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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gästebuchspam



olli395
08.01.2010, 22:50
Hallo, - habe die Suche bemüht, jedoch nichts gefunden...
Falls trööt falsch hier, bitte verschieben. - Danke!

Also ich hatte heute einen Eintrag im Gästebuch. Der Text war ja ganz harmlos, jedoch führt der Link auf eine Pornoseite!
Gepostet wurde von:
doris :confused:

mit dem Text:
Ich finde den Aufbau der Seite sehr gut. Macht weiter so.

Sie erhält scheinbar gerne Mail auf:
doris078(at)gmail.com

Gepostet von IP:
This post has been submitted from: 92.241.135.52 (dynamic-52-135-241-92.broadband.blic.net)

Der Link ist:
free-sex-films-lesbian.com

Wie Ihr seht, ist der Registrar dieser Domain etwas schräg...
Der Name Hostpoint kommt mir jedoch irgendwie bekannt vor ?

Die IP 92.241.135.52 ist aus Bosnien.

Naja, ich frage mich nun: ist Gästebuchspam in diesem Stil legal?

Goofy
08.01.2010, 23:15
M.W. gibt es noch kein Urteil zu Spam in Gästebüchern.

Ob man einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann, wage ich zu bezweifeln. Ein Gästebuch ist kein Mittel der elektronischen Post im Sinne des § 7 UWG. Es ist aber auch nicht wirklich ein Teledienst gem. § 10 TMG, so dass hier sogar in einigen Fällen eine Haftung des Gästebuchbetreibers (!) für rechtswidrige Einträge angenommen wird.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Gaestebucheintraege-69119.html

Zunächst mal sind Gästebucheinträge nicht eigene Inhalte des Betreibers, sie gelten aber nach Ablauf einer gewissen Zeit, in der der Betreiber eine Prüfung hätte vornehmen können und sollen, als zu eigen gemachte Inhalte. Daher gilt dann nicht mehr die Haftungsprivilegierung "erst ab Kenntnisnahme". Als zumutbare Zeit nimmt der BGH eine Woche an.
BGH, Urteil vom 27.03.2007, AZ: VI ZR 101/06
http://www.richterrecht.com/rechts/richter/artikel/homepagehaftung.html

Wenn der Störer auszumachen ist, kann er möglicherweise im Wiederholungsfall wegen Belästigung belangt werden, aber das ist m.E. schwierig, denn der Betreiber des Gästebuchs gibt ja im Prinzip jedem in Form einer "konkludenten Erlaubnis" die Gelegenheit, zunächst mal ungeprüft seinen Senf dort abzuladen. Dasselbe gilt ja auch beim Forenspam. Hier hat selbstverständlich der Betreiber das Hausrecht und kann den Eintrag löschen, aber einen Unterlassungsanspruch sehe ich nicht. Nur bei wirklich sehr krassen Rechtsverletzungen (Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung etc.) kann das anders aussehen, dann könnte es strafrechtlich relevant werden.

Mittwoch
08.01.2010, 23:23
Naja, ich frage mich nun: ist Gästebuchspam in diesem Stil legal?
Definiere bitte "legal".

Du als Gästebuchbetreiber hast das Hausrecht, d.h. Du darfst nach Belieben Beiträge löschen, wenn sie Dir nicht in den Kram passen. Dieses Recht motiviert sich aus der unangenehmen Tatsache, dass Gerichte der Meinung sind, man sei für die geposteten Inhalte verantwortlich, auch wenn sie von fremder Hand stammen. Du brauchst also Gästebuch-Spam dieser Art nicht tolerieren, in diesem Sinne kann er als illegal illegitim bezeichnet werden.

Dass die Whois-Angaben nicht den internationalen Anforderungen entsprechen, macht den Eintrag noch nicht illegal. Die bei der Registrierung zu hinterlegenden Angaben sind nur in wenigen Ländern gesetzlich geregelt; wie das in der Schweiz aussieht, kann ich nicht sagen, vermute aber, dass die Regelungen dort ähnlich sind wie in Deutschland, wo die DENIC selber die Anforderungen stellt und nicht der Gesetzgeber (wobei die DENIC natürlich bestehende Rechte wie z.B. das Presserecht beachtet).
Du kannst ja mal die Schweizer switch (http://switch.ch/) kontaktieren, die für die Domainvergabe zuständig ist.

Ich habe mir die beworbene Seite nicht angesehen. Falls dort illegale Inhalte abgelegt sind, tätest Du gut daran, den Link sofort zu löschen und bei der Polizei Strafanzeige gegen den Seitenbetreiber zu stellen. Versprich Dir allerdings nicht allzu viel davon. Spammer sind naturgemäß sehr scheue Wesen, die viel daran setzen, ihre Spur zu verwischen.

Schönen Gruß
Mittwoch

Arthur
08.01.2010, 23:24
Sirius hat sich zur Strafbarkeit schon vor drei Jahren Gedanken gemacht


Gästebuch-Spam ist AFAIK nicht strafbar, daher ist zu vermuten, dass dies erst der Anfang ist. :sick: