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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALEKTUM Inkasso in Kiel und MediaStar



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Bimmelzentrum
13.08.2010, 18:26
Hallo allerseits. Ich war lange nicht mehr hier. Das Forum sieht so anders aus. :-)

OK, es gibt aber wieder was neues (altes). Von der Inkasso-Firma ALEKTUM Inkasso in Kiel bin ich im Internet noch nicht negativ fündig geworden. Heute trudelte mir von denen eine Forderung ins Haus.

Mandant: Rothburg Financial Services AG
Bearbeiter: T. T. (Name liegt mir vor)
Datum: 12.08.2010

Sehr geehrtes Bimmelzentrum
wir sind beauftragt, die offene Forderung der Rothburg Financial Services AG gegen Sie durchzusetzen. Gegenstand der Forderung ist die kostenpflichtige Teilnahme am Gewinnspieleintragungsservice MediaStar. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 2 dieses Schreibens.

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung: 149,70 Euro
Zinsen seit dem 2009-03-18: 22,43 Euro
Auslagen des Gläubigers: 15 Euro
Inkassovergütung: 37 Euro
Gesamtsumme: 224,13 Euro

Überweisen Sie den Gesamtbetrag bitte bis zum 26.08.2010 auf unser im Brieffuß genanntes Konto. Gerne können Sie auch den auf Seite 2 beigefügten Überweisungsträger nutzen. Geben Sie in jeden Fall unser Zeichen im Verwenungszweck an. Nur so kann Ihre Zahlung einwandfrei zugeordnet werden.

Wir teilen Ihnen mit, daß wir monatliche Kontoführungsgebühren in Höhe von 2 Euro berechnen. Gemäß §33 BDSG geben wir weiterhin bekannt, dass wir Daten über Sie gespeichert haben.

Mit freundlichen Grüßen
Alektum Inkasso GmbH
T.T.
Sachbearbeiter

Seite 2:

Informationen zur Forderung

Gegenstand der Forderung ist die kostenpflichtige Teilnahme am Gewinnspieleintragungsservice MediaStar. Sie haben den zu Grunde liegenden Vertrag telefonisch geschlossen. Das Telefongespräch, in dessen Verlauf Sie das Vertragsverhältnis eingegangen sind, ist mit Ihrer Zustimmung zu Beweiszwecken aufgezeichnet worden. Diese Aufzeichnung können Sie sich entweder online über einen Internetzugang, oder auch telefonisch anhören. Ihre für Sie persönlich eingerichteten Zugangsdaten lauten:
Anhören im Internet
www.datensicherheitsserver.de
Benutzername:xxxxxxxx
Passwort: xxxxxxxx
Sicherheits-Tan: xxxx

Telefonisch
0621 820 392 47
Benutzername: xxxxxxxx
Passwort: xxxxxxxx
Sicherheits-Tan xxxx

Sie ahben nach Ihrer Bestellung per Post die Unterlagen zum Gewinnspieleintragungsservice, inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, erhalten. Mit den oben angegebenen Zugangsdaten können Sie über die Webseite www.datensicherheitsserver.de das Ihnen zugesandte Begrü?ungsschreibenmitsamt der AGB's noch einmal einsehen. Die Mindestmitspieldauer beträgt vertragsgemäß drei Monate zu einem Monatspreis von 49,95 Euro. Diesem Vertrag haben Sie nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widersprochen. Dennoch konnte die Lastschrift nicht eingelöst werden oder die Lastschrift wurde von Ihnen widerrufen. Hierdurch sind dem Gewinnspielservice zusätzliche Kosten (u.a. für Rücklastschriften) entstanden.

Überweisen Sie den auf Seite 1 angegebenen Gesamtbetrag bitte bis zum 26.08.2010 auf unser im Brieffuß genanntes Konto. Geben Sie in jeden Fall unser Zeichen im Verwendungszweck an. Nur so kann Ihre Zahlung einwandfrei zugeordnet werden.

Oder nutzen Sie folgenden Zahlschein
(Zahlschein)
-------------------------------------------------------------------------------------------
OK, nun mußte ich noch wissen, wo ich die ganzen gespeicherten Kündigungsschreiben geparkt habe. Fest steht, daß da eine Kündigung geschrieben sein muß.
Nebenbei ist die Aufzeichnung in ganz guter Qualität. Allerdings nicht der Erstanruf. Von den AGB'en und Begrüßungsschreiben habe ich allerdings nichts im Internet gesehen.

Einen Antwortbrief werde ich mit Hilfe eurer wiki noch erstellen. Nur heute bekomme ich keine Post mehr los.

Beim Mandanten Rothburg Financial Services AG bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen:
http://www.magazine-news.de/af/finanz-news/46877-Evotec%20und%20Roche%20erzielen%20Studien-Fortschritte
Dieser Mandant hat scheinbar nichts mit MediaStar zu tun. Vielmehr sieht es so aus, als würde ein Inkasso-Unternehmen ein anderes Inkasso-Unternehmen für eine ausstehende Forderung bemühen?

deekay
13.08.2010, 18:43
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?23038-IMU-s.r.o.-Mediastar-Cash-Win

Ich denke dass kann man tackern

wahwah
13.08.2010, 18:54
Ach nee, Spamy hostet jetzt einen "Sicherheitsserver" .... :D


Und das auch zufällig in Panama ...


DATENSICHERHEITSSERVER.de ist ein Projekt der

DSS DATA SECURITY SERVICES Ltd.
E. N.
Via Ricardo J. Alfaro
Tumba Muerto
Panama City
Republic of Panama

Director: J. S.


WICHTIGER HINWEIS
DATENSICHERHEITSSERVER.de ist eine Hostingplattform, die keinerlei Auskunft zu hinterlegten Daten geben kann. Deshalb können und werden Emails von auf diesem Datensicherheitsserver hinterlegten Kunden/Personen nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen immer direkt an den Dienstleister, der diese Hostingplattform nutzt und Ihnen Zugangsdaten übermittelt hatAch was? :clown:

Weissbrot
13.08.2010, 19:03
@Bimmelzentrum - Kannst du eine Kopie (gern auch anonymisiert) an den Verein senden. Die Adresse steht im Impressum (https://www.antispam-ev.de/wiki/Impressum).


Die Luck 24 macht einen zweiten Aufguss und Piepvogel kann nicht dabei sein...

Die Schweizer ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG inkassiert ab April 2010 in, für "notleidende Forderungen, die von Gläubigern oftmals aus Angst vor negativer Presse nicht verfolgt werden...". So kann man es auch ausdrücken, wenn die Gläubiger unerkannt bleiben wollen.

Die Webseite http://www.rothburg-financial-services.com/index.php/de/the-company/52 ist krass. Mit Fakedaten aus Hong Kong registriert und gekostet beim türkischen Schwarzhut...

ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG
Office Europe
Neuhofstrasse 3A
CH-6340 Baar

In der Schweiz ist die Firma nicht im HR verzeichnet. Der Registrar sitzt angeblich auf Anguilla. :clown:

nubbel
13.08.2010, 19:04
Hallo Bimmelzentrum;

Haben gerade einen Brief mit dem selben Wortlaut, den Du (ich sag jetzt mal Du) bekommen hast;

Selber Betrag, selbe Zahlungfrist; Die haben nur die Anrede ausgetauscht;
Werde von den Typen schon länger belästigt;

Ich selber habe nie zu irgendwas meine Einwilligung gegeben;

Hab alle was abgebucht wurde wieder zurück geholt und auch schriftlich gekündigt;
Was zur Folge hatte, das ich am Telefon wüst beschimpft wurde;

Und das erwähnte, mitgeschnittene Telefongespräch bin ich ihm Leben nicht;

Werd jetzt den Verbraucherschutz damit belästigen;

truelife
13.08.2010, 19:14
http://datensicherheitsserver.de/index.php?option=com_content&view=article&id=50&Itemid=60


Die DPM GmbH, Betreiber der Webseite www.DATENSICHERHEITSSERVER.de, im Folgenden DDS genannt, ist Hostingdienstleister von Daten und Dateien und stellt mit dieser Webseite ausschließlich eine Hostingplattform für Unternehmen zur Verfügung, die einen Online-Speicherort für eigene Zwecke benötigen.

Eine Firma dieses Namens ist im Handelsregister auch eingetragen:


Amtsgericht Mönchengladbach Aktenzeichen: HRB 12991 Bekannt gemacht am: 20.01.2009 12:00 Uhr

Neueintragungen

14.01.2009

DPM GmbH, Markt 36, 41836 Hückelhoven
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2008.
Gegenstand: der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Immobilien, die Vermittlung von Mietverhältnissen, die Beteiligung an Immobilien und Immobiliengesellschaften sowie Beratungs- und Serviceleistungen.
Stammkapital: 25.200,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: E.-C., L., Iserlohn, *XX.XX.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bimmelzentrum
13.08.2010, 19:19
Jo, hallo allerseits
@nubbel: das mit dem Du geht völlig in Ordnung. :-)
Ich bin froh, daß ich nicht der Einzige bin, der solche Post bekommen hat. Mittlerweile suche ich immer erst im Internet, ob etwas dergleichen existiert.

@weissbrot: eine Kopie könnte ich nächste Woche machen. Oder ein Foto und die jpg-Datei gleich als e-mail an die Impressum angegebene e-mail-Adresse schicken. Was darf ich unternehmen?

Wenn ich nun die ganzen Infos so lese, scheint ja doch einiges dubios zu sein. Nicht, daß ich glaube, daß irgendso ein Gewinnspielservice etwas Ehrliches ist. :-)

wahwah
13.08.2010, 19:21
Faxen oder E-Mail, geht alles ;)

Weissbrot
13.08.2010, 19:31
DSS DATA SECURITY SERVICES Ltd.
E. N.
Via Ricardo J. Alfaro
Tumba Muerto
Panama City
Republic of Panama

Director: J. S. Die DSS DATA SECURITY SERVICES Ltd. ist nicht im HR von Panama verzeichnet, auch nicht Director Svenson.


Die Mutterfirma ROTHBURG INTERNATIONAL FINANCE CORPORATION ist, entgegen den Angaben auf der Webseite, im nicht im New Yorker HR registriert.


Der ganze Laden scheint ein schlecht gemachter Fake zu sein. Die Seite rothburg-international.com vom Mutterkonzern wurde auch im April mit denselben falschen Daten registriert und liegt auf dem gleichen Server in der Türkei.

Bimmelzentrum
13.08.2010, 19:34
Faxen kann ich hier auch nicht. Aber die beiden e-mails sind raus. Auf weitere Recherchen bin ich gespannt.

Helmi98
13.08.2010, 19:47
Hallo an alle hier! Ich habe heute den gleichen Brief wie Ihr bekommen. Bei mir ist es aber so, dass DIE mich Anfang 2009 am Telefon überrumpelt haben und ich zustimmte. Ich schrieb am 15. 2. 2009 fristgerecht einen Widerruf, aber am 12. 3. 2009 buchten DIE mir trotzdem 49,90 Euro vom Konto ab. Am 26. 3. 2009 ließ ich dieses Geld zurückbuchen (ist ja klar).

Jetzt aber das Seltsame:
Die Forderungen der ALEKTUM Inkasso hat den Mandanten ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG, ebenfalls eine Inkassofirma. Ich blicke da im Moment nicht mehr durch!
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Hier etwas über ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG:
Die ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG mit Sitz in der Schweiz bietet ab April 2010 auch in Deutschland einen neuen Inkassoservice an. Notleidende Forderungen, die von Gläubigern oftmals aus Angst vor negativer Presse nicht verfolgt werden, können der ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG übertragen werden, die diese Forderungen in eigenem Namen in Zusammenarbeit mit Inkassopartnern geltend macht. Der Inhaber der Forderung tritt hierbei in den Hintergrund und ist weitestgehend vor negativer Publicity geschützt. Diese Form der Geltendmachung von Forderungen nennt sich Zession und ist insbesondere gedacht für Unternehmen, die große Mengen an offenen Forderungen bisher lieber ausgebucht haben, als ein negatives Image zu riskieren. Als Tochter der ROTHBURG INTERNATIONAL FINANCE Corp. (New York) ist das Unternehmen kapitalkräftig genug, diese Dienstleistungen ohne Vorkosten oder Grundgebühren anzubieten. Unternehmen, für die diese Art der Forderungsbeitreibung interessant sein kann, finden mehrsprachige Informationen auf der Webseite http://www.rothburg-financial-services.com
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Jaja, Gläubiger mit Angst vor negativer Presse und negativen Image! Warum denn nur? Vielleicht Abzocker?
Ich bin noch am Überlegen, ob ich überhaupt darauf reagieren soll oder nicht. Ich soll das Geld bis spätestens 26. 8. 2010 überweisen.

Gruß Helmi

Goofy
13.08.2010, 20:10
Wenn nebenan hinter Nachbars Gartenzaun der Köter kläfft, dann hat der Lumpi:


keinen Anspruch darauf, dass Du ihm ein Leberwurstbrötchen gibst
auch keinen Anspruch darauf, dass Du Dich gegenüber dem Hundehalter von Lumpi dafür rechtfertigen müsstest, weshalb Lumpi leider jetzt und in Zukunft kein Leberwurstbrötchen von Dir bekommen wird


;)

Kein Vertrag ist kein Vertrag.

Kein Vertrag - kein Anspruch.

Kein Anspruch - keine Rechtspflicht, sich außergerichtlich an die Gegenpartei zu einer unberechtigten Forderung äußern zu müssen.

Brieffreundschaften mit Abzockern und ihren Inkassobüros führen regelmäßig auch nur dazu, dass man weitere blödsinnige Mahnschreiben kriegt.

Dagegen ist es so: wenn man sich mit Lumpi nicht weiter beschäftigt, dann verliert er irgendwann die Lust zu kläffen, oder er kläfft sich heiser und hört von selbst auf. Je länger man sich mit Lumpi befasst, umso mehr kläfft er.

Bimmelzentrum
13.08.2010, 20:23
Jetzt aber das Seltsame:
Die Forderungen der ALEKTUM Inkasso hat den Mandanten ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG, ebenfalls eine Inkassofirma. Ich blicke da im Moment nicht mehr durch!
Naja, ist ja gemau wie bei mir. Habe mir ja die Mühe gemacht alles abzutippen. Anonymisiert, versteht sich. Naja, auch ich bin auf den Käse mit angeblich bestehender Kundschaft oft genug herein gefallen. Aber mittlerweile gibt es ja wieder neue Maschen.

Helmi98
13.08.2010, 20:31
Brieffreundschaften mit Abzockern und ihren Inkassobüros führen regelmäßig auch nur dazu, dass man weitere blödsinnige Mahnschreiben kriegt.

Jaja, das weiß ich schon durch meine "Brieffreundschaft" mit ProInkasso. Da gab es nur eine Seite, die einigermaßen vernünftig argumentierte (und das war NICHT ProInkasso!).

Ups, da ist etwas mit "Zitat" schiefgelaufen!

Goofy
13.08.2010, 20:33
Ebensogut kann man mit einer Parkuhr über die EU-Verfassung diskutieren.

Helmi98
13.08.2010, 21:09
Was haltet Ihr davon, wenn ich DENEN folgende Antwort schreibe:

Unser Zeichen xxxxxx/xxxxxx

Ich habe mich in meinem eigenen Namen beauftragt, diese Forderung voll und ganz zurückzuweisen.
Mein Mandant (ich selbst) giibt hiermit bekannt, dass er Beweise für einen fristgerechten Widerruf hat, und zwar Rückantwort eines Einschreibens zwecks Widerrufs der Gewinnspielteilnahme sowie vier Zeugen, die bestätigen können, dass mein Mandant (ich) diesen Widerruf abgesendet hat.
(Mein Mandant (ich) erwartet bis zum 26. 8. 2010 eine SCHRIFTLICHE ENTSCHULDIGUNG von Ihnen und Ihres Mandanten! Falls dies nicht geschehen sollte, behält sich mein Mandant (ich) vor, Strafanzeige wegen Betruges gegen Sie und Ihrem Mandanten zu erstatten.
Falls mein Mandant (ich) weitere schriftliche Forderungen hierzu vor einem MahnbescheID: [ID filtered]
Außerdem fordert Sie mein Mandant (ich) auf, mir unverzüglich mitzuteilen, welche Daten Sie über meinen Mandanten (mich) gespeichert haben und diese unverzüglich zu löschen!

ziemlichsauer
13.08.2010, 21:20
Was haltet Ihr davon, wenn ich DENEN folgende Antwort schreibe:


Nix. Siehe Goofys Post.

wahwah
13.08.2010, 21:21
Da kannste Dich auch mit einem Hohlpfosten auf der Weide unterhalten, reine Zeit- und Geldverschwendung!


Edith: Die Fotos von Bimmelzentrum sind angekommen. Anonymisiert zum allgemeinen Genießen :D


http://picmirror.de/thumb.php/55603_dsc033771.jpg (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fpicmirror.de%2Findex.php%2Fview%2F55603_dsc03377 1.jpg)


http://picmirror.de/thumb.php/55604_dsc03378.jpg (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fpicmirror.de%2Findex.php%2Fview%2F55604_dsc03378 .jpg)


Nee wirklich, total seriös! :clown:

siebich
13.08.2010, 21:31
Das ist doch ganz einfach...man hat Dir Geld ohne einen Vertrag abgebucht. Wer abgebucht hat ist immer noch ein Geheimnis. Dann taucht plötzlich ein Inkassobüro auf welches Gelder eintreiben will die offensichtlich nicht gerechtfertigt sind.
Kleinliche Menschen und Uniformträger nennen so etwas Betrug.

Ich persönlich würde den ganzen Kram zusammenpacken und mir einem Ausdruck folgender Links zur Staatsanwaltschaft tragen:
http://www.suedkurier.de/news/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg/art417921,4429434 (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.suedkurier.de%2Fnews%2Fbaden-wuerttemberg%2Fbaden-wuerttemberg%2Fart417921%2C4429434)
http://www.nw-news.de/owl/3699622_Betrueger_zocken_19_Millionen_ab.html (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.nw-news.de%2Fowl%2F3699622_Betrueger_zocken_19_Millionen_ab.html)

Das ist alles dieselbe Masche und die haben gefälligst zu ermitteln.

nubbel
13.08.2010, 21:52
Hallo an Alle;

Hatte gerade ein langes Gespräch mit dem Verbraucherschutz; Die Damen und Herren sind bei Ihnen bereits bekannt;
Der Herr vom Verbraucherschutz hat mit folgendes diktiert, was ich dem Inkasso Büro per Einschreiben zukommen lassen soll;


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf Ihre Schreiben vom 13.08.2010, in dessen Inhalt sie einen Betrag vom 223,17¤ für die angebliche Inanspruchnahme eines Gewinnspiels einfordern;

Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag, mit dem von Ihnen genannten Mandanten abgeschlossen,;

Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam;
Wie sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich o.a. gemäß § 312 e BGB, bzw. §1 BGB- Info VO informiert haben;
Vorsorglich fechte ich, den angebliche abgeschlossenen Vertrag wegen arglistigen Täuschung an.
Daneben widerrufe ich den angeblichen geschlossenen Vertrag , nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.

Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenerklärungen;

Ich gebe Ihnen eine Frist von 14 Tagen, sollte ich innerhalb der Frist von 14 Tagen keine Antwort bekommen, so werd ich diese Angelegenheiten an meine Rechtsanwälte weitergeben.
Anderweitig werde ich meine Rechtsanwälte beauftragen eine Klage gegen Ihr Unternehmen bzw. Ihres Mandanten wegen Betruges und arglistiger Täuschung bei Gericht einzuleiten;

Weiterhin werde ich mir vorbehalten, eine Strafanzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung bei der Staatanwaltschaft zu tätigen;

Außerdem werde ich mir vorbehalten wegen Beihilfe zum Betrug gegen Ihr Unternehmen rechtliche Schritte bei der Staatsanwaltschaft zu tätigen;[/U]

Der Verbraucherschutz erwähnte weiterhin, sollte ein "offizelles" Schreiben vom Amtsgericht ankommt, unbedingt auf die Richtigkeit beim zuständigen Amtgericht prüfen lassen soll, da die Briefköpfe wahrscheinlich gefälscht sind;

und ganz wichtig;; NICHTS BEZAHLEN

deekay
13.08.2010, 21:54
Der Verbraucherschutz erwähnte weiterhin, sollte ein "offizelles" Schreiben vom Amtsgericht ankommt, unbedingt auf die Richtigkeit beim zuständigen Amtgericht prüfen lassen soll, da die Briefköpfe wahrscheinlich gefälscht sind;

Warum also jetzt Porto verschwenden und einen Brief schreiben?

truelife
13.08.2010, 21:57
Ach Leute,

hört doch mal auf uns! Wir haben wesentlich mehr Ahnung als die lieben Jungs und Mädels der Verbraucherzentrale. So haben wir lange vor der VZ begriffen, dass es keine 6-Wochen-Frist beim Abbuchungsbetrug gibt. Das haben die Verbraucherzentralen bis heute nicht bemerkt. Auch dass man Inkassobüros (wie z.B. Proinkasso) keine Briefe schicken braucht, hat sich zu denen noch nicht rumgesprochen. Gegen Proinkasso und deren Geschäftsführer gibt es momentan übrigends über 500 Strafanzeigen, fragt die StA Darmstadt.

Dabei kassieren die Verbraucherzentralen noch Geld für diese "Beratung", bei uns ist das alles kostenlos.

Helmi98
13.08.2010, 22:12
Das ist fast haargenau wie bei mir. Einziger Unterschied Zinsen seit dem 30. 3. 2010: 21,85 Euro. Die restlichen Summen stimmen auf den Cent genau auch bei mir.

Ich bin zur Zeit leider arbeitslos und habe kein Geld übrig. Wenn ich wieder Arbeit habe, bekommt Ihr eine Spende von mir, versprochen!

Contra
14.08.2010, 08:02
Hallo
Mein Schwiegervater (mitte 70) hat gestern einen gleichlautenden Brief von Alektum Inkasso bekommen. Am 15.01.09 soll er einen telefonvertrag mit MediaStar abgeschlossen haben.
Schwiegerpapa liegt zur zeit schwer Herzkrank im Krankenhaus. So habe ich die Recherchen begonnen. habe die Telefonaufzeichnung abgehört. Demnach hat er wohl allem eingewilligt. Allerdings kommt mir diese Aufzeichnung zusammengeschnitten vor. Den im Januar eingezogenen Betrag hat er 4 Tage später zurückgebucht. Ich nehme mal an ,daß er auch dem angeblichen Vertragabschluss widersprochen hat. Kann ihn allerdings z.Zt.nicht fragen, da er derartige Aufregungen nicht verkraftet.
Hat jemand einen Tip wie ich weiter mit der Angelegenheit umgehen soll.

Viele Grüße und besten Dank im Voraus

Arthur
14.08.2010, 08:14
Allerdings kommt mir diese Aufzeichnung zusammengeschnitten vor.
Das ist ziemlich wurscht. Noch nie hat sich ein Gewinnbimmler damit vor Gericht gewagt.

elektret
14.08.2010, 08:26
Hallo zusammen,

ein Bekannter von uns (91 Jahre alt) hat gestern auch einen Brief von ALEKTUM mit einer Forderung über 226,89€ bekommen. Beim "Telefonmitschnitt" ist sogar zu hören, wie er darum bittet, dass etwas lauter gesprochen wird, da er nichts versteht. Nachdem er auf die Frage, ob er an einem Gewinnspiel teilnehmen will, mit Ja antwortete, wurde das Telefonat abgewürgt. Er ist nun total verunsichert und nervös. Wie kann man nur so unverschämt sein, alte und kranke Menschen so abzuzocken. Warum bewegt sich der Verbraucherschutz oder die Staatsanwaltschaft hier nicht ? Was ratet Ihr mir ? Widerspruch einlegen, nichts tun und abwarten, Anzeige erstatten.... Bitte um Info.

Vielen Dank

Gruss

jens69
14.08.2010, 08:59
Ich würde mir sicherheitshalber die Gesprächsmitschnitte abspeichern. Sofern keine Einwilligung zur Aufzeichnung besteht, auf jeden Fall auch deswegen Strafanzeige erstatten.

Zur Rufnummer 0621 8203 9247 konnte ich nur herausfinden, daß es sich aller Wahrscheinlicheit nach um eine Nummer mit 4-steligen Nebenstellen handelt, also wahrscheinlich ein größeres Unternehmen. Wer dahinter steckt, konnte ich bisher leider nicht ermitteln.

@elektret:
Hier im Thread und im Wiki steht bereits alles. Mach Dir einfach mal die Mühe die Beiträge durchzulesen.

Arthur
14.08.2010, 09:40
Zur Rufnummer 0621 8203 9247 konnte ich nur herausfinden, daß es sich aller Wahrscheinlicheit nach um eine Nummer mit 4-steligen Nebenstellen handelt, also wahrscheinlich ein größeres Unternehmen. Wer dahinter steckt, konnte ich bisher leider nicht ermitteln. .
http://www.bundes-telefonbuch.de/Teilnehmer/10/A.S.I.-Wirtschaftsberatung-AG/68161/Mannheim/O-3/
das hier?
A.S.I. Wirtschaftsberatung AG
Adresse: 68161 Mannheim
0621 82030-0
oder das hier? http://www.kunstinton.com/

Fax: 0621 - 82030-599
ist etwas merkwürdig mit den Teilnehmernummern 8203-***

truelife
14.08.2010, 09:53
Hallo und willkommen im Forum des Antispam e.V.!


Beim "Telefonmitschnitt" ist sogar zu hören, wie er darum bittet, dass etwas lauter gesprochen wird, da er nichts versteht. Nachdem er auf die Frage, ob er an einem Gewinnspiel teilnehmen will, mit Ja antwortete, wurde das Telefonat abgewürgt.

Keiner hat sich mit einem Mitschnitt bislang vor Gericht getraut. Hör dir den Mitschnitt doch mal an. Wie bezeichnen die sich im Mitschnitt? Nennen Sie eine Firma, eine Adresse, einen Namen? Wird auf das Widerrufsrecht hingewiesen? Wird dieses erklärt? Wird gesagt, wem Gegenüber der Widerruf erklärt werden muss? Werden Vertragslaufzeiten und Preise genannt?

Lass mich raten: Nein.

Wann wurde denn angeblich der Vertrag geschlossen? Wie alt ist die Forderung?


Warum bewegt sich der Verbraucherschutz oder die Staatsanwaltschaft hier nicht ?

Wir hier im Forum sind auch Verbraucherschützer. Warum die Verbraucherzentrale bei derlei Dingen immer einen solchen Mist erzählt, wissen wir nicht.


So habe ich die Recherchen begonnen. habe die Telefonaufzeichnung abgehört. Demnach hat er wohl allem eingewilligt. Allerdings kommt mir diese Aufzeichnung zusammengeschnitten vor.

Auch hier bitte eine Auskunft über die von mir zu elektrets Beitrag notieren Fragen.

Helmi98
14.08.2010, 10:28
@wahwah

Ich bin gerade auf etwas gestoßen: Ich habe dieses Begrüßungsschreiben von "Club Mediastar" mal hervorgekramt und durchgelesen. Stimmt, sollte 49,90 Euro im Monat kosten. Auf der ersten Seite von Alektum ist auch der richtige Betrag angegeben (149,70) für drei Monate. Aber auf der zweiten Seite steht ein Monatsbetrag von 49,95 Euro. DIESEN Vertrag konnte ich ja gar nicht widerrufen, da ich ja nur einen mit € 49,90 je Monat abgeschlossen habe!
Auf Deinen zwei Bildern ist es das Gleiche.

Contra
14.08.2010, 10:33
hallo helmi98
Kann das nur bestätigen. Das Gleiche ist im Begrüßungsschreiben meines Schwiegervaters. Also ist die Forderung der Alektum falsch.
Ist die Forderung der Mediastar damit hinfällig?
Gruß

Goofy
14.08.2010, 10:58
@Helmi98 und @Contra

Könntet Ihr unserem Verein Antispam e.V. bitte die Gesprächsdateien zukommen lassen?

Dazu bitte entweder die Dateien im Anhang an unsere Vereins-Mailadresse schicken:
expires2010[Klammeraffe]antispam-ev.de

Oder uns den Link für den Download zukommen lassen, nebst Login-Passwörtern.

Daneben wären auch Kopien der Mahnungen interessant, Vertraulichkeit bezüglich der persönlichen Daten wird selbstverständlich zugesichert.

Das Material dürfte für Recherchezwecke interessant sein, und man wird mal sehen, was sich sonst noch so daraus ergeben könnte.

Helmi98
14.08.2010, 11:52
@ Goofy
Ich habe eben die zwei Seiten eingescannt und an Euere Mailadresse geschickt. Ich habe dazugeschrieben, dass ich mir die Datei selbst noch nicht angehört habe, falls ich mich erst einmal tot stellen will. Ihr könnt Euch die Aufzeichnung aber gerne anhören. Es wird aber bestimmt meine Stimme sein, die Ihr da zu hören kriegt, da ich leider so einigen Mist abgeschlossen und danach widerufen habe.

truelife
14.08.2010, 12:10
Die Mail kam an!

Hier die Schreiben in anonymisierter Form:

http://img.secretpicdump.com/thumbnail_972_68ce1_alektum_seite1.jpg (http://secretpicdump.com/de/view/972_68ce1_alektum_seite1.jpg/)http://img.secretpicdump.com/thumbnail_973_a839d_alektum_seite2.jpg (http://secretpicdump.com/de/view/973_a839d_alektum_seite2.jpg/)

Goofy
14.08.2010, 12:16
Danke, ist angekommen. Wir gucken uns das mal ausführlich an.

truelife
14.08.2010, 12:32
Hochinteressante Vertragsunterlagen:

Da die Vertragsunterlagen für alle gleich sind, stehen diese auch offen auf dem Server rum: (bitte den Link händisch kopieren und das hxxp durch http ersetzen)

hxxp://datensicherheitsserver.de/images/Kundenanschreiben-Mediastar.pdf
hxxp://datensicherheitsserver.de/images/AGB-Mediastar.pdf

Contra
14.08.2010, 12:34
Hallo
Da da Daten meines Schwiegervaters beinhaltet sind, muss ich von ihm erst das Einverständnis einholen. Sobald ich das habe, sende ich Dir alles.

Goofy
14.08.2010, 12:58
OK, hat Zeit. Wir haben ja bereits die Ergebnisse von Helmi98.

Die Widerrufsbelehrung in den sogenannten "AGB" der IMU s.r.o. ist unwirksam.

Der Widerruf ist zu richten an: „Mediastar“
Postfach 2439, 36243 Niederaula.

Gemäß § 312c i.V.m. EGBGB Art. 246 muss die Widerrufsbelehrung zwingend eine ladungsfähige Anschrift zur Erklärung des Widerrufs behinhalten.

Siehe dazu u.a.:
Urteil des OLG Koblenz (vom 9.01.2006, Az. 12 U 740/04) sowie Urteil des OLG Hamburg (vom 27.03.2003, Az. 5 U 113/02).

Das Mahnschreiben der Alektum Inkasso lässt nicht schlüssig werden, ob Alektum überhaupt aktivlegitimiert zur Beitreibung der Forderung ist.

Es fehlt:


Die Bevollmächtigung der Rothburg Financial Services zur Durchführung des Inkassoauftrags
Die Abtretungsurkunde seitens der IMU s.r.o. an die Rothburg Financial Services AG bzw. ein sonstiger schlüssiger Nachweis dafür, dass die Rothburg Financial Services AG jetzt legitimer Inhaber der Forderung aus dem "Projekt Media-Star" ist


Die Alektum Inkasso erhebt "Kontoführungsgebühren", diese stehen der Alektum Inkasso nicht zu (selbst unter der Annahme, dass die Hauptforderung gerechtfertigt wäre...) und sind gerichtlich nicht durchsetzbar.
Siehe dazu: AG Dortmund 125 C 1278/95

Helmi98
14.08.2010, 13:16
@ truelife und Goofy

Ich habe mir gerade das Kundenanschreiben angesehen. Das ist richtig. Aber war das jetzt meines oder nur ein allgemeines Anschreiben? Ich frage deshalb, weil ich die gleichen Glückszahlen auf meinem Schreiben habe oder hat vielleicht JEDER Teilnehmer die gleichen Nummern?
Die AGB sind aber anders! Beim Widerrufsrecht in meinem Schreiben steht nichts davon drin, dass eingeschriebene Briefsendungen nicht zugestellt werden können!
Soll ich diese AGB auch einscannen und an Euch schicken? Ist das nicht eine Art Urkundenfälschung?

deekay
14.08.2010, 13:26
hat vielleicht JEDER Teilnehmer die gleichen Nummern?

ja hat er. denn das Schreiben auf dem Server ist ein Musterschreiben. Alles was mit % gekennzeichnet ist ist sozusagen individuell der Rest ist gleich.

Contra
14.08.2010, 13:53
In den Beteiligungsbedingungen sowie im Anschreiben ist ja nun keine ladungsfähige Anschrift vorhanden . Ist der angebliche Vertrag dann überhaupt gültig?

jens69
14.08.2010, 14:15
ist etwas merkwürdig mit den Teilnehmernummern 8203-***

Wahrscheinlich handelt es sich um ein Gebäude, das an mehrere Unternehmen vermietet ist und in dem der Betreiber den Mietern Telefonanschlüsse zur Verfügung stellt. Von der Adresse her könnte das passen, ebenso der Link aus Heidelberg, der seinen Faxanschluß in Mannheim unter diesem Zweig hat.

Nachtrag:
Zur Vollständigkeit:datensicherheitsserver.de
Registrar sitzt angeblich in Panama City, der technische Ansprechpartner immerhin in Deutschland

rauschengel
14.08.2010, 16:47
Hallo zusammen, ich bin ganz frisch hier angemeldet, weil ich seit gestern in diesem Forum lese. Da mein Lebensgefährte von solchen Gewinnspiel-Firmen in den letzten Jahren regelrecht abgezockt wurde (zuletzt ca. 1000,-- ¤ jeden Monat), habe ich mich im letzten Jahr intensiv mit dieser Abzocke beschäftigt. Bis auf einen "Kontoauszug" von acoreus monatlich haben wir nun Ruhe, auch weil wir eine neue Telefonnummer beantragt hatten. Ich arbeite bei einem Rechtsanwalt und gestern mittag kam ein neuer Mandant mit einem Schreiben der Alektum Inkasso, exakt der Wortlaut wie oben schon erwähnt. Ein Anhören der Telefonaufzeichnung war am Firmen-PC nicht möglich. Beim Nachhausekommen fand ich einen Brief in unserem privaten Briefkasten, ebenfalls von Alektum, gleicher Wortlaut - krass. Mit Hilfe meines Sohnes haben wir dann auch die Telefonaufzeichnung meines Freundes anhören können. Und das ist komisch. Irgendwie klingt es nach seiner Stimme, aber irgendwie redet er so komisch. Außerdem betont er seinen Namen ganz anders. Zahlen wird er auf keinen Fall, ich reagiere aber mit einer E-Mail, kostet mich nichts und ich kann mich abreagieren. Was mir aber auffiel war, dass die "Dame" am Telefon so unprofessionell klang. Sie kicherte ziemlich am Anfang und verhaspelte sich später noch einmal. Offensichtlich sind da 2 Sachen zusammengeschnitten worden und das Mädel wusste gar nicht, wofür sie den Text da vorliest. Kann es sein, dass das immer das selbe Mädel mit dem selben Text ist und die "Kunden" dann dazugemixt wurden?
Liebe Grüße

madsi
14.08.2010, 17:22
Hallo Rauschengel!

Ich würde garnicht auf die reagieren, nicht mal per email. Und wenn du dich abreagieren willst würde ich erst recht davon abraten, denen das wie auch immer zukommen zu lassen.
Das könnte unter Umständen nach hinten losgehen. Da kommt eh keine sinnvolle Reaktion von denen, aber es wird vielleicht gelesen.

Also - immer schön cool bleiben. Zum abreagieren kannst du lieber einen Sandsack verhauen oder ähnliches...

Mittwoch
14.08.2010, 17:40
Da die Vertragsunterlagen für alle gleich sind, stehen diese auch offen auf dem Server rum:
hxxp://datensicherheitsserver.de/images/AGB-Mediastar.pdf
Witzige AGB. Auch beim dreimaligen Lesen habe ich nicht verstanden, was eigentlich deren Gegenstand ist.

Was bitte ist eine "BGB-Gesellschaft" (das BGB kennt verschiedene Körperschaften) und wie kann ich diese mit anderen Teilnehmern Abgezockten gründen, ohne jemals einen Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen? Warum erfordert es die IMU, um Verträge zwischen den Teilnehmern und der BGB-Gesellschaft zu vermitteln; ich denke, die gehören alle dieser einen BGB-Gesellschaft an? Und warum sind Verträge unter den einzelnen Teilnehmern erforderlich, die wiederum durch die IMU vermittelt werden? [die restlichen knapp 300 Fragen sind hier rausgekürzt] :confused: Fragen über Fragen...

Die AGB geben sich den Anschein einer seriös verfassten Geschäftsgrundlage. Sie enthält allerdings so viele zweifelhafte Wendungen, dass das Zustandekommen eines Vertrags auf dieser Grundlage mangels eindeutiger Beschreibungen des Vertragsgegenstandes sehr leicht in Frage gestellt werden kann; vermutlich sogar erfolgreich, sollten diese Drohkasper sich tatsächlich mal vor Gericht trauen.

Fazit: Ruhig Blut, weiterhin alle abgebuchten Gelder stornieren, die Schreiben zur Sicherheit drei Jahre lang aufbewahren, aber auf gar keinen Fall irgendwie darauf reagieren! Nicht anrufen, nichts irgendwohin faxen, keine Schreiben schicken! Erst wenn Post vom Amtsgericht kommt, sollte man reagieren.

Schönen Gruß
Mittwoch

Helmi98
14.08.2010, 18:27
An alle hier!
Ich kann einfach niicht ruhig herumsitzen und nichts unternehmen, wenn ich abgezockt werden soll.
Ich möchte Alektum trotzdem eine E-Mail schicken mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Forderung weise ich hiermit voll und ganz zurück.
Der Widerruf sollte an eine Postfachadresse gesendet werden, was aber unzulässig ist!
Gemäß § 312c i.V.m. EGBGB Art. 246 muss die Widerrufsbelehrung zwingend eine ladungsfähige Anschrift zur Erklärung des Widerrufs behinhalten.

Also widerufe ich diesen Vertrag hilfsweise jetzt noch einmal.

Ihr Mahnschreiben lässt nicht schlüssig werden, ob Alektum überhaupt aktivlegimentiert zur Betreibung der Forderung ist.

Es fehlen:
Die Bevollmächtigung der Rothburg Financial Services zur Durchführung des Inkassoauftrags.
Die Abtretungsurkunde seitens der IMU s.r.o. an die Rothburg Financial Services AG bzw. ein sonstiger schlüssiger Nachweis dafür, dass die Rothburg Financial Services AG jetzt legitimer Inhaber der Forderung aus dem "Projekt Media-Star" ist.

DA KANN JA JEDER KOMMEN UND VON MIR GELD VERLANGEN!

Die Kontoführungskosten von € 2,00 können Sie sich ebenfalls sparen, da ich dieses Konto NIE benutzen werde.

Aber ich berechne jetzt € 3,95 pro Monat für meinen Briefkasten und den gleichen Betrag für meine E-Mailadresse.

Mit freundlichen Grüßen
Helmi

Kann ich das so schreiben oder mache ich damit etwas verkehrt?

siebich
14.08.2010, 18:31
Meine Meinung:
Aussitzen, kein Schreiben an die Fritzen ohne Rechtsbeistand, auch wenn es noch so in den Fingern kribbelt.

Helmi98
14.08.2010, 18:37
@ siebich

OK! Ich werde nichts schreiben. Das wird aber verdammt schwer für mich!
Danke für Deine Antwort (ich hoffe, ich darf Du sagen).

jens69
14.08.2010, 20:50
In der Vergangenheit habe ich anstandshalber in solchen Dingen einmalig reagiert und nur die Forderungen bestritten sowie denen mitgeteilt, daß sie mich nicht länger belästigen sollen. Wenn sie meinen, daß die Forderung berechtigt ist, sollen sie gleich den Rechtsweg einschlagen, d.h. MahnbescheID: [ID filtered]

Daraus habe ich gelernt, daß Inkassounternehmen bevorzugt oder grundsätzlich nur Beträge eintreiben wollen, die nicht berechtigt sind. Wenn eine Berechtigung vorliegen würde, würde man auch den Rechtsweg bestreiten, die Kosten dafür müßte ja dann sowieso der Schuldner tragen.

Goofy
14.08.2010, 21:11
Daraus habe ich gelernt, daß Inkassounternehmen bevorzugt oder grundsätzlich nur Beträge eintreiben wollen, die nicht berechtigt sind. Wenn eine Berechtigung vorliegen würde, würde man auch den Rechtsweg bestreiten, die Kosten dafür müßte ja dann sowieso der Schuldner tragen.

Das stimmt so in dieser pauschalen Form nicht.
Hier erst mal ein paar grundsätzliche Betrachtungen zu Inkassobüros (abgesehen vom Fall Alektum):
Man kann auf keinen Fall behaupten, dass Inkassobüros grundsätzlich unberechtigte Forderungen eintreiben. Sondern nach wie vor dürfte der überwiegende Teil der Forderungen deutscher Inkassobüros eine berechtigte Anspruchsgrundlage haben.

Es ist auch nicht so, dass bei Nichtzahlen einer Rechnung sofort der Rechtsweg beschritten werden darf. Sondern der Forderungssteller hat eine sogenannte "Schadensminderungspflicht". Reicht er Klage ein, ohne vorher gemahnt zu haben, dann kriegt er zwar vor Gericht Recht, muss aber wahrscheinlich die Gerichtskosten ganz oder zum überwiegenden Teil selbst bezahlten - weil er nicht vorher den kostengünstigen Weg der Mahnung beschritten hat.

Ob der Forderungssteller selbst mahnt oder diese Tätigkeit einem externen Dienstleister überlässt, ist ihm überlassen. Ist der Schuldner im Verzug, muss der auch die Inkassokosten zahlen.

Im vorliegenden Fall "Alektum" liegt jedoch der Fall ganz anders.
Zunächst mal hat Alektum in den Mahnschreiben weder die eigene Aktivlegitimation noch die des Mandanten nachgewiesen. Es ist nicht nachvollziehbar, wie und wann die "Rothaus Dingenskirchen" zur Inhaberin der Forderung geworden sein will. Da könnte tatsächlich jeder kommen.
Dazu kommt, dass diese sogenannten "Gesprächsdateien" ziemlich sicher im Streitfall nicht als Beweis für einen Vertragsschluß dienen können. Sofern sich das Callcenter nämlich am Telefon nur mit "Media-Star" gemeldet hat, wurde bereits eine wichtige Informationspflicht aus § 312c BGB nicht erfüllt: der Vertragspartner hat sich hier nicht identifiziert. Eine "Firma Media Star" gibt es nicht, sondern das ist nur ein erfundener Projektname, aber keine hinreichende Identifizierung einer Firma als "juristischer Person". Es bleibt hier also im Unklaren, wer in wessen Auftrag im Namen des frei erfundenen Namens "Media-Star" angerufen haben will. Weder die Firma "IMU" noch die "Rothaus" wurden in der hier vorliegenden Gesprächsaufzeichnung genannt.

Mit einem Phantom kommt nach BGB kein Vertrag zustande. Bei Abgabe eines Vertragsangebots müssen beide Vertragsparteien hinreichend bestimmt sein.

Daher kann hier mit Fug und Recht schon die Vertragsgrundlage und damit auch der Forderungsanspruch als nicht gegeben betrachtet werden.

Goofy
14.08.2010, 21:56
Auch die Existenz der Rothburg Financial Services AG ist derzeit nicht näher ermittelbar.
Die Alektum Inkasso hat im Mahnschreiben keine ladungsfähige Anschrift und keine Geschäftsführung der "Mandantschaft" benannt. Damit hat die Alektum schon nicht schlüssig dargelegt, von wem genau sie angeblich aktivlegitimiert sein will.

Gemäß einer lancierten "Pressemitteilung" soll die Rothburg Financial Services angeblich ihren Sitz in der Schweiz haben.
http://www.magazine-news.de/index?lang=de

Schweizer Inkassoservice nun auch in Deutschland!

Montag, den 31. Mai 2010 um 08:51 Uhr

Die ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG mit Sitz in der Schweiz bietet ab April 2010 auch in Deutschland einen neuen Inkassoservice an. Notleidende Forderungen, die von Gläubigern oftmals aus Angst vor negativer Presse nicht verfolgt werden, können der ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG übertragen werden, die diese Forderungen in eigenem Namen in Zusammenarbeit mit Inkassopartnern geltend macht. Der Inhaber der Forderung tritt hierbei in den Hintergrund und ist weitestgehend vor negativer Publicity geschützt.

Auf der Webseite "rothburg-financial-services.com/index.php/de/the-company/52" ist im Impressum die Adresse benannt wie folgt:

ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG
Office Europe
Neuhofstrasse 3A
CH-6340 Baar

Board of Directors
K. W.
Dr. D. M.
M. v. T.

Contact
Internet: w w w.rothburg-financial-services.com

ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG is a subcompany of
ROTHBURG INTERNATIONAL FINANCE CORPORATION
International Headquarters
1 Maiden Lane, 5th Floor
New York, NY 10038
United States
Internet: w w w.rothburg-international.com

Register of ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG
Company No. 2159765
201 The Rogers Building
Edwin Wallace Rey Drive
George Hill, Anguilla

Merkwürdig ist allerdings, dass die "Firma" im Schweizer Handelsregister nicht zu finden ist (weder im zefix.admin.ch noch bei hr-monitor.ch noch bei moneyhouse.ch).

Auch im Handelsregister von New York ist die "Firma" nicht eingetragen.

Angeblich ist die "Firma" in Anguilla registriert (das ist eine Insel in der Karibik, zugehörig zum britischen Übersee-Territorium). Diese Überseegebiete (bestehend aus Stränden, Korallenriffs und ein paar kleinen Orten) haben m.W. mit der Bundesrepublik kein Rechtshilfeabkommen, die deutschen Finanzbehörden erkennen solche Adressen i.d.R. nicht als "Geschäftssitze" an.

Ob diese fragwürdigen Angaben hinreichen, um eine Bestimmbarkeit der "Rothburg Financial Services AG" als juristischer Person und damit eine Identifizierbarkeit der Mandantschaft der Alektum herzustellen, das darf mit Fug und Recht as dahingestellt betrachtet werden.

Angesichts dieser äußerst dubiosen Begleitumstände sollten die Betroffenen Strafanzeige wegen versuchtem gewerbsmäßigen Betrugs gegen Alektum stellen sowie eine Beschwerde an das Oberlandesgericht in Schleswig schicken, das für die Zulassung der Alektum Inkasso zuständig ist.

Zuständig:

Strafanzeige an:

Staatsanwaltschaft Kiel
Schützenwall 31
24114 Kiel

Beschwerde an:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Helmi98
14.08.2010, 22:16
@ jens69, ich gebe Dir recht!

Es geht nämlich auch, wenn man DENEN etwas schreibt:
Ich hatte am 27. 1. 2010 einen Brief von CL Inkasso AG aus Lindau bekommen.

Betreff: Gewinnspielteilnahme bei Chance 200 oder spieldirekt24

Ich soll € 287,24 zahlen wegen angeblicher Teilnahme an einem der Gewinnspiele der Firma Eastwood AG.
Ja, wissen die denn nicht einmal, bei wem ich teilgenommen haben soll?
Ich kenne weder Chance 200 noch spieldirekt24 und habe auch nichts bei denen abgeschlossen.
Ich soll meine Bankverbindung mitgeteilt und einer Abbuchung von meinem Konto zugestimmt haben. Der Einzug war rückläufig, schrieben Sie. Aber weder habe ich das Geld zurückbuchen lassen noch war das Konto nicht gedeckt, so dass Sie nichts abbuchen konnten.
__________________________________________________________
Ich habe gleich am 27. Januar ein Mail an CL Inkasso geschickt mit dem Inhalt, dass ich nie bei denen teilgenommen habe usw..

Am 28. Januar schickte ich folgende Mail:
Ich fordere Sie hirmit einmalig auf, sich bei mir zu entschuldigen! Sollte das bis Freitag, dem 29. Januar 2010 nicht erfolgt sein, erstatte ich Samstag, den 30. Januar Strafanzeige wegen versuchtem Betrug bei der Polizei und übergebe die Angelegenheit wenn nötig meinem Anwalt.

Hochachtunsvoll

Helmi
_________________________________________________________

Am 29. Januar um 13 Uhr 20 bekam ich folgende Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Rücksprache mit unserer Mandantschaft teilen wir Ihnen mit, dass die Akte bei uns geschlossen wird.

Von uns werden Sie diesbezüglich keine Post mehr erhalten, die Daten wurden bei uns gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. L. F.

Sachbearbeiterin

CL Inkasso AG

CL Inkasso AG

Zeppelinstr. 2

D-88131 Lindau

und

Crusiusstraße 1

D-80538 München

Tel. 08382-273080

Fax. 08382-27308-50

CL-Inkasso.de

eingetragen ins Rechtsdienstleistungsregister beim LG Kempten

Amtsgericht Kempten HRB 9196

Vors. d. Aufsichtsrates: C. S., Rechtsanwalt

Vorstand: C. L. u. C. L.
__________________________________________________-

ALSO GEHT ES AUCH SO!

uli79
14.08.2010, 22:53
Hallo!

Ersteinmal vielen Dank an denen, die sich dieser Sache hier annehmen und helfen.

Ich habe heute einen Anruf meiner Oma erhalten, die mir über einen Brief berichtete, der sie beunruhigt.
Und siehe da, es war ebenfalls ein Brief der Firma Alektum mit einer Zahlungsaufforderung über 215,21€..
Sie soll vor 17 Monaten an einem Gewinnspiel teilgenommen haben (EuroClub)

Nun lässt es sich nicht mehr herausfinden, was sie damals abgeschlossen hat / oder nicht.

Jedenfalls finde ich es witzig, das hier und heut mehrere Leute von diesem Brief berichten.
Eigentlich sagt mir mein gesunder Menschenverstand schon, das das alles hinten und vorne nicht passt, und keinen halt hat.

Trotzdem griff ich zum Telefon und wollte mir die Aufzeichnung anhören.
Hm, nix war. Kein Gespräch zu hören. Nur ein lautes knacken und rauschen...

Also ich hab meine Oma angewiesen, nichts zu zahlen, und auch nicht zu reagieren. Alle weiteren Briefe leitet sie an mich weiter.

Wobei ich doch ernsthaft bezweifele, das da nocheinmal etwas kommt.

Gaia
14.08.2010, 22:53
Helmi,
Die schrieben, dass Deine Akte bei DENEN geschlossen wird und Du von DENEN keine Post mehr erhältst und die Daten gelöscht werden.
Gut und schön, nur weisst Du ganz genau, ob die Daten wirklich gelöscht wurden?
Sicher net und es kann auch sein, dass der Fall weitergegeben wird und Du dann von wem anders belästigt wirst.
Von daher garnichts schreiben und wie empfohlen alles 3 Jahre aufheben (als Sicherheit für Dich) und nur auf einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]
Lass das bitte einen Rechtsanwalt machen, net dass Du Dich mit unvorsichtigen Formulierungen für die angreifbar oder gar belastbar machst.

Mich würde auch interessieren, ob Alektum überhaupt eine Inkasso-Lizenz hat?
Bei dem Wirrwarr an Ungereimtheiten kann ich nur mit dem Kopf schütteln und wer betroffen ist sollte sich an die zuständige Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige wenden und wie Goofy schreibt auch beim Oberlandesgericht Beschwerde einreichen.
Alles andere erachte auch ich als völlig nutzlos und es bleibt zu hoffen, dass dem Verein schnell das Handwerk gelegt wird.

Goofy
14.08.2010, 22:54
Ist aber bei Gewinnbimmel-Inkassierern eher die Ausnahme denn die Regel.

Helmi98
14.08.2010, 23:19
@ Gaia

Na dann habe ich immer noch meine Kontoauszüge als Beweis!

truelife
15.08.2010, 01:52
Da mein Lebensgefährte von solchen Gewinnspiel-Firmen in den letzten Jahren regelrecht abgezockt wurde (zuletzt ca. 1000,-- ¤ jeden Monat)

Wurden die Gelder rückgebucht?

rauschengel
15.08.2010, 06:57
Das meiste Geld ist weg, weil das schon über 2 oder 3 Jahre ging, soweit ich das zurückverfolgen kann. Was möglich war, hat mein Freund zurückbuchen lassen. Am Montag hat er erstmals 2 Anrufe auf seinem Handy erhalten und am Dienstag noch mal 2. Keine Ahnung, woher die diese Nummer haben. Das beunruhigt mich zwar etwas, aber inzwischen weiß mein Freund, wie er auf solche Anrufe reagieren muss.

Contra
15.08.2010, 07:55
Hallo und Guten Morgen

Nun ist ja zwischenzeitig sehr viel Information über Alektum gekommen.
Sind denn diese "Verträge" letztendlich rechtsgültig.
Achso, In dem begrüßungsschreiben der Mediastar wird von einer Geldzurückgarantie geschrieben ( 100% ige). Mein Schwiegervater hat weder etwas gewonnen noch hat er etwas zurückbekommen.
Soll ich auf das Forderungsschreiben reagieren oder abwarten was als nächstes geschieht.
Gruß an alle

TheDoctor
15.08.2010, 09:44
Das meiste Geld ist weg, weil das schon über 2 oder 3 Jahre ging, soweit ich das zurückverfolgen kann. Was möglich war, hat mein Freund zurückbuchen lassen.
Ich weis ja nicht, wie professionell Dein Freund hier vorgegangen ist, aber da sollte eigentlich noch mehr bis alles gehen. Die Tatsache, daß die Abbucherei ein solches Ausmaß angenommen hat, legt ja zumindest nahe, daß Dein Freund eine gewisse 'Lenkbarkeit' an den Tag legt, und sich damit auch von den entsprechenden Bankkasperln hat sagen lassen 'Das iss halt so'...
Ich kann hier nur nachdrücklich empfehlen sich den den Artikel (http://www.kanzlei-richter.com/gewinnspiele/gewinnspielmafia-so-holen-sie-sich-ihr-geld-zurueck.html) von RA Richter zu Herzen zu nehmen und entsperchend vorzugehen. Einige Erfolgsgeschichten, die er dazu gepostet hat, sprechen Bände: Gewinnspielmafia: Haspa zahlt Inge M. rund 14.000 EUR zurück (http://www.kanzlei-richter.com/gewinnspiele/gewinnspielmafia-haspa-zahlt-inge-m-runde-14000-eur-zurueck.html) Gewinnspielmafia: Postbank zahlt Hans V. über 12.000 Euro zurück (http://www.kanzlei-richter.com/gewinnspiele/gewinnspielmafia-postbank-zahlt-hans-v-ueber-12000-euro-zurueck.html) Gewinnspielmafia: Kreissparkasse Tübingen zahlt Willi S. über 6.000 Euro zurück (http://www.kanzlei-richter.com/gewinnspiele/gewinnspielmafia-kreissparkasse-tuebingen-zahlt-willi-s-ueber-6000-euro-zurueck.html)
sowie weitere Artikel, die bei RA Richter verlinkt sind.

nubbel
15.08.2010, 09:52
Hallo Contra;

Hab eine Rückantwort auf Anraten des Verbraucherschutzes verfasst; ( Steht im Forum);
Aber jetzt wo der erste Zorn verraucht ist, werd ich mir mit dem Abschicken noch etwas Zeit lassen und warten was passiert;

Mal sehen!!
Vielleicht läuten demnächsten, ein paar Kleiderschränke in dunklen Anzügen an meiner Haustür;
Glaub aber nicht, das die sich nochmal melden;

Schönen Sonntag an alle;

blizzy
15.08.2010, 10:15
Hab eine Rückantwort auf Anraten des Verbraucherschutzes verfasst; ( Steht im Forum);


Wo steht das im Forum? Nur weil es jemand reinschreibt, muß es noch lange nicht das Richtige sein.

Wie oft muß hier noch betont werden, daß jeglicher Kontakt mit den Abzockern überflüssig wie ein Kropf ist?

Arthur
15.08.2010, 10:21
Vielleicht läuten demnächsten, ein paar Kleiderschränke in dunklen Anzügen an meiner Haustür;

du siehst zuviele Pseudodokus im Privatmüll-TV

truelife
15.08.2010, 10:22
@Blizzy: Nubbel meint sein eigenes Posting: https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29599-ALEKTUM-Inkasso-in-Kiel-und-MediaStar&p=276601#post276601



Das meiste Geld ist weg, weil das schon über 2 oder 3 Jahre ging, soweit ich das zurückverfolgen kann. Was möglich war, hat mein Freund zurückbuchen lassen.Ich weis ja nicht, wie professionell Dein Freund hier vorgegangen ist, aber da sollte eigentlich noch mehr bis alles gehen. Die Tatsache, daß die Abbucherei ein solches Ausmaß angenommen hat, legt ja zumindest nahe, daß Dein Freund eine gewisse 'Lenkbarkeit' an den Tag legt, und sich damit auch von den entsprechenden Bankkasperln hat sagen lassen 'Das iss halt so'...

Darauf wollte ich auch hinaus. Die Beiträge sind meiner Meinung nach bis zu 4 Jahre lang rückbar, was Abbuchungen vor Oktober 2009 betrifft, 13 Monate nach Oktober 2009.

Contra
15.08.2010, 11:57
Also nicht reagieren und abwarten?

Was passiert im schlimmsten Fall?

ziemlichsauer
15.08.2010, 12:11
Fazit: Ruhig Blut, weiterhin alle abgebuchten Gelder stornieren, die Schreiben zur Sicherheit drei Jahre lang aufbewahren, aber auf gar keinen Fall irgendwie darauf reagieren! Nicht anrufen, nichts irgendwohin faxen, keine Schreiben schicken! Erst wenn Post vom Amtsgericht kommt, sollte man reagieren.

Ist jetzt schon mehrmals gesagt worden. Schlimmster Fall, der eintreten kann? Meiner Meinung nach das: http://www.antispam-ev.de/wiki/Triangelus_kalletalus

Also cool bleiben.

LG ziemlichsauer

PS: Du kannst Deine Beiträge kurz nachher noch ändern, Doppelposts sind echt unnötig.

Goofy
15.08.2010, 12:50
Also nicht reagieren und abwarten?


Gegenüber einem Inkassobüro, das einen angeblichen Mandanten vertritt, dessen Firmeneintragungen in den Handelsregistern nicht auffindbar sind, braucht bzw. sollte der Verbraucher außergerichtlich überhaupt keine Brieffreundschaften anfangen.

Die einzig sinnvolle Reaktion besteht im Erstatten einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft in Kiel sowie in einer Beschwerde an das aufsichtführende Oberlandesgericht in Schleswig.

Cc_Eckhard
15.08.2010, 13:08
Unberechtigte Lastschriften (ohne Einzugsermächtigung), die im Jahr 2007 belastet wurden, können noch bis zum Jahresende 2010 zurückgegeben werden. Hierbei gilt die kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende. Diese Verjährung hat sich leider noch nicht bei allen Bankmitarbeitern rumgesprochen - notfalls mal den Bankvorstand anschreiben. Die Links zur Kanzlei Richter sind dabei ganz hilfreich.

Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich berichten, dass die Banken untereinander diese Rücklastschriften ohne Probleme annehmen - selbst wenn das Konto des Lastschrifteinreichers inzwischen aufgelöst wurden.

Goofy
15.08.2010, 13:15
Sofern die Hausbank etwas anderes erzählen will, sollte man nicht zögern, ihnen die Richtlinien der Bundesbank zum Thema SEPA-Lastschriften unter die Nase zu halten, sowie ein Urteil des BGH, das zumindest auf die Altfälle (vor Okt. 2009) anwendbar ist.

http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php
http://www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist#BGH-Urteil__vom_06._Juni_2000.2C_XI_ZR_258.2F99

Wenn es nicht anders geht, kann man sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die sture Bank wehren und sollte dann auch einen Wechsel der Bank ins Auge fassen.

teb9b4645bre
15.08.2010, 15:43
Ich kann Helmi98 nur zustimmen. Offensichtlich ist hier die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR)" als Rechtsform gemeint.

Die Kunden(genannt "Treugeber"), so das Konstrukt, schließen sich sich zu ebensolchen Gesellschaften zusammen. Diese Gesellschaften beauftragen wiederum die IMU s.r.o, einen slowakischen Dienstleister aus Trnava(Slowakei), als Treuhänder mit der Organisation von Glückspielen.
Der Treuhänder nutzt die Vollmachten der Kunden, um möglicherweise mit "Media Star, s.r.o." irgendwelche Verträge zu schließen. Welche und ob überhaupt, geht aus den AGBs nicht hervor.

Interessant ist hier, dass die GbR selbst den Namen "Mediastar" trägt.
Es gibt also sowohl den "Gewinnspieleintragungsservice Mediastar", als auch (möglicherweise mehr als eine) GbR mit dem Namen Mediastar.
Zusätzlich existiert laut Webseite www.mediastar.eu eine "Media Star, s.r.o." in Cadca/Slowakei.
Laut dem PDF-Dokument "Kundenanschreiben Mediastar Rechnung" existiert außerdem eine "IMU spol s.r.o." in Trnava/Slowakei, die möglicherweise mit
der "IMU s.r.o" in Trnava/Slowakei identisch ist - das würde jedenfalls Sinn machen.
Der "Gewinnspieleintragungsservice Mediastar" ist übrigens keine Gesellschaft sondern laut Rechnung ein "Projekt", was immer das auch sein soll.

Der Gesellschaftsvertrag (zur Gründung der GbR) kann auch mündlich geschlossen werden, bspw. auch telefonisch. Solange auf der Telefonauszeichnung jedoch nicht der explizite Wille zur Gründung einer GbR hervorgeht, würde ich die ganze Angelegenheit entspannt betrachten.
Mehr noch: Laut AGB wird die IMU zur exklusiven Schließung der Gesellschaftsverträge zwischen Kunde(auch "Treugeber" oder "Teilnehmer") bevollmächtigt.
Sobald also auf den Mitschnitt nur gefragt wird, ob man nur an einer Lotterie/Auslosung/Glückspiel teilnehmen will, ist man schon aus dem Schneider.

Quellen:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FGesellschaft_b%25C3%25 BCrgerlichen_Rechts)
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsvertrag (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FGesellschaftsvertrag)

Mittwoch
15.08.2010, 17:38
Ich kann Helmi98 nur zustimmen. Offensichtlich ist hier die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR)" als Rechtsform gemeint.

So offensichtlich ist das meiner Einschätzung nach nicht. Aber sei's drum.



Der Gesellschaftsvertrag (zur Gründung der GbR) kann auch mündlich geschlossen werden, bspw. auch telefonisch.
Die Gründung einer Personengesellschaft, zu der ja auch die GbR gehört, erfordert einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen. Mag sein, dass das hier irgendwann einmal passiert ist und dass es demzufolge eine "Media Star GbR" gibt.

Wenn dem so ist, kann ich der Gesellschaft allerhöchstens beitreten. In den AGB ist aber eindeutig von "Gründung" die Rede, d.h. ich müsste einen (mündlichen) Vertrag mit allen anderen Abzockopfern eingehen, und nicht mit irgendeiner Bimmelbude.



Solange auf der Telefonauszeichnung jedoch nicht der explizite Wille zur Gründung einer GbR hervorgeht, würde ich die ganze Angelegenheit entspannt betrachten.

Ich würde hier in doppelter Hinsicht viel weiter oben ansetzen: Wie Goofy ja bereits schrieb, hat sich das Vertragsgegenüber nicht eindeutig identifiziert. Solange unklar ist, zwischen welchen Parteien eine Vereinbarung zustande kommt, wird daraus kein Vertrag, egal, was man im Verlaufe eines Gesprächs erklärt. Ich könnte Dir hier schriftlich erklären, Dir mein Erstgeborenes zu überlassen; solange Du nicht weißt, welche natürliche Person sich hinter Mittwoch verbirgt, wirst Du schlechte Chancen haben, Deinen Anspruch auch tatsächlich durchzusetzen.



Mehr noch: Laut AGB wird die IMU zur exklusiven Schließung der Gesellschaftsverträge zwischen Kunde(auch "Treugeber" oder "Teilnehmer") bevollmächtigt.

Da hier, wenn überhaupt, nur eine fehlerhafte Gesellschaft zustande käme, wären solche Erklärungen hinfällig.

Im Übrigen sind all diese Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt. Es könnte also fraglich sein, ob hier nicht eine Kapitalgesellschaft beabsichtigt bzw. erforderlich ist. Aber das alles sind müßige Debatten, Goofys Analyse dürfte wohl kaum zu entkräften sein.

Schönen Gruß
Mittwoch

nubbel
15.08.2010, 18:34
@ Arthur

Das mit den "Kleiderschränken" war als Scherz gedacht; Ich hab nicht mal nen Fernseher!!

rauschengel
15.08.2010, 19:50
@Blizzy: Nubbel meint sein eigenes Posting: https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29599-ALEKTUM-Inkasso-in-Kiel-und-MediaStar&p=276601#post276601



Darauf wollte ich auch hinaus. Die Beiträge sind meiner Meinung nach bis zu 4 Jahre lang rückbar, was Abbuchungen vor Oktober 2009 betrifft, 13 Monate nach Oktober 2009.


Die Schuld lag nicht bei der Bank, sondern daran, dass es die Firmen und deren Konten zum Teil nicht mehr gab. Deshalb war das Geld futsch. Und ja, mein Freund war echt blöd. Einmal irgendwo mitgemacht, wurde er ständig angerufen und ihm weisgemacht, dass er ja "noch 3 Monate Kunde" sei... Irgendwie war er so verunsichert und hatte den Überblick total verloren - die Firmen klingen ja auch alle so ähnlich. Gut, dass ich seinen Weg gekreuzt habe :o
Ich habe einige solcher Leute am Telefon, nachdem ich zu meinem Schatz gezogen war. Erst hat's ja noch Spaß gemacht, diesen Leuten den Marsch zu blasen, aber nach 6 Monaten und 20 - 30 Anrufen täglich riss auch mir irgendwann mein Geduldsfaden.

Cc_Eckhard
15.08.2010, 20:07
@ rauschengel

Unberechtigte Lastschriften kann die Bank deines Freundes zurückgeben, unabhängig davon, ob die Lastschrifteinreicher und deren Konten noch bestehen. Das Geld ist nicht futsch! Auf den Schaden bleiben dann eben die Banken dieser Firmen sitzen. Das Risiko von Rücklastschriften (auch nach Jahren) ist jeder Bank bekannt. Wie ich schon geschrieben habe, gibt es unter den Banken auch keine Probleme bei Rückgaben von unberechtigten Lastschriften innerhalb der kurzen Verjährungsfrist bzw. der neuen SEPA-Fristen.

Dein Freund soll sich von seiner Bank nicht abwimmeln lassen und auf die Rückgabe der unberechtigten Lastschriften seit dem 01.01.2007 bestehen!

Weissbrot
15.08.2010, 20:10
...
Zusätzlich existiert laut Webseite www.mediastar.eu eine "Media Star, s.r.o." in Cadca/Slowakei.
...
Der Gesellschaftsvertrag (zur Gründung der GbR) kann auch mündlich geschlossen werden, bspw. auch telefonisch.
... Der ganze Beitrag ist Schwachsinn und desinformativ.

Die Media Star s.r.o (http://www.orsr.sk/vypis.asp?lan=en&ID=61874&SID=5&P=1) ist eine ältere Firma und hat nichts mit den Wiener Banditen zu tun. Die Webseite war media-star.eu

Bei Geschäftsabschlüssen gilt das BGB (http://de.wikipedia.org/wiki/BGB) und nicht das HGB (http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgesetzbuch). Davon abgesehen geht die Gründung einer Handelsgesellschaft nur mittels eins notariell beglaubigten Gesellschaftervertrags und keinesfalls am Telefon.

Helmi98
15.08.2010, 20:29
Einmal irgendwo mitgemacht, wurde er ständig angerufen und ihm weisgemacht, dass er ja "noch 3 Monate Kunde" sei... Irgendwie war er so verunsichert und hatte den Überblick total verloren - die Firmen klingen ja auch alle so ähnlich.

So war es ja bei mir auch. Ich hatte bei zwei oder drei solcher "Firmen" teilgenommen und wenn ein Anruf kam, dachte ich eine ganze Zeit lang, dass es diese "Firmen" sind. Aber nachdem ich ca. 20 Begrüßungschreiben erhielt und ich ca. 20 Widerrufe schreiben musste, habe ich mich auf nichts mehr eingelassen.

truelife
15.08.2010, 20:33
Die Schuld lag nicht bei der Bank, sondern daran, dass es die Firmen und deren Konten zum Teil nicht mehr gab. Deshalb war das Geld futsch.

Das ist nicht richtig. Bitte ab zum Anwalt und Geld rückfordern...

TheDoctor
15.08.2010, 22:41
Das ist nicht richtig. Bitte ab zum Anwalt und Geld rückfordern...
"What he said!" :thumbsup:

Wie auch von mir schonmal geschrieben: Sich nicht auf die eigene "Laienmeinung" verlassen, sich ganz sicher nicht auf die Meinung vom Schalterkasper auf der Bank verlassen (dessen Job ist es nämlich Geld für die Bank zu verdienen!), sondern auf das hören und tun, was die Experten sagen. Im Rechtsverkehr nennt man sowas 'Anwalt' ;) Ich hatte da ja nen passenden Text verlinkt...

Cc_Eckhard
15.08.2010, 23:16
@ TheDoctor

Na klar. Immer schön alles verallgemeinern und auf die bösen Bankmitarbeiter einhauen. Der Job der von dir bezeichneten "Schalterkasper" ist es in erster Linie, zufriedene Kunden zu haben, nämlich nur dadurch verdient die Bank ihr Geld. Zudem verliert die eigene Bank kein Geld - außer sie ist gleichzeitig die Bank des Lastschrifteinreichers und kann ihm die Lastschrift nicht mehr zurückbelasten. Aber das ist sie dann eben selbst schuld.

Also ich würde es immer erst - notfalls mit einer schriftlichen Aufforderung - bei der eigenen Bank versuchen, bevor man deswegen einen Anwalt einschaltet.

Goofy
15.08.2010, 23:37
Es sind unserem Verein inzwischen mehrere Fälle bekannt, wo es nur mit Anwalt ging. Dann allerdings immer bereits außergerichtlich.

Das 6-Wochen-Märchen hat sich so festgefressen, dass es schier unausrottbar ist. Genau so wie das Märchen von der immer wieder lautstark geforderten "Sammelklage", die es aber in Deutschland nicht gibt

Ein Schalterangestellter, der seine Kunden in dieser Frage (ob bewusst oder unbewusst) falsch berät, handelt grob gegen die Interessen der Kunden.

Es handelt sich nicht um das Geld der Banken, auch nicht um das Geld das Abzockers, sondern um das Geld der geprellten Verbraucher.
Wie dann die abbuchenden Banken sich das Geld von den Abzockern wieder besorgen, ist ihr Bier.

Sicherlich verdient die Bank des belasteten Verbrauchers nichts an der Sache, sie hat aber auch keinen Schaden. Ein Problem war jedoch damals bei den alten Fällen (vor Okt. 2009) entstanden, wo nach der magischen Frist die abbuchende Bank (aufgrund des bankeninternen Abkommens...) nicht mehr belastet werden konnte. In diesen Fällen ist tatsächlich die Bank des Verbrauchers auf dem Schaden sitzengeblieben. Aber das sollte m.W. spätestens seit Oktober 2009 kein Problem mehr sein.

Umso unverständlicher ist die permanent weiterhin andauernde Falschberatung seitens vieler Bankmitarbeiter, aber auch seitens der Verbraucherzentralen, die weiterhin unrecherchiert den Unsinn mit dem 6-Wochen-Märchen nachplappern.

Es gibt aber auch vereinzelt gewisse Banken, die scheinbar "Pink-Contracts" mit Abzockern führen und denen trotz stark auffälliger Stornierungsquoten und Beschwerden nicht die Konten schließen. Deswegen wurde ja erst neulich eine gewisse Bielefelder Privatbank von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Diese Bank war uns seit langer Zeit als besonders schmerzfrei bekannt, weil sie offenbar allzu bereitwillig mit Gewinneintragungsabzockern und einem obskuren Münchner Factoring-Dienstleister zusammenarbeitete.

Pecunia non olet...

Cc_Eckhard
15.08.2010, 23:51
@ Goofy

Es stimmt definitiv nicht, dass die Bank des Verbrauchers auf dem Schaden sitzen bleibt. Aus meinem Berufsalltag weiß ich, dass die abbuchenden Bank die Rücklastschriften aus unberechtigten Abbuchungen innerhalb der Verjährungsfrist zurücknehmen müssen und dieses auch tun! Das von dir angesprochende bankinterne Abkommen bezieht sich nicht auf unberechtigte Lastschriften!

Goofy
16.08.2010, 00:06
OK, dann ist es ja umso besser für die belastete Bank.

Aber immer noch bleibt das Unverständnis darüber, wieso sich viele Bankmitarbeiter immer noch so schwer damit tun, sich mal mit den SEPA-Lastchriftrichtlinien zu befassen. Das ist schließlich eine wichtige berufsrelevante Richtlinie. Schließlich muss ich selbst als Radiologieassistent mich auch immer bezüglich der aktuellen Änderungen in den Strahlenschutzvorschriften up to date halten und kann mich nicht mit "Nichtwissen" herausreden.

M.A.n. wäre es an der Zeit, dass der Bundesverband der Banken hinsichtlich der vielen Falschberatungen die Banken auf entsprechende Schulung der Mitarbeiter drängen würde.

SpamRam
16.08.2010, 01:12
Auszug aus dem "Kleingedruckten" des Kontoabschlusses einer großen Deutschen Bank


Genehmigung von Belastungen aus Einzugsermächtigungslastschriften
Einwendungen gegen eine ... Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigungslastschrift für die Sie dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie ebenfalls binnen sechs Wochen seit Zugang dieses Rechnungsabschlusses abgesandt haben. ...

Hinweis: Für die anderen Lastschriftarten beachten Sie bitte die jeweiligen Sonderbedingungen.
Die Sonderbedingungen sind weiter nicht spezifiziert.

Es wird wohl so sein, dass bei vielen Bankmitarbeitern nur der Inhalt des ersten Teils dieser "Geschäftsbedingungen" und nur ziemlich unscharf (Einwendungen Lastschrift sechs Wochen) im Gedächtnis haftet. Auf Sonderfälle ist man eben nicht eingestellt, es sind ja nur Sonderfälle (1 mal in hundert Jahren :D ), die man sich nicht merken muss.

Es ist also sehr wichtig beim Verlangen der Rückbuchung explizit und deutlich darauf hinzuweisen, dass keine Einzugsermächtigung erteilt wurde und man muss wohl als Kunde auch darauf hinweisen, dass somit nach den "jeweiligen Sonderbedungungen" zu verfahren sei.

Cc_Eckhard
16.08.2010, 04:35
@ Goofy + SpamRam

Mit den SEPA-Lastschriften geht es erst richtig ab dem 01.11.2010 los, wenn alle Banken aktiv und passiv diese Lastschriften annehmen müssen. Bei meiner Bank hatten wir bisher nur 3 SEPA-Lastschriften und die waren zudem noch alle falsch (d. h.: einige "Verbraucher" haben Anbieter im Internet damit betrogen). Ab dem 01.11.2010 bis spätestens 2013 (wahrscheinliches Ende des Altverfahrens) werden sich daher alle betroffenen Bankmitarbeiter mit diesem Thema beschäftigten müssen.

Zumindest können sich die Bankkunden die entsprechenden Sonderbedingungen im Internet bzw. bei der Bank besorgen. Aber selbst ich als Spezialist im Zahlungsverkehr habe erst beim zweiten Lesen verstanden, dass es leider zur Zeit insgesamt 4 verschiedene Fristen für Lastschriftrückgaben gibt, was die Sache nicht einfach macht. Ich gehe auch davon aus, dass bei meiner Bank nicht alle Privatkundenberater diese Fristen kennen, sich im Zweifel aber an die Fachabteilung wenden werden, die bei uns auch zentral die Lastschriften zurückgibt.

TheDoctor
16.08.2010, 10:00
@ TheDoctor
Na klar. Immer schön alles verallgemeinern und auf die bösen Bankmitarbeiter einhauen. Der Job der von dir bezeichneten "Schalterkasper" ist es in erster Linie, zufriedene Kunden zu haben, nämlich nur dadurch verdient die Bank ihr Geld....
Die Hartnäckigkeit mit der sich das "6-Wochen" Märchen hält, lässt eigentlich nur 2 Schlüsse zu: Inkompetenz oder Böswilligkeit. Im konkreten Fall, wo die Aussage "Das geht nicht mehr, das Konto gibt's nicht mehr" ja von irgendeinem Bankmitarbeiter gekommen sein muss, ist "Kasper" noch einer der freundlicheren Titel, der mir dazu einfällt.

womo
16.08.2010, 13:22
Hallo zusammen,
habe mich eben erst registriert und vorher alles über die Vorderrung von Alektum Inkasso gelesen. Ich soll da einen Betrag von 227,32 € bis zum 26.08.2010 auf das im Brieffuß genannte Konto überweisen. Ich habe mir auch den Mitschnitt des Telefongespräches angehört, es ist meine Stimme, habe aber nicht einmal mit dem Wörtchen JA geantwortet. Nach einigem Nachdenken viel mir auch wieder ein das ich 2009 einmal per Einschreiben eine Teilnahme an irgendeinem Gewinnspiel Wiederrufen wollte und dieses nicht möglich war. Der Brief kam zurück. Ich habe auch nie Unterlagen erhalten, es wurde allerdings im Januar 2009 ein Betrag von 49,90 € von IMU Mediastar abgebucht den ich sofort zurückbuchen lies. Jetzt habe ich folgendes Problem. Wir fahren vom 20.08.2010 bis zum 10.09.2010 in den Urlaub, jetzt meine Frage: soll ich darauf Reagieren und irgendwie antworten oder einfach abwarten was passiert denn das ganze macht mich schon etwas unruhig. Die Tendenz liegt aber beim Ignorieren und abwarten.
womo

Mittwoch
16.08.2010, 13:35
Jetzt habe ich folgendes Problem. Wir fahren vom 20.08.2010 bis zum 10.09.2010 in den Urlaub, jetzt meine Frage: soll ich darauf Reagieren und irgendwie antworten oder einfach abwarten was passiert denn das ganze macht mich schon etwas unruhig. Die Tendenz liegt aber beim Ignorieren und abwarten.
Die Tendenz ist schon ganz richtig. Das in dieser Sache ein Schreiben kommt, das eine bindende Frist enthält, z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid, ist in etwa so wahrscheinlich wie Schnee in der Zentral-Namib.
Ich nehme mal an, dass bei Euch während Eures Urlaubs irgendjemand hin und wieder in Eurem Auftrag den Postkasten leert, die Blumen gießt etc. Ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]

Schönen Gruß
Mittwoch

womo
16.08.2010, 17:59
Hallo zusammen,
erst einmal Danke an Mittwoch für diese Antwort, werde nicht auf dieses Schreiben reagieren aber natürlich unser Helferlein auf einen auffälligen Brief hinweisen und ansonsten einen ruhigen Urlaub verbringen.
Ich bin froh das ich die Seite Anti Spam gefunden habe und das es doch noch Menschen gibt die anderen gerade bei solchen Angelegenheiten helfen.
Danke

Gruß Womo

Helmi98
16.08.2010, 21:01
Die einzig sinnvolle Reaktion besteht im Erstatten einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft in Kiel sowie in einer Beschwerde an das aufsichtführende Oberlandesgericht in Schleswig.

Goofy, ich habe eine Frage dazu. Habt Ihr für diese Strafanzeige und der Beschwerde auch Mustertexte, weil ich noch nichts gefunden habe? Ich habe vor, das jetzt durchzuziehen!

Goofy
16.08.2010, 21:21
Das geht nicht mehr mit Mustertexten zu lösen. Sowohl eine Strafanzeige als auch die Beschwerde müssen immer auf den Einzelfall bezogen sein, und es müssen möglichst alle für den Fall relevanten Einzelheiten drinstehen. Wie soll das mit einem Musterschreiben gehen?

Du musst es halt so gut es geht mit Deinen eigenen Worten schreiben, ansonsten einen Anwalt machen lassen.

omaruth
16.08.2010, 21:23
Hallo bimmelzentrum,
meine Mutter hat auch einen solchen Brief bekommen - Forderungen fast auf die Zahl identisch, nur ein anderes Gewinnspiel: "Cash win". Da hatte sie vor eineinhalb Jahren (!) mal eine unberechtigte Abbuchung zurückgeholt. Der Einschreibebrief mit dem Widerspruch ist damals mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurückgekommen; alles noch bei unseren Akten - ich wollte es schon wegwerfen. Wie lange können die das denn machen oder hat das vielleicht gar nichts miteinander zu tun?
Gruß Tochter von Omaruth

siebich
16.08.2010, 21:33
Och...so ein nicht zustellbares Einschreiben hat was für sich wenn man vor Gericht sitzt und das als Ass welches man vorher nicht erwähnt hat zücken kann. Also das wäre so die Idee welche etlichen Kollegen und mir so spontan einfällt ohne rechtsberatend zu wirken.

Wobei diese Gesellschaft wohl eher nicht vor Gericht ziehen würde...keine zustellbare Adresse...also kein Vertrag. Die pressen ihr Personal entweder in ein Postfach (was sind denn das für Arbeitsverhältnisse) oder in einen Briefkasten an einem Hochhaus welches nur aus Briefkästen besteht.

Helmi98
16.08.2010, 21:43
Das war mir schon klar. Ich habe ja nur gemeint, wie man sowas formuliert. Schreibt man da einfach: "Ich möchte Strafanzeige erstellen, weil..." oder irgendwie anders? Sorry, ich habe es halt noch nie gemacht

siebich
16.08.2010, 21:46
Du darfst als juristischer Laie eine Strafanzeige formulieren wie Du das magst. Du darfst gerne auf unser Wiki verweisen.

Helmi98
16.08.2010, 21:57
Danke schön. Ich werde es halt irgendwie formulieren. Ich wollte halt nur sicher gehen.

Helmi98
16.08.2010, 22:05
Der Einschreibebrief mit dem Widerspruch ist damals mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurückgekommen;

Das ist doch klar! Das ist Abzocke erster Klasse! In den neuen AGB von denen steht, dass eingeschriebene Briefe nicht zugestellt werden können. Also kommt der Brief zurück. Schreibt man einen normalen Brief, heißt es dann, sie hätten den nie bekommen!

TillP
16.08.2010, 22:11
Danke schön. Ich werde es halt irgendwie formulieren. Ich wollte halt nur sicher gehen.

Es gibt auch die Möglichkeit, Anzeigen online zu erstatten:
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html
(Andere Bundesländer haben ähnliche Angebote, Anzeigen werden bei Nichtzuständigkeit aber auch weitergeleitet)

Zwar landet die Anzeige hier dann bei der Polizei und nicht bei der Staatsanwaltschaft (was manche als Nachteil sehen), ich persönlich habe damit aber schon gute Erfahrungen gesammelt.

euregio
16.08.2010, 22:19
Die Polizei leitet diese Anzeigen aber meist an den Staatsanwalt um die Relevanz der Strafbarkeit zu prüfen und um ggf. weitere Verfahren ausfindig zu machen bzw. um sog. weitergehende Ermittlungen zu veranlassen. Häufig wird dann die Staatsanwaltschaft bei einer anzahl von Strafanzeigen tätig, weil eindeutige der Verdacht strafbarer Handlungen besteht. Auch können weiter Behörden involviert werden wie z.B. Gewerbeamt ect. Insofern ist es immer sinnvoll zumindest den einfachen Weg der Online Anzeige zu wählen. Es wird gemunkelt, dass mancher Staatsanwalt erst bei einer bestimmten Anzahl dieser Anzeigen aufwacht bzw. die Polizei auch mal auf die Idee kommt eine Vorladung zur Zeugenbefragung zu verschicken. Dann muss sich zumindest jemand melden der vertretungsberechtigt ist. Also ruhig die Sachlage schildern und Anzeige erstatten.

Mittwoch
16.08.2010, 22:29
In den neuen AGB von denen steht, dass eingeschriebene Briefe nicht zugestellt werden können.
Ein weiteres Indiz dafür, dass die AGB zu viele rechtswidrige Formulierungen enthalten, um einen wirksamen Vertrag auch nur ansatzweise begründen zu können. Einschreiben sind z.B. bei Fristsachen eine von zwei Möglichkeiten, die Zustellung auch tatsächlich nachzuweisen. Aus diesem Grund erfordert ein Vertragsverhältnis ja auch die Angabe einer ladunsgfähigen(!) Adresse. Einschreiben per clausula ablehnen is nich!



Schreibt man einen normalen Brief, heißt es dann, sie hätten den nie bekommen!
Es ist doch viel besser, ein Einschreiben mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück zu bekommen, als sich in der Notwendigkeit zu sehen, den Zugang einer regulären Sendung nachweisen zu müssen. Die Annahme zu verweigern ist immerhin ein aktiver Vorgang, der vielleicht als vorsätzliche Weigerung ausgelegt werden kann. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - auch und besonders wenn sie selbst verschuldet ist.

Schönen Gruß
Mittwoch

Helmi98
16.08.2010, 22:31
Deswegen will ich ja Anzeige erstatten! Es MUSS endlich mal etwas gegen solche Abzocker unternehmen werden, wenn unsere Regierung schon nichts dagegen unternimmt!

sonne
18.08.2010, 16:13
Hallo,
ich hab den selben Brief erhalten wie Bimmelzentrum.
Was soll ich jetzt machen?Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Gruß

wahwah
18.08.2010, 16:19
Dieses Thema lesen!

Da steht bereits alles drin.

sonne
18.08.2010, 16:23
hab jetzt grad mal gelsen,aber was ist besser nicht daruf reagieren,oder einen Brief schreiben?

Goofy
18.08.2010, 16:25
Lies nochmal diesen Beitrag in diesem Thread:
https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29599-ALEKTUM-Inkasso-in-Kiel-und-MediaStar&p=276588&viewfull=1#post276588

apribora
18.08.2010, 21:41
hallo zusammen, ich habe heute morgen den selben brief bekommen, erst war ich erschrocken, aber wo ich dann die beiträge gelesen habe, dachte ich mir die können mich .............. . ich hab immer zurückgebucht und zu 100% einen widerruf geschrieben.
deswegen habe ich mich jetzt entschlossen den brief bei seite zu legen und um mich den besseren dinge im leben zu witmen. ich hab keine zeit und nerven mich mit solchen *pieeep* zu beschäftigen, falls nochmal was kommen wird werde ich rechtliche schritte einleiten.
mfg

Bimmelzentrum
21.08.2010, 14:04
Ich habe da noch etwas gefunden, es scheinen doch eine ganze Menge Leute kontaktiert worden zu sein. Darf man den Link so hier einstellen?
http://www.onejournal.de/item/ratgeber-recht/26/alektum-inkasso-gmbh--cashwin--rothburg-financial-services-ag--zahlungsaufforderungen--pr13130.html Bisher habe ich mich an euren Rat gehalten und habe weder bezahlt noch geantwortet. Die Sache mit der Anzeige ist noch eine Option. Mal schauen, ob ich vielleicht irgendwo noch Papiere von dieser dubiosen MediaStar finde. Weggeschmissen habe ich sicher nichts.

Nebenbei wird die Seite der Rothburg Financial Services AG als Bedrohung angezeigt (Programm: McAfee Security Scan Plus):
1 gefährliche websites: auf diesen Websites wurden erhebliche Risiken gefunden:
rothburg-financial-services.com

DPM-GmbH
23.08.2010, 12:53
Hallo miteinander,

durch Zufall wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass die DPM GmbH
(Deutsche Projekt- und Marketingmanagement GmbH) hier im Forum benannt ist.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir erläutern, was die DPM GmbH
macht.

Zentrales Ziel der DPM GmbH ist der Aufbau von vertriebsoptimierten
Direktmarketingprojekten, deren Begleitung und Förderung mittels Schulungen,
Trainings und Coachings. Alle Direktmarketingaktivitäten aus einer Hand mit
Einbindung aller Kompetenzpartner. Höchstmögliche Qualität in der Umsetzung,
beste Ergebnisse, aber nur ein zentraler Ansprechpartner.

Begleitend kümmert sich die DPM GmbH um technische Lösungen, wie z.B. eine
IVR (Sprachdialogsystem http://de.wikipedia.org/wiki/Sprachdialogsystem)
oder auch um professionelle Programmierungen von Webseiten, wie z.B.
DATENSICHERHEITSSERVER.de. Hierbei übernimmt die DPM GmbH die Aufgabe der
technischen Umsetzung und verkauft diese Lösungen. Die DPM GmbH ist also nur
technischer Dienstleister und macht dies, so meinen wir, gut. Wie die
technischen Lösungen genutzt werden, bleibt dem jeweiligen
Auftraggeber/Käufer überlassen. Die DPM GmbH übernimmt keine
Kontrollfunktion. Die Aufgabe der DPM GmbH ist es lediglich, bestmögliche
technische Lösungen zur Verfügung zu stellen.

Die DPM GmbH stellt diese Lösungen Unternehmen zur Verfügung, die auf
professionelle Lösungen setzen, ohne eigene Strukturen aufbauen zu wollen
oder zu können. Mit dem Inhalt der Nutzung hat die DPM GmbH nichts zu tun.
Genauso wenig wie der Hoster der Lösungen, die involvierten
Telekommmunikationsunternehmen oder andere technischen Dienstleister.

Nach den der DPM GmbH vorliegenden Informationen agiert die ROTHBURG
FINANCIAL SERVICES AG als Zessionar (http://de.wikipedia.org/wiki/Zessionar)
und lässt Forderungen im Auftrag des eigentlichen Forderungsinhabers, also
des Gewinnspielbetreibers, über ein beauftragtes Inkassounternehmen geltend
machen. Der Nachweis der Forderungen erfolgt mittels Voicefile (Mitschnitt
des Telefongesprächs). Die ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG ist somit nur ein
Dienstleister und hat nichts mit den Gewinnspielen zu tun.

Jeder der Kunden ist nach Mitteilung des Gewinnspielbetreibers über 18 Jahre
alt und wurde zu nichts gezwungen, sondern hat freiwillig einer Bestellung
zugestimmt. Es gibt einen telefonisch mitgeschnittenen Kaufvertrag, sowie
ein Begrüßungsschreiben mitsamt AGB´s und Hinweis zum Rücktrittsrecht. So
weit scheint der juristische Rahmen völlig in Ordnung, da die Bestellung
(Kaufvertrag) belegt werden kann.

Nun kann man darüber streiten, ob Gewinnspiele o.ä. sinnvoll sind oder ob es
ein unseriöses Produkt ist. Darüber gibt es wahrscheinlich sehr viele, die
der gleichen Meinung wie wir sind. Wir selbst würden niemals und unter
keinen Umständen bei Gewinnspielen mitmachen. Aber nur weil wir solche
Angebote nicht kaufen oder verkaufen würden, heißt das nicht, dass es
automatisch unseriös ist.

Die DPM GmbH hat in diesem Kontext weder mit den Gewinnspielen, noch mit der
ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG, noch mit dem Inkassoverfahren zu tun,
sondern hat lediglich die Technik programmiert und verkauft. Insofern bitten
wir herzlich darum, die DPM GmbH als technischen Dienstleister außen vor zu
lassen und nicht in Verbindung mit dem Ärger über eingehende
Forderungsschreiben zu bringen.

Dies sehen wir übrigens genauso bei dem involvierten Inkasso-Dienstleister,
der ALEKTUM GmbH. Die ALEKTUM GmbH ist lediglich ein ausführendes Organ und
hat weder mit dem Gewinnspielen, noch mit den Forderungen an sich zu tun.
Tatsächlich hat die ALEKTUM GmbH als Dienstleister nur die Aufgabe, die
mittels Voicefile etc. belegten Forderungen geltend zu machen. Dies ist die
ureigenste Aufgabe eines Inkassounternehmens. Dass dies bei den
Angeschriebenen nicht auf Hurra-Rufe stößt, ist völlig normal, allerdings
darf man dem Dienstleister auch keine unehrenhaften Intentionen
unterstellen.

Wir hoffen, mit diesem Beitrag Missverständnissen vorbeugen und etwas zur
korrigierten Darstellung beitragen zu können. Es liegt nämlich weiterhin im
Bestreben der DPM GmbH, professionelle technische Lösungen aufzubauen und zu
verkaufen.

Einen herzlichen Gruß an alle Forenmitglieder

DPM GmbH
Geschäftsleitung

deekay
23.08.2010, 13:04
Jeder der Kunden ist nach Mitteilung des Gewinnspielbetreibers über 18 Jahre alt und wurde zu nichts gezwungen, sondern hat freiwillig einer Bestellung
zugestimmt. Es gibt einen telefonisch mitgeschnittenen Kaufvertrag, sowie ein Begrüßungsschreiben mitsamt AGB´s und Hinweis zum Rücktrittsrecht. So weit scheint der juristische Rahmen völlig in Ordnung, da die Bestellung (Kaufvertrag) belegt werden kann.

Ja auf die Belege warten wir noch. Im übrigen ist das mit den Gewinnspielen und der Telefonwerbung auch so eine Sache. Bitte Gesetzeslage beachten. Woher kommen diese Erkenntnisse überhaupt, denn:


Mit dem Inhalt der Nutzung hat die DPM GmbH nichts zu tun.

und warum distanziert man sich dann noch von der Firma wenn alles so legal ist?

Im übrigen verweise ich auf diesen Beitrag:
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29599-ALEKTUM-Inkasso-in-Kiel-und-MediaStar&p=276729&viewfull=1#post276729

Wo ist die Firma Rothenburg denn nun eingetragen, die angeblich in der Schweiz und den USA sitzt? Das müsste die DPM GmbH doch wissen. Geht ja um ihren geschätzten Kunden.


Die DPM GmbH hat in diesem Kontext weder mit den Gewinnspielen, noch mit der ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG, noch mit dem Inkassoverfahren zu tun

Im übrigen würde ich mich als Firma die "weitherhin technische Lösungen verkaufen will", nicht so weit aus dem Fenster lehnen wenn mehrere (!) Leute von unseriösem Machenschaften sprechen. Einen guten Ruf verteidigt man auch, indem man einen Partner der nicht sauber arbeitet abtsösst.

jens69
23.08.2010, 13:05
Dafür, daß man hier nur technischer Dienstleister ist, weiß man sehr viel über die Arbeit der Kunden...

Walbeck
23.08.2010, 13:15
Der Unternehmenszweck der DPM GmbH ist laut Handelsregister

Die Beratung im In- und Ausland, der Handel mit Adressen und ergänzenden Direktmarketingservice und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen via Direktmarketing.

Gruß,
Walbeck

cmds
23.08.2010, 13:23
....
durch Zufall wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass die DPM GmbH
(Deutsche Projekt- und Marketingmanagement GmbH) hier im Forum benannt ist.
..

Der Zufall trägt den Namen "Alektum"?

Merkwürdig, das immer der sogenannte Dienstleister (die Bezeichnung "Mitstörer" will ich jetzt nicht verwenden) zum angeblichen Richtigstellen missbraucht wird.

jens69
23.08.2010, 13:36
Die Adresse wollen wir nicht verschweigen:

DPM Deutsche Projekt- und
Marketingmanagement GmbH
Bräuhausstr. 1
94496 Ortenburg OT Söldenau

http://www.deutsche-projekt-und-marketingmanagement-gmbh.de/
http://www.d-p-m-g.de/

DPM-GmbH
23.08.2010, 13:39
Hallo nochmal,

die DPM GmbH weiß natürlich, worum es bei diesem Projekt geht, weil diese
Technik speziell hierfür programmiert und aufgebaut wurde. Nach unserer
Ansicht ist das Ergebnis vom technischen Standpunkt aus gut geworden.

Das Geschäftsfeld der DPM GmbH hat sich dabei in den letzten 12 Monaten
etwas gewandelt. Es waren im Schwerpunkt Direktmarketingservices und die
Koordination des Vertriebs von Produkten und Dienstleistungen via
Direktmarketing. Hierbei kümmert sich die DPM GmbH die Konzeptionierung der
Projekte, nicht um den Vertrieb selbst. Seit diesem Jahr liegt der
Schwerpunkt auf dem Aufbau von technischen Lösungen und deren Betrieb.

Es mag sein, dass das Geltendmachen von Forderungen nicht auf "Hurra-Jubel"
stößt. Keine Frage, wer mag das schon. Aber deshalb muss man nicht sofort
alles als unrechtmäßig diffamieren.

Die DPM GmbH kann dabei nicht einschätzen, ob 100% aller Forderungen
rechtmäßig sind. Woher sollen wir dies wissen? Wir hätten dafür alle
Voicefiles abhören und mit allen Betroffenen sprechen müssen. Tatsächlich
DÜRFEN wir dies aber gar nicht. Weder dürfen wir die Voicefiles
kontrollieren, geschweige denn jemand anrufen. Aber das war auch nie eine
Aufgabe der DPM GmbH. Unsere Aufgabe war es nur, eine technische Lösung zu
programmieren ... und dies haben wir gerne gemacht, da das unser Business
ist.

Dementsprechend können wir zwar darauf hinweisen, dass die DPM GmbH niemals
Gewinnspiele veranstalten oder daran teilnehmen würde, aber deshalb müssen
wir nicht den eigentlichen Forderungsinhaber, also den Gewinnspielbetreiber,
der nichts mit der ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG oder der ALEKTUM GmbH zu
tun hat, kritisieren ... wir kennen ihn noch nicht einmal.

Die programmierte Lösung ist gut. Diese wird auch noch anderen Unternehmen,
die mittels Voicefile Kaufverträge nachweisen möchten, angeboten. Dies ist
unser gutes Recht und nach unserer Einschätzung völlig ok. Der dahinter
stehende Kaufvertrag hat NICHTS mit der technischen Lösung zu tun und muss
mit dem eigentlichen Forderungsinhaber geklärt werden.

Wir bitten deshalb herzlich darum, das gute Produkt, das die DPM GmbH
programmiert hat, von dem Ärgernis, das damit für den einen oder anderen
verbunden ist, zu trennen.

Nochmals einen herzlichen Gruß an alle Forenmitglieder

DPM GmbH
Geschäftsleitung

jens69
23.08.2010, 13:45
Dementsprechend können wir zwar darauf hinweisen, dass die DPM GmbH niemals
Gewinnspiele veranstalten oder daran teilnehmen würde, aber deshalb müssen
wir nicht den eigentlichen Forderungsinhaber, also den Gewinnspielbetreiber,
der nichts mit der ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG oder der ALEKTUM GmbH zu
tun hat, kritisieren ... wir kennen ihn noch nicht einmal.

tja, da haben Sie etwas mit den Opfern gemeinsam: Sie kennen den angeblichen Vertragspartner nicht einmal, er wird nicht einmal genannt...

Aber ist ja schon interessant: Da läßt ein Inkassounternehmen extra eine Lösung für Gewinnspiel-Branche programmieren. Der Auftraggeber bleibt geheim, scheint allerdings Aufzeichnungen an das Inkassounternehmen zu geben (mit welcher Berechtigung zur Datenweitergabe?), die die Daten verwalten und dafür bezahlen?!

Hört sich für mich alles sehr dubios an!

deekay
23.08.2010, 14:56
Moooment mal....


... wir kennen ihn noch nicht einmal.

Von wem kommen denn nun die dubiosen Voicefiles? Der Inkassobetrieb bekommt sie von einer Firma die sich in einem Postfach versteckt (Postfachadresse=keine ladungsfähige Adresse)?? Da lädt also eine Firma die nirgend registriert ist (siehe meinpost weiter oben) Vicefiles auf Ihre Server von denen Sie nicht wissen woher die kommen?

GLAUB ich NICHT!

Da wäre ämlich noch etwas: Sie sagen Sie kennen den Gewinspielbetreiber nicht? HAHA - http://antispam-ev.de/forum/showthread.php?29599-ALEKTUM-Inkasso-in-Kiel-und-MediaStar&p=276661&viewfull=1#post276661


Hochinteressante Vertragsunterlagen:

Da die Vertragsunterlagen für alle gleich sind, stehen diese auch offen auf dem Server rum: (bitte den Link händisch kopieren und das hxxp durch http ersetzen)

hxxp://datensicherheitsserver.de/images/Kundenanschreiben-Mediastar.pdf
hxxp://datensicherheitsserver.de/images/AGB-Mediastar.pdf

Die Firma die Sie nicht kennen legt aber schön ihre Daten auf IHREMServer ab?!

mareike26
23.08.2010, 15:46
Zumal das Aufzeichnen von Gespraechen ohne explizite Zustimmung strafbar ist. Ich waere an Ihrer Stelle vorsichtig, Voicefiles auf meinem Server zu lagern, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen koennten.


Die DPM GmbH kann dabei nicht einschätzen, ob 100% aller Forderungen
rechtmäßig sind.
Dann lassen Sie besser die Finger davon.

jens69
23.08.2010, 16:03
Sehe ich das richtig, daß sich die whois-Daten von DATENSICHERHEITSSERVER.de heute geändert haben
- von Hr. N.W., der direkt neben de DPM GmbH wohnt und rein zufällig dort als GF eingetragen ist
- auf Hr. S.O., der zwar in DE wohnt, aber nur eine 4-stellige PLZ in Baar hat sowie eine schweizer Rufnummer und rein zufällig eine Mailadresse unter rothburg-financial-services.com hat?
Changed: 2010-08-23Txx:xx:xx+02:00

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Weissbrot
23.08.2010, 17:16
auf Hr. S.O., der zwar in DE wohnt, aber nur eine 4-stellige PLZ in Baar hat sowie eine schweizer Rufnummer und rein zufällig eine Mailadresse unter rothburg-financial-services.com hat? ...und mit gefakten Rufnummern. Die ist zwei Stellen zu kurz und gehört anderen Leuten (+414458628 (http://tel.local.ch/de/q/04458628.html)). Das Impressum hat sich auch geändert (siehe Anhang), aber "richtiger" ist es nicht geworden.

Der Datensicherheitsserver ist halt nicht länger von Niedlichs DPM GmbH, sondern zu einem Schweizer "Qualitätsprodukt" mutiert, mit der die DPM GmbH offiziell nichts zu tun haben mag. Die "Rothburg" sitzt im Briefkasten eines Schweizer Business Centers (http://tel.local.ch/de/d/Baar/6340/Business-Services/go-swiss-Business-Center-tp8Vv1vIeFc2iQN_iI_hmg?where=Neuhofstr.%203a%2C%206340%20baar). Das hat der Halbdackel in seinem Posting vermutlich gemeint...

Die DPM Deutsche Projekt- und Marketingmanagement GmbH ist eine seltsame Firma. Vor einem Jahr war sie noch Schloßbrauerei Söldenau GmbH und der GF hat Webseiten zusammengefrickelt: http://design.make-website.de/impressum.html

deekay
23.08.2010, 17:41
Wenn man schon das Impressum "ummünzt" sollte man die AGBs mit ändern. *feiks und als pdf sicher*

jens69
23.08.2010, 18:46
Die DPM Deutsche Projekt- und Marketingmanagement GmbH ist eine seltsame Firma. Vor einem Jahr war sie noch Schloßbrauerei Söldenau GmbH und der GF hat Webseiten zusammengefrickelt: http://design.make-website.de/impressum.html

Heute Mittag dachte ich noch das wäre eine gleichnamige Person, es liegen ja schließlich mehr als 300 km zwischen den Orten. Etwas Recherche (https://www.xing.com/profile/Niels_Weidlich) unter dem Namen ergibt jedoch den Wohnort


08468 Reichenbach / Vogtland

sowie in den Berufserfahrungen


03/2010 - heute (6 Monate)
Geschäftsführer Deutschen Projekt- und Marketingmanagement GmbH
Branche: Marketing & Werbung


Damit wäre das Impresum der von Dir genannten Seite dann möglicherweise auch falsch.

Ist es nicht schön wie sich dank Beteiligung Aller so nach und nach ein immer klareres Bild abzeichnet? Ich denke wir sind ein klasse Team :-)

Helmi98
23.08.2010, 19:20
Also, es ist jetzt folgendermaßen: Ich wollte Anzeige gegen Alektum erstatten, aber auf der Polizei sagten sie mir, ich solle halt einfach nicht zahlen und nichts unternehmen. Da ich aber schon über 1 1/2 Stunden für meine Anzeige gegen Chance2Win brauchte und mir mein nächster Termin schon im Nacken saß, habe ich von langen Diskussionen Abstand genommen und keine Anzeige erstattet.

Mann, hier hat sich ganz schön was getan seit gestern!

jens69
23.08.2010, 19:22
M.E. hätte die Polizeit die Anzeige aufnehmen müssen. Man hört aber öfter, daß die Polizeit keine Lust hat sowas aufzunehmen. Wie auch immer, dann vielleicht schriftlich direkt an Staatsanwaltschaft.

Helmi98
23.08.2010, 19:44
M.E. hätte die Polizeit die Anzeige aufnehmen müssen. Man hört aber öfter, daß die Polizeit keine Lust hat sowas aufzunehmen. Wie auch immer, dann vielleicht schriftlich direkt an Staatsanwaltschaft.

Ich glaube, die wussten nicht ganz, was Sache ist. Ich habe die Unterlagen dabei gehabt und denen einige Male erklärt, warum das Abzocke ist. Entweder haben die das nicht verstanden oder sie wollten es nicht verstehen! Aber wie schon gesagt, der nächste Termin war fällig und ich hatte keine Zeit mehr.

siebich
23.08.2010, 19:46
Genau deswegen gehe ich nicht zum Dorfgendarmen aber auch aus dem Grund werden oftmals Strafanzeigen einfach binnen weniger Tage eingestellt: Man hat keine Ahnung.

Fidul
23.08.2010, 20:47
Nach den der DPM GmbH vorliegenden Informationen agiert die ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG als Zessionar...
Irgendwie erinnert mich diese Formulierung an eine legendäre Aussage aus Dialerzeiten.

Die IBS AG ist unseres Wissens nach ein Zahlungssystemanbieter, der zu uns im Wettbewerb steht.
:lol:

Helmi98
23.08.2010, 21:13
ein Begrüßungsschreiben mitsamt AGB´s und Hinweis zum Rücktrittsrecht.

Was sind "Allgemeine Geschäftsbedingungens"?

Gaia
23.08.2010, 21:26
Mithin darf man nun sagen, dass das ein sehr schlechter Versuch war Schadensbegrenzung zu betreiben.
Ins Detail möchte ich net weiter gehen, das haben schon andere mehr als ausreichend getan und ich muss die ganze Zeit schmunzeln... wer anderen eine Grube graben will sollte net den eigenen Ast absägen :D :lol:

Goofy
23.08.2010, 21:38
...durch Zufall wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass die DPM GmbH
(Deutsche Projekt- und Marketingmanagement GmbH) hier im Forum benannt ist.

Heißt der Zufall vielleicht Gerald und Gabi mit Vornamen? :D

Bestellt Eurem Zufall einen schönen Gruß. Er soll an einer Wiener Wurst ersticken.



Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir erläutern, was die DPM GmbH
macht.

Das ist uns bereits sonnenklar, was die DPM GmbH macht.



Zentrales Ziel der DPM GmbH ist der Aufbau von vertriebsoptimierten
Direktmarketingprojekten, deren Begleitung und Förderung mittels Schulungen,
Trainings und Coachings. Alle Direktmarketingaktivitäten aus einer Hand...


Das würde aber bedeuten, dass DPM am Vertrieb und an der Vermarktung der Gewinnspiele aktiv beteiligt ist. "Alles aus einer Hand." - Oder wie soll man dieses Direktmarketing-Gewäsch sonst verstehen?



Begleitend kümmert sich die DPM GmbH um technische Lösungen, wie z.B. eine
IVR (Sprachdialogsystem http://de.wikipedia.org/wiki/Sprachdialogsystem)
oder auch um professionelle Programmierungen von Webseiten, wie z.B.
DATENSICHERHEITSSERVER.de.

Auch um die Webseite der Rothburg Financial Services AG?



Hierbei übernimmt die DPM GmbH die Aufgabe der
technischen Umsetzung und verkauft diese Lösungen. Die DPM GmbH ist also nur
technischer Dienstleister

Blabla. Erklärt das lieber dem Staatsanwalt, wenn er fragen sollte. Der könnte wissen wollen, von wem Ihr die Voice-Files habt. Von der Rothburg Financial Services AG wohl eher nicht.



Mit dem Inhalt der Nutzung hat die DPM GmbH nichts zu tun.

