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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spam von einer Gewerkschaft am Arbeitsplatz HILFE



Task
03.03.2010, 18:26
Hallo liebe Mitglieder,

folgende Situation:
Nur allgemein formuliert ohne Detais.

Ich bin in einem Unternehmen beschäftigt als Auszubildener.
Das Unternehmen ist sehr groß über 50.000 Mitarbeiter.
Bei der Jugend- und Auszubildendenvertretungwahl müllt eine Gewerkschaft
alle Auszubildenen (sehr viele) mit Werbemails zu.
Diese sind sehr dreist und direkt. Stimmzettel wo schon ein Kreuz bei der
Gewerkschaft gemacht wurde und starke Beeinflussung.
Da auf eine Beschwerdemail keine Antwort kam möchte ich mich jetzt
rechtlich damit befassen. Ich weiß nicht ob eine Gewerkschaft als "Unternehmen" angesehen werden kann und ob die Mailaccounts auf der Arbeit als privat gelten.
Ich konnte keinen vergleichbaren Sachverhalt im Internet ausfindig machen, da es dort oft nur um private Angelegenheite geht und auch nicht um Gewerkschaften.

Ich möchte eine Unterlassung rechtlich formuliert mit § Angaben und/oder
Verweisen dazu senden. Diese kann bei Bedarf dann jeder Azubi, den die Werbung
stört, absenden. (dies sind alle, zumindest alle die ich kenne)
Im Notfall wäre dann eine Unterlassungsklage möglich?

Leider hab ich nicht ganz den Durchblick bekommen beim suchen nach Antworten.
Viele schreiben falsches und das Forum kommt mir seriös vor.

Also wende ich mich an Euch und bitte um Hilfe bei der Formulierung und/oder
bei den § und dessen Interpretation auf meinen Sachverhalt.

Ihr würdet viel Gutes für eine große Anzahl an Azubis tun.


danke für alle hilfreichen Antworten

MfG

Nix_Werbung
03.03.2010, 20:09
Meine erste Frage wäre:

Wo hat die Gewerkschaft die Firmen-Mailadressen her? Ich denke nicht, dass die geraten haben. Also muss jemand bei Euch in der Verwaltung 'gepetzt' haben. Oder aber, man hat die Namen von der IHK (war es nicht so, dass Ausbildungsplätze bzw. Azubis bei der IHK angemeldet werden müssen?).

Da der Müll an Eure Firmenmail ging, frage ich mich, warum Du da Zeit/Arbeit/Kosten investieren willst. Ich würde mich an Euren Datenschutzbeauftragten wenden und ein klärendes Gespräch suchen.
Sollte es rausstellen, dass sich die Gewerkschaft ganz alleine für die 'Zumüllung' verantwortlich ist (Mitgliederwerbung), würde ich über den Datenschutzbeauftragen die Unterlassung verlangen. Letztendlich wird hier Arbeitszeit auf Kosten des Arbeitgebers verschwendet, die Mails zu lesen/sortieren/entsorgen. Sollte der Datenschutzbeauftrage nicht so ziehen wie Du es gerne hättest, würde ich es an die Geschäftsführung 'verpetzen'. Die reagiert für gewöhnlich allergisch, wenn Arbeitszeit für unnötige Belange verschwendet werden (das sollte auch für eine Firma Eurer Größe gelten :p ).

rebreak
03.03.2010, 22:21
Hmmm, rein rechtlich darf die Gewerkschaft bzw. die aufgestellten Kandidaten sogar diese Mails versenden.
Da es ja speziell um JAV-Wahlen geht, darf für diese Wahlen geworben werden. Eine im Betrieb ansässige Gewerkschaft hat das Recht, für Ihre Kandidaten zu werben. Ebenso dürften die Kandidaten selbst auf sich durch diese Mails auf sich aufmerksam machen.
Gleichfalls gilt dies natürlich auch bei den jetzt überall stattfindenden Betriebsratswahlen.
Bei Land- oder Bundestagswahlen ist man doch auch machtlos gegen die Flyer und die Wahlbettelbriefe der Parteien. Auch da kann meines Wissens nicht dagegen vorgegangen werden. So wohl auch in diesem Fall.
Ich denke, daß Task hier eher chancenlos sein wird.
nachzulesen unter:
http://www.vnr.de/b2b/personal/betriebsratswahlen-2010-wahlwerbung-fuer-ihre-kandidatur.html

