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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafen für unerlaubte Werbeanrufe von Call Centern



Cornelia
29.01.2010, 20:57
Hallöle,

grad hab ich gelesen, das die Bundesnetzagentur jetzt erstmals Verstöße gegen unerlaubte Telefonwerbung ahndet.

Quelle: T-Online (http://wirtschaft.t-online.de/telefonwerbung-harte-strafen-fuer-call-center-/id_21549690/index)

Am besten gefällt mir darin dieser Teil:

Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Den gegenwärtigen Bußgeldbescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. Dabei profitierte die Behörde von den Hinweisen betroffener Verbraucher. "Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein.

Also Leuts, weiter fleissig dorthin melden!:D

Cornelia
30.01.2010, 00:22
Jetzt kam es sogar im Nachtjournal von RTL. Mehrere Call-Center müssen derzeit insgesamt 500.000 Euro zahlen.

Irgendwie ein angenehmes Gefühl das die das endlich zu spüren bekommen, auch wenn das noch viiieeeellllll zu wenig ist!:D
Die sollten noch mehr zahlen müssen und auch Abmahnungen erhalten!

Goofy
30.01.2010, 00:35
Strafen von 50000 Euro werden einen Callcenterbetreiber zwar nicht gleich ruinieren, sind aber sicherlich schmerzhaft. Entspricht etwa dem Gegenwert eines gehobenen Fahrzeugs.

Den Druck wird er sicherlich an die CCAs weitergeben, die werden das gefälligst "wieder reinzuholen haben".

Da wird er dann wahrscheinlich ein Rundschreiben rauslassen:
"Verkaufen, verkaufen, verkaufen.
Abschlüsse, Abschlüsse, Abschlüsse.
Unsere Ziele sind ganz einfach."

Wer es nicht bringt, kriegt Druck.

Das wird die Fluktuation noch erhöhen, außerdem geben die CCAs den Druck weiter und werden noch unverschämter (soweit z.T. überhaupt noch eine Steigerung möglich ist).

Die eigentlich dafür verantwortlichen Hintermänner dieses Bandenkartells gehen jedoch schadlos davon.

Cornelia
30.01.2010, 01:10
Strafen von 50000 Euro werden einen Callcenterbetreiber zwar nicht gleich ruinieren, sind aber sicherlich schmerzhaft. Entspricht etwa dem Gegenwert eines gehobenen Fahrzeugs.
Das mein ich, im Grunde ist das viel zu wenig, bei manchen wahrscheinlich nicht mehr als der Stich einer Mücke.


Das wird die Fluktuation noch erhöhen, außerdem geben die CCAs den Druck weiter und werden noch unverschämter (soweit z.T. überhaupt noch eine Steigerung möglich ist).
Kann es noch schlimmer gehen? Kann ich mir kaum vorstellen. Die werden doch schon blöd sobald sie nur ein nein hören.



Die eigentlich dafür verantwortlichen Hintermänner dieses Bandenkartells gehen jedoch schadlos davon.
Jo, eigentlich müsste denen direkt in die Brieftasche gegriffen werden! Nicht nur der Firma sondern denen, die sie betreiben.
Und das sollte auch bei Banken (aktuell das Thema um die überhöhten Gebühren bei Automatenabhebungen) und sonstigen Managern und Vorstandsmitgliedern die soviel Geld verdienen, was man selber in 10 Leben nicht bekommt, gemacht werden. Sobald es an die eigene Tasche geht, werden die nämlich ganz sicher auch empfindlich.

Goofy
30.01.2010, 01:45
Die Amerikaner haben dazu einen Spruch geprägt:

Always follow the money.
(Gehe immer dem Geld hinterher.)


Und da ist etwas wahres dran.
Wenn man mal anfangen würde, effektiv die Zahlungskette aufzudröseln, wo welche Gelder hingehen, dann würde man schon ziemlich sicher das Ende der Kette in der Hand haben (bzw. mehrere Enden).

Aber die deutschen Strafermittler machen es nicht.

Aus unerfindlichen Gründen machen sie keine Hausdurchsuchungen bei den dubiosen Zahlungsdienstleistern, die (ohne überhaupt eine Genehmigung für Finanztransaktionen ins Ausland von der BAFIN zu haben) die Gelder von den Konten abheben und in die Schweiz, nach Liechtenstein, nach Österreich oder nach Zypern weiterüberweisen. Auch den dubiosen Inkassobüros und Rechtsanwälten passiert offenbar gar nichts. Sind das alles heilige Kühe, die man nicht antasten darf? Oder was schützt die sonst? Ich weiß es nicht.

An welche Konten gehen die Gelder?
Das müsste doch rauszukriegen sein. Und in Strafverfahren kooperieren m.W. auch die Schweizer.
Jeder kleine Steuerhinterzieher, der in seinem Krauterladen 150 Euro beiseiteschafft, kriegt die Steuerprüfung auf den Hals. Aber bei diesen komischen Zahlungsdienstleistern passiert komischerweise überhaupt nichts. Die wissen wahrscheinlich auch nicht, mit wem sie einen Vertrag haben. Denen hat der Mainzelmann die Kontonummer auf dem Bahnhofsklo gegeben. In Amerika würden sie denjenigen in Beugehaft stecken, und zwar solange, bis ihm das wieder einfällt.

Bimmelzentrum
30.01.2010, 20:13
Ja, es scheint denen ein rauerer Wind ins Gesicht zu blasen. Wenn man dann sieht, daß die Kostenbelastung und damit der Druck auf die 'Eintreiber' wächst, versteht man auch, daß die Methoden immer schlimmer werden. Jetzt hat es noch ein Familienmitglied erwischt, doch keine Kontodaten genannt. :-) Die Dame vom Call-Center (aus Düsseldorf) sagte darauf hin nur, 'daß wir dann eben in Zukunft verstärkt mit Störungen durch Anrufe rechnen müssen', worauf das Gespräch seitens des CC beendet wurde.

Der Betrag von 50000 Euro ist zwar schon hoch, aber ich denke, daß die Betreiber Gefängnisstrafen nicht unter 5 Jahren und sofort ohne Bewährung erhalten sollten, außerdem sollte dann die 'Firma' dicht gemacht werden, das dürfte dann abschreckender sein. Die CC-Leute aber ebenfalls mit einigen Wochen Gefängnis ahnden, das ist dann schon abschreckend genug.
Ach ja, Anwälte, Inkassofirmen und sonstige Leute, die diese finsteren Machenschaften noch fördern, sollte die Kanzlei auf jeden Fall endgültig dicht gemacht werden.