Wer die technische Infrastruktur stellt, und zwar über das übliche Maß des Hostings hinaus, ist involviert.



Genauso wenig wie der Hoster der Lösungen, die involvierten
Telekommmunikationsunternehmen oder andere technischen Dienstleister.

Aber nein. Und genauso wenig wie Euer Auftraggeber. Der ist auch nur technischer Dienstleister seines Auftraggebers, der auch wieder nur technischer Dienstleister seines Auftraggebers ist, der auch wieder nur... bla...



Nach den der DPM GmbH vorliegenden Informationen agiert die ROTHBURG
FINANCIAL SERVICES AG als Zessionar...

Nach den uns vorliegenden Informationen ist derzeit nicht nachvollziehbar, dass es die Rothburg Financial Services AG überhaupt gibt, bzw. dass diese "Firma" aktivlegitimierte Inhaberin der Forderungen aus "Media Star" ist.



...und lässt Forderungen im Auftrag des eigentlichen Forderungsinhabers, also
des Gewinnspielbetreibers, ...

So? Welchem denn? Und wo ist der Nachweis der Aktivlegitimation?



...über ein beauftragtes Inkassounternehmen geltend
machen. Der Nachweis der Forderungen erfolgt mittels Voicefile (Mitschnitt
des Telefongesprächs).

Von wem wurde das Inkassounternehmen beauftragt?



Die ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG ist somit nur ein
Dienstleister und hat nichts mit den Gewinnspielen zu tun.

Natürlich. Und Ihr seID: [ID filtered]



Jeder der Kunden ist nach Mitteilung des Gewinnspielbetreibers über 18 Jahre
alt und wurde zu nichts gezwungen, sondern hat freiwillig einer Bestellung
zugestimmt.

Bei wem hat er denn was bestellt? Bei der Firma "Media Star"? - Die gibt es nicht.

Die albernen Voicefiles könnt Ihr Euch dort hineinschieben, wo es dunkel ist. Die beweisen keinen Vertragsschluß. Mit wem denn bitte? Schon darüber bleibt doch Unklarheit. Es geht weiter mit anderen Verletzungen der Informationspflichten.



Es gibt einen telefonisch mitgeschnittenen Kaufvertrag,

Nein, gibt es nicht. Es gibt nur alberne Kontrollanrufe. Bisher habe ich noch nicht einen einzigen wirksamen Kaufvertrag für das Media-Star-Projekt gehört.



...sowie ein Begrüßungsschreiben mitsamt AGB´s und Hinweis zum Rücktrittsrecht.

Könnt Ihr Euch auch über den Lokus nageln. Die Widerrufsbelehrung ist unwirksam.



Darüber gibt es wahrscheinlich sehr viele, die
der gleichen Meinung wie wir sind. Wir selbst würden niemals und unter
keinen Umständen bei Gewinnspielen mitmachen. Aber nur weil wir solche
Angebote nicht kaufen oder verkaufen würden, heißt das nicht, dass es
automatisch unseriös ist.

Es ist aber automatisch unseriös, wenn nicht feststellbar ist, was für eine Gegenleistung es für das eingezahlte Geld gibt, und wer überhaupt Vertragspartner ist.



Die DPM GmbH hat in diesem Kontext weder mit den Gewinnspielen, noch mit der
ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG, noch mit dem Inkassoverfahren zu tun,
sondern hat lediglich die Technik programmiert und verkauft.

Vielleicht fragt Euch demnächst der Staatsanwalt detaillierter dazu. Erklärt dem das lieber. Uns interessiert das Gewäsch alles nicht.



Insofern bitten wir herzlich darum, die DPM GmbH als technischen Dienstleister außen vor zu
lassen und nicht in Verbindung mit dem Ärger über eingehende
Forderungsschreiben zu bringen.

Technischer Dienstleister? Ich dachte eben noch, das zentrale Ziel der DPM GmbH sei der Aufbau von vertriebsoptimierten
Direktmarketingprojekten, deren Begleitung und Förderung mittels Schulungen, Trainings und Coachings. Alle Direktmarketingaktivitäten aus einer Hand. Und dann dachte ich, die Schaffung der technischen Infrastruktur sei nur "begleitend" dazu.



Dies sehen wir übrigens genauso bei dem involvierten Inkasso-Dienstleister,
der ALEKTUM GmbH. Die ALEKTUM GmbH ist lediglich ein ausführendes Organ und
hat weder mit dem Gewinnspielen, noch mit den Forderungen an sich zu tun.

Papperlapapp.
Die Alektum Inkasso hat gefälligst ihre Aktivlegitimation zur Beitreibung der Forderung nachzuweisen.
Solange die Alektum das nicht kann, soll sie dem Staatsanwalt erklären, von wem sie angeblich aktivlegitimiert sein will. Dass die nirgends eingetragene Rothburg Financial Services AG ihr legitimer Mandant sein soll, das können die auch dem Staatsanwalt erklären. Oder dem Frisör ums Eck.



Tatsächlich hat die ALEKTUM GmbH als Dienstleister nur die Aufgabe, die
mittels Voicefile etc. belegten Forderungen geltend zu machen.

Papperlapapp. Die Alektum Inkasso hat ihre Legitimation nachzuweisen, bevor sie eine Forderung geltend macht.



Wir hoffen, mit diesem Beitrag Missverständnissen vorbeugen und etwas zur
korrigierten Darstellung beitragen zu können.

Nicht wirklich.

Helmi98
23.08.2010, 22:13
Danke Goofy. Du hast mir schon einige Fragen vorweg beantwortet, die mir gerade im Kopf herrumschwirrten!

Helmi98
24.08.2010, 01:34
die DPM GmbH weiß natürlich, worum es bei diesem Projekt geht, weil diese
Technik speziell hierfür programmiert und aufgebaut wurde. Nach unserer
Ansicht ist das Ergebnis vom technischen Standpunkt aus gut geworden.


Aha! Ihr wisst also, dass es hierbei um Abzocke geht! Aber das hier hunderte oder tausende Menschen rechtzeitig einen Widerspruch eingelegt haben und trotzdem hier bei Ihnen abgspeichert sind, wisst Ihr nicht? Na dann wisst Ihr es jetzt. Und spätestens jetzt würde ich mir Gedanken machen wegen Beihilfe zum Betrug! Naja, die Hauptsache ist doch bei Ihnen, das die Technik funktioniert. Anscheinend haben Sie doch nicht ALLES gewusst über dieses Projekt und da würde ich mir an Ihrer Stelle aber mal viele (und gute) Gedanken darüber machen!


Danke für "Quote repariert"!

jens69
24.08.2010, 07:28
Das würde aber bedeuten, dass DPM am Vertrieb und an der Vermarktung der Gewinnspiele aktiv beteiligt ist. "Alles aus einer Hand." - Oder wie soll man dieses Direktmarketing-Gewäsch sonst verstehen?

Das ist ganz einfach zu verstehen:
- Die Call-Center haben nur eine begrenzte Überlebenszeit bis sie dicht gemacht (werden müssen)
- Dann muß ein neues Call-Center her um die gleichen "Produkte" mit neuem Namen zu verkaufen an die gleichen Opfer.
- Irgend jemand muß diese Call-Center ja wieder technisch ausstatten und die Mitarbeiter Schulen,. Coachen oder was auch immer.
- Auch das Inkasso muß dann ggf. wieder neu aufgebut werden, inkl. den so wichtigen Datensicherheitsservern. Die Sprachdateien können dann wahrscheinlich gleich mit übernommen werden.
Punkte 3 und 4 werden anscheinend von der Firma übernommen, darauf scheint man sich zu spezialisieren.

M.E. wäre das eigentlich eine Beteiligung am Betrug; zumindest die Kenntnis über die Machenschaften muß man sich spätestens jetzt zurechnen lassen, auch wenn die Firma selber seriös sein sollte. Aber leider ist die Staatsanaltschaft nur selten meiner Meinung.

Sirius
24.08.2010, 09:06
Hinter unserem Freund (https://www.antispam-ev.de/forum/member.php?44045-DPM-GmbH) von der DMP GmbH verbirgt sich ein ganzes Netzwerk - angefangen von TK-Hardware (prediktive Dialer) bis hin zu Inkassofirmen (Alektum)...

Die Webseiten der Rothburg Financial Services stammen auch von unserem Freund und seinem "Syndikat". Interessanter Lesestoff, diese Webseiten: http://www.united-marketing-partners.com/index.php?option=com_content&view=article&id=34


Der junge Herr Niedlich hat außerdem laut Amtsgericht Hagen das "Syndikat" bei sich zuhause untergebracht.

Netzwerk Deutscher Mittelstand (Deumit) e.V.
c/o Ni. We. (https://www.antispam-ev.de/forum/member.php?44045-DPM-GmbH)
Humboldtstraße 17
08468 Reichenbach
zuvor:
08468 Reichenbach
An der Silberkuhle 1
58239 Schwerte
Amtsgericht Hagen: VR 20561

http://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/58239/4190089376/NETZWERK_DEUTSCHER_MITTELSTAND_DEUMIT.html


Bundesverband der Mehrwertdienste-, Post- und Telekommunikationsnutzer Deutschland (BMPT) e. V.
c/o Ni. We. (https://www.antispam-ev.de/forum/member.php?44045-DPM-GmbH)
Humboldtstraße 17
08468 Reichenbach
zuvor:
Lohbachstr. 12
58239 Schwerte
Amtsgericht Hagen: VR 20518

http://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/58239/4190069653/BUNDESVERBAND_DER_MEHRWERTDIENSTE_POST_UND_TELEKOMMUNIKATIONSNUTZER_E_V.html

Die Webseiten des "Syndikats" sind nicht erreichbar (deumit.de, bpmt.org), aber das Internet vergisst nicht:
http://web.archive.org/web/20050212032528/bmpt.org/impressum.html
http://web.archive.org/web/20060205193258/http://deumit.de/

DJANGO
24.08.2010, 11:08
Now it's the same old song
But with a different meaning
Since you been gone

Alle sind reine Unschuldslämmer par excellence (http://www.youtube.com/watch?v=6iqYF4p675c) und haben mit Gewinnspiel- und Lottoabzocken nicht das Geringste am Hut. Das sind immer nur die anderen, die Unbekannten, die bösen Buben.....:sick:

deekay
24.08.2010, 11:14
Laut Statistik und Erfahrungen aus dem Forum kommt als nächstes bestimmt ein nettes Uboot was bei Mediastar satte Gewine gemacht hat und was gaaarnicht verstehen kann dass wir so negativ sind. --ironie aus--

Ich würde mich allerdings über eine neue Stellungnahme der DPM zu diesen Themen freuen

Sirius
24.08.2010, 11:22
Weil die Adressen bei Firmenwissen.de nicht ganz aktuell sind, hier der direkte Link zum AG Hagen:

http://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do (Hagen + VR + 20518, ... 20561)

Axel 533
24.08.2010, 17:14
Hallo, bin ***,
habe alle Artikel über Alektum gelesen. Am interessantesten fand ich die Hinweise von Goofy. Habe mich an ihn gehalten und eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Kiel und eine Beschwerde nach Schleswig geschickt.
Mit CL Inkasso AG Lindau habe ich im März Kontakt gehabt. Bisher keine weiteren Reaktionen.

deekay
24.08.2010, 17:36
http://www.onejournal.de/item/ratgeber-recht/26/alektum-inkasso-gmbh--cashwin--rothburg-financial-services-ag--zahlungsaufforderungen--pr13130.html

die Quelle, dieser "Verein" ist ja schon witzig ;-)

Mittwoch
24.08.2010, 18:35
die Quelle, dieser "Verein" ist ja schon witzig ;-)
Auf diesen "Artikel" hat Bimmelzentrum weiter oben bereits verwiesen. Der Link wurde nachträglich ge-whoist, daher möchte ich auch hier darum bitten.

Schönen Gruß
Mittwoch

Weissbrot
24.08.2010, 18:55
... ist ja schon witzig Noch witziger ist, dass sich an den "Verhältnissen" bei Media-Star kaum etwas geändert hat. Die slowakische IMU s.r.o (http://www.orsr.sk/vypis.asp?lan=en&ID=134012&SID=7&P=1), die damals Media-Star "vermarktete", hat zwar einen den Geschäftsführer Os. Sch. (http://www.ukdata.com/creditreports/viewDirectorDetails.do?directorId=912516037), aber das ist nur der Kompagnon des So. Mi. (http://www.ukdata.com/creditreports/viewDirectorDetails.do?directorId=911200866) ("Operation Goldesel (http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/operation-goldesel-kontonummern-von-21-millionen-buergern-illegal-im-umlauf-380237/2/)"), dem die Imu s.r.o ...

Die beiden betrieben gemeinsam ein inzwischen insolventes Callcenter:

GERMAN OMITEC Limited & Co. KG
Nordstr. 2
40479 Düsseldorf
Amtsgericht: 40213 Düsseldorf (HRA 20062)
Gesellschafter: So. Mi. (http://www.ukdata.com/creditreports/viewDirectorDetails.do?directorId=911200866), Bodinusstr. 10, Düsseldorf
Gesellschafter: Os. Sch. (http://www.ukdata.com/creditreports/viewDirectorDetails.do?directorId=912516037), Neue Hochstr. 2, Berlin

Insolvenz beim Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 157/09


... die weiteren Details findet Google: Hintermänner von Media-Star (http://tinyurl.com/2vqkamn)

jens69
24.08.2010, 19:02
Der Artikel gibt im Wesentlichen das wieder, was hier im Forum gepostet wurde. Die Angabe Verbraucherdienst e.V und das mit den angeblich zurückgeholten 800.000 Euro machte mich aber stutzig:
http://antispam-ev.de/forum/showthread.php?25900-Deutscher-Spieleservice-Zentralregister/page2&highlight=Verbraucherdienst

Ich galube da neulich auch ein jüngerer Post, den ich aber auf Anhieb nicht gefunden habe.

Helmi98
24.08.2010, 20:40
Jeder der Kunden ist nach Mitteilung des Gewinnspielbetreibers über 18 Jahre
alt und wurde zu nichts gezwungen, sondern hat freiwillig einer Bestellung
zugestimmt. Es gibt einen telefonisch mitgeschnittenen Kaufvertrag,


Nein, das stimmt nicht! Ich habe einer KÜNDIGUNG zugestimmt und als der Vertrag kam, habe ich ihn fristgerecht widerrufen! Und da bin ich bestimmt nicht der einzige, der mit dieser Kündigungsmasche ABSICHTLICH betrogen worden ist! Nur in dieser Aufzeichnung ist eine Kündigung natürlich nicht erwähnt worden. Das wäre ja auch gar nicht gut für Mediastar!
Eine letzte Frage noch: Hat Mediastar irgendwann irgendeinem ihrer "Kunden" einmal mitgeteilt, was sie für unser sauer verdientes Geld geleistet haben? Es ist also extrem zweifelhaft, dass überhaupt irgendeine Gegenleistung erbracht wurde!

Sirius
24.08.2010, 22:15
Eine letzte Frage noch: Hat Mediastar irgendwann irgendeinem ihrer "Kunden" einmal mitgeteilt, was sie für unser sauer verdientes Geld geleistet haben? Pfui! Schämst du dich nicht, hier die Gretchenfrage zu stellen. Das geht ja gar nicht. ;)

Die Webseite media-star.eu ist längst erloschen. Selbst wenn es Gewinne gäbe, könnte man die nicht mehr abrufen, weil der Zugang weg ist. Dumm gelaufen für dich. Die betreffenden Call-Center sind auch insolvent. Da ist leider auch nichts mehr zu holen. :cool:


Aber es gibt ein Fotoalbum des Mist***. Geil...

http://picasaweb.google.com/ndidaskalou/OrangelineBRo
http://picasaweb.google.com/ndidaskalou/TheClassOf1987 (Mitte oben)
http://picasaweb.google.com/ndidaskalou


BTW: Orangeline OHG
Graf-Adolf-Straße 108
40210 Düsseldorf
Amtsgericht: 40213 Düsseldorf (HRA 19240)
...

@helmi98 - Mache Kopien der interessanten Fotos, bevor die Bifteki-Mafia die verschwinden lässt...

Helmi98
24.08.2010, 22:37
Asche über mein Haupt streu!

Ich habe mich doch nur vertippt. Ich wollte eigentlich fragen, wie man Millionär mit diesen Glückszahlen werden kann, wenn 1000e oder 10000e die gleichen Zahlen haben? Es steht im Schreiben: Verfolgen Sie bequem per Videotext ob sie schon der nächste Millionär sind.
Auch wollte ich fragen, warum ich eine Inkassoforderung bekommen habe, obwohl es die 100% Gewinnauszahlung und Geldzurückgarantie gibt? Ich habe nichts gewonnen und habe mein Geld halt gleich behalten. Das ist doch viel einfacher.

Und nochmal zu DPM-GmbH: Es gibt einen telefonisch mitgeschnittenen Kaufvertrag? Bei einem Kaufvertrag gibt es eine Ware, die ich aber nie bekommen habe. Sie verwechseln das bestimmt mit einer Dienstleistung. Naja, ist bestimmt Ihr erster Rechtfertigungsversuch.

Das wollte ich eigentlich alles fragen und schreiben, ich habe mich wie schon erwähnt, nur vertippt.

Sirius
24.08.2010, 22:48
Die Frage "Pfui! Schämst du dich nicht.." war ironisch gemeint. ;)

Es gibt keinen mitgeschnittenen rechtsgültigen Vertrag, gab es nie und wird es nie geben. "Gangster das sind" würde Yoda sagen...

Helmi98
24.08.2010, 22:56
Die Frage "Pfui! Schämst du dich nicht.." war ironisch gemeint. ;)


Das habe ich schon verstanden. Deswegen habe ich auch SO geantwortet!

causa2k
24.08.2010, 23:22
Ich bin gerade absolut fasziniert davon, wie zielsicher die DPM-GmbH es geschafft hat, sich in den eigenen Fuß zu schießen...
und von den Recherche-Skills, über einige der Foristen hier verfügen. Schön, daß die GlücksritterInnen mal Gesichter bekommen, und so lustige noch dazu.

Gaia
25.08.2010, 04:04
Wen wundert das, hat DPM-GmbH doch rein garnichts um die eigenen Behauptungen zu stützen oder gar einen einzigen Nachweis, der einer gerichtlichen Prüfung stand halten würde und so unwissend scheint man ja nun doch net... das war ein schönes Eigentor DPM-GmbH.

Ich möchte die Gelegenheit gleich mal nutzen und mich für die kostenlose Hilfe und den Einsatz der Vereinsmitglieder und anderen erfahrenen User hier im Forum bedanken.
Auch ich bewundere die sauberen Recherchen im Kampf gegen die Abzockerbranche und den tagtäglichen ehrenamtlichen Einsatz Verbraucher dabei zu unterstützen sich zu wehren.

Vielen vielen Dank

Helmi98
25.08.2010, 12:00
Ich komme eben von der Post zurück. Habe Beschwerde und Strafanzeige abgeschickt!

Prabha
25.08.2010, 15:12
Nachher werde ich auch die Anzeige aufgeben. (Inzwischen habe ich mir tatsächlich den Telefonmitschnitt angehört. Er endet damit, dass meine Mutter sagt, dass sie das nicht will! Wie dummdreist muss man eigentlich sein, mit so einem Mitschnitt Geld haben zu wollen?)
Was ich allerdings ein bischen blöd finde: Ich werde die Anzeige an die Kreispolizeibehörde im Rheinisch Bergischen Kreis schicken,
Helmi hat seine vermutlich nach irgendwo in "Bayern ganz oben" geschickt.
Wie lange wird es dauern bis sich die ganz unterschiedlichen Anzeigen bei einer Staatsanwaltschaft sammeln? Gibt es Möglichkeiten die Bündelung bei einer Staatsanwaltschaft zu beschleunigen?

PS: Die Recherchefindigkeit einiger Nutzer hier finde ich auch phänomenal! Vielen Dank!

jens69
25.08.2010, 15:17
Die Wege der Staatsanwaltschaft sind göttlich, also für Normalsterbliche wenig begreiflich. Auch die Dauer solcher Verfahren sind dermaßen lange, daß da kaum etwas nennenswert zu beschleunigen wäre. Ich würde die Anzeige drekt an die Staatsanwaltschaft schicken statt an die Polizei.

Wenn möglich den Mitschnitt sichern und mitschicken. Die Inkassofuzzies werden sicher nicht jede Aufnahme einzeln prüfen, die prüfen wahrscheinlich gar nichts. Die wollen nur die Abläufe möglichst einheitlich gestalten um die Aufwände niedrig zu halten.

Prabha
25.08.2010, 15:23
Mir gelingt es nicht, den Mitschnitt zu sichern (technischer Unverstand, bzw. fehlende Software für die Aufnahme). Runterladen gelingt mir auch nicht. :-(

alariel
25.08.2010, 16:11
Du hast PN... :)

Goofy
25.08.2010, 20:46
Mitschnitt ist auch hier gesichert.

Die alte Dame hat tatsächlich eindeutig eine Spielteilnahme abgelehnt.

Auch müsste es selbst dem merkbefreitesten Callagenten nur zu offensichtlich werden, dass die alte Dame schwerhörig ist und dem Werbegespräch nur sehr eingeschränkt folgen konnte.
Da nun aber die beteiligten "Dienstleister" in ihrer merkbefreiten Skrupellosigkeit kein Deutsch verstehen, wurde der Auftrag von dem "Kontrollmitarbeiter der Firma :clown: Media-Star" trotzdem als "Abschluss" eingebucht. Da der Dienstleister es zu aufwändig fand, die Voice-Files wenigstens daraufhin zu überprüfen, ob überhaupt eine Zustimmung erteilt wurde, landete auch dieser Voice-File im Pool des S.M. sowie der geldnothdürftigen, nicht existenten "Rothburg Financial Services AG".

Die Staatsanwaltschaft Kiel sollte unbedingt Kenntnis von diesem Vorgang haben. Wichtig wäre insbesondere auch, zu der Anzeige den Voice-File auf CD mitzuliefern, da gerade dieser Voice-File eben genau beweist, dass keine Zustimmung erteilt wurde. Womit hier der Betrugstatbestand wohl kaum noch von der Hand zu weisen ist.

Man könnte es auch als vollauf gelungenes Eigentor des M. bezeichnen, ausgerechnet solche Voice-Files als angebliches "Beweismittel" zur Verfügung zu stellen.
http://actrophp.de/smilies/clown2.gif

Helmi98
25.08.2010, 23:28
Helmi hat seine vermutlich nach irgendwo in "Bayern ganz oben" geschickt.


Nein, habe ich nicht! Die Strafanzeige habe ich zur Staatsanwaltschaft in Kiel geschickt und die Beschwerde gegen Alektum Inkasso an das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht.

reni
27.08.2010, 14:55
Hallo
ich habe ebenfalls den Brief von der Alektum Inkasso bekommen konnte mir aber jetzt erst die Bandaufnahme anhören,das seltsame ist ja, das die Frau nicht von MediaStar spricht sondern von Telemillions bin mal gespannt ob dann von denen auch ein Inkasso schreiben kommt

jens69
27.08.2010, 15:36
Man darf davon ausgehen, daß Alektum weiterhin versucht das einzutreiben. Die Sprachdateien sind anscheinend von alektum nicht geprüft.

Grisu112
27.08.2010, 16:01
Hallo,
auch ich habe eine Zahlungsaufforderung der Alektum Inkasso erhalten. Und mit nahezu fast identischem Inhalt (sogar die Sache mit der divergenten Höhe der (Spiel-)Beiträge) wie schon Seiten zuvor erwähnt.
Bei mir wird neben der Rothburg Finacial Services AG (als Mandant) die Firma Phocus-Media (ist diese Firma schon anderweitig bekannt?) als Gewinnspieleintragungsservice genannt.
Problem ist auch hier, dass keine Unterlagen (von der Phocus-Media) bei mir eingetroffen sind und somit auch keine Möglichkeit eines Widerrufs (Widerspruch) bestand.

Ist es jetzt sinnhafter dies alles Auszusitzen und evtl. eine (gerichtliche) Mahnung abzuwarten?
Oder doch offensiv gegen diese "Klingelbande" vorzugehen?
Oder gegen diesen inkasso-Verein?

jens69
27.08.2010, 16:23
Zu unserer persönlichen Meinung zur Rechtslage wurde hier und im Wiki ja schon genügend geschrieben. Uns würde es sehr wundern, wenn es ein gerichtliches Mahnverfahren geben würde. Ich würde empfehlen die Unterlagen zu sichten, zu speichern inkl. der Sprachaufzeichnung und eine Strafanzeige prüfen.

Helmi98
27.08.2010, 16:41
Bei mir wird neben der Rothburg Finacial Services AG (als Mandant) die Firma Phocus-Media (ist diese Firma schon anderweitig bekannt?) als Gewinnspieleintragungsservice genannt.


Hier ist sie schon bekannt:
http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/87586200 (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwhocallsme.com%2FPhone-Number.aspx%2F87586200)


Und hier sind die AGB:
http://www.imusro.com/phocus-media.html

Widerruf ebenfalls nicht mit Einschreiben möglich!

Kontaktadresse:
IMU spol. s.r.o.
Nitrianska 16
91701 Trnava
ICO:44287321
IC DPH: SK2022666019
email: info(ad)imusro.com

Und hier die "Produkte" von IMU spol. s.r.o.:
Euroclub
Mediastar
Phocus-Media
Cash-Win

mareike26
27.08.2010, 16:49
Widerruf ebenfalls nicht mit Einschreiben möglich!
Grisu112: Nicht bestehende Vertraege muss man auch nicht widerrufen und ihnen auch nicht widersprechen. Dies gilt umso mehr, als Dein angeblicher Vertragspartner Dir weder Unterlagen, noch Widerrufsbelehrung oder ladungsfaehige Anschrift genannt hat.
Wegen eventueller Voicefiles bitte Strafanzeige erstatten, das Aufnehmen von Telefonaten ohne Deine Zustimmung ist eine Straftat.

Prabha
27.08.2010, 19:16
Das Schreiben zu Phocus Media liegt mir inzwischen auch vor. Leider hat diesmal auf dem Telefonmitschnitt meine Mutter tatsächlich zugestimmt.
Das ganze war schon im März letzten Jahres - zu der Zeit habe ich noch schriftlich reagiert und einen Widerspruch (mit Nichtigkeitserklärung und Anfechtung) verschickt. Das ging nach Wien ... mich wundert es irgendwie nicht so sehr, dass jetzt noch was kommt. :sick:

Eigenartigerweise hat Phocus Media nie abgebucht! Vielleicht hat sich Alektum ja auch vertan und wollte eigentlich Cash-Win schreiben - die hatten abgebucht. (Ist natürlich storniert worden.)

Ich werde das nun noch nachschicken nach Kiel als Ergänzung zur ersten Anzeige.

jens69
27.08.2010, 19:24
Mediastar und Phocus-Media haben den gleichen Initiator:http://www.imusro.com/tipps.html
Deshalb ist das nicht wirklich verwunderlich. Es würde mich auch nicht wundern, wenn noch Inkasso-Stalking zu Euroclub und Cash-Win ankommen würden...

Auch hier würde ich empfehlen den Mitschnitt des Gesprächs zu sichern.

siebich
27.08.2010, 19:25
Die verhuddeln sich doch permanent mit den Namen ihrer Scheinfirmen.

jens69
27.08.2010, 19:29
Ich denke eher, daß sie alle ihre "Marken-Namen" bei jedem Opfer durch machen. Damit setzen sie ihre Opfer unter Druck, diese verlieren den Überblick und gerade älter Leute kapitulieren dann und zahlen vielleicht um einfach Ruhe zu haben und weil sie nicht mehr wissen ob die Forderung berechtigt ist. Und dann zahlen sie gleich bei allen vieren statt nur bei einem.

