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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu bwr media / VNR AG



Fragender
13.01.2010, 17:30
Kennt die jemand von euch, die rufen mich ständig über eine 0180 Nummer auf der Arbeit an und wollen mir ein ganz tolles Heft vermachen, ich kann es kostenlos anschauen, und wenn mir es gefällt kann ich es für 19.90 monatlich weiterbeziehen, wenn nicht bitte einfach Bestätigungsfax an die zurück und der Fall hat sich scheinbar erledigt.

Arthur
13.01.2010, 17:40
Könnte sich um diesen Laden handeln
http://karriere.vnr.de/wer-wir-sind/fachverlage/
http://www.vnr-akademie.de/bwr-media.html

Als Telefonspammer sind sie bisher noch nicht in Erscheinung getreten.

Fragender
13.01.2010, 17:47
Könnte sich um diesen Laden handeln

Ja, das sind diese ...

rufen halt bei mir auf der Arbeit ständig an und das monatlich, obwohl ich denen schon 12 Mal erklärt habe, das wir KEINEN Buchhalter haben, da wir diese extern abgegeben haben.

riona
14.01.2010, 07:26
Hallo Fragender,

wenn Du weißt wer dahinter steckt - warum wirfst Du sie nicht der WBZ zum Fraß vor?

klickmich :) (http://www.wettbewerbszentrale.de)

Fragender
15.01.2010, 19:19
Hallo Fragender,

wenn Du weißt wer dahinter steckt - warum wirfst Du sie nicht der WBZ zum Fraß vor?

klickmich :) (http://www.wettbewerbszentrale.de)

Da musst du Beweise bringen und am Ende muß ich gegen diesen dubiosen Verlag Anzeige erstatten, aussagen und krieg Probleme mit meinem Arbeitgeber ...

Sirius
15.01.2010, 19:31
Da musst du Beweise bringen und am Ende muß ich gegen diesen dubiosen Verlag Anzeige erstatten, aussagen und krieg Probleme mit meinem Arbeitgeber ... Das ist das Mindeste, was man an Eigenarbeit leisten muss. Oder dachtest du, dass wir eine gelangweilte Söldnertruppe sind, die das Problem für dich aus Spaß erledigen.... :clown:

Fragender
15.01.2010, 19:49
Das ist das Mindeste, was man an Eigenarbeit leisten muss. Oder dachtest du, dass wir eine gelangweilte Söldnertruppe sind, die das Problem für dich aus Spaß erledigen.... :clown:

Nein, ich aber als einfacher Sachbearbeiter werde doch juristisch von den Profis maßlos fertig gemacht.

riona
15.01.2010, 20:50
Hallo Fragender,

und wenn Du die Sache mal (vielleicht unter Verweis auf unser Forum, musst Dich ja nicht gleich outen) Deinem Chef anträgst?

Schönes Wochenende!

Goofy
15.01.2010, 20:57
Da musst du Beweise bringen und am Ende muß ich gegen diesen dubiosen Verlag Anzeige erstatten, aussagen und krieg Probleme mit meinem Arbeitgeber ...

Nee. Wenn die Wettbewerbszentrale gegen den Laden vorgeht, dann hilfst Du der Wettbewerbszentrale, indem Du ihnen eine Versicherung an Eides statt mit Deiner Zeugenaussage zur Verfügung stellst. In dem Falle ist die WBZ die klagende Partei, nicht Du. Und Deine Zeugenaussage ist das Beweismittel. Da müsste die Gegenpartei schon arg rudern, um die zu entkräften (ist eigentlich nicht möglich).

Mittwoch
16.01.2010, 17:49
[...] und krieg Probleme mit meinem Arbeitgeber ...
Ich pflichte Goofy bei und möchte rionas Anmerkung noch um die Frage ergänzen, warum Du Probleme von Deinem Chef erwartest, wenn du etwas tust, was mit guten Erfolgsaussichten dazu führen könnte, dass Du während Deiner Arbeitszeit nicht mehr so häufig durch solche Anrufe gestört wirst?! Dein Chef hätte dadurch doch einen geldwerten Vorteil, schließlich zahlt er die Arbeitszeit, die du am Telefon auf die Beantwortung von Nutzlosanrufen verwendest.

Schönen Gruß
Mittwoch

erftwalk
16.01.2010, 18:28
Und Deine Zeugenaussage ist das Beweismittel. Da müsste die Gegenpartei schon arg rudern, um die zu entkräften (ist eigentlich nicht möglich).

Deine Zeugenaussage ist das Einzige, was du tun muss.

Nach der Verurteilung des Störers bekommst du von der Wettbewerbszentrale eine Kopie des Urteils. Das war's dann. Sollte der Störer gegen das Urteil verstoßen, bekommst du allerdings auch nix ab von der dann fällig werdenden Strafzahlung.

Wuschel_MUC
17.01.2010, 10:56
...bekommst du von der Wettbewerbszentrale eine Kopie des Urteils. Sollte der Störer gegen das Urteil verstoßen, bekommst du allerdings auch nix ab von der ... Strafzahlung.
Das ist sogar vorteilhaft - außer für den Geldbeutel.

Stelle dir vor: du gewinnst einen Unterlassungsprozess gegen einen Kaltanrufer und er muss dir für jede Zuwiderhandlung über 5.000 Euro zahlen. Trotzdem ruft er wieder an. Dann hast du nur drei erhobene Finger als Beweismittel, er streitet alles ab und behauptet, du wolltest nur schnell 5.000 Euro abzocken. Bei Gericht hast du die A....karte.

Klagt die Wettbewerbszentrale, gilt das Urteil nicht nur für dich. Im Wiederholungsfall bist du ebenfalls "nur" Zeuge und hast kein finanzielles Interesse an dem Fall.

Außerdem: die Wettbewerbszentrale führt solche Prozesse reihenweise. Du müsstest jedesmal zum Rechtsanwalt laufen, den ganzen Papierkrieg mit ihm machen, zu eventuellen Einwänden Stellung nehmen, die Anwalts- und Gerichtskosten auslegen und hinterher - womöglich erfolglos - beitreiben lassen.

Die Alternative ist ein Brief an die Wettbewerbszentrale. Das war's schon.

Wuschel

Mittwoch
17.01.2010, 13:13
Stelle dir vor: du gewinnst einen Unterlassungsprozess gegen einen Kaltanrufer und er muss dir für jede Zuwiderhandlung über 5.000 Euro zahlen. Trotzdem ruft er wieder an. Dann hast du nur drei erhobene Finger als Beweismittel, er streitet alles ab und behauptet, du wolltest nur schnell 5.000 Euro abzocken. Bei Gericht hast du die A....karte.

Wenn Du Deine Aussage wirklich unter EID: [ID filtered]

Nun hat die Gegenseite mit der Abgabe der UE allerdings schon einmal eingestanden, dass ein Kaltanruf vor kam. Dein RA täte also gut daran, den konkreten Vortrag der Gegenseite an zu zweifeln, und meines Erachtens hätte er damit gute Aussichten auf Erfolg. Die Beweislast dürfte nämlich dann bei der Gegenseite liegen.

Schönen Gruß
Mittwoch

erftwalk
17.01.2010, 17:54
Oh, da habe ich was losgetreten.

Ich bin ganz glücklich darüber, dass ich außer der schriftlichen Zeugenaussage (Versicherung an Eides statt) nichts mit dem Verfahren zu tun habe. Dass ich von einer evtl. anfallenden Strafzahlung nichts abbekomme, sehe ich nur mit einem klitzekleinen weinenden Auge.

Die Leute (Anwälte) der Wettbewerbszentrale sind Profis und nur diesen sollte man sowas überlassen.

Im übrigen ging es in meinem Fall um Spam-Mails einer Fürther Firma.

VNR Verlag
28.12.2010, 10:56
Crosspost gelöscht

Mittwoch
28.12.2010, 12:15
Um dies Diskussion zu kanalisieren, werden alle Threads, in denen o.g. Aufruf vom VNR-Verlag auftaucht, vorübergehend geschlossen. Die Diskussion, die hier begonnen wurde, kann an dieser Stelle weiter geführt werden (https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?30631-Kundenservice-VNR-Verlag).

Wenn noch jemand aktuell etwas zu diesem Thread thematisch beizutragen hat, möge er/sie mir bitte eine PN schreiben.

Schönen Gruß
Mittwoch