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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Deutsche Stadtauskunft Marketing AG



stingray
28.07.2010, 17:46
und da war er wieder ... der unerwartete und doch gehaßte werbeanruf durch obige Firma. Abfrage beim Bayerischen n Landesamt für Datenschutzaufsicht ist heute rausgegangen..
auf anfrage beim vorstand konnte mir nicht erklärt werden mit welcher berechtigung bei mir angerufen wurde..
wer sonst hat schon erfahrungen mit deutsche stadtauskunft usw.. gemacht..
bei whois sowie google findest schon alles negative von abzocke bis betrug..

radan
28.07.2010, 19:31
Deutsche Stadtauskunft Vertriebs GmbH & Co KG.

Die hatte anno 2007 keine Unterlassungserklärung abgeben wollen; im Prozess hat sie dann schließlich kostenpflichtig anerkannt.

euregio
31.07.2010, 10:07
Ich würde den Laden in die Riege der vielen Adressbuch und Firmenverzeichnisse einordnen. Die klappern alle Gewerbetriebenden ab und versuchen mit allen Mitteln Einträge zu verkaufen.
Frage mal bei der IHK nach, dort wird meist eine Liste solcher Anbieter geführt und man sammelt dort auch Beschwerden. Dort kannst du dich dann auch über die Erfahrungen der anderen Gewerbetreibenden in der Gegend mit dem Unternehmen versorgen. Häufig wird in den Zeitschriften der IHK darauf hingewiesen und es gibt sog. Listen zu dem Thema.
Der konkrete Verlag hört sich ähnlich an wie Deutsche Stadtmarketing . Aber Namen sind eh Schall und Rauch

Wolf36
07.09.2011, 10:08
Hallo Leute,
mich haben die Leute ebenfalls abgezogen.
Nun haben wir eine völlig wertlose Web-adresse für 3Jahre gemietet.
Selbst schuld, ich hätte mich vorher genauer informieren können.
Dann wäre mir so ein Fehler nicht unterlaufen
Aber wie das so ist, man hat nie genug Zeit und vertraut.....
Die Leute sind gut geschult, deshalb VORSICHT!!!
Aber...man trifft sich ja bekanntlich immer 2mal im Leben.
Den Namen *** merke ich mir, garantiert...
Ich hoffe diesen Beitrag lesen viele bevor sie etwas

elise44
05.12.2011, 12:58
Hallo,
an alle Gewerbetreibende und Freiberufler: Aufgepasst!
Eine Zusage am Telefon gilt wie ein Vertrag, aus dem man nicht mehr rauskommt (auch keine 14-tägige Frist gilt hier).
Ich habe eben nach 16 Monaten von der Deutschen Stadtauskunft eine Geldforderung erhalten für Leistungen, die ich von Anfang an widerrufen habe - angeblich nicht rechtsgültig. Ich soll knappe 400 Euro zahlen und dann wäre die Sache erledigt.
Was meint ihr? Darauf antworten und bezahlen oder nicht beachten?
Riskiere ich den Gang vors Gericht?
@euregio: danke für den Tipp mit der IHK, werde da mal vorbeischauen.

Solli
05.12.2011, 13:08
Eine Zusage am Telefon gilt wie ein Vertrag, aus dem man nicht mehr rauskommt...
Jein. es stimmt schon, dass am Telefon wirksame Verträge geschlossen werden können. Es stimmt auch, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher gilt. Allerdings gibt es auch unter Gewerbetreibenden so etwas wie arglistige Täuschung.

Ich empfehle in solchen Fällen dringend anwaltliche Beratung.

deekay
05.12.2011, 13:16
Was meint ihr? Darauf antworten und bezahlen oder nicht beachten?
Riskiere ich den Gang vors Gericht?

Wenn die Forderung deiner Meinung nach unberechtigt ist wie du es schilderst würde ich zumindestens bis zum gerichlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Wenn ja - Dann bleibst du bei dem eingeschlagenen Weg über das Gericht und widersprichst dem Mahnbescheid.

Den Gang zum Anwalt empfehle ich hier unterstützend natürlich auch...

Goofy
05.12.2011, 13:18
Genau. Von einem Anwalt anschauen lassen.
Zwar hat man als Gewerbetreibender kein Widerrufsrecht, aber die Möglichkeiten der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) sowie Einigungsmangel (§ 155 BGB) sowie überraschender Klausel (§ 305c BGB) und Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB) existieren auch bei Gewerbetreibenden.

Die "Deutsche Stadtauskunft" wäre im Streitfall in der Beweispflicht, dass Du im Telefonat über alle Vertragskonditionen (Kosten/Laufzeit/Kündigung/Zahlungsweise) aufgeklärt wurdest, und dass Du zu dem eindeutig als kostenpflichtig beschriebenen Angebot "Ja" gesagt hast. Kann die "Deutsche Stadtauskunft" das nicht nachweisen, hat sie keine Chance, eine Zahlungspflicht gerichtlich geltend zu machen.

elise44
06.12.2011, 11:42
danke @solli, @deekay, @goofy:
Ich hatte bereits vor 16 Monaten einen Anwalt kontaktiert und mit ihm die Sachen besprochen. Er hatte damals einen Brief verfasst und den Vertrag wegen "arglistiger Täuschung" (danke Goofy und Solli) angefechtet.
Nach 16 Monaten kam die Geldforderung, mit dem Verweis, dass ich ja damals eingewilligt hatte, den Vertrag einzugehen und dass inzwischen - weil ich meine FTP-Zugangsdaten nicht geliefert hatte - eine berechtigte Entschädigung entsteht für nicht geleistete Arbeit, und zwar 25% des Entgelts für die geplante Suchmaschinenoptimierung (knappe 400 Eu).
Zusätzlich wurde der Profil-Eintrag von knapp 12 Euro monatlich für 16 Monate angemerkt, der auch noch offen steht.

Nach den Aussagen meines Anwalts habe ich drei Möglichkeiten:
- auf die Geldforderung zunächst nicht eingehen (auf weitere Schritte warten)
- die Geldforderung bezahlen (im Brief steht, dass damit die Sache erledigt sein würde)
- einen Gegenvorschlag (andere Geldsumme vorschlagen), womit mein Anwalt betraut wird (und ich muss hierfür auch Geld aufwenden)

Ich bin bereit, den Profil-Eintrag nachträglich zu bezahlen, aber die nicht erfolgte Suchmaschinen-Optimierung kann hier nach mehr als einem Jahr nicht mehr Gegenstand einer Geldforderung sein! Ich tendiere also zur ersten Möglichkeit.
Was meint ihr?

@Goofy: ich wurde über Kündigung, Laufzeit usw. informiert, allerdings so dass die Kündigung erst nach einem Jahr möglich ist, nicht dass ich per Telefon einen Vertrag "unterschreibe".

Zum Thema "Arglistige Täuschung":
was fällt denn darunter?
- Im Telefonat behauptete der Vertreter von "Dt. Stadtauskunft", dass das unternehmen führend in Europa im Bereich Telefonmarketing sei (Tatsache ist, niemand kennt dieses Unternehmen, auch nicht bei der IHK Essen sei dieses Unternehmen in Erinnerung geblieben); im vorliegenden Brief hat sogar der Anwalt der Stadtauskunft selber diese Formulierung bestritten - tatsächlich behaupten sie in Deutschland führender Dienstleister zu sein, sh. PRessetext von Dt. Stadtauskunft: "Die Deutsche Stadtauskunft Marketing AG setzt als führender Spezialist für Internetmarketing auf professionelles Vorgehen [...]".
- Behauptet wurde ebenfalls, dass meine monatlichen Zahlungen für die SEO innerhalb von drei Monaten sich garantiert rentieren würden, da ja soviele neue Kunden generiert werden

...diese zwei Punkte fallen mir hier ein.

Was kann hier tatsächlich verwendet werden?

Solli
06.12.2011, 12:03
Im Gegensatz zu deinem Anwalt dürfen wir hier im Forum keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Aber man kann natürlich über die diversen Begriffe diskutieren... Ich meinte mit arglistiger Täschung weniger den Bekanntheitsgrad des Unternehmens oder die Wirksamkeit ihres Produks. Zudem alles was telefonisch versprochen wurde ohnehin Schall und Rauch ist. Aber oft erwecken die Branchenbuch-Eintrager absichtlich den falschen Eindruck, sie wären von einer amtlichen Stelle oder von einem bekannten Produkt wie den Gelben Seiten. Eine solche Täuschung wäre meines Erachtens arglistig. Außerdem wird oft über die Kosten hinweg getäuscht: Man hat den Eindruck, lediglich einen kostenlosen Basiseintrag vornehmen zu lassen, schließt jedoch einen Vertrag über eine kostenpflichtige Eintragung.

Goofy
06.12.2011, 12:14
Maßgeblich ist hier eigentlich nunächst mal, ob irgend etwas unterschrieben wurde. Wenn ja, dann ist das der primäre Gegenstand der Streitfrage, was vereinbart wurde.

Wenn nichts unterschrieben wurde - dann gilt das, was im Gespräch gesagt wurde oder auch nicht. Wenn das "Unternehmen" keine Gesprächsaufzeichnung hat (Du müsstest in die Aufzeichnung eingewilligt haben), dann können die ohnehin gar nichts beweisen, dann gilt alles das, was im Gespräch angeblich gesagt wurde oder auch nicht, als streitig. Da der Forderungssteller (und nicht Du) in der Beweislast steht, hätte er dann schlechte Karten.

Wenn es eine genehmigte Aufzeichnung gibt, dann kommt es darauf an, was im Rahmen dieser Aufzeichnung gesagt wurde. Wenn vor dem Start der Aufzeichnung etwas anderes versprochen wurde, wird es schwierig, das zu beweisen.

elise44
06.12.2011, 13:21
Hallo Goofy und Solli,
danke.
@Goofy: es wurde meines Wissens keine Aufnahme gemacht und ich wurde darüber auch nicht informiert bzw. gefragt, ob ich einverstanden bin das Gespräch aufnehmen zu lassen (weder vorher noch nachher).

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, den ich unterschrieben habe.
Ich habe allerdings eine Auftragsbestätigung und eine sog. Dauerrechnung erhalten, die die Leistung und Kosten der SEO auflistet.
Darin stehe ich als Auftraggeberin.
Ich wäre froh, wenn die Stadtauskunft hier schlechte Karten bei der Beweislast hätte. Sind die Auftragsbestätigung und Dauerrechnung also keine "Beweismittel"?

@Solli: nach deinem Verständnis wäre ich keiner arglistigen Täuschung auf dem Leim gegangen. Dann eher "haltlosen Versprechen" wie es mein Anwalt formulierte zB. bei dem versprochenen Erfolg der SEO.

Eniac
06.12.2011, 13:28
Ich habe allerdings eine Auftragsbestätigung und eine sog. Dauerrechnung erhalten, die die Leistung und Kosten der SEO auflistet.
Darin stehe ich als Auftraggeberin.
Ich wäre froh, wenn die Stadtauskunft hier schlechte Karten bei der Beweislast hätte. Sind die Auftragsbestätigung und Dauerrechnung also keine "Beweismittel"?

Irgendwelche Zettelchen ausdrucken kann jeder. Solange Du nichts unterschrieben hast, beweist das gar nichts.


Eniac

elise44
06.12.2011, 13:53
Hallo Eniac,
ok klingt plausibel. Allerdings habe ich im Schriftverkehr ja Bezug genommen auf die mündliche Vereinbarung, somit habe ich ja diese anerkannt. Oder nicht? Ich hätte ja von Anfang an die Vereinbarung als haltlos anfechten sollen.