Amsel
28.08.2010, 04:43
Hallo Ihr alle Verzweifelten...

nein, verzweifelt nicht - lohnt sich nicht! Ganz ehrlich!

Letzte Woche (Mittwoch) habe ich ebenfalls sogar zwei Schreiben des Inkasso-Unternehmens Alektum erhalten, welches mir insgesamt ca. € 500,-- abfordert.
Mandant: Rothburg Financial Servieces AG
Gegenstand der Forderung: Teilnahme am Gewinnspieleintragungsservice MediaStar (dieser Gewinnspielservice ist durchaus austauschbar mit z.B. GWin, SuperBonus, Chance2Win ... wie auch immer)

Erstellung beider Schreiben: 17.08.2010

Natürlich kriegt man da erst mal einen Schreck!

Alles, was hier in diesem Forum durch Goofy geraten wird, muß unbedingt eingehalten werden....

Laßt mich nur kurz meine Geschichte erzählen:

Nachdem ich etwa 1 Jahr lang zuletzt bis zu ca. 25 Anrufe von irgendwelchen Gewinnhotlines erhalten hatte (auch Sonntags), hatte ich mir dann einfach eine Geheimnummer einrichten lassen.
Seitdem habe ich Ruhe (jedenfalls telefonisch)!

Das war Ende letzten Jahres, dann erhielt ich o.g. Schreiben.

GottseiDank habe ich vor einem Jahr rechtzeitig entdeckt, daß irgendeine Fa. IMU-MediaStar von meinem Konto 2 x € 49.99 abgebucht hat - Diese Firma kenne ich nicht!

Ich habe natürlich zurückbelastet und meiner Bank mitgeteilt, Abbuchungen solcherart nicht mehr zuzulassen. Die fragen mich seither, ob die eine oder andere Abbuchung von mir gewollt ist.

Jedenfalls habe ich letzte Woche zwei Zahlungsaufforderungen von Alektum bekommen...

Ein Freund von mir ist Kriminalhauptkommissar - er riet mir, mich nicht an irgendeine Polizeidienststelle zu wenden (die sind so sehr damit beschäftigt, Strafzettel auszuteilen und abgesehen davon - mit solchen Themen fürchterlich überfordert...), sondern mir erst einmal über Internet, bzw. anderen Betroffenen so viel Informationen wie möglich zu sammeln. Danach sollte ich mich am Besten entweder direkt an einen Anwalt wenden, oder den Verbraucherschutzbund fragen.

Ich habe im Netz über den Verbraucherschutzbund eine Anwalts-Hotline angerufen (€ 1,99/Min).
Sch... auf´s Geld, aber das, was diese Anwältin mir gesagt hat, hat mich ehrlich beruhigt.

Kaum hatte ich gesagt, es ginge um Gewinnspiel-Abzocke, sagte diese Anwältin schon: "Sie haben irgendwann mal bei SAT1 oder RTL bei einer Gewinnshow (Klever-Show etc.) angerufen?"

Habe ich, muß ich zu meiner Schande gestehen - nur kam ich da nicht zu der Sendung durch, um meine Antwort zu nennen - ich wurde vertröstet mit einem kostenlosen Lotteriespiel für die nächsten 3 Monate - naja, da war ich dann so blöd, meine privatesten Daten preiszugeben.

Aber wer denkt denn an sowas, wenn man eine der großen Fernsehanstalten anruft, und denkt: Denen kann man vertrauen...? - Die sind seriös??? - Offenbar nicht!

Diese Anwältin riet mir, gar nichts zu tun
Diese Fa. Alektum - Rothburg - MediaStar - wie auch immer sind bekannt.
Was jetzt noch vielleicht kommen könnte, wäre ein Mahnschreiben eines Anwalts, der von einer dieser Firmen beauftragt wurde - aber lt. dieser Anwältin sind auch diese Anwälte bereits "gelistet".
Man könne sich diese Anwälte im Netz angucken. Sie sagte mir aber auch: sollte ein diesbzgl. Schreiben von einem Anwalt kommen, der nicht "gelistet" ist, dann solle ich ihn bei der VSZ melden.

Was mir am liebsten wäre: eine Sammelklage!

Diese Anwältin meinte, so etwas könnte man bei der jeweils zuständigen Verbraucherschutzbehörde organisieren - aber da verliert sich meine Kenntnis...

Liebe Grüße an alle Mitgenervten!

Arthur
28.08.2010, 05:04
Was mir am liebsten wäre: eine Sammelklage!

>> http://www.antispam-ev.de/wiki/Sammelklage

Amsel
28.08.2010, 06:21
Hallo Arthur,

auch´n Nachtmensch, gell?

Es mag ja sein, daß Sammelklagen nur gegen Großprojekte möglich gewesen sind (wenn überhaupt), doch, wie mir die Anwältin instruierte: Versuchen Sie, soviel Stimmen, Menschen wie möglich zu sammeln - Einen Anwalt zu nehmen und über diesen an der Staatsanwaltschaft (in diesem Fall Kiel) eine Sammelklage zu erheben.

Ich kenne mich da jetzt auch nicht so aus, doch denke ich, daß die Belange aller Betroffenen mal von uns aus gesammelt und dokumentiert werden. Damit zu einem Anwalt - und als Sammelklage vor Gericht, oder wie auch immer...

Hör mal: ich bin im Tierschutzbund... Da können wir immer irgendwie eine Sammelklage gegen Irgendwas anstrengen....

Ich bin zwar kein Tier - aber gegen Parasiten möchte ich doch ganz gerne konkret etwas unternehmen!

Ich hoffe, daß, wenn wir uns trauen, zusammenzustehen, eine Lösung finden werden, um diesen Betrügern das Handwerk zu legen!

An Alle: Liebe Grüße - und macht Euch nicht verrückt!

Arthur
28.08.2010, 07:01
Sammelklage wäre (, wenn es sie gäbe) Zivilrecht

Sammelverfahren ( und nur dort wird der Staatsanwalt tätig ) ist Strafrecht

Hier eine kurze Übersicht über die verschiedenen Klageverfahren
>> http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/27882-sammelklage.html

truelife
28.08.2010, 09:05
Kaum hatte ich gesagt, es ginge um Gewinnspiel-Abzocke, sagte diese Anwältin schon: "Sie haben irgendwann mal bei SAT1 oder RTL bei einer Gewinnshow (Klever-Show etc.) angerufen?"

Habe ich, muß ich zu meiner Schande gestehen - nur kam ich da nicht zu der Sendung durch, um meine Antwort zu nennen - ich wurde vertröstet mit einem kostenlosen Lotteriespiel für die nächsten 3 Monate - naja, da war ich dann so blöd, meine privatesten Daten preiszugeben.

Hallo Amsel, willkommen im Forum!

Schön,das zumindest eine Person erst einmal den Thread liest und nicht gleich in Panik nachfragt, was er / sie denn zu tun habe, obwohl die Antwort gefühlte 10mal dargelegt wurde.

Es ist durchaus möglich, das die Gewinnbimmler daher deine Rufnummer und deine privaten Daten haben. Kannst du dich noch entsinnen, wann das war und wer dir dieses "Gratis-Lotto" angeboten hatte?

Der übliche Weg (das ist zumindest mein Kenntnisstand) war eine Teilnahme bei XKL, von denen die Daten dann mehr oder weniger geklaut wurden.

Weissbrot
28.08.2010, 11:42
Und hier sind die AGB:
http://www.imusro.com/phocus-media.html

Widerruf ebenfalls nicht mit Einschreiben möglich! Interessant ist die Rufnummer der Imu s.r.o. (0431) 570 280, die der Alektum Inkasso in Kiel gehört. Ist die Alektum die juristische Vertretung der IMU sro.?

Widerrufsrecht Die Vertragserklärung kann, unbeschadet der Bestimmung nach § 312 d. Absatz 3 BGB innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist erfolgt bei rechtzeitiger Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:Telefon;(0431) 570 280 . Bitte beachten Sie das eingeschriebene Briefsendungen uns nicht zugestellt werden können! Senden Sie uns bitte auf dem normalen Postweg Ihren Brief oder Postkarte (nicht eingeschrieben!) oder senden Sie uns ein Fax.
Die "Unzustellbarkeit" von Widerrufen durch eingeschriebene Briefe ist mit deutschen Gesetzen nicht vereinbar.

Der Grund der Unzustellbarkeit liegt daran, dass der Empfänger an der angegebenen Adresse nicht existiert. An der Adresse befindet sich ein Postweiterleitungsdienst, der die Briefe umfrankiert und an eine andere Adresse weitersendet. Dieser Postdienstleister ist nicht zum Empfang der eingeschrieben Briefe berechtigt, da es sich nicht um den namentlich auf der Briefadresse angegebenen Empfänger handelt, sondern den Verwalter von Rudelpostfächern. Eingeschrieben Briefe dürfen ausschließlich an den auf dem Brief namentlich angegebenen Empfänger zugestellt werden. Diese Zustellung wird beurkundet.


Die Alektum steht möglicherweise vor dem Aus, wenn man deren Jahresabschlüsse ansieht. Jahresfehlbetrag 359.333,34€, Schulden bei Gesellschafter 731.919,87€, usw. (siehe Anhang). Gesunde Firmen sehen anders aus. Mich wundert's nicht, dass die sich auf krumme Touren verlegen.

Mittwoch
28.08.2010, 12:10
Hallo Amsel,
willkommen im Forum!



Ein Freund von mir ist Kriminalhauptkommissar - er riet mir, mich nicht an irgendeine Polizeidienststelle zu wenden (die sind so sehr damit beschäftigt, Strafzettel auszuteilen und abgesehen davon - mit solchen Themen fürchterlich überfordert...), sondern mir erst einmal über Internet, bzw. anderen Betroffenen so viel Informationen wie möglich zu sammeln.
Ich lese hier in letzter Zeit häufiger, dass Betroffene von PolizistInnen (auf der Wache oder, wie in Deinem Fall, von Bekannten) den Rat bekamen, keine Anzeige zu erstatten. Bei allem Verständnis für deren Überarbeitung: Es ist in Deutschland keine Gnade, Anzeige erstatten zu dürfen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht!

Wenn mir jemand ohne meine Erlaubnis Geld abbucht, so liegt aus meiner Sicht erst einmal eine Straftat vor. Wenn mich jemand überfällt und ausraubt, wird mir einE PolizistIn wohl kaum dazu raten, erst einmal im Internet nach anderen Betroffenen zu suchen.
Ich kann nun also zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft gehen und genau das anzeigen: Meiner Ansicht nach wurde eine Straftat begangen. Ob es tatsächlich eine war, müssen dann die Ermittlungen ergeben. Und die dürften hier sehr viel versprechender sein als beim Überfall, immerhin hinterlassen die Täter Datenspuren.

Ob die Strafverfolgungsbehörden mit dieser Thematik überfordert sind, ficht mich nicht an. Im Gegenteil: Sie sollen ruhig wissen, wie viel Schindluder in Deutschland mit diesen Abzock-Maschen getrieben wird. Denn nur so lässt sich die Politik letztendlich dazu bewegen, hier endlich mal einen Riegel vorzuschieben.

Mein Rat wäre also: In jedem Fall Anzeige erstatten, sich nicht abwimmeln lassen. Mittlerweile geht das sogar bequem online, einfach mal den Begriff "Onlinewache" zusammen mit dem Bundesland, in dem man lebt, in einer Suchmaschine eingeben.

Schönen Gruß
Mittwoch

blizzy
28.08.2010, 13:45
Ich habe im Netz über den Verbraucherschutzbund eine Anwalts-Hotline angerufen (€ 1,99/Min).
Sch... auf´s Geld, aber das, was diese Anwältin mir gesagt hat, hat mich ehrlich beruhigt.



Das Geld hättest du lieber dem Verein hier spenden sollen, wenn du schon zuviel davon hast. Das, was dir die (teure) Anwaltshotline am Telefon mitgeteilt hat, hättest du auch hier (kostenlos) lesen können. Und du wärst dann erst recht ehrlich beruhigt.

Prabha
28.08.2010, 14:19
Hallo Amsel,


Ich hoffe, daß, wenn wir uns trauen, zusammenzustehen, eine Lösung finden werden, um diesen Betrügern das Handwerk zu legen!


Dieses Forum und die Tipps hier sind schon eine Form des Zusammenstehens - und wenn dann jedeR Einzelne von uns an die Kripo Kiel einzeln eine Strafanzeige gegen Alektum stellt, scheint mir dies das zur Zeit effektivste Mittel gegen Alektum zu sein. Jedenfalls scheint mir das sinniger, als erst noch eine neue Verfahrensform durchsetzen zu wollen. ;)
WIR können den Betrügern nicht das Handwerk legen - das müssen (leider - zum Glück) die Gerichte tun. Unser Anteil daran ist, diese auf das Treiben vielfältig hinzuweisen.

Helmi98
28.08.2010, 19:58
Ich habe vorhin folgenden Beitrag auf
http://verbraucherschutz.de/blog/gewinnspielunternehmen-first-line-terrorisiert-mit-anrufen/comment-page-12/#comment-3540
gefunden.

Da hat jemand diesen Artikel geschrieben:
WDR NACHRICHTEN Initiative gegen Telefonwerbung NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) will das “Unterschieben” von Verträgen per Telefon stoppen. Er kündigte am Mittwoch in Düsseldorf eine Bundesratsinitiative an.

Das wurde aber endlich mal Zeit!
Also hoffen wir mal, dass das nicht nur Gerede ist.

causa2k
28.08.2010, 20:11
Zeit wird's in der Tat, Helmi.
Allein, ich zweifle daran, daß eine solche Regelung in näherer Zukunft auch mal durchgesetzt wird. Wenn ich mich recht entsinne, war genau das auch die Forderung von Verbraucherschutzverbänden, als letztes Jahr die Novelle zum Fernabsatzgesetz durch den Bundestag ging. Passiert ist wenig bis gar nichts, weil der allerallernächstliegende Gedanke, daß nämlich Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, am massiven Widerstand der Telemarketing-Lobby und ihren, äh, Freundinnen und Freunden in fast allen Parteien gescheitert ist.
Ich mache mir da wenig Hoffnung. Andererseits darf man ja noch träumen...

Edit: Aber hier gibts genug Leute, die sich da wesentlich besser auskennen als ich und dir die Geschichte genauer erzählen können.

blizzy
28.08.2010, 20:33
In 3.800 Fällen sei ein Vertrag zustandegekommen, meist ohne ausdrücklichen Wunsch des Bürgers.[/I]



Ohne ausdrücklichen Wunsch des Bürgers kommt kein Vertrag zustande. Die Bimmelbuden sehen das zwar anders, aber ihre Sichtweise ändert nichts an der tatsächlichen Nichtexistenz eines Vertrages.

Goofy
28.08.2010, 20:36
Das stimmt schon genau so. Es gab letztes Jahr im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative, ausgehend vom (damaligen) baden-württembergischen Verbraucherschutzminister Hauk. Dort wurde genau dieser Vorschlag (nachträgliche schriftliche Ratifizierung telefonischer Verträge) bereits eingebracht. Die Initiative wurde IMHO sogar vom Bundesrat favorisiert, jedoch unter den bekannten Umständen (intensive Bearbeitung durch einschlägige Lobbyisten der Marketing- und Wirtschaftsverbände...) während der Beratungen in den Bundestagsgremien fallengelassen wie eine heiße Kartoffel. Allen voran hatte die damalige Bundesjustizministerin Zypries (SPD) behauptet, mit so einem Gesetz könne niemand mehr per Telefon eine Pizza bestellen. Dass man das mit wenig handwerklichem Geschick in der juristischen Formulierung alles hätte so hinbringen können, dass Pizzabestellungen und Versandhäuser weiter so arbeiten könnten wie bisher, hat nicht gezählt. Es haben sich die Bedenkenträger (wieder einmal) mit ihren Totschlagargumenten von den Arbeitsplätzen und vom "Wirtschaftsstandort Deutschland" durchgesetzt.

Man kann natürlich die Frage aufwerfen, ob so ein Gesetz tatsächlich den Verbraucher vor der Gewinnbimmelei schützen würde. Denn es ist allerdings denkbar, dass die Gewinnbimmler weiterhin anrufen werden (denn die haben sich ja bisher schon von keinem UWG und von keinem TKG davon abhalten lassen...), und dass sie die Gesetzesnovelle einfach unterschlagen und gegenüber der unbedarften Oma Krause weiterhin behaupten würden, es gebe einen rechtsgültigen Vertrag. Trotzdem würde so ein Gesetz dem Verbraucher ein höheres Maß an Rechtssicherheit vermitteln. Die ganzen Inkassodrohungen, die jetzt unter Präsentation von "Gesprächsmitschnitten" als angebliches Beweismittel durch die Republik geistern, wären mit einem Schlag hinfällig. Wenn schon nicht bei Oma Krause, so würde sich das neue Gesetz doch unter der Mehrzahl der Verbraucher herumsprechen, und kaum noch jemand würde die Drohungen ernst nehmen.

Die Direktmarketing-Verbände würden in höchsten Tönen Lamento, Zeter und Mordio schreien: "Das ist der Tod des Outbound-Marketings in Deutschland.

Richtig. Und genau das wollen wir doch eigentlich auch. :D
Denn für mich steht fest, und dabei bleibe ich: weit über 90 % des Outbound-Telefonmarketings in Deutschland ist unseriös und unlauter, es gibt in fast keinem Fall ein Einverständnis in den Erhalt von Telefonwerbung. Und beim überwiegenden Teil des Outbound-Marketings geht es einfach nur noch darum, Dinge zu verkaufen, die die Welt nicht braucht. Geschätzte 90 % des derzeitigen Telefonmarketings in Deutschlands ist schlicht und einfach Gewinnbimmelei, etwas anderes findet doch de facto bei den Callcentern kaum noch statt, seit es das Widerrufsrecht für telefonische Zeitschriftenbestellungen gibt. Das heißt: geschätzte 90 % des derzeitigen Outbound-Telefonmarketings in Deutschland entfällt ganz klar auf den banden- und gewerbsmäßigen Betrug des sogenannten "Wiener Zirkels". Das muss man sich schon mal klar machen. Und darum wäre es nun wirklich nicht schade, wenn man einmal die massiven volkswirtschaftlichen Schäden aus diesen Betrügereien in die Rechnung heranzieht. Die wenigen prekären Callcenterjobs mit hoher Fluktuation rechtfertigen in keinem Fall den massiven Kollateralschaden.

Aber das ist der Politik egal. Denn: wes Perlhuhnbrüstchen auf dem parlamentarischen Frühstück ich ess, des Lied ich sing.

Amsel
28.08.2010, 21:19
Hallo truelife,

ich kann mich nur noch entsinnen, daß es diese Klever-Show war, bei der ich angerufen hatte. Ich meine, das lief auf SAT1. Jedenfalls schien es mir damals - ist vielleicht 1 1/2 Jahre her - direkt diese Hotline gewesen zu sein, die zu dieser Sendung gehört... Aber ehrlich: ich kann mich da nicht mehr so genau daran erinnern.

Was ich vergessen hatte zu erzählen: ich hatte bei ALEKTUM angerufen und dem etwas genervten Herren an der Strippe freundlich aber bestimmt mitgeteilt, daß ich mit diesem Forderungsschreiben zur Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gehen werde - wißt ihr, was heute in meinem Briefkasten war? Zwei Schreiben von ALEKTUM folgenden Inhalts:

" ...Betreff: Rothburg Financial Services AG./. (mein Name):

...wir bestätigen Ihnen, dass Ihre Forderungssache bei uns erledigt ist."

Da hat wohl Jemand Muffesausen gekriegt :-)

Ich werde trotzdem Anzeige erstatten, auch wenn ich jetzt wohl aus der Sache raus bin.

Liebe Grüße
Amsel

Amsel
28.08.2010, 21:24
Hallo blizzy,

es ist mitnichten so, daß ich zuviel Geld auf dem Konto hätte, doch wußte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht, daß es dieses Forum hier gibt.

Helmi98
28.08.2010, 21:27
Das mit keine Pizza mehr bestellen können habe ich auch noch in Erinnerung.

Aber wenn ich eine Pizza bestelle, beim Versandhaus etwas bestelle oder ein Taxi anfordere: da rufe ja ich an, weil ich etwas will, und nicht die.
Aber ich wette, diese Gewinnbimmelfritzen werden es auch so hinbiegen, das ich bei ihnen angerufen habe und nicht umgekehrt!

Grisu112
28.08.2010, 21:43
H

ich hatte bei ALEKTUM angerufen und dem etwas genervten Herren an der Strippe freundlich aber bestimmt mitgeteilt, daß ich mit diesem Forderungsschreiben zur Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gehen werde - wißt ihr, was heute in meinem Briefkasten war? Zwei Schreiben von ALEKTUM folgenden Inhalts: " ...Betreff: Rothburg Finacial Services AG./. (mein Name):

...wir bestätigen Ihnen, dass Ihre Forderungssache bei uns erledigt ist."




Klasse!
Demnach dürfte die ALEKTUM (endgültig) pleite an Portokosten gehen. Wenigstens.

Goofy
28.08.2010, 21:44
Aber ich wette, diese Gewinnbimmelfritzen werden es auch so hinbiegen, das ich bei ihnen angerufen habe und nicht umgekehrt!
Die Gefahr besteht natürlich.


"...wir bestätigen Ihnen, dass Ihre Forderungssache bei uns erledigt ist."
Da hat wohl Jemand Muffesausen gekriegt :-)
Sieht wohl so aus. ;)

Allein, es wird ihnen nichts nutzen. Denn sie haben versucht, eine dubiose Forderung für einen nicht existenten Mandanten einzutreiben, und sie versuchen es bei anderen weiterhin (denn alle anderen haben bisher jedenfalls solche Schreiben nicht bekommen, soweit bekannt).

Prabha
28.08.2010, 21:53
Klasse!
Demnach dürfte die ALEKTUM (endgültig) pleite an Portokosten gehen. Wenigstens.

Wenn man sich die Bilanz vom 2. Halbjahr 2008 ansieht, waren sie eigentlich schon damals pleite.
Aber vermutlich ist so ein Firmenableger durch den internationalen Verbund (leider) erstmal geschützt: Der Hauptsitz der Alektum ist nicht Deutschland, sondern Schweden ... und dann gibt es noch Niederlassungen in 14 Ländern.

Goofy
28.08.2010, 22:09
Eigentlich ist es ja ein Wunderwerk des Wirtschaftslebens, ausgerechnet mit einem Inkassobüro Miese zu machen. Die Selbstkosten dürften doch absolut überschaubar sein. Aber wenn es internationale Ableger gibt, dann gibt es hier natürlich gewisse Erklärungsmöglichkeiten.

truelife
28.08.2010, 22:11
Aber ich wette, diese Gewinnbimmelfritzen werden es auch so hinbiegen, das ich bei ihnen angerufen habe und nicht umgekehrt!
Die Gefahr besteht natürlich.

Oh, das tun Sie schon im Kontrollanruf, der ja nur zu Teilen auf Band gesichert wird. So hieß es letzt in einem Kontrollanruf: "Vielen Dank für Ihren Anruf und das damit verbundene Interesse an Glückjuhusupermillionendings 24/66/99/7" Das war geschickt mit eingewoben und ich korrigiere die Dame, das Sie ja bei mir angerufen habe. Daraufhin brach Sie ab und stotterte, das ich natürlich Recht habe und ich doch gleich einfach nur alles schnell bestätigen sollte, was Sie sagen würde, da aus technischen Gründen nur eine Aufnahmedauer von einer Minute bereit stünde. Ich überlegte Ihr noch, ob ich Ihr meinen Uralt-128MB-MP3-Player schenken sollte, damit Sie auch längere Gespräche aufnehmen könne, entschied mich dann aber dagegen. :rolleyes:

Goofy
28.08.2010, 22:25
Die Behauptung, dass der Verbraucher selbst die Gewinnbimmelbude angerufen haben soll, ließe sich elegant durch Beibringung eines Einzelverbindungsnachweises entkräften. Vielleicht funktioniert das noch bei Oma Krause, aber eher nicht mehr beim Durchschnittsverbraucher.

Fidul
28.08.2010, 23:01
Aber wenn ich eine Pizza bestelle, beim Versandhaus etwas bestelle oder ein Taxi anfordere: da rufe ja ich an, weil ich etwas will, und nicht die.
Glückwunsch. Du hast dich soeben für das Amt des Bundesjustizministers disqualifiziert. Zu intelligent.

Helmi98
28.08.2010, 23:16
Glückwunsch. Du hast dich soeben für das Amt des Bundesjustizministers disqualifiziert. Zu intelligent.

Das will ich ja gar nicht. Ich suche eine "richtige" Arbeit!

Schnabelland
29.08.2010, 15:19
Ich suche eine "richtige" Arbeit!

Du meintest wohl, eine ehrliche Arbeit?

DJANGO
29.08.2010, 16:14
Aber wenn ich eine Pizza bestelle, beim Versandhaus etwas bestelle oder ein Taxi anfordere: da rufe ja ich an, weil ich etwas will, und nicht die.

Du hast jedenfalls etwas verstanden, wozu unsere inzwischen aus dem Amt geschiedene Justizzypresse nicht in der Lage war (inzwischen ist sie ja Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion). Mit dem Argument "Da müsste ich ja jede Pizzabestellung schriftlich oder per Fax bestätigen" lehnte sie ja seinerzeit den Vorstoß einiger Länder-Verbraucherschutzminister ab, dass alle telefonisch oder im Internet abgeschlossenen Verträge so lange schwebend unwirksam sind, bis eine schriftliche Bestätigung des Vertragschließenden eintrifft.

Aber ihre Chefsabbler (= Referatsleiter) haben ihr ja eingeredet, dass an der derzeitigen Situation kein Handlungsbedarf bestünde. Und diese Chefsabbler sind ja auch bei der Nachfolgerin Leutheusser-Schnackselberger noch im Amt. Was soll sich denn da ändern? Es genügt ja, immer nur medienwirksam Nonsens anzukündigen, und das wars dann!

Man könnte ja mit einem evtl. Vorgehen gegen Internetabzocker und Gewinnbimmler den Wirtschaftsstandort Deutschland in Gefahr bringen.:mad:

Goofy
29.08.2010, 16:29
Das einzige, was da in Gefahr wäre, wären die Perlhuhnbrüstchen auf kandierten und pouchierten Petersilienkroketten auf den parlamentarischen Frühstücksveranstaltungen (dazu ein lecker Moselchen, *hupps*).

Stattdessen könnte es da am Ende nur noch Pellkartoffeln und Wiener Knackwürstchen geben.
Und das wollen wir doch wohl alle nicht.
http://actrophp.de/smilies/clown2.gif

DJANGO
29.08.2010, 16:38
Erinnert mich an Wolfgang Stumphs unfreiwillige "Ministerpräsidenten-Tätigkeit" (http://www.3sat.de/page/?source=/film/ard/145647/index.html), als es beim Staatsbesuch der Queen Erbseneintopf mit Bockwurst-Einlage gab....:clown:
War köstlich!