Walbeck
30.01.2010, 21:12
Reaktionen der Werbeverbände:


Unlautere Telefonwerbung - Deutscher Dialogmarketing Verband lobt Arbeit der Bundesnetzagentur

Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-01/16016272-unlautere-telefonwerbung-deutscher-dialogmarketing-verband-lobt-arbeit-der-bundesnetzagentur-007.htm

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft:

Der ZAW begrüßt dies: Wer sich mit unerlaubten Mitteln Vorteile im Wettbewerb verschaffen will, müsse im Interesse eines effizienten Wettbewerbs- und Verbraucherschutzes verfolgt werden. Der ZAW setze sich deshalb energisch für die Vernetzung von rechtstreuen Unternehmen und klagebefugten Verbänden ein, damit auch die wettbewerbsrechtlichen Sanktionen optimal ausgeschöpft werden können. "Außerdem wird am runden Tisch des ZAW an verbraucherfreundlichen Standards wie der technischen Begrenzung von Anrufcomputern gearbeitet", so der Sprecher der Werbedachorganisation.

Quelle: http://zaw.eu/index.php?menuid=98&reporeid=655

....hier frage ich mich, was denn wohl eine "technische Begrenzung von Anrufcomputern" sein mag, und - wird jetzt alles besser?

Gruß,
Walbeck

Zur Begrenzung der predictive dialer habe ich beim ZAW diesen Vorschlag gefunden:
http://zaw.eu/index.php?menuid=0&reporeid=640
Auszug:

- Vermeiden von 'toten Leitungen', also Anrufe, bei denen kein Gesprächspartner auftritt (lost calls). Tritt dennoch ein solcher Anruf auf, so ist sicherzustellen, dass der Angerufene zeitnah auf geeignetem Weg (zum Beispiel durch Einspielen einer Bandansage mit einer Entschuldigung, einer SMS oder einem persönlichen Anruf durch einen Agenten) hierüber informiert wird. Für Kontakte, bei denen ein lost call aufgetreten ist, wird mindestens 72 Stunden sichergestellt, dass dieses sich nicht wiederholen kann. Durch dieses Verfahren besteht für den Verbraucher Transparenz.

Goofy
30.01.2010, 21:55
Halte ich im großen und ganzen für Beschwichtigungsversuche. Man sieht aber, dass die Nervosität steigt.

Cornelia
31.01.2010, 00:32
Ein Berufsverbot sollte denen auch noch ausgesprochen werden. Die sollten nichts mehr machen dürften was in Richtung "Dienstleistung" geht, der Begriff wird in den Teilnahmebestätigungen und Anwalts- und Inkassoschreiben ja immer wieder genannt.
Sozialdienst schieben wär doch auch ne Option. ;)

Goofy
31.01.2010, 00:53
Das Kapitel "Berufsfreiheit" wirst Du so schnell nicht angetastet kriegen. Das ist eine der heiligen Kühe in Deutschland.
Es gibt nur wenige Berufsgruppen, die hier eingeschränkt sind, und denen bei krassem Fehlverhalten Berufsverbote verhängt werden können. (Ärzte, Beamte, Lehrer etc.).

Cornelia
31.01.2010, 01:30
Schon klar, nur versteh ich nicht, wieso das nur bei diesen wenigen geht und nicht bei allen, wo wir doch einen so starken Gleichberechtigungdrang haben. Und grad bei Abzockern die überwiegend alten Menschen die letzte Kohle aus der Tasche ziehen sollte das machbar sein, die nutzen das Alter und die Schwäche bis aufs Letzte aus.

Goofy
31.01.2010, 02:16
Es gibt schon die Möglichkeit eines Gewerbeverbots. M.E. darf jemand, der insolvent ist, oder wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, evtl. auch bei Betrugsstraftaten (weiß ich aber nicht sicher), kein Gewerbe anmelden bzw. nicht als GF oder Gesellschafter einer GmbH fungieren. Bin ich aber etwas überfragt.
Aber wo ist das Problem? Ein neue Strohmann ist schnell gefunden.

erftwalk
31.01.2010, 08:17
Sozialdienst schieben wär doch auch ne Option. ;)

Wo denn, im Altersheim? Damit sie die Alten auf andere Weise abziehen können.:(

Saturn
31.01.2010, 10:28
Hallo.

Das die Netzagentur ihre Erfolge bekannt gibt und diese auch feiert, ist ja soweit OK und freut mich. Jedoch halte ich es für nicht ausreichend.

Wie ich eben in eine anderen Thema erfahren habe benötigt die BNA bis zu 9 Monate um eine Beschwerde zum Erfolg zu bringen.

Da fang ich an einmal zu rechnen:
Es werden geschätzt 400 erfolgreiche Abschlüsse im Monat getätigt.
Jeder Abschluss bringt ca. 150 Euro.
Ab Beschwerdetermin bis zum Erfolg verstreichen 9 Monate.

9 x 400 x 150 Eur = 540.000,00 Eur

540.000,00 Eur
- 50.000,00 Eur Strafe
= 490.000,00 EUR

Netter Umsatz, sofern ich mit meinen Schätzungen richtig liege.

Das der ZAW einen Standard diskutiert ist aus meiner Sicht soweit ganz nett.

Aus meiner Sicht hilft es nicht!

Ich möchte keine unaufgefordertne Anrufe, egal welcher Art. Ob diese innerhalb eines Tages oder über mehere Tage verteilt kommen ist unerheblich.

Es kann für Menschen die im Schichtdienst arbeiten und tagsüber ihren Schlaf benötigen eher noch belastender sein. Einmal am Tag aus dem Schlaf gebimmelt zu werden ist vielleicht angenehmer -sofern man dies als angenehm betrachteten kann - als über mehre Tage verteilt.


Grüße

blizzy
31.01.2010, 10:41
Es gibt nur wenige Berufsgruppen, die hier eingeschränkt sind, und denen bei krassem Fehlverhalten Berufsverbote verhängt werden können. (Ärzte, Beamte, Lehrer etc.).

