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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vocatus München mit 0911 2170314



Skeeve
18.05.2010, 20:23
Gerade um 19:12 wollte mich ein Herr von "Vocatus München" zum Thema "Zufriedenheit mit Mobilfunkunternehmen" interviewen. Ich habe erstmal ein wenig nachgefragt und als ich mich über die 0911 Nummer statt 089 für München wunderte, legte er wortlos auf.

Arthur
18.05.2010, 20:45
http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/09112170314

Skeeve
18.05.2010, 20:53
Ich weiß. Das ist aber 2009. Wer weiß, ob die noch von denen ist.

edm-dsc
18.05.2010, 21:13
Wenn die Nummer stimmt, dann kann es sein, das die deine nummer von der T-Com haben (siehe http://www.trend-motives.de/7959.html)

würde empfehlen, das man die mal per Mail über eine extra dafür angelegte Mail Adresse anschreibt. GGF auch mal wieder die T-Com anschreiben, den die Stellen sich ja schon lange komisch an mit Ihren daten. Vielleicht hat die "trend & motives GmbH"
ja auch den Auftrag, anonym bei Ihren Kunden nach zu fragen um die wiederholte Datenweitergabe zu verschleiern.


MfG Michael

/edit: ja die Nummer scheint noch Aktuell zu sein. siehe Link ...

Walbeck
18.05.2010, 22:33
Vocatus führt wohl regelmäßig Kundenbefragungen im Telekommunikationsmarkt durch:

Jährlich wiederkehrende Multi-Client-Studien führt Vocatus zum Beispiel regelmäßig im Telekommunikationsmarkt und im Automobilmarkt durch. Die teilnehmenden Unternehmen teilen sich dabei die Gesamtkosten der Studie. In der Regel beteiligen sich daran alle namhaften Unternehmen im jeweiligen Markt.
http://www.vocatus.de/datenerhebung/multiclient-studien.php

Hier könnte man vermuten, daß die Marktforscher dafür Kundendaten erhalten.

Zu derartigen Befragungen gab es ein Urteil des OLG Köln, Urteil vom 12.12.2008 - Az. 6 U 41/08

....Wird ein Meinungsforschungsinstitut von einem Unternehmen mit einer Telefonumfrage gegenüber Verbrauchern beauftragt (hier: Kundenbefragung), liegt hierin jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung und damit eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn die Anrufe zumindest mittelbar der Absatzförderung des auftraggebenden Unternehmens dienen (so auch: OLG Stuttgart, GRUR 2002, 457; OLG München, NJWE-WettbR 1996, 12; hier: bejaht). Eine telefonische Umfrage, die die Zufriedenheit der Kunden mit den Dienstleistungen betrifft und das Ziel verfolgt, Service und Leistungen zu verbessern und so Kunden zu erhalten, stellt insoweit Werbung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar. ...
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1860

Gruß,
Walbeck

mareike26
18.05.2010, 22:38
Zu derartigen Befragungen gab es ein Urteil des OLG Köln, Urteil vom 12.12.2008 - Az. 6 U 41/08

Gruß,
Walbeck
Entsprechende Urteile finde sich auch in unserem Wiki. Wenn Du Lust hast, kannst Du dieses mit Verlinkung gerne in der entsprechenden Wiki-Rubrik eintragen ;-)

harikiri
18.05.2010, 22:46
wurd heute auch von denen angerufen, hab denen gesagt, ich hab kein Handy und aufgelegt.

Walbeck
18.05.2010, 23:04
Wenn Du Lust hast, kannst Du dieses mit Verlinkung gerne in der entsprechenden Wiki-Rubrik eintragen ;-)

Das Urteil ist schon aufgeführt, bloß mit einer anderen Quelle.

Gruß,
Walbeck