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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unerwünschte Telefonanrufe - verboten



Rechtsakademie
03.07.2003, 12:04
Prinzipiell ist zu sagen, daß Werbeanrufe, ebenso wie Werbe-eMails, Werbe-sms und Werbe-Faxe rechtswidrig sind und dabei ebenso Unterlassung begeht werden kann.
Einer aktuellen Untersuchung in den USA zufolge erhalten 106 Millionen!!!!! Personen in den Vereinigten Staaten täglich Werbeanrufe.
Auch in Deutschland und Österreich nimmt die Anzahl dieser Marketingaktionen unaufhörlich zu, da diese Anrufe relativ kostengünstig sind und der potentielle Kunde DIREKT! angesprochen werden kann.
Ich kann also nur raten, sich auch dagegen zur Wehr zu setzen.

Wolle
04.07.2003, 09:05
Da es mich in letzter Zeit immer öfter trifft ( obwohl ich mit dieser Nummer in keinem Telefonverzeichnis stehe), würde ich gerne wissen auf welche Rechtsgrundlage ich die *freundlichen* Damen hinweisen kann.
Bin in Deutschland und kein Jurist bzw kenne mich da auch wenig aus.
Gibt es da konkrete Gesetzesgrundlagen, auf die ich mich berufen kann?
Für Hinweise dankbar
MFG W

Martin S.
04.07.2003, 09:31
Steht alles z.B. in der FAQ zu de.comm.abuse unter http://www.faqs.org/faqs/de/comm/abuse/faq/
Gruß,
Martin

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One nation under one groove - Funkadelic 1978

Wolle
04.07.2003, 10:25
Naja das ist im Falle einer Telefonwerbung aber doch recht schwammig, da ja dem werbenden Kosten entstehen und durch einfaches testen von ganzen Tl-NR-Range bis dato auch keinerlei Daten gespeichert sind.
So eine Diskussion hatte ich schonmal mit einer (dann nicht mehr so dolle) netten Dame.
Ich dachte, dass es eine eindeutigere Sache gibt.
Klar konnte ich sagen, dass ich mich belästigt fühle und verbiete meine Nummer zu speichern bzw. nochmal zu benutzen.
Aber der Versuch einfach beliebige Nummern zu wählen und zu testen ob jemand reagiert ist nicht so recht greifbar oder?
So habe ich ja nur die Möglichkeit im Wiederholungsfall zur Beschwerde zu kommen.
MFG W

Martin S.
04.07.2003, 10:46
Naja das ist im Falle einer Telefonwerbung aber doch recht schwammig, da ja dem werbenden Kosten entstehen und durch einfaches testen von ganzen Tl-NR-Range bis dato auch keinerlei Daten gespeichert sind.
Willst du unbedingt auf Basis des BDSG denen beikommen? Diese unerwünschten Anrufe verstossen gegen das UWG (was allerdings nur Gewerbetreibende in Anspruch nehmen können), und gegen das BGB. Der Paragraph steht in der FAQ, Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Das wirkt sogar besser als das BDSG.
Gruß,
Martin

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One nation under one groove - Funkadelic 1978

Wolle
04.07.2003, 19:34
Danke für die Aufklärung, werde es mir mal hinter die Ohren schreiben für die nächsten Fälle.
MFG wolle

Fidul
04.07.2003, 19:46
Im Google-Cache (http://www.google.de/search?q=cache:2j1G6D9yw4AJ:datenfix.darmstadt.ihk.de/dlihk/dlinf341a.htm+telefonwerbung+bgh+urteil&hl=de&ie=UTF-8) von http://datenfix.darmstadt.ihk.de/dlihk/dlinf341a.htm sind einige Urteile des BGH gegen kalte Anrufer an Privatpersonen verzeichnet.
--
Wir kriegen euch alle!

mcpomm
04.07.2003, 21:22
Ich empfehle die Einrichtung einer 01908 - Rufnummer, über die Die Werber gern anrufen dürfen. Der Angerufene verdient und der Anrufer hat ein Problem mit der Telefonrechnung. Ich denke, was die können, können wir auch.