Die Berufsgruppen der Taschendiebe, Räuber, Ganoven und Internetabzocker gehören nicht dazu. Leider.

erftwalk
31.01.2010, 10:41
Also, ich weiß es nicht was ihr macht. Meine Festnetz-Nr. steht im Impressum meiner HP und ist auch sonst im Umlauf.

Auch ich hatte eine Zeit mit vielen Cold Calls, aber ich bekomme so gut wie keine mehr. Es ist auch hier mehrfach beschrieben worden, wie man den Mist los wird. Noch mal zum mitschreiben:

- Rotzfrech werden bis hin zur Beleidigung
- "Moment mal, ich drücke den Aufnahmeknopf" obwohl kein Gerät installiert ist
- "So, habe gerade die Fangschaltung aktiviert" obwohl keine installiert ist
- "Da muss ich erst meinen Betreuer fragen"
- "Der ist letzte Woche gestorben" Geht nur, wenn man sich nicht mit Namen gemeldet hat
- usw, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Ich würde fast garantieren, dass nach 3 Monaten Ruhe ist.

Saturn
31.01.2010, 10:57
Hallo erftwalk.

Wir machen "gar nichts" !

Wir gehen davon aus das unsere kompletten Daten bei einem Datenklau z. B. bei der Telekom inclusive Geheimnummer - die wir auch sonst nicht rausgeben - missbraucht werden.

Was machen aus deiner Sicht ältere und leichtgläubige Menschen, deren komplette Daten ebenfalls geklaut wurden?

Beleidigungen können - wenn auch selten - eine Retourkutsche werden. Die rufen ja an weil sie Geld haben wollen.

siebich
31.01.2010, 11:10
Bei mir hat einer nach einer derben Beleidigung sogar noch mal angerufen und gefragt warum ich ihn so beleidigen würde....dreist mit unterdrückter Nummer. :eek:

mareike26
31.01.2010, 11:16
Dass die Bundeswatteagentur sich ob dieser Pressemitteilung nicht in Grund und Boden schämt. Mit diesen Nicht-Erfolgen geht man nicht hausieren, sondern macht es beim nächsten Mal besser. Solange Spammern nicht konsequent die Zuteilung neuer Rufnummernblöcke verweigert wird, solange ihnen nicht das Geschäftsmodell verboten wird, solange nicht endlich haushohe Strafen für Telefonspam verhängt werden, und das zügig und konsequent, solange kann sich die Bundesnetzagentur meiner Meinung nach gehackt legen [TM siebich].

Es gibt schon einen Grund dafür, warum Deutschland Telefonspammerparadies ist.

Dotshead
31.01.2010, 11:55
Eco, Bitkom, DDV, Bundeswattestäbchenagentur

span^mend werden sicher die mailingtage

http://www.mailingtage.de/de/partner_sponsoren/

Dotshead
31.01.2010, 12:32
http://www.hoppenstedt.de/xist4c/web/Mailingtage_id_3141_.htm

Denkt bei Hoppenstedt immer an

http://www.youtube.com/watch?v=hy5KvRgNOiw

Ich kauf mir ne Mailingliste. :)

erftwalk
31.01.2010, 12:49
Beleidigungen können - wenn auch selten - eine Retourkutsche werden. Die rufen ja an weil sie Geld haben wollen.

Bevor die jemand wegen Beleidung anzeigen, heiratet eher der Osterhase das Christkind.

Nein, bevor mich jemand missversteht, wir müssen alle mit allen legalen Mittel versuchen, dieser Mafia das Handwerk zu legen. Wir, die wir hier im Forum unterwegs sind, werden uns zu helfen wissen. Wie ich es gemacht habe wisst ihr ja. Ich weiß auch, dass ältere Menschen mit einer konservativen Wertevorstellung sowas nie tun würden.

Um diese Menschen müssen wir uns kümmern, jeder auf seine Weise.

Arthur
31.01.2010, 13:18
Beleidigungen können - wenn auch selten - eine Retourkutsche werden.
Dafür möchte wenigstens einen einzigen Beleg sehen. Andernfalls läuft das unter freier Phantasie.

Wuschel_MUC
31.01.2010, 14:04
Dafür möchte wenigstens einen einzigen Beleg sehen...
Egal, ob schon jemals ein Kaltanrufer-Beleidiger verklagt wurde: das StGB gilt auch für Kaltanrufer.

Wenn ein Kaltanrufer einen Gesprächspartner wegen Beleidigung verklagen will, ist das sein, äh, gutes Recht.

Aber die Chancen, dass er es tatsächlich tut, damit sein Inkognito aufgibt und seinen Arbeitgeber nennt, sind sehr, sehr gering!

Also: Lecken Sie mich am Arsch!:p

Wuschel

Arthur
31.01.2010, 14:11
das StGB gilt auch für Kaltanrufer.
Hab ich auch nicht in Abrede gestellt, sondern nur die Behauptung, dass jemals ein
Kaltbimmler dieses Recht in Anspruch genommen hätte.
Es dürfte ihm bei der Güterabwägung gegenüber den Nachteilen, die er sich dabei einhandeln würde,
dieses Recht in Anspruch zu nehmen, doch recht schwerfallen.

Daher auch von mir beim nächsten Anruf: "Sie können mich kreuzweise" und fröhliches
Wiedersehen vor Gericht. Ich freue mich schon drauf :p

