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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prozess gegen "Kinder in Not" / "Deutsche Gesellschaft für Tiere und Natur"



heinrichh
03.02.2010, 12:02
Heute in der Online-Ausgabe der Bildzeitung gefunden:


München (dpa/lby) - Vor dem Münchner Landgericht hat heute der Prozess gegen die Chefin der Hilfsorganisationen «Kinder in Not» in München wegen Millionenschwindels mit Spendengeldern begonnen. Die 72-jährige Leiterin leitete auch die «Deutsche Gesellschaft Tier und Natur», mit ihr zusammen angeklagt ist einer ihrer Söhne.
Quelle: http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/dpa/2010/02/03/prozess-um-millionenschwindel-bei-kinder.html

... wurde auch Zeit!

@ Moderation: ich habe die Info hierhin gepackt, weil beide Vereine gern per Drücker/Einkaufszentrumsdrücker gearbeitet haben. Falls hier unpassend, bitte verschieben.

P. Bateman
23.05.2010, 12:34
Nur der Ordnung halber:

Die 72 Jahre alte Mutter muss 57.600 Euro zahlen, der 39-jährige Sohn 25.200 Euro, ordneten die Richter am Mittwoch an.
...und zwei Jahre auf Bewährung. Klingt ja erstmal nicht ganz schlecht, doch

Die Mutter schaffte laut Urteil knapp 4,7 Millionen auf die Seite.
Dann relativiert sich das wieder, zumal

Die Millionen sind verschwunden, nach Aufdeckung des Spendenskandals konnte nichts mehr sichergestellt werden.

...und das nach 5 Jahren Ermittlungsarbeit! Respekt, verehrte Staatsanwaltschaft!

Und für alle die es jetzt noch nicht ahnen:

Die beiden Vereine bestehen unter neuer Führung weiter.

Quelle:tz-online (http://www.tz-online.de/nachrichten/muenchen/kinder-not-bewaehrungsstrafen-millionenschwindel-spendengeldern-meta-616103.html)

Gruß
P. Bateman

knoerfli
23.05.2010, 13:06
naja, bei dem 'Verdienst' würde ich das Urteil auch sofort annehmen :-)
Nix für ungut, aber das ist halt Deutschland.

Frechdachs
23.05.2010, 13:26
Wie war das noch mit der Portokasse?

Gruß Frechdachs

federico
26.05.2010, 15:02
Nur der Ordnung halber:

Die 72 Jahre alte Heidrun S. muss 57.600 Euro zahlen, der 39-jährige Sohn 25.200 Euro, ordneten die Richter am Mittwoch an.

...und zwei Jahre auf Bewährung.

FAKT vom 14. Februar 2005

"Die Gründerin und langjährige Vorsitzende wurde bereits 1991 zusammen mit ihrem Sohn Steffen M. in München wegen Untreue zum Schaden des Vereins verurteilt.

Mitte der 90er Jahre schlägt auch die Staatsanwaltschaft in Gießen zu ... Im Jahr 2001 wird das Hauptverfahren wegen Untreue und Betrugs eröffnet. Doch Heidrun hat Glück - das Verfahren muss eingestellt werden, weil das Gericht es versäumt hatte, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verjährung verhindern."

.....


"Heidrun verbreitet gerne die Mär sie sei unangreifbar und hätte beste Verbindungen zur Justiz. Bisher habe ich darüber allenfalls geschmunzelt, mittlerweile fange ich an ernsthaft darüber nachzudenken. Man muss sich das vorstellen, Wohnsitz in St. Gallen, Liechtenstein, Gran Canaria und in Asuncion (Capitan Samudio). Alles kein Grund für U-Haft."
( http://www.geizkragen.com/forum/das-verbraucher-forum/24228-dubiose-spendenvereine-2.html#post805193 )

FAKT vom 05.12.2005, mdr

Da wäre z.B. der eine Sohn. Mit seinen Firmen kümmert er sich um die Drückerwerbung für die Vereine und lässt sich das gut honorieren. Dementsprechend aufwendig ist der Lebensstil der Familie Mindestens ein Bentley und ein Rolls Royce stehen im auch ansonsten üppigen Fuhrpark.

Anton Winkler, Oberstaatsanwalt München:

"Die Staatsanwaltschaft München I führt Ermittelungen gegen Heidrun S. und ... "
Quelle: http://www.mdr.de/fakt/aktuell/2304148.html


Strafmildernd wirkte sich ... auch die lange Verfahrensdauer aus.
http://www.tz-online.de/nachrichten/muenchen/kinder-not-bewaehrungsstrafen-millionenschwindel-spendengeldern-meta-616103.html

Es besteht der Verdacht, daß die Staatsanwaltschaft München das Verfahren absichtlich in die Länge gezogen haben könnte, um damit der Angeklagten und ihren Söhnen mit den angeblich "besten Verbindungen zur Justiz" im Falle einer Verurteilung die Aussicht auf ein niedrigeres Strafmaß zu eröffnen.

f.

heinrichh
26.05.2010, 17:10
Moin,

ich verfolge von seiten der Tierschutzszene diesen Verein schon länger, und bin (wieder einmal) einigermaßen enttäuscht von dem Urteil. Rein spekulativ würde mich mal interessieren, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein gehandelt hätte?

Mittwoch
26.05.2010, 17:40
Rein spekulativ würde mich mal interessieren, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein gehandelt hätte?
Rein spekulativ: Nicht anders. Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand und wird gerne mit einer inhaltlichen Bewertung der Vereinsarbeit verwechselt, die bei der Prüfung derselben allerdings nur oberflächlich vorgenommen wird, siehe Wikipedia *klick* (http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzigkeit). Für das Gericht spielt der durch den Betrug entstandene Schaden die Hauptrolle.

Schönen Gruß
Mittwoch