Ach ja, die Mailadressen gibt es von der Personalabteilung, die dem im Betrieb ansässigen Wahlvorstand entsprechend die Daten der Wahlberechtigten zur Verfügung stellen muß. Und dagegen kann man sich nicht wehren, denn die Weitergabe dieser Daten ist gesetzlich geregelt.

madsi
04.03.2010, 08:55
Es mag ja sein, dass es scheinbar erlaubt sein könnte.

Aber meiner Meinung nach hat sich die Gewerkschaft hiermit zumindest mal selbst keinen Gefallen getan, im Gegenteil, das sollte zum Selbsttor gereichen. So gewinnt man keine neuen Mitglieder... :lil:

rebreak
04.03.2010, 09:02
Es mag ja sein, dass es scheinbar erlaubt sein könnte.

Aber meiner Meinung nach hat sich die Gewerkschaft hiermit zumindest mal selbst keinen Gefallen getan, im Gegenteil, das sollte zum Selbsttor gereichen. So gewinnt man keine neuen Mitglieder... :lil:

Ich kann hier aus Erfahrung sprechen, daß nach Wahlen, sei es bei JAV oder Betriebsrat, die Mitgliederzahlen tatsächlich steigen.
Ich für meinen Teil ( bin BR-Mitglied und Gewerkschafter) versende per Mail grundsätzlich keine Werbung gewerkschaftlicher Art, auch nichts an Werbung zur Wahl, lediglich die Wahlankündigungen weltweit müssen wir per Intranet/Mail versenden. Das ist ein Muss.
Auch mich nervt Werbung massiv, aber es ist offensichtlich wirklich so, das die Werbung immer noch den werbenden Unternehmen nutzt. Leider...

Helferlein
04.03.2010, 10:11
Hallo rebreak,

laut Bundesarbeitsgericht ist der Versand von Werbung zwar erlaubt:

http://www.autoservicepraxis.de/nachrichten/801514/asp_nachrichten_kommentar

aber ich stimme Nix_Werbung zu: Wende Dich an den Datenschutzbeauftragten und ggf an Deinen Ausbilder/Vorgesetzten....
Wenn die Werbung zu viel wird, kann dies durchaus den Betriebsablauf stören....

rebreak
04.03.2010, 11:26
Helferlein,
ich möchte diese Werbeaktionen weder schönreden noch gut nennen. Werbemüll ist immer ein Ärgernis, welches zu unterlassen ist.
In diesem Punkt bin ich ganz klar auf Seiten des Forums und der Werbegegner.
Ansonsten wäre ich nicht in diesem Forum, da mich persönlich auch alle Art von unerwünschter Werbung stört. Ich selbst habe seit Entdeckung dieses Forums schon T5F und UE versendet und erhalten.

Helferlein
04.03.2010, 12:09
hallo rebreak,

sorry wenn es falsch rübergekommen ist, aber ich hatte nicht den Eindruck, dass Du die Werbung schönreden oä willst und mein Post war auch nicht so gemeint. :o

Es existiert doch sicher ein Datenschutzbeauftragten der sich darum kümmern kann (das ist nunmal sein Job) und das ggf mit deutlich mehr Nachdruck als (bitte nicht krumm nehmen) "nur" ein Azubi.
Okay, ich weiß nicht ob es zu Deiner Ausbildung gehört und wann Du nach Informationen recherchierst, aber ggf handelst Du Dir auch noch Ärger mit Deinem Ausbilder ein, wenn Du Dich während der Arbeitszeit mit Aufgaben beschäftigst, die nicht zur Ausbildung gehören....

Du wirst bestimmt Unterstützung finden, da es sicher im Interesse der Firma (bei der Du ausgebildet wirst) ist, dass die Firmenmailadressen nicht zugemüllt werden....

Ralgert
04.03.2010, 12:50
Bei Land- oder Bundestagswahlen ist man doch auch machtlos gegen die Flyer und die Wahlbettelbriefe der Parteien. Auch da kann meines Wissens nicht dagegen vorgegangen werden.