Goofy
06.12.2011, 14:12
Anwalt fragen. Der muss prüfen, was Du da geschrieben hast.

Sofern lediglich auf irgendeine Vereinbarung Bezug genommen wurde, ist immer noch strittig, was genau da vereinbart wurde. Das allein muss also noch überhaupt nichts heißen.

Der Anwalt soll das vor Ort prüfen. Fernberatung für Gewerbetreibende können und dürfen wir hier nicht machen.

elise44
06.12.2011, 14:35
Alles klar, wollte hier keine Rechtsberatung erzwingen. Nur besser verstehen. Danke für alle Kommentare.

Bibu
13.12.2011, 16:53
Ich hatte einen netten Herrn Lacher..... am Telefon, der mir ganz unermüdlich die Vorteile einer Internetseite von der Dt. Stadtauskunft erläutert hat. Nachdem ich langsam Ohrenbluten bekam, habe ich ihm gebeten, dass er mit seine mündlich dargelegten Sachverhalte doch bitte einmal schriftlich per Fax zukommen lassen soll und das ich mir einen Tag Bedenkzeit erbitte. Daraufhin bekamm ich per Post eine Auftragsbestätigung und eine Dauerrechnung mit Lastschifteinzug (die Daten hatte man aus einem anderen tatsächlich ausgelösten Vertrag übernommen)
Von anderen Anbietern bin ich es gewohnt, dass bei fernmündlicher Auftragserteilung eine Aufzeichnung des Vertagsabschlusses erfolgt. Man wird dabei darauf hingewiesen, dass diese Aufzeichnung beginnt. Dann wird ein Vertragstext vorgelesen der punktuell vom Auftragnehmer mit Ja oder Nein zu beantworten ist.
Da ich dementsprechend stink sauer war, habe ich dem Auftrag sofort per Fax widersprochen und die Unterlagen mit einem Anschreiben dazu an die Firma zurück gesendet. Auf meine schriftliche Bitte, in Zukunft auf telefonische Kontakte zu verzichten, begann nunmehr etwas was ich als Storking bezeichnen möchte. Wir wurden 4 - 6 am Tag angerufen wobei auch nicht nach 10 x klingeln schluss war. Da wir die Anrufe nicht entgegen genommen haben, wurde als Schritt zwei mit unterdrückter Nummer weiter gemacht. Heute bin ich dann leider einer anderen Dame ins Netz gegangen. Diese wollte mir ernsthaft erzählen, dass ich einen Auftrag ausgelöst haben muss, sonst hätte mir Herr Lacherm... keinen Auftrag zugeschickt. :mad: Zum Glück hat meine Arbeitskollegin das Gespräch mit verfolgt und kann im Falle eines Falles bezeugen, dass ich um ein schriftliches Angebot und einen Tag Bedenkzeit gebeten habe.

Naja, ich muß halt jetzt mal mein Konto für Abbuchungen sperrren lassen, zum Anwalt meines Vertrauens gehen und Herr Lacherm..... bekommt eine persönliche Anzeige wegen Betrug und Nötigung. Vielleicht ist dann ja Schluss mit dem Theater.

Die Idee mit der IHK ist nicht schlecht. Aber vielleicht sollten wir doch mehr zur der Variante mit den Anzeigen übergehen und unsere Aktenzeichen austauschen. Dann sehen die Staatsanwälte nämlich, dass es sich hierbei nicht nur um Einzelfälle dusseliger Leute handelt, sondern wirklich um vorsätzlichen Betrug.

Vorsorglich werde ich in Zukunft alle Anrufer ignorieren, die mit 020 - beginnen. :cool:

MaK0st
05.12.2012, 15:10
Bloß die Finger lassen von diesem Laden.
Das sind PEEP vom Feinsten.