Amsel
30.08.2010, 23:11
Lieber Mittwoch,

quote:

Ich lese hier in letzter Zeit häufiger, dass Betroffene von PolizistInnen (auf der Wache oder, wie in Deinem Fall, von Bekannten) den Rat bekamen, keine Anzeige zu erstatten. Bei allem Verständnis für deren Überarbeitung: Es ist in Deutschland keine Gnade, Anzeige erstatten zu dürfen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht!

unquote

Liebster Mittwoch,


ich habe Alles (auch die Schreiben von den Gewinnspielservices, oder wie die sich nennen...) an die Staatsanwaltschaft in Kiel weitergeleitet.

Mal gucken, was passiert.

(Jedenfalls bin ich jetzt auch ein kleines Tröpfchen, das vielleicht irgendwann das Faß zum Überlaufen bringt)

Ich werde BescheID: [ID filtered]

Liebe Grüße,

Amsel

sanschein
31.08.2010, 01:49
Hey, und was haste denen geschrieben? Mein Opa hat so einen Brief auch bekommen, schön bescheiden! Grüße

Hallo, hast du jemals wieder etwas von denen gehört?

deekay
31.08.2010, 07:14
was haste denen geschrieben?

bitte diesen thread durchlesen.....das Porto kann man sich sparen

Helmi98
14.09.2010, 16:56
Hallo Leute!
Es tut sich was im Staate (bei) Dänemark!

Ich bekam heute folgende Nachricht der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts:

Kurzmitteilung
Eine Abschrift des Schreibens vom 07.09.2010 an Alektum Inkasso GmbH wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.

Hier das Schreiben:

Abs.:
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig

An
Alektum Inkasso GmbH
Herrn G. H.
Holstenbrücke 8
24103 Kiel

Schreiben des Herrn ###### #######, #############

Sehr geehrter Herr H.,

die anliegende Ablichtung des Schreibens des Herrn ####### ####### vom 25.08.2010 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Stellungnahme binnen zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
###########

Prabha
19.09.2010, 23:26
So ein Schreiben habe ich auch erhalten - und find' das Vorgehen des Oberlandesgerichts ziemlich ärgerlich: Bis jetzt hatte ich es immer so gehalten, dass ich im Schriftverkehr mit Ämtern meine Daten relativ offen in den Briefkopf geschrieben habe, d.h. incl. Telefonnummer und eMail-Adresse. Ich hab' nicht damit gerechnet, dass diese Daten dann einfach so weitergeben werden, an die Firma, über die ich mich beschwere.

Von der Staatsanwaltschaft habe ich inzwischen die Aktenzeichen erhalten, mit denen meine Anzeigen geführt werden. (Zwei sind's, weil Alektum für zwei verschiedene Gewinnspieldienste das Geld eintreiben wollte.)

Goofy
20.09.2010, 00:08
- und find' das Vorgehen des Oberlandesgerichts ziemlich ärgerlich:

Ist aber durchaus so üblich. Das aufsichtführende OLG muss das Inkassobüro zu dem konkreten Vorgang befragen. Und das geht regelmäßig nur, wenn die eine Kopie des Schreibens weiterleiten und um Stellungnahme bitten. Dann kann das Inkassobüro auch kaum behaupten, niemals so ein Schreiben verschickt zu haben.
Und - was soll's? Dann wissen die halt, dass Du nicht den Kasper mit Dir machen lässt. Und dass es vielleicht sogar ratsam wäre, wenn die Wiener Kasper die Daten nächstens besser in die Blacklist für renitente Kunden tun. :D

Für solche Fälle kann man sich ja einen reduzierten Briefkopf mit sparsamen Angaben erstellen.

DJANGO
20.09.2010, 07:42
...... und find' das Vorgehen des Oberlandesgerichts ziemlich ärgerlich: Bis jetzt hatte ich es immer so gehalten, dass ich im Schriftverkehr mit Ämtern meine Daten relativ offen in den Briefkopf geschrieben habe, d.h. incl. Telefonnummer und eMail-Adresse. Ich hab' nicht damit gerechnet, dass diese Daten dann einfach so weitergeben werden, an die Firma, über die ich mich beschwere.
Ist durchaus üblich, auch in anderen Bundesländern. Nur wenn man ausdrücklich wünscht, dass die persönlichen Daten nicht weitergegeben werden, werden diese unkenntlich gemacht!

Das Problem könnte jetzt bei dir nur sein, dass du in den nächsten Wochen mit unerbetenen Telefonanrufen (natürlich Anrufernummer unterdrückt) nachts aus dem Schlaf gerissen wirst. Natürlich ist keiner in der Leitung.

Jedenfalls erging es mir so bei einer ähnlichen Beschwerde über eine Inkassoklitsche und Weitergabe meiner Daten durch den inkassolizenzerteilenden Gerichtspräsidenten an das beanstandete Unternehmen. :mad:

Helmi98
20.09.2010, 19:12
Ich habe zum Glück? keine Telefonnummer angegeben, sondern nur E-Mail-Adresse. Von der Staatsanwaltschaft habe ich bisher noch nichts erhalten.

DJANGO
20.09.2010, 21:10
Dann wirst du wohl in nächster Zeit mit Viagra- und Casinospam zugeschüttet (kann sein, muss aber nicht)

honey_72
01.10.2010, 11:03
Hallo,

meine Mutter hat ein Schreiben eines Inkasso Büros bekommen. Es geht darin um die Abbuchung der Firma Cash Win, die sie zurückgehen hat lassen.
Die haben auch die Informationen mitgeteilt, dass man sich über den Datenserver den telefonischen Vertragsabschluss anhören kann. Da hört man allerdings, dass die Dame vom Call Center bestätigt, der Vertrag würde nur bis Ende Juli 2009 laufen: mittlerweile haben wir ja schon Oktober 2010...
Meine Mutter hat es mit der Angst bekommen und das Inkasso Büro bezahlt. Jetzt will ich allerdings den Vertrag kündigen und siehe da: bei den herunterladbaren Begrüßungsschreiben und den AGBs sind die Anschriften und Hotlines jeweils geschwärzt! Was mach ich denn jetzt???

Achja: im Forum habe ich natürlich geschaut - sämtliche Unterlagen inkl. Telefonmitschnitt gespeichert. Aber kann ich einfach die hier im Forum angegebene Adresse verwenden für die Kündigung?


Danke und Gruß...

Goofy
01.10.2010, 11:44
Was willst du kündigen? Es hat da höchstwahrscheinlich nie einen wirksamen Vertrag gegeben, und es gibt auch jetzt keinen. Und zwar unabhängig davon, was Deine Mutter am Telefon gesagt hatte oder auch nicht.
Wo es keinen Vertrag gibt, braucht man auch nichts zu kündigen oder zu widerrufen.

Die Zahlung ist halt leider eine Panne gewesen. Darf man als Lehrgeld verbuchen.
Anzeige erstatten ist aber sinnvoll, mit der Forderung, das Konto zu beschlagnahmen und ein Rückgewinnungsverfahren zu eröffnen.
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft in Kiel. Adresse wurde oben schon gepostet.

euregio
03.10.2010, 09:14
@ Django

Ich habe mir den Spass gegönnt und nach einer Kopie der Vollmacht und den angeblichen Vertragsunterlagen anzufragen. Man hatte versucht meine alte Tante durch das übliche Gekaspere einzuschüchtern.
Nachdem bei der Kieler Staatsanwaltschaft durch den zuständigen Betreuer ein versuchter Betrug zur Anzeige gebracht wurde und mehrfach nachgehakt wurde, löste sich der Spuk in Luft auf. Anscheinend ist man dort aber wohl aufgewacht und "prüft" die Straftatrelevanz. Angeblich ist der Versuch der unberechtigten Forderungseintreibung nicht einmal strafbar, egal wie dreist man vorgeht von Seiten dieser Leute. Was die Randsachen wie Nötigung ect. betrifft schein man auch wohl nicht so richtig ran zu wollen. Aber der Ehrliche ist halt immer der Dumme.

DJANGO
03.10.2010, 09:46
Angeblich ist der Versuch der unberechtigten Forderungseintreibung nicht einmal strafbar, egal wie dreist man vorgeht von Seiten dieser Leute.
Richtig. Nur so ist auch so etwas zu erklären, obwohl man sich durch die Justiz vera****t vorkommt:

Der Beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen, dass ein kunde mit den Namen JUREK KRYSZTOF, Udaltsova, 646011 Woskresenka (Russland), ihm per Internet den Auftrag gegeben habe, für dessen Firma Tipp House Forderungen gegen Teilnehmer eines internet-Tippspiels einzuziehen.
Die Namen der angeblichen Teilnehmer waren in einer Datei beigefügt. Anschließend sollte das eingezogene Geld auf ein Konto der Hellenic Bank Nikosia auf Zypern transferiert werden.
Dass eine Forderung seitens den Kunden tatsächlich nicht bestand, habe der Beschuldigte nicht zu prüfen gehabt und sei ihm aus diesem Grunde auch nicht bewußt gewesen. Letztlich sei er selbst Geschädigter, da er mit den Kosten für die Forderungsschreiben in Vorkasse gegangen sei.

Die Durchgeführten Ermittlungen konnten die Einlassung des Beschuldigten S. nicht widerlegen. Über eine Anfrage an Interpol Moskau konnte ermittelt werden, dass eine Person mit den Namen Jurek Krysztof nicht bekannt ist und dessen Emails über einen Anonymisierungsserver versandt worden sei. Nach Auskunft von Interpol Nikosia ist der Kontoinhaber des kontos bei der Hellenic Bank, die Firma Cosmos***** Ltd., dort nicht bekannt. letztlich sind seitens des Beschuldigten S. nach bekanntwerden der Ermittlungen auch keine Gelder an die Hellenic Bank Nikosia überwiesen worden.
Der Fall Proinkasso (http://www.google.de/search?hl=&q=%22Man+stellt+gerne+ein%2C+denn+dann+muss+man+nicht+ermitteln%22&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8)

Aber der Ehrliche ist halt immer der Dumme.
Wie wahr, wie wahr!
Das ist Deutschland, das ist Betrügers Paradise.....:mad:

Arthur
03.10.2010, 10:15
Das ist Deutschland, das ist Betrügers Paradise.....:mad:
wie wahr wie wahr >> http://www.antispam-ev.de/news/?/archives/285-Deutschland-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html
Und an diesem Armutszeugnis wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern,
da bei den Verantwortlichen und Zuständigen weder das notwendige Wissen
bzw nicht der geringste Wille dafür vorhanden ist, daran etwas zu ändern.

euregio
06.10.2010, 06:01
Sowas nennt sich in anderen Fällen GELDWÄSCHE und wird mit Karibik Urlaub nicht unter 8 Jahren bestraft. Ob die Amerikaner schon von diesem Herrn gehört haben, vielleicht sollte man auch mal die russische Generalstaatsanwalt auf die Spur setzen. Irgendwie habe ich das Gefühl das dort Gelder für irgendwelche Terrororganisationen gewaschen und verschoben werden. Schließlich ist Telefonterror auch eine Form des Terrors.
Aber wie unprofessionell muss ein Inkassounternehmen sein um solche forderungen einzutreiben? Ein Mandat von Unbekannten per Internet. Dümmer geht es kaum noch. Da kann man ja gleich als Wrenagent auf Arbeitsangebote aus dem Internet eingehen.

Investi
06.10.2010, 20:49
Aber wie unprofessionell muss ein Inkassounternehmen sein um solche forderungen einzutreiben? Ein Mandat von Unbekannten per Internet. Dümmer geht es kaum noch. Da kann man ja gleich als Wrenagent auf Arbeitsangebote aus dem Internet eingehen.

Das ist auch das vernünftigste Argument, wenn man gegen eine Einstellung des Verfahrens vorgehen möchte. In der Regel erhält man einen Einstellungsbescheid. Dagegen kann man natürlich Widerspruch einlegen. Als Begründung sollte das Argument reichen, dass einem ungelernten Bandarbeiter die Mitschuld an Abzocke durch Phishing durch Bereitstellung des Kontos und Weiterleitung der ergaunerten Beträge zugesprochen wird. Urteile hierzu gibt es inzwischen zur Genüge.

Weshalb sollte ein Inkassodienst, dem eine erhöhte Prüfungspflicht zuzuordnen ist, mit geringeren Anforderungen zu messen sein? Zumindest zeigt es, dass eine Eignung des Erlaubnisinhabers stark angezweifelt werden muss. Und dies ist nun durch die Genehmigungsbehörde zu prüfen.

Prabha
09.05.2011, 22:48
...
Die Alektum Inkasso hat im Mahnschreiben keine ladungsfähige Anschrift und keine Geschäftsführung der "Mandantschaft" benannt. Damit hat die Alektum schon nicht schlüssig dargelegt, von wem genau sie angeblich aktivlegitimiert sein will.


Im August 2010 habe ich eine Beschwerde geschrieben und Anzeige erstattet.
Aber die Mühlen mahlen langsam und nun liegt mir ein neues Schreiben von Alektum vor. Datiert vom 21.04.2011 soll nun für das IFA Institut und Forschungsanstalt Geld eingetrieben werden.
Wo diese Forschungsanstalt sitzt (Rechtsform, Geschäftsführung) ist ebenso unbenannt wie die Basis, auf dem ein Vertrag bestehen soll. Es gibt noch nicht mal einen Hinweis auf ein Telefongespräch. :mad:

Arthur
09.05.2011, 22:55
Datiert vom 21.04.2011 soll nun für das IFA Institut und Forschungsanstalt Geld eingetrieben werden.

ist schon seit Jahren "einschlägig" bekannt > http://www.google.de/#hl=de&biw=1024&bih=581&q=%22ifa+institut%22++und+forschungsanstalt&aq=f&aqi=g2&aql=&oq=%22ifa+institut%22++und+forschungsanstalt&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=480a12725ae37371

Goofy
10.05.2011, 09:17
Natürlich ebenfalls eine Postfachfirma.
IFA Institut und Forschungsanstalt,. PO Box 259,. 3220 AG Hellevoetsluis,. Niederlande

Ich würde mal das Finanzamt in Kiel darauf ansetzen.

Finanzamt Kiel-Süd
Hopfenstraße 2a
24114 Kiel

Die Alektum Inkasso kann denen sicherlich die Frage beantworten, ob die eingenommenen Inkassogelder wirklich an eine niederländische "Firma" fließen.

Helmi98
10.05.2011, 14:03
Im August 2010 habe ich eine Beschwerde geschrieben und Anzeige erstattet.


Da haben DIE wohl schon wieder vergessen, dass Du Dich gewehrt hast!

Ich begebe mich mal auf die Suche meiner Briefe vom letzten Jahr. Irgendwo auf der Festplatte schlummern die noch und ich werde sie wecken müssen, falls ich auch noch so einen Brief von Alectum wegen IFA bekommen sollte.

Helmi98
01.07.2011, 19:33
So, ich bekam heute einen Brief der Staatsanwaltschaft Kiel.

Der lautet folgendermaßen:

(Briefkopf)
Datum 23.06.2011

Ermittlungsverfahren gegen G. G. H. (Geschäftsführer der Firma Alektum Inkasso) und T. T. (Sachbearbeiter bei der Firma Alektum Inkasso)
Vorwurf: Betrug


Sehr geehrter Herr Helmi98,

ich habe das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten besteht.

Der Beschuldigte H. hat sich dahingehend eingelassen, dass er die verfahrensgegenständlichen unrechtmäßigen Forderungen durch eine Vermittlung der Firma United Marketing Partners von der Firma Rothburg Financial Services erhalten habe. Die Firma sei aber nicht der ursprüngliche Forderungsinhaber gewesen, sondern die Firma IMU spol s.r.o., ein Gewinnspieleintragungsdienst mit Sitz in der Slowakei. Die Firmen United Marketing Partners und Rothburg Financial Services haben ihren Sitz in der Schweiz bzw. in Anguilla in der Karibik.

Der Beschuldigte H. hat weiter angegeben, dass mit der Firma Rothburg vertraglich vereinbart gewesen sei, dass es um die Beitreibung rechtlich einwandfreier Forderungen gehen solle. Dass es eine solche vertragliche Vereinbarung gab, ist erwiesen, da der Beschuldigte H. den entsprechenden Vertrag vorgelegt und zur Akte gegeben hat.

Es sind umfangreiche Ermittlungen durchgeführt und Rechtshilfeersuchen an die Schweizer Behörden gestellt worden. Demnach ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen der Firma Alektum Inkasso von der Rechtmäßigkeit der Forderungen ausgingen, als sie diese bei Ihren Kunden und so auch bei Ihnen geltend gemacht haben. Die Ermittlungen haben kein Ergebnis erbracht hinsichtlich der Ursache der Unrechtmäßigkeit der Forderungen. Anzunehmen ist, dass es bereits bei der Firma IMU zu Bearbeitungsfehlern gekommen ist und auf diesem Wege Forderungen, bei denen die Kunden Widerspruch eingelegt hatten, an die Firma Rothburg und schließlich an die Firma Alektum übergeben worden sind. Die Firma Alektum Inkasso arbeitet zwischenzeitlich nicht mehr mit der Firma Rothburg und der Firma IMU zusammen.

Sofern der Verdacht besteht, das die Firma IMU bzw. die Firma Rothburg bewusst unrechtmäßige Forderungen erhoben hat, wird eine Strafverfolgung im Hinblick auf § 153 c Abs. 1 Nr. 1 StPO von hier aus nicht erfolgen, da es sich um Straftaten handelt, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen worden wären.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen BescheID: [ID filtered]

Gegen diesen BescheID: [ID filtered]


Mit freundlichen Grüßen

Dr. H.
Staatsanwältin

_______________________________________________________________________
Da muss ich dann doch gleich etwas nochmal zitieren:

Anzunehmen ist, dass es bereits bei der Firma IMU zu Bearbeitungsfehlern gekommen ist

[Ironie an] Bestimmt ist das so. Das ist doch sonst eine sehr, sehr seiöse Firma! [Ironie aus] :hammer:

Goofy
01.07.2011, 20:06
Der Beschuldigte H. hat weiter angegeben, dass mit der Firma Rothburg vertraglich vereinbart gewesen sei, dass es um die Beitreibung rechtlich einwandfreier Forderungen gehen solle. Dass es eine solche vertragliche Vereinbarung gab, ist erwiesen, da der Beschuldigte H. den entsprechenden Vertrag vorgelegt und zur Akte gegeben hat.

Was für ein hanebüchener Schwachsinn!
Es gibt keine "Firma" namens Rothburg (Financial Services) in der Schweiz! Wie soll also eine "Firma" Rothburg einen wirksamen Vertrag mit der Alektum unterzeichnet haben?

Hat die Dame schon mal was von einer hinreichenden Bestimmbarkeit einer Vertragspartei gehört?

Helmi98
01.07.2011, 20:32
Ja, ich habe mir das auch schon gedacht (wer sind DIE überhaupt und vor allem wo?).

Wäre da eine Beschwerde gegen diesen BescheID: [ID filtered]

Es stand in dem Schreiben der Alektum Inkasso ja auch nur Rothburg und Mediastar. Von der IMU ist nirgends die Rede.

Und dann auch noch dieses:

Der Beschuldigte H. hat weiter angegeben, dass mit der Firma Rothburg vertraglich vereinbart gewesen sei, dass es um die Beitreibung rechtlich einwandfreier Forderungen gehen solle. Dass es eine solche vertragliche Vereinbarung gab, ist erwiesen, da der Beschuldigte H. den entsprechenden Vertrag vorgelegt und zur Akte gegeben hat.


Da könnte man doch so von Kollege zu Kollege mit einem solchen Vertrag doch bestimmt trixen.


Und dann kommt plötzlich auch noch die Firma United Marketing Partners ins Spiel. Wieder ein neuer Name.

Goofy
01.07.2011, 20:37
Das ist so ungefähr wie: "Einbrecher A hat im Auftrag seines unbekannten Subunternehmers namens "Nothdurft Einbruchs AG" die Beitreibung der Wertsachen aus Haus xy durchgeführt, wie vertraglich vereinbart. Dagegen ist aus staatsanwaltlicher Sicht nicht das geringste einzuwenden."

Wo sind wir hier eigentlich?

Chinchilla
01.07.2011, 20:42
Wo sind wir hier eigentlich?

In Deutschland, da geht sowas

Helmi98
01.07.2011, 20:46
Das ist irgendwie auch meine Meinung.

Wenn ich für mich selbst einen Raub begehe, werde ich strafbar gemacht. Bekomme ich aber einen Auftrag für einen Raub von einer dunkel gekleideten Person mit Sonnenbrille, gehe ich strafrei aus, wenn ich diesen Raub dann ausübe.

Deutschland, deine Paragraffen!!

Prabha
01.07.2011, 20:54
Die Kieler Staatsanwaltschaft hat mir ein gleichlautendes Schreiben geschickt. (Heute angekommen.) :mad:
Im April hatte meine Mutter von Alektum die Zahlungsaufforderung im Namen der IFA erhalten. Macht es wohl Sinn, diese Zahlungsaufforderung (schon wieder im Namen einer dubiosen Firma) als Grund für eine Beschwerde anzuführen? (Bis jetzt hatte ich aus Zeitmangel und zur eigenen Nervenschonung noch nichts wegen Alektum/IFA unternommen.)

Goofy
01.07.2011, 21:05
Wenn, dann würde ich an das Justizministerium Schleswig-Holstein schreiben. Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft hat regelmäßig in solchen Sachen keinen Sinn, die decken im allgemeinen ihre Kollegen, die bei Wirtschaftskriminalität nicht ermitteln wollen. Das Spiel kennen wir schon aus Hannover/Celle.

Überhaupt: für die glorreiche Feststellung, dass die "Firma Rothburg" angeblich einen "Vertrag" mit der Alektum hatte, hat die StA ich weiß nicht wieviel Monate gebraucht.

Die Monate waren auch notwendig, um einen Grund zu finden, das lästige Verfahren endlich einstellen zu können.

Frag doch mal das Justizministerium, ob Einbruch jetzt dann auch legal ist, wenn man ihn im Auftrag eines unbekannten "Subunternehmers" durchführt, der einem "vertraglich versichert", dass der Inhaber des Anwesens auch garantiert mit der Entwendung der Wertsachen einverstanden ist.

Helmi98
01.07.2011, 21:10
So, jetzt habe ich mir gerade mal mein Widerrufsschreiben herausgekramt und die Adresse, an die ich den Widerruf geschrieben habe, war

An
„Mediastar"
Postfach 2439
36243 Niederaula


Ja wem hat denn dieses Postfach gehört? Niederaula liegt doch nicht in der Slkowakei?

Goofy
01.07.2011, 21:15
Nach der bestechenden Logik dieser doktortitel-führenden Staatsanwältin schon.

Die meint wahrscheinlich auch, dass der slowakische Geschäftsführer nach Niederaula fahren wird, um dort die Post abzuholen.

An den Weihnachtsmann glaubt die wohl auch noch. Weil es "nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen" ist, dass es einen gibt.

Chinchilla
01.07.2011, 21:37
„Mediastar"
Postfach 2439
36243 Niederaula


Ja wem hat denn dieses Postfach gehört?

Das Postfach muß auch nur in die Altpapiertonne entleert werden, dazu reicht eine Putzfrau vor Ort.

Suche nach dem Postfach ergibt (welch ein Wunder!) Hinweise auf das Wiener Karussel, wo man wohl gleich mehrere Postfächer beantragt hat, denn die 2440 zeigt ähnliche Spuren.

Soweit ich das mitbekommen habe, geht man in Österreich die Sache inzwischen etwas ernster an. Vielleicht könnte man den Beörden dort wenigstens ein paar Hinweise zukommen lassen.

madsi
02.07.2011, 10:33
Das mit den Hinweisen nach Österreich wäre in jedem Fall mal auszuprobieren!

Frage ist nur, ob da so einfach jeder deutsche Bundesbürger etwas hinschicken kann? Kennt sich da jemand mit aus?

Goofy
02.07.2011, 10:39
Die Namen der Wiener Akteure sind den dortigen Behörden bekannt. Aber es passiert nichts, die Ermittlungen versacken und versickern. Man weiß aber, dass besonders in Wien solche Dinge gern intern auf dem kleinen Dienstweg "geregelt"TM werden, so von Hofrat zu Hofrat, in vertraulicher Atmosphäre im Heurigenlokal. Es soll da schließlich wichtige Verbindungen zu politischen Parteien geben.

Wenn es überhaupt noch eine mögliche Steigerung ausgehend vom deutschen Filz und Sumpf gibt, dann findet man die allenfalls noch in Wien.

Investi
02.07.2011, 11:02
So, ich bekam heute einen Brief der Staatsanwaltschaft Kiel.


Die Kieler Staatsanwaltschaft hat mir ein gleichlautendes Schreiben geschickt. (Heute angekommen.) :mad:

Auch bei mir ging gestern dieses Schreiben ein. Mich würde jetzt interessieren,

1. ob diese Anzeigen unter einem Aktenzeichen geführt wurden (bei mir ist es das AZ. 597 Js 45734/10)
2. ob Eure Briefe auch am 28.06.2011 von der Post gestempelt wurden.

Ich habe eine Antwort aufgesetzt, die heute noch zur Post soll, aber ich denke, man kann diese Antwort durchaus noch aufbereiten:


Beschwerde betreffend Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Alektum Inkasso GmbH

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

mit Schreiben vom 20.09.2010 reichte ich Beschwerde gegen die Firma Alektum Inkasso resp. deren Verantwortliche ein. Nach mehreren Erinnerungen wurde mir am 05.04.2011 durch Frau Dr. H. endlich der Eingang meiner Anzeige sowie das zugeteilte Aktenzeichen mitgeteilt. Leider war hierzu erst die Androhung disziplinarrechtlicher Maßnahmen notwendig.

Am 23.06.2011 teilte mir Frau Dr. H. mit, das Verfahren gegen die Beschuldigten sei gem. § 170 StPO eingestellt worden.

Den genauen Inhalt der Einstellungsmitteilung können Sie der beigefügten Kopie (Anlage 1) entnehmen.

Bevor ich auf den Inhalt des Schreibens eingehe, möchte ich auf das Schärfste dagegen protestieren, dass die Beschwerdefrist durch eine verzögerte Versendung des Schreibens um 5 Tage verkürzt wurde. Ich gehe zu Gunsten der Absenderin davon aus, dass es sich lediglich um ein Versehen gehandelt hat. Das Schreiben ist auf den 23.06.2011 datiert, gestern, am 01.07.2011 bei mir eingetroffen. Eine Laufzeit von 8 Tagen (davon allein 5 Tage vom Büro der unterzeichnenden Staatsanwältin zur Post) ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden engagierten und couragierten Bürgers.
Im Schreiben wird die Beschwerdefrist mit 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Bescheides angegeben.

Gegen die Einstellung des Verfahrens erhebe ich Beschwerde.

Ohne den Inhalt der Ermittlungsakte zu kennen, gehe ich davon aus, dass die Ermittlungen ganz offensichtlich nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt worden zu sein scheinen.