euregio
31.01.2010, 14:30
Da haben wieder einmal die Komiker aus der Politik mit dem Wattebauschverein etwas für die Presse geschaffen. Schließlich sind ja bald wieder irgendwo Wahlen und der freundliche Plaktatgrinser muss ja zeigen das er was für den Bürger tut.
Setzt man mal diese lächerlichen Summen in ein Verhältnis zu den von den Bundesländern und der Agentur für Arbeit gezahlten Geldern für die Einrichtung dieser Callcenter, dann kann man sich ein nur an den Kopf fassen. Gerade im strukturschwachen Osten werden horrende Summen für den Bau von Callcentern als Subventionen über mehrere Jahre gewährt und auch die Gemeinden buhlen um diesen Wirtschaftszweig mit Steuervorteilen und anderen Geschenken. Dagegen sind diese Summen läppisch und werden sicher beim Toilettenpapierverbrauch oder den allgemeinen Kosten eingespart.
Wer etwas Ahnung von Kostenrechnung hat erkennt dieses Spektakel als Luftnummer.
Lobbyisten und Netzagentur haben sich halt auf eine Buße geeinigt so wie in einer Schmierenkomödie. Jede miese US Gerichtshow oder Fernsehserie kennt diese Deals zwischen Anklage und Verteidigung. Ein symbolischer Betrag wird gezahlt und damit hat die öffentliche Meinung ihren Erfolg. Das wäre so als würde man einen Umweltsünder der Arsen ins Grundwasser kippt und somit mehrfachen Straftäter durch das Ordnungsamt eine Verwarnung wegen Falschparkens bei der Tat geben.
Solange Lobbyisten das alles hinbiegen und teilstaatliche Unternehmen wie Telekom und andere Kommunikationsanbieter mitmachen wird es wohl bei solchen Lächerlichkeiten bleiben.
Irgendwann wird wahrscheinlich einmal ein genervter Bürger ala Michael Douglas in "Falling Down" reagieren...
Eine wahrlich lustige Vorstellung, ein Typ wie Michael Douglas stellt einen Callcenter Betreiber zur Rede.....

Saturn
31.01.2010, 18:18
Sorry ich melde mich dazu noch einmal zum Thema Beleidigung der CCAs.

Ich kann mir zu den Beiträgen ein Lächeln nicht verkneifen.

Siehe einfach einmal in den Beitrag :
http://www.antispam-ev.de/wiki/Abwehr_von_Cold_Calls#Verbal_bedrohen

Ich stehe auf dem Standpunkt das ich mir in solchen Situationen keine Angreifbarkeiten gegen mich aufbaue.

Die Methoden der Anrufer werden immer dreister und wer kann sicher sein das der nächste Anruf nicht doch kommt. Was machen diejenigen die sich durch eine Drohung "Das die Beleidigung/Nötigung vom letztenmal Konsequenzen hat, wenn sie jetzt nicht einmal mitspielen", einschüchtern lassen?

Welche Tipps gebt ihr dann?

Es werden letztendlich nicht nur "die Starken" angerufen.

Auch der Tipp "Moment mal, ich drücke den Aufnahmeknopf"
sollte nicht in die Tat umgesetzt werden.

Siehe :
http://www.antispam-ev.de/wiki/Gespr%C3%A4chsaufzeichnung_%E2%80%93_Mitschnitt#angebliche_Aufzeichnungen_vom_Ge spr.C3.A4chspartner_.28CCA.29

Also haben derartige Tipps meiner Meinung nach hier nichts zu suchen.


Vielleicht noch etwas aus dem Nähkästchen:
Ich war einige Jahre in einem seriösen Unternehmen beschäftigt, was unter anderem mehrere Inbound und ein Outbound Callcenter betreibt.

Für diese Callcenter war ich in einem technischen Bereich zuständig und habe nicht selber telefoniert. Jedoch bekommt man dort schon etwas mehr mit als nur Technik.

Solche Aussagen wie z. B.
"Du kannst mich mal ...." und ähnlich waren "pillepalle". Das stecken die geschulten CCAs weg.

Wer sich dazu hinreissen lässt richtig fies beleidigend zu werden und auch noch so dumm ist die Situation weiter eskalieren zu lassen, konnte mit der Beleidigung durchaus ein ernstes Problem bekommen.

Solche Situationen wurden aber nicht publik gemacht.

Aber jedem das seine.:)


Viele Grüße

blizzy
31.01.2010, 18:30
...konnte mit der Beleidigung durchaus ein ernstes Problem bekommen.

...


Welches Problem kann einen denn bei einem ColdCaller erwarten? Du glaubst doch nicht, dass die wegen einem "Du kannst mich mal..." die Hosen runterlassen und offenbaren, wie sie wirklich heißen und wo die Firma sitzt. Und das müßten sie, wenn sie denn klagen wollten. Andererseits... wie sollen sie denn das "Du kannst..." beweisen? Aussage gegen Aussage oder illegaler Mitschnitt?

Arthur
31.01.2010, 18:31
Solche Situationen wurden aber nicht publik gemacht.
Was heißt publik? Ein sehr vager Begriff. Vom Leserbrief/Foren-Blogeintrag, Pressemeldung bis zum Strafprozess kann das alles bedeuten und läßt sich eingeheimnissen.

erftwalk
31.01.2010, 18:31
Ich stehe auf dem Standpunkt das ich mir in solchen Situationen keine Angreifbarkeiten gegen mich aufbaue.



Was soll das? Willst du uns Angst einjagen?

Ich habe niemandem empfohlen, die CCA's zu beleidigen. Ich habe lediglich berichtet, wie ich mir diese Pest vom Hals geschaffen habe. Das ging ganz schnell. Innerhalb von ca. 3 Monaten reduzierten sich die Calls von durchschnittlich 3 pro Tag auf 1 im Quartal.

Ob ich dabei die Grenzen des Strafbaren überschritten habe, interessiert mich einen feuchten Kehricht. Wer will mir was beweisen? Es stünde Aussage gegen Aussage. Eine evtl. erfolgte Aufnahme wäre nicht gerichtlich verwertbar, weil illegal.

Saturn
31.01.2010, 18:58
Tach auch...

Jeder zieht sich den Schuh an der ihm passt.:clap:



Auch ich hatte eine Zeit mit vielen Cold Calls, aber ich bekomme so gut wie keine mehr. Es ist auch hier mehrfach beschrieben worden, wie man den Mist los wird. Noch mal zum mitschreiben:

- Rotzfrech werden bis hin zur Beleidigung
- "Moment mal, ich drücke den Aufnahmeknopf" obwohl kein Gerät installiert ist


Ich will niemandem Angst machen.

Arthur
31.01.2010, 18:59
Ich will niemandem Angst machen.

Dürfte auch schwer fallen...

blizzy
31.01.2010, 19:10
Ich will niemandem Angst machen.

Das schaffst du nicht, und das schafft auch ein Bimmelheini nicht mit seiner Drohung, mich anzuzeigen. Soll er doch.

wahwah
31.01.2010, 19:16
Wenn mir eine dieser CC Gesellschaftshämorrhoiden dumm kommt, kann sie sich was anhören!