Nicht nur dass wir genau so ein Problem hatten, wie oben beschrieben (angeblich am Telefon irgendeinen Vertrag geschlossen und dann Geld verlangen). Die haben auch vom Design- und Websiteerstellungen keine Ahnung. Die wollten z.B. doch tatsächlich für ein einfaches Bildaustauschen über 600 € (= eine Arbeit von 10 sekunden)...

Ich hoffe, dass hier lesen möglichst viele Leute...

hangover
21.01.2013, 19:46
ja genau auch meine erfahrung , leider bin ich deren falschen versprechen hinsichtlich einer seo voll auf den leim gegangen -

deekay
22.01.2013, 09:08
Heute bin ich dann leider einer anderen Dame ins Netz gegangen. Diese wollte mir ernsthaft erzählen, dass ich einen Auftrag ausgelöst haben muss, sonst hätte mir Herr Lacherm... keinen Auftrag zugeschickt.

Ich weiss, die nerven ... aber: Ich würde solche Leute eiskalt abbügeln. Wenn die meinen sie hätten einen Vertrag und ich zahle nicht, sollen sie einen gerichlichen ManbescheID: [ID filtered]

Arthur
22.01.2013, 09:54
Wenn die meinen sie hätten einen Vertrag und ich zahle nicht, sollen sie einen gerichlichen ManbescheID: [ID filtered]
Ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]

hangover
21.04.2013, 09:37
hallo , ich bin permanent auf der suche nach leuten die wie ich auch von der stadtauskunft mit falschen versprechen und dann bei weitem nichterbrachten leistungen reingelegt wurden, bei mir geht der schaden in die tausende -- s.....storm auf diesen verein

Grisu_LZ22
22.04.2013, 19:10
hallo , ich bin permanent auf der suche nach leuten ...

Warnung: Ich warne ausdrücklich vor Kontaktaufnahmen mit nicht von der Forenleitung identifizierten Usern!

Mittwoch
22.04.2013, 19:26
[SIZE=4]Ich warne ausdrücklich vor Kontaktaufnahmen mit nicht von der Forenleitung identifizierten Usern!
Ruhig, Brauner! Solange sich die Kontaktaufnahme hier im Thread und damit öffentlich abspielt (und ich glaube, darauf zielt hangover ab), spricht nichts dagegen, Erfahrungen auszutauschen.

Falls jedoch private Angaben per Privater Nachricht angefragt werden, sollte man (nicht nur hier im Forum) sehr skeptisch sein. Falls man sich nicht sicher ist, kann man die betreffende private Nachricht bei der Forenleitung melden, indem man das kleine Ausrufezeichen im Dreieck unten links an der Nachricht anklickt. Die Forenleitung nimmt sich dann der Sache an und steht helfend zur Seite.

Schönen Gruß
Mittwoch

Sastef
22.04.2013, 19:36
Ruhig, Brauner!;-)

Prof
12.12.2013, 11:17
Hallo ich habe heute Euer Forum hier entdeckt wo es Leute gibt die auch Negativerfahrung mit der Deutschen Stadtauskunft gemacht haben.

Ich suche auf diesem Wege Ehemaliege Kunden und Mitarbeiter. Abzocker wie dieser Marketing Firma sollte man die Grenzen zeigen in Form einer Sammelklage.

Es wäre schön wenn sich so viel wie möglich bei mir melden würden alte Verträge und Schriftverkehr wären dabei sehr hilfreich.

Vieln Dank

Prof

Spikes
12.12.2013, 12:03
Sammelklage gibt es in Deutschland nicht!

Wuschel_MUC
12.12.2013, 12:06
... so viel wie möglich bei mir melden würden...
...alte Verträge und Schriftverkehr...
...Sammelklage ...
Leider ist hier nicht jeder der, der er zu sein vorgibt. Wir raten daher von solchen Kontaktaufnahmen ab, bis wir uns von der Identität des Absenders überzeugt haben.