Bereits mit der eingereichten Strafanzeige reichte ich Belege für meine Vermutung der Nichtexistenz der behaupteten Auftraggeberin Rothburg Financial Services AG ein. Offensichtlich wurde diese Vermutung durch die Auskunft der Eidgenössischen Behörden untermauert, denn Frau Dr. H. kann in dem EinstellungsbescheID: [ID filtered]

Ausweislich der Online-Auskünfte verschiedener amtlicher und privater Gewerbeverzeichnisse der Schweiz vom heutigen Tag (Anlagen 2 bis 4) ist eine Fa. Rothburg in keiner Gesellschaftsform in der Schweiz registriert, nicht einmal als Bestandteil eines Firmennamens.
Dies bedeutet, dass die Fa. Alektum Inkasso GmbH nicht in der Lage war, eine Auftraggeberin zu präsentieren.
In zahlreichen Zivilverfahren werden einfache Bürger ohne die Kenntnis juristischer und/oder wirtschaftlicher Anforderungen für das Zurverfügungstellen ihrer privaten Konten zum Zweck der Geldwäsche sowie des Betruges so genannter Phishing-Opfer sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Beispielhaft hierfür sei das Urteil des LG Köln 9 S 195/07 vom 05.12.2007 aufgeführt, in welchem für den Beklagten sowohl die Haftung für den dem Opfer entstandenen Schaden bejaht als auch ausdrücklich durch das Gericht erkannt wird, dass der Beklagte sich der Geldwäsche und eines Verstoßes im Sinne von § 823 Abs. 2 S. 1 BGB schuldig gemacht hat.
Wenn selbst ein Bürger für diese Handlungen haftet und ihm eine Strafbarkeit seines Handelns vorgeworfen wird, ist unverständlich, weshalb die Handlungen eines Inkassodienstes resp. dessen Verantwortlicher einer geringeren Sorgfaltspflicht unterliegen sollten. Auch bzw. insbesondere ein Inkassounternehmen - immerhin ein durch ein Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Dienstleister - sollte erweiterten Sorgfalts- und Prüfungspflichten bei der Übernahme von Forderungsbeitreibungen unterliegen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich sowohl Auftraggeber als auch Empfängerkonto im Ausland befinden.

Beigefügt finden Sie die Online-Informationen sowohl verschiedener Eidgenössischer Stellen als auch des amtlichen Slowakischen Online-Handelsregisters. Wie Sie insbesondere letztem entnehmen können, ist auch eine Firma IMU spol s.r.o. in der Slowakei nicht registriert. Sollte es sich jedoch hierbei um die Firma IMU s.r.o handeln, so wäre eine Recherche nach einem Herrn O. S. erfolgversprechend. Es dürfte sich um O. S., geb. xx.xx.1967 (ehem. Geschäftsführer der M. Service GmbH aus Haltern am See), letzter hier bekannter Wohnsitz: Neue Hochstr. 2, 13347 Berlin handeln.
Sollte dies den Tatsachen entsprechen, ist die Argumentation der Staatsanwältin Dr. H., wonach eine Verfolgung der Taten der Verantwortlichen der IMU s.r.o nach 153 c Abs. 1 Nr. 1 StPO nicht möglich sei, hinfällig.

Sollte Alektum Inkasso Gelder aus Aufträgen der "Rothburg Financial" an die "Auftraggeberin" ausgekehrt haben, wäre es interessant, die Geldflüsse zu untersuchen. Sollte sich hierbei ergeben, dass das Empfängerkonto nicht auf den Namen der "Auftraggeberin" lautet, wäre die Vermutung einer Straftat weiter erhärtet. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei SEPA-Überweisungen die Empfängerbezeichnungen frei wählbar sind, da die Kontodaten nur an Hand der IBAN- und BIC-Nummern abgeglichen werden.

Ich gehe davon aus, dass die Zusendung der Ermittlungsunterlagen zwecks Akteneinsicht nicht die gleiche Verzögerung erfährt, wie die Zuteilung eines Aktenzeichens und Zusendung der Eingangsbestätigung. Ein entsprechender Antrag wird Ihnen in den kommenden Tagen durch meine Rechtsanwälte zugehen.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Ermittlungsakte nach 9-monatiger Recherche einige Ermittlungsergebnisse mehr aufzuweisen hat, als die durch mich heute innerhalb von 5 Stunden zusammengetragenen Informationen. Anderenfalls wäre dies ein Armutszeugnis für die deutsche Strafverfolgung und den deutschen Verbraucher- und Opferschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen:
- Schreiben der Staatsanwältin Dr. H. vom 23.06.2011
- Online-Auskunft Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB (amtlich)
- Online-Auskunft Zentraler Firmenindex (amtlich)
- Online-Auskunft Moneyhouse (Privat)
- Online-Auskunft slowakisches Handelsregister, Übersicht (amtlich)
- Online-Auskunft slowakisches Handelsregister, IMU s.r.o. (amtlich)

Kopie an Ministerium für Justiz des Landes Schlewig-Holstein

Investi
02.07.2011, 11:22
Ich würde den Brief im Punkt Protest gegen die verzögerte Versendung gerne folgendermaßen umformulieren:


Bevor ich auf den Inhalt des Schreibens eingehe, möchte ich auf das Schärfste dagegen protestieren, dass die Beschwerdefrist durch eine verzögerte Versendung des Schreibens um 5 Tage verkürzt wurde. Mir sind noch zwei weitere Betroffene bekannt, deren Beschwerdefrist ebenfalls auf diesem Weg drastisch verkürzt wurde. Ich gehe zu Gunsten der Absenderin davon aus, dass keine Rückdatierung des Schreibens erfolgte, sondern es sich lediglich um ein Versehen gehandelt hat. Das Schreiben ist auf den 23.06.2011 datiert, jedoch erst gestern, am 01.07.2011 bei mir eingetroffen. Eine Laufzeit von 8 Tagen (davon allein 5 Tage vom Büro der unterzeichnenden Staatsanwältin zur Post) ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden engagierten und couragierten Bürgers.
Im Schreiben wird die Beschwerdefrist mit 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Bescheides angegeben.

Außerdem würde ich an passender Stelle gerne auch noch die miserable Recherche zu dem Postfach in Niederaula aufnehmen:


Sollte dies den Tatsachen entsprechen, ist die Argumentation der Staatsanwältin Dr. H., wonach eine Verfolgung der Taten der Verantwortlichen der IMU s.r.o nach 153 c Abs. 1 Nr. 1 StPO nicht möglich sei, hinfällig.
Dies ist um so bedeutender, als diese Verantwortlichen, wie Frau Dr. H. aus anderen ihr vorliegenden Strafanzeigen bekannt sein muss, in Deutschland zumindest eine Postfachadresse betreiben, nämlich das der „Mediastar" gehörende Postfach 2439 in 36243 Niederaula. Allein die Recherche bei der Deutschen Post AG hätte sicherlich weitere Erkenntnisse erbracht, und dies hätte bereits vor 9 Monaten erfolgen können.

Änderungen = Fettschrift

Wuschel_MUC
02.07.2011, 12:09
Ich würde zusätzlich eine Kopie an die Presse senden, dies aber in dem Schreiben höchstens sanft andeuten.:cool:

Wuschel

Investi
02.07.2011, 12:41
Ich kann es ja auf meinem Journalisten-Briefbogen machen. Wozu hab ich denn einen Presseausweis?

Helmi98
02.07.2011, 13:17
Ich habe mir schon überlegt, was ich schreiben will. Auf alle Fälle will ich erwähnen, dass bei der Forderung der Alektum Inkasso ja nicht einmal die "angebliche" Forderungsabtretung der Rothburg Financial Services beigefügt war. Da müsste doch schon Alektum ein Strick daraus geknüpft werden können. Oder haben die wirklich in "Treu und Glauben" gehandelt? Da werde ich auch noch nachhaken.

Und dann taucht auch noch diese Firma United Marketing Partners auf (nach denen muss ich endlich einmal googlen). Ich denke, über so viele Firmen soll der Geldfluss verschleiert werden.

Mal sehen, was mir noch so alles einfällt.

Gruß

Helmi

So, gerade gegoogled. Diese Firma kommt auch aus der schönen Schweiz:

United Marketing Partners
s2s Traders AG
Turmstrasse 28 • CH-6312 Steinhausen
Handelsregister Kanton Zug
Firmennummer CH-170.3.027.987-2

Investi
02.07.2011, 13:31
Und dann taucht auch noch diese Firma United Marketing Partners auf (nach denen muss ich endlich einmal googlen).

Siehe hier: www.united-marketing-partners.com/

Investi
02.07.2011, 13:36
Auf unsere Staatsanwältin sollten wir mal die Journalisten ansetzen, die in den vergangenen Wochen nach Dr.-Titel-Plagiaten gesucht haben. Der Titel kann nicht echt sein. Selbst der dümmste Bauer aus dem Mittelalter würde stutzig werden, wenn er eine "Firmenbezeichnung" ohne Gesellschaftsform hört, die zugehörige Webseite eine schweizer Firma mit einer deutschen Sonderrufnummer und einer Deutschen als Domaininhaberin findet.

Kann es sein, dass die Staatsanwälte in Kiel in Einzelzellen in Dunkelhaft gehalten werden? Anders ist es doch nicht zu erklären, dass die Frau Dr. H. diese Offensichtlichkeiten nicht gesehen hat. Da sollte man mal Amnesty International drauf ansetzen.

Walbeck
02.07.2011, 13:39
Das Impressum verweist auf eine Schweizer Firma , die u.a. mit Marketingadressen handelt.

United Marketing Partners
s2s Traders AG
Turmstrasse 28 • CH-6312 Steinhausen
Handelsregister Kanton Zug
Firmennummer CH-170.3.027.987-2

Gewinnspiele veranstaltet 2-S-2 Traders AG auch, z.B.
http://www.dein-iphone-4.com/impressum.php

Investi
02.07.2011, 14:16
Das Impressum der Seite www.gewinnspiel-maker.de weist einen Herrn Marc B. als Geschäftsführer der s2s aus. Im Impressum der Seite www.united-marketing-partners.com steht allerdings ein Herr Frank B..Hierbei handelt es sich ganz offensichtlich um eine fiktive Gestalt, denn im Handelsregister für die Fa. s2s Traders AG steht wieder ein ganz anderer Name. Und selbst die Initialen würden hier nicht einmal passen.

Mir kann niemand erzählen, dass ihm das in neunmonatiger Recherche nicht aufgefallen ist.

Helmi98
02.07.2011, 16:00
So, einen Teil der Beschwerde habe ich jetzt schon verfasst.

Was haltet Ihr davon?


Wie soll sich der kleine, einfache Bürger wehren können, wenn schon Inkasso-Firmen nicht die Richtigkeit angeblicher Forderungen überprüfen und nach "Treu und Glauben" handeln? Ob dies gesetzlich erlaubt ist, wage ich hiernit auch zu bezweifeln. Viele Menschen zahlen, um den Drohgebärden diverser Inkasso-Firmen, die mit negativem Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung, Kontopfändung usw. drohen, zu entgehen, obwohl solche Forderungen ungerechtfertigt sind?
Diesem Vorgehen muss endlich ein Ende gesetzt werden! Die deutsche Gerichtsbarkeit scheint dagegen ja fast völlig machtlos zu sein.

Ich fordere daher als bisher völlig unbescholtener Bürger die deutsche Justiz auf, diesem Betrug in großem Stile endlich Einhalt zu gebieten!

Ist es nicht so, dass eine Inkasso-Firma (in meinem Falle Alektum Inkasso) einem die Forderungsabtretung ihers Mandanten mit ihrem Mahnschreiben mitzusenden hat? Ich habe diese Abtretung nicht erhalten! Ist es auch nicht so, dass auf dieser Forderungsabtretung eine ladungsfähige Adresse ihres Mandanten stehen muss. Die Firma Rothburg Financial Services besitzt keinen Eintrag im Schweizerischen Handelsregister. Ebenso ist sie auch in den USA nicht verzeichnet.

Dies alles lässt mich sehr stark an eine Zulassung der Alektum Inkasso als Inkasso-Unternehmen zweifeln

Ich frage Sie jetzt noch einmal: Wenn schon die Justiz nichts gegen diese "Gauner" unternimmt, was soll da der normale Bürger schon machen können?

Wem gehörte z.B dieses deutsche Postfach?

„Mediastar“
Postfach 2439, 36243 Niederaula

Goofy
02.07.2011, 17:09
Du kannst nicht an der Zulassung der Alektum als Inkassounternehmen zweifeln, weil die Alektum halt nun einmal tatsächlich als Inkassounternehmen zugelassen ist. Du kannst nur daran zweifeln, ob das auch weiterhin so statthaft ist - aber das hätte eh nicht die Staatsanwaltschaft zu entscheiden.

Ansonsten: es ist halt mit Deinen Worten formuliert und drückt Deinen Protest aus.

Helmi98
02.07.2011, 18:43
Ansonsten: es ist halt mit Deinen Worten formuliert und drückt Deinen Protest aus.


Ich will mich nur einfach ausdrücken und nicht mit Paragrafen um mich werfen, da ich keine Lust habe, etwaige Paragrafen herauszusuchen und anzugeben. Dafür sind m. A. nach andere zuständig. Die sollen doch auch mal des Volkes Stimme vernehmen!

Und den einen Satz habe ich auch schon abgeändert in "Dies alles lässt mich sehr stark an eine weitere Zulassung der Alektum Inkasso als Inkasso-Unternehmen zweifeln."

Prabha
02.07.2011, 22:01
@Investi,
ja, mein Brief ist auch datiert vom 23.06., aber abgestempelt vom 28.06.

... ich muss jetzt noch mein Seminar für morgen fertig vorbereiten - wenn das durchgeführt ist, formuliere ich anhand eurer Vorlagen auch noch meine Beschwerde, in die ich z.B. auch formulieren kann, dass Alektum ein Telefonat als Beweis für die Forderung angibt, in dem meine Mutter sagt, dass sie keinen Vertrag will. Die Aussage der Staatsanwältin ist mir zu dürftig. (Eigentlich rechne ich nicht damit, dass die Beschwerden viel bringen - vielleicht pieksen sie wenigsten ein bischen.)

Hat eigentlich einer von euch eine Antwort von der Registrierungsbehörde bekommen? Dort hatte ich zeitgleich mit der Anzeige eine Beschwerde eingelegt. Das ist jetzt 10 Monate her - eine Antwort habe ich nicht.

Helmi98
03.07.2011, 00:41
Hat eigentlich einer von euch eine Antwort von der Registrierungsbehörde bekommen?

Ich noch nicht.

Investi
06.07.2011, 23:33
Der Generalstaatsanwalt in Schleswig hat meinen Brief heute erhalten. Die Ankündigung der Aktenanforderung durch meine Anwälte ist auch schon in Umsetzung, der Anwalt hat das Mandat seit gestern.

Helmi98
07.07.2011, 00:22
Ich habe meine Beschwerde gegen diesen BescheID: [ID filtered]

Investi
13.07.2011, 20:50
Falls noch nicht geschehen: bitte unbedingt bei der

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Uta Fölster
Gottorfstr. 2
24837 Schleswig

wenden und über das Vorgehen der Alektum Inkasso GmbH berichten. Zur Zeit wird der Widerruf der Inkassogenehmigung geprüft.

Prabha
14.07.2011, 00:54
Stellt euch vor - am 13. Juli 2011 habe ich tatsächlich eine am 01.07.2011 geschriebene Antwort erhalten auf meine Beschwerde über Alektum vom August 2010!
Zur Kenntnis wird mir darin eine Stellungnahme der Alektum Inkasso GmbH vom 07.09.2010 geschickt, in der diese für 5 Fälle beschreibt, warum sie für diese Forderung tätig geworden war. Die Namen der Fälle sind in der Kopie der Stellungnahme geschwärzt, die Begründungen sind unterschiedlich.

Die Alektum Inkasso GmbH schreibt u.a. dass die Firma Rothburg ... mit einer unselbständigen Niederlassung unter der Adresse Kornhausstrasse 3 in 9000 St. Gallen tätig ist und ansonsten in Anquilla eingetragen ist.
Im Schreiben heißt es:

wir betreiben das Inkasso für die Firma Rothburg Financial Services AG, die Eigentümerin der Forderungen der Gewinnspieleintragungsdienste Cashwin, Euroclub, Mediastar und Phocus Media geworden ist.

....

Ob ein Betrug vorgelegen hat, wie *** meint, lässt sich jedenfalls nicht daraus ableiten, dass die Rothburg Financial Services AG nicht in der Schweiz im Register eingetragen ist. Die Auftraggeberin hat die Fälle ihrerseits abgetreten bekommen und ist in diesem Sinne nicht als Vertragspartner in Erscheinung getreten. Es werden auch nicht "Gelder ins Ausland transferiert", wie Herr *** mutmaßt. Wir rechnen mit der Rothburg Financial Services AG ab und zahlen auf ein deutsches Notaranderkonto ein.

***
Wenn ich mir die Postlaufzeiten ansehe, wird mir schon ziemlich schlecht:
- meine Beschwerde habe ich im August 2010 geschrieben
- das Schreiben der Alektum Inkasso GmbH an die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist datiert mit 7. September 2010
- es trägt einen Eingangsstempel vom 8. Oktober 2010
- am 01. Juli 2011 wird es mir zugestellt
- und erreicht mich am 13. Juli 2011
***

Offensichtlich hält die Argumentation der Alektum GmbH vor dem Oberlandesgericht stand, dass sie als Auftraggeber jemanden akzeptiert, der nicht Vertragspartner für die Forderung war. Wer der ursprüngliche Vertragspartner war, wird in einem Nebensatz erwähnt: "verweisen auf das in Kopie als Anlage beigefügte Schreiben der Betreiberin des Gewinnspieleintragungsdienstes IMU spol.s.r.u."

***
Mir kommt die ganze Argumentation der Alektum Inkasso mehr als dürftig vor.
Ich bin aber zu sauer, um mir jetzt eine Strategie für den nächsten Schritt zu überlegen. Diese Information hinterlasse ich hier schon mal, vielleicht fällt jemand anderes ja was Gutes dazu ein.

Chinchilla
14.07.2011, 08:35
Offensichtlich hält die Argumentation der Alektum GmbH vor dem Oberlandesgericht stand, dass sie als Auftraggeber jemanden akzeptiert, der nicht Vertragspartner für die Forderung war.

Andes ausgedrückt: Es ist akzeptabel Forderungen einzutreiben, die über mehrere Stellen weiterverkauft wurden und deren Rechtmäßigkeit nicht mehr nachvollziehbar ist und deren Grundlage auch nicht durch das Inkassounternehmen nachgewiesen werden kann. Es gibt keinen Grund für das Inkassounternehmen diesbezüglich irgendwas zu prüfen.

Wenn sowieso jeder machen kann was er will ohne rechtliche Grundlage, stellt sich die Frage weshalb die Unternehmen überhaupt eine Zulassung benötigen.

DJANGO
14.07.2011, 09:36
Anders ausgedrückt:

Wenn wir schnell Kohle machen wollen, funktioniert dies ganz einfach: Einen Inkassobutzen in Deutschland gründen! Diese heiligen Kühe werden wohl niemals geschlachtet werden, jedenfalls so lange nicht, wie schwarz-gelb an der Macht ist.

Wie wiederholt der Chefsabbler unserer diversen Justizministerinnen, der wohl noch immer in Amt und Würden ist, gebetsmühlenartig?


Soweit einzelne Rechtsanwälte und Inkassounternehmen die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreiten, ist es Aufgabe der zuständigen Aufsichts- und Registrierungsbehörden in den Ländern sowie der Staatsanwaltschaften und Gerichte, hiergegen die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Die berufsrechtlichen Möglichkeiten reichen bis zur Entziehung der Rechtsanwaltszulassung bzw. dem Widerruf einer Inkassoerlaubnis. Deshalb liegt kein Gesetzgebungsdefizit, sondern allenfalls ein Vollzugsproblem vor.


Natürlich stimme ich mit Ihnen darin überein, dass alles daran gesetzt werden muss, bei rechtswidrigen Inkassomethoden den Nachweis der Rechtswidrigkeit zu erbringen und die entsprechenden Unternehmen vom Markt zu nehmen. Gesetzliche Regelungen, die dies bereits im Verdachtsfall ermöglichen, hielte ich demgegenüber nicht für gerechtfertigt.

Daran ändert wohl auch die neue Initiative der Verbraucherzentrale RLP nichts:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131062883121542/link907231A.html

Inkassobutzen stehen in Deutschland unter dem Schutz des Gesetzgebers wie die indischen heiligen Kühe! Es genügt nicht, dass ein Butzenbetreiber straffällig wird, nein, er muss erstmal rechtskräftig verurteilt werden, ehe die Aufsichtsbehörden mal husten. :sick:

Und selbst dann jammert der für die Zulassung verantwortliche Gerichtspräsident noch, dass Arbeitsplätze bei den Butzen auf dem Spiel stünden, wenn er die Zulassung widerrufen würde.

Das ist Deutschland - Bananenrepublik pur!

Wowoka
14.07.2011, 10:49
Wer der ursprüngliche Vertragspartner war, wird in einem Nebensatz erwähnt: "verweisen auf das in Kopie als Anlage beigefügte Schreiben der Betreiberin des Gewinnspieleintragungsdienstes IMU spol.s.r.u."

Da hat sich ein kleine Fehler eingeschlichen.
Richtig muss es heissen: IMU spol s.r.o.
Das ist tiefstes Wiener Karussell (http://www.google.com/search?sclient=psy&hl=de&source=hp&q=%22IMU+spol.s.r.o.%22&btnG=Suche).
Mir kommt das Vorgehen des Schleswig-Holsteinischsen Oberlandesgerichtes merkwürdig vor.
Die sollen sich mal mit den StAs in Bielefeld, Marburg u.s.w. in Verbindung setzten.

Helmi98
14.07.2011, 18:48
So, ich habe diesen Brief heute auch bekommen. Ebenfalls vom 1. Juli 2011.

Ich habe ihn mal komplett abgetippt:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

wir betreiben das Inkasso für die Firma ROTHBURG Financial Services AG, die Eigentümerin der Forderungen der Gewinnspieleintragsdienste Cashwin, Euroclub, Mediastar und Phocus Media geworden ist.

Die Firma ROTHBURG Financial Services AG ist mit einer unselbstständigen Niederlassung in der Schweiz, derzeit unter der Adresse Kornhausstrasse, 9000 St. Gallen, tätig. Eingetragen ist die ROTHBURG Financial Services AG in Anguilla. Eine Ablichtung der Eintragung in das dortige Register füge ich als Anlage bei.

Die hier zur Stellungnahme übersandten Vorgänge betreffen bis auf die zwei erstgenannten Fälle (geschwärzt) Fehler, die in der Verarbeitung durch den Gewinnspielbetreiber bzw. dessen Erfüllungsgehilfen gemacht worden sind. Es war vereinbart, dass die Teilnehmer, die in irgendeiner Form der Teilnahme widersprochen haben, in jedem Fall auszusondern sind, so dass hier keine Nachverfolgung stattfinden durfte. Gleichwohl wurden diese Fälle mit versandt und sind uns wegen der geringen Anzahl auch bei der stichprobenartigen Überprüfung nicht aufgefallen. Wir haben in der Folge unsere Auftraggeberin auf die Fehler angesprochen, und verweisen auf das in Kopie als Anlage beigefügte Schreiben der Betreiberin des Gewinnspieleintragungsdienstes IMU spo.s.r.u..

Wir bedauern diesen Fehler, hätten aber im Vorwege keine realistische Möglichkeit gehabt, diesen Fehler zu bemerken. Wir haben allerdings in sämtlichen Fällen von Widersprüchen den Vorgang ohne weitere Diskussion bei uns geschlossen.

(geschwärzt), der die geltend gemachte Forderung so "vehement" bestreitet, hat alle im Kontrollanruf genannten Angaben unzweifelhaft bestätigt und in dem Zusammenhang insbesondere den Vertragsschluss sowie die Abbuchung bestätigt.Auch hat er die letzten 3 Ziffern seines Kontos genannt, nachdem die anrufende Kontroeurin die ersten Zahlen genannt hatte. Er wirkte dabei durchaus lebhaft und verständig. Insoweit sind meines Erachtens Zweifel nicht angezeigt.

Ob ein Betrug vorgelegen hat, wie (geschwärzt) meint, lässt sich jedenfalls nicht daraus ableiten, dass die ROTHBURG Financial Services AG nicht in der Schweiz im Register eingetragen ist. Die Auftraggeberin hat die Fälle ihrerseits abgetreten bekommen und ist in diesem Sinne nicht als Vertragspartner in Erscheinung getreten. Es werden auch nicht "Gelder ins Ausland transferiert", wie Herr (geschwärzt) mutmaßt. Wir rechnen mit der ROTHBURG Financial Services AG ab und zahlen auf ein deutsches Notarandenkonto ein.

In dem Fall (geschwärzt) liegt ein Fall von Betreuung vor. Das war bei Eingehung der vertraglichen Besziehung nicht bekannt. Wir haben den Fall unmittelbar nach Bekanntwerden der Umstände eingestellt..

Mit freundlichen Grüßen

G. H.


Da redet Herr G. H. von einem Kontrollanruf. Ist er da wirklich der Meinung, da ist ein Vertrag zustande gekommen?

Er sollte sich erst mal im Wiki schlau machen. :)

Aber was mich auch noch interessieren würde. Die Leute, die einen Widerruf geschrieben haben (Einschreiben mit Rückschein) könnten doch ihre Kosten zurückfordern. Aber von wem? Alektum? Rothburg, IMU? An wen sollte da eine Rechnung geschickt werden?
Ich denke doch mal, an Alektum.

Letzteres war aber nur ein Gedankenspiel von mir, das mir eben durch den Kopf ging.

Wowoka
14.07.2011, 20:29
An wen sollte da eine Rechnung geschickt werden?
Ich denke doch mal, an Alektum.
Nein, denn Alektum behauptet doch der Inhaber der Forderungen sei jetzt die Rothburg.
Dem zu Folge müsste eine Rechnung an den Verein gehen.
Ob das erfogversprechend ist bezweifel ich.
Das wäre in etwa so, als würdest Du das von der Mafia erpresste Schutzgeld zurück verlangen.

Helmi98
14.07.2011, 21:37
Nein, denn Alektum behauptet doch der Inhaber der Forderungen sei jetzt die Rothburg.

Ja schon, aber Alektum gibt ja indirekt selber zu, einen Fehler gemacht zu haben. Warum sonst wollen sie denn nichts mehr mit dem Fall zu tun haben?

Ich erinnere mich an einige Sprichwörter wie "Mitgefangen, mitgehangen!" oder "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!".

Diese Sprichwörter gelten aber anscheinend nur für einen kleinen Bürger, der durch Leichtsinn oder Unwissenheit eine Straftat begangen hat.
Für Inkasso-Firmen wie Alektum scheint das nicht zu gelten, obwohl die doch rechtlich zumindest "etwas" mehr drauf haben müssten als Otto Normalverbraucher. Ich rede da jetzt nochmals über diesen Kontrollanruf, den Alektum erwähnte.

Ach, wäre dieser Brief doch nur eher gekommen. Da hätte meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Kiel noch ein paar mehr Punkte beinhaltet.

Sastef
14.07.2011, 21:48
Andes ausgedrückt: Es ist akzeptabel Forderungen einzutreiben, die über mehrere Stellen weiterverkauft wurden und deren Rechtmäßigkeit nicht mehr nachvollziehbar ist und deren Grundlage auch nicht durch das Inkassounternehmen nachgewiesen werden kann. Es gibt keinen Grund für das Inkassounternehmen diesbezüglich irgendwas zu prüfen.

Wenn sowieso jeder machen kann was er will ohne rechtliche Grundlage, stellt sich die Frage weshalb die Unternehmen überhaupt eine Zulassung benötigen.

Auf den Punkt gebracht!