verklagen, eine ladungsfähige Anschrift habe ich mitgesendet.:p