So einfach ist das.

Sollte mir einer dieser Bimmelbudenpappis rechtlich an die Karre fahren wollen, sollte er sich sehr sehr warm anziehen.

Wahrscheinlich aufgrund einiger deutlicher Worte, haben wir hier höchstens einen ColdCall pro Halbjahr.

Saturn
31.01.2010, 19:28
Hallo Arthur.

Das ist auch nicht das Ziel.:)

Wer beleidigend werden möchte kann dies gerne tun.

wie schon geschrieben sind Beleidigungen wie :
"Du kannst mich mal ...." und ähnlich waren "pillepalle". Das stecken die geschulten CCAs weg.

Ich unterscheide hierbei von seriösen Anrufen und den Coldcallern.
Die Coldcaller werden sicherlich, um ihre Identität nicht preiszugeben, dies nicht als Anlass nehmen eine Anzeige zu machen.

Bei heftigen fiesen Beleidungungen und weiter eskalierenden Situationen im seriösen Bereich hatten wir schon den Fälle wo dies nachteilig wurde. Das wurde auch nicht an die große Glocke gehängt.

Viele Grüße
Saturn

Saturn
31.01.2010, 19:35
Moin auch...

Wer sich auf die gleiche Stufe wie die ColdBimmler stellt, muss dies selber entscheiden.

Ich bin der Meinung das es andere Wege gibt und folge lieber den Empfehlungen.

http://www.antispam-ev.de/wiki/Abwehr_von_Cold_Calls

Das wirkt auch sehr gut.

Viele Grüße

blizzy
31.01.2010, 19:59
Ich unterscheide hierbei von seriösen Anrufen und den Coldcallern.


Hmmm... ich werde allerdings nie von seriösen Anrufern ungefragt angerufen. Das sind immer nur die Bimmelbuden, die mich morgens aus dem Bett reißen oder zu sonstiger unpassender Zeit stören.

Vereinbare ich einen Anruf, dann wüßte ich nicht, warum ich dem Anrufer gegenüber unhöflich sein sollte, schließlich habe ich den Anruf in die Wege geleitet.

Nicht so jedoch bei Bimmelheinis, die mich wegen einem windigen Gewinn oder einem nicht existierenden, aber zu kündigenden Vertrag anrufen.

blizzy
31.01.2010, 20:01
Moin auch...

Wer sich auf die gleiche Stufe wie die ColdBimmler stellt, muss dies selber entscheiden.



Auf die gleiche Stufe würde ich mich stellen, wenn ich ungefragt wild durch die Gegend anrufen würde, mit dem einzigen Zweck, die Angerufenen zu betrügen.

Wehre ich mich jedoch gegen ungebetene Anrufe mit legalen Mitteln, stellt mich das keinesfalls auf einen Level mit den Bimmelheinis.

Saturn
31.01.2010, 20:17
Moin.


Hmmm... ich werde allerdings nie von seriösen Anrufern ungefragt angerufen. Das sind immer nur die Bimmelbuden, die mich morgens aus dem Bett reißen oder zu sonstiger unpassender Zeit stören.


Ich unterhalte auch als Privatperson durchaus Geschäftsbeziehungen bei denen ich angerufen werde. Auch wenn sie unpassend, nicht angekündigt und verabredet sind, sie sind legal.

Sofern ich diese Anrufe nicht wünsche, gebe ich dies bekannt und die Unternehmen halten sich auch dran.

Ich finde es z. B. schon in Ordnung wenn meine Werkstatt anruft und mich auf eine Termin aufmerksam macht.

Viele Grüße

knoerfli
31.01.2010, 20:19
Ich finde es z. B. schon in Ordnung wenn meine Werkstatt anruft und mich auf eine Termin aufmerksam macht.

komischer Vergleich, der vorn und hinten hinkt.
aber du wirst es ja wissen.

blizzy
31.01.2010, 20:53
Moin.



Ich unterhalte auch als Privatperson durchaus Geschäftsbeziehungen


Mit Bimmelbuden habe ich keine Geschäfts- oder sonstige Beziehungen. Trotzdem rufen sie an. Also darf ich mich dagegen wehren.

siebich
01.02.2010, 08:34
Desselben behandle ich Leute welche offensichtlich nicht anderes wollen als meine Kontonummer um sich so einen Vertrag aus den Fingern zu ziehen am Telefon so wie ich es für richtig halte.
Und meine Werkstatt ruft mich auch an weil ich es wünsche....der werte User mit der roten Tonne hat anscheinend weder vom UWG eine Ahnung noch wie ColdCall definiert wird.
Also sollte er sich tunlichst bevor er sich hier weiter blamiert etwas mehr über die aktuelle Gesetzeslage informieren.

Gibt keine Fleißpunkte vom Chef, setzen, sechs.

Arthur
01.02.2010, 09:08
Ich finde es z. B. schon in Ordnung wenn meine Werkstatt anruft und mich auf eine Termin aufmerksam macht.
Das ist nicht mal Äpfel mit Birnen sondern Äpfel mit Hundescheisse vergleichen. Geschäftspartner mit Gewinnbimmlern/Nervensägern in einen Topf zu werfen, disqualifiziert die Schönrederei jetzt endgültig.
Setzen sechs.

Schnabelland
01.02.2010, 15:26
Also sollte er sich tunlichst bevor er sich hier weiter blamiert etwas mehr über die aktuelle Gesetzeslage informieren.

Seh ich genauso. Alleine seine Aussage, dass er in einer seriösen Firma arbeitet, die mehrere Inbound- und ein Outbound-Callcenter betreibt, disqualifiziert ihn eigentlich schon. Denn im Prinzip ist praktisch jeder Outbound unseriös, da die Zustimmungen zu Anrufen nicht vorhanden oder i.d.R. untergeschoben bzw. lt. AGBG oder Rechtsprechung nichtig sind. Und ich glaube nicht, dass man für die bundesweit ca. 8-10 jährlichen Zustimmungen zu Anrufen, die tatsächlich freiwillig und regelgerecht erfolgten, eine eigenes Outbound-CallCenter braucht - das kann die Sekretärin oder ein Inbound-CA nebenbei erledigen...

Cornelia
03.02.2010, 00:07
Die Baits von Schnabelland find ich gut :D

Mir ist heute aufgefallen, das es anscheinend eine Art Auftrieb gibt?

In unserer Tageszeitung, in der normalerweise nicht allzuviel interessantes steht, war ein Bericht über flirt-SMS und den Betrug damit sowie ein weiterer Bericht über Abzocke im Internet und allgemein...bei uns laufen wohl wieder so Betrüger durch die Gegend.

Gestern im TV - ich glaub bei WISO - ein Bericht über diese abzockenden Erotik-Seiten mit normaler Rufnummer (Frankfurter Vorwahl)......da hat einer mit unterdrückter Rufnummer diese Nummer angerufen, am nächsten Tag ne Rechnung von 72 Euro im Briefkasten gehabt. Das kann ja wohl gar nicht sein! Seine Adresse wurde trotz unterdrückter Nummer ermittelt, in der Ansage (die ne Ewigkeit dauerte) kam kein Hinweis auf die Kosten und nur in der Fernsehwerbung ein kleiner, kaum rechtzeitig sichtbarer Hinweis auf die Preise (7 Sekunden). Und laut der Firma wäre alles rechtens? Wie kann es angehen, das jemand meine privaten Daten anhand einer unterdrückten Rufnummer ermittelt und angeblich Geld dafür kassieren darf?

Das wird wirklich immer schlimmer! Heute hatte ich auch wieder mal einen Anruf aus Nürnberg, gut das ich nicht dran gegangen bin, scheint eine angebliche Umfrage zu sein.

Goofy
03.02.2010, 00:16
Die Staatsanwaltschaft in Kiel hat letztes Jahr die SMS-Flirt-Abzock-Clique rund um das Mintnet-Netzwerk gesprengt. Das Gerichtsverfahren läuft zur Zeit in Kiel. Seitdem ist es bezüglich der SMS-Flirt-Abzocke in Deutschland relativ ruhig geworden.

Bezüglich des sogenannten Offline-Billings mit der Telefonsex-Abzocke über Ortsnetznummern hat die Bundesnetzagentur einem Krefelder Unternehmen eine ganze Reihe Nummern abschalten lassen. Die Krefelder haben dagegen geklagt und vor dem OVG NRW verloren.
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49753-vision-bill-vision-communication-gmbh-139.html

PWR
05.02.2010, 20:31
.....da hat einer mit unterdrückter Rufnummer diese Nummer angerufen, am nächsten Tag ne Rechnung von 72 Euro im Briefkasten gehabt.
Für eine Fangschaltung braucht's keine Begründung, oder sollte ich mich da irren? :confused:

Goofy
05.02.2010, 21:47
Wird IMHO unterschiedlich gehandhabt. Am besten eine konstante telefonische Belästigung durch Stalking angeben (ist ja auch so).

Mittwoch
06.02.2010, 10:46
Für eine Fangschaltung braucht's keine Begründung, oder sollte ich mich da irren?
Das hängt vom Telefonprovider ab. Da Fangschaltungen eine kostenpflichtige Zusatzleistung sind, könnte man sich als $Kunde auf den Standpunkt stellen, dass man diese einfach ohne Angabe von Gründen dazu bucht (wie z.B. Anklopfen oder Makeln), man zahlt ja auch dafür. Nun berührt eine Fangschaltung allerdings auch die Persönlichkeitsrechte anderer, denn in den Ergebnissen steht meist nicht nur die Nummer sondern auch der Anschlussinhaber. Aus diesem Grunde sichern sich einige Provider ab und verlangen eine kurze Begründung.

Details kannst Du am besten bei der Kundenhotline Deines Anbieters erfragen oder dem Internetauftritt entnehmen. Bei vielen kann man eine Fangschaltung schon online beauftragen.

Schönen Gruß
Mittwoch

euregio
06.02.2010, 11:22
Wer eine Fritzbox hat und das im Internet verfügbare Programm jfritz benutzt hat auch eine Namensauflösung zum Nulltarif. Außerdem kann man dann mit der Liste sehr gut bei der Polizei bzw. bei Gericht die Nerverei belegen. Das ist zwar die Billigvariante, aber auch die wirkt im Zeitalter der Vorratsdatenspeicherung. Die Polizei bekommt nämlich ohne Kosten Auskunft beim Provider. Ggf. kann diese Auskunft auch ein Anwalt erfragen.
Wie gesagt, das ist nicht vollwertig aber meist ein netter Ansatz und mit Rausreden ist dann auch nicht mehr bei einem deutschen Anschlussinhaber.

cmds
06.02.2010, 11:24
Den gerichtsfesten Beweis daraus bezweifel ich. Nur mit Fangschaltung sind die zu beweisen!

Goofy
06.02.2010, 11:28
Sehe ich ähnlich. Die Fritzbox liefert ein Datenprotokoll. Das ist vielleicht ein Anscheinsbeweis, der aber von der Gegenseite leicht erschüttert werden kann. Ein Datenprotokoll aus nicht zertifizierter Quelle, sondern aus eigener Quelle des Klägers könnte prinzipiell manipuliert worden sein. Ein gerichtsfester, zwingender Beweis ist das IMHO nicht.

Es wäre allerdings sehr wertvoll zur Glaubhaftmachung im Rahmen einer Zeugenaussage, wenn man nicht als Kläger auftritt, sondern wenn z.B. die Wettbewerbszentrale die Aussage in einem Verfahren gem. UWG verwendet. Dann ist man Zeuge und nicht Kläger, und da sieht die Sache ganz anders aus, besonders wenn man eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat. Da lässt das Fritz-Protokoll die Gegenseite alt aussehen.

euregio
06.02.2010, 14:42
Mir sit schon klar, daß es sich hier um ein Protokoll handelt das nicht offiziell ist. Aber um erst einmal freundlich auf den Busch zu klopfen ist es besser als nichts. Wie gesagt für das Gericht ist es ein erster Ansatz und die Wettbewerbszentrale freut sich über sowas. Es sollte eigentlich auch nur eine grundsätzliche Glaubhaftigkeit zeigen. Nichts schreckt diese Leute mehr ab wie sauber geführte Listen und Dokumente. Bei der Zeit die ggf vergeht bis zum Termin bei Gericht ist es auch eine gute Gedankenstütze. In meinem letzten Verfahren gegen die Bimmelbande fand der Richter diesen Ausdruck auf jedenfall sehr glaubhaft und der komische Nervverlag und sein Dienstleister mussten die Verfahrenskosten zahlen. Der Richter hat da nämlich einen Vergleich vorgeschlagen und auf den ist man von der Gegenseite ohne wenn und aber eingegangen. Der Richter ließ nämlich durchblicken, daß die Sachlage und Bewiese für die Anrufe auch locker für eine Verurteilung reichen könne und das dann auch andere aufgrund des Urteils auf die Idee kommen würden den Verein vor Gericht zu zerren.
Im konkreten Fall ging es um die Nerverei mit dem Probeabo für ein hiesiges Schmierblatt.

blowfish
07.02.2010, 09:14
Die Fritzbox taucht nicht mal als Billigvariante. Wenn ich mir mal den Eingangspost angesehen habe, geht es doch darum, dass Call Canter zu einer Strafe verurteilt wurden. Sie hatten wohl mit unterdrückter Nummer oder mit einer gespooften Nummer angerufen und illegale Werbung gemacht.
Wie soll das eine Fritzbox heraus bekommen. Hier ist lediglich eine Fangschaltung das geeignete Mittel.

Günter

kujat-it
07.02.2010, 09:58
Also:

eine Fangschaltung ist nicht das Allheilmittel!

Es gibt:

1) selbst bei uns in Deutschland Provider, die die Kundendaten auch nicht an die DTAG herausgeben (laut unserem Protokoll ist von diesem Account kein Anruf erfolgt)

2) es mittlerweile massiv gefälsche Rufnummernübertragungen gibt, auch in Bezug auf die Abrechnungsrufnummer, das ist die, die gefangen wird.

3) es so einige Anrufer / Callcenter aus der Türkei etc gibt, die das alles nicht stört, ob Sie da eine Telekom Rufnummer (z.B. 08003301000) übertragen oder was sie da tun.

Viele geben auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, halten sich dann aber nicht daran, tauchen ab, werden insolvent, ziehen nach Spanien o.ä.
Selbst wenn die Wettbewerbszentrale eine UVE erhalten hat, gibt es einige dieser schwarzen Schafe, die immer noch weiter machen.

Bis man dann also doch mal den Inhaber einer Rufnumemr hat, dauert es bis zu 6 Monaten oder auch länger, dann ist der Spuk dieser Firma meistens schon vorbei und alle sind abgetaucht. Es muss schnell und effizient gehen, nur so hat man Erfolg gegen die Werbeanrufe.

Gruß
Kujat-IT

blowfish
07.02.2010, 10:30
Nun es ging mir ja nicht darum, Anbieter aus dem Ausland zu fangen. Das einige Provider ihre Kundendaten nicht an die DTAG herausgeben ist auch zweitrangig. Von der Fangschaltung wird aber der Anschluss aufgefangen. Wer jetzt letztendlich der Inhaber dieser Nummer ist, wird dann im Nachhinein Festgestellt und sei es auf richterlichen Beschluss.
Gegen die Call Center in der Türkei oder was weis ich wo, werden eh keine Strafen von deutschen Behörden möglich sein.

Mittwoch
07.02.2010, 10:35
eine Fangschaltung ist nicht das Allheilmittel!

Das hat hier meiner Lesart nach auch niemand behauptet.

Sicherlich gibt es Anbieter, die sich einen Dreck um irgendwelche Rechte der von ihnen Belästigten Angerufenen scheren und ihr Ding mit allen juristischen Winkelzügen wie gespooften Rufnummern, Call-Centern im Ausland, Briefkastenadressen und Firmeninsolvenzen durchziehen. Zur Zeit ist es allerdings so, dass die Politik in diesem Feld der organisierten Kriminalität kaum Handlungsbedarf sieht; die gegenwärtigen, im internationalen Vergleich doch sehr laschen Regelungen werden als ausreichend bezeichnet.¹

Nun hat $Verbraucher deswegen kaum Handhabe gegen Telefon-$Abzocker, und genau dieses Manko wird hier diskutiert. Doch wie kann man die Politik darauf aufmerksam machen, dass wir (und andere) glauben, dass in Puncto Telefonbelästigungen einiges im Argen liegt? Ein Ansatzpunkt ist sicherlich die konsequente Durchsetzung der schon bestehenden Rechte. Dazu gehört z.B. die Beschwerde bei der BNetzA, welche ja in den letzten Wochen medienwirksam versprochen hat, nicht untätig zu bleiben. Dazu gehört aber auch die Verfolgung der Telefonspammer, sofern sie in Deutschland dingfest gemacht werden können. Beide Maßnahmen erfordern allerdings wasserdichte Beweise, und nach allem, was ich hier im Forum bisher dazu gelesen habe, dürfte eine Fangschaltung der einzig wasserdichte Beweisweg sein.

Vielleicht mögen sich dabei einige größere oder kleinere Fische aus dem Netz winden, weil sie unlautere Tricks anwenden. Der Fischzug lohnt sich dennoch.

Schönen Gruß
Mittwoch
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¹In wie weit Lobbyarbeit dahinter steht, kann ich nicht beurteilen. Ich vermute aber, dass dort massiv Einfluss genommen wird.

kujat-it
07.02.2010, 16:06
Hi,

Sie ist nicht mehr wasserdicht.

Immer, wenn die Daten von einem anderen Anbieter geholt werden müssen, ist es nicht mehr 100% sicher.

Ich hab hier schon so einige Fangschaltungsergebnisse liegen.
Bei 30% ist es Ausland -> keine Ermittlung über den jeweiligen Anbieter möglich
bei 20% ist die Rufnummer gefälscht, bei wem soll ich da was machen, kein Richter kann dir da helfen. Jedoch wenn man sich dahinter klemmt und ständig nachfasst, kommt z.B. bei 3 Anrufen mit komplett gefälschter Rufnummer (nicht vergebene 0800) eine Untersuchung des Traffic zu dem Ergebnis: Anruf aus der Türkei, zugeleitet über 010xxx Telecom und dort gab es dann ...

