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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RLP: "Heyva Sor a Kurdistane e.V." in Düsseldorf wird Sammlungsverbot erteilt



truelife
22.06.2010, 19:11
http://www.add.rlp.de/Presse/broker.jsp?uMen=84560f23-4693-aefb-e592-613e9246ca93&uCon=7ed10c6d-55a0-f821-6d27-12072e13d633&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042


Die ADD bittet die Bevölkerung und die Geschäftsinhaber in Rheinland-Pfalz, die örtlichen Ordnungsbehörden bei den Städten und Verbandsgemeinden über im Namen des Vereins „Heyva Sor a Kurdistane e.V.“ aufgestellte Spendendosen (Aufschrift „Hilfe für Kinder in Not – HSK e.V.“) zu informieren. Geschäftsinhaber werden gebeten, die Spendendosen bei der örtlichen Ordnungsbehörde abzugeben.

Schnubbi
23.06.2010, 08:49
Ist auch nachzulesen bei charitywatch.de (http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1153).

Arthur
23.06.2010, 09:06
In Deutschland ist er laut eigenen Aussagen vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
Gemeinnützig und mildtätig sind reine finanztechnische Definitionen,
die als Kriterien für Steuerbefreiung dienen
http://www.glpa.at/content/inhalte/spezial/fuer_vereine/service_fuer_vereine/index.html

Wann kommt ein Verein in den Genuss der Steuerbefreiung?
Damit ein Verein in den Genuss der Steuerbefreiung kommt, muss er
* gemeinnützige
* mildtätige, oder
* kirchliche
Zwecke verfolgen.
Würde mal gerne wissen, wie sich das Finanzamt sich über die ersten beiden Eigenschaften informiert und vergewissert.
Selbstauskunft?

Ostfriese
23.06.2010, 10:53
Würde mal gerne wissen, wie sich das Finanzamt sich über die ersten beiden Eigenschaften informiert und vergewissert.
Selbstauskunft?
Wahrscheinlich reicht dem FA der in der Satzung genannte Vereinszweck. Aber das dürfte eines unserer Vorstandsmitglieder besser beantworten können.

euregio
23.06.2010, 11:25
Wer die Sammelbüchse anschaut, der findet hier einen typischen Aufmacher für Fundraising. Allerdings ist es schon bemerkneswert, dass eine Behörde den Mut findet die Dosen einzuziehen und dies auch noch öffentlich zu machen. Gab es eigentlich ähnliche Fälle in anderen Bundesländern? Der Sitz des Vereins ist ja schließlich in NRW.
Ich denke ein seltener Fall von Courage im Amt und sicherlich der richtige Weg. Sicherlich auch interessant dürfte in diesem Zusammenhang die Summe der gesammelten Spenden sein, die ja jetzt im Rahmen der Einziehung öffentlich wird.
Insofern dürfte da auch das Finanzamt ein gesteigertes Interesse haben, neben den türkischen Sicherheitsorganen....

Arthur
23.06.2010, 12:37
Allerdings ist es schon bemerkneswert, dass eine Behörde den Mut findet die Dosen einzuziehen und dies auch noch öffentlich zu machen. Gab es eigentlich ähnliche Fälle in anderen Bundesländern? Der Sitz des Vereins ist ja schließlich in NRW.


Allerdings ist ihm in Rheinland-Pfalz das sammeln von Spenden verboten.
Anderswo gibt es wohl kein Verbot