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Weissbrot
12.01.2010, 11:00
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Zuge der Ermittlungen die Konten und Wertgegenstände eines SMS-Chat Betreibers und dessen Firmen gepfändet. Verletzte aus den genannten Straftaten könne sich an die Staatsanwaltschaft in Braunschweig wenden.



Staatsanwaltschaft Braunschweig,
Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen

413 Js 21560/09 – 07.01.2010

In dem Ermittlungsverfahren gegen Se. St., geboren am 23.05.1979 in Bad Harzburg, als Geschäftsführer der Firmen Trend Mobile MT GmbH, Bergstraße 2a, 38723 Seesen, FairCom Germany GmbH, Poststraße 18, 38723 Seesen, wegen gewerbsmäßigen Betruges, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 16.07.2009, Az.: 3 Gs 1745/09, gemäß §§ 111b Abs. 2, 111d, 111e StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73 a StGB, der dingliche Arrest in Höhe von 5.000.000 EUR in das Vermögen des Se. St. angeordnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 18.08.2009, Az.: 7 Gs 1650/09 , gemäß §§ 111b Abs. 2, Abs. 5, 111d, 111e Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73a, 73 d StGB, wurde der dingliche Arrest in Höhe von 863.686,70 EUR in das Vermögen der Firma Trend Mobile MT GmbH, Bergstraße 2 a, 38723 Seesen, und durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 18.08.2009, Az.: 7 Gs 1651/09, gemäß §§ 111b Abs. 2, Abs. 5, 111d, 111e Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73a, 73 d StGB, der dingliche Arrest in Höhe von 102.693,21 EUR in das Vermögen der Firma FairCom Germany GmbH, Poststraße 18, 38723 Seesen, angeordnet.

Bei dem Se. St. wurden in Vollziehung des Arrestes ein Bausparguthaben i. H. v. 228,30 EUR Vertragswert und Bargeld i. H. v. 2.489,60 EUR gesichert.

Bei der Firma Trend Mobile MT GmbH wurden in Vollziehung des Arrestes Kontenguthaben i. H. v. 93.898,37 EUR , Ansprüche aus der Umsatzsteuererklärung 2008, deren Höhe noch nicht bekannt ist gepfändet. Ferner wurden zwei PKW beschlagnahmt im Gesamtwert von ca. 23.000,00 EUR.

Bei der Firma Faircom GmbH wurde in Vollziehung des dinglichen Arrestes ein Bankguthaben in Höhe von 31.940,63 EUR gepfändet.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 111e Abs. 3 und 4 StPO.

Dr. H., Oberstaatsanwältin


Quelle : Elektronische Bundesanzeiger (https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet)


Weitere Informationen der Staatsanwaltschaft: http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C57924468_N37288118_L20_D0_I3749624

Weissbrot
12.03.2010, 11:09
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Veröffentlichung vom 07.01.2010 ergänzt.



Staatsanwaltschaft Braunschweig
Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen
Postfach 45 12, 38035 Braunschweig

413 Js 21560/09 VRs

In dem Strafverfahren gegen Se. St., geb. 23.05.1979 in Bad Harzburg, als Geschäftsführer der Firmen Trend Mobile MT GmbH, Bergstraße 2a, 38723 Seesen sowie der FairCom Germany GmbH, Poststraße 18,38723 Seesen, wegen gewerbsmäßigen Betruges wird in Ergänzung hiesiger Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.01.2010 mitgeteilt, dass Herr St. durch Urteil des Landgerichtes Braunschweig - 6. Große Strafkammer - Aktenzeichen: 6 KLs 79/09, am 11.02.2010 rechtskräftig verurteilt wurde.

Dabei hat Herr St. sowohl im eigenen Namen als auch als Geschäftsführer der genannten Firmen zu Gunsten der Geschädigten des Verfahrens für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Auszahlung, Auskehrung, Aushändigung und Freigabe der gesicherten Vermögenswerte verzichtet.

Für diesen Zeitraum werden die Vermögenswerte vom Land Niedersachsen, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig, für die Befriedigung titulierter Ansprüche der Geschädigten bereit gehalten.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten des Verfahrens die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte im Zivilrechtsweg geltend zu machen und ihre Ansprüche dann bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig unter Angabe der Geschäftsnummer bekannt zu geben.

Braunschweig, 09.03.2010

Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger (https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet)