Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie wehrt man Abofallen am iPhone ab?
Cornelia
30.08.2010, 01:42
Hi Ihr Lieben,
nun bin ich mal selber Opfer. :mad:
Als stolzer Besitzer eines iPhone lade ich natürlich gern mal Apps runter, mal zum Spielen, mal für Navigation, Unterhaltung oder sonstwas. Normalerweise überwiegend kostenlose Apps da ich nicht gern für etwas zahle was dann totaler Schrott ist.
Ich kenne mich aber auch noch nicht perfekt mit dem Gerät aus, es ist doch sehr komplex.
Ich wundere mich schon seit einigen Wochen über einen steigenden Betrag in der Kostenkontrolle bei T-Mobile für "Verbindungen zu Anderen Anbietern". Da sieht man noch nicht für welchen, daher wollte ich eigentlich mal die Rechnung abwarten in der Hoffnung, das es dort drin steht um dann handeln zu können, denn eigentlich habe ich für Internetverbindungen eine Flatrate und es sollten in der Hinsicht keine Kosten aufkommen.
Nun erreichte mich aber kürzlich eine SMS in der steht:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß Sie bereits xx,xx Euro in diesem Monat für den Service Video ausgegeben haben. Hilfe: 0800xxx w2mobile.
So, die Firma ist also die W2Mobile GmbH,50672 Kölnw2Mobile.com
Ich kenne die Firma und den Service nicht, habe auch nie irgendwas bestätigt, keine Widerrufsbelehrung erhalten, keine Frist oder sonstwas. Wie ich in anderen aber wenigen Blogs/Websites lesen konnte, ist das anscheinend eine Abofalle.
Ich hab die Firma per Mail angeschrieben und hilfsweisen Widerruf/Kündigung ausgesprochen, daraufhin kam die Antwort das der Service gestoppt und meine Handynummer gesperrt sei. Was aber mit dem aufgelaufenen Betrag ist, weiß ich noch nicht.
T-Mobile hab ich auch angeschrieben und die auf diese Abofalle hingewiesen und ebenfalls die Frage gestellt was mit dem Betrag passiert, auf die Antwort muß ich natürlich warten, die sind nicht so schnell. ;)
Kennt schon jemand das Problem?
Untergeschobene Abos auf Handys sind und werden ein immer größeres Problem werden
je "intelligenter" die Handys werden und damit immer größerere Möglichkeiten für Abzocker bieten.
http://www.swr.de/ratgeber/multimedia/handyabzocke/-/id=1818/nid=1818/did=6791086/1m2oxja/
http://www.androidpit.de/de/android/blog/392752/Ungewollt-zum-Klingelton-Abo
http://www.n-tv.de/technik/In-Apps-lauern-Abo-Fallen-article1338411.html
Bei computerbetrug.de gibt es seit längerem mehrere Threads die sich mit diesem Problem beschäftigen
http://forum.computerbetrug.de/handy-premium-sms-voip-klingeltoene/
Cornelia
30.08.2010, 18:40
Hallo Arthur,
Danke für die Infos. Hilft mir doch schon mal weiter. :-)
Diese Firma beruft sich jetzt darauf:
Da die service bei uns nach den gültigen Bedingungen des Fernabsatzgesetzes aboniert werden, und wir das Abo immer nur zum jeweiligen Tage kündigen können an dem es gewünscht wird. Desweiteren kann man dieses Service ab der ersten minute rund um die Uhr nutzen daher ist eine Sornierung der Beträge auf der Rechnung nicht möglich
Also Rechtschreibung kann der Junge auch schon mal nicht, sich aber auf ein Gesetz berufen wollen......
Cornelia
13.09.2010, 17:39
Kennt sich jemand ein wenig im Fernabsatzgesetz aus?
Falls ja würde mich interessieren, ob eine Firma, die ein Abo anbietet, verpflichtet ist, dem Kunden eine Widerrufsbelehrung samt nachhaltig lesbarer AGB zukommen lassen muß?
Und genügt ein Link zu den AGB?
Und, was mich auch interessiert, müssen die einen informieren wenn sich der Zahlungsdienstleister der abkassiert, wechselt?
Ich lese und lese, aber irgendwie versteh ich das nicht. :-(
truelife
13.09.2010, 17:58
Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war einmal ein deutsches Gesetz, das mittlerweile im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung in das BGB integriert wurde. Das ist nun in §§ 312b ff BGB geregelt.
§ 312d regelt das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html
In Satz 1 heißt es: "Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu."
§ 355 regelt demnach das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Hier heißt es unter anderem: "Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist."
Ergo: ein Link auf die AGB im Internet langt daher nicht.
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Cornelia
13.09.2010, 18:41
Danke truelife.
Mir stellt sich dabei jetzt die Frage, wo ich denn diesen Service Video einordnen soll. Ist das eine Videoaufzeichnung? Ein telekommunikationsgestützter Dienst? Oder eine Dienstleistung? Hätte ich hier ein Widerrufsrecht oder nicht?
Und hätte ich nicht eine Bestätigung erhalten müssen das ich diesen "Dienst" abonniert habe?
Diese Firma hat mir einen Screenshot eines Portals zugeschickt welches ähnlich aufgebaut sein soll wie jenes, welches ich angeklickt haben soll. Angeblich konnte er das richtige Portal das ich geklickt haben soll nicht finden. Auf dem Screenshot sieht man nur ein Bild mit Pfeil bei dem darunter "bestellen" steht, also ein Video welches man beim Klick darauf wohl starten kann. Obendrüber steht in Kleinformat was das Abo kostet und das man durch Klick auf bestellen ein Abo bestätigt. Weiter unten steht das man den Dienst abbestellen kann per Mail, SMS oder per Anruf über eine gebührenfreie Nummer. Abgerechnet wird über die Handynummer welche dabei übermittelt wird. Die Einwilligung dazu kann man jederzeit über die schon genannten drei Möglichkeiten widerrufen. Und ganz unten sind dann Links zu Mein Konto, AGB, Impressum und Hilfe.
Wenn ich aber diesen komischen Service tatsächlich abonniert hätte müsste ich doch auf irgendeine Art darauf zugreifen können, durch ein Programm, über eine Webseite oder sonstwas?
Diese Firma hat mir einen Screenshot eines Portals zugeschickt welches ähnlich aufgebaut sein soll wie jenes, welches ich angeklickt haben soll. Angeblich konnte er das richtige Portal das ich geklickt haben soll nicht finden.
:lol:
Also fröhlich abkassieren ohne zu wissen wofür?
Cornelia
13.09.2010, 21:00
Sozusagen. Möglich das ich vielleicht in irgendeinem App mal versehentlich eine Werbung angeklickt habe und diese dann aber sofort wieder weggeklickt ohne zu gucken was da aufpoppt. Aber auf dem Handy hat sich nichts installiert was ich diesem Service zuordnen könnte (wie z.B. sowas Dialerähnliches), ich wüsste auch nicht wie ich das aufrufen und nutzen sollte wenn nirgends ein Link zu finden ist und eine Nachricht bzw. Bestätigung das ich sowas jetzt abonniert hätte bekam ich auch nie.
Hi Cornelia!
Der Junge schreibt doch, daß sie das Abo "immer nur zum jeweiligen Tage kündigen können an dem es gewünscht wird". Nimm ihn beim Wort und wünsch Dir doch den 1.1.2000 ;)
Falls ja würde mich interessieren, ob eine Firma, die ein Abo anbietet, verpflichtet ist, dem Kunden eine Widerrufsbelehrung samt nachhaltig lesbarer AGB zukommen lassen muß?
Und genügt ein Link zu den AGB?
Hallo Cornelia,
vielleicht findest Du im Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2010, Az. I-4 U 225/09 hilfreiches
Nach der Entscheidung des OLG Hamm liegt ein rechtswidriger Verstoß gegen Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 11 UWG) vor, sofern der Endverbraucher bei über "Apps" angebotenen Waren nicht vollständig in der Weise informiert wird, wie es für jegliche Fernabsatzverträge gesetzlich geregelt ist.
http://blog.dlapiper.com/detechnology/entry/olg_hamm_auch_in_apps
Wie schon Truelife geschrieben hat, gehört u.a. eine korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 312 c Abs. 1 BGB dazu.
Und wenn Du nichts ausdrücklich bestätigt hast, wie soll dann überhaupt ein Vertrag zustande gekommen sein?
Gruß,
Walbeck
Cornelia
13.09.2010, 21:55
:D:D:D
Jo, da hätte ich von Anfang an schlagfertiger sein müssen. *lol*
Leider bin ich dazu nicht der Typ, bis mir gescheite Antworten einfallen können Stunden/Tage/Wochen vergehen....nur ganz selten schallt mal ne knochentrockene Antwort aus mir raus ohne das ich was für kann ..... *lach*
Ich erzähl dem Typ schon die ganze Zeit das hier kein Vertrag zustande gekommen ist und ich mein Geld will, zuletzt wich der Kerl damit aus daß sich ja jemand anders an meinem Handy vergriffen haben könnte was aber ganz sicher nicht so war, daher bin ich noch am Suchen nach guten Argumenten.
Und dann krieg ich auch noch meine Handyrechnung und sehe, die ersten 3 Wochen sind von einem Zahlungsdienstleister kassiert worden, die letzten 2 Wochen von der Firma selbst.
Also ich persönlich würde, zumindest was die Zahlung betrifft, doch erwarten, daß man mich darüber informiert wenn die Firma ihre Abzocke selber übernimmt statt über Dritte, ist das nicht für gewöhnlich in den AGB drin?
Cornelia
13.09.2010, 22:21
Hallo Walbeck,
ich hätte wohl erst die Seite aktualisieren sollen bevor ich antworte. :-)
Der Link ist gut. Wenn ich das richtig interpretiere, hätte mir also in jedem Fall per SMS - denn die Handynr. war denen ja bekannt - eine Widerrufsbelehrung zugesandt werden müssen. Nur ein Link der auf eine AGB hinweist ist in meinen Augen auch nicht grad aussagekräftig wenn man dieses Portal gleich wieder wegklickt.
Wenn es nach der Firma geht habe ich einen Vertrag ja angeblich bestätigt, indem ich das Abo bestellt habe, also per Klick auf das Filmchen.
Ich habe in einem Blog auch noch Aussagen von w2mobile gefunden, wie nach Ansicht der Firma der Vertragsschluß stattfindet http://blog.aka-aki.com/?p=1867&cpage=1
Stefan Lindfors:
9. August 2010 at 14:58
(...)Vor einem Abo-Abschluss müssen Kunden in jedem Falle unsere Seiten besucht und dann die Transaktion auf einer weiteren Unterseite bestätigt haben.(...)
und
Stefan Lindfors:
3. August 2010 at 16:07
(...)Alle unsere Abonnenten erhalten nach Abschluss ihrer Abos im mobilen Internet unmittelbar eine Bestätigungs-SMS mit Kontakttelefonnummer, um bei Missverständnissen unmittelbar eine Klärung erreichen zu können.(...)
Du hättest also erstens noch eine zweite Seite anklicken müssen und zweitens hätte diese Bestätigungs-SMS kommen müssen.
Wie ich das sehe, hat die Firma da kleinere Beweisprobleme.
Gruß,
Walbeck
Cornelia
13.09.2010, 23:15
Oh, das klingt ja noch besser! Dann schreib ich dem Herrn doch glatt nochmal eine Mail und weise ihn darauf hin. Und natürlich bestehe ich auf Erstattung des Geldes und zwar auf dem gleichen Weg wie es eingezogen wurde.....das sollte ja so machbar sein, oder?
In dem Blog hab ich zwar auch nachgelesen, aber das muß ich wohl total übersehen haben. Gut wenn mehrere Augen mitmachen, Danke! :-)
Cornelia
14.09.2010, 01:02
Hi Ihr Lieben,
ein Schreiben hab ich mal aufgesetzt. Jetzt müsste ich nur noch wissen ob die Änderung für den Einzug des Betrags - also erst durch einen Zahlungsdienstleister für diese Firma, dann diese Firma selber - in der Regel in den AGB hinterlegt sein muß. Was also bedeuten würde, man hätte mich auch darüber per aktualisierter AGB informieren müssen. Weiß das jemand?
Für mich wäre das jedenfalls eine Änderung die ein Kunde auf jeden Fall wissen und daher auch informiert werden sollte, sonst guckt jeder so blöd wie ich auf die Rechnung und versteht nicht, wieso erst eine Drittfirma die Kohle abkassiert und dann die Firma selber. Daher denke ich, das normalerweise eine Informationspflicht auch bei solchen Änderungen in den AGB besteht, oder?
Mittwoch
14.09.2010, 11:14
Was also bedeuten würde, man hätte mich auch darüber per aktualisierter AGB informieren müssen. Weiß das jemand?
IANAL. Meines Erachtens gehören die Zahlungsmodalitäten nicht zwingend mit in die AGB. Dort müssen "nur" Leistungen und dafür zu zahlende Preise aufgeführt sein bzw. auf entsprechende Preislisten verwiesen werden. Über die Zahlungsmodalitäten können/müssen dann gesonderte Absprachen getroffen werden, z.B. für Lastschrifteinzug.
Wenn nun allerdings eine Firma eine dritte Partei mit dem Zahlungseinzug (nicht Inkasso, das ist was anderes) beauftragt, so muss sie sich das Einverständnis zur Datenweitergabe holen. Und diese kann eigentlich nur zielgerichtet erfolgen, also in etwa "Ich berechtige Firma ABC, zum Zwecke der Zahlungsabwicklung meinen Namen und meine Kontodaten sowie die Höhe der fälligen Beträge an Firma XYZ weiterzugeben."
Mit dritter Partei ist dabei eine andere Firma gemeint, die Datenweitergabe an die Banken bedarf keiner Zustimmung, denn sie ist ja essentiell, außerdem sind Banken dem Bankgeheimnis verpflichtet.
Wenn Du also keine Mitteilung erhalten hast, dass Dein Einverständnis stillschweigend übertragen wird, solange Du nicht binnen Frist von ... Tagen widersprichst, dürftest Du problemlos aus dem Vertrag rauskommen, so überhaupt einer besteht.
Aber nochmal: IANAL, im Zweifel also Fachleute fragen.
Schönen Gruß
Mittwoch
Passend zum Thema war ein Bericht von Wiso:
Abofallen bei Smartphones
Kostenlose Spiele, Organizer- oder Service-Anwendungen sind auch bei Smartphone-Besitzern sehr beliebt. Diese Apps sind meist werbefinanziert und überfluten derzeit zu tausenden die virtuellen Läden. Doch Vorsicht: Bei manchen Mini-Programmen reicht schon ein falscher Klick, und der Nutzer hat ein teures Abo abgeschlossen - ohne, dass er davon etwas merkt.
Mehr >> ZDF - Wiso: Abofallen bei Smartphones (http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,8111934,00.html)
Das Risiko lässt sich wohl nur ausschließen, wenn man die Mehrwertdienste sperren lässt.
Das gilt dann leider aber für alle.
Cornelia
15.09.2010, 00:53
Na da schau, da heißt es also bei Wiso, das im Grunde schon beim Klick auf diese Werbung die Rufnummer an den Drittanbieter übermittelt wird und nicht erst, wie die Firma in dem Blog behauptet, beim zweiten Klick auf die Bestätigung.
Meine Mail habe ich nochmal umformuliert und das mit den AGB erstmal rausgelassen. Definitiv klar ist aber, das ich zu keiner Zeit eine Bestätigungs-SMS erhalten habe, und das weiß ich deshalb so sicher weil ich nicht viele SMS bekomme, da hätte mir das ganz sicher auffallen müssen. Ich habe denen jetzt eine Frist zur Rückzahlung gesetzt und mit Anwalt gedroht. Wenn sich nichts seitens der Firma tut gehe ich auch hin, da geht es mir jetzt echt ums Prinzip.
Vielen Dank für Eure Hilfe! Soviele Infos hätte ich so nie gefunden!:bisou3:
In der aktuellen c't (kommt am 11.10. in die Läden) steht auch was zum Thema drin.
hi ihr,
ich hatte 5 monate übelst hohe handy rechnungen und mir war lange zeit unklar warum, bis ich dann das mit den versteckten Abos mitbekommen hab!! hab sie auch alle schon gekündigt wie beschrieben wurde!!! danke dafür ;)
aba jetzt will ich versuchen das ich mein geld wieder bekomm! hat von euch vielleicht jemand einen Muster Brief oder sowas in der art? wenn ja, wär nett wenn mir den jemand schicken könnte =)
Danke schon mal!
Lg bobby ;)
Hast Du gekündigt oder einem nicht vorhandenen Vertrag widersprochen? Das sind Welten.
Wenn Du einen nicht vorhandenen Vertrag kündigst könnte dennoch unterstellt werden dass einer existiert hat und damit hast Du zusätzliche Probleme an Dein Geld zu kommen.
Ich würde übrigens nicht selbst schreiben, sondern das einen Rechtsanwalt machen lassen. Je nach Betrag welchen Du zurückforderst ist das immer noch billiger als selbst was falsches zu schreiben und sein Geld nie mehr zu sehen.
Guck mal hier:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_an_Telefonprovider_bei_Telefon-Mehrwertbetrug
Müsste aber evtl. bezüglich der Handy-Apps etwas umformuliert werden, ist aber eigentlich nicht allzu schwer.
Ich befürchte aber, dass Du in solchen Sachen ohne Anwalt nicht weiterkommen wirst. Gerade die Mobilfunkprovider (egal, welcher) sind in diesen Fragen äußerst kundenunfreundlich und inkulant. Und die drohen ganz schnell mit Anschlußsperren etc.pp., auch in Fällen, wo das klar rechtswidrig wäre. Und wenn Du nur einen winzigen Verfahrensfehler machst, nutzen die das gnadenlos aus und klagen das über mehrere Instanzen durch, wenn es sein muss. Und deren Meinung nach muss es manchmal selbst in für sie aussichtslosen Fällen manchmal sein. Die haben einen breiten Arsch und eine Rechtsabteilung - Du aber nicht.
Es gibt in Deutschland bezüglich des Verbraucherschutzes leider keine schlimmeren Firmen als TK-Handy-Provider. Sämtliche Anwälte, die sich mit TK-Recht befassen, wissen, wovon sie sprechen, und sie sagen übereinstimmend das gleiche.
also ich bin auf die seite von denen und hab gekündigt!!!
aso mit anwalt hmm oke!! dann muss ich des ausrechnen ob sich des lohnt! weil en anwalt is glaub ich auch ned billig!
ich sag schon mal danke! ich rühr mich dann wieder!!!
und danke auch für die vorlage =)
lg
Cornelia
19.03.2011, 02:04
Jo, das Problem kündigen oder sich eines hilfsweisen Widerrufs zu bedienen, ist ein großer Unterschied.
Wie ich selber auch mittlerweile weiß kann es zu Komplikationen führen, wenn man etwas kündigt von dem man eigentlich keine Ahnung hatte...und das der Provider extrem empfindlich reagiert, wenn man seine Abbuchungen bezweifelt und einfach kürzt.
Ein Telefonat mit dem Anbieter wäre auf jeden fall sinnvoll, vor allem sollte man Drittanbieterabbuchungen grundsätzlich sperren lassen.
http://www.swr.de/marktcheck/multimedia/abofalle-mobiltelefon/-/id=2249336/nid=2249336/did=7588740/80n41f/index.html
Abofallen: Fast jede fünfte gratis App kann teuer werden! - In einem Sonderbericht widmete sich Stern TV gestern wieder einmal dem leidigen aber dennoch wichtigen Thema der skurilen Abo-Fallen im Hinblick auf kostenlose und oftmals sehr begehrte Appl (http://www.apfelnews.eu/2011/06/02/abofallen-fast-jede-funfte-kostenlose-app-kann-teuer-werden/)
http://www.apfelnews.eu/2011/06/02/abofallen-fast-jede-funfte-kostenlose-app-kann-teuer-werden/
Barbara26
03.07.2011, 11:15
... außerdem sind Banken dem Bankgeheimnis (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.bankgeheimnis1.com) verpflichtet.
...
Das ist meines Erachtens nicht korrekt, bei Betrug müssten die Banken schon Daten rausgeben.
Chinchilla
03.07.2011, 11:52
Aber nicht an jeden der Nachfragt und schon gar nicht, wenn man nicht sicher weiß, daß es Betrug ist. Wäre ja noch schöner, wenn jemand behaupten würde, daß ich ihn betrüge und die Bank daraufhin sämtliche Daten von mir ihm gegenüber offenlegen würde.
Call-Center Fresser
03.09.2011, 11:17
aso mit anwalt hmm oke!! dann muss ich des ausrechnen ob sich des lohnt! weil en anwalt is glaub ich auch ned billig!
Wenn es ein guter Anwalt ist und er Ahnung vom Thema hat, dann ist er vielleicht "ned billig"...... für den Gegner!;)
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