Und dann die Fälle, wo der Netzbetreiber eine falsche Auskunft an deinen Anbieter heraus gibt, die Abmahnung an den falschen geht und wieder erst wochen später das raus kommt.
ca 5%

und dann die faschen Adressen und verzogenen Firmen, nachmals 10%.
ca max 50% der Ergebnisse kann man verwenden, alles andere zieht sich.

Ich hatte mit der telkom schon so einige Diskussionen wie das mit dem Gerichtsfest ist.

gruß
Kujat-it

Mittwoch
07.02.2010, 18:42
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren

Mit solidarischen Grüßen
Mittwoch

stargazer01
08.02.2010, 08:55
Dass die Bundeswatteagentur sich ob dieser Pressemitteilung nicht in Grund und Boden schämt. Mit diesen Nicht-Erfolgen geht man nicht hausieren, sondern macht es beim nächsten Mal besser. Solange Spammern nicht konsequent die Zuteilung neuer Rufnummernblöcke verweigert wird, solange ihnen nicht das Geschäftsmodell verboten wird, solange nicht endlich haushohe Strafen für Telefonspam verhängt werden, und das zügig und konsequent, solange kann sich die Bundesnetzagentur meiner Meinung nach gehackt legen [TM siebich].

Es gibt schon einen Grund dafür, warum Deutschland Telefonspammerparadies ist.

Bitte werte diese Antwort nicht als Widerspruch. Ich stimme grundsätzlich zu, aber wir leben leider in einem Land, wo auch schwere Körperverletzung nicht zwangsläufig zu einem Gefängnisaufenthalt führt. Hier wird lieber nach Verhandlungs und Straffähigkeit gefragt, als die Interessen der Opfer im Auge zu behalten. Hier werden Straftäter immer noch viel zu sanft angefasst. Nicht falsch verstehen, ich will keinen Polizeistaat und keine Auge in Auge Justiz, aber bei Straftaten sollte es in erster Linie darum gehen, potentielle Opfer künftig zu schützen und nicht die Täter, die ja eine ach so schlimme Kindheit hatten. Und Spammer gehören viel härter bestraft, das bedarf aber einer grundsätzlichen Strafrechtsänderung.

Mittwoch
08.02.2010, 15:17
Und Spammer gehören viel härter bestraft, das bedarf aber einer grundsätzlichen Strafrechtsänderung.
Spamming an sich ist nirgendwo in Europa per se eine Straftat, sondern in der Regel erst einmal eine unterlassungspflichtige Ordnungswidrigkeit. Erst bei schweren Fällen kann man über Umwege z.B. des Stalking (Nachstellung, Nötigung) ein strafrechtlich relevantes Handeln daraus konstruieren.

Ich würde auch gar nicht wollen, dass Spamming eine Straftat wird, schließlich sind die Grenzen fließend und einige "Ersttäter" sind sich manchmal der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst. Ich wäre vielmehr dafür, die Unterlassungspflicht deutlicher in den Vordergrund zu stellen und die Vertragsstrafen, die aus einer Wiederholung resultieren, schneller und wirksamer eintreiben zu können. Außerdem würde ich gerne die Feststellbarkeit der Spammer vereinfachen. Aber das sind alles Forderungen, die hier seit langem diskutiert und auch nach außen kommuniziert werden.

Und Nein, ich nehme damit nicht Spammer in Schutz; im Gegenteil, die anglo-amerikanische Devise "Always follow the money" ist bei Wirtschaftsdelikten erfahrungsgemäß sehr wirksam und nachhaltig. Ich möchte nur nicht, das so etwas gewichtiges wie Strafrecht auf so etwas Harmloses wie Belästigung angewendet wird¹, denn damit könnten die von Dir angesprochenen Dämme zur "Auge in Auge Justiz" brechen.

Speziell beim Telefonspamming sind meines Erachtens nach die Maschen viel entscheidender, denn darauf lassen sich ohne weiteres strafrechtlich relevante Tatbestände anwenden, wie z.B. Betrug. Es mangelt hier nicht an Indizien für Vorsatz, genauso wenig wie an Anzeigen. Warum die Justiz angesichts dieser Hinweise auf gewerbsmäßige und organisierte Kriminalität untätig bliebt, ist mir schleierhaft. Aber auch diese Ansicht/Erkenntnis teile ich hier mit vielen.


Nicht falsch verstehen, ich will keinen Polizeistaat und keine Auge in Auge Justiz, aber bei Straftaten sollte es in erster Linie darum gehen, potentielle Opfer künftig zu schützen und nicht die Täter, die ja eine ach so schlimme Kindheit hatten.

Deine Meinung sei Dir unbenommen. Die hinter dem deutschen Strafrecht stehende Philosophie vertritt allerdings eine andere Idee. Wikipedia fasst das im Artikel Strafrecht_(Deutschland) (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_(Deutschland)#Ziel_und_Zweck_von_Strafe) ganz gut zusammen:


Der Gedanke der „Verwahrung gemeingefährlicher Verbrecher“ ist im Vormarsch (vgl. auch Sicherungsverwahrung). Dies steht jedoch im Widerspruch zur geltenden Rechtslage (§ 2 StVollzG). Danach ist es das Ziel der Freiheitsstrafe, den Gefangenen zu einem rechtschaffenen Lebenswandel zu bewegen (Vollzugsziel). Der Schutz der Allgemeinheit ist allenfalls als nachrangiges Vollzugsziel zu betrachten; wobei ferner strittig ist, ob es sich dabei überhaupt um ein Vollzugsziel handelt.

Schönen Gruß
Mittwoch

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¹Da ich befürchte, dass hier die arg Gebeutelten aufschreien werden, um mir zu unterstellen, ich würde die Sache verharmlosen: Ja, ich habe Verständnis dafür, dass man nach Vergeltung sinnt, wenn das Telefon nicht mehr stillsteht. Andererseits ist es genau dieser Gedanke, der mich Angst und Bange macht, wenn es darum geht, den reinen Anruf zur Straftat zu deklarieren. Die Rechtsfolgen, die das Gesetz nämlich für eine solche vorsieht, sind darauf ausgelegt, eine Existenz nachhaltig zu beeinflussen (siehe z.B. Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_(Deutschland)#Ziel_und_Zweck_von_Strafe)). Das nun auf eine einfache Belästigung anzuwenden, erscheint mir wie das sprichwörtliche mit Kanonen auf Spatzen schießen.