Doch, kann man. Ganz normal mit T5F, UE, etc.

Task
04.03.2010, 15:52
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Bitte keine Abkürzungen nutzen ^^ bin da noch nicht so fit.
UE = Unterlassenserklärung und TSF ?

Eine klare Antwort habe ich ja jetzt noch nicht.
Der eine sagt das, der andere das... ^^

Weiß es jemand ganz genau?
Ein Datenschutzbeauftrager ist natürlich vorhanden, allerdings ist es auch meine
Aufgabe als JAV (wurde nämlich bei den jetzigen Wahlen gewählt) mich um
solche Angelegenheiten zu kümmern. Denn es nervt viele Azubis und
hält natürlich auch von der Arbeit ab.
Allerdings werde ich mir keinen Ärger einhandeln wenn ich da ein wenig
mich informiere. Das Forum nutze ich nur privat.



Für weitere hilfreiche Antworten und ein Beispiel wie eine UE
aussieht wäre ich dankbar.


MfG

Ralgert
04.03.2010, 16:07
Mustertexte und die Abkuerzung T5F findet man im Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/Portal).

Noch kein Zeit gehabt obige links durchzulesen, aber selbst wenn Aufforderungen zur Wahl, bzw. Info zu den Wahlterminen und den Kandidaten, erlaubt sein sollten, kann ich mir nicht vorstellen, dass Wahlwerbung erlaubt waere.

Genaueres kann dir, wie immer, ein Anwalt sagen. Oder probier es doch mal mit den richtigen Kontakten bei der Gewerkschaft, die fuer euch zustaendig ist. Da findest du sicherlich auch jede Menge Hilfe und Infos fuer deine jetzige Aufgabe als JAV. Eine gute Anlaufadresse ist auch euer Betriebsrat (gehoerst du nun nicht dazu?).
Wenn du etwas genaues woanders gefunden hast, lass es uns bitte auch wissen.

Kannst dieses Forum und das Portal ja ganz offiziell zu deinen Informationsquellen zaehlen. Wo du dich informierst, spielt eigentlich keine Rolle :-)

rebreak
04.03.2010, 17:57
Hallo Task,
Du kannst Dich in Deiner Eigenschaft als JAV immer ( beim Vorgesetzten abmelden ) beim Datenschutzbeauftragten aufhalten, um solche Fragen bzw. Probleme zu behandeln.
Einen Anwalt hier im Betrieb privat zu konsultieren, ist natürlich unnötig. Beschluß der JAV über Rechtsberatung, danach mit diesem Beschluß zum BR und dort versuchen, einen Beschluß zu erwirken. Und schon zahlt der Arbeitgeber den Anwalt.
Ich tippe mal, daß Du in einem großen Chemiebetrieb wie Bayer, BASF o.ä. arbeitest. Da kann man doch schnell mal den Sekretär der IGBCE ansprechen oder die Jugendorganisation der Gewerkschaft. Vielleicht gibt es dann wirklich schnell Ruhe.
Viel Glück jedenfalls.

@Ralgert
JAV und BR sind zwei verschieden Gremien. Die JAV ist berechtigt, an den BR-Sitzungen teilzunehmen, hat allerdings lediglich Stimmrecht betreffend der Jugendlichen. Von daher ist die JAV kein BR-Mitglied.
Und absolut richtig, dieses Forum darf Task im Rahmen seiner Tätigkeit als JAV auch während der Arbeitszeit besuchen.

Task
05.03.2010, 07:41
Danke für die Antworten.
Ja als JAV kann ich jetzt an den Sitzungen teilnehmen.
Ich denke dort werde ich dieses Thema auch dann besprechen.
Die Gewerkschaft selbs habe ich ja schon kontaktiert, allerdings ohne Erfolg,
eine Antwort auf meine Mail ist bis Heute nicht erfolgt.


Ich werde euch auf dem Laufenden halten, allerdings wird es etwas dauern bis ich da
weitere Schritte machen kann. Ich weiß noch nicht ob ich schon an der nächsten Sitzung teilnehmen kann, gibt da so "Übergangsfristen" mit der alten JAV.

Wir werden sehen.


Grüße Task