In Deutschland gibt es keine Sammelklagen. Wer dir Beweismittel überlässt, ist noch kein Verfahrensbeteiligter.

Darf Antispam e.V. deine Identität erfahren?

Wuschel

Prof
12.12.2013, 12:06
Das mag stimmen aber je mehr Leute und Material da kann man Klagen als einzelperson und so etwas wie Nebenkläger gibt es doch auch.

Wuschel_MUC
12.12.2013, 12:12
Das mag stimmen aber je mehr Leute und Material kann man Klagen als einzelperson und so etwas wie Nebenkläger gibt es doch auch.
Wie gesagt: bitte keine Kontaktaufnahme mit Anonymen.

Außerdem: bitte mache nichts ohne Rechtsanwalt, und informiere dich über den Begriff "Nebenkläger (https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenkl%C3%A4ger)".

"If you act as your own lawyer you might have a fool for your Client."

Wuschel

Prof
12.12.2013, 12:25
Wie soll denn die Kontaktaufnahme erfolgen?

truelife
13.12.2013, 09:07
Vorzugsweise über die Kontaktdaten im Impressum. Es besteht immer grundsätzlich die Möglichkeit, uns Schriftstücke / Verträge zuzusenden. Was im Zweifel damit geschehen kann und ob wir helfen können, bleibt dann immer abzuwarten. Es ist aber Fakt, dass wir von externen Zuschriften partizipieren können, denn Mitglieder dieses Forums "fallen" eben eher nicht auf windige Geschäftemacher herein. Das ist kein Vorwurf!

Prof
13.12.2013, 10:21
Danke für den Hinweis. Übrings gestern habe ich einen Domaincheck gemacht und feststellen müssen das sie mir diese auch gestohlen haben.

Ich habe es gestern noch bei denic.de gemeldet. Macht es sinn deswegen Anzeige zu erstatten???

Solli
13.12.2013, 11:05
Was bitte meinst du mit sie haben dir die Domain gestohlen? Haben sie eine Domain mit deinem Firmennamen registriert? Hier ist die rechtliche Lage reichlich kompliziert, da kann ich nur dringend raten, einen Anwalt zu konsultieren.

carkiller08
11.08.2015, 07:40
Unter der gleichen Anschrift in Oberhausen gibt es eine
dsa Marketing & Solutions GmbH, die mich neulich per Kaltanruf ( CLIP 020862809760 , 0208-62809760 ) belästigt hat.
Unterlagen der dsa Marketing & Solutions GmbH im Zusammenhang mit diesen Kaltanruf liegen mir vor.



Neueintragungen

10.02.2015


HRB 27243: dsa Marketing & Solutions GmbH, Oberhausen, Im Lipperfeld 22 a, 46047 Oberhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2014. Geschäftsanschrift: Im Lipperfeld 22 a, 46047 Oberhausen. Gegenstand: ist die Akquise von Kunden im Bereich der Adressqualifizierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: C***** L****, M**** N*****, Duisburg, **.**.****; R***, A*****, Wesel, **.**.****, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

thomas1611
07.09.2015, 16:28
Mich haben die vorhin auch angerufen - übliche Masche: 12 Monate kostenlos blabla. Mal sehen was an Unterlagen kommt.
Übermittelte Rufnummer: 020862809760

Stachel24
15.01.2020, 12:22
Die Deutsche Stadtauskunft Marketing heißt seit August 2016 dsa Marketing AG und hat eine der
längsten Krankenakten, die tellows so zu bieten hat: https://www.tellows.de/num/020862809760

Stachel24
07.05.2020, 22:56
Gerüchten zufolge kommen seit Ende Januar diverse Anrufe zwecks "Google-Optimierung" aus Oberhausen mit der Nummer 020898992255
von der nicht existierenden Firma "Intermedia-Verlag GmbH". Von der bekannten Nummer 020862809760 kommen seitdem keine Anrufe mehr.